Es ist schon erstaunlich, wie mk sich mit seinem Firmenkonstrukt der Umlagezahlung entzieht ...
Das wird letztlich aber nicht gelingen, denn auch nach Auffassung des OLG ist das Geschäftsmodell "Nutzenergie" ein
Scheingeschäft und damit unwirksam - siehe:
Die Verträge mit den Endkunden sind als dem Kaufrecht unterliegende Elektrizitätslieferverträge wirksam, lediglich die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Nutzenergielieferungen bzw. -umwandlungen sind als überraschende Klauseln bzw. Scheingeschäfte unwirksam.
[Unterstreichung durch khh]Sobald die ggf. dem richtigen Schuldner in Rechnung zu stellenden 53,5 Mio. EEG-Umlagen-Nachforderungen fällig sind, dürfte es liquiditätsmäßig (und auch im Hinblick auf eine Überschuldung?)
schnell sehr eng für das CE-Firmen-geflecht werden. Da sind die aufgrund der aktuellen Urteile evtl. zunächst zurückfließenden 7,5 - 10 Mio. nicht viel mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Welcher Vorlieferant oder Verteilnetzbetreiber erbringt gegenüber CE jetzt, nachdem die Dimensionen der offenen ÜNB-Forderungen bekannt sind, noch irgendwelche Leistungen ohne Vorkasse bzw. Sicherheitsleistungen?