Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => C => Stadt/Versorger => Care-Energy AG => Thema gestartet von: Ben am 12. August 2014, 19:30:12
-
MK kann sich freuen: Er muss vorerst nicht die EEG-Umlage an die ÜNB überweisen.
https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/914048241944128
-
Care Energy und deren Pressemeldungen oder Facebook-Märchen ::) !
Mal abwarten, was denn wirklich in dem Urteil des OLG Hamburg steht.
-
Und hier die Pressemitteilung von CE:
http://www.presseportal.de/pm/80959/2806197/care-energy-obsiegt-im-eeg-prozess-vor-dem-olg-hamburg-ein-in-privater-hand-befindlicher
-
Da würde ich auch gerne mal das Urteil und die Details dazu lesen.
-
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=JURE130013638&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
das ist zumindest an neueren Urteilen zu finden.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 453.046,83 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozent p.a. aus 115.672,39 € seit dem 16.10.2012, aus weiteren 168.687,22 € seit dem 16.11.2012 und aus weiteren 168.687,22 € seit dem 18.12.2012 zu zahlen.
-
@Energiesparer51,
das ist eines der bekannten Urteile des LG Hamburg aus 2013. Hier geht es um das/die Urteil/e aus der/den
Berufung/en beim OLG Hamburg, wo die Urteils-Veröffentlichung/en noch aussteht.
Gruß, khh
edit
Ich tippe mal: Das OLG hat anders als das LG entschieden, weil nicht der richtige Schuldner der EEG-Umlagen
aus dem CE - Firmen-Gestrüpp verklagt/verurteilt wurde !? :-\
-
Oh ja, das war wohl schon zu spät. Na, wir werden es ja noch sehen.
-
Ist in Arbeit. Aber ich vermute, dass die Entscheidungsgründe noch gar nicht abgesetzt sind. Kann also noch dauern.
-
Unerhofft kommt oft :P
OLG Hamburg, Urteil vom 12. August 2014 - 9 U 119/13 (304 O 49/13)
https://openjur.de/u/715384.html
OLG Hamburg, Urteil vom 12. August 2014 - 9 U 198/13 (304 O 123/13)
https://openjur.de/u/715386.html
OLG Hamburg, Urteil vom 12. August 2014 - 9 U 197/13 (304 O 66/13)
https://openjur.de/u/715385.html
-
Interessant auch die Streitwertbeschlüsse:
Der Streitwert beträgt bis zum 8. Juli 2014 23.884.352,83 €, danach beträgt der Streitwert 2.079.152,83 €.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 10.535.461,80 € bis zum 8. Juli 2014, danach beträgt der Streitwert 841.001,80 €.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 11.307.130,32 € bis zum 8. Juli 2014, danach beträgt der Streitwert 4.845.589,44 €.
Da merkt man wohin die Reise geht ...
-
Kann einer der juristisch bewanderten Forumsmitglieder das Urteil in einfachen Sätzen erklären?
Ist nach Auffassung des Gerichtes einfach die falsche MK Firma für die Zahlung der EEG Umlage vom ÜNB heraungezogen worden? Muss jetzt der ÜNB "einfach" die andere MK Firma verklagen? Oder warum ist MK aktuell noch relativ ruhig nach diesen drei Urteilen?
-
Das CE-Geschäftsmodell wurde bzgl. Lieferung von "Nutzenergie" augenscheinlich ja auch vom OLG Hamburg als Scheingeschäft zerpflückt und enttarnt. Und es kann auch nachvollzogen werden, dass die beklagte Bilanzkreis-inhaberin mk-energy (jetzt UPG) nicht Schuldnerin der EEG-Umlagen ist.
Aber ist jetzt niemand aus dem CE-Firmengestrüpp der Schuldner, auch nicht die mk-power, allein weil es für deren faktische Stromlieferungen an die Kunden als Letztverbraucher keine vertraglichen Grundlagen gibt/geben soll?
Das kann doch wohl nicht sein, schließlich geht es inzwischen um mindestens 53,5 Mio. Forderungen der ÜNB, die dann die nichtprivilegierten Verbraucher zu tragen haben, weil die EEG-Gesetzgebung womöglich lückenhaft ist?
