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Autor Thema: AVBEltV abgelöst durch StromGVV (Sondervertrag)  (Gelesen 11217 mal)

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Offline userD0003

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AVBEltV abgelöst durch StromGVV (Sondervertrag)
« am: 15. März 2012, 18:51:03 »
Zu einem seinerzeit seit rd. 10 Jahren bestehenden Strom-Sondervertrag mit wirksam einbezogener AVBEltV als Ergänzung der AGB wurde von meinem Versorger im August 2007 mit einer \"Aktuellen Kundeninformation\" informiert, dass der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung mit Strom geändert habe.

Die Änderungen würden sich aus dem EnWG vom Juli 2005 und der StromGVV vom Oktober 2006 ergeben. Die beigefügte StromGVV würde die AVBEltV ablösen, was auch für meinen bestehenden Liefervertrag gelte. Hierzu müsse ich nichts unternehmen und am Vertragsverhältnis ändere sich nichts.

Meine Frage: Wurde die AVBEltV hier tatsächlich durch die StromGVV ersetzt und damit die AGB meines Sondervertrags rechtswirksam geändert (wie jetzt vom Versorger nochmals behauptet) ?

Offline RR-E-ft

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AVBEltV abgelöst durch StromGVV (Sondervertrag)
« Antwort #1 am: 15. März 2012, 19:58:04 »
Zitat
BGH, Urt. v. 22.02.12 Az. VIII ZR 34/11 Rn. 22 f., juris:

aa) Eine wirksame vertragliche Einbeziehung der AVBGasV oder der insoweit noch geltenden Vorgängerregelung in den im Jahre 1979 abgeschlosse-nen Gaslieferungsvertrag der Parteien setzt - in Übereinstimmung mit dem nunmehr geltenden § 305 Abs. 2 BGB - nach dem gemäß Art. 229 § 5 Satz 1 und 2 EGBGB hier noch anwendbaren § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG unter anderem voraus, dass der Verwender der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der einzubeziehenden Bedingungen Kenntnis zu nehmen (Senatsurteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 327/07, RdE 2010, 384 Rn. 15, und VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180 Rn. 38]. Dazu wäre es erforderlich gewesen, dem Kläger den Text der AVBGasV mit den Vertragsunterlagen zu übersenden. Das ist nach den in der Revisionsinstanz nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht geschehen.

bb) Gleichfalls zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die AVBGasV auch nicht durch den in den Rechnungen enthaltenen Hinweis nachträglich als Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Gasversorgungsvertrag der Parteien einbezogen worden ist.

Eine nachträgliche Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur im Wege der Vertragsänderung erfolgen, für die die Anforderungen des § 2 Abs. 1 AGBG beziehungsweise der Nachfolgeregelung des § 305 Abs. 2 BGB sinngemäß gelten (Senatsurteil vom 11. November 2009 - VIII ZR 12/08, WM 2010, 233 Rn. 39). Dazu muss der Verwender seinen Vertragspartner ausdrücklich darauf hinweisen, dass er eine Vertragsänderung anstrebt, und der Kunde muss sich mit dieser Vertragsänderung in eindeutiger Weise einverstanden erklären.

Ein bloßer Hinweis des Verwenders auf bestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen in einer nach Vertragsabschluss übersandten Erklärung genügt dem ebenso wenig wie die fortdauernde Entgegennahme der Leistung und deren Bezahlung durch den Kunden (Erman/Roloff, BGB, 13. Aufl., § 305 Rn. 42; Ulmer/Habersack in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 305 BGB Rn. 127, 157 mwN).

Wurden die Bedingungen der StromGVV wirksam einbezogen, was mit Rücksicht auf die zu fordernde eindeutige Einverständniserklärung des Kunden fraglich erscheint, so sollten sie wohl nur die Bedingungen der bisher einbezogenen Bedingungen der AVBEltV ersetzen, die ihrerseits jedoch nur ergänzend gelten sollten (im Hinblick worauf eigentlich?).

