Hallo zusammen,
per Gerichtsvollzieher habe ich Almado nach Vertragsende am 27.05.14 schriftlich den Schlusszählerstand und die unmissverständliche Aufforderung zur Abrechnung binnen 6 Wochen zukommen lassen. Wortlaut des Schreibens, siehe angehängtes Bild. Das Schreiben wurde vom Gerichtsvollzieher beurkundet zugestellt, Zustellungsurkunde liegt mir unterschrieben vor.
Daraufhin erhielt ich auch per e-Mail die Bestätigung, dass der Zählerstand zur Kenntnis genommen und verarbeitet worden sei.
Am 01.07.14 habe ich nochmals per e-Mail auf die auslaufende 6-Wochen-Frist für die Abrechnung hingewiesen. Natürlich wurde das komplett ignoriert ohne jegliche Reaktion, so dass mir bis heute keine Endabrechnung vorliegt.
Am 09.07.14, also einen Tag nach Fristablauf, habe ich erneut - rein formal, denn eine Antwort erwarte ich darauf nicht ernsthaft - eine Aufforderung zur Erstellung der Schlussabrechnung mit Androhung des für Almado kostenpflichtigen Schlichtungsverfahrens eingefordert.
Frage: Muss ich jetzt noch 4 Wochen nach dem 09.07.14 warten oder kann ich aufgrund der Tatsache, dass ich bereits im gezeigten Schreiben vom 29.05.14 die 6-Wochen-Frist angemahnt habe (= Inverzugsetzung), sofort die Schlichtungsstelle beauftragen? Was meint ihr?