Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENTEGA => Thema gestartet von: jan_pb am 01. August 2013, 17:50:13

Titel: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: jan_pb am 01. August 2013, 17:50:13
Hallo allerseits,
ich habe heute einen Mahnbescheid vom Gericht Hühnfeld bekommen, und hoffe hier etwas Hilfe zu erhalten.

In den Jahren 2007-2010 habe ich mehrmals der Strompreiserhöhung von Entega schriftlich widersprochen, die Abschlagzahlung entsprechend der Empfehlung auf der Energieverbraucherseite berechnet, und monatlich gezahlt. Zwischenzeitlich hat sogar Entega schriftlich meinen selbsterrechneten monatlichen Abschlagzahlung zugestimmt. Nebenbei aber hat Entega in der Zeit mich mehrmals abgemahnt und auch mit Sperrung gedroht, welches ich auch wie empfohlen vor dem Gericht mit einer Schutzschriftabgabe verhindert habe.

Seit Ende 2010 bin ich umgezogen, habe Entega gekündigt und habe einen neuen Anbieter. Seitdem hat Entega auch nichts mehr von sich hören lassen. Gegen März dieses Jahres plötzlich kam wieder ein Forderungsschreiben vom Anwalt von Entega, mit zusätzlichen Kosten (unter anderem noch weiteren 6 Monaten Grundgebühr für die Wohnung wo ich gar nicht mehr gewohnt habe). Dieses habe ich dem Anwalt schriftlich widersprochen.

Heute habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, über etwa 1500 Euro insgesamt. Was soll ich machen ? Anwalt suchen ? widersprechen ?

Danke für eure Hilfe im voraus.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: kamaraba am 02. August 2013, 09:25:57
Umgekehrte Reihenfolge!
Zuerst widersprechen, respektive das Kreuz an der richtigen Stelle im Mahnbescheid machen und vor Ablauf der Frist zurücksenden.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: Stromfraß am 02. August 2013, 10:19:30
Die Antwort von kamaraba ist soweit ok.
Ansonsten ist es schwierig, ohne exakte Kenntnis der Vorgänge einen Rat zu geben.
Anwalt ist gut, kostet aber. Wenn man eine gute RS-Versicherung hat, kann man das machen.
Vielleicht lässt sich mit dem gegnerischen Anwalt reden?
Es geht ja darum, inwieweit die Forderung der Entega berechtigt ist oder nur teilweise. Bei einer Forderung von 1500 Euro kann man nicht einfach klein beigeben, wenn man der Meinung ist, dass diese unberechtigt ist. Die Grundgebühr allein können ja nicht die 1500 Euro sein.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: khh am 02. August 2013, 11:26:54
... Vielleicht lässt sich mit dem gegnerischen Anwalt reden? ...

Das - oder eine "Verhandlungsaufnahme" direkt mit dem Versorger - ist nicht ratsam, da sich das für Sie negativ
auf die wohl anstehende (oder teilweise schon eingetretene?) Verjährung der Forderung auswirken könnte !!!
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: Christian Guhl am 02. August 2013, 11:28:20
Ich warne davor, alleine ohne juristischen Beistand mit dem gegnerischen Anwalt zu verhandeln !!!!!!
Der gute Mann wird das blaue vom Himmel lügen, um möglichst die gesamte Forderung für seinen Mandanten hereinzuholen.
Mahnbescheid widersprechen und abwarten.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: Stromfraß am 02. August 2013, 11:38:31
Zitat
Mahnbescheid widersprechen und abwarten.
Klar, das ist erst mal richtig. Das hatte ich bereits geschrieben. Aber, was dann? Entega wird auf die Forderung nicht verzichten. So, wie es sich darstellt, ist doch zumindest ein Teil der Forderungen berechtigt, vielleicht auch alles. Genau das gilt es abzuklären.
Wie jan_pb schreibt, hat er zwar den Preiserhöhungen widersprochen, d.h. doch aber nicht, dass sie trotzdem berechtigt waren. Da kommt von 2007 - 2010 einiges zusammen.
Falls sich entega tatsächlich seit 2010 nicht mehr gerührt hat, wäre, wie khh schreibt, tatsächlich die Frage der Verjährung zu prüfen. Da kann man sich zunächst selbst sachkundig machen (BGB). Falls diese ernsthaft ansteht, lohnt es sich auch, sachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen (Anwalt).
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: khh am 02. August 2013, 12:10:10
... So, wie es sich darstellt, ist doch zumindest ein Teil der Forderungen berechtigt, ...

