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Autor Thema: Verdienen Netzbetreiber an EEG-Einspeisungen?  (Gelesen 2528 mal)

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Offline martinmbk

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Verdienen Netzbetreiber an EEG-Einspeisungen?
« am: 14. März 2008, 16:01:03 »
Betrachtet man den Spotmarkt der EEX in der Vergangenheit stellt man fest, dass der Börsenpreis von Strom in etlichen Stunden über der individuellen Einspeisevergütung für EEG-Anlagen lag. Falls der Anlagenbetreiber keinen kurzfristigen Ausstieg aus der EEG Vergütung betreibt und auf Direktvermarktung umsteigt (nach EEG-2009 nur noch beschränkt zulässig) besteht der Verdacht, dass Netzbetreiber hier Kasse machen da sie den Strom dem Anlagenbetreiber zu EEG vergüten und selbst an der Börse vermarkten.
Hat jemand dazu genauere Angeben oder kennt sich jemand mit diesem Thema aus?

Offline Gridpem

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Verdienen Netzbetreiber an EEG-Einspeisungen?
« Antwort #1 am: 15. März 2008, 18:55:20 »
@ martinmbk

Die Netzbetreiber können den Strom nicht an der Börse verticken, da die Netzbetreiber keinen Stromhandel betreiben dürfen.

Alle Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, den erzeugten EEG-Strom aufzunehmen und reichen diesen an die ÜNB (Vattenfall, EON, RWE und EnBW) weiter. Dafür erhalten sie die Vergütungen nach Gesetz und zahlen diese an die Einspeiser(Erzeuger).

Der EEG-Strom komm dann in einen großen Topf, und jeder Stromändler, der Endkunden beliefert muß dann einen prozentualen Anteil EEG-Strom vom ÜNB kaufen, so dass auch beim ÜNB nichts übrig bleibt. Auch das ist gesetzlich geregelt.

Dazu kommt noch, daß die Bundesnetzagentur das ganze Prozedere überwacht.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline martinmbk

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Verdienen Netzbetreiber an EEG-Einspeisungen?
« Antwort #2 am: 16. März 2008, 12:55:36 »
@ Gridpem

Danke für deine Antwort. Wie der Wälzungsmechanismus funktioniert ist mir klar. Allerdings habe ich in einer Stellungnahme des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter zum Eckpunktpapier der BNA für die Direktvermarktung von EEG Strom folgendes gelesen (21.12.2007):

.....Hier ist Mitgliedsunternehmen bekannt, dass auch Verteilnetzbetreiber derzeit schon eine ungeregelte Dirketvermarktung vornehmen. ........ Die Entscheidung über die Bedingungen der EEG-Direktvermarktung muss daher gleichermaßen für Anlagenbetreiber wie auch für Verteilnetzbetreiber gelten.

Weiter liest man:
...Die BNA muss zum einen feststellen, ob und inwieweit  bisher die erzielten Erlöse aus der Vermarktung an der Börse (oder OTC) durch die ÜNB zur Herstellung des Monatsbandes zur Senkung der Belastungen aus dem EEG verwendet wurden. Gleiches gilt auch für die bisherige und ggf. weiterhin gebilligte Direktvermarktung der VNB.

Gleiches liest man in einer Doktorarbeit (allerdings von 06) die auch davon spricht dass VNB hier zusätzliche Erlöse tätigen, da sie nicht verpflichtet sind den Strom aus EEG-Anlagen an die ÜNB weiterzugeben.
Ebenfalls stellt sich die Frage, ob die ÜNB den EEG Strom den sie zu Monatsbändern veredeln nicht auch einfach dem VNB vergüten könnten und den Strom trotzdem an der EEX vermarkten könnten und nicht über EEG-Wälzungsmechanismus????

 

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