Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: userD0012 am 16. Juli 2014, 08:33:55
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Hallo zusammen,
per Gerichtsvollzieher habe ich Almado nach Vertragsende am 27.05.14 schriftlich den Schlusszählerstand und die unmissverständliche Aufforderung zur Abrechnung binnen 6 Wochen zukommen lassen. Wortlaut des Schreibens, siehe angehängtes Bild. Das Schreiben wurde vom Gerichtsvollzieher beurkundet zugestellt, Zustellungsurkunde liegt mir unterschrieben vor.
Daraufhin erhielt ich auch per e-Mail die Bestätigung, dass der Zählerstand zur Kenntnis genommen und verarbeitet worden sei.
Am 01.07.14 habe ich nochmals per e-Mail auf die auslaufende 6-Wochen-Frist für die Abrechnung hingewiesen. Natürlich wurde das komplett ignoriert ohne jegliche Reaktion, so dass mir bis heute keine Endabrechnung vorliegt.
Am 09.07.14, also einen Tag nach Fristablauf, habe ich erneut - rein formal, denn eine Antwort erwarte ich darauf nicht ernsthaft - eine Aufforderung zur Erstellung der Schlussabrechnung mit Androhung des für Almado kostenpflichtigen Schlichtungsverfahrens eingefordert.
Frage: Muss ich jetzt noch 4 Wochen nach dem 09.07.14 warten oder kann ich aufgrund der Tatsache, dass ich bereits im gezeigten Schreiben vom 29.05.14 die 6-Wochen-Frist angemahnt habe (= Inverzugsetzung), sofort die Schlichtungsstelle beauftragen? Was meint ihr?
(http://i.imgur.com/4NzVO5X.jpg)
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... kann ich aufgrund der Tatsache, dass ich bereits im gezeigten Schreiben vom 29.05.14 die 6-Wochen-Frist angemahnt habe (= Inverzugsetzung), sofort die Schlichtungsstelle beauftragen?
Das würde ich so machen. Es kann ja nicht mehr passieren, als dass die Schlichtungsstelle Energie auf eine (erneute) Einhaltung der 4-wöchigen "Abhilfefrist" besteht.
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Hallo khh,
ja, du hast Recht, Versuchen kann ich es ja einfach. Ich probiere das mal und berichte hier weiter...
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Vielleicht auch die VZ NRW darüber informieren, dass almado/365AG nach wie vor Schlussrechnungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erstellt.
Jedenfalls hat es den Anschein, dass die erfolgte Abmahnung durch die Verbraucherzentrale bisher wenig
bis gar nicht fruchtet >:( !
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Das werde ich der VZ NRW später auch mitteilen. Jetzt habe ich erstmal den Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Energie eingereicht. Mal sehen, was passiert. Ich werde meinen Fall hier weiter berichten.
Sinnvoll hat sich jedenfalls die Übermittlung sowohl der Kündigung als auch des Schlusszählerstands per Gerichtsvollzieher erwiesen. Ich kann somit urkundlich beweisen, welche Willenserklärungen ich wann in welchem Wortlaut an Almado gerichtet habe und dass diese dort auch genau so angekommen sind. Die haben also nicht die geringste Chance, mit ihrer Ignoranz durchzukommen oder die Sache einfach still und heimlich auszusitzen.
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So, die Schlichtungsstelle hat den Antrag angenommen und ein Aktenzeichen angelegt. Der Spaß beginnt also jetzt. ;D Almado wurde von der Schlichtungsstelle aufgefordert, auf mein Anliegen zu reagieren und hat nun 3 Wochen Zeit.
Wenn ich das in der Kostenordnung der Schlichtungsstelle Energie richtig sehe, kostet das Almado jetzt schon mal pauschal 100 EUR. 8) Also an mir verdienen die schon damit keinen einzigen Cent mehr...wie man so dumm sein kann, und trotz massiver Androhungen des Schlichtungsverfahrens eine derart beharrliche Ignoranz an den Tag legen und damit sehenden Auges in den sicheren, wirtschaftlichen Verlust rennen kann, erschließt sich mir nicht.
