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Autor Thema: Schadenshaftung nach Stromsperrung  (Gelesen 12918 mal)

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Offline okidoki06

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #15 am: 30. November 2008, 19:10:31 »
na Eure Antworten schmecken mir aber....da kann , wenn ich Eurer Logik folge, zukünftig ja kein Autofahrer mehr verknackt werden, der mutwillig nen paar Fahrradfahrer oder Fussgänger rasiert...die müssten ja mit dem Risikio gerechnet haben und sind selbst schuld, wenn sie am Strassenverkehr teilnehmen!

Hallo, ich habe Zahlungen  n i c h t   verweigert, hab regelmässig meine monatlichen Pauschalen bezahlt, und habe, sofort als es mir bekannt wurde, die Schlußabrechnung nachweislich innerhalb der mir eingeräumten Frist bezahlt !!!  

Danke dafür, dass Ihr mir jetzt die Mitschuld gebt, jaja, das Mädchen das den Minirock trägt ist doch auch an der Vergewaltigung selbst schuld......

Offline DieAdmin

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #16 am: 01. Dezember 2008, 06:46:49 »
Zitat
Original von okidoki06
...

Danke dafür, dass Ihr mir jetzt die Mitschuld gebt, jaja, das Mädchen das den Minirock trägt ist doch auch an der Vergewaltigung selbst schuld......

Der Vergleich hinkt ja wohl. Die Motivation bei den Tätern ist selten, weil das Opfer einen Minirock getragen hat. Find ich mehr als unpassend.


Es geht hier um die Mitschuld am Leichtsinn, eine derartige Pumpe unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Wenn die Auswirkung auf Stromausfall (ob nun Störung oder Sperre) ist, dass das Becken leer gepumpt und hier keine Sicherung in irgendeiner Form vorhanden ist, dass das Wasser bsp ins Aquarium zurückläuft oder kontrolliert abläuft.

Wenn man Waschmaschine oder Spülmaschine anstellt, sollte man auch in der Nähe bleiben bzw nicht stundenlang außer Haus sein.
Das Schlimme am Wasser sind die Schäden und Folgeschäden.
Eigentlich darf man bei dem Betrieb solch einer Pumpe gar nicht für länger aus dem Haus gehen (Arbeiten etc)

Steht eigentlich ein entsprechender Warnhinweis in der Betriebsanleitung? Im Amiland kommt ein Fehlen solcher Infos für den Hersteller manchmal sehr teuer. Weiß ja nicht, ob sowas auch hier möglich wäre.

Offline bowertaste

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #17 am: 20. Januar 2009, 19:28:06 »
Okidoki06 hat Recht, in meinem Beitrag zur Stromsperre hab ich genau dasselbe erlebt. Alle User stürzen sich auf den Kunden seine Rechte und Pflichten etc. und vernachlässigen dabei mit welcher inkriminierenden Intelligenz die Stromanbieter oft vorgehen. Selbst Rechtsanwälte stehen i.d.R. oft auf Seiten der solventeren Streitpartei die hier nun unmissverständlich die Stromanbieter gegenüber den Kunden bilden. Wahrscheinlich weil Rechtsanwälte von den Stromanbietern bessere Honorare bezahlt bekommen.

Also klage okidoki06 und schaue vielleicht mal auf meinen imaginären Beitrag in dem ich versucht habe eine ebendso problematische Darstellung abzugeben.
Ich bin im Forum >bowertaste< und mein Beitrag ist in der Rubrik: Strom (allgemein);
Unterverzeichnis (Slash): >stromsperre<, einsehbar.

Grüße an okidoki06 von bowertaste

Offline Black

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #18 am: 20. Januar 2009, 19:43:42 »
Zitat
Original von okidoki06
nicht wenn es sich um einen Aussenfilter handelt, der unter dem Becken angebracht wird. Der Stromausfall wirkt sich dann aus als hätte man einen Schlauch in das Aquarium gesteckt und angesaugt...das Becken läuft leer....
...

Ich weiss was ein Außenfilter ist. Und ich weiss, dass ein Außenfilter nicht ausläuft, wenn man ihn abschaltet. Es sei denn er ist nicht dicht. Dann läuft er aber auch aus wenn der Strom an ist.

Diese Schadensposition würde ich also überdenken....
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #19 am: 05. September 2009, 15:20:41 »
Entschuldigung und Schadenersatz sind erfolgt. Das ist ja auch selbstverständlich!

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