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Autor Thema: Glos bestellt Versorger ein  (Gelesen 4303 mal)

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Offline kamaraba

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Glos bestellt Versorger ein
« am: 03. November 2008, 18:44:54 »
Warum steigt der Gas-Preis?
Glos kann es nicht lassen. Ist er doch in der Vergangenheit dort schon massiv abgeblitzt oder was soll das Kaffeekränzchen bewirken?
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline ESG-Rebell

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Glos bestellt Versorger ein
« Antwort #1 am: 04. November 2008, 18:39:58 »
Zitat
Original von kamaraba
Glos kann es nicht lassen. Ist er doch in der Vergangenheit dort schon massiv abgeblitzt oder was soll das Kaffeekränzchen bewirken?
Er hat gar keine andere Wahl.

Auch wenn er selbst schon gemerkt hätte, dass er nichts ausrichten kann, müsste er dennoch medienwirksam auf den Putz hauen um zu demonstrieren, dass er es wenigstens versucht hat ;)

In 10 Monaten sind wieder Landtags- und Bundestagswahlen!

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline enerveto

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Glos bestellt Versorger ein
« Antwort #2 am: 07. November 2008, 11:58:32 »
Stellungnahme Gaswirtschaft BDEW vom 04.11.2008:

http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20081104_PM_BDEW_zum_Gespraech_zwischen_BMWi_und_Energiewirtschaft?open&ccm=250010

Pressemitteilung BMWi vom 04.11.2008:

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=277996.html

(edit Evitel2004: Urls editiert, jetzt funzst)

Offline marten

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Glos bestellt Versorger ein
« Antwort #3 am: 07. November 2008, 13:56:45 »
@enerveto

Die verlinkten Beiträge können nicht angezeigt werden!

gruss

marten

Offline enerveto

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Glos bestellt Versorger ein
« Antwort #4 am: 07. November 2008, 23:48:49 »
@Evitel2004
Danke!

WIKIPEDIA „Satire“
Zitat
„Als Realsatire bezeichnet man umgangssprachlich Ereignisse und Vorgänge, die so absurd erscheinen, dass selbst ihre nüchterne Beschreibung bereits Züge einer Satire trägt.“

Zitat
„Als Leitspruch dient deutschen Gerichten noch immer ein Urteil des Reichsgerichts von 1928:
Es ist der Satire wesenseigen, daß sie, mehr oder weniger stark, übertreibt, d.h. dem Gedanken, den sie ausdrücken will, einen scheinbaren Inhalt gibt, der über den wirklich gemeinten hinausgeht, jedoch in einer Weise, daß der des Wesens der Satire kundige Leser oder Beschauer den geäußerten Inhalt auf den ihm entweder bekannten oder erkennbaren tatsächlich gemeinten Gehalt zurückzuführen vermag, also erkennt, daß tatsächlich nicht mehr als dieser geringere Inhalt gemeint ist.“

Bericht der Bundesregierung zur  Öl- und Gasmarktstrategie

Zitat
Seite 17 – 2. Gasmärkte
„… Die Gaspreise sind in den letzten Jahren u. a. aufgrund der Bindung an den Ölpreis weltweit stark gestiegen. Für Haushalts- und Kleinverbrauchskunden liegen die Preise in Deutschland im europäischen Vergleich im oberen Bereich, für Industriekunden im Mittelfeld. …“

