Forum des Bundes der Energieverbraucher

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Der Flüssiggas-Tank / Einspeisemessung mit Mangel - weiteres Vorgehen?
« Letzter Beitrag von LaVo am 29. Oktober 2025, 21:10:17 »
Hallo,
ich brauche Hilfe, da ich nach nicht bestandener Einspeisemessung das weitere Vorgehen nicht ganz verstehe. Zunächst die Fakten:
- Erdgedeckter 1,2t/2700 l Tank (Eurotank Ost), Baujahr 2015
- Erste innere Prüfung nach 10 Jahren als Einspeisemessung (Fall 5) durchgeführt. Ergebnis: ungenügende Tankisolation.
- Die Prüfplakette wurde unter Vorbehalt trotzdem erteilt.

In dem Bemerkungen vom Prüfprotokoll steht, dass zunächst innerhalb von 12 Monaten eine Schallemissionsmessung durchzuführen ist. Nach bestandener Schallemissionsprüfung ist eine KKS-Anlage nachzurüsten, um in den Prüfablauf B, VdTÜV MB373 zu gelangen.

Was bedeutet das für mich? Die ersten Schritte sind klar, Schallemissionsmessung, dann KKS-Anlage. Aber ich muss dann zunächst keine weiteren Prüfungen mehr machen, da die nächste Frist auf dem Prüfprotokoll in 10 Jahren angegeben ist. Trifft das zu?

Habe ich sinnvolle Alternativen zur KKS-Anlage?

Danke für etwas Aufklärung zu diesem für mich völlig überraschenden und offenbar nicht ganz billigem Thema :-(!
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Strom (Allgemein) / Eichfrist abgelaufen - Tausch Ferraris -> Digital
« Letzter Beitrag von facubais am 24. Oktober 2025, 19:14:24 »
Moin,

da die Eichfrist abgelaufen ist, will der Messstellenbetreiber einen neuen, digitalen, Zähler einbauen. Er kündigt den Austausch mit einer Frist von ca. 4 Wochen an.

Muss sich der Messstellenbetreiber in diesem Fall nicht auch an das Messstellenbetriebsgesetz halten und nur Termine ankündigen, die nach der Kundeninformation (z.B. über die Wechselmöglichkeit des Messstellenbetreibers) frühestens drei Monate vor den geplanten Zähleraustausch liegen?
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Verbraucher Zwangsanmeldung nicht möglich
« Letzter Beitrag von RR-E-ft am 21. Oktober 2025, 14:15:20 »
Wenn es um den privaten Strombezug eines Haushalts in einem Einfamilienhaus geht, könnte die Witwe gem. § 1357 Abs. 1 BGB schon zu Lebzeiten ihres Ehegatten aus dem ursprünglichen Vertrag mitberechtigt und -verpflichtet gewesen und somit Vertragspartner geworden sein.

Der Abschluss eines Strombezugsvertrages dient dabei der Deckung des Lebensbedarfs der Familie. Dazu muss die Ehe bei Vertragsabschluss bestanden und die Eheleute nicht getrennt gelebt haben.     
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Vertragliches / Re: Primagas kündigt Vertrag
« Letzter Beitrag von Watzl am 15. Oktober 2025, 10:35:22 »
Haben sie ihren Vertrag mit Prima-Gas zur Hand, dann lesen sie diesen genau durch und nehmen ihn auch mit zu den Verbraucherschützern.

Welche Begründung wurde von P-Gas für die Kündigung vorgelegt?

Bitte schreiben sie das hier nieder, das wird anderen Gaskunden auch helfen.

Und: berichten sie bitte auch darüber, wie die Sache nun weitergeht oder weitergegangen ist.


Vielen Dank

H. Watzl
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Vertragliches / Primagas kündigt Vertrag
« Letzter Beitrag von Daniel2805 am 14. Oktober 2025, 20:05:33 »
Hallo zusammen,

Ich denke es wird jetzt mehrere Haushalte treffen.
Primagas möchte seit letztem Jahr eine Einwilligung der Preiserhöhung.
Dies habe ich bisher ausgesessen und prompt heute eine Kündigung bekommen.
Ich soll mitteilen wann der Gastank abgeholt werden kann.
Abholung und Rückbau wird mit etwas über 600€ Kosten veranschlagt.
Muss ich die Kosten hinnehmen? Wenn mir Primagas kündigt. Die können doch gern ihren Tank abholen, aber doch nicht auf meine Kosten.
Ich werde morgen erstmal zum Verbraucherschutz gehen.

