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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Didakt am 13. April 2024, 13:20:42 »
Hi @Harry01, verständlich, dass Sie bei Ihren Darlegungen in diesem Thread zum Illeismus übergegangen sind. Das verschafft Ihnen vermutlich emotional ein wenig Abstand zu den Dingen. Es liest sich für den Dritten aber schlecht!

Zur Sache: Ich gehe davon aus und bin mir dabei relativ sicher, dass Sie nach wie vor vom selben, bislang verschwiegenen Lieferanten beliefert werden, nämlich dem „Lieblingsversorger“, neuerdings eben auf einer neuen Vertragsgrundlage (in der Grundversorgung) , nachdem er Sie als missliebigen Kunden aus dem vormaligen Sondervertrag rausgeschmissen hat. Nach seinen AGB konnte/durfte er Ihnen kündigen, auch außerordentlich, weil Sie ihm dafür einen Grund geliefert haben.

Wie sollten Sie denn jetzt reagieren? Begleichen Sie Ihre Schulden bei diesem „alleinigen“ Lieferanten und vermeiden Sie damit die angedrohte Stromsperre. Suchen Sie sich schnellstens bei Verivox oder Check 24 einen neuen Versorger für einen Sondervertrag. Die Preise sind zur Zeit günstig und gleichen etwa denen wie vor 3 Jahren. Bevollmächtigen Sie den neuen Versorger, Ihre Grundversorgung fristgerecht gem. § 20 StromGVV zu kündigen und auf geht’s zu neuen Ufern.

Noch eine Anmerkung: Es ist davon auszugehen, dass der Geschäftsführer einer großen Firma sich nicht mit Kinkerlitzchen wie etwa der Kündigung eines Stromliefervertrages abgibt. Dazu hat er bevollmächtigte Mitarbeiter/Sachbearbeiter, die solche „niederen“ Arbeiten im Rahmen ihres Stellenplanes erledigen und ihre Ergüsse mit Zusätzen wie ppa., i.V. oder i. A. unterzeichnen.

Viel Erfolg und frdl. Grüße
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Harry01 am 12. April 2024, 15:13:48 »
Jetzt wird es brenzlig und ernst.

Der Kunde hat jetzt Post vom Grundversorger bekommen. Eine Mahnung mit Hinweis auf beabsichtigte Stromversorgungsunterbrechung nach vier Wochen!

Angeblich sind über 180 Euro offen!

Wie reagiert man denn jetzt hier? Der Kunde ist natürlich gewillt, die abgenommene Energie zu zahlen, aber nicht an zwei Lieferanten.

Wie reagiert man hierauf denn jetzt?
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Harry01 am 10. April 2024, 23:15:33 »
Welche von den unzähligen Abteilungen bei einem Stromlieferant gilt denn als Vertragspartner mit der Kompetenz, einen Liefervertrag überhaupt zu kündigen? M.E. doch nur der Geschäftsführer oder eine entsprechende Vertretung.
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Didakt am 03. April 2024, 19:54:09 »
Zitat
Von wem wird denn jetzt überhaupt der Strom geliefert? Das kann man ja so auch nicht einfach erkennen.
Macht es Sinn, sich hier wie empfohlen an die Schlichtungsstelle zu weden, um vielleicht doch noch zu einer außergerichtlichen Klärung zu kommen?

Wer aktuell den Strom liefert, kann man beim zuständigen Netzbetreiber erfragen!
Die SE Berlin sollte man einschalten, um eine Entscheidung in der Sache herbeizuführen.
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Harry01 am 03. April 2024, 01:18:31 »
Zitat
Man kann hier im Forum ruhig Ross und Reiter nennen.


Wer ist der Lieferant und wer wäre der Grundversorger?
Beides nicht wichtig. Von denen wird hier möglicherweise mitgelesen. Das hatte der Kunde schonmal.

