Vielen Dank für die Informationen soweit. Wir werden zunächst die VZ aufsuchen und horchen was die dazu zu sagen haben.
Es geht ja grundsätzlich um die Frage, inwieweit EON-Hanse (oder ein anderer Energieversorger) die Pflicht hat den Zählerstand bei Auszugsmeldung abzulesen, wenn der Ausgezogene es nicht kann weil er keinen Zugang mehr zum Zähler hat.
Solche Fälle müsste es doch häufiger bei Trennungen geben, die nicht freundlich bzw. in beiderseitigem Einverständnis abgelaufen sind.
In diesem Fall hat EON auf mehrfache schriftliche Erklärungen nicht reagiert, die Ex hat offenbar weder den Stromvertrag auf sich umgemeldet noch auf eventuelle Kontaktaufnahmen seitens EON reagiert.
Ebenfalls stellt sich die Frage, weshalb EON nach einigen Monaten der Nichtzahlung den Strom nicht einfach abgestellt hat um weiteren Schaden und/oder Missbrauch zu verhindern, zumindest solange die Vertragslage unklar ist.
Das Benehmen und die Briefe der HIT könnten auch sowohl für die VZ als auch für einen Anwalt interessant sein, aber das ist ja noch ein anderes (Wildwest-)Thema. Bei Interesse stelle ich gern den Wortlaut der letzten Aufforderung hier ein, in der meinem Mann nahegelegt wird den Widerspruch des Mahnbescheides noch einmal zu überdenken :-)
Als unpersönliches Zitat dürfte das doch erlaubt sein, oder?