Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Beatzekatze am 05. August 2014, 10:43:37

Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Beatzekatze am 05. August 2014, 10:43:37
Hallo,

da bin ich ja mal gespannt was daraus wird. Leider schreibst Du keine konkreten Daten dazu. Wann begann der Vertrag? Wann hast Du die Mail erhalten? usw....

Bei mir war folgendes:
ich habe zum Juni 2013 zum Energieanbieter Almado gewechselt. Soweit war ich damit auch zufrieden.
Letzte Tage habe ich meine Abrechnung erhalten und war über einige Punkte etwas erschrocken.
Nach telefonischer Rückmeldung teilte man mir mit, dass ich zum Ende letzten Jahres eine Mail von denen erhalten. In der Mail war ein PDF Dokument beigefügt in dem sehr weit hinten und schwer zu erkennen, der Arbeitspreis sowie der Grundpreis sich zum 01.01.2014 für mich erhöht. Dieses war in der Mail nicht zu erkennen und ich hatte den Eindruck, dass man das Dokument eher als Infoschreiben getarnt hat, damit keiner die Erhöhung richtig wahrnimmt.
Jetzt habe ich zunächst denen meinen korrekten Zählerstand genannt nachdem der zunächst geschätzt wurde. Zusätzlich habe ich eine neue Abrechnung angefordert.
In dem Zeitraum ab 01.01.2014 wurde der Verbrauch entsprechend auch einfach höher angesetzt. Frage mich wie man dieses wohl festgestellt hat... Vermutlich auch einfach so, da es sich besser rechnet  ;D ;D
Boni bekomme ich nicht ausgezahlt, da ich ein Gewerbe angemeldet habe und der Boni nur für Privatpersonen gilt. Gut!! Ist mein Fehler, muss ich akzeptieren, steht auch in den Bedingungen klar drin.
Aber mit der Preiserhöhung bin ich noch nicht durch. Das werde ich klären oder klären lassen. Im Zweifel gehe ich vor Gericht, habe eine Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie mich vorher rauslassen, dann können Sie die paar Euro auch gerne behalten. Aber jetzt noch ein Jahr bei denen zu bleiben, werde ich so nicht akzeptieren. Der Grundpreis wurde um 10,- Euro erhöht....



Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: khh am 05. August 2014, 12:55:02
Boni bekomme ich nicht ausgezahlt, da ich ein Gewerbe angemeldet habe und der Boni nur für Privatpersonen gilt. Gut!! Ist mein Fehler, muss ich akzeptieren, steht auch in den Bedingungen klar drin. ...

@Beatzekatze,

ist das wirklich so, oder wird das lediglich von Almado behauptet (und Sie geben dann gleich auf)? Was steht denn explizit zum Bonus und zur privaten/gewerblichen Nutzung des Stroms in der für IHREN Vertrag verwendeten AGB? Die aktuelle Almado-AGB, die m.W. erst seit 01.08.2013 für die ab dann abgeschlossene Verträge gilt, ist jedenfalls nicht für Sie maßgeblich!

Verwenden Sie die Suchfunktion des Forums und geben Sie z.B. "Gewerbe angemeldet" ein, dann finden Sie bereits einige Information zum Thema, welches hier im Forum sehr ausführlich behandelt wurde. Als Begründung für die Bonusverweigerung hat Almado/365 AG sich bspw. auf § 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) berufen, was völliger Blödsinn ist, denn dort heißt es in Nr. 22.
Zitat
Haushaltskunden [= H0-Kunden sind] Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,
[Einfügung und Hervorhebungen/Unterstreichung durch khh]

Und wie sinnvollerweise gegen die "versteckte" Preiserhöhungsmitteilung und damit unwirksame Grundpreis-erhöhung vorzugehen ist, können Sie hier ebenfalls nachlesen. Dazu muss man nicht unbedingt einen Anwalt einschalten oder vor Gericht ziehen, oftmals reicht bereits eine Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-endergie.de (siehe deren Verfahrensordnung oder §§ 111a und b EnWG !).

Gruß, khh 
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Beatzekatze am 05. August 2014, 13:26:19
Hallo khh,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Hier mal eine Hardcopy aus den Auszügen:
(http://s14.directupload.net/images/140805/shidwf9b.jpg) (http://www.directupload.net)

Also, wenn da noch was zu machen ist, bin ich dabei. Allerdings muss ich sagen, dass ich daran überhaupt nicht gedacht habe und somit wäre der Fehler schon bei mir zu suchen, wenn die es explizit ausschließen.

Was mich einfach sehr ärgert ist die versteckte Preiserhöhung. Ich habe zwar die Mail Ende letzten Jahres erhalten, jedoch nur überflogen und somit meine persönliche Anpassung überlesen, da es mehr als Werbung aufgemacht war. Habe denen die Tage mitgeteilt, dass ich darüber nicht informiert worden bin und sie haben mir die Mail noch mal geschickt. Erst da habe ich es gelesen. Somit werde ich versuchen, dass das ganze rück abgewickelt wird.
Und dann mal schauen, ob sie sich auf ein außerordentliches Kündigungsrecht einlassen. Habe jetzt erst mal eine korrigierte  RE mit dem richtigen Zählerstand angefordert.
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: khh am 05. August 2014, 14:31:14
@Beatzekatze,

und, sind Sie "Haushaltskunde (Standardlastprofil H0)" gemäß § 3 Nr. 22 EnWG ?