Seite 19
\"Die Importpreise (sog. Grenzübergangspreise) für Gas, die rd. Ein Drittel des Endpreises für Haushaltskunden ausmachen, sind in den langfristigen, internationalen Verträgen mit einer Zeitverzögerung von einem Monat an den Ölpreis gekoppelt. Viele inländische Weiterverteilerverträge koppeln den Gaspreis ebenfalls mit einer Verzögerung in einem vorhergehenden Referenzzeitraum von sechs Monaten an den durchschnittlichen Preis des leichten Heizöls.
Die langfristigen internationalen Importverträge mit der darin festgelegten Kopplung des Gaspreises an die Konkurrenzenergie Öl, die in den letzten Jahren zu Preissteigerungen geführt hat, liegen allerdings im Interesse Deutschlands. Noch stärker als beim Öl wird der Gasmarkt von wenigen Produzenten beherrscht. Eine Beendigung der vertraglichen Ölpreisbindung hätte daher bei den heutigen Markt- und Rohstoffgegebenheiten, sofern die durchsetzbar wäre, keine unmittelbar positive Wirkung auf die Gaspreise. Auch würde sie nicht zur tatsächlichen Abkopplung vom Ölpreis führen. Öl und Gas stehen im Substitutionswettbewerb mit der Folge sich angleichender Preise.
Das Beispiel Großbritannien – wo sich Gaspreise an der Börse bilden können – zeigt, dass auch ohne Ölpreisbindung die Gaspreise den steigenden Ölpreisen folgen. Die Entwicklung der Preise am National Balancing Point (NBP) in Großbritannien, des in Europa liquidesten Handelspunktes, macht zudem deutlich, dass eine fehlende Ölpreisbindung zu einer höheren Volatilität und zu höheren Preisen in nachfragestarken Zeiten führt, d.h. insbesondere im Winter, wenn Haushaltskunden zu Heizzwecken vermehr Gas beziehen. …“

Seite 29
„c) Private Haushalte
Die privaten Haushalte haben im Zuge eines Ölpreisanstieges Realeinkommensverluste hinzunehmen, …
Diese Realeinkommensverluste schränken die Konsummöglichkeiten der Haushalte ein. Längerfristig können die privaten Haushalte ihre Energienachfrage allerdings anpassen, so dass die Entzugseffekte entsprechend geringer ausfallen. …“

Seite 61
„VI. Ansatzpunkte auf nationaler Ebene
… Deshalb ist es grundsätzlich wünschenswert, dass der Anstieg der Energiepreise der deutschen Volkswirtschaft Impulse gibt, notwendige Anpassungsprozesse vorzunehmen …
Auch sozialpolitische Ziele stellen keine Begründung für einen generellen staatlichen Eingriff in die Energiepreisbildung dar. …
Wenn natürliche Monopole den Wettbewerb schwächen, muss der Staat regulieren. …“

Seite 81 und 82
„b) Sozialpolitische Maßnahmen
Ein staatlicher Eingriff in die Energie-Preisbildung würde notwendige Verhaltensanpassungen verhindern. …
… garantieren … Leistungen aus der Grundsicherung nach SGB II und nach SGB XII das sozio-kulturelle Existenzminimum. Dadurch sind Empfänger von Grundsicherung von den Preissteigerungen bei Energie weniger stark betroffen als Arbeitnehmer, Selbständige oder Rentner.
… Auch bei Geringverdienern werden die steigenden Energiekosten teilweise durch den Staat abgefedert. …
Die Gestaltung der Preisstruktur liegt auch im Energiebereich grundsätzlich in der Verantwortung der Unternehmen. Bei Vorliegen marktbeherrschender Stellungen unterliegen die Unternehmen einer kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Im Vordergrund stehen dabei angemessene Preise für alle Haushalte. Darüber hinaus gibt es in Deutschland ein funktionierendes allgemeines Sozialrecht, das auch hier wirkt …“

Nun – alles deutlich genug …?!
Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Energiewirtschaft wieder mal an einem Text – zumindest – mitgeschrieben hat.
Diese Bundesregierung leidet sicher nicht an „Realeinkommensverlust“, sondern an „Realitätsverlust“.

Die unglaubwürdige und unsinnige „Heiz-Ölpreisbindung“ wird nur beiläufig erwähnt, obwohl auf dieser Handelsebene die eigentliche Abzocke stattfindet.
Der Unsinn zeigt sich derzeit im Versuch der Energiewirtschaft, den Preisrückgang auf dem internationalen Rohölmarkt mit dem nachfrage- und saisonbedingten Preisanstieg auf dem deutschen Heizölmarkt in Einklang zu bringen.

Angeblich betragen die Importpreise (sog. Grenzübergangspreise) für Gas rd. ein Drittel des Endpreises für Haushaltskunden.
Der Brutto-Arbeitspreis (Allgemeiner Tarif) eines Regionalversorgers beträgt ab 01.09.2008
7,123 Cent/kWh, davon Umsatzsteuer 1,137, Erdgassteuer 0,550, Konzessionsabgabe 0,270, Netzentgelte 0,606, Importpreis (6-3-3 Regel) 2,191 kWh / 30,8 %
= Vertrieb und Gewinn 2,370 Cent/kWh / 33,3%.

