Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stromio => Thema gestartet von: Mudeyadeyu am 31. Januar 2014, 22:38:43
-
Was kann ich noch machen? hab schon Bildzeitung, Verbraucherschutz und die Beschwerdestelle kontaktiert:
Eine Information (lt. Stromio 13.11.13) zur eine Änderung der Vertragsdaten zum 10.01.2014 – so wie die Fa. Stromio GmbH hier versucht glaubhaft zu machen – hat es nie gegeben. Eine Information bezüglich einer Preiserhöhung zum 10.01.2014 habe ich niemals erhalten. Zumal ich bei einer Erhöhung schon längst die Weite gesucht hätte. Es ist eine Schutzbehauptung, um die Vertragsverlängerung zu Überhöhten Preisen rechtswidrig durchsetzen zu wollen.
Erst durch die Abrechnung der Stromversorgung für 2013 (am 13.01.2014) wurde die Information erteilt, dass der Preis ab 10.01.2014 erhöht wurde. Hiernach habe ich direkt reagiert und den Vertrag fristgerecht außerordentlich gekündigt.
Wie schon auf den verschiedensten Internetforen ersichtlich, scheint dies die Masche des Stromversorgers Stromio zu sein.
Ich mache hiermit weiterhin von meinem Kündigungsrecht gebraucht und erkläre meine Kündigung vom
Mit freundlichen Grüßen
DY
Von: kundenservice@stromio.de [mailto:kundenservice@stromio.de]
Gesendet: Freitag, XX. Januar 2014
An: xxxxxx
Betreff: Kündigung - Vertragskonto: XXXXX Vorgangsnummer: XXXX
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihr Schreiben, welches wir am 28.01.2014 erhalten haben.
Mit Bedauern haben wir die Kündigung Ihres Vertrages erhalten.
Am 13.11.2013 informierten wir Sie über die Änderungen Ihrer Vertragsdaten zum 10.01.2014. Ihr Sonderkündigungsrecht bestand somit bis zum 09.01.2014. Da uns Ihr Schreiben nicht mehr innerhalb dieser Frist erreichte, können wir Ihrem Kündigungswunsch nicht mehr stattgeben.
Wir bedauern Ihnen diesbezüglich nicht entgegen kommen zu können und bitten um Verständnis.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Haben Sie noch Fragen? Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung, Feiertage ausgenommen.
Im Internet finden Sie unter www.stromio.de rund um die Uhr viele Service-Informationen zu Ihrer Energieversorgung.
Freundliche Grüße
M. S.
Stromio Kundenservice
Stromio Kundenservice
Postfach 1463
39004 Magdeburg
Telefon: 0800 3 337171*
E-Mail: kundenservice@stromio.de
Ust.-Id.-Nr.: DE 815091293
Geschäftsführer: Ömer Varol
Sitz der Gesellschaft: Kaarst
Amtsgericht Neuss
HRB 17224
* kostenfrei aus dem deutschen Festnetz (der Preis aus dem Mobilfunknetz kann abweichen)
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
>
>
> bitte senden Sie mir die Bestätigung über den Eingang der Kündigung.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
>
> DY
Von: dy [mailto:XXXXX]
Gesendet: Freitag, 17. Januar 2014
An: 'kundenservice@stromio.de'
Betreff: Abrechnung XXXXX v. 13.01.14
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre o.g. Jahresabrechnung. In dieser teilen Sie mir mit, dass ich Strom in Gesamtkostenhöhe von 626,73 Euro verbraucht habe. Dies durch die Berechnung der kWh in Höhe von 0,211 euro+Mwst und Abzug des Bonus.
Mir ist jedoch nicht klar, warum die neue Berechnung ein kWh-Preis in Höhe von 0,3041 Euro zugrunde gelegt wird. Können Sie mir dies bitte erläutern? Sollte dies tatsächlich der neue Preis sein, so werde ich meinen Vertrag in Ihrem Hause kündigen.
Ich bitte um dringende Rückmeldung sowie Mitteilung, zu welchem frühestmöglichen Zeitpunkt eine Kündigung möglich ist.
Der Verbraucherschutz Vorort informierte mich darüber, dass häufig langsam bis überhaupt nicht auf solche Anfragen reagiert wird.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
-
... Eine Information (lt. Stromio 13.11.13) zur eine Änderung der Vertragsdaten zum 10.01.2014 – so wie die Fa. Stromio GmbH hier versucht glaubhaft zu machen – hat es nie gegeben. Eine Information bezüglich einer Preiserhöhung zum 10.01.2014 habe ich niemals erhalten. ...
Hallo DY,
Ihr Problem dürfte sein, dass Stromio wohl nur die Versendung der Preiserhöhungsmitteilungen belegen müsste und nicht, wie bei einer Vertragskündigung, für jeden Einzelfall ein Zugangsnachweis zu erbringen ist.
Vielleicht bleibt Ihnen nur die Möglichkeit (mit ungewissem Ausgang), der Preiserhöhung zu widersprechen und diese nicht zu bezahlen. Dazu wäre zu prüfen:
1. Ist die bei Vertragsabschluss von Stromio verwendete AGB-Preisanpassungsklausel überhaupt rechtlich wirksam (Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB) ?
