Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Sven22309 am 24. Oktober 2014, 16:23:00
-
Hallo,
ich wende mich hier auch nun an das Forum, da ich ebenfalls Probleme mit 365 (ehemals Almado) habe. Ich habe hier schon viel mitgelesen und daraus resultierend zumindestens etwas bei denen erreicht, aber nun weiß ich nicht so recht weiter.
Kurze Zusammenfassung meines Problems:
Ich befinde mich im dritten Vertragsjahr, das zum 30.04.2015 abläuft (und dann wird auch gekündigt).
Ich hatte nach dem ersten Vetragsjahr (30.04.2013) eine Rechnung erhalten, in der der Neukundenbonus nicht berücksichtigt war.
Danach hatte ich keine weiteren Rechnungen erhalten und es leider auch vergessen, diese einzufordern.
Nachdem ich nun vor ca. 3 Wochen eine Zahlungserinnerung über mehr als 300.- Euro erhalten habe, habe ich Widerspruch eingelegt und eine Rechnung für das zweite Vertragsjahr (01.05.2013 bis 30.04.2014) angefordert, in der auch der noch ausstehende Neukundenbonus zu brücksichtigen ist.
Nach wenigen Tagen erhielt ich dann eine erneute Rechnung für das erste Vertragsjahr, in der auch der Neukundenbonus aufgeführt wurde, was zu einem Guthaben über ca. 350.- Euro führte, wofür ich auch einen V-Scheck erhalten habe, den ich bereits eingelöst habe.
Der Rechnung habe ich trotzdem widersprochen, da der angesetzte Zählerstand zum 31.12.2012 nicht korrekt war. Desweiteren habe ich die fehlende Rechnung für das zweite Vertragsjahr angemahnt.
Auf meinen Widerspruch zur Rechnung des ersten Jahres habe ich keine Antwort erhalten. Aber mir wurde eine Rechnung für das zweite Jahr geschickt 01.05.2013 bis 30.04.2014).
Auch dieser Rechnung habe ich widersprochen und zwar aus zwei Gründen:
1. Auch hier war wieder der aufgeführte Zählerstand zum 31.12.2013 nicht korrekt.
2. In der Rechnung wurden alle Abschlagszahlungen ab 01.04.2013, bis einschließlich Oktober 2014 herangezogen. Dies führt zwar zu einem Guthaben von ca. 460.- Euro, worüber ich auch heute einen V-Scheck erhalten habe. Aber ich habe damit für das aktuelle Vertragsjahr, beginnend ab 01.05.2014 keine Abschläge auf meinem Vertragskonto. D.h. mir flattert demnächst sicherlich eine saftige Mahnung mit Gebühren ins Haus (Der Abschlag beträgt 128.- Monatlich).
Ich stelle mir jetzt die Frage, was ich als nächstes tun sollte.
Beiden Rechnungen habe ich widersprochen. Soll ich nun trotzdem auch den zweiten V-Scheck einlösen, um sicher zu gehen, dass das Geld nicht futsch ist oder sollte ich diesen Scheck eher nicht einlösen und bewirken, dass die Abschläge von Mai bis Oktober nicht für die zweite Rechnung herangezogen werden?
-
Sven22309,
den Scheck schnellstmöglich bei der eigenen Bank einreichen (was man hat, das hat man ;) ) und damit gibt man keine Rechte auf (siehe Aussage der VZ NRW und deren Abmahnung)!
Alles weitere sollte dann in Ruhe geprüft werden (insbesondere, ob der für das 3. Lieferjahr verlangte Abschlag der Höhe nach i.O. ist und ob evtl. zurückliegend erfolgte Preiserhöhungen überhaupt bezahlt werden müssen).
Gruß, khh
-
Danke für den Rat.
Der Abschlag ist ok, den zahle ich schon seit knapp 2 Jahren.
Von den Preisen her habe ich eine Erhöhung in den 2,5 Jahren gehabt (zum 01.01.2013). Die erscheint mir auch ok.
Aber nervig ist es, jetzt den Scheck einzureichen und dann mit Null-Saldo dazustehen, obwohl im laufenden Jahr bereits 6 Monate vergangen sind. Da ist dann ja eine Mahnung vorprogrammiert, um die ich dann wieder Wochen diskutieren muss.
Bin ich froh, wenn ich nächstes Jahr weg bin von dem Laden.....
-
Falls almado die für das laufende Lieferjahr gezahlten Abschläge freiwillig erstattet hat (was kaum vorstellbar ist!), dann können die anschließend nicht gleich mahnen, sondern schlimmstenfalls nur höflich bitten, dass Sie die (evtl. irrtümlich) ausgezahlten Beträge zurücküberweisen.
-
Der Rechnung habe ich trotzdem widersprochen, da der angesetzte Zählerstand zum 31.12.2012 nicht korrekt war. Desweiteren habe ich die fehlende Rechnung für das zweite Vertragsjahr angemahnt.
Auf meinen Widerspruch zur Rechnung des ersten Jahres habe ich keine Antwort erhalten. Aber mir wurde eine Rechnung für das zweite Jahr geschickt 01.05.2013 bis 30.04.2014).
Auch dieser Rechnung habe ich widersprochen und zwar aus zwei Gründen:
1. Auch hier war wieder der aufgeführte Zählerstand zum 31.12.2013 nicht korrekt.
Um Ihre Situation besser nachvollziehen zu können; wären Sie so freundlich zu erläutern, warum bei Ihnen stets der Zählerstand zum 31.12. herangezogen wird, obwohl Ihr Vertragsjahr jeweils zum 30.04. endet?
Haben Sie selbst die Zählerstande mitgeteilt?
-
@khh -Danke für den Hinweis, werde den Zweiten Scheck dann Montag einreichen, um auf der sicheren Seite zu sein.
@Eni - ich habe Ableseaufforderungen immer zum Ende des Jahres bekommen. Daher gehe ich davon aus, dass auf den Rechnungen immer zwei Zeiträume angegeben sind (01.05 - 31.12 und 01.01 bis 30.04).
Beim Zählerstand 30.04 handelt es sich dann um einen geschätzten.
Allerdings stimmt der Verbrauch zum 31.12 jeweils nicht mit dem abgelesenen Zählerstand überein. Daher mein Widerspruch zu den Rechnungen.
-
Sven, wenn ich das jetzt richtig verstehe, werden pro Jahresabrechnung bei Ihnen grundsätzlich 2 Zeiträume abgerechnet. So etwas ist mir ehrlich gesagt noch gar nicht untergekommen.
