Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Fans am 04. November 2016, 09:45:50
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Hallo,
ich habe Immergrün mit der Gasversorgung beauftragt. Die Bestellung erfolgte im Internet über die Homepage am 20.10.2016. Wenige Stunden später, also auch am 20.10.2016, erfolgte die "Auftragseingangsbestätigung". Seit gestern, also 03.11.2016 liegt mir die "Versorgungsbestätigung" vor, das dürfte auch dem Datum für die Vertragslaufzeit entsprechen. Der angegebene Versorgungsbeginn ist der 15.11.2016.
Da ich die Immobilie neu bezogen habe, sagte man mir von den Stadtwerken, bei denen ich durch den Umzug in der Grundversorgung gelandet bin, dass ich rückwirkend zum Einzug einfach bei einem neuen Anbieter einen Vertrag abschließen könnte. Laut Immergrün ist das aber nicht möglich. Merkwürdig, dass das genau der Termin aus der Auftragseingangsbestätigung ist, wo es noch keine Rücksprache mit den Stadtwerken gegeben haben kann.
Aber genug ausgeschweift. Dummerweise hatte ich vor der Bestellung lediglich in die eine Richtung gesucht und sehr viel positives gefunden. Die ganzen negativen Meldungen, wie sie sich z.B. hier im Forum häufen, da bin ich erst vor 2 Tagen drüber gestolpert.
Da ich, wenn möglich, dem vorprogrammierten Ärger aus dem Weg gehen will, wollte ich mal wissen, welches Datum als "Vertragsschluss" gilt. Denn ab da habe ich ja 14 Tage für einen Widerruf zeit.
Ist das in meinem Fall der 20.10. und somit schon abgelaufen oder ist es der 03.11?
Danke für eure Hilfe.
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@ Fans
…ich habe Immergrün mit der Gasversorgung beauftragt. Die Bestellung erfolgte im Internet über die Homepage am 20.10.2016. Wenige Stunden später, also auch am 20.10.2016, erfolgte die "Auftragseingangsbestätigung". Seit gestern, also 03.11.2016 liegt mir die "Versorgungsbestätigung" vor, das dürfte auch dem Datum für die Vertragslaufzeit entsprechen. Der angegebene Versorgungsbeginn ist der 15.11.2016.
Der rückwirkende Abschluss eines Sondervertrages ist nicht möglich. Das geht nur mit der Anmeldung zur Grundversorgung.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Als Vertragsbestätigung/Vertragsabschluss ist in Ihrem Fall die Ihnen am 03.11.2016 zugegangene "Versorgungsbestätigung" zu verstehen. Meistens kommt das auch dadurch zum Ausdruck, dass Ihnen mit dieser Vertragsbestätigung Ihre Vertragskontonummer und der Lieferbeginn mitgeteilt werden sowie auch die einzelnen Vertragsdaten nochmal herausgestellt und bestätigt werden.
Ein Vertrag bindet - die Laufzeit beginnt - ab Vertragsabschluss und nicht etwa erst mit einem späteren vereinbarten Leistungsbeginn, hier etwa dem Beginn der Energiebelieferung.
Wenn Ihnen die vereinbarten Konditionen zusagen und für Sie keine Probleme in den AGB des Versorgers erkenntlich sind, sollten Sie sich nicht scheuen, den Vertrag zu realisieren. Ein Widerruf ist ja auch wieder mit Umständen verbunden. Es liegt an Ihnen, die Vertragsabwicklung aufmerksam, konstruktiv und stringent zu begleiten. Ihre Rechte aus dem Vertrag kann Ihnen der Versorger keinesfalls streitig machen. Nur Mut! :)
PS: Haben Sie geprüft, ob die preislichen Konditionen bei einer Bestellabwicklung über ein Vergleichsportal günstiger ausgefallen wären?
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Danke für die ausführlichen Informationen.
Wenn eine Rückwirkende Anmeldung nicht möglich ist, dann wundert es mich, dass die Stadtwerke das so als Info herausgegeben haben. Noch mehr wundert es mich, dass es bei der Stromversorgung, die ich ebenfalls über einen alternativen Anbieter beauftragt habe, rückwirkend ging (Bestellt am 20.10, Versorgung ab 17.10, also Tag des Einzugs).
In dem Zusammenhang: Was meinen Sie mit Sondervertrag?
Wenn ich von Problemem gelesen habe, dann waren diese meistens auf den Bonus zurückzuführen, weil die Anbieter mit allen Mitteln versuchen, dass dieser nicht gezahlt werden muss. Daher habe ich nur nach "ohne Bonus" gesucht. Mit Bonus gibt es tatsächlich billigere Anbieter, die auch "seriöser" sein sollen.
Ob ich mich nun auf den Anbieter einlassen soll oder nicht, bin ich mir sehr unsicher. Man ließt ja doch sehr viel verwirrendes hier. Auch die Hotline, die ich heute zweimal bemüht habe, scheint mir alles andere als kompetent zu sein (unterschiedliche Angabe zu teils gleichen Fragen). Darunter z.B. einmal Vertragslaufzeit ab 03.11. und einmal ab 15.11. - worauf soll man sich da verlassen?
Was meinen Sie mit
[...] Ein Widerruf ist ja auch wieder mit Umständen verbunden. [...]
Gibt es etwas, dass ich beachten muss, abgesehen von der Beauftragung eines anderen Anbieters?
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...In dem Zusammenhang: Was meinen Sie mit Sondervertrag?...
Es ist der zwischen Ihnen und einem Versorger abgeschlossene Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung.
...Gibt es etwas, dass ich beachten muss, abgesehen von der Beauftragung eines anderen Anbieters?...
Nein. Mit „Umständen“ ist die mit dem Widerspruch und dem erneuten Bestellvorgang verbundene Arbeit gemeint.