Zitat
Man kann hier im Forum den Fall nicht richtig beurteilen und Rat geben, wenn man die alten und neuen Preise und Mengen und die Beträgen nicht kennt, um die es geht.
Ist unnötig, das zu wissen. Es geht rein um die angebliche Kündigung, wie man damit umgeht.
Zitat
Wann wurden die Preise genannt, auf denen die höheren Abschläge beruhen?
Im Januar 2023 für ab März 2023. Unabhängig davon untersagen die AGB des Lieferanten die Änderung der Abschlagshöhen im laufenden Abrechnungszeitraum und nur wegen dieses vertragswidrigen Verhaltens wurde die Korrespondenz überhaupt erst ausgelöst.
Zitat
Welche Laufzeit hatte der Vertrag, der im Februar bis Ende 2023 abgerechnet wurde? War es noch ein alter Vertrag von vor April 2022, dessen Laufzeit sich um ein (ganzes) weiteres Jahr verlängern konnte, wenn es so in den AGB stand?
Laufzeit 1 Jahr, auch ja, also Vertrag aus vor April 2022.
Zitat
Neuere Verträge sind, soweit ich weiß, grundsätzlich nach einer Erstlaufzeit von einem Jahr oder auch zwei Jahren von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Die Kündigungsfrist für diesen Vertrag beträgt 2 Monate jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres für beide Seiten. Die Kündigung ist laut Erstellungsdatum auf der (zweifelhaften) Kopie, die jetzt mitgesendet wurde, von Anfang Oktober 2023 und wäre fristgerecht, wenn sie den Kunden denn auch erreicht hätte. Sie soll angeblich per Einwurfeinschreiben geschickt worden sein. Auf Nachfrage wurde aber weder der Einlieferungsbeleg noch die Sendungsnummer vorgelegt.

Zitat
Wird in den Mahnungen mit einer anderen Vertragsnummer 'gearbeitet'  als in der Schlussrechnung?
Nein
Zitat
Wäre es nicht jetzt, nachdem die Strompreise wieder gesunken sind, sinnvoll, die Kündigung zu akzeptieren oder selbst auszusprechen und sich einen neuen Anbieter zu suchen?
Es gibt keinen Anbieter mit einem oder ähnlichen Preisniveau. Wir sprechen hier von einem Preis weit unter 0,30 Euro pro kWh.


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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von berghaus am 03. April 2024, 00:26:12 »
Man kann hier im Forum ruhig Ross und Reiter nennen.

Wer ist der Lieferant und wer wäre der Grundversorger?

Man kann hier im Forum den Fall nicht richtig beurteilen und Rat geben, wenn man die alten und neuen Preise und Mengen und die Beträgen nicht kennt, um die es geht.

Wann wurden die Preise genannt, auf denen die höheren Abschläge beruhen?

Welche Laufzeit hatte der Vertrag, der im Februar bis Ende 2023 abgerechnet wurde? War es noch ein alter Vertrag von vor April 2022, dessen Laufzeit sich um ein (ganzes) weiteres Jahr verlängern konnte, wenn es so in den AGB stand?
Neuere Verträge sind, soweit ich weiß, grundsätzlich nach einer Erstlaufzeit von einem Jahr oder auch zwei Jahren von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Wird in den Mahnungen mit einer anderen Vertragsnummer 'gearbeitet'  als in der Schlussrechnung?

Wäre es nicht jetzt, nachdem die Strompreise wieder gesunken sind, sinnvoll, die Kündigung zu akzeptieren oder selbst auszusprechen und sich einen neuen Anbieter zu suchen?

Bei check24 und Verivox werden oben Namen und Preise des Grundversorgers angezeigt, wenn man die PLZ eingegeben hat.

berghaus 03.04.24
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Fernwärme / Re: Fernwärmelieferant droht mit Kündigung
« Letzter Beitrag von Harry01 am 02. April 2024, 18:28:47 »
Was sagt denn der Vertrag zu Kündigungen? Müssen diese begründet sein? M.E. ist das ja dann sowas wie eine Monopolstellung, wenn man nicht mal eben auf eine andere Heizart umstellen kann.

Hast Du ein Beispiel für "wenn er etwas von einem will"?
Wenn er mal ein Ei oder etwas Zucker von Dir möchte und Du es ihm nicht gibst, wird er wohl kaum mit Kündigung des Fernwärmevertrages drohen.
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Harry01 am 02. April 2024, 16:21:35 »
Zitat
Wenn die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt unwirksam war, weil das Kündigungsschreiben dem Kunden nicht oder nicht rechtzeitig zugegangen ist oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten war, stellt sich die Frage, ob noch mal neu gekündigt werden muss oder ob es einen (späteren) Zeitpunkt gibt, zu dem die Kündigung wirksam wurde.
Das wäre noch zu klären und ist noch nicht relevant. Der Stromlieferant sperrt sich einer weiteren außergerichtlichen Korrespondenz. Insofern ist fraglich, ob er weitere außergerichtliche Eingaben überhaupt würdigt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist aber natürlich auch nicht Ziel des Kunden.