Wie sieht es denn mit den Schätzungen aus? Stimmen die mit Ihrem Verbrauch überein? Ich halte das für ein ziemliches Durcheinander, wenn grundsätzlich im Jahr mehrere Monate geschätzt werden. Das haben Sie jetzt einfach viel zu lange so akzeptiert und lässt sich ja auch gar nicht mehr nachvollziehen, ob die jeweiligen Jahresabrechnungen nach einem 12 Monatszeitraum dann korrekt waren. Im Grunde könnte man meinen ist das unerheblich, da ja dann spätestens zum 31.12. des Folgejahres der korrekte Zählerstand wieder bekannt ist...hat man in einem Jahr zu viel bezahlt, zahlt man im nächsten automatisch weniger - vorausgesetzt, Sie haben einen verbrauchsabhängigen Tarif, also kein Pakettarif. Es ist jedoch nicht egal, da ja zwischendurch Preiserhöhungen stattfinden. Wurde also im ersten Vertragsjahr zu wenig Kilowattstunden abgerechnet, dann zahlen sie später den höheren Preis, obwohl der Strom zu günstigeren Bedingungen tatsächlich verbraucht wurde.
Sie müssen für sich jetzt selbst erst mal ausrechnen, ob es Sinn macht, dem falschen Zählerstand zum 31.12. zu widersprechen. Wenn im ersten Jahr zu viel abgerechnet wurde, dann ist das unterm Strich für Sie von Vorteil, wenn es seitdem Preiserhöhungen gab.
Für das laufende Vertragsjahr dürfen Sie sich jedoch keinesfalls wieder auf diese abstruse Jahresabrechnung mit Teilschätzung einlassen. Bei einem Versorgerwechsel sollte auf jeden Fall zum Wechselzeitpunkt der korrekte Zählerstand vorliegen.
-
Ja, Eni, dass hier einiges schief gelaufen ist, ist mir inzwischen auch bewusst. Aber ganz ehrlich, als vorherig 20 - Jähriger Stromkunde, der nie Probleme mit Abrechnungen und Ablesungen hatte, war ich auf sowas nicht vorbereitet und habe gar nicht daran gedacht, dass die Zählerstände unter dem Jahr notwendig sind. Klar ist das im Nachhinein Naiv und ich bin durch Almado / 365 eines besseren belehrt worden >:(
Zum 30.04.2015 werde ich auf jeden Fall den Anbieter wechseln. Somit kommt es dort zu einer Schlussablesung, mit der dann auch zur vollen Vetragsjahrablauf-Zeit der tatsächliche Zählerstand festgehalten wird. Unabhängig davon werde ich aber auch zukünftig darauf achten, selbst Zählerabstände monatlich festzuhalten, um in solchen Fällen Kontrollmöglichkeiten zu haben. ;)
Bzgl. des Widerspruchs, habe ich den Rechnungen widersprochen, da in dem Zeitraum 01.05 bis 31.12 zu wenig kWh abgerechnet wurden. Durch eine Preiserhöhung am 01.01.2013 ist dies aus meiner Sicht ein Fehler zu meinen Lasten.
-
Hallo Sven22309,
zunächst folgendes: Ihre Problem ähnelnd exakt einem Fall, in dem ich gegenwärtig unterstützend mitwirke. Auch hier befindet der Verbraucher sich im 3. Vertragsjahr und hat auf Widersprüche zu ergangener Jahresverbrauchsrechnung in der korrigierten Verbrauchsrechnung für das 2. Vertragsjahr eine überhöhte "Guthabenerstattung" gutgeschrieben bekommen, die ihn nunmehr im gegenwärtigen 3. Vertragsjahr ins Soll-Saldo führt. Der Witz dabei: In der genannten Verbrauchsrechnung wird der Kunde mit gesetzter Frist aufgefordert, sofort einen offenen Betrag zu begleichen. Da sind in der Tat ..... am Werk.
Gehen Sie gemäß Antwort # 1 vor. Sie haben alle Zeit der Welt, dann für Ihre gesamte Vertragslaufzeit eine eigene Verbrauchsrechnung aufzustellen, um einen konkreten Überblick über Ihr tatsächliches Soll-Saldo zu erhalten. Setzen Sie dabei auch Ihre Zählerstände per 31.12. d. Js. ein. Diese an den EVU zu melden, ist durchaus ratsam, weil Sie damit ab 2. Vertragsjahr sicherstellen, dass z. B. EEG-Gebührenanpassungen und sonstige Anpassungen der öffentl. Abgaben, was in Ihrem Fall durchaus relevant sein kann, exakt verrechnet werden können.
Sie werden danach nicht umhin kommen, Ihr errechnetes Soll-Saldo wieder Ihrem Vertragskonto zuzuführen. Umständlich, aber notwendig und die Sachlage klärend. Und schließlich, sehen Sie möglichen Mahnungen des EVU äußerst gelassen entgegen. Sie sind der Herrscher des Verfahrens! :D
-
Hallo Didakt,
in der Anmerkung "Da sind in der Tat ..... am Werk" hätten Sie "I......" durchaus stehen lassen können ;). Das mit den "Hiernach berücksichtigte Vertragskontobewegungen" in den Abrechnungen ist derart intransparent, dass die 365AG & Co. jetzt augenscheinlich immer öfter selbst nicht mehr durchblickt. ;D
Ich frage mich ohnehin, was die Abbildung des sogen. "Ihr Vertragskonto" (mit über den Abrechnungszeitraum hinausgehende Kontobewegungen) in den Abrechnungen soll. Kein Haushaltskunde hat bei einem Energieversorger ein "Konto". Und das vom Versorger ggf. intern geführte Konto (mit manchmal "wilden" Buchungen) hat in der Abrechnung nichts zu suchen. In eine Abrechnung gehören alle im Abrechnungszeitraum vom Kunden geleistete Abschlagszahlungen und sonst NICHTS!
Die gesetzliche Bestimmung in § 40 Abs. 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.
beachtet die 365AG hingegen nicht: Unter "Unsere Leistungen" wird der Grundpreis schon seit einiger Zeit nur noch als (eine) Summe ausgewiesen, ohne die "maßgeblichen Berechnungsfaktoren". Offensichtlich soll damit die unwirksame (und von manchen Kunden dann auch nicht erkannte) Grundpreiserhöhung auf 19,95 € mtl. "getarnt" werden. >:(
Gruß, khh
-
Bzgl. des Widerspruchs, habe ich den Rechnungen widersprochen, da in dem Zeitraum 01.05 bis 31.12 zu wenig kWh abgerechnet wurden. Durch eine Preiserhöhung am 01.01.2013 ist dies aus meiner Sicht ein Fehler zu meinen Lasten.
Ja, wenn zu wenig abgerechnet wurde, dann ist dies nachteilig für Sie.
Also alles neu aufrollen und wie hier von @didakt und @khh beschrieben die Sache aufarbeiten.
Wenn Sie dann einen neuen Versorger suchen, dann brauchen Sie aufgrund der schlechten Erfahrungen mit Almado nicht direkt ins andere Extrem verfallen und nur noch die eigenen Stadtwerke beauftragen. Es gibt auch günstigere Angebote, die trotzdem seriös sind. Wenn man gewillt ist, jährlich zu wechseln, dürfen es auch ruhig welche mit Bonusangeboten sein. Auch da gibt es durchaus Versorger, bei denen es nicht diese Probleme mit den Bonuszahlungen gibt. In unabhängigen Verbraucherportalen gibt es dazu dann auch weitere Informationen.
