Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => BEV Energie => Thema gestartet von: Strom-Kunde am 30. Januar 2019, 16:19:04

Titel: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 30. Januar 2019, 16:19:04
www.insolvenzbekanntmachungen.de

Zitat
Az.: 1513 IN 219/19
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, Nymphenburger Straße 154, 80634 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Steger Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 209234
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NICKERT, Rammersweierstraße 120, 77654 Offenburg
Geschäftszweig: Energieversorgung

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 29.01.2019 um 17.15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Schwanthalerstraße 32, 80336 München.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 30. Januar 2019, 16:47:18
Wirtschaftswoche: Skandal-Stromanbieter BEV ist pleite
https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/strommarkt-skandal-stromanbieter-bev-ist-pleite/23928822.html
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 30. Januar 2019, 17:10:34
gelöscht (Link auf Bezahlartikel)
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 30. Januar 2019, 17:20:45
focus.de: Hunderttausende Kunden betroffen
Skandal-Stromanbieter BEV Energie beantragt Insolvenz
https://www.focus.de/finanzen/hunderttausende-kunden-betroffen-skandal-stromanbieter-bev-energie-beantragt-insolvenz_id_10255038.html
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 30. Januar 2019, 17:29:38
Auf trustpilot.de wurde folgende interessante Nachricht gepostet.
Ich kenne mich mit den SEPA-Regeln nicht aus, aber vielleicht kann das ein Experte mal nachprüfen, ob da was dran ist.

Zitat
Mir ist allerdings aufgefallen, dass die BEV weder in der ersten "Lieferbestätigung" noch in der sportlichen Preisanpassung aus 12/2018 noch in anderen Unterlagen mir die Mandatsreferenz bzw. die Gläubiger-ID mitgeteilt hat. (Andere Versorger schicken ja ein hübsches Schreiben -Pre-Notification- bzw. sind die SEPA-Pflichtbestandteile im Versorgungsvertrag enthalten.) Die BEV hat sich das anscheinend bei mir gespart. Ich bin also der Meinung dass daher kein wirksames SEPA-Mandat vorliegt, folglich alle Abbuchungen der letzten 13 Monate nicht autorisierte Lastschriften mit entsprechender Widerufsmöglichkeit sind.
Ich habe diesbezüglich eine entsprechende Anfrage an meine Hausbank gestellt.
Jetzt wird es richtig spannend.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Nicko1998 am 30. Januar 2019, 17:33:16
Jetzt ists wohl passiert. Zum Glück habe ich keine Forderung.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: jaz am 30. Januar 2019, 18:13:19
War abzusehen, dass genau dieser Anbieter der erste in 2019 sein wird.

Die BNetzA wird Ihr Verfahren damit einstellen. Gibt ja nichts mehr zu holen.

Einmal mehr das Dumpingpreis-Modell zzgl. Boni als Lockangebote.
Der gemeine Michel hats natürlich wieder gefressen.

Bei denen, wo es natürlich mit Verbrauch und Vorauszahlung pari-pari ist, die haben "Schwein gehabt".
Alle anderen dürfen sich mit der ewig andauernden Insolvenz rumschlagen, insbesondere dann wenn, und das ist eigentlich schon vorprogrammiert, Rechnungen kommen werden, wo Daten zu Grunde gelegt werden die falscher nicht sein könnten.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 30. Januar 2019, 18:33:16
http://www.bev-inso.de/

BEV meldet Insolvenz an
http://www.bev-inso.de/pdf/20190130_pm.pdf
Zitat
Kunden der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH werden, so der vorläufige Insolvenzverwalter, ab sofort durch die gesetzlich vorgesehene Ersatzversorgung durch den kommunalen Grundversorger ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: jaz am 30. Januar 2019, 18:47:43
Soso, sogar eine eigene Webseite nur für die Insolvenz angelegt.
Waren also noch 9€ dafür in der Kasse vorhanden.

Zu Schade dass man seit in Kraft treten der DSGVO nicht mehr über Whois erfährt auf wen die Domain registriert wurde.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 30. Januar 2019, 22:56:49
Um nochmal auf den obigen Beitrag zum SEPA-Lastschriftverfahren zurückzukommen:
Kundenschutz beim SEPA-Lastschriftverfahren
https://gocardless.com/de/handbuch/sepa/kundenschutz/

Danach ist eine Rückbuchung innerhalb 8 Wochen ohne Grund möglich.