Edit:
Interessant ist, dass nach eigener Aussage von M. K. etwa 150.000 der angeblich 400.000 Kunden gar nicht mehr (direkt) beliefert werden, sondern "nur" noch die Energiedienstleistungen "Energieberatung und Energieeffizienz" in Anspruch nehmen.
Wissen diese Ex-Strombezieher und (Noch)Kunden eigentlich von Ihrem diesbzgl. "Glück" oder ahnen zumindest,
in welchen "Knebel-Verträgen" sie stecken? Und wie viele Millionen sind inzwischen vielleicht schon "auf die Seite gebracht" worden? ???
-
Das kann doch wohl nicht sein, schließlich geht es inzwischen um mindestens 53,5 Mio. Forderungen der ÜNB, die dann die nichtprivilegierten Verbraucher zu tragen haben, weil die EEG-Gesetzgebung womöglich lückenhaft ist?
"Das kann ja wohl nicht sein" ist leider kein taugliches juristisches Argument ;) Ich würde aber durchaus die Wette eingehen, dass das Ergebnis beim BGH anders ausfallen wird. Ob die Millionen so oder so allerdings vom Verbraucher zu tragen sind, lasse ich mal dahingestellt.
-
Als "taugliches juristisches Argument" war das auch nicht gemeint ;).
Und bzgl. "vom Verbraucher zu tragen" bleibt festzuhalten, dass den CE-Kunden bereits EEG-Umlagen in Rechnung gestellt werden, weil eingepreist und die "Allgemeinheit" im Ergebnis ggf. nochmals zahlt.
Wie die Erhebung bei den CE-Kunden ohne Abführung an die ÜNB durch CE, weil vermeintlich ja nicht zu zahlen, womöglich (straf)rechtlich zu bewerten ist, lass ich mal dahingestellt.
-
Nach Auffassung des OLG kaufen die Kunden nicht Nutzenergie, sondern sind Letztverbraucher von elektrischem Strom, da man schließlich im Haushalt normal betriebene PC, Fernseher, Mobiltelefone nur mit Elektrizität, nicht aber mit Wärme, Kälte, Kraft oder Licht betreiben könne.
Die Verträge mit den Endkunden sind als dem Kaufrecht unterliegende Elektrizitätslieferverträge wirksam, lediglich die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Nutzenergielieferungen bzw. -umwandlungen sind als überraschende Klauseln bzw. Scheingeschäfte unwirksam.
Damit hätten sich die ÜNB aus dem Firmengeflecht schlichtweg das falsche Unternehmen gegriffen, weil die Beklagte selbst nur einen zur Firmengruppe gehörenden Zwischenhändler, jedoch selbst keinen einzigen Letztverbraucher mit Elektrizität beliefert.
Schuldner der EEG- Umlage wird deshalb wohl die Streithelferin sein. Fraglich, ob die ÜNB gegen diese fällige Forderungen auf EEG- Umlage haben. Dazu hätten sie dieser wohl die EEG- Umlage in Rechnung stellen müssen.
-
Schuldner der EEG- Umlage wird deshalb wohl die Streithelferin sein. Fraglich, ob die ÜNB gegen diese fällige Forderungen auf EEG- Umlage haben. Dazu hätten sie dieser wohl die EEG- Umlage in Rechnung stellen müssen.
aA OLG Hamburg:
Die erforderliche vertragliche Beziehung als Grundlage für eine Stromlieferung im Sinne des § 37 Abs. 2 EEG 2012 besteht nach dem oben Ausgeführten somit nicht zwischen der Beklagten und den Endkunden oder der m.-p., sondern allein zwischen der Beklagten und der m.-g.. Diese ist jedoch nicht Letztverbraucherin im Sinne des § 37 Abs. 2 EEG 2012.
Also entweder kein Vertrag, oder kein Letztverbraucher.
-
Es ist schon erstaunlich, wie mk sich mit seinem Firmenkonstrukt der Umlagezahlung entzieht und die großen Übertragungsnetzbetreiber vorführt. Die beschäftigen Anwälte, denen man eigentlich zutrauen sollte, solche Falle zu durchschauen. :-\
-
Es wird Zeit, dass sämtl. Vertriebe ein solches Konstrukt aufstellen und so die Politik zwingen, die Krake EEG-Umlage abzuschaffen, und die Energiewende endlich auf ein Steuersystem umzustellen, dass u.a. auch die breiten Schultern der dividendenzahlenden Industrie trifft und ebenso die Verweigerer des glorreichen Selbstverbrauchs.