Woher wollen Sie das wissen?  ::)  -  aufgrund der spärlichen Angaben von @ jan_pb kann das doch nicht mal ansatzweise beurteilt werden!

... Da kommt von 2007 - 2010 einiges zusammen. ... wäre tatsächlich die Frage der Verjährung zu prüfen. ...

Ja, aber die etwa 1500 Euro dürften kaum allein aus Zahlungskürzungen in 2010 resultieren. Die nach Ansicht des Versorgers bestehenden
(Teil)Forderungen, welche erstmalig bereits vor 2010 fällig waren, sind jedenfalls längst verjährt!

Nachtrag

Sicher ist auch: Wenn @ jan_pb dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht fristgemäß widerspricht (Kreuz an der richtigen Stelle), dann ist das Thema durch
und Entega wird vollstrecken!

Alles Weitere kann in Ruhe bspw. mit einem Anwalt, der VZ oder dem BdEV geklärt werden (vllt. gemeinsam mit anderen Betroffenen lt. Unterforum?),
spätestens dann, falls der Versorger Klage erheben sollte (was zu bezweifeln ist  -  siehe Unterforum Entega! :) ).
 
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: jan_pb am 02. August 2013, 18:00:23
danke für die vielen Hinweise / Antworten. Der Brief ist gestern angekommen, d.h. ich werde ihn natürlich rechtzeitig angekreuzt zurücksenden.

Zur Forderung: Die ursprüngliche Forderung (Hauptforderung) von Entega belief sich im ersten Mahnschreiben seitens Entega auf 523 Euro (Juni 2010). Im November 2010 hat Entega über den Anwalt nochmal zusätzlich 71 Euro (Sperrversuch) und 238 Euro Verzugsschaden drauf gefordert. Seit dem war nichts mehr bis wie gesagt Mitte dieses Jahres.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: Stromfraß am 02. August 2013, 20:07:26
Wenn ich die 3 Beträge addiere, komme ich auf 832 Euro.
Da blieben noch knapp 700 Euro bis 1500 Euro.
Nach den hier veröffentlichten Angaben wären das für 6 Monate Grundgebühr und weitere Anwaltskosten.
Ich kann diese Beträge nicht nachvollziehen.
Das erste Mahnschreiben seitens Entega kam tatsächlich erst im Juni 2010, obwohl sie seit 2007 zu geringe Abschläge erhielten, die sie akzeptiert haben?
Für mich stellt sich das zumindest sehr mysteriös dar, um nicht zu dagen unglaubwürdig.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: jan_pb am 02. August 2013, 21:23:24
Hallo Stromfass,
ja das war mein Fehler, der vom Gericht geforderter Gesamtbetrag beläuft sich auf 1314 Euro (nicht 1500). Entega hat komischerweise in der diesjährigen Forderung komischerweise auch noch bis Ende Mai 2011 (wo ich schon seit mehr als einem halben Jahr ausgezogen bin) weiterhin Strom berechnet, wodurch die Hauptforderung (inkl. Verzugszins, Mahnkosten, Anwaltskosten) sich auf 1006 Euro sich summierte.

