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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von berghaus am 02. April 2024, 15:26:34 »Zitat
Stattdessen wird an der Kündigung festgehalten....
Wenn die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt unwirksam war, weil das Kündigungsschreiben dem Kunden nicht oder nicht rechtzeitig zugegangen ist oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten war, stellt sich die Frage, ob noch mal neu gekündigt werden muss oder ob es einen (späteren) Zeitpunkt gibt, zu dem die Kündigung wirksam wurde.
Wenn der Kunde ab dem Tag danach nicht einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten hatte, ist er in die Grundversorgung gefallen und müsste dort eigentlich von dem zuständigen Grundversorger artig begrüßt werden.
Zitat
Die Kündigung soll natürlich nicht akzeptiert werden, da die Rechnungen belegen, dass ein zuvor erhobener Preiswiderspruch gegen ein verspätet zugegangenes Mitteilungsschreiben akzeptiert und zu den alten, erheblich geringeren Arbeitspreisen weitergeliefert wurde....
So wie ich Dich verstehe, möchtest Du, dass dieser alte Preis noch möglichst lange und auch heute noch gilt.
Ich würde auf jeden Fall nach ausreichender Erläuterung der eigenen Ansprüche und dann bei nicht befriedigender oder bei längere Zeit keiner Antwort die Schlichtungsstelle einschalten, aber jederzeit so viel zahlen, wie ich selbst ausgerechnet hätte.
berghaus 02.04.24
Stattdessen wird an der Kündigung festgehalten....
Wenn die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt unwirksam war, weil das Kündigungsschreiben dem Kunden nicht oder nicht rechtzeitig zugegangen ist oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten war, stellt sich die Frage, ob noch mal neu gekündigt werden muss oder ob es einen (späteren) Zeitpunkt gibt, zu dem die Kündigung wirksam wurde.
Wenn der Kunde ab dem Tag danach nicht einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten hatte, ist er in die Grundversorgung gefallen und müsste dort eigentlich von dem zuständigen Grundversorger artig begrüßt werden.
Zitat
Die Kündigung soll natürlich nicht akzeptiert werden, da die Rechnungen belegen, dass ein zuvor erhobener Preiswiderspruch gegen ein verspätet zugegangenes Mitteilungsschreiben akzeptiert und zu den alten, erheblich geringeren Arbeitspreisen weitergeliefert wurde....
So wie ich Dich verstehe, möchtest Du, dass dieser alte Preis noch möglichst lange und auch heute noch gilt.
Ich würde auf jeden Fall nach ausreichender Erläuterung der eigenen Ansprüche und dann bei nicht befriedigender oder bei längere Zeit keiner Antwort die Schlichtungsstelle einschalten, aber jederzeit so viel zahlen, wie ich selbst ausgerechnet hätte.
berghaus 02.04.24

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