Wenn ja, dann würde ich mit entsprechender Begründung den Bonus sowie die Abrechnungskorrektur unverzüglich per Einschreiben-Einwurf mit Fristsetzung bei Almado/365 AG geltend machen und für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. ankündigen!

Außerdem würde ich die Rücknahme/Stornierung der Grundpreiserhöhung verlangen, wofür man (ggf. auszugsweise/angepasst) den nachstehenden Muster-Text des Users Naturbursche verwenden könnte
Muster-Text:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Kontakt mit Ihrer Hotline in KW 31 (2014) erfuhr ich zufällig von der Erhöhung des Grundpreises ab 15.6.2014. Das pdf-Dokument - aus welchem diese Erhöhung hervogehen soll - habe ich mir nochmal zusenden lassen und fand darin auch versteckt den Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises.
 
Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich - bezugnehmend auf § 307 BGB - die Wirksamkeit der von Ihnen verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel.

Wie der letzten Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 2000 kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2800 kwh. Daher bitte ich Sie, die Abschlagsforderung rückwirkend von derzeit 68 € auf 49 € zu reduzieren und erwarte Ihre schriftliche Bestätigung bis spätestens zum 18.08.2014 hier eingehend. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig überweisen:
15.8.: 49 €
15.9.: 49 €
15.10.: 49 €
usw., letztmalig am 15.04.2015 (insgesamt also 11 Abschläge).

Schließlich kündige ich hiermit ich meinen Vertrag zum Ablauf des 14.06.2015 und bitte um eine entsprechende Bestätigung.

Viele Grüße

Gruß, khh
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: khh am 06. August 2014, 10:43:20
Hallo Beatzekatze,

wie ist das denn jetzt bzgl. der Behauptung von Almado/365 AG
... Boni bekomme ich nicht ausgezahlt, da ich ein Gewerbe angemeldet habe und der Boni nur für Privatpersonen gilt. ...
und
... Also, wenn da noch was zu machen ist, bin ich dabei. ...

Nehmen Sie die Bonus-Verweigerung unwidersprochen hin oder gehören Sie nicht zu den "Haushaltskunden (Standardlastprofil H0)" i. S. des § 3 Nr. 22 EnWG, was nach der Almado-AGB maßgeblich ist für den Bonus-Anspruch ?

Gruß, khh
 
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Beatzekatze am 08. August 2014, 11:55:45
Hallo khh,

vielen Dank für die Rückmeldungen.

Selbstverständlich werde ich die Bonus-Verweigerung nicht akzeptieren, da ich mich schon als Haushaltskunde sehe. Ich war die Tage beruflich sehr eingespannt, so dass ich noch keine Zeit gefunden habe das Schreiben zu fertigen und hier zu antworten. Ich werde das heute erledigen, das Schreiben hier posten und alle über den aktuellen Stand informieren.

Eine super Unterstützung hier....


Mein Brief an 365 AG ist fertig. So werde ich den heute versenden. Es sei denn jemand hat noch auf die schnelle eine Verbesserung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich der mir zugesandten Verbrauchsabrechnung widerspreche.
Durch Kontakt mit Ihrer Hotline Anfang August erfuhr ich zufällig von der Erhöhung des Arbeits- und Grundpreises ab 01.01.2014. Das pdf-Dokument, aus welchem diese Erhöhung hervorgehen soll, habe ich mir noch einmal zusenden lassen und fand darin auch den Hinweis auf die Erhöhung des Grund- sowie Arbeitspreises, allerdings sehr versteckt.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich, bezugnehmend auf § 307 BGB, die Wirksamkeit der von Ihnen verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel.

Den aktuellen Zählerstand habe ich Ihnen mitgeteilt. Dieser stand am 04.08.2014 bei 26224 kWh. Somit hatte ich über 14 Monate einen Verbrauch von 3.524 kWh. Auf 12 Monate ergibt dieses einen Verbrauch von 3.024 kWh.

Bis Ende Mai 2014 habe ich 12 x 68 Euro bezahlt, in der Summe somit 816 Euro.

Vertraglich vereinbart war ein Arbeitspreis von 0,2358 €/kWh und ein Grundpreis von 8,20 Euro monatlich. Somit wären bei dem Verbrauch von 3.024 kWh über 12 Monate Gesamtkosten von 811,46 Euro entstanden.

Ferner verweigern Sie die Zahlung des Bonus. Sie beziehen sich mit Ihrer Begründung auf § 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetzt). In Ihren Vertragsbedingungen steht explizit, dass der Bonus ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt wird.
In dem Gesetz heißt es jedoch: „Haushaltskunden (H0 Kunden)…. die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 .000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen…“
Daher zähle ich aus meiner Sicht lt. Gesetz zu den Haushaltskunden und fordere Sie hiermit auf, mir den zustehenden Bonus in Höhe von 187,32 Euro gutzuschreiben.

Ebenfalls bitte ich Sie mir eine korrigierte und richtige Abrechnung bis zum 25.08.2014 zuzusenden. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!

Schließlich kündige ich meinen Vertrag zum Ablauf  und bitte ebenfalls um eine entsprechende Bestätigung.
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: khh am 08. August 2014, 18:18:18
... Mein Brief an 365 AG ist fertig. So werde ich den heute versenden. Es sei denn jemand hat noch auf die schnelle eine Verbesserung:

... Schließlich kündige ich meinen Vertrag zum Ablauf  und bitte ebenfalls um eine entsprechende Bestätigung.

