Forum des Bundes der Energieverbraucher

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Vertragliches / Re: PROGAS Tankkauf - Papiere
« Letzter Beitrag von Watzl am 25. September 2024, 11:05:15 »
Hallo,

bitte nicht nur anfragen und schreiben sondern auch mitteilen, wie die Geschichte weitergegangen ist.
Davon profitieren alle.

Danke

H. Watzl
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MAINGAU Energie / Re: Infos über MAINGAU Energie GmbH
« Letzter Beitrag von raschmitt am 22. Juli 2024, 23:36:59 »
an jroettges

wenn Sie mir AGB/Informationen für den Tarif MAINGAU StromRegio
(Stand 25.08.2020, insbesondere Vertragslaufzeitregelungen)
zur Verfügung stellen könnten, wäre ich dankbar.

MfG Schmitt
 


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Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH / Re: Problem mit Jahresabrechnung
« Letzter Beitrag von berghaus am 21. Juli 2024, 01:53:22 »
Wie groß ist den die Differenz zwischen dem Zählerstand in der Rechnung und dem tatsächlichen Zählerstand?

Was kostet die kWh im alten Vertrag und wieviel im Folgevertrag?

Also, um welchen Bertrag geht es?

berghaus 21.07.24
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Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH / Problem mit Jahresabrechnung
« Letzter Beitrag von Eberhard am 19. Juli 2024, 13:53:51 »
Jahresabrechnung für 2023 zwei Tage nach Vertragsende erhalten. Aber Zählerstand lt. Rechnung beruht auf Schätzung durch Netzbetreiber, da der Netzbetreiber noch keinen endgültigen Zählerstand übermittelt hätte. Daher Nachzahlung. Einen Tag nach Vertragsendes wurde durch mich der aktuelle Zählerstand sowohl an den Netzbetreiber als auch an Elektrizität Berlin schriftlich gemeldet. Lt. eigener Recherche beim Netzbetreiber wurde durch diesen der aktuelle Zählerstand einen Tag nach Vertragsende an Elektrizität Berlin gemeldet. Bisher erscheint die Begründung durch Elektrizität Berlin mehr als dubios denn der tatsächliche Sachverhalt stellt sich anders darzustellen als von Elektrizität Berlin dargestellt. Man könnte auch eine andere Vermutung anstellen. Mittlerweile wurde Elektrizität Berlin mit Fristsetzung zur Endabrechnung aufgefordert.
Meine Empfehlung: Alle Vorgänge von Elektrizität Berlin sollten mit Genauigkeit geprüft und hinterfragt werden. Auch muss immer wieder ein bestehendes Kundenkonto geprüft werden, denn Schriftstücke werden vereinzelt nur elektronisch in diesem abgelegt ohne Benachrichtigung des Kunden!
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Vertragliches / Re: PROGAS Tankkauf - Papiere
« Letzter Beitrag von mrneu am 13. Juni 2024, 11:16:45 »
Hi

darf man mehr zu den Hintergründen erfahren ?

Ich würde meine Vertrag gerne kündigen.

Wieviel verlang Progas für den Kauf ?

Wie lange warst du dabei ?

lg
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Flüssiggastank kaufen
« Letzter Beitrag von Jogi14 am 03. Juni 2024, 10:53:54 »
In welcher Region wohnst du?
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Der Flüssiggas-Tank / Flüssiggastank kaufen
« Letzter Beitrag von Thomas S am 02. Juni 2024, 13:49:18 »
Hallo zusammen,
wir hoffen, dass Ihr uns helfen könnt.
Wir haben einen Miettank und Gasliefervertrag von P…gas.  Wir sollten nach 20 Jahren einen neuen Vertrag unterschreiben, was wir abgelehnt haben. Deshalb hat P…gas  uns den alten Vertrag gekündigt.  Das hat uns der BdE sowieso empfohlen, wir hätten das vermutlich sowieso bald gemacht.
Wir suchen einen seriösen Anbieter zum Kauf eines Flüssiggastanks mit Versorgungseinrichtung, wie Regler und Absperrventil. Dazu haben wir einige Unternehmen angeschrieben, andere P…gas, R…gas usw.  Einen Vertreter hatten wir schon im Haus; die Beratung war (scheinbar) gut. 
Wir haben klar kommuniziert, dass wir den Tank kaufen wollen. Der Vertragsentwurf, den wir bekommen haben, enthält aber Klauseln zu Jahresvertrag, Kündigungsfrist, Kosten Absaugung und Kosten Abholung usw.  Es sieht so aus, als möchte man uns wieder einen Mietvertrag andrehen.
Wer kann uns ein seriöses Unternehmen empfehlen? Wie war die Erfahrung mit diesem?
Danke für Eure Hilfe
Thomas
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Fernwärme / Re: Fernwärme (Holzpellets)
« Letzter Beitrag von GawiSkio am 01. Mai 2024, 11:05:30 »
Es tut mir leid, ein Thema aus dem Jahr 2010 zu aktualisieren, aber ich habe Ihre Diskussion gesehen, obwohl das schon lange her ist. Seitdem hat sich nichts geändert, und die Nachrichten über sie werden nie abebben, aber was sich für mich geändert hat, ist, dass es jetzt im Jahr 2024 viel einfacher ist, gesackte Holzpellets bei verschiedenen Online-Händlern zu bestellen, die sich auf den Verkauf von Heizmaterialien wie Holzpellets spezialisiert haben, und dass die Nachrichten, die über Holzpellets erscheinen, jetzt viel nützlicher und verständlicher sind als früher. Sie können auch lokale Holzpellets-Lieferanten in Ihrer Nähe finden, die direkt an Privatkunden verkaufen.
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Harry01 am 14. April 2024, 11:44:21 »
Letzter Ausweg ggf. AG Bgm.