...Ob ich mich nun auf den Anbieter einlassen soll oder nicht, bin ich mir sehr unsicher. Man ließt ja doch sehr viel verwirrendes hier. Auch die Hotline, die ich heute zweimal bemüht habe, scheint mir alles andere als kompetent zu sein (unterschiedliche Angabe zu teils gleichen Fragen). Darunter z.B. einmal Vertragslaufzeit ab 03.11. und einmal ab 15.11. - worauf soll man sich da verlassen?...
Ihre Eindrücke und den unbefriedigenden Service der 365 AG einschl. ihrer Ableger stelle ich nicht in Abrede. Hier ist ggf. Durchsetzungsvermögen angesagt! Wenn Sie bei immergrün einen Tarif ohne Bonus ausgewählt haben, haben Sie eine schlechte Wahl getroffen. Dann ist es empfehlenswert, den Vertragsschluss zu widerrufen.
Mein Ratschlag: Gehen Sie in das Vergleichsportal V… und prüfen/buchen Sie dort (über V...) das Angebot „Easy 12 Gas“ von Vattenfall Europe Sales GmbH (Jahresvertrag mit eingeschränkter Preisgarantie, 6 Wochen Kündigungsfrist, beste Konditionen mit Boni, exzellenter Service).
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Genau diesen Anbieter hatte ich dann auch gefunden und anhand der Tipps eines e.V. ausgewählt. Wenn Sie mir diesen Tarif nun auch noch empfehlen, dann kann er grundsätzlich kein Fehler sein :)
Danke nochmal für die Infos/Mühe. Schönen Abend.
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Hallo Fans, wilkommen im Forum.
Zu beachten ist bei diesem Anbieter vor Allem dass ausschliesslich schriftlich kommuniziert werden sollte (dokumentierung) und man sich bei Problemen nicht zu vorschnellen Reaktionen verleiten lässt sondern die Strategie vorher hier im Forum diskutiert. Jede Aussage von Ihnen wird im Streitfall wenn möglich gegen Sie genutz.
Trotzdem kann ich Sie da auch aus eigener Erfahrung beruhigen, wenn man der 365AG keine Angriffsfläche bietet und notfalls ein bisschen Zeit in Schriftverkehr investiert kommt man zu seinem Recht. Ich hätte es auch fast wieder getan, Gas ab 01.12., ich komme gerade von Vattenfall, genau dieser Tarif, kann ich auch nur empfehlen. Da nur für Neukunden richtig interessant bin aber jetzt bei eprimo gelandet, war der nächstbilligere, konnte nicht nochmal zur 365AG...
Also: Wenn Widerruf dann unbedingt per Einschreiben, ich würde mit Rückschein machen, dann sollte das klappen.
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Noch ein Hinweis: Eine Belieferung ab 15.11.16 wird kaum noch machbar sein. Nutzen Sie für weitere Vorab-Infos den Live-Chat von V… und die Tel.-Hotline von Vattenfall. Sie werden bestens bedient. Nötigenfalls sollte zwecks Durchsetzung eines kurzfristigen Liefertermins auch der örtlich zuständige Netzbetreiber von Ihnen angesprochen und ggf. um Hilfestellung gebeten werden.
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@Erdferkel: Danke für die Info mit dem Einschreiben/Rückschein.
Ich hatte erstmal angerufen und telefonisch widerrufen, was ja mittlerweile gesetzlich erlaubt ist. Kurz danach kam der Rückruf, dass ich doch bitte noch eine E-Mail schreiben soll. Da die sofortige schriftliche Bestätigung, wie telefonisch zugesprochen, nicht erfolgt ist, werde ich die Post wohl doch noch bemühen.
@Didakt: Ich werde mich mal mit den Stadtwerken und dem neuen Anbieter in Verbindung setzen und in Erfahrung bringen, ab wann eine Belieferung bzw. eine Beschleunigung des Verfahrens möglich ist.
Danke euch beiden.
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…Ein Vertrag bindet - die Laufzeit beginnt - ab Vertragsabschluss und nicht etwa erst mit einem späteren vereinbarten Leistungsbeginn, hier etwa dem Beginn der Energiebelieferung….
Dazu noch ein wichtiger Hinweis:
In der Vertragsbestätigung muss ein konkretes Datum enthalten sein, das den Vertragsbeginn benennt. Es ist bedeutend, dass dieses Datum mit dem Lieferbeginn identisch ist. Fehlt in der Vertragsbestätigung ein solches Datum, so sollten Sie sich dieses von Ihrem Anbieter schriftlich bestätigen lassen. Das Datum des Vertragsbeginns ist von außerordentlicher Wichtigkeit, um später das genaue Kündigungsdatum ermitteln bzw. eine zeitgerechte und gezielte Kündigung vornehmen zu können.
Siehe im Übrigen auch § 309 Nr. 9. BGB. (https://dejure.org/gesetze/BGB/309.html)
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Hallo Fans, ich hatte letztes Jahr beim Wechsel zu Vattenfall das Problem, daß mein alter Versorger (Maingau) den Anschluss nicht freigeben wollte, Kündigungstermin nicht akzeptiert... Musste massiv mt Schadensersatzforderung drohen bis ich die Bestätigung der Anschlussfreigabe zum 01.12.2015 hatte, und zu diesem Zeitpunkt konnte ich dann nicht mehr als "Wechsler" über Vergleichsportal zum 01.12.2015 abschliessen. Hotline von Vattenfall teilte mir mit, ich solle direkt bei Ihnen als "Neueinzug" anmelden, das ginge noch rechtzeitig (gab aber weniger Bonus...).
Da Sie ja aus der Grundversorgung kommen sollten Sie genau rechnen was günstiger ist, über Portal abschliessen, vollen Bonus kassieren und etwas länger in der GV bleiben oder den schnellen Weg über die Direktanmeldung wählen.
Viel Erfolg!!!