Schon schlimm, dass die Schludrigkeit der Politiker bei der Gesetzesgebung zu derartigen Kapriolen führt.
Erfolgsstory EEG immer dran denken!!
Gruß
NN
-
Es ist schon erstaunlich, wie mk sich mit seinem Firmenkonstrukt der Umlagezahlung entzieht ...
Das wird letztlich aber nicht gelingen, denn auch nach Auffassung des OLG ist das Geschäftsmodell "Nutzenergie" ein Scheingeschäft und damit unwirksam - siehe:
Die Verträge mit den Endkunden sind als dem Kaufrecht unterliegende Elektrizitätslieferverträge wirksam, lediglich die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Nutzenergielieferungen bzw. -umwandlungen sind als überraschende Klauseln bzw. Scheingeschäfte unwirksam.
[Unterstreichung durch khh]
Sobald die ggf. dem richtigen Schuldner in Rechnung zu stellenden 53,5 Mio. EEG-Umlagen-Nachforderungen fällig sind, dürfte es liquiditätsmäßig (und auch im Hinblick auf eine Überschuldung?) schnell sehr eng für das CE-Firmen-geflecht werden. Da sind die aufgrund der aktuellen Urteile evtl. zunächst zurückfließenden 7,5 - 10 Mio. nicht viel mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Welcher Vorlieferant oder Verteilnetzbetreiber erbringt gegenüber CE jetzt, nachdem die Dimensionen der offenen ÜNB-Forderungen bekannt sind, noch irgendwelche Leistungen ohne Vorkasse bzw. Sicherheitsleistungen?
-
Schuldner der EEG- Umlage wird deshalb wohl die Streithelferin sein. Fraglich, ob die ÜNB gegen diese fällige Forderungen auf EEG- Umlage haben. Dazu hätten sie dieser wohl die EEG- Umlage in Rechnung stellen müssen.
aA OLG Hamburg:
Die erforderliche vertragliche Beziehung als Grundlage für eine Stromlieferung im Sinne des § 37 Abs. 2 EEG 2012 besteht nach dem oben Ausgeführten somit nicht zwischen der Beklagten und den Endkunden oder der m.-p., sondern allein zwischen der Beklagten und der m.-g.. Diese ist jedoch nicht Letztverbraucherin im Sinne des § 37 Abs. 2 EEG 2012.
Also entweder kein Vertrag, oder kein Letztverbraucher.
@bb
Eine angeblich andere Ansicht des Hanseatischen OLG besteht nicht.
Die Beklagte unterhält nur Lieferbeziehungen zur Streithelferin, welche die Energie jedoch (anders als vom LG angenommen) nicht durch Umwandlung in Nutzenergie verbraucht, sondern ihrerseits an die Kunden liefert. Deshalb ist die andere Gesellschaft nicht Letztverbraucher, sondern deren Kunden sind Letztverbraucher.
Somit beliefert die Beklagten keinen Letztverbraucher und ist deshalb gem. § 37 Abs. 2 EEG nicht zur Zahlung der EEG- Umlage verpflichtet.
Wenn die Kunden der anderen Gesellschaft deshalb Letztverbraucher sind, weil sie tatsächlich elektrische Energie für den eigenen Verbrauch (Fernshen, Kühlschrank...) kaufen, so beliefert die andere Gesellschaft Letztverbraucher mit Elektrizität und ist deshalb gem. § 37 Abs. 2 EEG zur Zahlung der EEG- Umlage verpflichtet, wenn die ÜNB diese ihr gegenüber zur Abrechnung stellen.
-
....wenn die ÜNB diese ihr gegenüber zur Abrechnung stellen.
Dann ist ja anzunehmen, dass die betroffenen Übertragungsnetzbetreiber das jetzt in Angriff nehmen werden.
Könnten hier schon Anprüche verjährt sein?
Könnte sich hier eine (hypothetisch angenommene) mangelnde Liquidität der "Streithelferin" dazu führen, dass die Forderungen am Ende unerfüllt bleiben und die übrigen Firmen des "Geflechts" davon unbeeindruckt weiter ihr Geschäft betreiben.