Ich werde dann erstmal das ganze widersprechen und eine rechtliche Beratung aufsuchen. Das Problem dabei ist nur, daß soweit ich mich erinnere, in 2007 / 2008 wo ich damals der Preiserhöhung widersprochen habe und mich nebenbei absichern wollte durch eine rechtliche Beratung, man mir dazu in etwa nur gesagt hat "besser Sie bezahlen einfach das was Entega fordert".
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: Stromfraß am 02. August 2013, 22:10:36
Zitat
Ich werde dann erstmal das ganze widersprechen und eine rechtliche Beratung aufsuchen.
So sehe ich es auch.
Zitat
Das Problem dabei ist nur, daß soweit ich mich erinnere, in 2007 / 2008 wo ich damals der Preiserhöhung widersprochen habe und mich nebenbei absichern wollte durch eine rechtliche Beratung, man mir dazu in etwa nur gesagt hat "besser Sie bezahlen einfach das was Entega fordert".
Einer Preiserhöhung widersprechen?
Entweder sie war berechtigt oder nicht. Im Normalfall akzeptiere ich eine Preiserhöung oder ich mache von meinem Recht der Sonderkündigung Gebrauch.
Ansonsten schulde ich dem Lieferanten Geld, was er irgendwann einzutreiben versucht.
Eine ungerechtfertigte Preiserhöhung mag es aus Sicht des Kunden sein, aber dann muss ich mich wehren. Und wenn die rechtliche Beratung so war wie dargelegt ("besser Sie bezahlen ...") dann ist aus meiner Sicht alles klar.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: jan_pb am 02. August 2013, 23:59:29
Einer Preiserhöhung widersprechen?
Entweder sie war berechtigt oder nicht. Im Normalfall akzeptiere ich eine Preiserhöung oder ich mache von meinem Recht der Sonderkündigung Gebrauch.
Ansonsten schulde ich dem Lieferanten Geld, was er irgendwann einzutreiben versucht.
Eine ungerechtfertigte Preiserhöhung mag es aus Sicht des Kunden sein, aber dann muss ich mich wehren. Und wenn die rechtliche Beratung so war wie dargelegt ("besser Sie bezahlen ...") dann ist aus meiner Sicht alles klar.

Aber das würde doch wiederrum heisen, daß alle Stromlieferanten beliebig ihre Preise erhöhen könnten, und die Verbraucher alles mitmachen müssen. Wozu gibt es dann noch die Preisproteste ?
http://www.energieverbraucher.de/de/site__1705/ (http://www.energieverbraucher.de/de/site__1705/)
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: khh am 03. August 2013, 00:41:44
Einer Preiserhöhung widersprechen?
Entweder sie war berechtigt oder nicht. Im Normalfall akzeptiere ich eine Preiserhöung oder ich mache von meinem Recht der Sonderkündigung Gebrauch.
Ansonsten schulde ich dem Lieferanten Geld, was er irgendwann einzutreiben versucht.
Eine ungerechtfertigte Preiserhöhung mag es aus Sicht des Kunden sein, aber dann muss ich mich wehren. Und wenn die rechtliche Beratung so war wie dargelegt ("besser Sie bezahlen ...") dann ist aus meiner Sicht alles klar.

@ Stromfraß

Mit Verlaub, aber was schreiben Sie denn jetzt wieder für einen Quatsch? Ihre Handlungsweise ist für User dieses Forums keineswegs der "Normalfall". Bevor Sie hier mit solchen 'Weisheiten' rüberkommen, sollten Sie sich vllt. in diesem Forum oder auf den Seiten des BdEV erst mal richtig informieren. Viele User haben den Preiserhöhungen ihres Versorgers jahrelang widersprochen und diese nicht bezahlt  -  ich bspw. praktiziere das nach wie vor sehr erfolgreich!  :)

@ jan_pb

Ob ihr Preisprotest berechtigt war, kann man ohne detaillierte Prüfung ihrer Vertragsunterlagen [Tarif(art), AGB etc.] nicht beurteilen. Lesen Sie zunächst mal die Beiträge im hiesigen Unterforum der Entega, möglicherweise finden Sie dort zu Ihrem "Fall" bereits wertvolle Informationen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt konsultieren wollen, dann wählen Sie möglichst eine/n mit dem Energierecht vertraute/n Anwältin/Anwalt z.B. aus dem Verzeichnis des Bundes der Energieverbraucher. Lassen Sie sich durch wenig qualifizierte Ausführungen mancher User nicht verunsichern!  ;)

Ergänzung: Und bereits verjährte Forderungen müssen Sie selbst bei unberechtigten Zahlungskürzungen nicht mehr bezahlen (Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB). Diesbzgl. ist auch zu prüfen, ob Entega unzulässigerweise ein sogen. Kontokorrent angewendet und/oder zweckbestimmte (Abschlags)Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet hat (vgl. § 366 BGB)! 
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: jan_pb am 03. August 2013, 07:15:20

