Bei der Kündigung geht es im jetzigen Stadium des Verfahrens nur darum, ob man nachweisen kann, dass sie bei der E.on eingegangen ist. Wer den Zählerstand und den Nachmieter wissen möchte, teilt dadurch mit, dass auch er von einer Beendigung des Vertrages ausgeht. Anderenfalls müsste er auf seinen Vorbehalt hinweisen.
Am besten wäre der Sachverhalt schon nach Erhalt einer Mahnung, in der rechtliche Schritte angedroht werden, von einem Anwalt geprüft worden. Wenn der Anspruch zu Recht besteht, hätten dann Verzugskosten vermieden werden können. Wenn man das nicht wollte, wäre der nächste sinnvolle Zeitpunkt gewesen, die Sache zu prüfen, bevor der Widerspruch eingelegt wurde. Dann könnten die Gerichtskosten eines streitigen Verfahrens eingespart werden, wenn der Anspruch zu Recht besteht. Nachdem dieser Zeitpunkt aber auch nicht genutzt wurde, um die Sache zu prüfen, kommt als nächster vernünftiger Zeitpunkt erst die Zustellung der Abgabenachricht in Betracht.
Wenn E.on-Hanse Recht haben sollte, sind die jetzt entstandenen Kosten sowieso zu bezahlen. Wenn aber deren Anwalt auch erst jetzt einen Blick auf die Sache wirft, und feststellt, dass E.on-Hanse damit nie durchkommt, bleibt Else auf Ihren Kosten sitzen, falls sie den Anwalt in diesem Zwischenstadium beauftragt. Dass dies so kommen wird, erscheint mir auch gar nicht so abwegig. Der Brief des Inkassobüros wurde meines Erachtens nämlich nur geschrieben, um Else weiter einzuschüchtern. Das hat aber in diesem Stadium nur dann Sinn, wenn E.on-Hanse gar nicht klagen will.
Es geht in diesen ganzen Energieverfahren schussendlich um Geld, und nicht ums Rechthaben. Deshalb sollte man sein Vorgehen auch an finanziellen Erwägungen festmachen.
Zum Schluss noch ein Wort zu den Anwälten. Die haben nach wie vor ein wirtschaftliches Interesse daran, dass der Rechtsstreit bis zur Beweisaufnahme geführt wird, um sich danach zu vergleichen. Es ist daher auch bei Anwälten immer ein Glücksfall, ob man an einen Gebührenschneider oder jemanden gerät, der seinen Beruf ernst nimmt, und auch mal von einem Prozess abrät.
Die Verbraucherzentrale kann in diesem Stadium nicht mehr sinnvoll helfen. Das gerichtliche Verfahren ist ja schon eingeleitet.
@Else
Es ist aber schon so, dass Sie spätestens mit Erhalt der Klageschrift auch tatsächlich zum Anwalt gehen müssen.