-
Hallo khh,
ja, hinter den besagten intransparenten Abrechnungen scheint die Verdummungstaktik zu stehen. Es ist allerdings relativ einfach, dem EVU diesen Zahn zu ziehen und dagegen stringent vorzugehen. Die meisten (vorübergehend) Geschädigten nutzen dabei noch nicht einmal alle sich ihnen bietenden Möglichkeiten aus, um dem Laden die Stirn zu bieten. Es ist zwingend notwendig, den Versorger immer schnellstmöglich unter Verzug zu setzen und danach - u. a. bei verzögerter Rechnungsstellung der Jahres-/Schlussabrechnung, bei verzögerter Rückzahlung des Restguthabens durch Scheckzahlung - auch gleich noch vom Ansatz von Verzugszinsen Gebrauch zu machen.
Die folgende von mir konzipierte Vorlage für eine eigene Verbrauchsabrechnung rechnet unter Eingabe von wenigen Daten schnell die korrekten Ergebnisse aus, die dann dem EVU vorgehalten werden können. Auch eine Vorlage mit 3 Tabellenblättern zur detaillierten Verbrauchsbrechnung über einen 3-Jahreszeitraum steht zur Verfügung. Die Vorlagen können bei mir per E-Mail abgerufen werden.
Ich lasse die Vorlagen in diesem Thread allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum informationshalber stehen!
- gelöscht -
-
Vielen Dank für die vielen Informationen und Ratschläge.
Ja, ich stimme zu, dass die Abrechnungen alles andere als einfach und verständlich sind. So ist es mir, als Laie, ebenfalls nicht aufgefallen, dass mir u.a. eine Grundpreiserhöhung untergejubelt wurde.
-
...So ist es mir, als Laie, ebenfalls nicht aufgefallen, dass mir u.a. eine Grundpreiserhöhung untergejubelt wurde.
Die "untergejubelte Grundpreiserhöhung" brauchen Sie nicht hinzunehmen! Lassen Sie den erhöhten Anteil daraus bei Ihrer eigenen Kostenberechnung zunächst mal weg, um zu einem für Sie realen Ergebnis zu kommen. Widerspruch gegen die intransparente Preisanpassung erfolgt später.
MfG
-
... So ist es mir, als Laie, ebenfalls nicht aufgefallen, dass mir u.a. eine Grundpreiserhöhung untergejubelt wurde.
Ebenso "nicht aufgefallen" ist ;) eine (auch bei anderen almado-/immergrün-/365AG-Kunden festzustellende!) ominöse Arbeitspreiserhöhung in 2013 um 3,995 Ct netto je kWh (gleich ab Beginn des jeweiligen 2. Lieferjahres), für die nirgendwo ersichtlich ist, welche Kostensteigerung überhaupt Anlass für diese Preiserhöhung sein soll - meine Schlussfolgerung: der Gewinnanteil wurde (unzulässigerweise) erhöht.
Zudem dürfte die seinerzeit von der 365 AG & Co. verwendete und für den jeweiligen Vertrag unverändert geltende AGB-Preisänderungsklausel einer gerichtlichen Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB kaum standhalten! :)
-
Ebenso "nicht aufgefallen" ist ;) eine (auch bei anderen almado-/immergrün-/365AG-Kunden festzustellende!) ominöse Arbeitspreiserhöhung in 2013 um 3,995 Ct netto je kWh (gleich ab Beginn des jeweiligen 2. Lieferjahres), für die nirgendwo ersichtlich ist, welche Kostensteigerung überhaupt Anlass für diese Preiserhöhung sein soll - meine Schlussfolgerung: der Gewinnanteil wurde (unzulässigerweise) erhöht...
Ja, das trifft zu, aber immerhin erfolgte diese Preisanpassungsmitteilung in dem mir bekannten Fall in transparenter (nicht versteckter) Weise und mit Einräumung des Sonderkündigungsrechts.
-
... eine (auch bei anderen almado-/immergrün-/365AG-Kunden festzustellende!) ominöse Arbeitspreiserhöhung in 2013 um 3,995 Ct netto je kWh (gleich ab Beginn des jeweiligen 2. Lieferjahres), für die nirgendwo ersichtlich ist, welche Kostensteigerung überhaupt Anlass für diese Preiserhöhung sein soll - meine Schlussfolgerung: der Gewinnanteil wurde (unzulässigerweise) erhöht. ...
... immerhin erfolgte diese Preisanpassungsmitteilung in dem mir bekannten Fall in transparenter (nicht versteckter) Weise und mit Einräumung des Sonderkündigungsrechts.
Transparent ? - auf Seite 2 eines Schreibens, wo es auf Seite 1 um "Weihnachtszeit ist Zählerzeit", Verlosung von 'IPads mini' und "Erhöhte Umlagen und Abgaben führen zu neuen Preisen" geht :-\ ?
Ich bewundere auch ich die hellseherischen Fähigkeiten von 365 AG & Co. - ein Beispiel: Bereits 1 1/2 Monate nach Lieferbeginn kannte man die Kostenentwicklung im Zeitraum des 1. Lieferjahres und konnte daher die o.g.
AP-Erhöhung gut 10 1/2 Monate vor dem Wirksamwerden ankündigen.
Ein Schelm, wer dabei Böses denkt und unterstellt (was wir natürlich nie machen), dass Kunden mit dem gleichzeitig angebotenen "Preiskleber" (verlängerte Preisgarantie) womöglich in eine Bonus-Falle (Tarifwechsel
im 1. Lieferjahr) gelockt werden sollten ???.
-
...Ich bewundere auch ich die hellseherischen Fähigkeiten von 365 AG & Co. - ein Beispiel: Bereits 1 1/2 Monate nach Lieferbeginn kannte man die Kostenentwicklung im Zeitraum des 1. Lieferjahres und konnte daher die o.g. AP-Erhöhung gut 10 1/2 Monate vor dem Wirksamwerden ankündigen.
Jedenfalls bin ich der Meinung, dass es diesbezüglich angebrachter ist, diese Preisänderung über die fragwürdige Preisänderungsklausel der AGB anzugreifen, die m. E. keinesfalls der § 307-Inhaltskontrolle standhalten dürfte. Die Frage der "Verstecktheit" der Preiserhöhungsmitteilung in der Preisinfo kann man sicherlich unterschiedlich bewerten.
-
Hallo,
nach längerer Zeit möchte ich hier ein (etwas längeres) Update geben, wie es bei mir momentan bei der Konfliktlösung mit Almado aussieht.
Zuerst möchte ich gerne diesem Forum danken für all die wichtigen Informationen, die man hier zu den Problemen mit Almado findet. Vor allem auch einen direkten Dank an Diadakt und KHH für die tolle Hilfe und Unterstützung bei meinem konkreten Fall.