Haben hier ggf. schon vollzogene "Umfirmierungen" vorbeugend abgeholfen die Forderungen am Ende erfolgreich betreiben zu können?
-
... wenn die ÜNB diese ihr gegenüber zur Abrechnung stellen.
... Dann ist ja anzunehmen, dass die betroffenen Übertragungsnetzbetreiber das jetzt in Angriff nehmen werden. Könnten hier schon Anprüche verjährt sein?
Nein, verjähren können nur Forderungen, die fällig, also "zur Abrechnung" gestellt sind. Und verjährt sind seit 01.01.2014 nur die Forderungen, welche bereits vor 2011 fällig gestellt waren.
Könnte sich hier eine (hypothetisch angenommene) mangelnde Liquidität der "Streithelferin" dazu führen, dass die Forderungen am Ende unerfüllt bleiben und die übrigen Firmen des "Geflechts" davon unbeeindruckt weiter ihr Geschäft betreiben. Haben hier ggf. schon vollzogene "Umfirmierungen" vorbeugend abgeholfen die Forderungen am Ende erfolgreich betreiben zu können?
Nein, sollte die mk-power GmbH & Co. KG zahlungsunfähig werden, dann ist der Komplementär (Vollhafter)
der KG, die Care-Energy Holding GmbH unmittelbar und damit im Ergebnis auch die anderen GmbH & Co. KGs mitbetroffen. "Umfirmierungen" bringen insofern NICHTS.
-
Ergänzung:
Soviel zu dem von CE und M. K. bzw. M. M. vermeldeten "Sieg" vor dem OLG ! ;D
-
http://www.taz.de/!145150/
Stromanbieter drückt sich um EEG-Umlage
Energieversorgung für Fortgeschrittene
Die Hamburger Stromfirma Care Energy bezahlt keine Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und kommt damit vor Gericht durch.
http://www.finanztreff.de/news/pressespiegel-unternehmen/9992953
CARE ENERGY - Netzbetreiber werfen dem Stromanbieter Care Energy seit 2012 vor, die EEG-Umlage unrechtmäßigerweise nicht zu entrichten. Jetzt wertet das Hamburger Oberlandesgericht Verträge zwischen den verschiedenen Firmen der Care-Energy-Gruppe als Scheingeschäfte, die unwirksam seien. Die Forderungen der Kläger belaufen sich bereits auf 70 Millionen Euro. (Handelsblatt S. 20)
-
ÜNB verzichten auf Anrufung des BGH.
http://www.energie-chronik.de/140909.htm
-
Kristek fordert erneut die Verbraucher dazu auf, keine Mwst auf die EEG-Umlage zu bezahlen und kündigt Klage gegen die ÜNB an.
http://www.presseportal.de/pm/80959/2859487/eeg-umlage-im-streit-2-0-strombezieher-sollen-die-weitergabe-der-eeg-umlage-beim
-
Kristek fordert erneut die Verbraucher dazu auf, keine Mwst auf die EEG-Umlage zu bezahlen ...
Was echauffiert sich ausgerechnet Kristek, sein Geschäftsmodell ist doch: EEG-Umlage erst gar nicht
an die ÜNB abführen.
Das Sprichwort "der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht" wird sich irgendwann auch für ihn bewahrheiten ;D !!!
-
Wie die ARD berichtete, betragen die EEG-Forderungen der ÜNB schon über 100 Mio. Euro.
http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/150210.htm
-
http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/150210.htm - Auszug:
... wobei ein rechtskräftig gewordenes Gerichtsurteil noch lange nicht bedeuten würde, daß
die geschuldeten EEG-Umlagen bei den Kristek-Firmen auch eingetrieben werden könnten.
Das wird dann wohl mangels Masse auf alle Stromendverbraucher umgelegt werden müssen. >:(
Oder alle ehemaligen und Noch-Kunden von Care Energy bekommen eine Rechnung der ÜNB? ???
-
PS: Erinnere ich richtig, dass von Kristek mal die Aussage getroffen wurde, die EEG-Umlagen würden bezahlt, sobald die ÜNB richtige Rechnungen (bzgl. des richtigen Schuldners?) stellen und dass das Geld dafür selbstverständlich vorhanden sei ?