Innerhalb 13 Monaten ist eine Rückbuchung möglich, wenn eine SEPA-Lastschrift als nicht autorisierte Transaktion gilt. Das ist der Fall, wenn:
- Kein Mandat vorliegt
- Das Mandat ungültig war
- Das Mandat abgelaufen ist (36 Monate lang keine Transaktionen)
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Feuerwalze147 am 31. Januar 2019, 10:21:34
Und jetzt die Frage - wenn ich ein Guthaben bei der BEV habe - dürfte ich dann die Lastschriften der letzten 8 Wochen einfach so zurückfordern?

Habe noch einen Neukundenbonus dort...
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Nicko1998 am 31. Januar 2019, 10:37:49
Lt. Telefonat mit dem Netzbetreiber würde die BEV Energie mich nicht vor dem Vertragsablauftermin 31.08.2019 herauslassen. Mal abwarten, was da passiert.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: berghaus am 31. Januar 2019, 11:15:44
Ich nehme an, dass die Ausage von BEV hierzu aus http://www.bev-inso.de/ richtiger ist:

4.   Werde ich von der BEV noch mit Strom oder Gas beliefert?
Nein. Ihr Bezug von Strom und Gas ist aber auf jeden Fall durch Ihren Ersatzversorger sichergestellt, der sich bei Ihnen melden wird. Da die BEV ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, sieht das Gesetz in Deutschland vor, dass die Kunden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden. Die Kunden, die sich in dieser Ersatzversorgung befinden, werden automatisch vom Grundversorger darüber informiert.
(Diese Antwort wurde am 30.01.2019 aktualisiert.)

berghaus 31.01.19
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: El Zorro am 31. Januar 2019, 11:38:35
@berghaus,
ist aber unüblich, wenn man sich die vergangenen Insolvenzen anschaut, wie dass da abging.
Üblicherweise entscheidet der Insolvenzverwalter, wie es weiter geht, und soweit die Entscheidung von diesem noch nicht getroffen worden ist, läuft der Vertrag erst mal weiter.

@all,
Übrigens sollte man sich auch erst beraten lassen, bevor man die Lastschriften zurückholt. Im Zusammenhang mit einem schon laufenden Insolvenzverfahren (das ja den Zweck hat, das Unternehmen noch zu retten), kann das womöglich ein rechtliches Nachspiel haben.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Erdferkel am 31. Januar 2019, 11:40:08
...
- dürfte ich dann die Lastschriften der letzten 8 Wochen einfach so zurückfordern?
Habe noch einen Neukundenbonus dort...
Fordern kann man zunächst mal Alles, werden die natürlich nicht drauf eingehen.
Je nach Sachlage könnte man darüber nachdenken den Lastschriften bei der Bank zu widersprechen. Dabei muss man sich natürlich über die möglichen Folgen im Klaren sein... Die sind ja auch recht flott mit dem Mahnen und Inkasso... Besteht der Anspruch auf den Neukundenbonus schon, decken die geleisteten Abschläge die Kosten für das bereits gelieferte Gas etc. ?
Bei Insolvenzen passieren manchmal erstaunliche Dinge!
Ich würde das warscheinlich riskieren, was man hat das hat man, und dann mal abwarten was die BEV dazu sagt.
Viel Erfolg!
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Franky_at_home am 31. Januar 2019, 11:53:38
Hallo zusammen,
tja, ich war leider etwas zu schnell. Ich habe dir offenen Forderungen am 27.01 beglichen (BEV hatte ja bei mir die Abbuchung am 1.7.2018 eingestellt / vergessen). Und noch viel mehr leider hatte ich den letzten Abschlag für 02/19 auf Termin legen lassen und der ist prompt auch gestern morgen um 0:0irgenwas raus gegangen. Ich buche die Überzahlung mal als Lehrgeld.

Theoretisch hätte die letzte Überweisung auf das Konto des Insolvenzverwalter fließen müssen. Ich hoffe, die kriegen es bei der Rechnung einigermaßen voreinander. Aber es lässt sich ja anhand von Kontoauszügen beweisen, welchen Zahlungen getätigt wurden. In jedem Fall werde ich mich auf die Insolventenliste setzen lassen - spreche aber sicherlich vorher noch mit einem Anwalt.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: El Zorro am 31. Januar 2019, 11:58:44
@berghaus,
ist aber unüblich, wenn man sich die vergangenen Insolvenzen anschaut, wie dass da abging.
Üblicherweise entscheidet der Insolvenzverwalter, wie es weiter geht, und soweit die Entscheidung von diesem noch nicht getroffen worden ist, läuft der Vertrag erst mal weiter.
...


