E.ON Hanse hat gegen das Urteil Revision zum BGH eingelegt:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/gerichtsurteil-eon-hanse-geht-gegen-gaspreis-urteil-vor/7937362.htmlEs ist das gute Recht des Versorgers, das Berufungsurteil des Hanseatischen OLG in der Revision durch den BGH überprüfen zu lassen.
Kunden, deren Verträge die gleichen Klauseln enthielten, und Überzahlungen leisteten, müssen ihre bezifferten Rückforderungsansprüche ggf. vor Ablauf des 31.12.13 - etwa durch Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids - gerichtlich geltend machen, um die Verjährung zu hemmen.
Kunden, die deshalb ihre Zahlungen gekürzt hatten, haben nicht das Problem, dass ihre Rückforderungsansprüche zwischenzeitlich verjähren könnten.