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Na sieh mal einer an...um 21:30 Uhr abends am Tag der Verfahrenseröffnung und Nachfrage durch die Schlichtungsstelle trudelt doch tatsächlich wie von Geisterhand eine Schlussrechnung in meinem E-Mail-Postfach ein...ein Schelm, wer Böses dabei denkt... ::)
So sieht das gute Stück aus (Anklicken zum Vergrößern):
(http://i.imgur.com/OUKTIWks.jpg) (http://imgur.com/OUKTIWk)
(http://i.imgur.com/ZmcCrEFs.jpg) (http://imgur.com/ZmcCrEF)
Abschläge sind korrekt erfasst, Zählerstände sind korrekt erfasst...rechnen wir doch mal den Bonus nach. Gesamtbetrag netto sind 461,34 EUR...ein Viertel davon (= 25%) Bonus macht 115,34 EUR netto...erwischt!! 8) War ja klar, dass man es mit solch billigen Tricks versucht.
Hier meine Antwort darauf:
Vertragsnummer: XXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche der zugesandten Rechnung ausdrücklich. Die von Ihnen berechnete Gutschrift in Höhe von 90,7563 EUR netto entspricht nicht dem vertraglich vereinbarten Bonus in Höhe von 25% auf die Rechnungssumme. Der korrekte Bonusbetrag beläuft sich auf 25% x 461,34 EUR = 115,34 EUR netto (= 137,25 EUR brutto).
Ich bitte um umgehende Korrektur der Rechnung.
Ich widerspreche außerdem den von Ihnen veranschlagten Zahlungsmodalitäten und der unangemessenen Zahlungsfrist von 3 Wochen. Wie Sie meinem Schreiben vom 29.05.2014, das Ihnen per Gerichtsvollzieher zugestellt wurde, entnehmen können, setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen nach Erhalt der korrigierten Rechnung für eine Auszahlung des Guthabens per Überweisung. Verwenden Sie dazu bitte die Ihnen bekannte Bankverbindung. Eine Zahlung per Verrechnungsscheck nach 3 Wochen ist eine Zumutung angesichts der bereits deutlich verspäteten Rechnungsstellung und ist daher nicht akzeptabel.
Bitte beachten Sie, dass ich das laufende Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie erst nach Erhalt der korrigierten Rechnung und Eingang des korrekten Erstattungsbetrags auf meinem Konto einstellen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Schauen wir doch mal, was unsere Freunde dazu sagen... ::)
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... rechnen wir doch mal den Bonus nach. Gesamtbetrag netto sind 461,34 EUR...ein Viertel davon (= 25%) Bonus macht 115,34 EUR netto ...
@LearPilot,
womöglich ist Ihre Berechnung auch nicht ganz richtig :-\ ? Ziff. 9 Abs. 2 der aktuellen almado-AGB lautet jedenfalls
... Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden. ...
[Hervorhebung durch khh]
Die Arbeitspreis-Erhöhung ab dem 01.01.2014 bleibt demnach unberücksichtigt. Hatten Sie eventuell bei Vertrags-abschluss auch einen geringeren Jahresverbrauch als 1.956,9 kWh angegeben? Oder lautet die Bonus-Klausel der für Ihren Vertrag geltenden älteren AGB vllt. anders?
Gruß, khh
Nachtrag:
Interessant ist, dass das Jahr bei der Grundpreisberechnung nur 11,9 Monate hat ;D . Im Gegensatz zu almado-Energy rechnen meine Versorger da immer exakt 365 Tage ab.
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Hallo khh,
danke für den Tipp, aber die für mich bei Vertragsschluss gültigen AGB (die ich natürlich damals abgespeichert habe, aber hier aus Urheberrechtsgründen nicht einstellen kann, um keine Angriffsfläche für Almado zu bieten), lauten in diesem Punkt wie folgt:
9. (2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus
maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus
wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die Berechnung des Bonus mindestens auf Grundlage des bei
Vertragsschluss gültigen Paketpreises erfolgt.