Laut Meldung der Verbraucherzentrale NRW, ist diese Entscheidung wohl tatsächlich schon gefallen. Ging aber fix.

Zitat
...
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat bekannt gegeben, dass kein Strom und Gas mehr geliefert werden. Kunden fallen dadurch in eine teure Ersatzversorgung. Sie sollten dringend nach einem neuen Lieferaten suchen!
..
https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/energie/energieversorger-bev-stellt-insolvenzantrag-was-das-fuer-kunden-heisst-32540
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: bolli am 31. Januar 2019, 14:21:56
Und jetzt die Frage - wenn ich ein Guthaben bei der BEV habe - dürfte ich dann die Lastschriften der letzten 8 Wochen einfach so zurückfordern?

Habe noch einen Neukundenbonus dort...
Der Neukundenbonus steht Ihnen in der Regel erst nach einem Jahr Belieferung zu, also werden Sie insofern keine offenen Forderungen/Guthaben haben.

Zu prüfen wäre höchstens, wenn man aufgrund der gezahlten Abschläge und des verbrauchten Stromes (incl. Grundpreis) zum Ergebnis kommt, dass man eine Überzahlung hat, dass man dann die entsprechenden Lastschriften zurück holt. Jedoch könnte auch das rechtlich nicht ganz unproblematisch sein, da die Abschlagszahlung und die Stromlieferrechnung zwei rechtlich getrennte Vorgänge sind, die erst zum Abrechnungszeitpunkt aufgerechnet werden.
Wenn Sie da jetzt willkürlich Lastschriften zurück buchen, könnte das ggf. Probleme bereiten. Ggf. würde ich das noch mal mit einem Rechtsbeistand oder der VZ besprechen.
Titel: INSOLVENZVERFAHREN BEV am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: berghaus am 31. Januar 2019, 16:24:00

Mein Fall:
Lieferbeginn 01.02.2018 - Ende nach einem Lieferjahr 31.01.2019 24:00
Insolvenz von BEV 29.01.2019 17:15 Da fehlt was an einem Lieferjahr.

Nach den Ausführungen in

https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/energie/energieversorger-bev-ist-insolvent-was-das-fuer-kunden-bedeutet-32540

werde ich den Neukundenbonus (15 % = ca. 250 €) wohl erst im Insolvenzverfahren als Schadenersatz anmelden können.

In der Belieferungsbestätigung vom 30.12.2017 wird der von mir bei der Bestellung (über check24) genannte Jahresverbrauch von 5.800 kWh für einen Abschlag von 162 €/Monat ab dem 01.02.2018 zugrunde gelegt. Das hatte ich abgehakt, weil 5.800 x 0,2409 + 377,69 = 1.774,91 geteilt durch 11 Monate 161,36 € ergab.

Meine Kündigung per E-Mail vom 14.11.2018 zum 31.01.2019 wurde am 19.11.2018 von der BEV schriftlich bestätigt.

Mit der 11. Abbuchung am 03.12.2018 (11 x 162 = 1.782) war der prognostizierte Verbrauch also bezahlt. Tatsächlich liegt er 400 kWh = 100 € darunter.

Ich habe mir deshalb (heute Nacht) erlaubt, die 12. Abbuchung der 162 € vom 02.01.2019 zurück zu buchen, weil ich meine, dass die BEV selbst 11 Abbuchungen für das erste Lieferjahr angekündigt hat, (wenn auch nur indirekt, weil die Berechnung des Abschlags nicht erklärt wird) und das Ende der Belieferung schon im November bekannt war!?

Den Sofortbonus von 215 € hatte ich am 02.04.2018 erhalten.

Ich kann mir den wahrscheinlichen Verlust von 350 € schönreden durch den Gewinn an Lebenserfahrung (langsam reicht's) und damit, dass die gleiche Strommenge bei meinem Lieblingversorger innogy-klassik (früher RWE) 71 € mehr und bei den örtlichen Stadtwerken (nur) 42 € weniger gekostet hätte. :)

berghaus 31.01.2019
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN BEV am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 31. Januar 2019, 16:47:53
Nach den Ausführungen in
https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/energie/energieversorger-bev-ist-insolvent-was-das-fuer-kunden-bedeutet-32540
werde ich den Neukundenbonus (15 % = ca. 250 €) wohl erst im Insolvenzverfahren als Schadenersatz anmelden können.