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@ Fans, noch ein diskreter Hinweis:
Wenn Sie beherzigen, was auf dieser Web-Site (http://www.energieverbraucher.de/de/site__889/) vermittelt wird, sind Sie immer auf der sicheren Seite. Viel Erfolgt beim Anbieterwechsel! :)
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Widerruf ist eingegangen, aber noch nicht bearbeitet (telefonische Info). Kündigung von denen aus, als Antwort auf den Widerruf, erfolgt voraussichtlich aber erst 1-2 Tage nach Versorgungsbeginn, also dem 15.11.2016. Auf meine etwas irritierte Nachfrage kam nur, dass das normal sei...
Dauert ein Widerruf echt so lange? Und muss ich nun bis dahin warten, bis ich mich bei einem anderen Anbieter unter Vertrag nehmen lassen kann?
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@ Fans
Ist der Vertrag wirksam widerrufen, so ist der Verbraucher gem. § 355 Abs.1 BGB nicht mehr an seine Vertragserklärung gebunden. § 357 Abs.1 BGB, wonach die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren sind, greift an sich vorliegend nicht, weil Leistungen nicht empfangen wurden.
WIKIPEDIA sagt hierzu folgendes:
Der Widerruf bezeichnet ein Gestaltungsgeschäft, bei dem der Verbraucher aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsrechts einen Verbrauchervertrag i. S. d. § 310 Abs.3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch einseitige Erklärung auflöst. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz pacta sunt servanda, wonach Verträge für beide Seiten verbindlich sind.
Eine alternative Deutung zumal von Verbraucherschutzseite geht dagegen davon aus, dass die betroffenen Verträge erst nach Ablauf der Widerrufsfrist gültig geschlossen sind.
Mein Vorschlag: Nein, warten Sie den Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht ab, sondern starten Sie sofort Ihre Energiebestellung/Ihren Versorgerwechsel. Teilen Sie der 365 AG nur noch kurz und bündig unter Bezug auf das geführte Telefonat per E-Mail mit, dass Sie mit dem Zugang Ihres Widerrufs beim Empfänger den fraglichen Liefervertrag gem. § 355 Abs.1 BGB als rechtswirksam beendet betrachten und Sie die 365 AG für Schäden, die Ihnen aus von denen verursachten Verzögerungen des Versorgerwechsel entstehen, haftbar machen werden.
Wichtig: Setzen Sie im Adressfeld in Ihrer E-Mail unter Cc ein: verbraucherbeauftragter@almado.de, weil der maßgeblich bei Entscheidungen mitwirkt.
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Danke nochmal für die Unterstützung :)
Ich habe eine E-Mail an Immergrün und den Verbraucherbeauftragten geschickt. Sowohl mit dem Hinweis auf das Telefonat und dem Verweis aufs BGB, als auch mit der erneuten Bitte den Eingang schriftlich zu bestätigen.
Mal schauen, ob dieses mal etwas passiert.
Was wenn Immergrün beschließt, dass die Frist bereits vorrüber ist (weil ab Bestellung gezählt) und ich bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag angestartet habe? Kommt dieser dann automatisch nicht zustande, weil der Anschluss nicht freigegeben ist/wird?
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Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB n.F.), nicht vor der Energielieferung und nicht bevor der Versorger den Verbraucher pflichtgemäß über seine Rechte informiert hat (§ 356 Abs. 3 Satz 1 BGB nF).
In Ihrem Fall dürfte die Frist mit dem 03.11.2016 (Eingang der Versorgungs-/Vertragsbestätigung) beginnen. Prüfen Sie, ob dieses Schreiben die Widerrufsbelehrung enthält oder diese evtl. in einem früheren Schreiben enthalten ist, ohne dass darin der Vertragsschluss eindeutig zum Ausdruck kommt.
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Direkt enthalten war die Belehrung erst in der Mail vom 03.11.2016, also der Versorgungsbestätigung. Allerdings war in der Auftragsbestätigung die komplette AGB enthalten, welche in einem eigenen Paragraphen ebenfalls die Belehrung enthält. Gilt das bereits?
Weitere Schreiben gab es nicht.
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Was wenn Immergrün beschließt, dass die Frist bereits vorrüber ist (weil ab Bestellung gezählt) und ich bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag angestartet habe? Kommt dieser dann automatisch nicht zustande, weil der Anschluss nicht freigegeben ist/wird?
Genau das passiert, da brennt nichts an, Sie werden keine 2 Verträge ans Bein gebunden bekommen. Kostet aber Zeit, weil der andere Anbieter beim Netzbetreiber anfragen muss und dann die Ablehnung kommt und das dann an Sie übermittelt wird... Sie können auch direkt den Netzbetreiber anrufen und über Kunden- oder Zählernummer mit Adresse erfragen wie der Stand der Dinge ist, ob also eine Versorgungsan- oder Abmeldung vorliegt und zu welchem Datum. Dort können Sie auch die An- und Ummeldefristen erfragen.
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@ Fans,
ergänzend noch Folgendes:
Die in den AGB enthaltene Widerrufsbelehrung ist nicht relevant. Wie schon ausgeführt, beginnt die Frist ausdrücklich erst mit dem Vertragsschluss und der Widerrufsbelehrung in der besagten Vertragsbestätigung!
Was soll denn vorliegend noch vom EVU bestritten werden? Ihr Widerruf hat doch bereits durch die Bestätigung des Zugangs in den Machtbereich des Empfängers seine Wirksamkeit entfaltet. Immergrün kann den Versorgerwechsel nicht mehr aufhalten, allenfalls evtl. noch etwas verzögern, aber dagegen haben Sie ja durch ihre weitere E-Mail schon interveniert. Diese Intervention wird m. E. von der 365 AG befolgt werden, denn der Versorger darf einen Versorgerwechsel nicht grundlos behindern. Für den daraus entstehenden Schaden ist er haftbar zu machen.