Ob ihr Preisprotest berechtigt war, kann man ohne detaillierte Prüfung ihrer Vertragsunterlagen [Tarif(art), AGB etc.] nicht beurteilen. Lesen Sie zunächst mal die Beiträge im hiesigen Unterforum der Entega, möglicherweise finden Sie dort zu Ihrem "Fall" bereits wertvolle Informationen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt konsultieren wollen, dann wählen Sie möglichst eine/n mit dem Energierecht vertraute/n Anwältin/Anwalt z.B. aus dem Verzeichnis des Bundes der Energieverbraucher. Lassen Sie sich durch wenig qualifizierte Ausführungen mancher User nicht verunsichern!  ;)

Ergänzung: Und bereits verjährte Forderungen müssen Sie selbst bei unberechtigten Zahlungskürzungen nicht mehr bezahlen (Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB). Diesbzgl. ist auch zu prüfen, ob Entega unzulässigerweise ein sogen. Kontokorrent angewendet und/oder zweckbestimmte (Abschlags)Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet hat (vgl. § 366 BGB)!

danke mache ich.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: Stromfraß am 03. August 2013, 10:56:13
khh schrieb:
Zitat
@ Stromfraß

Mit Verlaub, aber was schreiben Sie denn jetzt wieder für einen Quatsch? Ihre Handlungsweise ist für User dieses Forums keineswegs der "Normalfall". Bevor Sie hier mit solchen 'Weisheiten' rüberkommen, sollten Sie sich vllt. in diesem Forum oder auf den Seiten des BdEV erst mal richtig informieren. Viele User haben den Preiserhöhungen ihres Versorgers jahrelang widersprochen und diese nicht bezahlt  -  ich bspw. praktiziere das nach wie vor sehr erfolgreich!  :)
@khh, wenn Sie es anders sehen ...
Was ist denn der Normalfall? Der Lieferant kündigt eine "Preisanpassung" an und begründet sie in der Regel auch. Wenn ich diese akzeptiere, unternehme ich nichts. Falls ich diese nicht akzeptiere, habe ich die Möglichkeit einer Sonderkündigung. Aus meiner Sicht sind das die "Normalfälle".
Nun gibt es weiterhin die Möglichkeit, entsprechend §315 BGB gegen "unrechtmäßig hohe Strompreise" in Widerspruch zu gehen. Ich sehe dies aber als Ausnahmefall an.
Aus den Beiträgen von jan_pb ist nicht ersichtlich, ob sein Widerspruch berechtigt war oder nicht und das ist doch Voraussetzung, ob er auch berechtigt war, Zahlungen zu kürzen.
Auch die Formulierung "zwischenzeitlich hat die Entega meiner Abschlagszahlung zugestimmt" ist doch Gummi. Wann war das, in welcher Höhe und fpr welchen Zeitraum?
Eine sachliche Hilfe ist nur in Kenntnis der Sachverhalte möglich und im konkreten Fall wird die Hilfe eines Fachanwalts nötig sein. Da sind wir einer Meinung.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: userD0010 am 03. August 2013, 11:10:36
@khk  @ jan_b
Da passiert mal wieder genau das, worüber sich zahlreiche seriöse leser/user so oft ärgern. Hier versucht mal wieder ein
Kommentierer, sich möglichst schnell über die 100 - Marke zu hangeln, auch wenn seine "Beiträge"  absoluter Schwachsinn sind und den Betroffenen lediglich verunsichern.
Wenn jan_b  regelmäßig den Prteiserhöhungen widersprochen hat, wenn er regelmäßig fristgerecht die Kürzung seiner Enrgieabrechnung erklärt und gemeldet hat, sollte er lediglich das berühmte Kreuzchen auf dem MB anbringen, diesen kopieren und das Original an das zuständige AG fristwahrend zurücksenden, natürlich per Ebf.
Wenn jan_b  (hoffentlich) fristgerecht die Abnahmekündigung wegen Umzugs dem Versorger nachweislich zugesandt hat, ist sollte er tunlichst einen  fachjzbdugeb RA konsultieren. Eine Beratung zunächst wird nicht die Welt kosten.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: khh am 03. August 2013, 14:28:00
... Der Lieferant kündigt eine "Preisanpassung" an ... .  Falls ich diese nicht akzeptiere, habe ich die Möglichkeit einer Sonderkündigung. ... Nun gibt es weiterhin die Möglichkeit, entsprechend §315 BGB gegen "unrechtmäßig hohe Strompreise" in Widerspruch zu gehen. ...