Nachdem ich Ende Oktober die Verrechnungsschecks eingelöst hatte, habe ich den Rechnungen widersprochen. Der Widerspruch beinhaltete die Grundpreiserhöhung auf 19,95 Euro, die Arbeitspreisehöhung im Jahre 2013, die Weiterreichung der EEG Umlagen zum 01.01.2013 und zum 01.01.2014, sowie die falsch angesetzten Zählerstände (Verbrauch im ersten Jahr zu niedrig und im zweiten Jahr zu hoch, daraus resultierend ein zu geringer Bonus und zu hohe Verbräuche zum höheren Preis). Dem Widerspruch habe ich eine Eigenabrechnung beigefügt, in der diese Erhöhungen unberücksichtigt blieben. Die Zählerstände habe ich entsprechend korrigiert. Dieser Eigenabrechnung nach hätte ich immer noch ein Guthaben gehabt, trotz der bereits eingereichten V-Schecks.
Auf diesen Widerspruch hin habe ich von Almado noch einmal eine Mail mit einem Schreiben aus 2013 erhalten (sogenannter „Preiskleber“), in der die unberechtigte Grundpreiserhöhung in der vielseitigen „Information zum Vertrag“ versteckt war (KHH und Diadakt haben sich diesbezüglich ja schon in diesem Eintrag untehalten ). Zusätzlich habe ich weitere Rechnungskorrekturen erhalten, aus denen sich nunmehr neue Forderungen ergeben haben. Zum einen wurde der Verbrauch für das zweite Jahr nochmal erhöht (obwohl er vorher schon zu hoch war) und die eingelösten Gutschriften wurden im ersten Jahr abgezogen. In diesen Rechnungen waren für mich nun die zugeordneten Abschlagszahlungen überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, da nur noch obskure Summen aufgeführt wurden. Für mich hatte es den Eindruck, dass Almado selbst den Überblick über die Abschlagszahlungen verloren hat. Soviel zum Thema transparente Abrechnungen.
Den korrigierten Rechnungen und den Preiserhöhungen habe ich dann abermals widersprochen. Bei diesem zweiten Widerspruch habe ich zur gütlichen Einigung angeboten, die EEG Umlagen Weiterreichung zu akzeptieren, wenn Almado auf meine anderen Reklamationen eingeht.
Auf diesen Widerspruch hin habe ich dann ein weiteres Schreiben von Almado erhalten, dass man die Grundpreis und Arbeitspreiserhöhung stornieren werde, wenn ich zum Jahresende ein „Sonderkündigungsrecht“ wahrnehme. Zusätzlich bekam ich eine weitere Korrekturrechnung für das zweite Jahr, in der zwar diese Preiserhöhungen storniert wurden, aber die Zählerstände weiterhin offensichtlich falsch waren. Zu meiner Belustigung ergab sich aus dieser neuen Rechnung nun abermals ein Guthaben (die bisherigen Gutschriften waren vorher bereits gegen die Rechnung für das erste Jahr eingerechnet), für das ich einen weiteren Verrechnungsscheck erhalten soll. Ich bin gespannt, ob ich diesen weiteren Scheck nun auch noch bekommen werde.
Ich habe nun abermals die falschen Zählerstände moniert und um eine entsprechende Korrektur der Rechnungen gebeten. Mal schauen, was ich nun als nächstes bekomme.
Glücklicherweise befinde ich mich ja in der Situation, dass Almado noch Geld von mir haben möchte, so dass ich diesem weiteren Fortgang recht gelassen entgegen sehen kann. Nichtsdestotrotz werde ich nun aber in Kürze die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Almado nicht mit einer korrekten Rechnungskorrektur um die Ecke kommt.
Ich werde das Forum hier auf jeden Fall weiter auf dem Laufenden halten, wie es weiter bzw. ausgeht bei mir.
Ich möchte auf diesem Wege aber auch jedem anderen geprellten Almado Kunden nahelegen, die Praktiken nicht so einfach zu akzeptieren oder zu ignorieren (so wie ich es selbst aus Unwissenheit lange genug getan hatte), sondern gegen dieses unlautere und unzulässige Geschäftsgebaren anzugehen. Vor allem in einem Forum, wie diesen hier, bekommt man dabei sehr gute Unterstützung.
-
Inzwischen ist nun wieder fast ein Monat vergangen und ich möchte nochmal ein kurzes Update zu meinem Fall geben. Mein Dank gilt dabei wieder khh, der mir mit viel Rat zur Seite stand, wie ich vorgehen sollte.
Auf meinen Widerspruch im Dezember hat Almado mir nochmal 2 korrigierte Rechnungen zugesendet. In diesen waren nun endlich auch die Zählerstände korrigiert. Zwar nicht ganz genauso, wie ich es in meiner Eigenabrechnung aufgeführt hatte, aber nur mit geringen und akzeptablen Abweichungen.
Allerdings war dies immer noch nicht das Ende meiner Quälereien mit Almado.
Weiterhin hat Almado für die 0Rechnung des 2. Jahres alle für das 3. aktuell laufende Jahr (Mai 2014 bis heute) getätigten Abschlagszahlungen herangezogen, so dass sich ein Guthaben von über 500.- ergeben hat. Desweiteren waren trotz angepasster Rechnungen, die zukünftigen Abschlagszahlungen unverändert. Der Bonus für das erste Jahr war ebenfalls weiterhin noch falsch, wenn auch nicht mehr mit einer solch großen Differenz.
Also habe ich erneut widersprochen und auch mitgeteilt, dass kein Guthaben besteht und die o.g. Mängel korrigiert werden müssen, bevor man sich über eine einvernehmliche Vertragsauflösung unterhalten kann.
Auf diesen Widerspruch habe ich dann allerdings keine weitere Rückmeldung erhalten, außer dass man meine Kontoverbindung haben möchte, um schnellstmöglich das Guthaben zu überweisen (vermutlich, weil ich bei Klärung der Probleme einer einvernehmlichen Vertragsauflösung zugestimmt hätte).
Da nichts weiter passierte, habe ich nun schlussendlich vor wenigen Tagen einen Schlichtungsantrag gestellt.
Zu meinem Erstaunen hat Almado mir nun heute das "angebliche" Guthaben, ohne weitere Ankündigung oder Nachricht überwiesen. Ich bin weiterhin gespannt, wie es weiter geht. Aber anscheinend scheint es Almado finanziell doch noch sehr gut zu gehen, dass Sie mit Ihrem Geld so rumschmeißen können :-)))
Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es weitergeht bzw. ausgeht......
-
Uups, jetzt kommt das nächste Update doch schneller als gedacht.
Ich habe gerade meinen Briefkasten geöffnet und die Mitteilung der Schlichtungsstelle erhalten, dass mein Verfahren eingestellt wurde.
Almado hat im Dezember Klage gegen mich erhoben. Darüber habe ich bis dato allerdings noch keinerlei Info erhalten, weder von Almado, noch vom Amtsgericht.
Nun bin ich erst recht gespannt, wie das weitergehen wird. Mich wundert allerdings, dass Almado mir gestern Geld überweist, obwohl Sie mich verklagt haben.
Das entwickelt sich nun wohl zur totalen Chaos - Geschichte......
-
Du hast es erfasst ^^.
Wenn klar ist wieso Sie dich verklagen teil das ruhig mit.
-
Hallo Zusammen,
eine Frage bzgl. der neuen Situation habe ich noch an die Forumsgemeinde.