Wenn Sie dem neuen Versorger avisiert haben, zum nächstmöglichen Zeitpunkt von ihm beliefert zu werden, nehmen die Dinge nunmehr ihren ganz gewöhnlichen Verlauf. Sie können, wie schon von @ Erdferkel angemerkt, durch fmdl. Kommunikation mit dem Netzbetreiber und dem neuen Versorger die Angelegenheit begleiten, um den Stand der Bearbeitung in Erfahrung zu bringen bzw. zu beeinflussen. Also: Nur noch ein wenig Geduld und der neue Versorger (oder ggf. das Vergleichsportal) wird bald Ihren Auftragseingang bestätigen.
Wenn es Sie interessiert, wie die Dinge im Hintergrund ablaufen, dann googeln Sie mal nach folgenden PDF-Dateien: AHB_GPKE_GeLiGas_2015.pdf, GeLi_Gas.pdf und GPKE-GeLiGas-Umsetzungsfragen.pdf.
Viel Ausdauer beim Lesen. ;)
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Also: Nur noch ein wenig Geduld und der neue Versorger (oder ggf. das Vergleichsportal) wird bald Ihren Auftragseingang bestätigen.
Dazu von mir auch noch was: Dokumentieren Sie alle Bedingungen des Neuantrages, Grundpreis, Arbeitspreis und Boni!
Sollte es zu von Ihnen nicht zu verantwortenden Verzögerungen kommen und Sie müssen später zu schlechteren Konditionen abschliessen können Sie die Mehrkosten eventuell beim Verursacher geltend machen, das werde ich jedenfalls versuchen, sowie ich die Endabrechnung von Vattenfall habe.
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Die in den AGB enthaltene Widerrufsbelehrung ist nicht relevant.
Wieder was gelernt. Dazu habe ich Internet irgendwie keine konkrete Aussage finden.
Wenn ich mal sehr viel Luft habe, dann werde ich mich anhand der Dokumente mal etwas belesen. Vorerst bin ich aber froh, wenn es denn funktioniert :D
Die Bestätigung kam mittlerweile auch (um 22:30 Uhr eingetroffen, aber rückdatiert auf 09:10 Uhr - schön verwirrend, aber E-Mail Metadaten lügen nicht ::) ). Darin ist aber genau die Aussage erhalten, die mir der Herr schon am Telefon gegeben hat, sprich "Kündigung ihrerseits erst nach dem 15.11.2016 möglich". Ich zitiere einfach mal:
[...]Nach Eingang Ihres Widerrufs wurde unverzüglich eine Abmeldung beim Netzbetreiber in Auftrag gegeben.
Die Abmeldung wurde bereits zum technisch nächstmöglichen Zeitpunkt bestätigt. In Ihrem Fall ist das der 21.11.2016. Teilen Sie bitte Ihrem Netzbetreiber zum 21.11.2016 Ihren aktuellen Zählerstand mit.[...]
Hier finde ich es schonmal verwirrend, dass eigentlich gar kein Start-Zählerstand vorliegt und ich diesen erst noch zum 15.11.2016 hätte melden sollen. Davon steht hier nun nichts mehr.
Wichtige Information:
Für die kurze Zeitspanne zwischen dem 15.11.2016 und dem 21.11.2016 erhalten Sie Ihren Gas zu den Bedingungen Ihres widerrufenen Gaslieferauftrags. Nur so ist eine lückenlose Versorgung gewährleistet, Ihr Widerruf bleibt unverändert gültig.
Es mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen, dass trotz fristgemäß erfolgtem Widerruf eine Lieferung erfolgt. Wir möchten das gerne kurz erklären:
Energieversorger sind durch Vorgaben der Bundesnetzagentur (GPKE-Geschäftsprozesse) zu einer möglichst zügigen Durchführung des Wechselprozesses verpflichtet. Diese Vorgabe soll Verbrauchern einen möglichst schnellen und reibungslosen Wechsel des Gasanbieters ermöglichen. Teil dieser Verpflichtung ist auch die Anmeldung der Belieferung bei dem zuständigen Netzbetreiber.
Oft ist diese Anmeldung unumkehrbar. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Belieferung (innerhalb der Widerrufsfrist) bereits begonnen hat, oder der Netzbetreiber aus sonstigen Gründen nur noch eine Abmeldung zum technisch nächstmöglichen Zeitpunkt zulässt. Bei dieser Abmeldung sind dann die Abmeldefristen (GPKE-Geschäftsprozesse, derzeit ca. 7 Werktage) zu beachten.
Alles Rechtens? Hier sollte ich also mal beim Netzbetreiber, also den Stadtwerken nachfragen, warum es technisch nicht möglich ist, innerhalb der fast 2 Wochen das hinzukriegen... Aber gut - was soll in einer Woche Belieferung schon groß schief gehen? ;)
Ich hab nun auf jedenfall mal die Gewissheit, dass ich mich beim nächsten Anbieter ohne größere zu erwartende Probleme anmelden kann.
Danke nochmal für die freundliche und ausdauernde Hilfe - als Neuling auf dem ganzen Wechselgebiet fühl ich mich hier auf jedenfall schonmal gut aufgehoben :)
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Alles rechtens?... Das würde ich auf jeden Fall hinterfragen, Sie haben nicht gekündigt sondern wirksam Widerufen! Auch wenns nur eine Woche ist...
Die Argumentation des Versorgers ist m.E. nicht nachvollziehbar, Sie kommen aus der Grundversorgung, die Belieferung durch den Versorger hat noch gar nicht begonnen, das Vertragsverhältniss ist nie zustandegekommen.
Bei einem Wideruf müsste ich doch wirtschaftlich so gestellt werden wie vor Vertragsschluss, als hätte es diesen Vertrag also nie gegeben?
Bin leider kein Jurist, hat jemand hierzu eine Idee?