Bitte mal übersetzen. Abkürzungen sind nicht so das Ding des Kunden. Danke.

Zur Abwendung der Sperre Antrag auf Erlass einer "Einstw. Verfügung" gegen den Versorger stellen. Bei der Begründung kommt sicher Freude auf!
Nein. Das kostet dem Kunden möglicherweise eine unverhältnismäßige Menge Geld und Aufwand. Zudem gibt es weder einen klaren Anordnungsgrund und -anspruch. Der Netzbetreiber und seine "Gehilfen" haben immer noch ein wirksames Grundstücksbetretungssverbot zum Zwecke einer Versorgungseinstellung aus früheren Zeiten und dieser müßte dann selbst erstmal eine gerichtliche Anordnung erwirken, um an den Zähler zu kommen. Das ist aber ein anderes Thema und sozusagen noch der "Joker" des Kunden.
Nur nebenbei: Es liegt ein konkludenter Liefervertrag vor.
Das sieht der Kunde anders und hat Vorsorge getroffen. Ist hier aber auch nur nebensächlich.

Der gelieferte Strom hat seinen Preis und muss bezahlt werden!
Natürlich. Aber nur dem, dem es zusteht, und das ist eben zu klären.
Der Lieferer ist doch leicht ausfindig zu machen.
Der Lieferer ist doch bekannt! Es muß der Grundversorger sein, wenn der alte Lieferant von einer wirksamen Beendigung des Vertrages ausgeht.
Bei Unsicherheit darüber einfach den Netzbetreiber befragen und anschließend die Bezahlung mit dem Lieferer regeln. Wo ist das Problem bei Zahlungswilligkeit?
Es freut den Kunden ja, daß Sie ihm helfen möchten, aber haben Sie die Ausgangsfragestellung richtig gelesen? Der Kunde ist ja gewillt zu zahlen, jedoch nur an den, dem die Beträge auch zustehen. Es kann nicht sein, daß erst überteuert an den Grundversorger, der erstmal nur ersatzweise liefert zu zahlen und dieser sich dann ins Fäustchen lacht, wieder einen Kunden in die Knie gezwungen zu haben. Wenn der sein Geld hat, rappelt sich doch der alte Liefeant nicht mehr, was die Vertragsforttführung angeht.

Der Kunde würde es am liebsten sehen, daß sich der Grundversorger an den alten Lieferanten wendet und sich von dort die Stromlieferung bezahlen läßt, damit dieser animiert wird, sich wieder mit dem Kunden (oder halt einem Gericht) auseinanderzusetzen, was die Wirksamkeit (oder Unwirksamkeit) seiner Liefervertragskündigung angeht.
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Didakt am 14. April 2024, 10:43:59 »
Ziemlich verworrene Situation. Die Uhr der Stromsperre dickt unaufhörlich weiter. Letzter Ausweg ggf. AG Bgm. Zur Abwendung der Sperre Antrag auf Erlass einer "Einstw. Verfügung" gegen den Versorger stellen. Bei der Begründung kommt sicher Freude auf!
Nur nebenbei: Es liegt ein konkludenter Liefervertrag vor. Der gelieferte Strom hat seinen Preis und muss bezahlt werden! Der Lieferer ist doch leicht ausfindig zu machen. Bei Unsicherheit darüber einfach den Netzbetreiber befragen und anschließend die Bezahlung mit dem Lieferer regeln. Wo ist das Problem bei Zahlungswilligkeit?
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