Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Schadenshaftung nach Stromsperrung  (Gelesen 12930 mal)

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Offline okidoki06

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« am: 10. August 2008, 11:02:11 »
Versuche meinen Fall so klar wie möglich darzustellen. Energielieferungsvertrag (nur Strom, HT und NT) wurde in 1998 abgeschlossen. Trennung von meiner Frau in 2006, Auszug aus der Wohung aber selbst weiterhin die Abschläge gezahlt. Kündigung des Anschlusses und Schlussabrechnung in 02/2008, meine Ex hat danach den Anschluss auf Ihren Namen umgemeldet und wollte die Schlussabrechnung zahlen. Auszug meiner Frau, Kündigung des Anschlusses von Ihr per 1.6., ich bin danach wieder in die Wohnung eingezogen, da ich Eigentümer bin. Neuer Vertrag (alles beim RWE), Abschläge ab 1. Monat gezahlt, keine Rückstände !!.....plötzlich am 5.8.2008 orangener Zettel vom RWE im Briefkasten....Schlusszahlung von 02/2008 noch offen (~450,-- Euro, Zahlung bis 8.8.2008 (3 Tage!) sonst Sperrung. Bin dann auch für meine EX sofort am 6.8.2008 in Vorlage getreten und habe exakt den angeforderten Betrag überwiesen und auf eine Kurzreise gegangen. Komm am 9.8. wieder....Strom abgesperrt, 2 Kühltruhen abgetaut, Lebensmittel im Kühlschrank verdorben...Ausfall der Aquarienpumpe, 150 Liter Wasser haben sich dadurch im Wohnzimmer verteilt, Möbel, Teppich ruiniert, Schadenshöhe ca 10.000,-- Euro......wer haftet ? Zettel im Briefkasten besagt, Sperrung am 8.8. durchgeführt, Kosten für Neueinrichtung ca 110,-- Euro

Ich habe doch die lfd. Zahlungen per Einzugsermächtigung zugelassen(ist auch passiert, lt Rückfrage beim Kundencenter keinerlei Rückstände), Forderung existiert nur aus Schlussabrechnung des Vor-Vorvertrages, die zudem auch in der vorgegebenen Frist von 3 (drei) Tagen (Einwurf am 5.8. Datum des Anschreibens, Überweisung (auch Ausführung) am 6.8.), sofort am Folgetag nach Zustellung gezahlt wurde...

Offline userD0009

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #1 am: 10. August 2008, 13:57:40 »
@okidoki06

Es handelt sich bei den von Ihnen aufgeworfenen Fragen primär um Schadensersatzansprüche und ist keine Frage des Energiepreisprotestes.

Auf Schadensersatz haftet derjenige, der dem anderen zurechenbar einen Schaden zugefügt hat und dabei schuldhaft gehandelt hat.

Ob in Ihrem Fall der Energieversorger, der Netzanbieter, die (geschiedene) Ehefrau oder gar Sie selbst verantwortlich sind, ist bei einer solchen Schadenshöhe durch einen Rechtsanwalt zu klären.
Diesem müssen Sie den Sachverhalt viel genauer darlegen, und dann kann die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.

Grüße
belkin

Offline okidoki06

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #2 am: 10. August 2008, 14:19:48 »
es geht mir primär darum ob die Einstellung der Stromlieferung unter diesen Voraussetzungen zulässig ist und vor allem mit diesen Fristen....

Sollten sich die \"Protestierer gegen den Preis\" dadurch auf den Schlips getreten fühlen, dass hier ein \"Protestierer gegen Gutherrenmanier\" schreibt so bitte ich bei den Gutleuten untertänigst um Vergebung und um  Abschiebung in ein anderes Forum ..ich fand \"Ich brauche dringend Hilfe\" als angemessene Überschrift

Offline bjo

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #3 am: 10. August 2008, 14:28:01 »
Hallo,
eine Energiesperrung aus welchem Grund auch immer muß 14 Tage vorher
schriftlich mit eigenhanändiger Unterschrift des Veranlassers angekündigt werden. Mehr dazu hier im Forum!

Offline okidoki06

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #4 am: 10. August 2008, 14:41:00 »
Hallo \"Nachbar\" (bin auch aus Dorsten)...wo kann ich handfeste Aussagen finden, damit ich entsprechend vorbereitet im Kundencenter auflaufen kann? Suchwörter sperre +strom ergab keine Übereinstimmung, energiesperre nur nen link zu Wasser

Offline bjo

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #5 am: 10. August 2008, 15:04:21 »
dann gelten diese AGB´s

http://www.rwe.com/generator.aspx/produkte/privatkunden/wwe/strom/rwe-strom-mit-treueplus/property=Data/id=501338/download-treueplus-1.pdf


Tarifkunde vorrausgesetzt!
------------------------------------
10 Was passiert, wenn ich nicht (rechtzeitig) bezahle?
10.1 Fordert RWE Westfalen-Weser-Ems Sie bei Zahlungsverzug erneut zur Zahlung auf
oder lässt den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, kann RWE Westfalen-
Weser-Ems Ihnen die dadurch entstehenden Kosten pauschal berechnen.
10.2 Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommen,
kann RWE Westfalen-Weser-Ems die Stromlieferung 4 Wochen nach Androhung
unterbrechen lassen und den örtlichen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der
Versorgung beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung
außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder Sie darlegen, dass
hinreichende Aussicht besteht, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen. RWE
Westfalen-Weser-Ems kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der
Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der
Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf RWE Westfalen-Weser-Ems
eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen
nur durchführen lassen, wenn Sie nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit
Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug sind. Der Beginn der
Unterbrechung der Versorgung wird Ihnen 3 Werktage im Voraus angekündigt.
RWE Westfalen-Weser-Ems lässt die Versorgung unverzüglich wiederherstellen,
sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und Sie die Kosten der
Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt haben.
10.3 Sie können gegen Ansprüche von RWE Westfalen-Weser-Ems nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
----------------------------