Es ist politisch gewollt!
Wenn sich die „Obamania“ in Deutschland gelegt hat, wird der „Deutsche Michel“ (nicht Michel Glos) feststellen, dass anstelle von „Yes, We Can“ als Alternative wieder nur eine „Große Koalition“ mit altbekannten Realsatirikern bleibt.

Offline wulfus

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Glos bestellt Versorger ein
« Antwort #5 am: 08. November 2008, 10:12:10 »
Zitat
....
Es ist politisch gewollt!
Wenn sich die „Obamania“ in Deutschland gelegt hat, wird der „Deutsche Michel“ (nicht Michel Glos) feststellen, dass anstelle von „Yes, We Can“ als Alternative wieder nur eine „Große Koalition“ mit altbekannten Realsatirikern bleibt.
Bravo, enerveto, prima Beitrag!
Spricht mir aus dem Herzen; erzeugt aber zornige Resignation in mir.
Die Gleichgültigkeit der Masse der Verbraucher, einen \"Change\" herbeizuführen, ist enttäuschend bis erschreckend,
selbst im eigenen Verwandten- und Bekanntenkreis.
Dieser Masse muß der BdEV zurufen: \"Yes, we could - if you would\"!

Offline Netznutzer

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Glos bestellt Versorger ein
« Antwort #6 am: 08. November 2008, 13:56:57 »
@ enerveto

Hallo,

sowohl die Netzentgelte, als auch der Importpreis für Endverteiler, passen nicht, da die Leistungspreiskomponente ausser Acht gelassen wurde. Diese zu beziffern ist nicht leicht, aber vorhanden ist sie allemal. Die 2,37 ct/kWh für den Vertrieb sind auf jeden Fall zu hochbeziffert.

Gruß

NN

Offline enerveto

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Glos bestellt Versorger ein
« Antwort #7 am: 08. November 2008, 22:32:21 »
@Netznutzer
Was soll da nicht passen? Kennen Sie den Versorger und seinen Tarif?

7,123 Cent/kWh /Brutto-Arbeitspreis(Allgemeiner Tarif)
–1,137 /Umsatzsteuer
= 5,986 Cent/kWh /Netto-Arbeitspreis
 -0,550 /Erdgassteuer -0,270 /Konzessionsabgabe -0,606 /Netzentgelte
= 4,560 Cent/kWh
-2,191 /Importpreis (30,8 % v. 7,123)
= Vertrieb und Gewinn 2,369 Cent/kWh (33,3% v. 7,123)

2,369 Cent/kWh Vertrieb und Gewinn ist die Handelspanne vom Grenzübergang zum Letztverbraucher.
Der Vergleich von 2,191 Import zu 2,369 Letztverbraucher beträgt 108,1 % Aufschlag.

Im Handel liegt der Segen oder hier mit der Zauberformel „Heiz-Ölpreisbindung“ die Abzocke!
Der Heizölpreis HEL Verbraucher 40-50 hl „Deutschland“ (6-3-3) zum 01.09.2008:
netto 58,15 €/hl = 5,201 Cent/kWh bei 5,986 Cent/kWh Arbeitspreis, also von wegen „Heiz-Ölpreisbindung“!

Netzentgelt
für Standardlastprofilkunde einschl. vorgelagertes Netzentgelt ab 01.04.2008
entsprechend Bundesnetzagentur und Web-Seite Versorger;
nur Arbeitspreis, ohne Grundpreis, ohne Messung, ohne Abrechnung.
Importpreis
Was soll das sein: Importpreis für Endverteiler?!
BAFA ermittelt einen so gen. Grenzübergangspreis (Importpreis).
2,191 Cent/kWh ist das Ergebnis von 3 Monate „time lag“ und dann Durchschnitt 6 Monate Referenzzeitraum.
Das ab 01.09.2008 an die Letztverbraucher gelieferte Gas wurde höchstens zu diesem Preis beschafft.
Leistungspreiskomponente
ist hierbei nicht zu berücksichtigen.