Die Klausel, dass der Bonus nur "auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis" entfällt, existiert bei mir also nicht. Der bei Vertragsschluss angegebene Jahresverbrauch beträgt bei mir mit 2.800 kWh ebenfalls weitaus mehr, als ich tatsächlich verbraucht habe. Somit greift auch dieser Passus bei mir nicht.
Eine Vermutung von mir war zunächst, dass man abstruserweise versucht, den Bonus auf den Arbeitspreis zu beschränken. Doch auch daraus ist die von Almado berechnete Zahl nicht nachvollziehbar abzuleiten. Sogar unter der von Ihnen geäußerten Annahme, dass die Arbeitspreisänderung nicht berücksichtigt wurde, kommt man lediglich auf einen ähnlichen Betrag von 90,36 EUR [= 25% x (1126,6 kWh + 830,3 kWh) x 0,184706 Ct/kWh]. Eine solche Beschränkung auf den Arbeitspreis würde zudem jeder vertraglichen und AGB-Grundlage entbehren, denn eine solche Einschränkung ist an keiner Stelle formuliert.
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Aktueller Stand: Die Schlichtungsstelle hat mich informiert, dass Almado eine Einstellung des Verfahrens beantragt, weil man angeblich meiner Beschwerde abgeholfen hätte. Ich habe der Schlichtungsstelle natürlich sofort mitgeteilt, dass ich den Beschwerdeantrag NICHT zurücknehme, weil die Rechnung fehlerhaft ist und ich keinesfalls mit der Zahlungsmodalität einverstanden bin.
Die Korrespondenz mit Almado habe ich entsprechend angehangen. Schauen wir mal, was weiter passiert.
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Kurzes Update:
Es herrscht Funkstille und mein Widerspruch gegen die Rechnung wird offensichtlich völlig ignoriert. In 10 Tagen läuft die dreiwöchige Abhilfefrist ab, die Almado seitens der Schlichtungsstelle gewährt wurde (Verfahrensphase 1). Von da an wird sich dann die Schlichtungsstelle aktiv einbringen (Verfahrensphase 2) und die aktuell fällige Gebühr für das Schlichtungsverfahren, die durch Almado zu tragen ist, wird sich von den jetzigen 100 EUR entsprechend weiter erhöhen, was sehr erfreulich ist.
Sollte ein Scheck eintrudeln zu der fehlerhaften Rechnung mit zu niedrigem Bonus, werde ich den natürlich trotzdem erstmal einlösen, um die "Schäfchen ins Trockene" zu bringen. Die Verbraucherzentrale NRW hat ja gegen Almado feststellen lassen, dass durch die Scheckeinlösung keinesfalls weitergehende Ansprüche abgegolten sind, wie Almado das gerne hätte, somit gehe ich da kein Risiko ein.
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So, es gibt News: Heute war der Verrechnungsscheck über das fehlerhaft berechnete Guthaben in Höhe von 351,00 EUR im Briefkasten. Als hätte ich es geahnt...
Das ging erstaunlich schnell, wenn man bedenkt, dass andere Leute 6 Wochen auf ihren Scheck warten. Offensichtlich hat man hier nach Einschaltung der Schlichtungsstelle versucht, mich schnell mundtot zu machen.
Ich werde den Scheck morgen sofort einlösen, um die 351,00 EUR schon einmal zu sichern, denn der Laden wird sicherlich bald insolvent sein. Das Schlichtungsverfahren lasse ich weiterlaufen, bis ich den fehlenden Restbetrag (Restbonus) in Höhe von 29,25 EUR auch noch erhalten habe.
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So, der Scheck ist gutgeschrieben. Damit sind knapp 90% der offenen Forderung an Almado erledigt. Damit lebt es sich schon mal deutlich entspannter. ;) Jetzt lasse ich in Ruhe das Schlichtungsverfahren für die fehlenden 29,25 EUR weiterlaufen.
