Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Eon Hanse macht uns verrückt  (Gelesen 8070 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Eon Hanse macht uns verrückt
« Antwort #15 am: 27. April 2009, 11:01:40 »
@ nomos

Nun lassen Sie es gut sein.

Else hat um Hilfe gebeten, die bei sachlicher Betrachtung nur eine Beratungsstelle oder ein Anwalt geben kann. Else schrieb:

Zitat
ich gehe heute erstmal zum Verbraucherschutz

Ein weiteres Zereden ist nicht nötig und allgemeine Belehrungen schon gar nicht.

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Eon Hanse macht uns verrückt
« Antwort #16 am: 27. April 2009, 11:34:48 »
Zitat
Original von AKW NEE
Nun lassen Sie es gut sein.
Ein weiteres Zereden ist nicht nötig und allgemeine Belehrungen schon gar nicht.
    @AKW NEE, da möchte ich widersprechen. So habe ich das Forum nicht verstanden.

    Nach meinem Verständnis ist das Forum auch dazu da, dass Forenleser aus den Erfahrungen anderer Nutzer lernen können.  

    Meine Hinweise und meine Beiträge sind  in diesem Sinne als Hilfe gedacht und nicht als Belehrung oder \"Zereden\"(?).

Offline Else

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Eon Hanse macht uns verrückt
« Antwort #17 am: 27. April 2009, 18:34:27 »
Vielen Dank für die Informationen soweit. Wir werden zunächst die VZ aufsuchen und horchen was die dazu zu sagen haben.

Es geht ja grundsätzlich um die Frage, inwieweit EON-Hanse (oder ein anderer Energieversorger) die Pflicht hat den Zählerstand bei Auszugsmeldung abzulesen, wenn der Ausgezogene es nicht kann weil er keinen Zugang mehr zum Zähler hat.
Solche Fälle müsste es doch häufiger bei Trennungen geben, die nicht freundlich bzw. in beiderseitigem Einverständnis abgelaufen sind.

In diesem Fall hat EON auf mehrfache schriftliche Erklärungen nicht reagiert, die Ex hat offenbar weder den Stromvertrag auf sich umgemeldet noch auf eventuelle Kontaktaufnahmen seitens EON reagiert.
Ebenfalls stellt sich die Frage, weshalb EON nach einigen Monaten der Nichtzahlung den Strom nicht einfach abgestellt hat um weiteren Schaden und/oder Missbrauch zu verhindern, zumindest solange die Vertragslage unklar ist.

Das Benehmen und die Briefe der HIT könnten auch sowohl für die VZ als auch für einen Anwalt interessant sein, aber das ist ja noch ein anderes (Wildwest-)Thema. Bei Interesse stelle ich gern den Wortlaut der letzten Aufforderung hier ein, in der meinem Mann nahegelegt wird den Widerspruch des Mahnbescheides noch einmal zu überdenken :-)
Als unpersönliches Zitat dürfte das doch erlaubt sein, oder?

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz