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Der Flüssiggas-Tank / Re: Ist Manipulation an der Liefermenge möglich ?
« Letzter Beitrag von TÜV-SV am 20. November 2024, 22:13:49 »
Wenn das ein grosser bekannter Gasversorger ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß die Liefermenge manipuliert ist.
Ausschliessen kann man natürlich nie etwas, aber ich halte das für sehr unwahrscheinlich.
Jeder begabte Tankwagenfahrer könnte an der Liefermenge was manipulieren, wenn er es drauf anlegt, auch wenn das Meßwerk geeicht ist.
Der Tankwagenfahrer hat davon aber nichts.

Und der Gasversorger würde seine komplette finanzielle Existenz und vor allem seinen öffentlichen Leumund aufs Spiel setzen, wenn so ein vorsätzlicher Betrug bekannt werden würde, der systematisch vom Gasversorger begangen werden würde.
Der Gasversorger hätte im Vergleich zum möglichen Betrugsgewinn wahrscheinlich viel zu viel zu verlieren.
Ich würde also davon ausgehen, daß mit der Liefermenge alles in Ordnung ist.

Auch fließt beim Anschliessen des Tankschlauches quasi kein Gas in den Tankwagen zurück. Normalerweise wird der Tankwagenfahrer den Schlauch ans Füllventil des Tanks anschliessen und nicht an das Flüssigentnahmeventil des Tanks. Zwar kann es beim Anschliessen am Füllventil unter bestimmten Bedingungen möglicherweise zu einem Druckausgleich zwischen Tankwagen und Lagertank kommen, wo theoretisch auch geringe Mengen Gas in den Tankwagen zurückströmen können, aber das bißchen Gas, was da strömt, macht wahrscheinlich noch nicht mal einen Liter aus. Das kann man vernachlässigen.

In den Tank kann auch keine Luft hineingelangen. Das wäre auch eine Katastrophe für den Tank, wenn da gleichzeitig Gas (brennbar / explosiv) in Kombination mit Luft (inkl. Sauerstoff) drin wäre. Das kann man wohl ausschliessen.

Wenn der Effekt mit dem Füllstand auch noch bei mehreren verschiedenen Fahrern aufgetreten ist, schließt das auch nahezu aus, daß der Fahrer als Einzelperson da was manipuliert.

Zusammenfassend ist es tatsächlich die wahrscheinlichste Erklärung, daß mit dem Füllstandsanzeiger am Tank etwas nicht stimmt oder der sehr ungenau arbeitet.
So ein stark abweichendes Verhalten des Füllstandsanzeigers ist zwar ungewöhnlich und nicht häufig, sondern recht selten, aber ich habe als Prüfer selbst einige wenige Male Indizien festgestellt, die auf ähnliche Abweichungen hingedeutet haben. Ungewöhnlich ist so eine grosse Abweichung trotzdem, aber prinzipiell irgendwie technisch plausibel erklärbar, wenn was am Schwimmer defekt ist oder nicht richtig funktioniert.

Deinen Beschreibungen zufolge treten die Abweichungen, wenn dann aber nur im unteren Anzeigebereich auf. Daß die Anzeige 87% anzeigt, wenn der Behälter voll ist, stellt ein korrektes Verhalten dar. Die Überfüllsicherung des Tanks in Kombination mit der Pumpe des Tankwagens sollte die Pumpe des Tankwagens automatisch abschalten, wenn der Tank etwa 85% Füllstand erreicht. Eine Abweichung von 1 bis 2% ist da noch innerhalb der Genauigkeit, das heißt 87% klingt absolut plausibel.

Mehr kann ich dazu auch nicht sagen, ohne den Tank gesehen zu haben.

Wenn der Tank oberirdisch aufgestellt ist, von aussen keine fortgeschrittene Korrosion am Tank vorhanden ist und die Behälterarmaturen soweit noch in Ordnung sind, würde ich selbst den Tank für die angebotenen 833 Euro kaufen, auch wenn er schon 30 Jahre alt ist. Bis auf Korrosion kann an oberirdischen Behältern eigentlich nicht viel kaputt gehen.
Die können auch locker 50 oder 60 Jahre alt werden, solange die Armaturen weiterhin in Ordnung sind und der Farbanstrich immer gut in Schuß gehalten wird, so daß er von aussen nicht korrodieren kann. Sie müßten sich einfach ausrechnen, ob Sie durch den Kauf des Tanks am Gaspreis im Zeitraum X mehr sparen, als was der Kaufpreis beträgt.
Vielleicht können Sie ja auch am Kaufpreis für den Tank noch was verhandeln.
Wenn Sie den Behälter kaufen, müssen Sie aber noch dran denken, daß dann die Kosten für Prüfungen (äussere Prüfung alle 2 Jahre, TÜV-Prüfung alle 10 Jahre) nicht mehr beim Gasversorger liegen, sondern bei Ihnen selbst.

Wenn der Behälter jedoch unterirdisch eingelagert ist, würde ich bei dem Alter von 30 Jahren schon vorsichtig sein mit einem Kauf. Das würde ich bei einem unterirdisch eingelagerten Tank vom Behälterhersteller abhängig machen.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Prüfung ohne Auftrag?
« Letzter Beitrag von TÜV-SV am 20. November 2024, 21:22:32 »
Im Grunde ist es relativ einfach.
Sie müssen einfach das Unternehmen, das Ihnen die Rechnung gestellt hat, auffordern, Ihnen darzulegen, aus welchem Vertrag oder aus welcher konkreten Beauftragung die Rechnung resultiert.
Wenn die Ihnen nichts zufriedenstellendes nennen können, dann zahlen Sie eben einfach nicht.
Das Prüfprotokoll haben Sie ja schon, also nichts zu verlieren.

Wenn die Firma Ihnen den Tank nicht mehr befüllen will, hat sie Pech gehabt. Auf dem freien Markt finden sich genug Gasanbieter, die gern liefern, wahrscheinlich auch zu deutlich günstigeren Preisen.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Prüfung ohne Auftrag?
« Letzter Beitrag von Nia am 04. November 2024, 11:04:47 »
Schade, dass hier so wenig los ist...
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Prüfung ohne Auftrag?
« Letzter Beitrag von Nia am 31. Oktober 2024, 15:38:49 »
Es wurde noch etwas kurios.

Zunächst hieß es, mein Tank sei versehentlich als Miettank geführt worden, dies habe man nun korrigiert. Seltsamerweise ist aber nie jemandem aufgefallen, dass ich keine Miete entrichte. Rätselhaft bleibt auch, warum man mir dann die Tankprüfung in Rechnung gestellt hat.

Schließlich wurde ein Liefervertrag behauptet, den es ebenfalls nicht gibt (man hätte das damals gerne so gehabt, aber ich habe es anders aushandeln können, da ich sonst das Angebot einer Konkurrenzfirma angenommen hätte).

Mittlerweile habe ich den Verdacht, dass der Besuch des Tankprüfers kein Versehen war, sondern einen anderen Zweck hatte. Mir fallen immer mehr Unstimmigkeiten daran auf.

Der größte Witz ist: Wenn die mich jetzt nicht so geärgert hätten, hätte ich mich in ein paar Wochen von mir aus gemeldet und eine Tankfüllung in Auftrag gegeben, ohne mich großartig anderweitig umzusehen. Denn ich bin in solchen Dingen eher treudoofes Schaf als Sparfuchs und hatte gar nicht vor, woanders zu tanken. Nicht einmal den Stromanbieter habe ich jemals gewechselt.

Nun haben sie mich allerdings wach gemacht und ich habe damit begonnen, mich zu informieren und Preise zu vergleichen.

Jetzt weisen sie mich darauf hin, mich nicht mehr beliefern zu können, wenn "kein Vertrag". Das würde jedes Qualitätsgaslieferunternehmen so halten und es würde mich so auch kein anderes beliefern wollen. Aha  :o

Die sind doch wirklich dumm. Sie hätten mit mir eine treudoofe Kundin haben können, die zwar selten, aber ohne groß zu hinterfragen alle 2-3 Jahre zu völlig überteuerten Preisen ihren Tank füllen lässt und einfach nur keinen Stress haben will. Stattdessen vergrätzen sie mich immer mehr mit ihren Tricks und ihrer Gier.

Hallo freier Markt, ich komme.
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Prüfung ohne Auftrag?
« Letzter Beitrag von Nia am 29. Oktober 2024, 12:43:35 »
der Nachbar habe einen Miettank derselben Firma, wo sie einen Eigentumstank gekauft haben.

Ja, aber das ist nicht außergewöhnlich, hier haben so gut wie alle Flüssiggasnutzer Tanks von dieser Firma (die sowohl verschiedene Mietmodelle anbietet als auch Tanks verkauft). Den Namen möchte ich an dieser Stelle nicht nennen. Es ist aber eine bekannte Firma.

Der Tank ist definitiv mein Eigentum.

Zitat
Wenn jemand ihr Grundstück betritt und dort eine Arbeit erledigt, die sie nicht beauftragt haben, dann brauchen sie die gestellte Rechnung auch nicht zu bezahlen!


Das ist mir bewusst.

Zitat
Wenn sie diese Rechnung nicht bezahlen, dann wird sich sicherlich jemand melden, der den Betrag einfordert. Also bleiben sie erst einmal gelassen und lassen die andere Seite handeln.

Die Firma, die mir den Tank verkauft hat, hat bereits eine Rechnung geschickt (und sogar gemahnt). Die Firma, deren Mitarbeiter den Tank geprüft hat, war von ersterer beauftragt worden. Deshalb wusste der Mitarbeiter nichts über den Anlass der Prüfung.

Zitat
Frage: woher wissen sie, dass der in Rechnung gestellte Preis in Ordnung geht?

Wer einen eigene Tank hat (Eigentum) und bei einem freien Händler tankt, dem wird diese Prüfung in aller Regel KOSTENLOS Serviceleitstung gemacht.


Ich habe bei einigen Firmen nachgeschaut, keine davon bietet es kostenlos an. Die Preise sind in etwa gleich oder sogar höher (teils wirklich unverschämt hoch, so dass ich die Prüfung wohl lieber bei der Heizungswartung mit erledigen lasse, das geht auch).

Zitat
Sind sie sicher, dass sie einen Tank gekauft haben und nicht einen Mietkauf unterschrieben haben?

Ganz sicher.

Zitat
Liegt das Tankprüfbuch bei ihnen zu Hause?

Es gab bisher noch keine Prüfung, der Tank ist erst 2 Jahre alt. Das neue Prüfprotokoll habe ich jetzt.

Zitat
So wie sie die Dinge schildern, ist das alles sehr seltsam.

Vielleicht hat man sich nur vertan und will es nicht zugeben. Ich warte nun zunächst die Antwort ab. Ich ziehe in Erwägung, die Rechnung zu bezahlen, wenn die Angelegenheit vorher zu meiner Zufriedenheit aufgeklärt wird.

(Wobei ich auf die Erklärung wirklich gespannt bin, man kann ja auch nicht irrtümlich von einem Mietverhältnis ausgegangen sein, denn dann hätte man mir die Prüfung nicht in Rechnung gestellt. Es ergibt alles wenig Sinn.).
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Ist Manipulation an der Liefermenge möglich ?
« Letzter Beitrag von Watzl am 29. Oktober 2024, 10:04:20 »
Wenn da wirklich manipuliert wird bei der Befüllung des Tankes, dann ist das ein Fall für die Justiz.
Machen sie also eine Anzeige wegen Betrugs. Betrug ist in unserm Rechtssystem eigentlich ein schwerer Vorwurf und deswegen wird man der Sache dann nachgehen.
Bei einer Rechtsschutzversicherung im Hintergrund fällt es ihnen sicherlich leichter, diese Anzeige tatsächlich zu machen. Also zur Polizei und Anzeige erstatten oder zum Anwalt.

Mit ihren Ablesungen und ihren Berechnungen werden sie diese Problem nicht lösen auch wenn sie richti rechnen können. Die andere Seite wird das alles immer in Abrede stellen, weil sich doch auf keinen Fall zugeben wird dass sie manipuliert.
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Prüfung ohne Auftrag?
« Letzter Beitrag von Watzl am 29. Oktober 2024, 09:50:14 »
Seltsam, mehr als seltsam!

der Nachbar habe einen Miettank derselben Firma, wo sie einen Eigentumstank gekauft haben.

Welche Firma ist das denn?