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@ Fans,
nochmal eine kurze allgemeine Stellungnahme zu Ihrem Beitrag in Antwort # 19:
1. Ich führte ja schon aus, dass Ihr Widerruf mit „Umständen„ verbunden sein würde. Die führen aber auch zu einem Lerneffekt und sind deshalb positiv zu bewerten.
2. Selbstverständlich muss die Widerrufsbelehrung in den AGB enthalten sein. Anderenfalls wären die AGB bei einer späteren Auseinandersetzung mit dem Versorger angreifbar. In Ihrem Fall war die Belehrung in den AGB deshalb nicht relevant, weil die Widerrufsfrist erst mit dem Vertragsschluss beginnt und die W.-Belehrung ausdrücklich im Vertragsdokument enthalten sein muss. Es sollte für den Widerruf bei allen Versorgern tunlichst auch das darin enthaltene Formular verwendet werden und fristgerecht per Einschreiben-Einwurf/Rückschein an den Empfänger versandt werden. Die Sache ist nun bei Ihnen aber als erledigt zu betrachten.
3. Das übergangsweise Vorgehen von immergrün gefällt mir persönlich zwar nicht hundertprozentig, aber es ist in Ihrem Fall akzeptabel und sollte von Ihnen ohne weitere Einwände aus einem einfachen Grund hingenommen werden: Sie waren – so wie ich es sehe – durch Ihre Bestellung bei Immergrün – und das geht heute ratzfatz – bereits beim Netzbetreiber angemeldet mit der Folge, dass Ihre bisherige Grundversorgung mit Ablauf des 14.11.16 endet. Wenn also immergrün die jetzige Übergangslösung nicht gewählt hätte, müssten Sie wieder in der Grundversorgung angemeldet werden oder Sie wären vertragslos in der Ersatzversorgung gelandet. Das kann auch noch ab 22.11.2016 passieren und bis zum Zeitpunkt des Beginns der Belieferung durch den neuen Anbieter wirken. Für Sie ist es wichtig, wenn noch nicht geschehen, jetzt schnellstens den neuer Versorger zu beauftragen. Die erwähnten GPKE-Prozesse sind streng reguliert und laufen unter sehr eng gesetzten Fristen ab. Dennoch habe ich persönlichen im letzten Jahr in einem sehr ähnlich gelagerten Fall durch eigene Begleitmaßnahmen innerhalb von 9 Tagen eine Neubelieferung von Vattenfall realisiert.
Das, was auf Sie jetzt zukommt, sind mehr oder weniger Formalien. Da müssen Sie jetzt positiv eingestimmt durch. Stehen Sie zu Ihrer Entscheidung. Sie war – nicht zuletzt aus Kostenersparnisgründen – richtig und konsequent!
4. Sie werden vom Netzbetreiber aufgefordert, für die in diesem Fall relevanten Stichtage Zählerstände zu melden. Der Netzbetreiber gibt diese Zählerstände an die jeweilig beteiligten Versorger weiter. Meine Emp-fehlung: Sie kennen die Bruchstellen in Ihren Versorgungsabläufen. Teilen Sie die abgelesenen Zählerstände zusätzlich selbst auch Ihrem bisherigen Grundversorger, immergrün, einem ggf. zwischendurch noch ins Spiel kommenden Ersatzversorger und Ihrem neuen Versorger mit. Wenn nötig, stelle ich Ihnen dafür WORD-Vorlagen zur Verfügung.
5. Der Weg ist das Ziel. Viel Erfolg!
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Zu den in diesem Thread erörterten Fragen und Problemen findet man auch in dieser (http://www.energieverbraucher.de/de/rechtliche-fragen__2165/) Ausarbeitung hilfreiche Antworten.
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Sobald ich heute Zeit finde, um beim Netzbetreiber anzurufen, werde ich wohl mal bisschen intervenieren müssen.. Ich soll sage und schreibe bis zum 07.12. warten, bis eine Versorgung durch Vattenfall beginnen kann. Das sind ab Bestellung exakt 4 Wochen.
Die erste Anfrage beim Netzbetreiber für den 22.11. sei fehlgeschlagen, wegen einer Anfrage eines anderen Anbieters, wenn ich den Support von Vattenfall richtig verstanden habe.
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…Die erste Anfrage beim Netzbetreiber für den 22.11. sei fehlgeschlagen, wegen einer Anfrage eines anderen Anbieters, wenn ich den Support von Vattenfall richtig verstanden habe...
Das zeigt, dass Vattenfall meiner Erwartung entsprechend versucht hat, eine lückenlose Anschlussbelieferung ab 22.11.2016 zu realisieren. Wenn der Netzbetreiber gewollt hätte, wäre dies auch trotz engstem Termin möglich gewesen. Es gilt dort zu recherchieren, weshalb die Zustimmung nicht erfolgte. Ich vermute Böses: Es könnte sein, dass beim Netzbetreiber bereits die Anmeldung des Ersatzversorgers (=Grundversorger) vorlag und bestätigt war. Ein anderer Versorger dürfte ja nicht im Spiel sein. Diese Geschäfte laufen unglaublich engfristig ab. Jeder versäumte Bestelltag kann einer zu viel sein. Es fehlt ja nur noch, dass Netzbetreiber und Ersatzversorger (Grundversorger) zu einem Firmengeflecht gehören. „Nachtigall, ick hör dir trapsen“. Schlimm, wenn es so wäre!
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Vorweg: Stadtwerke ist fürs Netz zuständig, also der Netzbetreiber. Somit kommt die Grundversorgung aus der gleichen Ecke.
Wie ich telefonisch erfahren habe, hat Immergrün Mist gebaut. Die haben wohl bei der Abmeldung derartig viele Prozesse angestartet, dass das System beim Netzbetreiber auf einen Fehler gelaufen ist und Vattenfall somit abgewiesen wurde. Es kam hier u.A. zu einer Verwechslung.