Würde das Firmengeflecht der überfälligen Veröffentlichungspflicht für die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 endlich nachkommen, dann wäre nachvollziehbar, ob ausreichende Rückstellungen für diese Zahlungsverpflichtungen tatsächlich gebildet wurden!
Ist das bei Verstößen gegen die Offenlegung zuständige 'Bundesamt für Justiz' hier untätig ?
-
Oder alle ehemaligen und Noch-Kunden von Care Energy bekommen eine Rechnung der ÜNB?
Sicher nicht, da diese Kunden kein Vertragsverhältnis mit den ÜNB bzgl. der EEG-Umlage haben und den ÜNB auch nicht bekannt sind.
So lange die unfähige Politik sich nicht traut, Klarheit im Bereich EDL zu schaffen, da dies entweder dazu führt, dass sämtliche Energieanbieter ein EDL-Konzept anbieten werden und es somit keine Einnahmen in der EEG-Umlage mehr gibt, oder feststellt, dass es überhaupt kein EDL gibt, dann aber auch nicht bei Kommunen mit dubiosen KWK-Modellen, oder bei energieintensiven Abnehmern, Stichwort Energiecontracting, wird Hr. Kristek weiterhin allen Beteiligten auf der Nase herumtanzen. Es tröstet nur, dass er angesichts der niedrigen Zinsen nicht so viel Vorteil durch das Einbehalten der EEG-Umlage hat.
Die ÜNB werden sicherlich den Fehlbetrag aus dem derzeit dicken EEG-Rücklagekonto entnehmen. Somit erhöht sich mal wieder für den Nipri die EEG-Umlage durch Unfähigkeit anderer.
Erfolgsstory EEG, nicht vergessen, immer dran denken!
Gruß
NN
-
Oder alle ehemaligen und Noch-Kunden von Care Energy bekommen eine Rechnung der ÜNB?
Sicher nicht, da diese Kunden kein Vertragsverhältnis mit den ÜNB bzgl. der EEG-Umlage haben
und den ÜNB auch nicht bekannt sind. ...
Wirklich "sicher nicht" ? - siehe bspw.:
geschlossener Thread "Versorger Care Energy", Antwort #371 am 18.05.2013, Autor: RR-E-ft !
-
Kristek jubelt.
http://www.presseportal.de/pm/80959/2966105/bahnbrechendes-urteil-des-lg-koeln-zu-eeg-zahlungen-und-energiedienstleistungen-bestaetigt-care
Oder hat er sich vielleicht zu früh gefreut?
https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/1055038471178437
-
Im diesem Urteil geht doch lediglich um eine einstweilige Verfügung bzgl.
einer Äußerung zur Care-Energie Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG.
-
Die ÜNB haben inzwischen laut Care Energy Klage gegen Care Energy eingereicht.
https://de-de.facebook.com/CareEnergy/posts/1060229600659324:0
-
Wow ..., ob die "Winkeladvokaten" jetzt womöglich eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken? ;)
Und schon interessant, wie man die verschiedenen Gerichtsurteile der Facebook-Gemeinde verkauft! :D
-
Jetzt feiert Farenski ihn auch noch (in vollkommender Unkenntnis der Rechtslage) ab. Immerhin gibt er offen zu, dass Care sein größter Sponsor ist, womit die Mär vom objektiven Journalisten wohl auch beseitigt wäre.
Dazu muss man sagen: Man kann vieles am Energiemarkt kritisieren, vieles sicherlich zu recht. Sich über bestehende Regeln hinwegzusetzen ist allerdings kein geeignetes Mittel um Änderungen herbeizuführen. Oder rechtfertigt sich Kristek schon mit Art. 20 Abs. 4 GG?
-
Jetzt feiert Farenski ihn auch noch (in vollkommender Unkenntnis der Rechtslage) ab. Immerhin ...
Ob der "freie" Journalist F. F. bspw. die Urteile des OLG Hamburg vom 12.08.14 mal gelesen und verstanden hat ?