Offline okidoki06

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #6 am: 10. August 2008, 16:25:00 »
danke, aber....bei laufenden Verträge verstehe ich das ja, aber meine laufenden Zahlungen sind alle fristgemäß beglichen, die Schlusszahlung aus dem Vor- Vorvertrag fehlte nur, wurde aber innerhalb des gegebenem Zeitrahmens beglichen.... ich bin kein säumiger Zahler, hatte niemals einen Rückstand und dieser ist von mir nach Bekanntwerden sofort ausgeglichen worden (wie gesagt...5.8. Zettel im Briefkasten, Überweisung sofort 6.8. Morgens)

Offline bjo

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #7 am: 10. August 2008, 16:37:01 »
Hallo,
ich fass mal zusammen
- keine Zahlungsfristen versäumt!
- RWE hat zu kurz gemahnt
- RWE hat zu früh gesperrt
= > RE suchen RWE auf Schadensersatz verlagen!

Offline okidoki06

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #8 am: 09. September 2008, 13:31:54 »
Der \"Spass\" geht weiter. Das RWE bestätigt den Eingang aller offenen Forderungen zum 7.8. , 7:58 Morgens (sprich 25 Stunden vor Ende der Frist) zieht sich jetzt aber darauf zurück, dass die von Ihnen gesetzte Frist zwar eingehalten wurde (ich sollte ja bis zum 8.8. zahlen) aber sie nicht dazu verpflichtet sind diese einzuhalten...meine Forderung nach Schadenersatz somit hinfällig wären. ? ? ?.......ist das nun noch begreifbar oder nicht ? Ich sitze jetzt auf einem Schaden von 15.000,-- Euro, keine Versicherung zahlt, RWE mauert

Offline AKW NEE

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #9 am: 09. September 2008, 13:44:17 »
Hier ist Ihnen nicht abschließend zu helfen. Ich gehe davon aus, dass der Versorger Schadensersatzpflichtig ist. Gehen Sie sofort zu einem Anwalt.

siehe auch hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/Rechtsanwaelte/site__1713/

Offline Black

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #10 am: 09. September 2008, 16:32:35 »
Warum läuft ein Aquarium aus, wenn der Strom ausfällt? Wenn die Pumpe ausfällt hört doch eigentlich einfach nur die Umwälzung und Filterung auf, egal ob Innen- oder Außenfilter.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline okidoki06

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #11 am: 27. November 2008, 17:44:50 »
nicht wenn es sich um einen Aussenfilter handelt, der unter dem Becken angebracht wird. Der Stromausfall wirkt sich dann aus als hätte man einen Schlauch in das Aquarium gesteckt und angesaugt...das Becken läuft leer....

aber hier noch ein update zum Schadensfall...RWE stellt sich dumm, \"ich hätte zusätzlich zur Zahlung informieren müssen...\" selbst die Einschaltung der Verbraucherzentrale in Dorsten und einer von denen beauftragten Anwältin brachte das RWE trotz dieser glasklaren Sachlage nicht dazu, die Schuld einzugestehen...ich werde jetzt wohl Klage gegen das RWE einreichen müssen.....ich schreib immer das RWE, aber im Grunde genommen sind es die Sachbearbeiter, eigentlich Menschen wie Ihr und ich, die hinter solchen Entscheidungen stehen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen (und ich arbeite in einem amerikanischen Unternehmen) wie Leute so von der Allmächtigkeit und Fehllosigkeit des eigenen Unternehmens überzeugt sind und bewusst für dieses Unternehmen lügen und betrügen...

Offline RR-E-ft

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #12 am: 27. November 2008, 18:07:39 »
@okidoki06

In Sachen \"Lügen und Betrügen\" handelt es sich wohl um Unterstellungen. Aber das lässt sich gewiss gerichtlich klären, ob Ansprüche bestehen oder nicht.

Ich frage mich nur, was bei dem \"Versuchsaufbau\" wohl bei einem normalen Stromausfall passiert wäre, mit dem man ja auch durchaus rechnen muss. Dafür gibt es wohl eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, ggf. mit Notstromaggregat?

Oder war für einen Stromausfall vereinbart, die physikalischen Gesetze hinsichtlich verbundener Gefäße außer Kraft zu setzen? :rolleyes:

Offline Wasserwaage

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #13 am: 27. November 2008, 18:11:03 »
ich würde sagen hier handelt es sich ganz einfach um einen groben verstoß der sorgfaltspflicht... das mit der sperrung ist pech gewesen.... schwund ist bei jeder sache...
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline DieAdmin

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Schadenshaftung nach Stromsperrung
« Antwort #14 am: 27. November 2008, 18:52:14 »
@all,
sicherlich hat nicht jeder die Auswirkungen eines Stromausfalls bei der Planung eines Aquariums vor Augen. Obwohl auch in jüngster Zeit flächendeckende Beispiele dafür gibt.

Als wir im Winter 2006/2007 Babykois im Aquarium aufzogen, wollt ich mir auch nicht vorstellen, was mit den kleenen Süßen passiert wäre, wenn über mehrere Tage die Pumpe nicht hätte laufen können.
(Aber ein Notfallplan gabs natürlich. Soll ja schon vorgekommen sein, das Preisrebellen der Strom gekappt wurde bzw gekappt werden sollte ;) )

 

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