Ist es ratsam, meine monatichen Abschläge normal weiterzuzahlen oder sollte ich, jetzt wo ich weiß, dass ich angeklagt bin (aber noch nicht warum), vorerst die Zahlung einstellen?
Zur Sicherheit werde ich auf jeden Fall noch eine ordnungsgemäße Kündigung zum 31.04.2015 an Almado schicken, damit diese Odyssee auf jeden Fall spätestens dann ein Ende nimmt....
-
@ Sven22309
In Ihrer Sache herrscht das Chaos, aus welchen Gründen auch immer. Es scheint so, als seien bei Ihren Interventionen einige Dinge nicht eindeutig und zielgerichtet genug angegangen worden zu sein. Das lässt sich ohne Einsichtnahme in die einschlägigen Dokumente jedoch nicht nachvollziehbar bewerten. Dieser Fall erinnert mich an die Probleme des Users @ diode, die allerdings schnell gelöst werden konnten. Eben mal Suchfunktion nutzen.
Fest steht allerdings, dass Sie ‒ falls der Fall rechtsanhängig werden sollte ‒ für die Darlegung in der Klageerwiderung für jedes Vertragsjahr eine einwandfreie Aufstellung in Form einer „Eigenen Jahresabrechnung/Schlussrechnung“ benötigen und für Abweichungen gegenüber den Rechnungsstellungen des EVU nachvollziehbare Begründungen anführen müssen. Da es maßgeblich auch um die Verwendung fragwürdiger Zählerstände geht, sind Sie gut beraten, von Ihrem zuständigen Netzbetreiber für den gesamten Lieferzeitraum die dort registrierten Zählerstände je Monatsletzten in Form einer Excel-Tabelle einzuholen und die notwendigen benötigten Endzählerstände dann in Ihre Abrechnungen einzustellen.
Zu Ihrer konkreten Frage: In der gegebenen streitigen Situation ist ohne genaue Kenntnis des aktuellen Saldos Ihres Vertragskontos nur eine abstrakte Antwort möglich. Da ein Bonus keine Rolle mehr spielt, besteht nicht unbedingt eine Verpflichtung, 11 Abschläge zu entrichten, wenn Ihr unterjähriger und hochgerechneter Verbrauch bis zum Vertragsende durch Ihre Abschlagszahlungen bis dato bereits bezahlt ist. Man kann die noch fälligen Abschläge auch kürzen. Sie laufen sonst einem Erstattungsguthaben nur wieder unnötig hinterher. Solche Kürzungsmaßnahme müssen dann aber dem Versorger auch plausibel begründet mitgeteilt werden!
-
Hallo Didakt,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Das Abrechnungskonto deckt derzeit keinesfalls die Verbräuche des 3. Vertragsjahres ab. Genau dabei handelt es sich um einen der verbleibenden Streitpunkte mit Almado, warum ich nicht zu einer Einigung mit Ihnen kommen konnte und das Schlichtungsverfahren eröffnet hatte.
Almado hat alle gezahlten Abschläge des dritten Vertragsjahres gegen die Rechnung des 2 Jahres gestellt und mir das daraus entstehende Guthaben von ca. 580.- überwiesen. Das Vertragskonto weist somit für den Zeitraum Mai 2014 bis heute keine Zahlungseingänge mehr auf. Auch die zuletzt gekürzten (begründet mit entsprechender Eigenabrechnung und vermeitlicher Vertragsauflösung zum 15.01.2015 bei Einigung) und getätigten Abschläge aus Dezember wurden mir letzte Woche zurücküberwiesen.
Bzgl. Eigenabrechnungen und Verbräuche: Meine Einigungsversuche mit Almado hatte ich bereits mit den Zählerständen vom Netzbetreiber (die allerdings nur zum Jahresende vorliegen) und entsprechenden Eigenabrechnungen durchgeführt (Vielen Dank nochmal für Ihre Vorlage-Tabellen).
-
Hallo Sven,
ich komme heute Nachmittag noch mal kurz auf Ihren Fall zurück. Leider bin ich jetzt in Zeitnot.
-
@ Sven22309
Es ist höchst merkwürdig, was die 365 AG diesbezüglich treibt. Möglicherweise will sie sich durch die Rücküberweisung Ihrer kompletten Leistungen für das aktuelle Vertragsjahr eine – aus meiner Sicht – äußerst fragwürdig „begründete“ Ausgangsbasis für die angekündigte „vermutliche“ (Zahlungs-?) Klage verschaffen!
M. E. sollten Sie jetzt schnellstmöglich taktisch dagegenhalten, dem EVU vollzogenen Annahmeverzug (§ 293 BGB) vorhalten sowie mitteilen, dass Sie die Rücküberweisung aufgrund Ihres bestehenden Schuldverhältnisses ablehnen und umgehend das jetzt vorhandene Sollsaldo Ihres Vertragskontos durch eine zeitentsprechende Akontozahlung ausgleichen werden. Geben Sie in der Überweisung den „richtigen“ Verwendungszweck an.
Gehen Sie bei Ihrer Zahlung von der vom EVU vorgegebenen Abschlagshöhe aus. Ist diese nicht verbrauchskonform, legen Sie den Abschlag pro Monat selbst fest und begründen Sie die Kürzung ggü. dem EVU mit § 41 (2) EnWG (Vermeidung der unterjährigen Überzahlung).
-
Hallo Sven22309,
wenn Sie so vorgegangen sind (inkl. avisierte Zahlungen), wie mit Ihrem letzten Widerspruch dem Versorger mitgeteilt, dann sehe ich keinen Grund für die Klage von almado/365AG.
Wenn Ihr sogen. "Vertragskonto" jetzt einen Fehlbetrag ausweist, dann hat der Chaosladen das selbst zu vertreten durch die von Ihnen vorstehend genannte Rücküberweisung, der Sie mit Ihrem Widerspruch gegen die letzte Abrechnung für das 2. Lieferjahr und durch die Zurückweisung des seinerzeit avisierten V-Schecks längst widersprochen haben.
Zahlen Sie weiterhin die selbst ermittelten korrekten Abschläge für das 3. Lieferjahr. Weitere Maßnahmen würde ich bis zum Zugang der Klageschrift und damit Kenntnis der Klagebegründung zurückstellen. Alle gutgemeinten Ratschläge von User des Forums können sonst womöglich in die falsche Richtung gehen!
Gruß, khh
-
Hallo @ khh,
nachr. Sven22309,
wenn Sie im Vorfeld in dieser Angel. schon im Detail mitgewirkt haben, werde ich dazu keine Aussage mehr treffen! ;)
-
@Didakt: tschuldigung, ich hatte vergessen zu erwähnen, dass khh detailliert mit dem Fall vertraut ist. Trotzdem natürlich danke für die Kommentare.
-
So, nachdem ich nun 1 Monat nichts mehr von dem Chaosladen gehört hatte, geht die Geschichte nun doch weiter.
Nach der Überweisung des nicht vorhandenen Guthabens letzte Woche auf mein Konto und meiner Abschlagszahlung von gestern, habe ich nun heute morgen eine Rechnung für den Zeitraum 01.05.14 bis 31.12.14 erhalten.