Oberpeinlich, was da jetzt wieder geschrieben wird. Aber es heißt ja wohl "wes Brot ich ess, des Lied ich sing". :(
-
Jetzt eröffnet er mit einer abstrusen Behauptung einen neuen Kriegsschauplatz. Ich dachte eigentlich, er hätte als ehemaliger Stromhändler das Umlageverfahren, die Strombörse und die physikalischen Eigenheiten des Stromsees verstanden. Wenn man gegen besseres Wissen falsche Tatsachen verbreitet, macht man sich da strafbar?
"Deutsche Stromkunden zahlten Milliarden Euro zu viel an EEG-Umlage"
http://www.presseportal.de/pm/80959/2992441/ (http://www.presseportal.de/pm/80959/2992441/)
-
Care Energy hat am 17.06.2015 einen Termin im Ordnungswidrigkeitsverfahren mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) bezüglich der Anmeldung als Stromlieferant beim Oberlandgericht Düsseldorf wahrgenommen. Der Berichtserstattung von Prozessanwesenden zufolge wurden folgende Punkte festgehalten, die in einem nun bevorstehenden Urteil noch rechtskräftig verkündet werden müssen:
• Care Energy hat sich mit der Pflicht zur Anmeldung als Stromlieferant bei der BNetzA einverstanden erklärt.
• Care Energy erkennt ein auferlegtes Bußgeld der BNetzA wegen Nichtanmeldung in Höhe von 800.000 Euro (Beschluss der BNetzA vom 02.03.2015 mit dem Aktenzeichen BK6-14-159) an.
• Die BNetzA behält sich vor, das ebenfalls im oben genannten Beschluss angekündigte weitere Zwangsgeld in Höhe von wiederum 800.000 Euro gegenüber Care Energy eventuell zu erlassen, wenn die Anmeldung von Care Energy innerhalb kürzester Zeit erfolgt. Der Vertreter der BNetzA führte dazu aus, dass die Anmeldung formgerecht sowie vollständig entsprechend der Regularien erfolgen müsse. Den Eingang der Anmeldung erwartet die BNetzA deutlich schneller als innerhalb von vier Wochen nach Verkündigung des Urteils.
Obwohl Care Energy die Anmeldung als Energielieferant immer vermeiden wollte, hat das Unternehmen das Ergebnis nun als Sieg dargestellt. Care Energy hat auf Grundlage des Urteils für den heutigen Freitag etwas "ganz großes" angekündigt. Anscheinend will man, so geht es zumindest aus einigen Kommentaren bei Facebook hervor, gegen Energiemakler vorgehen, die mit einer Vollmacht des Kunden Verträge vermitteln. Diese sind nach dem Verständnis von Care Energy ebenfalls als Energieversorger zu betrachten und müssten sich daher bei der BNetzA anmelden.
Wie sich die Entscheidung auf einen eventuellen weiteren Prozess mit den Übertragungsnetzbetreibern bezüglich nicht entrichteter EEG-Umlage auswirkt, bliebt abzuwarten. Dieses abenteuerliche Geschäftsmodell von Care Energy auf Kosten anderer scheint nun gescheitert zu sein. Spannend ist die Frage, ob Care Energy nun auch die geschuldeten EEG-Umlage für die Vergangenheit zahlt bzw. überhaupt zahlen kann, oder sie sich erst für die Zukunft dazu verpflichtet sehen.
-
Die Anmeldung bzw. die Übernahme eines bestehenden "Versorgers" hat er ganz schnell hinbekommen:
Versorgung: Care-Energy AG
Aus der EnUp AG wurde die Care-Energy Aktiengesellschaft diese ist ein zugelassener Energieversorger für Strom und Gas und sorgt dafür, dass Sie stets top versorgt sind.
Herr Kristek lacht sich eins ins Fäustchen.
-
Im Verfahren Az. 304 O 20/15 (Amprion) wurde man am 13.11. zur Zahlung von 19,7 Mio. Euro EEG-Umlage verurteilt:
https://openjur.de/u/863056.html
-
insgeamt sind es ca. 82 Mio. € für 3 Regelzonen:
http://www.energate-messenger.de/news/160145/Care-Energy-muss-Millionen-an-%C3%9Cbertragungsnetzbetreiber-zahlen
-
Tennet (21,2 Mio Euro), Az. 304 O 9/15
https://openjur.de/u/865337.html
50 Hertz (41,3 Mio Euro), Az. 304 O 51/15
https://openjur.de/u/865335.html
-
Jetzt versucht er es über diese Schiene:
http://www.presseportal.de/pm/119643/3254017 (http://www.presseportal.de/pm/119643/3254017)
Die Folgerung, dass bisher gezahlte EEG-Umlagen zurückgefordert werden können, sehe ich nicht in dem Gutachten.