Ach ja, Angebot von Primagas, in den Basic Tarif zu wechseln und Gas zu den Tagesaktuellen Preisen zu bestellen, im Moment 94,..€ Pro 100l.
Wenn ich Google befrage, Tagespreis 68,..€ pro 100l.

Das ist doch eine Frechheit.

Hat noch jemand die Kündigung von Primagas bekommen?
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Off-Topic / Re: BGH zur Widerrufsbelehrung beim Präsenzgeschäft
« Letzter Beitrag von Watzl am 25. September 2025, 13:22:00 »
Danke für die Info
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Ich brauche dringend Hilfe... / Verbraucher Zwangsanmeldung nicht möglich
« Letzter Beitrag von Grit am 08. Juli 2025, 07:25:33 »
Hallo,
ich brauche Hilfe. Folgende Situation
Stromvertrag würde mit dem Versorger geschlossen betrifft Einfamilienhaus.
Vertragsnehmer stirbt. Nun geht der Vertrag auf die Erben über, das ist mir klar.
Aber die Erbenstellung müsste über ein Rechtsstreit Dauer 1,5 Jahre geklärt werden.
Vorsorglich haben wir den Anbieter via Mail über den Tod informiert und haben die Abmeldung des Erblassers verlangt und die Zwangsanmeldung des neuen Verbrauchers gefordert (In diesem Fall die Witwe), da diese an der Adresse gemeldet war und uns den Zutritt zum Haus nicht gestattet hat. Wir haben erst nach 5 Monaten durch das Amtsgericht erfahren, dass keine Rechnung bezahlt wurden. Leider ist die Witwe bis heute nicht in die Vertragspflicht genommen wurden und wir sollen nun nach 1,5 Jahren alle bis heute angefallenen Kosten bezahlen.
Wir haben den Strom nicht verbraucht der Anbieter wurde rechtzeitig informiert und wir konnten alle geforderten Daten außer den aktuellen Zählerstand zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung durch das Amtsgericht liefern, wie auch, wenn man nicht an den Zähler kommt.

Gemeldete Zählerstände April 2023 und 2024. Die Witwe war im April sogar selbst beim Anbieter und wollte sich anmelden. Die wurde abgelehnt, mit der Begründung, Sie soll erst die bis dahin offenen Forderungen begleichen.

Kann uns jemand helfen
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E.ON Energie Deutschland / Gefangen in der Grundversorgung ohne Vertrag
« Letzter Beitrag von FlashM am 28. Juni 2025, 01:51:22 »
Hallo,

ich möchte mal von meinem äußerst abstrusen Fall berichten, den ich in den Jahren 2024 und 2025 zu bewältigen hatte.

Ich war umgezogen in eine neue Wohnung und hatte mir dann - vielleicht wurde mir auch dies zum Verhängnis - am dritten Tage nach Schlüsselübergabe einen Stromanbieter raus gesucht und online einen Vertrag abgeschlossen.

Man bedenke: Eine Grundversorgung kann man ja auch jederzeit binnen 2 Wochen kündigen. (!)

So. Nun hatte ich bei Stromanbieter A einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen für ab dem 1. September 2024. Tag der Schlüsselübergabe für neue Wohnung, die bis dato für ca. einen Monat leer stand.

Am 06.09.2024 kam darauf Post "Ihre Energieversorgung durch die A"

"Sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken und heißen Sie herzlich willkommen bei der A.... Ab dem 01.09.2024 versorgen wir Sie mit Strom"

Am 09.09.2024 nochmal exakt das selbe Schreiben.

Achtung, jetzt wird's wild. Nun hatte ich innerhalb der Widerrufsfrist von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und bei Stromanbieter B einen für mich besseren Stromlieferungsvertrag abgeschlossen.

Bis der Widerruf bearbeitet wurde verging einige Zeit.

Am 11.10.2024 "Bestätigung Ihrer Abmeldung"

"Sehr geehrter Kunde,

wir bestätigen Ihre Abmeldung zum 01.09.2024 und bedanken uns für Ihr Vertrauen in der Vergangenheit."  ;D

Am gleichen Tag des Widerrufs schloss' ich also einen Stromlieferungsvertrag mit Stromanbieter B ab.

