Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: userD0010 am 22. November 2013, 15:37:25
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Seit Jahren wurde ich im Umgang mit den gebilligten Strompreisen in Ruhe gelassen, erhielt zwar als Bestätigung die Kenntnisnahme von Seiten meines Versorgers. Vor wenigen Tagen erst habe ich auf seine Jahresrechnung geantwortet und darauf hingewiesen, dass es offenbar zum System geworden sei, die zweckgebunden überwiesenen Abschlagzahlungen nicht volllständig gutzuschreiben.
Erst nach jeweiliger Aufforderung wurde dies dann vollzogen und fand Berücksichtigung bei der Berechnung des gbilligten Strompreises. Auf meinen kürzlich erhobenen Widerspruch mit der ausdrücklichen Anmerkung der Nichtfälligkeit dieser falschen Rechnung kam bis dato keine Antwort.
Wohl jedoch von einer anderen Dependance meines Versorgers die Aufforderung, Rückstände von mehr als 7 TSD Euro zur Vermeidung einer Sperre unverzüglich zu zahlen.
Wie sich diese Summe zusammensetzen soll, blieb geheim.
Sofort habe ich um detaillierte Forderungsaufstellung gebeten und mir verbeten, mich mit Sperrandrohungen zu belästigen.
Ist es angeraten, bereits jetzt etwas zu unternehmen ?
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Ist es angeraten, bereits jetzt etwas zu unternehmen ?
Gegen was denn, wenn die Zusammensetzung der angeblichen Rückstände unbekannt ist?
Und wieso soll das hier im Forum eine "Grundsatzfrage" sein/werden ? ;)
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Off Topic
Ist es angeraten, bereits jetzt etwas zu unternehmen ?
@ h.terbeck, was gegen Sperrandrohungen zweckmäßigerweise zu welchem Zeitpunkt zu unternehmen wäre, ist in diesem Forum schon zur Genüge abgehandelt worden. Drum: „Wer suchet, der findet.“
An anderer Stelle erwähnten Sie bereits, dass Sie dem Versorger sogar schon empfohlen hatten, zwecks Beendigung des jahrelangen Troubles seinerseits den Liefervertrag zu kündigen, er davon aber bislang keinen Gebrauch machte.
In diesem Zusammenhang erinnert mich Ihre obige Sachstandsdarlegung an meinen folgenden Beitrag unter Grundsatzfragen im Thread „Aufrechnungsverbot/Verjährung“, Antwort #17 am: 01. April 2013:
"…nun gut, dann lassen Sie mich abschließend erfreulich und neidlos feststellen, dass Sie ein Glückspilz sind. Angesichts der gegenwärtigen Rechtslage haben Sie deshalb bereits einen an-sehnlichen Betrag auf der Habenseite Ihres Kontos sicher. Dann bleibt ja für Sie nur zu hoffen, dass dieser Sachstand noch lange anhält! ;)
Und dennoch nehme ich meinen geäußerten Eindruck über die vermutete Beschränktheit Ihres Versorgers nicht zurück. Wie heißt es doch so schön: „Wer nicht will, der hat schon“.
Nun will der Versorger Ihnen wieder ans „Bein p...keln“. Machen Sie doch selbst diesem Trauerspiel ein Ende und kündigen Sie ihm die Freundschaft. Wer weiß, was Ihnen ein Richter im Klagefall testiert? Vielleicht schreibt er Ihnen u. a. auf, dass bereits seit 2007 die Möglichkeit des Versorgerwechsels besteht! Diesen Schwarzkitteln ist nämlich alles zuzumuten! ;)
Sollten meine „Weisheiten“ Ihren intellektuellen Ansprüchen nicht genügen und Sie das Geschwafel als unqualifizierte Auskunft betrachten, so bitte ich Sie um gefällige Nachsicht. :)
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@Didakt
Sollten meine „Weisheiten“ Ihren intellektuellen Ansprüchen nicht genügen und
Sie das Geschwafel als unqualifizierte Auskunft betrachten, so bitte ich Sie um gefällige Nachsicht
Sei Ihnen gewährt !