Wie nicht anders zu erwarten, fordert Almado in dieser Rechnung nun eine entsprechende Nachzahlung von über 1.000 Euro, da sie gemerkt haben, dass keine Abschlagszahlungen auf dem Vertragskonto mehr gebucht sind. Die Zahlungen von gestern sind natürlich noch nicht aufgeführt.
Erstaunlicherweise sieht es für mich so aus, dass diese Rechnung nun zum ersten Mal sogar gleich beim ersten "Wurf" ok aussieht. Der Verbrauch stimmt mit dem Zählerstand vom 31.12 überein, der AP und GP sind unverändert und es sind keine versteckten Erhöhungen im "Text" versteckt.
Einziger Bemängelungsgrund an der Rechnung bleibt weiterhin, dass der geforderte Abschlagsbetrag nicht angepasst wurde und unverändert hoch ist.
Mir stellt sich nun natürlich die Frage, ob ich den Betrag (abzüglich meiner Überweisungen von gestern) nun zahlen sollte, wo ja noch eine Klage gegen mich im Raum steht.
Außerdem ist es ja keine Vertragsjahr-Abrechnung, sondern nur eine 2/3 Jahr - Abrechnung. Ist daran irgendetwas zu bemängeln oder ist das seitens Almado in Ordnung?
Bzgl. der Klage habe ich allerdings inzwischen die Vermutung, dass es in eine Richtung geht, wie in diesem Beitrag von khh beschrieben: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19447.0.html (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19447.0.html)
Ich weiß nicht, wie hoch die Kosten für eine abgewiesene Klage sind, aber ich habe irgendwie die Befürchtung, dass Almado evtl. diese Strategie bei mir fährt, um die Schlichtungsfallpauschale zu vermeiden.
Warum sollte Almado sonst jetzt auf einmal von sich aus nicht vorhandenes Guthaben überweisen und eine nahezu korrekte Rechnung erstellen, wenn Sie eine Klage gegen mich am Laufen haben. Auch habe ich einen Text in der Schlichtungsfall - Einstellung gelesen, wo sinngemäß von Almado geschrieben wurde "Wir haben bereits Klage gegen den Beschwerdeführer erhoben und bitten davon abzusehen die Schlichtungsfall - Pauschale zu berechnen"
-
@ Sven22309, Sie verstehe wer will. Wenn Sie in Ihrem Fall schon bestens begleitet werden, auch mit dem Hinweis, Empfehlungen anderer User auszuschlagen/nicht zu befolgen, dann frage ich mich, weshalb Sie erneut Ihre Fragen an die Öffentlichkeit richten. Ihrem Link im vorstehenden Beitrag halte ich mal folgenden Link entgegen: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19447.msg112731.html#msg112731
Wenn Sie Ihr Vertragskonto im Soll stehen lassen, schwenkt die Vertragspartei mit ihrem nicht bekannten, fragwürdigen Klagebegehren vielleicht noch auf eine Zahlungsklage um! Einen Grund hätte sie dann ja!
Ich lasse mich jedenfalls nicht davon abbringen, dass in Ihrem Fall einiges nicht richtig angefasst wurde. Aber sei’s drum.
MfG
-
... Ihrem Link im vorstehenden Beitrag halte ich mal folgenden Link entgegen: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19447.msg112731.html#msg112731 - Auszug:
[...]
Es liegt wiederum am betroffenen Verbraucher, sich rechtzeitig durch eigene geeignete (vorgerichtliche) Maßnahmen erfolgreich entgegenzustellen. Man muss halt immer beizeiten selbst agieren und seine Rechte ‒ und derlei gibt es so manche ‒ stringent einfordern. ...
... Ich lasse mich jedenfalls nicht davon abbringen, dass in Ihrem Fall einiges nicht richtig angefasst wurde. ...
[Hervorhebung und "Auszug" eingefügt durch khh]
@Didakt,
vielleicht kann ich Sie von Ihrer Einschätzung "abbringen": Exakt so wurde es angefasst und eingefordert,
zu allen von almado/365AG vorgelegten Abrechnungen und zu jeder rechtlich zu beanstanden Position.
Aber von mir aus können Sie gerne "übernehmen" :D !
Gruß, khh
-
Hallo Didakt,
vielleicht liegt ein Mißverständnis vor, aber ich habe hier weiter berichtet, um die Forengemeinschaft über den Fortgang zu informieren und die Informationen nicht nur im Hintergrund per PN oder Mail zu diskutieren.
Genauso, wie ich aus anderen Forumsbeiträge wichtige Informationen oder Parallelen zu meinen Problemen entnommen habe, halte ich es in einem solchen Forum für wichtig, Informationen auszutauschen und über Vorgehensweisen dieses Chaos-Stromanbieters zu berichten.
-
@ khh
Aber von mir aus können Sie gerne "übernehmen" :D !
Nein, danke. Ich bin auf dem Rückzug! ;D
-
Hallo Sven,
nichts für ungut, berichten Sie selbstverständlich weiter. Zweck des Forums ist ja der Informationsaustausch. Bei mir ist jetzt doch endlich der Groschen gefallen. Ihre Fragen sind rhetorischer Natur. Sie verwenden Sie lediglich als Stilmittel und erwarten darauf gar keine Informationen/Antworten. :)
-
Und dennoch eine Information/Antwort zu einer Frage, die von allgemeinem Interesse sein könnte :D:
... ist es ja keine Vertragsjahr-Abrechnung, sondern nur eine 2/3 Jahr - Abrechnung. Ist daran irgendetwas zu bemängeln oder ist das seitens Almado in Ordnung? ...
Dazu meine Einschätzung: Das dürfte nicht zu beanstanden sein, denn § 40 Abs. 3 Satz 1 EnWG bestimmt:
Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich] oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen.
-
Ergänzung:
Im Übrigen können die 365 AG & Co. von Kunden geleistete Zahlungen nicht beliebig "aufrechnen", wie das in einer erläuternden Fußnote zum sogen. "Ihr Vertragskonto" in den Abrechnungen "ausdrücklich erklärt" wird und regelmäßig auch stattfindet *).
Vielmehr sind die Zahlungen der Kunden ausschließlich (bzw. vorrangig) wie zweckbestimmt zu verwenden (vgl. § 366 Abs. 1 BGB) !
*) Ein Beispiel von verschiedenen Varianten:
Im Zusammenhang mit anderen Reklamationen (bspw. bei einer deutlich verspäteten und/oder der Abrechnung eines 12 Monate wesentlich übersteigenden Lieferzeitraums) widersprach ein Kunde überhöhten, den tatsächlichen Verbrauch des Vorjahres nicht berücksichtigende Abschlagsforderungen für das nachfolgende Lieferjahr und kürzte seine weiteren Abschlagszahlungen (ggf. unter Berücksichtigung bereits geleisteter zu hoher Abschläge).