2. Ist die ab 10.01.2014 erfolgte Arbeitspreiserhöhung aussschließlich auf Stromio entstandene Kostensteigerungen zurückzuführen oder erhöht Stromio damit (unzulässigerweise) auch ihren Gewinnanteil (Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB) ?
Letzteres ist bei einer Arbeitspreiserhöhung von 21,10 ct/kWh (netto) auf 30,41 ct/kWh (netto oder brutto?) wohl einigermaßen zu bezweifeln.
Für den "Preisprotest" wird das Problem sein, dass Sie das ohne Unterstützung eines mit dem Energierecht vertrauten Anwalts kaum in Angriff nehmen können (ist eventuell eine Rechtsschutzversicherung vorhanden?).
Wenn Sie einen unverbindlichen "Vorab-Check" der AGB-Preisanpassungsklausel haben möchten, dann stellen Sie die für Ihren Vertrag geltende doch hier im Wortlaut mal ein.
Gruß, khh
-
Vielleicht bleibt Ihnen nur die Möglichkeit (mit ungewissem Ausgang), der Preiserhöhung zu widersprechen und diese nicht zu bezahlen. Dazu wäre zu prüfen:
1. Ist die bei Vertragsabschluss von Stromio verwendete AGB-Preisanpassungsklausel überhaupt rechtlich wirksam (Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB) ?
Würde mich wundern, wenn die Preisänderungsklausel, (zumimndest die, die derzeit verwendet wird) den Ansprüchen des BGH genügen würde. Meines Erachtens fehlt es u.a. an der verbindlichen Aussage, dass Preissenkungen im gleichen Maße und mit den gleichen zeitlichen Abfolgen weitergegeben werden wie auch Preiserhöhungen. Reine Aufrechnungen im Falle iner Erhöhung reichen da nicht aus.
-
Hallo bolli,
ich bin absolut Ihrer Meinung (wobei die zuvor verwendete AGB noch fragwürdiger sein dürfte).
Als Betroffener würde ich per Widerspruch gegenüber Stromio ein wirksames Preisanpassungs-recht und hilfsweise die Angemessenheit der ab 10.01.2014 erfolgten Preiserhöhung bestreiten, eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen und ab Februar nur Abschlagszahlungen auf Basis der alten Preise leisten.
Falls dann der Inkassodienstleister von Stromio auf den Plan kommt, würde ich einmalig mit Hinweis auf meinen Preisprotest widersprechen und ansonsten deren eventuelle weitere Schreiben lochen und abheften.
Einer gerichtlichen Klage von Stromio kann man aufgrund des geschilderten Sachverhalts wohl mit größter Gelassenheit entgegensehen.
Gruß, khh
-
Einer gerichtlichen Klage von Stromio kann man aufgrund des geschilderten Sachverhalts wohl mit größter Gelassenheit entgegensehen.
Hmm. Als Stromio würd ich Dich dann einfach kündigen, allen Wirtschaftsauskunftsdiensten melden (Mir doch egal ob legal, musst Du doch dann alle abfragen, korrigieren lassen und mit Briefen mit Ausweiskopien rumrennen) und in die Grundversorgung Deines Regionalkommunisten runterkicken,
und "gelassen" zusehen wie Du da unten mit Papierkram, AGB und Juristen kämpfst, und abwarten ob Du das alles finanziell, Zeitaufwendig und nervlich durchhältst bis Du was Vollstreckungsfähiges gegen mich hast :D
Und wieso eine Einzugsermächtigung widerrufen, ich erteile einfach eine neue mit meinem Wunschbetrag und buch dann jedesmal und solange zurück, bis die das abbuchen was ich will ;-)
Überwiesenes Geld ist nicht 3 Monate lang (Ja ~3M, das Geschwätz von 6W der Banken ist quatsch, ab 6W wirds für die nur aufwendiger deswegen machenses nich gerne) bei SEPA evtl. nur 8W, weiss ich jetzt nicht) rückrufbar und endgültig verloren.
...
Ich hab die seit heute aktuelle 2. Runde von hier
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18108.0
lieber einfach am wirtschaftlichsten technisch angegangen, den "Bestandskunden- Tarifangebotsperrcookie" gelöscht und den dann verfügbaren nächsten Billigtarif ohne was Neukundenbedingtes bestellt und die Kündigungsvollmacht, etc, angeklickt,
damit ist gekündigt weil die sich selber kündigen bevorse das merken, diese "Papierfirewall", etc, in den AGB mit deren eigenem EDV- System umgangen, und das klappt auch wieder so wie ich diese automatischen Geschäftsprozesse kenne, das Callcenter- Billiardspiel ist also angestossen,
und ich bin sicher Stromio hat genausowenig Bock auf nichtelektronischen, unwirtschaftlichen, langwierigen, juristischen Offlinerkram und AGB wie ich, und deswegen wird das wohl auch wieder klappen, die kriegen reibungslos und schnell Geld und ich reibungslos Strom zum fairen Preis und alles ist Gut, so ist das Geschäft optimiert,
wenn nicht isses mir auch Egal, dann werden die Stadtwerke hier zu meinem Hobby, ich liebe "Beamte" ^^
-
Bravo! Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Entscheidung. Damit haben Sie für sich selbst in der Tat wohl die allerbeste Maßnahme/Lösung gewählt. 8)
Zur Nachahmung ist sie aber total ungeeignet, gebe ich aus Überzeugung zu bedenken! ;D
-
Zur Nachahmung ist sie aber total ungeeignet, gebe ich aus Überzeugung zu bedenken! ;D
Naja, hat ja schonmal funktioniert, kann aber durchaus sein, dass ich diesmal gleich mit dem ersten Stoss die Schwarze eingelocht hab :D
Ist alles nur bis zu einem gewissen Grad abschätzbar.