Zum Ablauf des 2. Lieferjahres bzw. besser zum Ablauf des 365. Liefertages (Benennung des Datums) kündigen !

Nachtrag:
Erfolgte die Grundpreiserhöhung tatsächlich ab dem 01.01.14 oder womöglich erst ab Beginn des 2. Lieferjahres ?
Wie kommen Sie auf den Bonus 187,32 €, müssten das nicht 25% vom Rechnungsbetrag der ersten 12 Mon. sein ? 
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Beatzekatze am 09. August 2014, 15:33:29
Hallo,

die Preiserhöhung hat tatsächlich wurde tatsächlich zum 01.01.2014 durchgeführt.

Und zwar ist auf der Abrechnung klar zu erkennen, dass der Arbeitspreis einmal vom 01.06.2013 bis zum 31.12.2013 mit netto 0,19 Euro berechnet wurde. Dann noch einmal ab 01.01.2014 bis 31.05.2014 netto 0,20 Euro. Und dann den dreizehnten Monat vom 01.06.2014 bis 30.06.2014 ebenfalls netto mit 0,20 Euro. Die Preise habe ich jetzt hier gerundet und nicht acht Stellen hinter Komma geschrieben.
Und genauso ist auch der Grundpreis aufgeführt. Die Mail mit dem Hinweis auf Erhöhung habe ich ja auch zum Ende November erhalten. Daher passt die zeitliche Achse schon.

Was mich allerdings auch irritiert, ist die Tatsache, dass man ja nicht feststellen kann in wie viel in welchem Monat verbraucht wurde. Daher kann man doch wohl nur einen Durchschnittsverbrauch pro Monat ansetzen. Für die Zeit von 01.06.2013 bis 31.12.2013 wurden 1.384 kWh angesetzt (7 Monate). Für die jedoch teurere Zeit ab 01.01.2014 bis 31.05.2014 wurde ein Verbrauch von 1.601 kWh angesetzt (5 Monate).

Ergibt einen Durchschnittsverbrauch in 2013 von 198 kWh pro Monat. In 2014 jedoch für die 5 Monate durchschnittlich 320 kWh. Das kann doch ebenfalls nicht rechtmäßig sein, es sei denn jemand hätte den Zählerstand zum 31.12.2014 abgelesen.

Bei dem Bonus sieht es wie folgt aus:
Bei Abschluss habe ich damals Screenshots gemacht:
(http://s14.directupload.net/images/140809/4tqt3e65.jpg) (http://www.directupload.net)

Und dann steht noch folgendes:
(http://s7.directupload.net/images/140809/urfspcew.jpg) (http://www.directupload.net)

Ich musste ja zu Beginn einen voraussichtlichen Verbrauch angeben. Davon 25% sind genau die Summe. Das sollte aus meiner Sicht stimmen. Was darüber liegt wird nicht berücksichtigt. Das ist eine klare Aussage. Und der Bonus wurde klar benannt bei Abschluss.

Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: khh am 09. August 2014, 16:23:28
Hallo Beatzekatze,

OK, dann sind Ihre Forderungen inhaltlich des eingestellten Schreibens nachvollziehbar.

Die (rechnerische?) Verbrauchsaufteilung 1.384 kWh für 7 Monate in 2013 und 1.601 kWh für 5 Monate in 2014 wird wohl das Geheimnis von almado/365 AG bleiben. Aber durch Ihre Widerspruch bzgl. der Arbeitspreiserhöhung ab 01.01.2014 hat das ja keine weitere Bedeutung.

Bei der vorgenannten Preiserhöhung um netto ca. 0,01 Euro dürfte es sich übrigens um die "Weiterreichung" von Erhöhungen der Umlagen etc. handeln, wo nicht wenige Versorger meinen, dies vorab nicht mitteilen und insbesondere kein Sonderkündigungsrecht einräumen zu müssen. Dass eine solche AGB-Klausel und damit die Preiserhöhung eher unwirksam ist, wurde in einem anderen Thread (ich meine unter "Grundsatzfragen") mit sachkundigen Ausführungen zur BGH-Rechtsprechung usw. durch RR-E-ft ausführlich diskutiert!   

Nicht ersichtlich ist, warum almado/365 AG auch die vorgesehene (ohnehin unwirksame) Grundpreiserhöhung bereits ab dem 01.01.2014 (nach 7 Monaten) in Rechnung stellt. Beinhaltet der Tarif Ihres Vertrages keine 12-monatige sogen. "eingeschränkte" Preisgarantie?

Gruß, khh 
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Didakt am 09. August 2014, 17:59:16
...Was mich allerdings auch irritiert, ist die Tatsache, dass man ja nicht feststellen kann in wie viel in welchem Monat verbraucht wurde. Daher kann man doch wohl nur einen Durchschnittsverbrauch pro Monat ansetzen. Für die Zeit von 01.06.2013 bis 31.12.2013 wurden 1.384 kWh angesetzt (7 Monate). Für die jedoch teurere Zeit ab 01.01.2014 bis 31.05.2014 wurde ein Verbrauch von 1.601 kWh angesetzt (5 Monate).