Offline Netznutzer

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Glos bestellt Versorger ein
« Antwort #8 am: 09. November 2008, 12:51:15 »
@ enerveto

Es passt deshalb nicht, weil jeder Lieferant im Bezug seines Gases einen Leistungspreis zu bezahlen hat, den er nicht als Leistungspreis abrechnen, und deshalb in den Arbeitspreis einrechnen muss. Dass gleiche gilt für Netzentgelte. Auch hier sind häufig Leistungskomponenten von den Lieferanten zu bezahlen, die diese wiederum nicht an die Verbraucher über einen Leiszungspreis, sondern in den Arbeitspreis einrechnen müssen. Ich bin mir mehr als sicher, dass der von Ihnen zitierte Lieferant, mehr als grosse Probleme mit der zuständigen Kartellbehörde bekommen würde, wenn tatsächlich 2,37 ct/kWh an Vertriebsmarge unter dem Strich stehen würden.

Gruß

NN

Offline enerveto

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Glos bestellt Versorger ein
« Antwort #9 am: 10. November 2008, 23:08:10 »
@wulfus
Warum Resignation …?!
Es wurde doch schon viel erreicht!
Solange wir das unterstützende Engagement von kompetenten, couragierten  und unabhängigen Juristen auch zur Einschätzung des eigenen aktiven Widerstandes haben, und dazu eine inzwischen beachtliche Rechtsprechung gegen eine Wirtschaftsmacht auf allen Instanzebenen, sehe ich keinen Anlass zur Resignation.
Aktuell gibt es den Beweis- und Hinweisbeschluss eines Amtsgerichtes:
Zitat
„I. Es soll Beweis erhoben werden über folgende Fragen: Hat die Klägerin [regionaler Versorger] mit den Gaspreiserhöhungen lediglich die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben? Sind die Kostensteigerungen nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen worden? Durch Einholung eines schriftlichen Gutachtens eines Sachverständigen, um dessen Benennung die Wirtschaftsprüferkammer … gebeten werden soll.
II. Der Sachverständige wird erst beauftragt, wenn die klagende Partei einen Kostenvorschuss von … eingezahlt hat. Zur Zahlung wird eine Frist von 3 Wochen gesetzt. Nach Fristablauf kann die Partei mit dem Beweismittel ausgeschlossen werden. …
IV. Streitentscheidend ist damit allein die unter I. aufgeworfene Frage. Nach Auffassung des Gerichtes bleibt es auch bei Vorlage eines Testates dabei, dass die Klägerin für die Billigkeit der Erhöhung darlegungs- und beweispflichtig ist. …“

Zitat
Prof. Dr. Jürgen Habermas in „DIE ZEIT“ 06.11.2008:
„Nach dem Bankrott …Der Privatisierungswahn ist an sein Ende gekommen. Nicht der Markt, sondern die Politik ist für das Gemeinwohl zuständig … Gezeitenwechsel verändern die Parameter der öffentlichen Diskussion … Es ist von abgründiger Komik, wie Wirtschaftsmanager – und nicht nur die – dem Elitegeschwätz unserer Talkrunden auf den Leim gehen, sich allen Ernstes als Vorbilder feiern lassen und mental den Rest der Gesellschaft unter sich lassen. …“

Zitat
Dtv 2. Auflage 1992 – „Wendezeit“ von Fritjof Capra; Buchbeschreibung „Bild der Wissenschaft“:
„Die Menschheit durchlebt gegenwärtig eine epochale Krise … die Pragmatiker die Welt nicht mehr in den Griff bekommen; Politik und Wirtschaft, ja, die gesamte Gesellschaft ist fehlprogrammiert, unaufhörlich geschehen Dinge, die nach menschlicher Vernunft ausgeschlossen sein müssten. Fritjof Capra öffnet uns die Augen für die Ursachen …“

Mit „70+„ ist Resignation später, jetzt ist Widerstand angesagt, auch bei Unverständnis im Verwandten- und Bekanntenkreis

@Netznutzer
2,369 Cent/kWh Vertrieb und Gewinn ist die Handelsspanne vom Grenzübergang zum Letztverbraucher.
Der Vergleich von 2,191 Import zu 2,369 Letztverbraucher beträgt 108,1 % Aufschlag.

Wer sich und wie in dieser Handelskette – vom Grenzübergang zum Letztverbraucher – diesen „üppigen Kuchen“ der Handelsspanne teilt, ist bisher nicht feststellbar.
Insofern weiß ich auch nicht, wer hier Probleme mit der Kartellbehörde bekommen kann.