Ich halte es für möglich, dass es mangels Masse überhaupt kein Insolvenzverfahren geben wird.

Ein großer Gläubiger dürfte die englische Bank sein, die die Lastschriften eingezogen hat und die gemäß SEPA-Bestimmungen auf den Forderungen von widerrufenen SEPA-Lastschriften sitzen bleibt, wenn die BEV zahlungsunfähig ist und die Konten bereits leergeräumt sind.

Aus diesem Grund ist vermutlich auch der Wechsel zu einer englischen Bank vollzogen worden, da eine deutsche Bank dieses Risiko nicht mehr tragen wollte.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: dattelpfluecker am 31. Januar 2019, 19:28:54
Hallo zusammen,

Uns hat es auch erwischt.

Eine Frage habe ich, im Februar sollte der Sofortbonus überwiesen werden. Der steht mir ja meiner Meinung nach zu im Gegensatz zu dem Bonus nach 12 Monaten.
Ist es jetzt legitim die letzte Abschlagszahlung zurück zurufen? Im Verweis auf den Sofortbonus...

Gruß

Dattelpfluecker
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: bolli am 01. Februar 2019, 00:22:25
@Berghaus
So ist das halt im Leben. Man kann nicht immer nur gewinnen. Immerhin haben Sie durch die ständigen Wechsel in den letzten Jahren auch schon ordentlich gespart. Dieses mal hat's knapp nicht geklappt. Gleichwohl sollte man den Versorgern das Geld nicht auch noch hinterher werfen. Es geht schließlich nicht jeden Tag einer von denen Pleite.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 01. Februar 2019, 00:39:20
Neues Insolvenzverfahren vom 31.01.2019:
Zitat
Az.: 1513 IN 222/19
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

BEV Bayerische Energieversorgungs Servicegesellschaft mbH, Albert-Einstein-Straße 2 b, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Steger Ralph
Registergericht: Amtsgericht Freiburg im Breisgau Register-Nr.: HRB 712530
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NICKERT, Rammersweierstraße 120, 77654 Offenburg
Geschäftszweig: Energieversorgung

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 31.01.2019 um 10.30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Oliver Schartl, Schwanthalerstraße 32, 80336 München.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: bolli am 01. Februar 2019, 00:46:28
bild.de: Strom-Wut! Soll ich alle BEV-Abbuchungen widerrufen?
https://www.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/wirtschaft/bev-beantragt-insolvenz-bild-beantwortet-die-wichtigsten-fragen-59858330,view=conversionToLogin.bild.html
Was soll das ?
Genau die fette Frage in Zweiten Teil der Überschrift ist gar nicht Gegenstand des Artikels, steht auch nicht in dem Bericht und wird in dem Bericht auch nicht beantwortet. DAS erfährt man aber erst, wenn man sich (und sei es als Testabo) angemeldet hat.  >:(
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 01. Februar 2019, 01:02:13
DAS erfährt man aber erst, wenn man sich (und sei es als Testabo) angemeldet hat.  >:(
Tut mir leid, da war ich zu voreilig mit Verlinken (gerade wegen dieser Überschrift).
Werde den Beitrag löschen und künftig keine Bezahlartikel mehr verlinken.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Energietourist am 01. Februar 2019, 08:42:32
Natürlich kann eine Insolvenz immer mal passieren (hab ich selbst schon mit einer Genossenschaft erlebt). Ich wechsele auch seit Jahren jedes Jahr den Anbieter,
aber von BEV habe ich die Finger gelassen, weil die Differenz zum zweitgünstigsten Anbieter schon über 100€ betrug, da sollte man dann doch mal überlegen, ob bei der Firma alles passen kann. Das BEV Angebot war doch so, als ob eine Bank 3% mehr Zinsen als alle anderen Banken zahlt. Wenn die Gier das Hirn frisst... 
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 01. Februar 2019, 11:29:58
http://www.bev-inso.de/pdf/20190130_pm.pdf
Zitat
Kunden der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH werden, so der vorläufige Insolvenzverwalter, ab sofort durch die gesetzlich vorgesehene Ersatzversorgung durch den kommunalen Grundversorger ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert.