Ergibt einen Durchschnittsverbrauch in 2013 von 198 kWh pro Monat. In 2014 jedoch für die 5 Monate durchschnittlich 320 kWh. Das kann doch ebenfalls nicht rechtmäßig sein, es sei denn jemand hätte den Zählerstand zum 31.12.2014 abgelesen.

@ Beatzekatze,

Ihre Irritationen stünden nicht an, wenn Sie für sich ständig eine Verbrauchskontrolle durchführten. Dazu gehört als Minimum, an jedem Monatsletzten seinen Zählerstand festzuhalten und diesen an relevanten Schnittpunkten, z. B. immer den Stand vom 31.12. 24:00 d. J., an seinen Versorger und Netzbetreiber zu melden. Soviel steht jedenfalls fest, Almado hat Sie schlicht und einfach betuppt. Darin ist dieser Laden bekanntlich ganz groß und es wird denen von einem großen Teil der Kunden leider auch sehr leicht gemacht!

(Weiteren Text mit Übersicht "Verbrauchskontrolle" gelöscht, da Zweck erfüllt.)
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Beatzekatze am 09. August 2014, 18:09:50
@Didakt,

vielen Dank für den Hinweis. Wenn es so einfach wäre, dann hätte ich diesen Weg bestimmt beschritten!
Ich wohne zur Miete und der Raum zum Zähler ist verschlossen. Wenn ich da hinein will, dann muss ich den Vermieter informieren und der muss jemanden beauftragen den Raum zu öffnen. Ich bin mir sehr sicher, dass der das nicht gerade lustig findet, wenn ich dem einmal im Monat damit nerve....
Ansonsten gebe ich Ihnen recht und eine solche Excel-Liste zu führen ist ja nicht wirklich schwer. Aber vom Grundsatz kann das auch keine Lösung sein, dass ich regelmäßig meinen Stromanbieter kontrollieren muss. Vielmehr sollte es hier engere gesetzliche Regelungen geben, die sowas verhindern bzw. nicht zulassen.
Ferner muss man ja auch sehen, dass es Menschen gibt, die dieses technisch nicht umsetzen können. So müssten die ja nach Ihrer Meinung beim Grundversorger bleiben, da sie sonst Gefahr laufen übervorteilt zu werden.
Daher ist Ihr Ansatz zwar richtig, jedoch gibt es wie immer zwei Seiten der Medaille.


@khh,

ich habe eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart.
(http://s7.directupload.net/images/140809/rvot4h2i.jpg) (http://www.directupload.net)

Mal schauen wie sie auf das Schreiben reagieren.
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: khh am 09. August 2014, 19:25:08
... Ich wohne zur Miete und der Raum zum Zähler ist verschlossen. Wenn ich da hinein will, dann muss ich den Vermieter informieren und der muss jemanden beauftragen den Raum zu öffnen. Ich bin mir sehr sicher, dass der das nicht gerade lustig findet, ...

@Beatzekatze,

als Mieter haben Sie ein Zugangsrecht zum Strom- oder Gaszähler  -  siehe hier: http://www.energieverbraucher.de/de/Ihr-gutes-Recht__260/ !

Insbesondere bei einem Versorgerwechsel oder bei (ggf. sich ohne Kündigung verlängernde) Verträge mit z.B. 12-monatiger Dauer sollte man zu den vertragsrelevanten Terminen unbedingt selbst den Zählerstand ablesen und dem Versorger sowie dem Netzbetreiber übermitteln!

Die turnusmäßigen Ablesungen des Netz- bzw. Messstellenbetreibers stimmen zeitlich selten mit den vertragsrelevanten Terminen überein und führen somit zwangsläufig zu fehlerhaften Verbrauchsschätzungen/rechnerischen Verbrauchsermittlungen oder bspw. zur eigentlich nicht vertragskonformen Abrechnung eines 13-monatigen Verbrauchszeitraums wie in Ihrem Fall durch Almado!

Mit der Übermittlung des Zählerstandes per Ablauf des Lieferjahres verbunden mit einer Fristsetzungen für den Zugang der korrekten Abrechnung (spätestens nach 6 Wochen) und für die Guthabenüberweisung (Eingang spätestens 14 Tage nach Abrechnungserstellung) macht man es den Bonus-Prellern auch nicht so leicht, endlos die "Hinhalte-Machenschaften" zu praktizieren (bei Anwendung dieser Empfehlung kann man sich nämlich nach jedem fruchtlosen Fristablauf sofort an die Schlichtungsstelle Energie wenden ! :) ). 

Gruß, khh 
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Beatzekatze am 09. August 2014, 21:17:08
Hallo khh,

danke für den Hinweis. Mir was das mit dem Zugangsrecht so nicht klar.
Allerdings muss man schon zwischen Theorie und Praxis unterscheiden. Ich schaue grundsätzlich den Zählerstand nach, wenn ich wechsel oder wenn ich eine Aufforderung erhalten. Gerne werde ich dieses auch zukünftig machen, wenn ich von einer Preiserhöhung erfahre. Allerdings wird es nicht dem Alltag gerecht, wenn hier empfohlen wird einmal im Monat den Zählerstand zu kontrollieren. Ich will damit nicht sagen, dass es nicht notwendig oder verkehrt ist. Aber eben nicht Alltag. Das wäre aber auch vermutlich ein Thema für ein neuen Post und somit Off-Topic.