Ob Ihre „Leistungspreiskomponente“ oder welche Komponenten sonst noch  in dieser Spanne enthalten sind, ist nicht Gegenstand meiner Betrachtung.

Es geht hier um die „Heiz-Ölpreisbindung“ als Zauberformel zur Veredlung des Gaspreises nach dem Grenzübergang.
Nur Appelle des Bundeswirtschaftsministers an die Energiewirtschaft und nur Absichtserklärungen der Energiewirtschaft.

Zur so genannten „Ölpreisbindung“
Wichtig ist der Unterschied der so genannten „Ölpreisbindung“ auf den verschiedenen Handelsstufen,
weil die Versorger „verschleiernd“ immer nur von „Ölpreisbindung“ sprechen, ohne zwischen Rohölpreis und Heizölpreis zu differenzieren.

A. Lieferverträge zwischen ausländischen Erzeugern und Importeuren (Importpreis)
„Gas-Rohölpreisbindung“
B. Lieferverträge zwischen Importeuren bzw. inländischen Erzeugern und Weiterverteilern (Versorger z.B. Stadtwerken von Letztverbrauchern)
„Gas-Heizölpreisbindung“
C. Lieferverträge zwischen Versorger und Letztverbraucher
Im Vertragsverhältnis mit Tarifkunden besteht ein gesetzliches einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Versorgers für die Haupt-Gegenleistung, den Tarif. Für diese vom Verbraucher überprüfbare Ermessenentscheidung des Versorgers hat die Begründung mit einer „Ölpreisbindung“ keine vertraglich bindende Wirkung.
Im Vertragsverhältnis mit Sonderkunden müssen ein vertragliches Preisanpassungsrecht und eine rechtlich wirksame Preisanpassungsklausel vereinbart sein. Eine Regelung mit der „Ölpreisbindung“ ist keine wirksame Preisklausel.

Zitat
„WELT ONLINE“ vom 01.11.2008: „… Allerdings, und das verschweigen die Gasversorger, gilt die Ölpreisbindung nur in den Importverträgen mit den Lieferländern. …“

Auch Fachmedien – z.B. das „Handelsblatt“ – machen zur Gaspreisgestaltung mit der „Ölpreisbindung“ verwirrende Aussagen.
Zitat
Handelsblatt  - Webseite - vom 05.11.2008
„Ist der Gaspreis tatsächlich vom Ölpreis abhängig?
Grundsätzlich ja. Traditionell werden in die Verträge, welche die großen Produzenten in Russland und Norwegen mit ihren Importeuren schließen, Preisformeln eingebaut, die sich an der Entwicklung des Ölpreises orientieren. Und rund 60 Prozent des Gaspreises, den Verbraucher bezahlen, entfällt auf die Beschaffung in den Produzentenländern. Nur der Rest – die Kosten für den Transport durch die deutschen Netze und die Verwaltung, Abgaben und Steuern sowie die Marge des Versorgers – hängen nicht von der Entwicklung am Ölmarkt ab.“

Zur Erinnerung:
7,123 Cent/kWh /Brutto-Arbeitspreis(Allgemeiner Tarif)
–1,137 /Umsatzsteuer
= 5,986 Cent/kWh /Netto-Arbeitspreis
 -0,550 /Erdgassteuer -0,270 /Konzessionsabgabe -0,606 /Netzentgelte
= 4,560 Cent/kWh
-2,191 /Importpreis (30,8 % v. 7,123)
= Vertrieb und Gewinn 2,369 Cent/kWh (33,3% v. 7,123)

Rund 60 Prozent des Gaspreises, den Verbraucher bezahlen, soll lt. Handelsblatt also auf die Beschaffung in den Produzentenländern entfallen.
60 Prozent von 7,123 Cent/kWh = 4,274 Cent/kWh.

Bei einem Importpreis von 2,191 Cent/kWh darf der Preis, den Verbraucher bezahlen, demnach nur
3,652 Cent/kWh betragen,
verbleiben für Transport durch die deutschen Netze und die Verwaltung, Abgaben und Steuern sowie die Marge des Versorgers 1,461 Cent/kWh.

 

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