Heute stehen schon wieder ganz andere Informationen auf www.bev-inso.de:
Zitat
4. Werde ich noch mit Strom oder Gas beliefert?
Derzeit ist Ihr Bezug von Strom und Gas auf jeden Fall sichergestellt. Selbst wenn aufgrund der Situation des Insolvenzverfahrens der Versorgungsvertrag mit BEV enden sollte, werden Sie weiterhin mit Strom und Gas versorgt. Strom- und Gasmengen gelten in diesem Fall - soweit kein anderer Versorgungsvertrag geschlossen wird - aufgrund der gesetzlichen vorgesehenen Ersatzversorgung als vom örtlichen Grundversorger zu sog. Allgemeinen Preisen geliefert.
(Diese Antwort wurde am 31.01.2019 aktualisiert.)

Gestern stand an selber Stelle (Quelle: https://web.archive.org/web/20190131154826/http://www.bev-inso.de/)
Zitat
4. Werde ich von der BEV noch mit Strom oder Gas beliefert?
Nein. Ihr Bezug von Strom und Gas ist aber auf jeden Fall durch Ihren Ersatzversorger sichergestellt, der sich bei Ihnen melden wird. Da die BEV ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, sieht das Gesetz in Deutschland vor, dass die Kunden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden. Die Kunden, die sich in dieser Ersatzversorgung befinden, werden automatisch vom Grundversorger darüber informiert. Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, dass Sie nicht mehr mit Strom und Gas beliefert werden.
(Diese Antwort wurde am 31.01.2019 aktualisiert.)
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: dattelpfluecker am 01. Februar 2019, 12:32:00
Auch Punkt 5 wurde geändert...
Aktuell:
Antwort ausblenden Muss ich meinen Versorgungsvertrag mit der BEV kündigen?
Nein. Derzeit ist eine Kündigung nicht veranlasst. Höchst vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Kündigungen und Lastschriftwiderrufe gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter keine Wirkung entfalten.
(Diese Antwort wurde am 31.01.2019 aktualisiert.)

Diese Antwort wurde definitv NICHT am 31.01.2019 aktualisiert. Habe nämlich heute (01.02.2019) einen Screenshot davon gemacht, da Punkt 4 schon geändert wurde.

Vorher stand unter Punkt 5:
Nein. Derzeit ist eine Kündigung nicht veranlasst. Da die BEV ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, sieht das Gesetz......., dass die Kunden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.....

Da passt kein einziger Satz, oder ist das Bayrisch?

Bin gespannt was noch kommt.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Didakt am 01. Februar 2019, 13:12:42
Nur mal ganz nebenbei zu den o.a. Angaben unter Antwort #26 und #27 angemerkt: Es ist für den betroffenen bisherigen Verbraucher/Kunden der BEV schlichtweg egal, was der insolvente Versorger da von sich gibt.

Es greifen hier ggf. automatisch die Bestimmungen in § 38 EnWG und § 3 StromGVV.

„§ 3 StromGVV – Ersatzversorgung –
(1) Für die Ersatzversorgung nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes gelten die §§ 4 bis 8, 10 bis 19 und 22 sowie für die Beendigung der Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes § 20 Abs. 3 entsprechend; § 11 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass der Grundversorger den Energieverbrauch auf Grund einer rechnerischen Abgrenzung schätzen und den anteiligen Verbrauch in Rechnung stellen darf.
(2) Der Grundversorger hat dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung in Textform mitzuteilen. Dabei hat er ebenfalls mitzuteilen, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des Elektrizitätsbezugs der Abschluss eines Bezugsvertrages durch den Kunden erforderlich ist; auf § 2 Abs. 2 ist hinzuweisen.“

Zitat von: unter Antwort #27
[,,,]Bin gespannt was noch kommt.