Ich möchte mich aber trotzdem noch mal bei Ihnen bedanken für die wirklich hilfreichen Tipps und Ratschläge. Ohne Sie wäre ich vermutlich direkt zum Rechtsanwalt gelaufen. Grundsätzlich kenne ich mich schon mit "Juristendeutsch" recht gut aus, aber dieses Thema sprengt auch meinen Wissensschatz....
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: khh am 09. August 2014, 21:56:10
... Ich schaue grundsätzlich den Zählerstand nach, wenn ich wechsel oder wenn ich eine Aufforderung erhalten. Gerne werde ich dieses auch zukünftig machen, wenn ich von einer Preiserhöhung erfahre. ...

"Nachschauen" reicht bei einem Versorgerwechsel und zum Ablauf eines vertraglichen Lieferjahres nicht aus, eine Übermittlung des Zählerstandes an den Versorger und an den Netzbetreiber ist aus den obengenannten Gründen unverzichtbar, auch ohne eine ausdrückliche Aufforderung!
Und der Aufforderung zur Zählerablesung durch einen Versorger würde ich nur dann nachkommen, wenn das bzgl. der Vertragsgestaltung auch einen Sinn macht (hier im Forum ist schon mal eine völlig unsinnige und für Kunden nachteilig verwendete Ablese-Aufforderung durch almado/365 AG erwähnt worden ???).

... Allerdings wird es nicht dem Alltag gerecht, wenn hier empfohlen wird, einmal im Monat den Zählerstand zu kontrollieren. ...

Das wird ja auch nur empfohlen, wenn man die Verbrauchskontrolle so perfekt durchführen will (oder kann) wie der User @Didakt. ;)
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Beatzekatze am 26. August 2014, 14:56:55
Hallo allerseits,

ich habe 365 AG mein Schreiben zugesandt und habe eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Innerhalb dieser Frist habe ich lediglich eine Kündigungsbestätigung zum 31.05.2015 erhalten. Auf mein eigentliches Anliegen wurde nicht eingegangen.

Daher habe ich eben alle Unterlagen bei der Schlichtungsstelle eingereicht. und den Sachverhalt geschildert.

Aber was mir aufgefallen ist, dass die nicht für einen Zuständig sind, wenn man selbständig ist und Strom verwendet.

Zitat
10. Wer kann einen Schlichtungsantrag stellen?

Schlichtungsanträge können von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gestellt werden, die Strom und Erdgas zu privaten Zwecken nutzen. Kleingewerbetreibende, auch wenn diese Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle
.

Ich habe meinen Antrag dennoch dort mal hochgeladen und bin gespannt was daraus wird. Habe ja nur ein häusliches Arbeitszimmer. Habe denen auch schon mitgeteilt, dass wenn es erfolglos bleibt ich in jedem Falle den rechtlichen Schritt beschreiten werde....
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: khh am 27. August 2014, 04:38:10
Aber was mir aufgefallen ist, dass die nicht für einen Zuständig sind, wenn man selbständig ist und Strom verwendet.
Zitat
10. Wer kann einen Schlichtungsantrag stellen?
Schlichtungsanträge können von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gestellt werden, die Strom und Erdgas zu privaten Zwecken nutzen. Kleingewerbetreibende, auch wenn diese Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle.

@Beatzekatze,
die Schlichtungsstelle Energie e.V. ist sehr wohl auch für Sie "zuständig"  -  siehe § 13 BGB :
Zitat
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

In einem anderen 365 AG - Thread wurde dieses Thema bereits ausführlich abgehandelt und geklärt!
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Beatzekatze am 05. September 2014, 10:21:22
Zwischenstand:

Ich habe die Unterlagen vor rund 2 Wochen an die Schlichtungsstelle geschickt. Die haben den Vorgang schon mal vorgemerkt aber geparkt, da man fünf Wochen abwarten muss, nachdem man dem Stromversorger ein Schreiben mit Fristsetzung geschickt hat.

Bisher betrug mein monatlicher Abschlag immer 68,- Euro im Monat. Letzte Tage hat 365 AG 93,08 Euro abgebucht. Nach deren letzten Rechnung ist ein Rechnungssaldo von 18,08 Euro plus 75,- Euro monatliche Rate.
Den Betrag habe ich vollständig zurückbuchen lassen und habe 68,- selber überwiesen. Heute habe ich dann ein "nettes" Schreiben von denen erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass noch eine Forderung von 30,98 Euro meinerseits zu leisten ist. Darin enthalten ist eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 5,90 Euro.

Heute habe ich denen direkt mitgeteilt, dass ich diesen Betrag selbstverständlich nicht bezahlen werde, da Sie meiner Bitte eine korrekte Abrechnung zu erstellen nicht gefolgt sind. Ebenfalls habe ich denen noch mal mitgeteilt, dass ich nach Ablauf der Frist den Vorgang ohne weitere Vorankündigung an die Schlichtungsstelle Energie e.V. leiten werde und ich bis zur weiteren Klärung ich nur den bisher von mir geleisteten monatlichen Beitrag bezahlen werde.

Mal schauen wie es weiter gehen wird....
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: khh am 05. September 2014, 11:05:28
Ich habe die Unterlagen vor rund 2 Wochen an die Schlichtungsstelle geschickt. Die haben den Vorgang schon mal vorgemerkt aber geparkt, da man fünf Wochen abwarten muss, nachdem man dem Stromversorger ein Schreiben mit Fristsetzung geschickt hat.
[...]
Mal schauen wie es weiter gehen wird....