In einer Woche läuft die Abhilfefrist für Almado ab, dann klingelt es wieder kräftig in der Kasse der Schlichtungsstelle für die nächste Verfahrensphase... 8)
Statt 380,25 EUR koste ich Almado jetzt also definitiv schon mindestens 351,00 EUR plus 100,00 EUR Gebühr für Verfahrensphase 1 bei der Schlichtungsstelle, also 451,00 EUR. Nach Ablauf der kommenden 7 Tage werden es sogar schon mindestens 651,00 EUR sein (300,00 EUR Pauschale für Verfahrensphase 2). Almado geht also so richtig schön baden gegen mich mit dem Abzockversuch... ;D Und das für 29,25 EUR...da fasst man sich an den Kopf...
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@LearPilot
Glückwunsch! Jedem, der jetzt noch sein Geld zurückbekommt, kann man nur gratulieren.
Hier ist es das Gleiche. Finanziell war eigentlich schon alles klar, aber immergrün hat nach wie vor den Abrechnungszeitraum nicht eingehalten und auch auf der 3. Korrekturrechnung einen überhöhten zukünftigen Abschlag aufgeführt. Nun geht hier das Schlichtungsverfahren auch weiter. Das hätten sie sich wirklich sparen können.
Auch sehr interessant:
Mein letztes Einwurfeinschreiben liegt jetzt schon 2 Tage bei denen im Postfach und wird nicht abgeholt. Gesendet natürlich wie immer an die Hausanschrift, aber landet bei denen wohl trotzdem immer im Postfach. Nur bisher war es dann auch am Tag der Ankunft abgeholt. Derzeit lassen sie ihre Post wohl lieber liegen... :o
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Glückwunsch! Jedem, der jetzt noch sein Geld zurückbekommt, kann man nur gratulieren.
Danke sehr. ;) Ich denke auch, dass es mit dem Laden bald vorbei sein wird. (...aus rechtlichen Gründen vom Forenbetreiber bearbeitet...)
Mein letztes Einwurfeinschreiben liegt jetzt schon 2 Tage bei denen im Postfach und wird nicht abgeholt. Gesendet natürlich wie immer an die Hausanschrift, aber landet bei denen wohl trotzdem immer im Postfach. Nur bisher war es dann auch am Tag der Ankunft abgeholt. Derzeit lassen sie ihre Post wohl lieber liegen... :o
Deswegen habe ich meine zwei wichtigsten Schreiben (Kündigung und Zählerstandsmitteilung) per Gerichtsvollzieher zugestellt. Das ist nämlich der entscheidende Nachteil bei einem Einschreiben: Wenn es der Empfänger schlichtweg nicht abholt, gilt es nicht automatisch immer als zugestellt. Der Gerichtsvollzieher verwendet einen Postzustellungsauftrag mit Urkunde. Schreiben und beurkundeter Inhalt gelten damit unzweifelhaft als zugestellt, egal was der Empfänger für Mätzchen veranstaltet. Eine etwaige Zugangsvereitelung geht dann zu Lasten des Empfängers und nicht zu Lasten des Senders.
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Mein letztes Einwurfeinschreiben liegt jetzt schon 2 Tage bei denen im Postfach und wird nicht abgeholt. ...
Deswegen habe ich meine zwei wichtigsten Schreiben (Kündigung und Zählerstandsmitteilung) per Gerichtsvollzieher zugestellt. Das ist nämlich der entscheidende Nachteil bei einem Einschreiben: Wenn es der Empfänger schlichtweg nicht abholt, gilt es nicht automatisch immer als zugestellt. ...
Wie in betreffenden Foren-Threads nachzulesen ist, muss hierzu differenziert werden:
Ein Einschreiben-Einwurf gilt lt. BGH-Rechtsprechung als zugestellt mit dem von der Post dokumentierten 'Einwurf' in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers! Eine Sendungsverfolgung ist online möglich.
Im Gegensatz dazu ist bspw. ein Einschreiben-Rückschein erst mit der Empfangs-Quittierung durch einen Berechtigten zugestellt, was bei Annahmeverweigerung/Nichtabholung nicht erreicht wird oder sich verzögert bei nicht umgehender Abholung.
