@ Gridpem
Danke für deine Antwort. Wie der Wälzungsmechanismus funktioniert ist mir klar. Allerdings habe ich in einer Stellungnahme des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter zum Eckpunktpapier der BNA für die Direktvermarktung von EEG Strom folgendes gelesen (21.12.2007):
.....Hier ist Mitgliedsunternehmen bekannt, dass auch Verteilnetzbetreiber derzeit schon eine ungeregelte Dirketvermarktung vornehmen. ........ Die Entscheidung über die Bedingungen der EEG-Direktvermarktung muss daher gleichermaßen für Anlagenbetreiber wie auch für Verteilnetzbetreiber gelten.
Weiter liest man:
...Die BNA muss zum einen feststellen, ob und inwieweit bisher die erzielten Erlöse aus der Vermarktung an der Börse (oder OTC) durch die ÜNB zur Herstellung des Monatsbandes zur Senkung der Belastungen aus dem EEG verwendet wurden. Gleiches gilt auch für die bisherige und ggf. weiterhin gebilligte Direktvermarktung der VNB.
Gleiches liest man in einer Doktorarbeit (allerdings von 06) die auch davon spricht dass VNB hier zusätzliche Erlöse tätigen, da sie nicht verpflichtet sind den Strom aus EEG-Anlagen an die ÜNB weiterzugeben.
Ebenfalls stellt sich die Frage, ob die ÜNB den EEG Strom den sie zu Monatsbändern veredeln nicht auch einfach dem VNB vergüten könnten und den Strom trotzdem an der EEX vermarkten könnten und nicht über EEG-Wälzungsmechanismus?