@ Stromfraß

Das Thema „Preisprotest“ ist wesentlich komplexer, informieren Sie sich erst einmal. In diesem Thread ist eine Grundsatzdiskussion aber nicht angebracht.

... Auch die Formulierung "zwischenzeitlich hat die Entega meiner Abschlagszahlung zugestimmt" ist doch Gummi. Wann war das, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum?

Das kann vernachlässigt werden: Wenn Entega den Abschlagszahlungen zugestimmt hat, dann besagt das NICHTS bzgl. der erfolgten Preiskürzungen durch @ jan_pb !

Entscheidend wird sein: Allgemeiner Tarif/Grundversorgung oder Sondervertragsverhältnis? Bei Letzterem sind § 305 und insbesondere § 307 BGB maßgeblich. Beim Unbilligkeitseinwand zur Grundversorgung wird es schwieriger (zudem hohes Kostenrisiko wg. evtl. Gutachten)  -  vllt. kann da aber das noch ausstehende EuGH-Urteil helfen !?

Ein/e sachkundige/r Rechtsanwalt/in wird wissen was zu prüfen und zu tun ist !

Zitat von: jan-pb am 27.11.2010
Ich habe einen Fachanwalt für Energierecht konsultiert, und nach eingehende Prüfung aller Unterlagen und der aktuellen Rechtslage hat man mir geraten, alles zu bezahlen. Der Grund: Seit 2007 BGH-Rechtssprechung sind die Stromanbieter berechtigt, einseitige Preiserhöhung vorzunehmen, und die §315 Billigkeitskontrolle gilt hier nicht. Man kann jederzeit wechseln wenn einem die Preiserhöhung nicht passt.
Bei diesem „Fachanwalt“ sind allerdings Zweifel an der Sachkompetenz angebracht.  :(
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: jan_pb am 03. August 2013, 17:10:14
danke khh daß du den alten Beitrag von mir rausgesucht hat. Wusste nicht mehr wo / wann der war.

Eine letzte Frage noch zum Bescheid. Da gibts es

[ ] ich widerspreche dem Anspruch insgesamt
oder
[ ] ich widerspreche nur einem Teil des Anspruchs, und zwar
(Hauptforderung, Zinsen, laufenden Zinsen soweit sie nachstehenden Zinssatz übersteigen, Verfahrenskosten, den anderen Nebenforderungen wegen eines Betrages von..)

welchen der beiden sollte ich dabei ankreuzen ?
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: userD0010 am 03. August 2013, 17:52:39
@ jan_pb
Sie sollten dem Anspruch insgesamt widersprechen !
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: khh am 03. August 2013, 18:31:33
@ jan_pb
Sie sollten dem Anspruch insgesamt widersprechen !

So ist es. Ob der noch nicht verjährte Teil der Hauptforderung etc. vllt. besser anzuerkennen ist, falls der Versorger klagt
(insbesondere, wenn es sich um einen Grundversorgungsvertrag handelte), sollte die anwaltliche (Erst)beratung ergeben.

Evtl. zu empfehlende Anwältin (?) :  RAin Michaela Sievers-Römhild,
Spitalwiese 8a, 55425 Waldalgesheim, Tel. 06721-992510, Fax: 06721-992511


PS: Wenn Sie Ihr eigenes Profil aufrufen, können Sie unter "Beiträge anzeigen" Ihren von mir zitierten Beitrag aus 2010
und die seinerzeitigen Antworten checken !   ;)
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: Stromfraß am 03. August 2013, 20:19:16
Wenn ich die Beiträge hier lese, wollen doch alle nur helfen!
1. Widerspruch gegen den Mahnbescheid in Gänze
2. anwaltliche Hilfe