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Das ist nämlich der entscheidende Nachteil bei einem Einschreiben: Wenn es der Empfänger schlichtweg nicht abholt, gilt es nicht automatisch immer als zugestellt. Der Gerichtsvollzieher verwendet einen Postzustellungsauftrag mit Urkunde.
Das Einwurf-Einschreiben gilt aber auch als zugestellt, wenn es beim Empfänger im Postkasten liegt. Daher würde ich das dem Einschreiben-Rückschein immer vorziehen - auch wenn man weitläufig meint, die zweite Variante wäre sicherer. Wenn ich jetzt alle Widersprüche und dann noch Zählerstände mit Gerichtsvollzieher zugestellt hätte, dann hätte ich bei dem Betrag, um den es ging, ja alles "Zurückerkämpfte" für Zustellungskosten ausgegeben. Deren Erstattung muss man ja dann auch erst mal wieder erstreiten und da gehe ich auch davon aus, dass die Kosten für diese Art der Zustellung nicht übernommen werden müssen, da eben nicht unbedingt nötig.
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So, es gibt wieder ein paar Neuigkeiten. 8)
Heute habe ich eine Mitteilung von der Schlichtungsstelle erhalten. Diese hat am 21.07.14 mit zweiwöchiger Fristsetzung an Almado eine Stellungnahme zu meinem Rechnungswiderspruch aufgrund des falsch berechneten, zu geringen Bonus gefordert.
Gestern - also wirklich mit Ablauf der gesetzten 14-Tages-Frist seitens der Schlichtungsstelle - hat sich Almado dann bequemt, zu antworten. Es scheint jede Frist um das maximal mögliche Maß gedehnt zu werden bei Almado, Zufall kann das wohl kaum sein...
Jedenfalls erstellt man nun ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Rechnung mit einem Bonusbetrag von 135,43 EUR - weiß der Geier, wie man nun diesen Betrag errechnet hat, denn rechnerisch korrekt wären eigentlich 137,25 EUR...
Aber da ich heute die Spendierhosen anhabe, wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen... ;D Sobald der von Almado errechnete Restbonus dann auf meinem Konto eingeht, ist die Nummer für mich durch.
Also ich kann nur sagen, dass die Schlichtungsstelle wirklich Gold wert ist. Die hauen das mit Nachdruck durch.
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Ich habe jetzt eine korrigierte Rechnung erhalten, nach der ich nun einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 35,63 EUR per Scheck ausgezahlt kriege.
Sobald der Scheck angekommen und meinem Konto gutgeschrieben ist, ist die Sache für mich erledigt.
Also voraussichtlich Sieg auf ganzer Linie dann. ;) So setzt man sich gegen Almado mit Hilfe der Schlichtungsstelle durch.
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Der Scheck ist tatsächlich heute angekommen. Werde ihn am Montag zur Bank bringen.
Man sieht also: Wenn Almado will, ist der Scheckversand binnen 3 Tagen möglich. Der Quatsch mit den drei Wochen im Normalfall ist also gezielte Hinhaltetaktik.
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So, Sieg auf ganzer Linie!
Der Restbonus ist gutgeschrieben auf meinem Konto. Damit bin ich erfolgreich aus der ganzen Angelegenheit hervorgegangen und alles ist in Ordnung. Jetzt bin ich bei einem seriösen Anbieter. :D
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So, Sieg auf ganzer Linie!
Der Restbonus ist gutgeschrieben auf meinem Konto. Damit bin ich erfolgreich aus der ganzen Angelegenheit hervorgegangen und alles ist in Ordnung. Jetzt bin ich bei einem seriösen Anbieter. :D
Ich freue mich das Werner Antoine Beinhoff mit 365 AG mal wieder verloren hat und dazu auch noch das Schlichtungsverfahren bezahlen muss.
Das kann nicht mehr lange gut gehen......
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Macht den Laden doch net schon Pleite bevor ich überhaupt eine Chance hatte meinen Bonus nachzufordern :D