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Autor Thema: Gasrebellen endgültig erfolgreich  (Gelesen 6075 mal)

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Offline RR-E-ft

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Gasrebellen endgültig erfolgreich
« am: 30. April 2013, 09:50:01 »
E.ON Hanse will beim BGH und beim OLG Hamburg vor Urteilsverkündung Rechtsmittelverzicht erklären:

http://www.ndr.de/regional/hamburg/gasstreit121.html

Mit einem Rechtsmittelverzicht werden die von E.ON Hanse bisher angefochtenen Urteile rechtskräftig.

Die im Betrag am Schluss enthaltene Aussage halte ich für zweifelhaft.

"Keine Aussicht auf Erfolg haben Hörmanns Angaben zufolge Kunden, die jetzt erstmals klagen. Seit vier Jahren gelten nämlich korrekte Preisklauseln."

Wurden die betrofffenen Sonderverträge fortgeführt, ist zunnächst fraglich, ob geänderte AGB nachträglich wirksam in diese einbezogen wurden, § 305 Abs. 2 BGB. Hierfür ist regelmäßig erforderlich, dass sich der Kunde mit der Einbeziehung ausdrücklich einverstanden erklärt (BGH, Urt. v. 22.02.12 VIII ZR 34/11, juris Rn. 23).

Schon hieran fehlt es oft, wenn geänderte AGB den Kunden lediglich mitgeteilt wurden.

Selbst bei der wirksamen Einbeziehung einer geänderten Preisänderungsklausel stellt sich die Frage, ob diese dem Transparenzanforderungen genügt (vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.13 Rs. C-92/11).

Wurden die ursprünglichen Vertragsverhältnisse durch ordenungsgemäße Kündigung beendet und hiernach neue Sonderbakommen begründet - und sei es auch nur durch  Abrechnung von Sonderpreisen (vgl. BGH, Urt. v. 22.02.12 Az. VIII ZR 34/11, juris Rn. 35) käme es widerum auf die wirksame Einebeziehung einer Preisänderungsklausel und deren Wirksamkeit an.

Schließlich ist auch die Frage der Wirksamkeit des gesetzlich eingeräumten Preisänderungsrechts für Grundversorgungsverträge bisher offen (zuletzt BGH, B. v. 19.03.13 Az. VIII ZR 275/12).

Nach alldem sind die zitierten "korrekten Preisklauseln" wohl  nicht ersichtlich.

Jeder betroffene Kunde sollte etwaig bestehende Rückforderungsanspürüche anwaltlich prüfen lassen, um diese ggf. (gerichtlich) geltend zu machen.   


 

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