Inwieweit die anwaltliche Hilfe tatsächlich was bringt, da gehen die Meinungen auseinander.
Da fehlen einfach die Fakten wie Grundversorgung oder Sondervertrag und dann die Fragen von h.terbeck:
Zitat
Wenn jan_b  regelmäßig den Prteiserhöhungen widersprochen hat, wenn er regelmäßig fristgerecht die Kürzung seiner Enrgieabrechnung erklärt und gemeldet hat, sollte er lediglich das berühmte Kreuzchen auf dem MB anbringen, diesen kopieren und das Original an das zuständige AG fristwahrend zurücksenden, natürlich per Ebf.
Wenn jan_b  (hoffentlich) fristgerecht die Abnahmekündigung wegen Umzugs dem Versorger nachweislich zugesandt hat, ist sollte er tunlichst einen  fachjzbdugeb RA konsultieren. Eine Beratung zunächst wird nicht die Welt kosten.
Da sind mehrere "wenn" und was da genau passiert ist, dafür sind die Aussagen von jan_pb einfach zu dürftig.
Wir können uns alle weit aus dem Fenster lehnen, denn wir haben nicht den Ärger, die Kosten und eine evtl. Gerichtsverhandlung.
Ich bin einfach der Auffassung, dass man sich gut überlegen sollte, inwieweit man letztlich die Forderung von 1300 Euro oder einen Teil dessen akzeptiert.
Ein wirklich guter Anwalt könnte da bei der Entscheidung helfen und eine Erstberatung sollte man da schon in Anspruch nehmen. Wenn eine RS-Versicherung besteht, könnte das die Sache erleichtern.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: jan_pb am 03. August 2013, 20:47:42
@ jan_pb
Sie sollten dem Anspruch insgesamt widersprechen !

So ist es. Ob der noch nicht verjährte Teil der Hauptforderung etc. vllt. besser anzuerkennen ist, falls der Versorger klagt
(insbesondere, wenn es sich um einen Grundversorgungsvertrag handelte), sollte die anwaltliche (Erst)beratung ergeben.

Evtl. zu empfehlende Anwältin (?) :  RAin Michaela Sievers-Römhild,
Spitalwiese 8a, 55425 Waldalgesheim, Tel. 06721-992510, Fax: 06721-992511


PS: Wenn Sie Ihr eigenes Profil aufrufen, können Sie unter "Beiträge anzeigen" Ihren von mir zitierten Beitrag aus 2010
und die seinerzeitigen Antworten checken !   ;)

danke mache ich.

Wenn ich die Beiträge hier lese, wollen doch alle nur helfen!
1. Widerspruch gegen den Mahnbescheid in Gänze
2. anwaltliche Hilfe

Inwieweit die anwaltliche Hilfe tatsächlich was bringt, da gehen die Meinungen auseinander.
Da fehlen einfach die Fakten wie Grundversorgung oder Sondervertrag und dann die Fragen von h.terbeck:

Es handelt sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung (Anfang 2006) um den Grundversorgungstarif Entega Basis Stom (13,60 ct / kwh damals). In 2007 hat Entega mehrmals mit dem sondervertrag "Clever Strom" geworben, da dieser angeblich in der Summe wesentlich günstiger ist. Diese habe ich jedoch nie angenommen und blieb auch nach dem mehrmaligen "Hinweis" beim Grundversorgungstarif Entega Basis Strom. Im Zuge dessen hat Entega bekannterweise die Strompreise drastisch angezogen, auch im Grundversorgungstarif. Seit 2007 habe ich diese Erhöhungen regelmäßig widersprochen.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: khh am 03. August 2013, 21:34:15
... Es handelt sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung (Anfang 2006) um den Grundversorgungstarif Entega Basis Stom (13,60 ct / kwh damals). ...