Es ergeht ohne eigenes Zutun die Nachricht vom zuständigen Grundversorger über den Beginn der Ersatzversorgung und die dafür geltenden Tarifbedingungen. Und danach gilt für den Verbraucher, sich schnellstmöglich einen neuen Versorger zu suchen und einen neuen Versorgungsvertrag abzuschließen, um letztlich nicht in der teuren Grundversorgung zu landen. Es sei denn, man möchte dies!
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: sixaola am 01. Februar 2019, 14:48:31
Es ergeht ohne eigenes Zutun die Nachricht vom zuständigen Grundversorger über den Beginn der Ersatzversorgung und die dafür geltenden Tarifbedingungen. Und danach gilt für den Verbraucher, sich schnellstmöglich einen neuen Versorger zu suchen
genau das wäre nun meine Frage gewesen: dieses Schreiben sollte man wohl unbedingt abwarten ?
Falls BEV - wider Erwarten und entgegen ihrer früheren Aussage - doch noch offizieller Lieferant ist, würde ein (heutiger) Wechsel zu einem neuen Stromlieferant ja vom Grundversorger entsprechend abgelehnt, oder ?
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Nicko1998 am 01. Februar 2019, 17:04:52
Die BEV Servicegesellschaft in Offenburg teilt nun wohl das Schicksal der Mutter. Insolvenz wurde beim Amtsgericht Freiburg angemeldet:

https://de.trustpilot.com/reviews/5c54609897afa10ac0864915

Az.: 1513 IN 222/19
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Didakt am 01. Februar 2019, 17:12:03
@ sixaola

Wenn/da die BEV ihre Kunden infolge Insolvenz nicht mehr beliefern kann, muss dieser bisherige Versorger Ihre Abnahmestelle pflichtgemäß bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber abmelden. Da dem Netzbetreiber dann aktuell die Anmeldung der Abnahmestelle eines neuen Versorgers nicht vorliegt/vorliegen kann, veranlasst der Netzbetreiber automatisch die Ersatzversorgung durch den für Ihre Abnahmestelle zuständigen Grundversorger, damit Sie weiterhin ohne Unterbrechung mit Strom versorgt werden. Im Übrigen gelten meine Ausführungen weiter oben.
Wenn die BEV Sie wider erwarten aber weiter beliefern sollte, fällt vorstehend Gesagtes flach.
Also Abwarten und Tee trinken und alles wird gut! ;)
Es ist davon auszugehen, dass bald Post hinsichtlich einer Ersatzversorgung in Ihrem Postkasten liegen wird.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 01. Februar 2019, 17:28:39
Die BEV Servicegesellschaft in Offenburg teilt nun wohl das Schicksal der Mutter. Insolvenz wurde beim Amtsgericht Freiburg angemeldet
Habe ich schon letzte Nacht hier gepostet:
https://forum.energienetz.de/index.php/topic,20821.msg120365.html#msg120365

Das Insolvenzantragsverfahren läuft nicht beim Amtsgericht Freiburg (dort ist die Servicegesellschaft im Handelsregister eingetragen), sondern ebenfalls beim Amtsgericht München.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 01. Februar 2019, 18:52:50
Zu rückgebuchten SEPA-Lastschriften:
Bei google-books ist ein Teil des folgenden Buches kostenlos zu lesen:
Die SEPA-Lastschrift: Erfüllung - Aufrechnung - Insolvenz
https://books.google.de/books?id=JJp-3RHG4YAC

Das Interessanteste steht auf den Seiten 173 und 174:
Zitat
Ergebnis: Erfüllung tritt sowohl beim SEPA-Basis-Verfahren als auch beim früheren und reformierten Einzugsermächtigungsverfahren erst mit Wegfall der Rückholungsmöglichkeit ein. Maßgeblich sind die allgemeinen Erfüllungsvoraussetzungen: Der Gläubiger muss den Leistungsgegenstand endgültig behalten und frei über ihn verfügen können, und dieser Leistungserfolg muss auf einem Schuldnerverhalten beruhen. Die Autorisation durch den Lastschriftschuldner ist daher notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung.
...
Beim SEPA-Basis-Verfahren (und beim reformierten Einzugsermächtigungsverfahren) ist entscheidend, dass dem Lastschriftgläubiger Buchgeld in Höhe der Lastschriftsumme erst nach Wegfall des Erstattungsanspruchs nach §675x BGB dauerhaft sicher zur Verfügung steht.

