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Autor Thema: Preiserhöhungen vor der Verjährungsfrist, Basispreisniveau  (Gelesen 3275 mal)

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Offline berghaus

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Preiserhöhungen vor der Verjährungsfrist, Basispreisniveau
« am: 05. September 2008, 17:23:15 »
In der Energiedepesche Nr. 3 September 2008 steht auf Seite 11 zum Thema Sonderkunden, Geld zurückholen, BGH-Urteil  vom 29.04.08 zur Frage der Verjährung des Rückerstattungsrechts:
    ......“,denn alle Preiserhöhungen vor der Verjährungsfrist sind nicht mehr anzugreifen, während alle späteren Preiserhöhungen unwirksam sind. Die Verjährungsfrist bestimmt daher maßgeblich das Basispreisniveau......“

Ich hatte bisher den Diskussionen über das Thema Verjährung entnommen, dass bei Sonderkunden im Falle unwirksamer Preisanpassungsklauseln Rückforderungen aus Überzahlungen der Jahresrechnungen 2004 verjährt sind/sein können (bzw. der Versorger sich darauf berufen könnte, es aber wegen des Imageschadens nicht tun sollte) und dass man seine Rückforderungen für die Jahre ab 2005 und die Höhe seiner Abschlagszahlungen nach den anfangs vereinbarten Grund- und Arbeitspreisen des Vertrages richten soll, auch wenn dieser lange vor 2004 abgeschlossen wurde.

In dem Urteil finde ich über die Aussage in der Energiedepesche nichts.
Ist diese Meinung des BDE richtig und woraus könnte Sie abgeleitet sein?

berghaus

Offline RR-E-ft

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Preiserhöhungen vor der Verjährungsfrist, Basispreisniveau
« Antwort #1 am: 05. September 2008, 17:26:51 »
@berghaus

Zur Frage Rückforderung/Sondervertrag/Verjährung besteht bereits ein Thread, in welchem Sie bereits umfangreich Fragen aufgeworfen hatten. Es macht m. E. keinen Sinn, an dieser Stelle  die gleichen Fragen wieder zur Diskussion zu stellen, nur etwas anders gewandet.

Zitat
Original von berghaus
In dem Urteil finde ich über die Aussage in der Energiedepesche nichts.

Das genannte Urteil ist vom 29.04.2008, die entsprechende Energiedepesche vom August 2008, so dass man in dem Urteil freilich  nichts über die Aussage in der Energiedepesche nachlesen kann. Der \"Energiedepesche\" selbst kann man einen entsprechenden Leserbrief schreiben, dem BGH hingegen nicht.

Offline berghaus

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Preiserhöhungen vor der Verjährungsfrist, Basispreisniveau
« Antwort #2 am: 05. September 2008, 20:56:02 »
@RR-E-ft

Ich gehe mal nicht auf  „Diskussion abwürgen“, „Sinnverdrehung“ und „Oberlehrertum“ ein.
Es geht nach wie vor um die Sache.
Gerade Sie haben immer gepredigt, es mache keinen Sinn, mit einem anderen als den (Anfangs)Sondervertragspreisen die eigenen Rechnungen aufzustellen und die Abschläge danach auszurichten.
In der Energiedepesche 3/08 S. 11 steht es aber anders. Und in dem Thread oder sonst wo im Forum wurde m.E. so überhaupt noch nicht argumentiert.
Das wollte ich zur Diskussion stellen, um gegebenenfalls eine Berichtigung durch Leserbrief oder in der Annahme, dass die Autoren der E-Depesche hier mitlesen, zu erreichen.

berghaus

Offline RR-E-ft

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Preiserhöhungen vor der Verjährungsfrist, Basispreisniveau
« Antwort #3 am: 05. September 2008, 21:01:21 »
@berghaus

Ich bin kein Prediger. Und wenn ich mich zu den Fragen bereits geäußert hatte, dann in dem bereits bestehenden Thread.

Offline berghaus

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Preiserhöhungen vor der Verjährungsfrist, Basispreisniveau
« Antwort #4 am: 15. September 2008, 02:07:25 »
Zitat
Zitat RR-E-ft:
Ich bin kein Prediger.

Zitat
Originalton  RR-E.ft in E.ON Avacon am 09.10.2007:

\"Das ist die ganze Zeit schon meine Rede.
Nur hört niemand auf den Rufer in der Wüste.\"

Sag ich doch!

berghaus

Offline RR-E-ft

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Preiserhöhungen vor der Verjährungsfrist, Basispreisniveau
« Antwort #5 am: 15. September 2008, 10:33:26 »
Vollmond? :rolleyes:

 

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