Des Weiteren habe ich erfahren, dass Immergrün keine Grundlage hat, um mich vom 15.11.2016 bis zum 21.11.20.16 zu beliefern. Ebenfalls wurde mir bestätigt, dass es technisch keinerlei Gründe für diese 1-wöchige Belieferung gibt, sondern Immergrün selbstständig entschieden hat, dass ich erst eine Woche später abgemeldet sein werde.
Im System wäre ich auch in der Grundversorgung eingetragen, also nix mit Immergrün.
Es wird sich nun darum gekümmert, dass Immergrün den Widerruf korrekt umsetzt und erst gar nicht auf die Idee kommt, mir irgendwas aufzubrummen. Vattenfall soll ich zudem einen direkten Kontakt vermitteln, um die Angelegenheit zu klären. Ein Wechsel zum 22.11.2016 wäre durchaus möglich.
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Na ja, die von Ihnen im Zuge des Widerrufs und die danach im Einzelnen unternommenen Schritte sind mir nicht geläufig, um eine Beurteilung darüber vornehmen zu können.
Wie ich schon weiter oben ausführte, wäre es – insbesondere in allen Angelegenheiten mit der 365 AG – in Fällen wie diesem opportun gewesen, sofort nach dem Widerruf die weiteren Terminierungen mit dem Netzbetreiber und dem neuen Versorger telefonisch abzusprechen. Immergrün wie auch die anderen Ableger sind XXXX, deren Mitarbeiter mit geringster Kompetenz ausgestattet sind. Viele Kunden können davon ein Lied singen.
Empfehlung:
Halten Sie die Ergebnisse der Gespräche mit dem Netzbetreiber und Vattenfall mit Datum, Uhrzeit und Namen der Gesprächspartner in einem Gesprächsprotokoll fest (notwendig für mögliche spätere Schadensersatzansprüche Ihrerseits).
Verfolgen Sie weiterhin die Entwicklung und wirken Sie nötigenfalls an den Stellschrauben mit. Es scheint so, dass die Dinge durch das entscheidende Eingreifen des Netzbetreibers in den Griff zu bekommen sind. Vattenfall ist dabei sicherlich unterstützend auf Ihrer Seite.
Ich weiß nicht, wie Sie „gestrickt“ sind. Ich an Ihrer Stelle hätte immergrün unter Einschluss des Verbrau-cherbeauftragten noch heute mit einem „saftigen Schreiben in der Luft zerrissen“.
Bleiben Sie cool. Alles wird gut! 8)
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Ich hatte ja auch schon meine Zweifel an der Vorgehensweise von Immergrün geäussert, um jedem Stress auszuweichen könnte man sich natürlich auf die angebotene Lösung einlassen, der November ist ja recht mild und ich komme noch voll mit den Solarpanels aus, unsere Therme hat noch nicht einmal gezündet... Die angeführten Argumente von wegen Verwechslung etc. sind Textbausteine, it's not a bug, this is feature!! Das meine ich mit Entmündigung des Kunden.
Gasanschluss beauftragt, nicht sofort bei Alternativversorger angemeldet -in der Grundversorgung gelandet?
So wars bei uns.
Die Kündigungsfristen wurden hier stark reduziert, wir hatten damals 3 Monate, meine letze Info waren Kündigungsfrist aus der GV 3 Tage, das sollte dann doch der Netzbetreiber auch in diesem Zeitrahmen umzusetzen haben!
Immergrün wie auch die anderen Ableger sind XXXX, deren Mitarbeiter mit geringster Kompetenz ausgestattet sind. Viele Kunden können davon ein Lied singen.
Bei der 365Ag sing ich da nicht nur mit sondern lauf da mit 'ner Trommel vorneweg!
Die Mitarbeiter können da meistens am Wenigsten dazu, da würde ich höflich bleiben, der Fisch stinkt vom Kopf.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung, damit hab ich mich noch nicht auseinandersetzen müssen.
So wie ich das sehe ist hier bei Neubezug erstmal die Grundversorgung erfolgt, und, da nie ein Sondervertrag geschlossen wurde ( wirksamer Wideruf durch Immergrün bestätigt ) sollte auch keine "Ersatzversorgung" erfolgt sein, Kunde bleibt in der GV.?
Saftlafen? Ein heisser Apfelsaft mit Zucker und einer Orangenscheibe mit Zimt bestäubt lass ich nicht liegen, gabs gerade zu St. Martin im Kiga! 😊
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…und, da nie ein Sondervertrag geschlossen wurde ( wirksamer Wideruf durch Immergrün bestätigt ) sollte auch keine "Ersatzversorgung" erfolgt sein, Kunde bleibt in der GV? ...
Wenn Sie sich da mal nicht irren, denn die Abläufe sehen anders aus:
…Wie ich telefonisch erfahren habe, hat Immergrün Mist gebaut. Die haben wohl bei der Abmeldung derartig viele Prozesse angestartet, dass das System beim Netzbetreiber auf einen Fehler gelaufen ist…
Natürlich ist zwischen immergrün und @ Fans ein Liefervertrag geschlossen worden mit einer Vertragsbestätigung vom 03.11.2016. Dieser Abschluss ist am 07.11.2016 widerrufen worden und der Widerruf vom Versorger am 09.11.2016 verbindlich bestätigt worden.
Der Vertragsschluss ehedem setzte eine Anmeldung der Abnahmestelle von immergrün beim Netzbetreiber voraus. Mit dieser Anmeldung mit Belieferung ab15.11.2016 endete automatisch die vorherige Grundversorgung. Immergrün handelte – aus welchem Gründen auch immer – fehlerhaft und hat die Abnahmestelle nach dem Widerspruch nicht verpflichtend zum 15.11.2016 für einen Neuversorger freigemeldet (abgemeldet), sondern erst zum 22.11.2016. Wenn für eine Belieferung ab 22.11.2016 keine Anmeldung durch einen Neuversorger erfolgt wäre (vertragsloser Zustand) oder aus terminlichen Gründen gemäß GPKE-Abläufen dem Neuversorger (Vattenfall) keine Anschlussbelieferung ab 22.11.2016 durch den Netzbetreiber ermöglicht worden wäre, hätte automatisch die sog. Ersatzversorgung gem. GasGVV bis zum terminierten Lieferbeginn durch Vattenfall gegriffen (für längstens 3 Monate und zu den preislichen Bedingungen der Grundversorgung), da kein Haushalt im Rahmen eines Versorgerwechsels unversorgt bleiben darf.