Zitat
So wie ich Dich verstehe, möchtest Du, dass dieser alte Preis noch möglichst lange und auch heute noch gilt.
Genau. In dem Punkt ist dem Stromlieferanten der Zeitpunkt der Mitteilung einer Preisanpassung zum Verhängnis geworden, dennder Poststempelaufdruck auf dem Versandumschlag trägt das Datum, an dem die Mitteilung längst hätte beim Kunden sein müssen. Mit dieser Begründung wurde der Preiswiderspruchj akzeptiert, dies aber auch erst in der Jahresaberchnung auffällig, da diese unter Berechnung der alten Preise erfolgte. Ob dies auch der Grund ist, warum die Kündigung ausgesprochen wurde, kann man nur spekulieren, ist aber wahrscheinlich, weil derartige Kunden ja unbequem für den Lieferanten sind.

Zitat
Ich würde auf jeden Fall nach ausreichender Erläuterung der eigenen Ansprüche und dann bei nicht befriedigender oder bei längere Zeit keiner Antwort die Schlichtungsstelle einschalten
Auf die Möglichkeit des Hinzuzienens der Schlichtungsstelle wird hingewiesen, das würde der Kunde aber erst tun, wenn von irgendeiner Seite mit der ungerechtfertigten Versorgungseinstellung gedroht wird.

Zitat
aber jederzeit so viel zahlen, wie ich selbst ausgerechnet hätte.
An wen? An den Lieferanten oder an den Grundversorger, wenn sich der melden sollte? An beide geht auf gar keinen Fall und der Kunde sieht eher die Gefahr einer Versorgungseinstellung vom Grundversorger ausgehend, denn dieser wäre der Einzige, der Geld haben möchte.
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von berghaus am 02. April 2024, 15:26:34 »
Zitat
Stattdessen wird an der Kündigung festgehalten....

Wenn die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt unwirksam war, weil das Kündigungsschreiben dem Kunden nicht oder nicht rechtzeitig zugegangen ist oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten war, stellt sich die Frage, ob noch mal neu gekündigt werden muss oder ob es einen (späteren) Zeitpunkt gibt, zu dem die Kündigung wirksam wurde.

Wenn der Kunde ab dem Tag danach nicht einen Vertrag mit einem anderen Lieferanten hatte, ist er in die Grundversorgung gefallen und müsste dort eigentlich von dem zuständigen Grundversorger artig begrüßt werden.

Zitat
Die Kündigung soll natürlich nicht akzeptiert werden, da die Rechnungen belegen, dass ein zuvor erhobener Preiswiderspruch gegen ein verspätet zugegangenes Mitteilungsschreiben akzeptiert und zu den alten, erheblich geringeren Arbeitspreisen weitergeliefert wurde....

So wie ich Dich verstehe, möchtest Du, dass dieser alte Preis noch möglichst lange und auch heute noch gilt.

Ich würde auf jeden Fall nach ausreichender Erläuterung der eigenen Ansprüche und dann bei nicht befriedigender oder bei längere Zeit keiner Antwort die Schlichtungsstelle einschalten, aber jederzeit so viel zahlen, wie ich selbst ausgerechnet hätte.

berghaus 02.04.24
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enercity AG / Re: Enercity verlangt Geld für imaginären Gasvertrag
« Letzter Beitrag von berghaus am 02. April 2024, 14:59:18 »
Ich würde entweder gar nichts machen oder mal antworten, dass ab jetzt jede Antwort auf weitere Schreiben mit 20 oder 50 € in Rechnung gestellt werden und dabei auch mit der Schlichtuingsstelle drohen.

Zitat
"3. Jetzt hat Enercity die Meinung geändert und behauptet jetzt, mein "Vertrag" wäre zum 10. Dezember gekündigt worden, weil auf meinem Kundenkonto noch unbezahlte Beträge liegen."

Werden da denn konkrete Zahlen, Zählerstände usw. genannt?

berghaus 02.04.24
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