"Demnach weist das Gesetz einige Mängel auf. „Aufbau und Anwendung des EEG diskriminieren europäische Stromerzeuger, die zwar zahlen, aber für Ökostrom nicht kassieren dürfen“, so Schwintowski."
Wo zahlen denn europäische Stromerzeuger? In Deutschland zahlen die Verbraucher die EEG-Umlage. Die Versorger ziehen für die ÜNB ein und die ÜNB verteilen die Förderung (unter anderem festgelegte Vergütungen an Anlagenbetreiber abzüglich Gegenwert durch
Börsenerlöse) an deutsche Öko-Stromerzeuger. Ausländische Unternehmen werden einfach durch den Ausgleichsmechanismus nicht gefördert. Eine Nichtförderung ausländischer Ökostromerzeuger ist europarechtswidrig? Oder der Umkehrschluss: Die Förderung deutscher Okostromerzeuger durch die Verbraucher in Deutschland ist europarechtswidrig und muss abgeschafft werden. Da geht der Schuss nach hinten los, oder?
-
Kommentar aus dem "PV Magazine":
http://www.pv-magazine.de/nachrichten/details/beitrag/rechtsgutachten-hlt-eeg-fr-verfassungs--und-europarechtswidrig-und-fordert-einfhrung-von-quotenmodell_100022059/ (http://www.pv-magazine.de/nachrichten/details/beitrag/rechtsgutachten-hlt-eeg-fr-verfassungs--und-europarechtswidrig-und-fordert-einfhrung-von-quotenmodell_100022059/)
-
Auch TransnetBW ging erfolgreich gegen Care Energy vor.
http://www.energate-messenger.de/news/160651/eeg-umlage-transnet-bw-gewinnt-prozess-gegen-care-energy
-
Auch TransnetBW ging erfolgreich gegen Care Energy vor.
http://www.energate-messenger.de/news/160651/eeg-umlage-transnet-bw-gewinnt-prozess-gegen-care-energy
https://openjur.de/u/878080.html
-
HRB 30216: Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatung Verwaltungs GmbH, Augustusburg, Hohe Straße 26, 09573 Augustusburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2015 zuletzt geändert am 20.10.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Sitz, bisher Hamburg, Amtsgericht Hamburg HRB 135575) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hohe Straße 26, 09573 Augustusburg. Gegenstand des Unternehmens: Geschäftsführung und Vertretung als persönlich haftende Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften, insbesondere in der Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co. KG; Beteiligung an Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: K., Martin Richard, Hamburg, *25.04.1.... Bestellt: Geschäftsführer: A., Ali, Hamburg, *01.08.1..., einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
-
http://www.taz.de/!5287365/
Klagen von und gegen Care-Energy
-
http://www.hoech-blog.de/care-energy-nachster-schritt-in-der-gerichtlichen-aufarbeitung/
Die Berufung hatte offenbar keinen Erfolg. Veröffentlicht sind die Entscheidungen, soweit sie schon abgesetzt wurden, offenbar noch nicht.
-
et voilà:
Urteil vom 5. Juli 2016, Az. 9 U 158/15
https://openjur.de/u/896180.html
Urteil vom 5. Juli 2016, Az. 9 U 157/15
https://openjur.de/u/896179.html
Urteil vom 5. Juli 2016, Az. 9 U 156/15
https://openjur.de/u/896178.html
Gegen alle Urteile ist man mittlerweile in Revision gegangen.
-
https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/1494380843910862 (https://www.facebook.com/CareEnergy/posts/1494380843910862)
Wieso schreibt man so etwas in Facebook als "interne Mitteilung"?
Damit sich die Stalker aufregen können?
Was bewegt einen dazu?
-
zum Vergleich:
http://www.energie-chronik.de/160902.htm
Der dubiose Energieanbieter Care-Energy hat 90 Millionen Euro EEG-Schulden "verkauft"