Das besagt noch nichts darüber, ob eine Preisänderungsklausel wirksam einbezogen wurde und ob diese wirksam ist.

Offline userD0003

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AVBEltV abgelöst durch StromGVV (Sondervertrag)
« Antwort #2 am: 15. März 2012, 20:10:00 »
Zitat
Original von RR-E-ft
... so sollten sie wohl nur die Bedingungen der bisher einbezogenen Bedingungen der AVBEltV ersetzen, die ihrerseits jedoch nur ergänzend gelten sollten (im Hinblick worauf eigentlich?).
Es geht um das Formerfordernis einer Vertragskündigung: Schriftform mit Originalunterschrift gemäß AVBEltV oder Textform gemäß StromGVV.

Offline Christian Guhl

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AVBEltV abgelöst durch StromGVV (Sondervertrag)
« Antwort #3 am: 15. März 2012, 23:08:44 »
Haben Sie dieses Informationsschreiben tatsächlich bekommen ?  In meinem Fall geht es um die Kündigung des Erdgas-Vertrages. Auch ich habe nie eine Benachrichtigung über die Umstellung bekommen. Daher gilt für mich weiterhin die AVB und damit Schriftform.

Offline userD0003

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AVBEltV abgelöst durch StromGVV (Sondervertrag)
« Antwort #4 am: 28. März 2012, 19:09:08 »
Zu dem von mir angefragten Sachverhalt liegt mir jetzt ein Urteil des OLG Celle aus 2011 vor.

Demnach ist entschieden worden, dass die StromGVV nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde. Dies folgt bereits daraus, dass der Kunde ein entsprechendes Angebot, sofern dieses überhaupt in dem Informationsschreiben vom August 2007 gesehen werden kann, jedenfalls nicht angenommen hat.

Die Angelegenheit hat sich damit für mich erledigt. Danke für Ihre Antworten.

Offline Kampfzwerg

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AVBEltV abgelöst durch StromGVV (Sondervertrag)
« Antwort #5 am: 28. März 2012, 20:47:02 »
Zitat
Original von h\'berger
Zu dem von mir angefragten Sachverhalt liegt mir jetzt ein Urteil des OLG Celle aus 2011 vor...Die Angelegenheit hat sich damit für mich erledigt.
Bitte immer das entsprechende Aktenzeichen/Datum mit angeben!
Denn es ist zwar sehr schön, dass sich damit für Sie die Angelegenheit erledigt hat, aber vielleicht möchten sich andere User im Forum in Zukunft ebenfalls entsprechend, und vielleicht sogar ebenso erfolgreich, informieren  ;)

Offline userD0003

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AVBEltV abgelöst durch StromGVV (Sondervertrag)
« Antwort #6 am: 28. März 2012, 21:44:00 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
Bitte immer das entsprechende Aktenzeichen/Datum mit angeben!
OLG Celle, Urteil vom 10.11.2011, Az 13 U 87/10 - ich bin nicht autorisiert, das Urteil zur Verfügung zu stellen.

Offline Kampfzwerg

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AVBEltV abgelöst durch StromGVV (Sondervertrag)
« Antwort #7 am: 30. März 2012, 19:05:51 »
Zitat
Original von h\'berger
Zitat
Original von Kampfzwerg
Bitte immer das entsprechende Aktenzeichen/Datum mit angeben!
OLG Celle, Urteil vom 10.11.2011, Az 13 U 87/10 - ich bin nicht autorisiert, das Urteil zur Verfügung zu stellen.
Auf der Homepage des Niedersächsischen Justizportals wird unter dem angegeben Datum und/oder AZ jedenfalls kein entsprechendes Urteil veröffentlicht.  
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?nav=ger&node=BS-ND[%23]%400020%40Oberlandesgerichte[%23]&psOfTl=81

Unter dem Az. findet man lediglich ein Urteil des OLG Köln
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20K%F6ln&Datum=30.03.2011&Aktenzeichen=13%20U%2087/10

 

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