@ jan_pb

Grundversorgungsverträge kommen üblicherweise durch Energieentnahme zustande. Wenn Sie Anfang 2006 einen Vertrag unterzeichnet haben
[und es ergänzend zur AVBEltV/StromGVV sogar eine (womöglich unwirksame) AGB gab], dann ist es m.E. sehr fraglich, ob es sich bei dem Tarif
"Entega Basis Strom" tatsächlich um die Grundversorgung handelte. Empfehlung: Lassen Sie das bei der anwaltlichen Beratung prüfen!
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: Stromfraß am 03. August 2013, 22:11:44
Zitat
ENTEGA Basis Stromtarif

Der ENTEGA Basis Stromtarif sichert die Grundversorgung und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz im ENTEGA Grundversorgungsgebiet. Weitere Basistarife mit unterschiedlichen Tages- und Nachttarifen oder für besonders exakte Verbrauchserfassung im gewerblichen Bereich finden Sie ebenfalls unter den Basis Stromtarifen.

http://www.entega.de/produkte-und-service/strom/uebersicht-und-preise/
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: userD0010 am 03. August 2013, 22:27:58
@khk
in Einem habe ich mich geirrt. Stromfraß versucht nicht, die 100-Marke zu überspringen, sondern die 500-Marke.
Zwar alles nichtssagend, aber immerhin scheint die Anzahl der Beiträge zu befriedigen.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: khh am 03. August 2013, 23:01:41
Off - Topic

@khk
in Einem habe ich mich geirrt. Stromfraß versucht nicht, die 100-Marke zu überspringen, sondern die 500-Marke.
Zwar alles nichtssagend, aber immerhin scheint die Anzahl der Beiträge zu befriedigen.

Stimmt, vielfach 'bla bla' oder 'Binsenweisheiten'  ...... aber der letzte Beitrag war doch ganz brauchbar !   ;)

On - Topic

Zitat
ENTEGA Basis Stromtarif

Der ENTEGA Basis Stromtarif sichert die Grundversorgung und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz im ENTEGA Grundversorgungsgebiet. ...

http://www.entega.de/produkte-und-service/strom/uebersicht-und-preise/

Die Frage bleibt:  Trifft das für Anfang 2006 auch zu ?   :-\


Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: jan_pb am 04. August 2013, 08:28:22
Zitat
ENTEGA Basis Stromtarif

Der ENTEGA Basis Stromtarif sichert die Grundversorgung und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz im ENTEGA Grundversorgungsgebiet. ...

http://www.entega.de/produkte-und-service/strom/uebersicht-und-preise/

Die Frage bleibt:  Trifft das für Anfang 2006 auch zu ?   :-\
[/quote]

im ersten Schreiben von Entega steht :

Zitat
Sie haben sich für blabla von Entega entschieden. hierzu heissen wir Sie willkommenund bestätigen ihnen den energieliferungsvertrag, dessen Grundlage die Verordnungen über Algemeine Bedingungen (AVB) für Elektrizität, Gas- und Wasserversorgung von Tarifkunden sind. Diese können Sie in allen ENTEGA Points oder bei unseren Shop in Shop Partnern einsehen.

Kann man diese AVB noch irgendwo finden ?

[/quote]
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: Stromfraß am 04. August 2013, 10:08:32
Off-topic:

Zitat
Hier versucht mal wieder ein
Kommentierer, sich möglichst schnell über die 100 - Marke zu hangeln

Zitat
in Einem habe ich mich geirrt. Stromfraß versucht nicht, die 100-Marke zu überspringen, sondern die 500-Marke.

Zitat
Es irrt der Mensch solang er lebt
J.W. Goethe

Derlei Kommentierungen sind nicht mein Niveau.
Überlassen wir es doch einfach dem Fragesteller, ob er mit meinen Beiträgen was anfangen kann.

On-topic:
Immerhin haben sich mit Nachfragen 2 Sachverhalte neu ergeben.
1. Die Forderung der Entega sind nicht mehr 1500 Euro, sondern ca. 1300 Euro
2. jan_pb hat bei Entega den Grundversorgungstarif. Da er dies selbst angibt, sehe ich keinen Grund, das anzuweifeln:
Zitat
Es handelt sich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung (Anfang 2006) um den Grundversorgungstarif Entega Basis Stom (13,60 ct / kwh damals)
--

Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: Didakt am 04. August 2013, 11:16:36
Zur Frage von jan_bp:

Zitat
Kann man diese AVB noch irgendwo finden?