Am 19.09.2024 erhielt ich von Stromanbieter B

"Auftragseingangsbestätigung"

"Lieferbeginn: 01.09.2024"

Dann kamen immer wieder E-mails von Stromanbieter B mit Aufforderungen, ich solle die Daten prüfen und nochmal eingeben, was ich mehrfach tat.

Einzige Unstimmigkeit, die ich feststellen konnte, war die Zählernummer. Diese hatte ich exakt so eingegeben wie sie auf dem Zähler steht. Exakt war leider "falsch". Vor der mittleren Zahlenfolge sind tatsächlich zwei Nullen. Beim Messstellenbetreiber ist der Zähler aber leider nicht mit der Zählernummer gespeichert, sondern tatsächlich mit der Zählernummer OHNE die zwei Nullen in der mitteleren Zahlenfolge!  :-X

Also, alles durchprobiert.

Am 11.10.2024 erneut "Auftragseingangsbestätigung" erhalten, dieses Mal aber mit einer anderen Auftragsnummer.

Mehrfach dorthin angerufen! Immer wieder wurde mir mitgeteilt, ich solle abwarten.

Gleichzeitig am 11.10.2024 die E-mail von B:

"Sehr geehrter Kunde,

Vielen Dank, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken und mit der Energielieferung für Ihre Anlage beauftragt haben.
Wir haben für Sie einen Wechselprozess gestartet und dabei auch eine Kündigung an Ihren aktuellen Lieferanten übermittelt. In der Kündigungsantwort hat man uns mitgeteilt, dass Sie noch bis zum 1. September 2025 einer Vertragsbindung unterliegen. Deshalb wurde unsere Kündigung erst zu diesem Termin bestätigt bzw. vom bisherigen Lieferanten abgelehnt. Der mögliche Liefertermin liegt leider zu weit in der Zukunft und wir können Ihren Lieferantenwechsel deshalb nicht weiterverfolgen. Der uns erteilte Auftrag ist damit obsolet. Wir freuen uns aber, wenn Sie uns zu gegebener Zeit einen neuen Auftrag unter www.B.de erteilen"

Meine Reaktion darauf eigentlich nur: "Häää...?  ???"

Nun war mir irgendwie nicht klar mit wem ich überhaupt einen Stromlieferungsvertrag habe.


Zur weiteren Abklärung schrieb' ich also Stromanbieter A eine E-mail und bekam am 22.01.2025 folgende Antwort:

"Sehr geehrter Kunde,

hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Sie mit der Lieferstelle xxxxxxxx und der Zählernummer xxx-xxxxx-xx nur für den 01.09.2024 in Verlieferung waren.

Freundliche Grüße
Ihre A"

Am 24.01.2025 bekam ich von Stromanbieter B folgende E-mail:

"Sehr geehrter Kunde,

Damit wir Sie künftig mit Strom beliefern können, müssen wir unsere Energielieferung bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber anmelden. Das hat in Ihrem Fall leider nicht geklappt - der Netzbetreiber hat unsere Anmeldung abgelehnt.

Und jetzt? Prüfen Sie schnell und einfach nochmal online die Daten aus Ihrer Bestellung."

Hab' ich gemacht. Keine Fehler gefunden.


Am 27.01.2025 erneut "Auftragseingangsbestätigung", dieses Mal wieder mit einer anderen Auftragsnummer und dieses Mal "Lieferbeginn 17.02.2025". Im Vorfeld dazu konnte ich eine andere Eingabe nicht tätigen online! Und zuvor hatte ich erneut mit B telefoniert und denen klar gemacht, dass ich nun genug gewartet habe. Daraufhin erklärte man mir, ich solle nochmal alles eingeben und einen neuen Vertrag abschließen.

Nun hatte ich echt genug.

Diverse Anrufe blieben ohne Ergebnis oder endeten mit immer wieder den gleichen Auskünften.