Hallo Beatzekatze,

wenn Sie Ihren Widerspruch am 08.08.2014 (gem. Ihrer Antwort #5) an almado/365 AG abgeschickt haben, dann sollte die Schlichtungsstelle Anfang/Mitte nächster Woche (nach fruchtlosem Ablauf der vierwöchigen "Abhilfefrist"
-  vgl. § 111a EnwG) tätig werden.

Viel Erfolg und berichten Sie weiter.

Gruß, khh 
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Beatzekatze am 12. September 2014, 11:51:35
Hallo liebe Leute,

so wie es scheint, habe ich einen bahnbrechenden Erfolg erreicht.

Ich habe am 08.08.2014 die 365 AG per Einschreiben angeschrieben, den Sachverhalt klar dargestellt und meine Rechnung dargelegt.
Leider bekam ich darauf keine Antwort. Habe lediglich eine Mahnung erhalten, da ich den höheren Abschlag habe zurückbuchen lassen und selber den alten mtl. Abschlag überwiesen habe. In einer Mail habe ich dann kurz und knapp mitgeteilt, dass ich den offenen Betrag selbstverständlich nicht bezahlen werde. Die Gründe könnten Sie dem Schreiben vom 08.08.2014 entnehmen und dass ich ohne weiter Vorankündigung die Schlichtungsstelle informieren werde, wenn ich keine korrekte Abrechnung erhalte.
Dann bekam ich noch mal eine korrigierte Abrechnung in der der Bonus jetzt eingepflegt war. Allerdings habe ich darauf überhaupt nicht reagiert, denn die von mir beanstandete Preisanpassungsklausel wurde immer noch nicht berücksichtigt. Einen beigefügten Verrechnungsscheck habe ich nicht eingelöst.

Habe dann die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Der erste Kontakt von mir fand am 27.08. statt. Leider hatte ich mich etwas zu früh gemeldet und die SB der Schlichtungsstelle teilte mir dieses mit. Denn man muss zunächst eine Frist von 4 Wochen abwarten.

Gestern, am 11.09.2014, habe ich mich erneut an die SB der Schlichtungsstelle gewandt, mit der Bitte den Vorgang wieder aufzunehmen, da sich 365 AG bisher noch nicht zu dem von mir versandten Schreiben gemeldet hat. Kurze Zeit später erhielt ich schon die Info, dass Sie das Unternehmen angeschrieben haben.
Am gestrigen Abend, erhielt ich eine Mail von 365 AG mit folgenden Inhalt:

[EMail entfernt]


Somit würden alle meine Forderungen erfüllt werden. Auf der einen Seite bekomme ich den vollen Bonus. Die Preisänderungsklausel wird rückwirkend wieder aufgehoben und mein Vertrag auf die alten Bedingungen gestellt. Und als Belohnung lassen Sie mich vorzeitig aus dem Vertrag raus.

Mir ist schon klar, dass ich mich noch nicht zu früh freuen sollte, sondern erst dann wenn das Vertragsverhältnis wirklich beendet ist, mir die Schlussabrechnung vorliegt und ggf. das Guthaben auf meinem Konto ist.

Gibt es von Eurer Seite etwas was ich noch unbedingt beachten sollte??
Somit kann ich denen doch jetzt einfach antworten und mitteilen, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen möchte. Wann soll ich am Besten den Zähler ablesen.
Soll ich die Schlichtungsstelle jetzt schon über das Ergebnis informieren, oder noch warten?
Dadurch, dass mir die Mail vorliegt, sollte wohl nicht mehr allzu viel schief gehen, oder?

Selbst wenn sie sich noch quer stellen mit einer Schlussrechnung, dann würde ich eh meinen RA beauftragen und dadurch, dass sie es so geschrieben haben, ist ja nichts mehr strittig.

Wenn es so enden sollte, dann bin ich wirklich mehr als überrascht, dass es so gut endet. Damit habe ich wirklich nicht gerechnet.
An der Stelle möchte ich mich auf jeden Fall schon mal deutlich für die Unterstützung bei khh bedanken. Weiter so!!!
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: khh am 12. September 2014, 12:57:23
Hallo liebe Leute,
so wie es scheint, habe ich einen bahnbrechenden Erfolg erreicht. ...
Dann bekam ich noch mal eine korrigierte Abrechnung in der der Bonus jetzt eingepflegt war. ... Einen beigefügten Verrechnungsscheck habe ich nicht eingelöst. ...
Gibt es von Eurer Seite etwas was ich noch unbedingt beachten sollte?? ... Wann soll ich am Besten den Zähler ablesen.
Soll ich die Schlichtungsstelle jetzt schon über das Ergebnis informieren, oder noch warten? ...

Hallo Beatzekatze,

mein Glückwunsch :), "bahnbrechend" war dieser Erfolg aber wohl eher nicht, denn ähnliches wurde anderen auch schon angeboten ;).

Den Scheck würde ich sofort einlösen (was man schon mal hat ...). Das könnten Sie Almado dann ja mit Ihrer Annahme der Sonderkündigungsmöglichkeit mitteilen.

Den gewährten Bonus würde ich prüfen/nachrechnen. Der Zähler ist an dem Tag abzulesen, den Almado als Abmeldetermin beim Netzbetreiber bestätigen wird. Das Schlichtungsverfahren sollte man erst beenden, wenn alles ordnungsgemäß abgewickelt ist.