Miettankfirmen verkaufen in der Regel KEINE Tanks, die dann dem Käufer gehören (Eigentum mit allen Rechten und Pflichten)!

Das wäre erst einmal zu klären.

Da betritt jemand, ein Fremder, ihr Grundstück, was laut BGB nur Imkern erlaubt ist, um einen Bienenschwarm einzufangen. Dieser Fremde, weiß gar nicht, wer sein Auftraggeber ist.
Dann flattert ihnen eine Rechnung ins Haus für eine Arbeit, die sie nicht beauftragt haben.
Und sie denken nun darüber nach, diese Rechnung auch zu bezahlen, weil da ein Protokoll dabei ist und weil sie den Preis für in Ordnung finden.

Also:

Wenn jemand ihr Grundstück betritt und dort eine Arbeit erledigt, die sie nicht beauftragt haben, dann brauchen sie die gestellte Rechnung auch nicht zu bezahlen! (Eigentlich ein gutes Geschäftsmodel: Ich geh auf des Nachbarn Grundstück, mähe dort den Rasen und stelle eine Rechnung von 100,- €)

Was ist das für ein Kumpel, der eine Tankprüfung durchführt und nicht weiß, in wessen Auftrag er das erledigt! SELTSAM!!

Wenn sie diese Rechnung nicht bezahlen, dann wird sich sicherlich jemand melden, der den Betrag einfordert. Also bleiben sie erst einmal gelassen und lassen die andere Seite handeln.

Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann suchen sie sich schon mal die Unterlagen dieser Versicherung raus, damit sie alles parat haben.

Frage: woher wissen sie, dass der in Rechnung gestellte Preis in Ordnung geht?
Wer einen eigene Tank hat (Eigentum) und bei einem freien Händler tankt, dem wird diese Prüfung in aller Regel KOSTENLOS Serviceleitstung gemacht. Bei der äußeren Prüfung, alle 2 Jahre, schaut sich der, der eine Zulassung als Sachverständiger für diese Art der Prüfung hat (diese Zulassung haben sie sich auch nicht zeigen lassen?), den Tank eben von außen an, schaut, welches Sicherheitsventil verbaut ist, ob dieses dem aktuellen Stand entspricht und sprüht die sichtbaren Verbindungen mit einem Leckspray an, um zu sehen, ob da evtl. Gas austritt. Sehr viel mehr ist es nicht.
Es gibt auch keine Verpflichtung, für diese Prüfung eine Prüfplakette an den Tank anzubringen. Das machen einige, ist auch ganz gut, weil man dann auch weiß, wann die nächste Prüfung ansteht.

Letzte Frage:
Sind sie sicher, dass sie einen Tank gekauft haben und nicht einen Mietkauf unterschrieben haben?
Liegt das Tankprüfbuch bei ihnen zu Hause?

So wie sie die Dinge schildern, ist das alles sehr seltsam.

Also: Rechnung erst einmal nicht bezahlen und auch darüber nachdenken, ob sie diese jemals bezahlen.

Sollte sie einen Vertrag mit dieser Firma haben, dann lesen sie diesen bitte genau durch und vor allem das Kleingedruckte in Schriftgröße 9, Schriftfarbe hellgrau vor einem weißen Hintergrund.

GANZ WICHTIG:
Bitte berichten sie über den Fortgang der Dinge


Machen sie´s gut

H. Watzl
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Strom (Allgemein) / Re: Stromvertrag jetzt 24 Monate oder 12 Monate abschließen?
« Letzter Beitrag von Nia am 28. Oktober 2024, 21:46:10 »
Ich habe jetzt einen Tarif über 1,5 Jahre abgeschlossen für knapp 30 ct. Denke nicht, dass die Preise großartig sinken werden und hätte auch 24 Monate gemacht, wenn es das Angebot gegeben hätte.

Aber letztlich bleibt es eine Wette, man kann Glück oder Pech haben.
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Der Flüssiggas-Tank / Prüfung ohne Auftrag?
« Letzter Beitrag von Nia am 28. Oktober 2024, 16:07:46 »
Hallo zusammen,

ich habe vor zwei Jahren einen Tank gekauft. Vor kurzem traf ich nun jemanden in meinem Garten an, der sagte, er sei da, um meinen Tank zu prüfen (die äußere Prüfung, die alle zwei Jahre fällig ist). Er sei bereits fertig. Wer ihn warum beauftragt hatte, konnte er mir nicht sagen (ich war es nicht) und entschwand. Ich nahm an, er hätte sich vertan und wollte zum Nachbarn, der einen Miettank derselben Firma hat.