Nach den Angaben des Users @ Fans hat der Netzbetreiber ihn wohl aufgrund der Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Abmeldung durch immergrün und der zunächst nicht möglichen Annahme der Anmeldung von Vattenfall bis zur Klärung der Dinge und Freigabe der Abnahmestelle für Vattenfall der Einfachheit halber in der Grundversorgung belassen. Denn auch die Zwischenversorgung durch den Ersatzversorger hätte vom Netzbetreiber veranlasste GPKE-Prozesse und auch einen Vertragsschluss zwischen Ersatzversorger und dem Verbraucher ausgelöst, und zwar mit allen Konsequenzen (Schlussrechnung durch den Grundversorger und Abrechnung eigens für die Ersatzversorgung).
Ist doch ganz einfach, wenn man’s doppelt nimmt! ;) Nun denn: Der Netzbetreiber hat ja zugesagt, für eine Belieferung ab 15.11.2016 ggf. ab 22.11.2016 durch Vattenfall Sorge zu tragen.
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Wenn Sie sich da mal nicht irren...
Natürlich ist zwischen immergrün und @ Fans ein Liefervertrag geschlossen worden mit einer Vertragsbestätigung vom 03.11.2016. Dieser Abschluss ist am 07.11.2016 widerrufen worden und der Widerruf vom Versorger am 09.11.2016 verbindlich bestätigt worden...
Nach den Angaben des Users @ Fans hat der Netzbetreiber ihn wohl aufgrund der Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Abmeldung ..... der Einfachheit halber in der Grundversorgung belassen. Denn auch die Zwischenversorgung durch den Ersatzversorger hätte vom Netzbetreiber veranlasste GPKE-Prozesse und auch einen Vertragsschluss zwischen Ersatzversorger und dem Verbraucher ausgelöst, und zwar mit allen Konsequenzen (Schlussrechnung durch den Grundversorger und Abrechnung eigens für die Ersatzversorgung).
No. Ich denke, dass Sie hier ziemlich danebenliegen. Wirksamer Widerruf heisst Rückabwicklung, hat nie einen Vertrag gegeben. Sie reden hier von "Grund", "Zwischen" und "Ersatzversorgung", wo sind in diesen Versorgungsmodellen die rechtlichen Unterschiede bezüglich den Wechsel- und Anmeldemöglichkeiten des Kunden?
Ich bin ziemlich aus dem Häuschen gefallen, als Vattenfall mir damals sagte: Melden Sie sich einfach statt als "Wechsler" (unter gleichem Namen und Adresse und Zähler ) als Erst- oder Neubezug an, das geht schneller? Musste auf 20€ Bonus verzichten, war aber ratzfatz ohne "zwischen" oder "ersatzversorgung" Kunde von Vattenfall. Über Portale wäre das nicht mehr möglich gewesen.
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Hier Zitat von der Verbraucherzentrale, Stand 25.09.2015:
" Widerrufen Sie einen Energieliefervertrag VOR Lieferbeginn, hat sich der Vertrag dadurch für Sie VOLLSTÄNDIG erledigt."
Also auch die "Ermächtigung" des Neuversorgers irgendwelche Meldungen bezüglich der Anschlussnutzung abzugeben.
Und genau das ist hier wohl der Fall. Vollständig erledigt! Zugang der Willenserklärung bestätigt. Und Tschüss!
Ab Nächste Woche Kunde beim Anbieter der Wahl.
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Ich denke, dass Sie hier ziemlich danebenliegen…
Nö!
…Sie reden hier von "Grund", "Zwischen" und "Ersatzversorgung",…
Ja, im Konjunktiv, bei Eintritt bestimmter Gegebenheiten! Natürlich ist der Vertrag obsolet. Ab 15.11.2016 muss die Abnahmestelle grundsätzlich für die Belieferung durch einen Neuversorger frei sein. Immergrün hat das vermurkst. Das ist – wenn noch zeitlich möglich – nun vom Netzbetreiber zeitgerecht zu regeln. Wenn nicht, greifen die genannten Regelungen. Wo ist das Problem?
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Ich hoffe, daß die Geschichte jetzt reibungslos über die Bühne geht, verbaselt hat das auf jeden Fall Immergrün, ich hätte da jedenfalls deutlich mehr Rabatz gemacht. Habe nochmal gewühlt, zu Grund und Ersatzversorgung:
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/grund-und-ersatzversorgung.html
"Nur innerhalb der ersten sechs Wochen nach einem Neueinzug kann ein Wunschlieferant die Belieferung rückwirkend zum Einzugsdatum beim Netzbetreiber anmelden."
Hätte also bei Neueinzug gehen müssen, geht vieleicht immer noch, wann war der Einzug? Immergrün also einfach falsche Auskunft gegeben?
Ich hab da auch Blödsinn geschrieben mit den 3 Tagen, auf der Seite der Schlichtungsstelle steht das sehr schön und verständlich erklärt, auch mit der Ersatzversorgung:
"Auch wenn ein Vertrag mit einem anderen Versorger nicht zustande kommt (z. B. weil der Verbraucher innerhalb der Widerrufsfrist von seinem Recht auf Widerruf Gebrauch gemacht hat und nicht rechtzeitig ein neuen Versorgungsvertrag abschließt), nimmt der Grundversorger die Belieferung des Kunden vor („Ersatzversorgung“); auch hier gelten die Grundversorgungstarife."