Und bei der Wahl des neuen Versorgers die wenig seriösen "Billiganbieter" meiden ;)! Eine kurze Zeit in der Ersatzversorgung durch Ihren Grundversorger wäre nicht so dramatisch.

Gruß, khh
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Beatzekatze am 13. September 2014, 13:06:37
Hallo khh,

vielen Dank für Deine Ausführungen.

Scheck habe ich gestern weggebracht. Na hoffentlich ist der auch gedeckt  ;)

Mache mich gerade auf die Suche nach einem vernünftigen Anbieter. Habe wirklich keine Lust auf irgend einen Billiganbieter. Unterm Strich spart man überhaupt nichts..... Nur Ärger und viel Arbeit.

Leider ist sehr schwer als Laie zu erkennen, welcher Anbieter seriös ist und welcher eben nicht.
Auf dieser Seite sind zwar reichlich Anbieter gelistet, aber eben auch nicht alle. Oder man muss eine richtige Recherche betreiben. Gerade ein Beispiel: Habe die Marke "Grünwelt Energie" gefunden, die hier im Forum so nicht gelistet ist.
Über die Seite: http://www.energieanbieterinformation.de/
habe ich dann gesehen, dass die zu Stromio gehören und da liest man nichts gutes drüber.....

Kein Wundern, dass viele Haushalte sich scheuen den Anbieter zu wechseln.
Aber das gehört hier nicht her. Werde aber weiter informieren wie es sich mit 365 AG verhält.....
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Beatzekatze am 25. September 2014, 11:07:01
Hallo allerseits,

möchte einen kurzen Zwischenstand berichten und habe dann auch noch eine Frage an die Profis.

zunächst einmal muss ich sagen, dass die Meldung an die Schlichtungsstelle wirklich Bewegung in die Sache gebracht hat. Mein Bonus wurde mir schon gezahlt und zwar in voller Höhe.
Dann gab es das Problem, dass ich über eine Preiserhöhung informiert wurde, die jedoch extrem im Fließtext versteckt war. So bekam ich Mitte des Jahres eine Abrechnung mit der durchgeführten Preiserhöhung zu Beginn des Jahres.
Hier wurde mir jetzt seitens 365 AG "zugesichert", dass mit meiner Schlussrechnung dieses rückgängig gemacht wird und der alte vereinbarte Preis zur Berechnung herangezogen wird.
Ebenfalls hat man zugestimmt, dass ich außerordentlich kündigen kann. Somit endet mein Vertrag am 11.10.2014.
Wenn das alles so läuft, dann bin ich vollkommen unbeschadet davon gekommen, außer eine Menge Arbeit und Zeit...

Ich habe allerdings die Tage eine Mail von der Schlichtungsstelle erhalten. Die Beschwerdegegnerin (365 AG) hat sich dort gemeldet. Die Schlichtungsstelle möchte von mir wissen, ob sich die Beschwerde nunmehr erledigt hat. Wenn ich die Beschwerde weiter aufrechterhalten möchte, soll ich dieses unter Angabe von Gründen mitteilen.

Bin mir jetzt nicht ganz sicher wie ich mich verhalten soll. Denn auf der einen Seite hat 365 AG zumindest mir die Zusage gegeben, dass jetzt alles geregelt wird, jedoch habe ich schließlich noch keine Endabrechnung erhalten. Rein theoretisch könnten es ja sein, dass hier noch was falsch läuft. Kann ich mir zwar nicht richtig vorstellen, denn da dürften sie ja kaum eine Chance haben, wenn sie zuvor schriftlich der korrekten Abrechnung zugestimmt haben.

Was würdet Ihr hier empfehlen? Die Beschwerde aufrechterhalten? Wäre der Grund der, zu sagen, dass ich die korrekte Endabrechnung abwarten möchte? Wäre das ein Argument?
Oder kann ich hier an der Stelle unbesorgt abbrechen?

Viele Grüße allerseits...
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: khh am 25. September 2014, 11:31:02
... Die Beschwerde aufrechterhalten? Wäre der Grund der, zu sagen, dass ich die korrekte Endabrechnung abwarten möchte? Wäre das ein Argument? ...

@Beatzekatze,

versuchen Sie es so mit dem genannten Argument (Schlussrechnung per 11.10.2014 mit rückwirkend korrigiertem Grundpreis), mehr als ablehnen kann die Schlichtungsstelle nicht.

Gruß, khh
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: RR-E-ft am 25. September 2014, 12:10:02
Wenn man annimmt, dass in den Vertrag keine wirksame Preisänderungsklausel einbezogen wude und die einseitige Preisänderung allein deshalb unwiksam ist, so bliebe zu überlegen, das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nicht auszuüben, sondern den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Preisen weiterlaufen zu lassen.

Diese Überlegung lohnt sich vor allem dann, wenn man gegenüber den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen (etwa wegen zwischenzeitlich gestiegener Netzentgelte und  EEG- Umlage) keine günstigeren Angebote am Markt vorfindet.

Wenn der Kunde wegen eines nicht wirksam eingeräumten Preisänderungsrechts einseitigen Preisänderungen widerspricht, ist dem Energielieferanten hinreichend Anlass gegeben, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Wenn der Energielieferant in einem solchen Fall den Vertag nicht ordnungsgemäß uner Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist kündigt, so bleibt er weiter an den Vertrag zu den ursprünglichen Konditionen  gebunden.   
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: khh am 25. September 2014, 13:40:14
... bliebe zu überlegen, das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nicht auszüben, sondern den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Preisen weiterlaufen zu lassen.

