Eine Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit keiner "Bestätigung"...
Das ist kalter Kaffee!
Für Sie vielleicht, aber bei weitem nicht für alle Forumsuser, zumal nicht für neue. Die sind unsicher und wollen nicht in die Versorgerfalle tappen.
Und dennoch ist es sinnvoll und gängige Praxis, sich die Kündigungserklärung bestätigen zu lassen.
Aber es ist eben nicht notwendig, wenn man sicher ist, dass die Kündigung zugegangen ist. Dieses lässt sich über ein Einwurf-Einschreiben oder ein Einschreiben-Rückschein bewerkstelligen, wie wir alle wissen. Also für Sie wahrscheinlich auch kalter Kaffee.
Damit beugt man möglichen späteren Imponderabilien vor. Seriöse Vertragspartner bestätigen auch!
Das dem bei weitem nicht so ist, zeigen die vielen Beschwerden zahlreicher Verbraucher, bei denen die verschiedensten Versorger unterschiedliche Tricks anwenden, um sich z.B. um den Bonus zu drücken oder die Vertragskündigung um ein Jahr hinaus zu zögern.
Und ganz Unrecht hat
khh nicht. Ich finde
uwes "versteckte Anregung" ("Den müssen Sie entweder einbehalten ...") durchaus auch problematisch, wenn die AGB solche Passagen wie oben von
khh angeführt, enthalten. Dieses habe ich früher auch schon mal geäußert, da ich auch so Fälle erlebt habe. Als Anwalt sollte man da mit solchen Tipps wohl vorsichtiger umgehen.