Und dann gilt:
"Die Ersatzversorgung kann während dieser drei Monate jederzeit gekündigt und ein neuer Liefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen eigener Wahl abgeschlossen werden."
Ich würde Immergrün die Keule geben dass es ordentlich scheppert.
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No. Ich denke, dass Sie hier ziemlich danebenliegen.
Gestern hatte ich spätabends keine Lust mehr, auf Ihre jüngsten haltlosen Beiträge näher einzugehen. Ziemlich vorschnell, Ihr Fehlurteil. Deshalb „bitte erst lesen, sich schlaumachen und dann urteilen und posten.“ Im Gegensatz zu Ihnen handele ich nach dieser Devise, denn ich kann einem Hilfesuchenden hier im Forum nicht mir nichts dir nichts irgendeinen Humbug unterjubeln. Er muss sich auf diese Aussagen verlassen können.
Zur Rechtslage in dieser Sache: Wenn noch ein Wunder geschieht und bis zum 15.11.2016 oder ggf. bis zum 22.11.2016 ein Vertragsschluss mit Vattenfall mit Vertrags- und Lieferbeginn ab 15.11.2016 oder 22.11.2016 zustande kommt, dann kann diese Angelegenheit als erledigt betrachtet werden. Davon ist m. E. aber nicht auszugehen. Und dann?
1. Dem Vertragsabschluss und der Stornierung des nun nicht mehr existierenden Vertrages mit immergrün ist zwingend die Kündigung des bis zum 14.11.2016 geltenden Grundversorgungsvertrages mit dem Grundversorger vorausgegangen. Zwei Verträge nebeneinander haben keine Bestandskraft. Wenn der Grundversorgungsvertrag weitergelten soll, müsste der Verbraucher per Schriftform die Zurückziehung der Kündigung beim Grundversorger beantragen und dieser müsste bis spätestens bis zum 14.11.2016 zustimmen. Das scheint mir bislang nicht geschehen und auch nicht mehr realisierbar zu sein. Somit besteht ab 15.11.2016 – wenn die Entscheidung von immergrün noch greift – ggf. ab 22.11.2016 für die Verbrauchsstelle ein vertragsloser Zustand. Das bedeutet nicht, dass sich in der Abnahmestelle der Gasabsperrhahn vor dem Gaszähler automatisch schließt. Nein, das Gas strömt weiter! Aber:
2. Jetzt greifen zwingend die Rechtsbestimmungen gemäß § 2 und 3 GasGVV in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des EnWG.
3. Wenn wieder ein neuer Grundversorgungsvertrag – ggf. konkludent – geschlossen würde, müsste der mit einer Frist von 2 Wochen zum Vortag des Beginns eines neuen Sonderkundenvertrages (hier mit Vattenfall, Vertragsbeginn noch offen) erneut besonders gekündigt werden. Das ist kaum machbar.
4. Deshalb ist die Ersatzversorgung die vorliegend in Frage kommende Alternative. Siehe hierzu auch meine Aussage unter Antwort #21 Ziff. 3. Immergrün hat im Prinzip mit der Maßgabe der Belieferung bis zum 21.11.2016 eine pragmatische Entscheidung getroffen unter der Voraussetzung, dass ab 22.11.2016 die Belieferung durch Vattenfall hätte realisiert werden können. Aus meiner Sicht wäre dies bei richtiger Begleitung möglich gewesen.
5. Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Bedeutsam gegenüber der Grundversorgung ist, dass sie während dieser Zeit vom Verbraucher jederzeit beendet werden kann, indem er einen neuen Lieferanten seiner Wahl (Vattenfall) mit der Belieferung beauftragt. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist. Nötig ist nur die Zählerstandsmitteilung des Stichtages an den Netzbetreiber und Ersatzversorger mit der Aufforderung an diesem, zeitgerecht gemäß § 40 (4) EnWG eine Schlussrechnung zu erstellen.
5. Der Verbraucher müsste inzwischen vom Netzbetreiber eine Zählerablesekarte mit der Aufforderung bekommen haben, damit den Zählerstand vom 14.11.2016 mitzuteilen und zudem in diesen Tagen auf Veranlassung des Netzbetreibers auch automatisch einen Vertrag des Ersatzversorgers.
6 Aus meiner Sicht hat dieses Chaos nicht allein immergrün verursacht. Auch den Netzbetreiber trifft eine Mitschuld. Nun denn, er wird’s schon richten.
7. Bis zum Vertrags-/Lieferbeginn eines Sonderkundenvertrages erhält der Verbraucher für das bis dahin verbrauchte Gas Schlussrechnungen vom Grundversorger, evtl. von immergrün und/oder vom Ersatzversorger. Wichtig ist, an den Tagen der einzelnen Versorgerwechsel die jeweiligen Zählerstände abzulesen und diese in jedem Fall dem Netzbetreiber und auch dem jeweils zuständigen Versorger mitzuteilen.
Hiermit endet meine Mitwirkung in diesem Thread. Dem User @ Fans wünsche ich trotz allem gutes Gelingen.
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So, nach etwas hin und her und viel Wartezeit gibt es nun folgenden Abschluss:
- Immergrün hat den Widerruf vollständig anerkannt. Es wäre vom Mitarbeiter ein falscher Textbaustein verschickt worden. Das wurde mir erst telefonisch von der Beschwerdestelle mitgeteilt und letzendlich auch noch einmal schriftlich per E-Mail.
- In Absprache mit dem Netzbetreiber und dem neuen Betreiber wurde der Zählerstand vom Bezug der Immobilie für den neuen Vertrag genommen, dadurch hab ich nun letztendlich den gewünschten Zustand erreicht.
Danke für die Hilfe.
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Glückwunsch! Hatte ich aber auch nicht anders erwartet! 😀 Komplizierter gehts immer!