Demnach dürfte das zurückgebuchte Geld nicht in die Insolvenzmasse fallen und eine Aufrechnung gegen andere Forderungen wäre möglich.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Nicko1998 am 11. Februar 2019, 06:38:42
Leider nur auf kostenpflichtigem Teil der Bild:

Zitat
DIE GROSSE BEV-PLEITE
Strom-Chef verschenkte Rolex-Uhren - wurden in der Schweiz Akten vernichtet?

https://www.bild.de/bild-plus/news/inland/news-inland/bev-pleite-strom-chef-verschenkte-rolex-uhren-60066130,view=conversionToLogin.bild.html

Das Handelsblatt berichtet ebenfalls:
Zitat
Etwa 250.000 Kunden des Energieversorgers BEV warten nach der Pleite des Billigstromanbieters auf fast 80 Millionen Euro. Das sagte der vorläufige BEV-Insolvenzverwalter Axel Bierbach dem "Handelsblatt". Die Chancen, dass die Kunden ihr Geld tatsächlich wiederbekommen, schätzt der Rechtsanwalt jedoch als nicht sehr hoch ein: "Es sieht leider schlecht für die Kunden aus."

Zitat
Aus dem Insolvenzantrag ergeben sich Verbindlichkeiten von ausstehenden Bonuszahlungen in Höhe von 29,5 Millionen Euro und Kunden-Guthaben von etwa 50 Millionen Euro. Diese Zahlen müssen wir jetzt verifizieren.
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/billigstromanbieter-bev-kunden-warten-nach-insolvenz-auf-fast-80-millionen-euro/23968488.html?ticket=ST-4127787-A4tLwyequFduN4F4lwWP-ap5
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 11. Februar 2019, 15:10:23
250.000 Kunden betroffen: BEV soll Beiträge absichtlich doppelt abgebucht haben
https://www.focus.de/immobilien/energiesparen/rolex-uhren-luxusautos-sponsorengeld-250-000-kunden-betroffen-bev-soll-beitraege-absichtlich-doppelt-abgebucht-haben_id_10307071.html

Zitat
Im September vergangenen Jahres kam es für 250.000 Kunden besonders schlimm. Ihnen wurde der Monatsbeitrag gleich doppelt abgebucht – angeblich wegen eines Bankfehlers. Wie die „Bild“ unter Bezugnahme auf Aussagen ehemaliger Mitarbeiter berichtet, habe es sich dabei aber um Absicht gehandelt. Demnach habe die BEV so versucht, ihre Liquidität kurzfristig zu sichern.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Strom-Kunde am 20. Februar 2019, 14:20:36
Auch Mutter von Pleite-Stromanbieter BEV insolvent - Chancen auf Rückzahlung schwinden
https://www.focus.de/immobilien/wohnen/250-000-kunden-betroffen-auch-mutter-von-pleite-stromanbieter-bev-insolvent-chancen-auf-rueckzahlung-schwinden_id_10349941.html

Zitat
Wie das Konkursamt des Kantons Thurgau mitteilte, wurde das Insolvenzverfahren der Genie Holding am Montag eröffnet. Bierbach sagte: "Es bestehen Forderungen von mehr als 100 Millionen Euro der BEV gegen ihre Muttergesellschaft."
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Nicko1998 am 07. April 2019, 14:29:51
Wurde inzwischen jemand mit einer Verbrauchsrechnung "beglückt"?
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: bolli am 08. April 2019, 10:43:08
Der Insolvenzverwalter wird wohl kein gesteigertes Interesse an diesen Rechnungen haben, da sie zum größten Teil weitere Forderungen begründen dürften, da die Masse der Verträge aufgrund der Berechnungssystematik der Abschläge sicherlich mit einem Guthaben enden wird.
Da lässt er sich dann noch was Zeit bis zum Ende seiner Aufstellung.  ;)
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: berghaus am 09. April 2019, 15:26:52
Sollte man denn schon mal selber die Schlußrechnung erarbeiten und für die Auszahlung des Guthabens eine Frist setzen?