Da die aber wieder genauso vorgehen wie das letzte Mal im anderen thread in der vorherigen Vertragslaufzeit, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass "das System" noch nicht angepasst wurde, was auch kaum wirtschaftlich wäre, denn wieviel % der Kundschaft machen sowas schon und reagieren auf so ne grobe Provokation mit neuer Order? ;-)
Die Mehrheit reagiert doch eher *****und geht vor wie kkh & Co und müssen sich durch die "Firewall" in den AGB kämpfen und (besonders) vor (deutschem) Gericht ist man ja in Gottes Hand, das Risiko ist immer hoch und der ganze Stress oftmals umsonst weil ein Richter **** hatte, Geschworene gibts bei uns ja nicht.
-
Hallo @Didakt,
wie wir schon wissen, hat der User @Fahrdraht ja immer ganz "spezielle" Ideen ! ;D
Und dass ein Widerspruch des Kunden gegen Preiserhöhungen verbunden mit entsprechenden Zahlungskürzungen den Versorger nicht zu einer außerordentlichten/fristlosen Vertragskündigung berechtigt, scheint ihm auch entgangen zu sein. ::)
Gruß, khh
-
Die Mehrheit reagiert doch eher angepisst und geht vor wie kkh & Co und müssen sich durch die "Firewall" in den AGB kämpfen und (besonders) vor (deutschem) Gericht ist man ja in Gottes Hand, das Risiko ist immer hoch und der ganze Stress oftmals umsonst weil ein Richter schlechten Sex hatte, Geschworene gibts bei uns ja nicht.
Es ist ja furchtbar, was man in diesem Forum so zum Lesen angeboten bekommt! Bei den Postings des genialen Problemlösers @ Fahrdraht ist mir als Fazit mal wieder vor Augen geführt worden, dass es nichts gibt, was es nicht gibt.
Ja, was soll man zu seinen Problemlösungen noch sagen: „Pragmatisch, praktisch, gut?“ Nee, dazu fällt mir nur noch folgendes ein, womit ich mich auch bei diesem Adressaten mal wieder unbeliebt machen könnte. Aber ich kann nicht anders, es muss raus! Nicht zuletzt auch zur Reinhaltung des Forums!
Bei jedem Handwerk muss man erst die wichtigsten Griffe beherrschen, damit man zu einem zufriedenstellenden Ergebnis kommt. Nicht nur der Umgang mit Vertragsangelegenheiten in der Energiebelieferung, sondern auch der Schreibstil hier im Forum ist eine Frage des Handwerks. Und dazu kann ich nur feststellen: „Egal, wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann!“
@ Fahrdraht, excuse me if you can!
-
Ich finde den Schreibstil von Fahrdraht für ein Forum, das vorherrschend von Juristendeutsch beherrscht wird, außerordentlich belebend, auch wenn man manchmal Mühe hat, den Hintersinn zu verstehen und er es schon mal übertreibt!
Ich finde auch, dass der Satz von Didakt
„…….Egal, wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann!.....“
an sich außerordentlich gelungen ist, aber auf Fahrdraht nicht zutrifft.
Wenn es um die ‚Reinhaltung des Forums‘ (Didakt vorstehend) geht, sollten solche Sätze nicht auf Forumsteilnehmer angewendet werden.
Fahrdraht könnte sich beleidigt fühlen!
berghaus 08.03.14
-
Und dass ein Widerspruch des Kunden gegen Preiserhöhungen verbunden mit entsprechenden Zahlungskürzungen den Versorger nicht zu einer außerordentlichten/fristlosen Vertragskündigung berechtigt, scheint ihm auch entgangen zu sein. ::)
Das war Stromio bei meiner Ex aber egal und das wär mir auch egal anstelle von Stromio, weil sich 99,9% der Kunden nicht dagegen wehren und dann lieber wechseln oder kündigen ist das Geschäftsmodell wirtschaftlich.
Aber bitte, ich folge gerne dem Wunsch der Stammposter und schliesse mich dem "Preisprotest auf dem Rechtsweg" mit Beitrag des aktuellen Stammkundenvergraul- Preiserhöhungssschreibens in meinem thread wieder an.
Die beanstandete Ausdrucksweise oben habe ich ebenfalls korrigiert, vielen Dank für den Hinweis.