Zwischenzeitlich hatte ich sodann mal den Netzbetreiber (= grundzuständiger Messstellenbetreiber) angerufen. Auch mehrfach. Und bekam nach und nach immer mehr raus. Eine Mitarbeiterin wunderte sich, dass es noch nicht geklappt habe mit dem Versorgerwechsel. Eine Andere erklärte mir dann, dass E.ON jegliche Anmeldungen von meinen selbst gewählten Stromanbietern blockiert habe. Jedes Mal!
Und gleichzeitig suchte ich dann die nächstgelegene E.ON Filiale auf.

Dort machte ich meine Verärgerung über diesen Irrsinn deutlich und bekam zunächst nur ein Zettelchen, wo ganz profan bloß die allgemeine E-mail Adresse von E.ON drauf stand, an welche ich doch mal per E-mail das Übergabeprotokoll und den Mietvertrag senden sollte. Verbunden mit der Info, "das muss über die Zentrale laufen".

Auch diese Maßnahmen blieben ergebnislos und ohne Reaktion!

Am 14.02.2025 ging ich erneut in die E.ON Filiale. Dort bekam ich nun, nachdem der Mitarbeiter irgendwo hin telefonierte, eine "MaLo-Nummer", die ich bis dato noch nie in meinem Leben brauchte. Und die Auskunft, dass ich bei E.ON in der Grundversorgung sei. Und dass seit dem 2. September 2024 eine "Leeranlagenrecherche" laufe.

"Na wunderbar!", dachte ich.... "Das ist ja richtig super!"

Am 25.02.2025 schloss ich erneut einen neuen Stromlieferungsvertrag ab. Diesmal mit Stromanbieter C.

Lieferbeginn: 01.04.2025

Am 25.02.2025 kam dann die Bestellbestätigung von C.

Gleichzeitig schrieb' ich mehrfach die wildesten E-mails an E.ON und versuchte mehrfach telefonisch mit denen in Kontakt zu treten.

Am 28.02.2025 teilte ich Stromanbieter B eine Stornierung des Auftrags mit. "Stellen Sie Ihre Bemühungen bitte ein."

Irgendwann hatte ich die Info von E.ON bekommen, dass ich mich, um aus der Grundversorgung heraus zu kommen, erst noch in der Grundversorgung anmelden müsste.  :-X

Dazu sollte ich ein Foto des Stromzählers machen. Am 03.03.2025 erfolgt. Am 04.03.2025 erneut telefoniert. Nun sollte ich nochmal Übergabeprotokoll, Zählernummer und Lieferanschrift zusenden.

Gemacht, getan.

Ein späterer Anruf bei E.ON am 04.03.2025 brachte mir die Auskunft "Uns liegt nichts vor." ein.

Am 05.03.2025 dann ein Einschreiben meinerseits an E.ON "Anmeldung/Abmeldung Grundversorgung" mit der gesamten Schilderung der Geschichte.

Am 19.03.2025 Anruf bei C. Auskunft: "Am 14.04. haben wir einen Storno erhalten." Auf Nachfrage meinerseits "von welcher Stelle?" wird mir geantwortet "Das kann ich hier nicht sehen."

Im Anschluss Telefonat mit dem Netzbetreiber. Auskunft: "Am 11.03. Weiterleitung der Nachricht von Netzbetreiber an C, dass der Wechsel in Ordnung geht. Von E.ON.

Am 13.03. Anmeldung von E.ON auf den Zähler.

Mitarbeiterin erklärt mir, dass das an den Fachbereich weitergeleitet wird. Von da bekäme ich Rückmeldung."

Am 20.03.2025 Einschreiben an E.ON "Verbraucherbeschwerde (nach § 111a EnWG)"

Ebenfalls am 20.03.2025 Anruf von C. Auskunft: Man habe Mitteilung von E.ON bekommen. Belieferung durch C ab dem 04.04.2025."

Und jetzt kommt das Allerschärfste!

Denn, ihr müsst' euch mal Folgendes klar machen: Eigentlich konnte ich nie wirklich erfolgreich mit E.ON in Kontakt treten. Am allerwenigsten telefonisch! Denn ich kannte ja meine Vertragskontonummer nicht!

Und warum nicht?

Am 18.03.2025 bekam ich das allererste Mal überhaupt von E.ON Post!