Diese Überlegung lohnt sich vor allem dann, wenn man gegenüber den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen (etwa wegen zwischenzeitlich getiegener Nezentgelte und  EEG- Umlage) keine günstigeren Angebote am Markt vorfindet. ...

Das wäre jedenfalls die rational sinnvollste Entscheidung. Aber manch einer möchte ja unbedingt sogar selbst ein vorzeitiges "Sonderkündigungsrecht" durchdrücken und sich bei diesem "bösen" Versorger schnellstmöglich verabschieden.

Ich würde zumindest für das laufende Lieferjahr auf Vertragserfüllung bestehen und bei einer rechtswidrigen vorzeitigen Liefereinstellung durch diesen Versorger (auch das gab es schon) dann auch Schadensersatz geltend machen.

Aber das Thema hatten wir ja bereits in einem anderen Thread.
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Eni am 25. September 2014, 13:50:46
Ebenfalls hat man zugestimmt, dass ich außerordentlich kündigen kann. Somit endet mein Vertrag am 11.10.2014.
Wenn das alles so läuft, dann bin ich vollkommen unbeschadet davon gekommen, außer eine Menge Arbeit und Zeit...

Der 11.10. ist ja nicht mehr so weit entfernt. Denken Sie daran, sich jetzt schnell einen neuen (seriösen ;)) Anbieter zu suchen. Ein paar Tage Grundversorgung sind wahrscheinlich bereits jetzt schon nicht mehr zu vermeiden.

Zur Schlichtungsstelle:


Es sollte genügen, dass Sie die Schlichtungsstelle darauf hinweisen, dass eine dokumentierte Korrektur erst in Form der Schlussrechnung stattfinden wird und daher die Beschwerde bis zum Erhalt derselben aufrecht erhalten wird.
Persönlich habe ich z.B. die Schlichtungsstelle informiert, dass ich die Beschwerde so lange aufrecht erhalten werde, bis tatsächlich die angekündigte Gutschrift auf meinem Konto gebucht ist. Das war auch kein Problem und wurde so akzeptiert.

Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Beatzekatze am 12. Oktober 2014, 13:19:13
Hallo allerseits,

möchte noch ein abschließendes Feedback geben.

Mein Vertrag hat jetzt zum 11.10.2014 geendet und ich bin bei einem seriösen Anbieter.
Nach Einschaltung der SE lief alles recht unkompliziert ab. Ich habe jetzt die Tage meine Schlussabrechnung erhalten und diese sehr intensiv geprüft. Es ist alles in Ordnung. Das Guthaben von rund 20 Euro (ich hatte zuvor schon eine Erstattung erhalten) wurde mir ebenfalls innerhalb von wenigen Tagen überwiesen.

Damit ist das Kapital Almado oder 365 AG für mich erledigt.

An der Stelle möchte ich mich bei denen bedanken, die hier wirklich hervorragende Arbeit leisten und den Hilfesuchenden schnelle und kompetente Hilfe bieten.

Was mich dennoch ärgert, ist die Tatsache, dass es ja alles Einzelfälle sind und es irgendwie nicht klappt dem gesamten System die "Handschellen" anzulegen. Die Abzocke mit verschiedenen Firmen dieser Art läuft ja schon seit Jahren. Es ist traurig, dass der Gesetzgeber hier nicht eingreift. Man will einen Liberalisierung und schafft leider mehr Irritationen mit der Folge, dass die Menschen lieber die Finger von einem Wechsel lassen.
Aus meiner Sicht, sollte man an andere Stelle versuchen etwas zu bewegen. Was wäre mit einer Petition?
Gut ist hier OT, daher sollte es an anderer Stelle besprochen werden.

Werden den Threat weiter beobachten um zu schauen wie lange es den "Hühnerhaufen" noch gibt.....
Titel: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
Beitrag von: Graf Koks am 24. Oktober 2014, 13:05:55
Die in einem als Werbung aufgemachten Konvolut "versteckte" Preiserhöhung dürfte, unabhängig von der Frage eines Preisänderungsrechts, wegen Verstoß gegen die EU- Vorgaben unwirksam sein. 

Die entsprechenden Richtlinien 2003/55 (für Erdgas) und 2009/72 (für Strom) sehen in ihren jeweiligen Anhängen vor, dass der Kunde von jeder beabsichtigten Preiserhöhung rechtzeitig, direkt, transparent und verständlich informiert werden muss (der Wortlaut der Richtlinien in der deutschen Übersetzung weicht geringfügig voneinander ab, die ältere Gas-Richtlinie spricht nur von einem direkten Hinweis.  Dessen ungeachtet, kann wohl beiden Richtlinien entnommen werden, dass es dem EU- Verordnungsgeber auf eine effektive Kundeninformation ankommt).

Soweit die Strom/GasGVV dieses Schutzniveau nicht in nationales Recht umsetzen, ist, wie das Amtsgericht Lingen richtig feststellt, auf die "self-executing"- Natur der Richtlinien abzustellen. 

Im Ergebnis sind die klammheimlich vorgenommenen Preiserhöhungen nicht durchsetzbar, was dem Versorger auch bewusst ist.