Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Youngstown am 14. Februar 2014, 15:58:56

Titel: Wurde mir richtig die Kündigung bestätigt?
Beitrag von: Youngstown am 14. Februar 2014, 15:58:56
Hallo ihr lieben!

Das Einschreiben mit Rückschein ist vor einer Woche rausgegangen und mir wurde via Mail auch die Kündigung bestätigt. Nur, weiß ich nicht, ob die Kündigung von almando richtig ist.

[EMail entfernt]

Hier nochmal die Eckdaten meiner Kündigung:

hiermit kündige ich meinen Vertrag "Power Pack B (2200 kWh / Paket)" mit der Vertragsnummer
xxx vom 30.04.2013 (Kundennummer: xxx), fristgerecht zum Ablauf des
09.05.2014.

Der Versorgungsbeginn war laut des Bestätigungs-PDF damals der 10.05.2013

Danke für die Hilfe!!!!
Titel: Re: Wurde mir richtig die Kündigung bestätigt?
Beitrag von: khh am 14. Februar 2014, 16:07:57
JA, ein neuer Thread wäre für die Frage aber nicht notwendig gewesen ;).

PS: Und für die Belieferung ab dem 10.05.2014 einen seriöseren Anbieter suchen !
Titel: Re: Wurde mir richtig die Kündigung bestätigt?
Beitrag von: Youngstown am 14. Februar 2014, 16:11:11
Asche auf mein Haupt :-( für den neuen Therad.  Also hat der Stromlieferant ordentlich gegkündigt, damit mir der Neukundenbonus nicht flöten geht?

Sollte er nicht mit Ablauf des 09.05. mir die Kündigung bestätigen?
Titel: Re: Wurde mir richtig die Kündigung bestätigt?
Beitrag von: khh am 14. Februar 2014, 16:40:02
Sie haben nachweislich "zum Ablauf des 09.05.2014" gekündigt !

Wie wollen Sie den Versorger zwingen, die selbe eindeutigere Formulierung zu verwenden?
Titel: Re: Wurde mir richtig die Kündigung bestätigt?
Beitrag von: uwes am 17. Februar 2014, 19:25:11
Eine Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit keiner "Bestätigung" Der Vertrag endet am 9.5.2014 um 24.00 Uhr.
Natürlich wird er Versorger den Bonus nicht auszahlen, da Sie ja "innerhalb der Laufzeit des Vertrages" kündigten. Den müssen Sie entweder einbehalten oder einklagen.
Titel: Re: Wurde mir richtig die Kündigung bestätigt?
Beitrag von: khh am 17. Februar 2014, 19:38:55
... Natürlich wird der Versorger den Bonus nicht auszahlen, da Sie ja "innerhalb der Laufzeit des Vertrages" kündigten. Den müssen Sie entweder einbehalten  oder einklagen.

@uwes,
da Sie das Thema in einem anderen Thread angesprochen haben, erlauben Sie mit bitte die Frage: Haften SIE für Ihre "Ratschläge" hier im Forum ?

Schließlich heißt es zumindest in der aktuellen Almado-AGB Ziff. 9  –  Auszug:

Zitat
(1)... Der Bonusanspruch entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt. ...
und
Zitat
(3) Die Verrechnung des Bonus  oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
Titel: Re: Wurde mir richtig die Kündigung bestätigt?
Beitrag von: Didakt am 17. Februar 2014, 20:02:04
Mein lieber Scholli, jetzt kommt Scharlatanerie auf! >:(
Titel: Re: Wurde mir richtig die Kündigung bestätigt?
Beitrag von: Didakt am 17. Februar 2014, 20:11:02
Zitat von: aus Antwort # 4
Eine Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit keiner "Bestätigung"...

Das ist kalter Kaffee! ;D Und dennoch ist es sinnvoll und gängige  Praxis, sich die Kündigungserklärung bestätigen zu lassen. Damit beugt man möglichen späteren Imponderabilien vor. Seriöse Vertragspartner bestätigen auch!
Titel: Re: Wurde mir richtig die Kündigung bestätigt?
Beitrag von: bolli am 18. Februar 2014, 10:31:35
Zitat von: aus Antwort # 4
Eine Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit keiner "Bestätigung"...
Das ist kalter Kaffee!
Für Sie vielleicht, aber bei weitem nicht für alle Forumsuser, zumal nicht für neue. Die sind unsicher und wollen nicht in die Versorgerfalle tappen.