Und an wen schickt man die auf welchem Wege? Brief? E-Mail?

berghaus 09.04.19
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: bolli am 10. April 2019, 09:09:51
@Berghaus
Es ist die Frage, wie lange ein Insolvenzverwalter Zeit hat, die Angelegenheiten der Firma, die er nun zu führen hat, zu ordnen. Ich gehe aber davon aus, dass hier die 6-Wochenfrist des EnWG nicht zieht und Sie sich insofern gedulden müssen. Aber selbst WENN die Schlussrechnung erstellt oder Ihre Berechnung anerkannt würde, würden Sie Ihr Guthaben nicht ausgezahlt bekommen, da im Insolvenzfall zunächst alle Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen und erst dann entschieden werden kann, wie hoch das auszuschüttende Vermögen ist und wer mit welcher Quote bedient wird. Gehen Sie mal davon aus, dass da (leider) nicht viel übrig bleibt, wenn überhaupt etwas übrig bleibt. Möglich ist auch, dass mangels Masse gar nichts ausgeschüttet wird.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: berghaus am 11. April 2019, 12:24:19
Ich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter für alle Kunden  noch eine Schlussrechnung erstellt und diesen das Ergebnis mitteilt, Nachzahlungen anfordert und bei Guthaben höflich fragt, ob der Kunde diese wohl für die Insolvenzmasse anmelden möchte.

Wie aber ist es bei Kunden, die jetzt erst festgestellt haben, dass der (Neukunden)-Bonus in der Schlussrechnung vom Mai 2018 fehlt?

Diese werden ja nicht angeschrieben und wissen nichts von den Fristen.

Was sollten diese wann tun?

berghaus 11.04.19
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: bolli am 12. April 2019, 08:27:20
Ich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter für alle Kunden  noch eine Schlussrechnung erstellt und diesen das Ergebnis mitteilt, Nachzahlungen anfordert
Das wird wohl so sein.

...und bei Guthaben höflich fragt, ob der Kunde diese wohl für die Insolvenzmasse anmelden möchte.
Ob er soviel Höflichkeit walten lässt, wage ich zu bezweifeln.

Wie aber ist es bei Kunden, die jetzt erst festgestellt haben, dass der (Neukunden)-Bonus in der Schlussrechnung vom Mai 2018 fehlt?
Diese werden ja nicht angeschrieben und wissen nichts von den Fristen.
Mal hat man Pech und mal gewinnen die Anderen. Da kann außer dem "schlafenden Kunden" und dem alten Versorger niemand was zu. Sie werden deswegen nicht vorrangig behandelt/bedient.

Was sollten diese wann tun?
Auf jeden Fall, bevor die Termine des Insolvenzverwalters auf Schluss der Gläubigerliste und vor Ablauf von 3 Jahren seit der Schlussrechnung (Einrede der Verjährung) ablaufen.


Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: Erdferkel am 12. April 2019, 14:12:06
...
Mal hat man Pech und mal gewinnen die Anderen. Da kann außer dem "schlafenden Kunden" und dem alten Versorger niemand was zu. Sie werden deswegen nicht vorrangig behandelt/bedient.
@berghaus: Ich fürchte, daß da für den Verbraucher aus der Insolvenzmasse nichts zu holen sein wird. Klar kann man sich die Mühe machen und eine eigene Rechnung aufstellen, würde ich warscheinlich auch machen. Ansonsten muss man das wirklich einfach sportlich sehen, das Geld ist ja nicht weg sondern woanders... an der Börse läufts genauso.
💶💶💶⚰️
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: jaz am 13. April 2019, 09:46:45
Abrechnungen wirds vermutlich eine ganze Zeit lang nicht geben.

BEV hat nämlich kein Zugriff auf das Abrechnungssystem mehr.
Der Dienstleister, der das bereitgestellt hat, verweigert wohl den Zugriff.

Nebenbei sind auch so ziemlich alle E-Mailadressen abgeschalten wurden.
Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: berghaus am 15. April 2019, 01:59:20
Zitat
Nebenbei sind auch so ziemlich alle E-Mailadressen abgeschalten wurden.

Welche nicht?

Kann man an BEV noche Briefe schreiben? Adresse?

Gibt es eine Adresse des Insolvenzverwalters? E-Mail?  Postadresse?

berghaus 15.04.19

Titel: Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
Beitrag von: El Zorro am 26. April 2019, 11:30:49
Rot markiert auf http://www.bev-inso.de/:

Zitat
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist es gelungen, im Interesse einer guten Versorgung der Kunden der BEV einen Energieversorger mit einem interessanten Angebot zu finden. Dieses finden Sie unter diesem Link.

Und das Link verweist auf Lichtblick: https://www.lichtblick.de/bev-energie/

Ob das gar viele in Anspruch nehmen? Trotz des Geschenk der Grundgebühr für 6 Monate?

Zahlt Lichtblick dafür Provisionen in die Insolvenzmasse weil sie vom Insolvenzverwalter empfohlen werden?