"Herzlich Willkommen bei E.ON
Vertragsbestätigung für die Grundversorgung"

"Schön, dass Sie unser Kunde sind. Seit dem 1. März 2025 beliefern wir Sie als Ihr Grundversorger mit Energie. Bitte überweisen Sie Ihren ersten Abschlag am 31.03.2025. 106,00 €"

Am 19.03.2025 Post von C

"Sehr geehrter Kunde,

Gemäß Ihrem Auftrag haben wir die Wechselformalitäten mit Ihrem derzeitigen Lieferanten durchgeführt. Dieser hat uns bestätigt, dass Ihr bisheriger Stromliefervertrag zum 31.03.2025 endet. Ab dem 01.04.2025 werden Sie von der C mit Strom versorgt."

Am 20.03.2025 Post von E.ON

"Wir bestätigen Ihre Kündigung

Der Vertrag endet am 03.04.2025"

Am 26.03.2025 Post von E.ON

"Ihr aktueller Energieliefernt

Sehr geehrter Kunde,

am 25.03.2025 haben Sie uns gemeldet, dass Sie ab dem 01.04.2025 Strom von einem anderen Energielieferanten erhalten. Gern haben wir alles geprüft.

Ihr Netzbetreiber ist für alles rund um Ihren Anschluss und Ihren Zähler zuständig. Er sorgt außerdem dafür, dass es zu keiner Doppelbelieferung zweier Lieferanten kommt. Ihr Netzbetreiber hat uns mitgeteilt, dass Sie vom 01.03.2025 bis 03.04.2025 durchgängig von uns, der E.ON Energie Deutschland GmbH, beliefert worden sind. Eine Belieferungsanfrage eines anderes Lieferanten liegt laut Ihres Netzbetreibers nicht vor.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Wunschlieferanten, um nachzufragen, weshalb sich die Belieferung verzögert und ab wann diese möglich ist. Vielen Dank.

Freundliche Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH


Am 28.03.2025 Anruf bei C

Abklärung der Widersprüchlichkeiten: der Eine sagt Lieferbeginn 1.4., der Andere 4.4., was denn nun? Auskunft: Abwarten

Am 31.03.2025 Anrufe bei E.ON und dem Netzbetreiber. Alle erfolglos.


Am 04.04.2025 Anruf von E.ON. Es meldet sich eine Frau namens "Corona Kröger", die mir lauter merkwürdige Fragen stellt und mir damit zeigt, dass Sie irgendwie gar keine Ahnung zu haben scheint worum es überhaupt geht.

Am 08.04.2025 Post von E.ON

"Zahlungserinnerung, 106 €"..

Ich denke mir nur "Für was?"... Ich habe noch nie ansatzweise einen derartig hohen Abschlag bezahlt. Und überhaupt. Wieso sollte ich eigentlich überhaupt irgendetwas bezahlen? Ich habe den Vertrag mit E.ON ja nie gewollt.

Daraufhin rufe ich nochmals E.ON an und raste nun endgültig aus. Ich erhalte daraufhin nach Ankündigung später einen Rückruf. In diesem Rückruf-Telefonat wird vereinbart, dass ich einen Amazon-Gutschein bekomme. Lächerliche 50 € Wert. Und die Schlussrechnung zackig!

Am 10.04.2025 Post von E.ON. Amazon-Gutschein da.

Am 11.04.2025 Post von E.ON Schlussrechnung "~ 39 €"

Am 15.04.2025 Ende der Geschichte.

Post von C

"Gerne bestätigen wir Ihren Versorgungsvertrag ab dem 04.04.2025"


Fällt mir nichts mehr zu ein...


Monate lang war ich also in der Grundversorgung von E.ON gefangen! Und das ohne jemals irgendein Schriftstück bekommen zu haben! Vertrag ohne Vertrag! Man muss sich nochmal klar machen: Wenn man keine Vertragskontonummer angeben kann, dann existiert man für E.ON praktisch nicht.

Aber so war es.

Gerne Meinungen dazu oder eigene Erfahrungsberichte!


Mit freundlichen Grüßen
FlashM





















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Ich brauche dringend Hilfe... / VERSCHOBEN: Vattenfall
« Letzter Beitrag von DieAdmin am 23. Juni 2025, 07:57:30 »
10
Berlin / Mitstreiter
« Letzter Beitrag von Dolphin am 22. Juni 2025, 22:27:58 »
Hallo an alle,

suche Mitstreiter im Bereich Strom - Vattenfall und Co.
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