Einige Tage später hatte ich dann aber ein Prüfprotokoll in meinem Briefkasten und noch etwas später eine Rechnung des Verkäufers meines Tanks, bei dem ich auch die Erstbefüllung gekauft hatte.

Nachdem ich telefonisch nicht wirklich weiter kam, habe ich nun per Mail angefragt, was die Grundlage dieser Rechnung sei. Bisher keine Antwort.

Ich würde die Rechnung sogar zahlen, da die Prüfung ohnehin anstand und der Preis in Ordnung ist, habe aber die Sorge, dass man auf der Grundlage irgendeinen Vertrag begründen möchte...  ??? Die Firma hat sich auch sonst als etwas zweifelhaft erwiesen.

Kennt jemand dieses Vorgehen? Bin ich übertrieben misstrauisch?
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Ist Manipulation an der Liefermenge möglich ?
« Letzter Beitrag von Liberty am 24. Oktober 2024, 14:21:34 »
Hallo, Watzl,

danke für die Rückmeldung. Ich lese die Anzeige sehr sehr genau und von oben ab und gucke lieber zehn Mal hin und auch quer über die Nadel weg. Neuerdings fotografiere ich sogar schon mit dem Handy, da wird es richtig supergenau.

Mein Vertrag sagt aus, dass ich bei einem günstigeren schriftlichen Angebot eines anderen Händlers dem Lieferanten 24 Stunden Zeit geben kann für ein neues Angebot oder eine Freigabe für den anderen Lieferanten. Ich hatte mich schon beim letzten Mal für den eigenen Lieferanten entschieden, obwohl er nach Preisreduzierung noch einige Cent teurer war, aber mein Eindruck ist inzwischen, dass ich das beim Verhandeln eingesparte Geld stets über eine angeblich größere Liefermenge bezahle, die vermutlich nicht im Tank landet. Was mich auch stutzig gemacht hat ist, dass auf dem vorbereiteten Lieferschein handschriftlich der vereinbarte Preis vermerkt war. Was geht der den Fahrer an?

Ich würde denken, dass ich bei einem Lieferantenwechsel wohl auch gute Chancen haben könnte, die Menge geliefert zu bekommen die ich errechnet habe. Dieses Mal war es so, dass ich bei gut 26% Restfüllung (2700-Liter-Tank) eine Menge von 1593 Litern bis maximal 1674 Litern errechnet hatte, hier auch schon eine etwas niedrigere Füllhöhe mit 25% einkalkuliert und eine Maximalbefüllung bis 87% gemäß der Anzeige.

Da weichen die 1840 Liter doch sehr ab, was der Fahrer allerdings bestätigt hatte. Kann in einen Tank nebenbei auch Luft hineingelangen, wenn die Ventile nicht voll geöffnet werden (einer der drei gelben Hähne sah nur leicht schräg geöffnet aus und nicht im rechten Winkel) oder ist eine andere Form der Manipulation möglich? Wieviel entweicht beim Anschließen des Füllschlauchs? Die Differenz beträgt schließlich mindestens 6-8% und 170-216 Liter und beim letzten Mal mindestens etwa 10%.

In dem Vertrag steht überdies, dass bei der Abholung des Tanks ein Kran mindestens sechs Meter an den Tank heranfahren können muss. Bei uns liegt der Tank etwa 20 Meter oberhalb der Straße und wir wissen nicht, wie er dort aufgestellt wurde. Die Abholung kann vermutlich recht teuer werden, wenn wir den Vertrag kündigen und alle Kosten übernehmen müssen. Auch haben wir Zweifel, ob wir wirklich einen 31 Jahre alten Tank kaufen sollten. Wir haben gehört, dass die Haltbarkeit in etwa 30 Jahre beträgt ehe Tanks getauscht werden, aber maximal etwa 40 Jahre. Damit ist der Tank ja schon recht alt.

Grüße von Libby
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