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Autor Thema: Rücksturz in die Grundversorgung?  (Gelesen 2319 mal)

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Offline Pölator

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Rücksturz in die Grundversorgung?
« am: 01. Februar 2008, 17:16:23 »
Hallo,

Nach den Urteile aus München oder dem berüchtigten BGH-Urteil sollen ja auch nur die Preise einer Billigkeitskontrolle unterliegen, die man gerügt hat.
Also auch nichts mit dem Widerspruch gegen den Gesamtpreis, da man ja zumindest am Anfang aus Unwissenheit den Preis nicht gerügt hat und nach deren Rechtsauffassung somit akzeptiert hat.

Wie sieht es aber dann aus, wenn ich meinen Grundversorger verlasse und zu e-wie-sonstwas wechsle? Dort provoziere ich dann eine Vertragskündigung durch den Versorger mit meinem §315-Widerspruch und ich muss zurück zu meinem neuen-alten Grundversorger.
Nun könnte ich ja Widerspruch gegen den Anfangspreis geltend machen und würde so den Gesamtpreis mit seiner ganzen, sagen wir historischen Entwicklung als Unbillig rügen.

Denkfehler :rolleyes:?

Wann müsste ich dann Widerspruch einlegen? Wenn mir e-wie-sonstwas kündigt, am Termin der \"Umstellung\", am Tag der ersten Gasentnahme oder erst bei Rechnungsstellung, da nach genannten Urteilen ja erst mit Bezahlung entschieden wird, ob man den Preis anerkennt.

Nur so ein Gedanke... .

Cu, Pölator

Offline RR-E-ft

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Rücksturz in die Grundversorgung?
« Antwort #1 am: 01. Februar 2008, 17:41:37 »
@Pölator

Man kann den Gesamtpreis immer als unbillig rügen. Ob dieser insgesamt der Billigkeitskontrolle unterliegt, hängt jedoch von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab.

Ziemlicher Denkfehler.

Warum will man denn zurück, wenn man schon zu einem Anbieter gewechselt  ist, der Gas günstiger als in der Grundversorgung anbietet, mit deren Preis man nicht einverstanden ist ?

Offline Pölator

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Rücksturz in die Grundversorgung?
« Antwort #2 am: 02. Februar 2008, 11:17:03 »
Hallo Herr Fricke,


Zitat
Original von RR-E-ft

Warum will man denn zurück, wenn man schon zu einem Anbieter gewechselt  ist, der Gas günstiger als in der Grundversorgung anbietet, mit deren Preis man nicht einverstanden ist ?

Ich bin ganz ehrlich:
Wenn ich es dort (zurück in der Grundversorgung) nicht noch billiger (im Sinne von günstiger) bekommen kann, warum sollte ich dann nicht wieder zurück wechseln wollen?


Wie ich bereits erwähnte, nach den jüngsten Urteilen aus München und vom BGH soll ja ein \"Kürzung nach Zahlung\" nicht mehr möglich sein.
Deswegen die Überlegung, dass, wenn man einen neuen Vertrag (Grundversorgung) abschliesst, man bei diesem den ganzen Preis rügen kann, da man ja noch keinen Preis dorch Zahlung anerkannt hat (so die Logik München+BGH). Dann sollte doch der Preis als Ganzes der Billigkeitkontrolle unterliegen.
Vom Einzelfall hängt ja vieles ab, dies ist schon klar.

Aber ist der genannte Weg wirklich eine totale Sackgasse?



Zurück wollen will ich nicht, aber die wollen mich ja bestimmt auch nicht zurück, doch sie müssen mich zurücknehmen :D

Ein schönes Wochenende,
der Pölator

 

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