Zu dem von mir angefragten Sachverhalt liegt mir jetzt ein Urteil des OLG Celle aus 2011 vor.
Demnach ist entschieden worden, dass die StromGVV nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde. Dies folgt bereits daraus, dass der Kunde ein entsprechendes Angebot, sofern dieses überhaupt in dem Informationsschreiben vom August 2007 gesehen werden kann, jedenfalls nicht angenommen hat.
Die Angelegenheit hat sich damit für mich erledigt. Danke für Ihre Antworten.