In der korrigierten Abrechnung hielten 365 AG & Co. an den zu hohen, rechtswidrigen Abschlagsforderungen für das Folgejahr fest, die behaupteten offene Abschlagsforderungen wurden mit den für das Vorjahr zweckbestimmt geleistete Abschlagszahlungen "aufgerechnet" und damit in der Rechnung für das Vorjahr ein angeblich fälliger Nachzahlungsbetrag konstruiert.
Wegen derartig "konstruierte" Forderungen werden Kunden sogar verklagt (und damit ein laufendes Schlichtungs-verfahren beendet), obwohl korrekterweise z.T. sogar ein Guthaben hätte abgerechnet werden müssen.
So geht es nicht >:( ! Wann nehmen sich die Verbraucherzentralen/der BdEV dieser Praktiken endlich an ?
-
So geht es nicht! ...
Stimmt! Von beiden Vertragsparteien inzwischen schon inflationär fälschlich benutzte Bezeichnung und Anwendung an Stelle von möglicher Verrechnung.
...In der korrigierten Abrechnung hielten 365 AG & Co. an den zu hohen, rechtswidrigen Abschlagsforderungen für das Folgejahr fest, die behaupteten offene Abschlagsforderungen wurden mit den für das Vorjahr zweckbestimmt geleistete Abschlagszahlungen "aufgerechnet" und damit in der Rechnung für das Vorjahr ein angeblich fälliger Nachzahlungsbetrag konstruiert.
Wegen derartig "konstruierte" Forderungen werden Kunden sogar verklagt (und damit ein laufendes Schlichtungsverfahren beendet), obwohl korrekterweise z.T. sogar ein Guthaben hätte abgerechnet werden müssen....
Die richtige Aufrechnung (§§ 387 – 396 BGB) kann aber gerade in solchen Fällen gegenüber dem Saftladen durchaus sehr sinn- und wirkungsvoll sein, wenn der Laden sich z. B. wie vorstehend beschrieben in seinen Abrechnungen zu hohe Abschlagsvorleistungen für den nächsten Verbrauchszeitraum zurückbehalten hat. Der Aufrechnung – bestimmungsgemäß praktiziert – steht der Saftladen nämlich machtlos vis-à-vis. Dann werden eben nach der Aufrechnungserklärung so lange unterjährig keine Abschläge mehr bezahlt, bis die Vorleistungen ausgeglichen sind. Dagegen könnte er sich nur mit einer Einrede wehren! Wie will er die denn begründen? Selbst schon zweimal mit Erfolg gegenüber dem Saftladen durchgesetzt! Und die SE hat mitgelesen/war beteiligt! ;) Nichts ist unmöglich!
-
[...]
Die richtige Aufrechnung (§§ 387 – 396 BGB) kann aber gerade in solchen Fällen gegenüber dem Saftladen durchaus sehr sinn- und wirkungsvoll sein, wenn der Laden sich z. B. wie vorstehend beschrieben in seinen Abrechnungen zu hohe Abschlagsvorleistungen für den nächsten Verbrauchszeitraum zurückbehalten hat. Der Aufrechnung – bestimmungsgemäß praktiziert – steht der Saftladen nämlich machtlos vis-à-vis. Dann werden eben nach der Aufrechnungserklärung so lange unterjährig keine Abschläge mehr bezahlt, bis die Vorleistungen ausgeglichen sind. Dagegen könnte er sich nur mit einer Einrede wehren! Wie will er die denn begründen? ...
@Didakt, theoretisch alles richtig, aber der Laden schert sich doch einen Kehricht um gesetzliche Bestimmungen!
Bspw. hindert "BGB § 390 Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung: Eine Forderung, der eine Einrede entgegensteht, kann nicht aufgerechnet werden" und ein/e vorliegende/r Widerspruch/Einrede des Kunden gegen rechtswidrig zu hohe Abschlagsforderungen nicht daran - in Ihren Worten: "in seinen Abrechnungen zu hohe Abschlagsvorleistungen für den nächsten Verbrauchszeitraum zurück(zu)behalten" (wobei das ja noch nicht einmal eine Aufrechnung von gegenseitigen Forderungen ist, sondern m.E. -wie oben ausgeführt- eher eine rechtswidrige Verwendung zweckbestimmter Zahlungen des Kunden).
Und ein Fall, wo eine weitere Abrechnungs-"Korrektur" nachgeschoben wurde und aufgrund eines nochmals erhöhten "Zurückbehaltes" ein noch höherer Nachzahlungsbetrag für den vorherigen Verbrauchszeitraum konstruiert wurde ???, scheint Ihnen bisher nicht bekannt geworden zu sein, oder ?
-
...Und ein Fall, wo eine weitere Abrechnungs-"Korrektur" nachgeschoben wurde und aufgrund eines nochmals erhöhten "Zurückbehaltes" ein noch höherer Nachzahlungsbetrag für den vorherigen Verbrauchszeitraum konstruiert wurde ???, scheint Ihnen bisher nicht bekannt geworden zu sein, oder ?
@ khh, doch und ich kann mir auch vieles und alles vorstellen, und zwar deshalb, weil mir in diesem Zusammenhang schon Dinge unter die Augen gekommen sind und zu bewältigen waren, die ein Vorstellungsvermögen durchaus überfordern können. Aber das muss auch mal gesagt werden: Nicht nur in Richtung des Saftladens, wenn Sie wissen, was ich meine!
Nur so viel, ich kenne den hier zur Diskussion stehenden Fall nicht im Detail und kann und werde ihn deshalb auch nicht bewerten. Und im Übrigen ist mir ja auch mit dem Zaunpfahl bedeutet worden, mich da raus zu halten. Gerne doch.
Gerade im letzten Jahr hat es bei mir an Freizeitbeschäftigung in vielfältiger Hinsicht nicht gemangelt. Ich habe nicht das Bedürfnis zu einer Steigerung, ganz im Gegenteil. Es nervt nämlich zuweilen mächtig, mit ansehen zu müssen, welch kuriosen Dinge in der Auseinandersetzung mit dem Saftladen ablaufen. Aber eine Erkenntnis hat sich bei mir inzwischen verfestigt: Bei richtiger Vorgehensweise auf der Verbraucherseite hat der Saftladen keine Chance, von einem Gericht seine unlauteren, perfiden Kreditbeschaffungsmaßnahmen zu Lasten der Verbraucher und Kunden bestätigt zu bekommen. Die Klagesucht des Saftladens hat eindeutig taktische Gründe und er zieht ja auch meistens schnell zurück, wenn das Beweismaterial des Beklagten ihm keine Chance zum Obsiegen lässt. Für den Beklagten ist es halt äußerst misslich und naturgemäß sehr (zeit-) aufwendig, in diese Lage schuldlos hin-eingezogen zu werden. Aber was soll’s, notfalls muss man da durch.
-
@Didakt, in meinen Beiträgen ab Antwort #37 geht es NICHT explizit um "den hier zur Diskussion stehenden Fall".
Mein Thema sind generell die Abrechnungen von 365 AG & Co., die kaum dem Erfordernis § 40 Abs. 1 EnWG - Zitat "Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein" genügen dürfte.