Und dennoch ist es sinnvoll und gängige  Praxis, sich die Kündigungserklärung bestätigen zu lassen.
Aber es ist eben nicht notwendig, wenn man sicher ist, dass die Kündigung zugegangen ist. Dieses lässt sich über ein Einwurf-Einschreiben oder ein Einschreiben-Rückschein bewerkstelligen, wie wir alle wissen. Also für Sie wahrscheinlich auch kalter Kaffee.  8)

Damit beugt man möglichen späteren Imponderabilien vor. Seriöse Vertragspartner bestätigen auch!
Das dem bei weitem nicht so ist, zeigen die vielen Beschwerden zahlreicher Verbraucher, bei denen die verschiedensten Versorger unterschiedliche Tricks anwenden, um sich z.B. um den Bonus zu drücken oder die Vertragskündigung um ein Jahr hinaus zu zögern.

Und ganz Unrecht hat khh nicht. Ich finde uwes "versteckte Anregung" ("Den müssen Sie entweder einbehalten ...")  durchaus auch problematisch, wenn die AGB solche Passagen wie oben von khh angeführt, enthalten. Dieses habe ich früher auch schon mal geäußert, da ich auch so Fälle erlebt habe. Als Anwalt sollte man da mit solchen Tipps wohl vorsichtiger umgehen.  8)
Titel: Re: Wurde mir richtig die Kündigung bestätigt?
Beitrag von: uwes am 18. Februar 2014, 13:14:08

Zitat
(3) Die Verrechnung des Bonus  oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
[/quote]

Der Laie sieht das so. Ich verweise auf § 309 Ziff 3. BGB. Danach ist die Klausel unwirksam.
Titel: Re: Wurde mir richtig die Kündigung bestätigt?
Beitrag von: bolli am 18. Februar 2014, 16:22:05
Der Laie sieht das so. Ich verweise auf § 309 Ziff 3. BGB. Danach ist die Klausel unwirksam.
Ich gebe zu, SIE sind der Rechtsanwalt, aber sind Sie tatsächlich der Meinung, dass dieser Paragraph hier zieht (ich hoffe nicht  ;)). Wenn Sie dem Versorger mitteilen würden, dass Sie der Meinung sind, dass ein Bonus, der Ihnen für ein Jahr Belieferungszeit zugesagt wird (der oftmals in seiner Höhe auch noch nicht mal genau monetär beziffert ist, weil er als Prozentanteil des Verbrauchs angegeben wird), bereits 2 Monate vor Ablauf dieses Zeitraumes fällig ist und Sie ihn gerne schon mal verrechnen möchten, Ihnen dieser ganz schnell mitteilen würde, was ER unter einer unbestrittenen Forderung versteht.  ;)

Ich glaube immer mehr, dass der Account gehackt ist.  ;)
Titel: Re: Wurde mir richtig die Kündigung bestätigt?
Beitrag von: PLUS am 18. Februar 2014, 16:51:02
Der Laie sieht das so. Ich verweise auf § 309 Ziff 3. BGB. Danach ist die Klausel unwirksam.
Ich gebe zu, SIE sind der Rechtsanwalt, aber sind Sie tatsächlich der Meinung, dass dieser Paragraph hier zieht (ich hoffe nicht  ;)). Wenn Sie dem Versorger mitteilen würden, dass Sie der Meinung sind, dass ein Bonus, der Ihnen für ein Jahr Belieferungszeit zugesagt wird (der oftmals in seiner Höhe auch noch nicht mal genau monetär beziffert ist, weil er als Prozentanteil des Verbrauchs angegeben wird), bereits 2 Monate vor Ablauf dieses Zeitraumes fällig ist und Sie ihn gerne schon mal verrechnen möchten, Ihnen dieser ganz schnell mitteilen würde, was ER unter einer unbestrittenen Forderung versteht.  ;)
Ich glaube immer mehr, dass der Account gehackt ist.  ;)
@bolli, unglaublich! Was ist da bei Ihnen "gehackt"? Es gibt am Ende noch eine genaue Schlussrechnung. Wer will denn hier den Bonus "monetär" exakt beziffern. Eine ungefähre Voraussrechnung, eine qualifizierte Schätzung, reicht wohl völlig.