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					Gas (Allgemein) / Re: Gaspreisbremse
« Letzter Beitrag von Didakt am 31. Mai 2023, 11:18:34 »@ berghaus
Es zeigt sich nun, dass es sehr kompliziert ist, aus der Entfernung Ihre Schlussrechnung plausibel gegenzurechnen, wenn dafür die Originalrechnung und der Vorlauf dafür nicht gänzlich zur Verfügung stehen.
Lassen wir es somit bei meinem Versuch bewenden.
Ihre neuerlichen Zählerstandsabfragen muten ja höchst fragwürdig an! Aber wie ich ja schon ausführte, es scheint so, dass die Ausführenden der Preisbremse ihr Vorgehen nicht nachvollziehbar im Griff haben bzw. erklären können.
Zum besseren Verständnis meines Falles:
Die hiesigen Stadtwerke beliefern mich seit 01.11.2022 u. a. mit Gas. Die Stadtwerke rechnen grundsätzlich jeweils zum Jahresschluss ab, sodass ich im Januar 2023 eine Jahresabrechnung Gas für die Monate November u. Dezember 2022 erhalten habe. Darin war auch die Dezemberhilfe 2022 berücksichtigt. Aus meiner Sicht ist sie zu hoch ausgefallen, weil dafür scheinbar eine Prognose Sep.22 auf der Basis meines Verbrauchs in 2021 angesetzt wurde. Rein rechnerisch konnte ich das sofort nachvollziehen und habe es verständlicherweise auch hingenommen.
Auch bei mir ist man danach für die Festlegung des Entlastungskontingents 2023 von einer abweichenden, höheren Verbrauchsprognose ausgegangen. Es fehlt eine Begründung dafür!!
MfG
				Es zeigt sich nun, dass es sehr kompliziert ist, aus der Entfernung Ihre Schlussrechnung plausibel gegenzurechnen, wenn dafür die Originalrechnung und der Vorlauf dafür nicht gänzlich zur Verfügung stehen.
Lassen wir es somit bei meinem Versuch bewenden.
Ihre neuerlichen Zählerstandsabfragen muten ja höchst fragwürdig an! Aber wie ich ja schon ausführte, es scheint so, dass die Ausführenden der Preisbremse ihr Vorgehen nicht nachvollziehbar im Griff haben bzw. erklären können.
Zum besseren Verständnis meines Falles:
Die hiesigen Stadtwerke beliefern mich seit 01.11.2022 u. a. mit Gas. Die Stadtwerke rechnen grundsätzlich jeweils zum Jahresschluss ab, sodass ich im Januar 2023 eine Jahresabrechnung Gas für die Monate November u. Dezember 2022 erhalten habe. Darin war auch die Dezemberhilfe 2022 berücksichtigt. Aus meiner Sicht ist sie zu hoch ausgefallen, weil dafür scheinbar eine Prognose Sep.22 auf der Basis meines Verbrauchs in 2021 angesetzt wurde. Rein rechnerisch konnte ich das sofort nachvollziehen und habe es verständlicherweise auch hingenommen.
Auch bei mir ist man danach für die Festlegung des Entlastungskontingents 2023 von einer abweichenden, höheren Verbrauchsprognose ausgegangen. Es fehlt eine Begründung dafür!!
MfG

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