Von keinem anderen Versorger ist mir bekannt, dass in Abrechnungen ein internes "Ihr Vertragskonto" aufgeführt ist, in welchem auch den Abrechnungszeitraum nicht betreffende Zahlungen bzw. angeblich fällige Forderungen aufgelistet sind. Letzteres dient augenscheinlich dazu, deutlich zu hohe, gesetzeswidrige Abschlagsforderungen (denen oftmals sogar eine konkrete Einrede des Kunden entgegensteht, somit eine Aufrechnung unzulässig ist) für den nächsten Verbrauchszeitraum einzubehalten, dazu zweckbestimmt für den Abrechnungszeitraum geleistete Zahlungen rechtswidrig 'anzuknabbern' und damit im Ergebnis rechtlich nicht durchsetzbare Abschlagsforderungen 'versteckt' im Rechnungsbetrag für das abzurechnende Vorjahr geltend zu machen.
Auf diese m.E. "arglistige" Abrechnungspraxis möchte ich besonders den Bund der Energieverbraucher und die Verbraucherzentralen nochmals aufmerksam machen: Es scheint dringender Handlungsbedarf geboten zu sein !
"PS: Vielleicht bietet es sich an, ab Antwort #37 einen neuen Thread mit dem Titel z.B. "Abrechnungspraxis von 365 AG & Co. rechtsform ?" anzulegen !?
-
@Didakt, in meinen Beiträgen ab Antwort #37 geht es NICHT explizit um "den hier zur Diskussion stehenden Fall".
[…]
…Von keinem anderen Versorger ist mir bekannt, dass in Abrechnungen ein internes "Ihr Vertragskonto" aufgeführt ist, in welchem auch den Abrechnungszeitraum nicht betreffende Zahlungen bzw. angeblich fällige Forderungen aufgelistet sind. Letzteres dient augenscheinlich dazu, deutlich zu hohe, gesetzeswidrige Abschlagsforderungen (denen oftmals sogar eine konkrete Einrede des Kunden entgegensteht, somit eine Aufrechnung unzulässig ist) für den nächsten Verbrauchszeitraum einzubehalten, dazu zweckbestimmt für den Abrechnungszeitraum geleistete Zahlungen rechtswidrig 'anzuknabbern' und damit im Ergebnis rechtlich nicht durchsetzbare Abschlagsforderungen 'versteckt' im Rechnungsbetrag für das abzurechnende Vorjahr geltend zu machen…
@ khh, es ist auch egal, um welchen Fall es sich handelt.
Aber auch vorstehend wird der Begriff „Aufrechnung“ wieder falsch verwendet. Was der Anbieter hier macht, ist allenfalls eine Verrechnung mit viel zu hoch angesetzten Beträgen.
Das sog. Vertragskonto ist für mich auch nicht fragwürdig, eher sind es ganz andere Frechheiten in der Abrechnung. Das Vertragskonto ist relativ leicht, problemlos auseinanderzuklamüsern. Der Zahlungsüberhang darin kommt doch nur zum Tragen, weil Abrechnungen z. B. über einen Zeitraum von 15 Monaten ‒ meistens ohne Bonusgewährung ‒ nach Intervention des Verbrauchers wegen Fehlerhaftigkeit und mit Bezug auf § 40 (3) u. (4) EnWG auf den Zeitraum von 12 Monaten zurück korrigiert werden und der Anbieter den dadurch angefallenen Überhang aus 3 Abschlägen plus den meist sog. „12 Abschlag“ mit viel zu hohen Ansätzen in den anschließenden Verbrauchsabschnitt überführt und keine saubere Guthabenerstattung durchführt, sondern sogar noch Restzahlungen in Rechnung stellt. Wenn man dagegen angeht, führt das evtl. zu erneuten unkorrekten Abrechnungen oder zu sturem Beibehalten an seiner Rechnungsstellung.
Dann macht man halt die Gegenrechnung auf, in der man den Laden unter dem Ansatz von sachlich fundierten Abschlägen mit Fristsetzung zur Auszahlung des errechneten Erstattungsguthabens auffordert, dem er nachkommt oder auch nicht. Setzt er sich in Verzug, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Zahlungsklage oder die Einschaltung der SE und gleichzeitig die Aufrechnung nach BGB, denn erst jetzt ist die Voraussetzung dafür gegeben. Es stehen sich nämlich zwei Forderungen gegenüber: Die Passivforderung des Ladens auf Zahlung der monatlichen Abschläge als Hauptforderung und die Aktivforderung des Verbrauchers auf Rückforderung des Erstattungsguthabens als Gegenforderung.
Dem Laden wird die Aufklärung förmlich erklärt und ein Aufrechnungsplan/die Aufrechnungslage beigefügt. Die Aufrechnung wird durch Einbehalt von Abschlägen durchgeführt und ist erledigt, wenn sich beide Forderungen ausgeglichen gegenüberstehen.
Wenn ich das Thema aus Ihrer Sicht verfehlt haben sollte, bitte ich um Nachsicht. Dann habe ich Sie möglicherweise nicht richtig verstanden! :D
-
Am Wochenende ist die Klage bei mir eingegangen. Almado hat eine Feststellungsklage eingereicht, mit der sie mein "Berühmen" um Korrekturrechnungen unterbinden wollen. Ihrer Meinung nach sie die letzten Rechnungen inhaltlich und formal korrekt und es besteht kein Anspruch auf Korrektur.
Ich habe das ganze nun an einen Anwalt übergeben, der die Klage und Erfolgsaussicht bei Verteidigung prüfen wird.
Der Anwalt ist mit Almado Fällen vertraut und teilte mir auch gleich mit, dass es seiner Meinung nach eine Masche geworden ist, dass Almado Klagen erhebt, um die Einleitung eines Schlichtungsfall oder die Einstellung einer Schlichtung zu erwirken. Seiner Aussage nach sind die SMB Anwälte dabei sehr ausgebufft und finden scheinheilige Klagegründe, mit denen sie verhältnismäßig häufig sogar Erfolg haben, obwohl die Klagegründe für "Otto-Normalverbraucher" an den Haaren herbeigezogen sind.
Ich bin mal auf die Einschätzung meines Falls gespannt......
-
... Almado hat eine Feststellungsklage eingereicht, mit der sie mein "Berühmen" um Korrekturrechnungen unterbinden wollen. Ihrer Meinung nach sind die letzten Rechnungen inhaltlich und formal korrekt und es besteht kein Anspruch auf Korrektur. ...
Nur den Hauptpunkt des "Berühmens", nämlich die auch in der letzten Rechnung ausgewiesene unverändert zu hohe, den Vorjahresverbrauch nicht berücksichtigende Abschlagsforderung haben die ausgebufften SMB-Anwälte anscheinend vergessen. ???
Aber vllt. hat man deshalb kürzlich sämtliche für das laufende Lieferjahr geleisteten Zahlungen zurücküberwiesen, obwohl dem in der letzten Rechnung ausgewiesen angeblichen Guthaben und dem avisierten V-Scheck mit dem letzten "Berühmen" bereits widersprochen wurde. ::)
Da sollte doch mit einer "Feststellungs-Widerklage" etwas zu machen sein ?