Die Beiträge in diesem Thread verwundern in der Tat ein wenig! Die von @ khh u. a. sind ausgenommen!

Die AVB kann man finden, wenn man denn ernsthaft will und sich in der Sache auch nur ein klitzeklein wenig auskennt. ;)

Siehe hierzu den Beitrag von @ khh weiter oben:
Zitat
@ jan_pb

Grundversorgungsverträge kommen üblicherweise durch Energieentnahme zustande. Wenn Sie Anfang 2006 einen Vertrag unterzeichnet haben und es ergänzend zur AVBEltV/StromGVV sogar eine (womöglich unwirksame) AGB gab, dann ist es m.E. sehr fraglich, ob es sich bei dem Tarif "Entega Basis Strom" tatsächlich um die Grundversorgung handelte. Empfehlung: Lassen Sie das bei der anwaltlichen Beratung prüfen!

Hier finden Sie eine reichliche Auswahl: http://www.google.de/#gs_rn=23&gs_ri=psy-ab&cp=7&gs_id=2&xhr=t&q=AVBEltV&es_nrs=true&pf=p&output=search&sclient=psy-ab&oq=AVBEltV&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.50165853,d.ZWU&fp=fb0814af62ebdf25&biw=1745&bih=914 (http://www.google.de/#gs_rn=23&gs_ri=psy-ab&cp=7&gs_id=2&xhr=t&q=AVBEltV&es_nrs=true&pf=p&output=search&sclient=psy-ab&oq=AVBEltV&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.50165853,d.ZWU&fp=fb0814af62ebdf25&biw=1745&bih=914)
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: khh am 04. August 2013, 13:36:49
... Immerhin haben sich mit Nachfragen 2 Sachverhalte neu ergeben.
1. Die Forderung der Entega sind nicht mehr 1500 Euro, sondern ca. 1300 Euro
2. jan_pb hat bei Entega den Grundversorgungstarif. Da er dies selbst angibt, sehe ich keinen Grund, das anzuweifeln: ...

@ Stromfraß

Die Höhe der Forderung ist für eine Beurteilung des Sachverhalts von nachgeordneter Bedeutung. Es geht auch nicht um „anzweifeln“, sondern um eine strukturierte Prüfung der Vertragssituation. Der „Grund“ ist:
[…]
Entscheidend wird sein: Allgemeiner Tarif/Grundversorgung oder Sondervertragsverhältnis? Bei Letzterem sind § 305 und insbesondere § 307 BGB maßgeblich. Beim Unbilligkeitseinwand zur Grundversorgung wird es schwieriger (zudem hohes Kostenrisiko wg. evtl. Gutachten)  -  vllt. kann da aber das noch ausstehende EuGH-Urteil helfen !?  Ein/e sachkundige/r Rechtsanwalt/in wird wissen was zu prüfen und zu tun ist !
[...]

Die Erfolgsaussichten und Risiken eines Preisprotestes sind in der Grundversorgung (entspricht die Preisanpassung der Billigkeit?) und bei einem Sondervertrag (ist die AGB-Preisänderungsklausel wirksam?) durchaus unterschiedlich. Alles nachzulesen hier im Forum! Wenn Sie sich diesbzgl. nicht wenigstens ansatzweise auskennen, dann halten Sie sich hier besser raus.  >:(

@ jan_pb

In einem anderen Thread zur Entega haben Sie @ Egli1 angesprochen. Eine Kontaktaufnahme (evtl. auch direkt vor Ort) ist zwar richtig und sinnvoll, die Vorgehensweise des genannten User’s kann für Sie aber nur bei identischer Vertragssituation hilfreich sein!

Noch ein Tipp meinerseits: Prüfen Sie sämtliche Verbrauchsabrechnungen oder lassen Sie prüfen, ob für die Jahre 2006 bis 2010 durchgängig zum ursprünglichen Tarif abgerechnet wurde. Sollte Entega eigenmächtig auf einen (anderen) Sondervertrag „umgestellt“ haben, wird ein/e sachkundige/r RA/in wissen, ob man das zum eigenen Vorteil nutzen kann.

Und noch etwas  -  Sie zitieren aus dem ersten Schreiben von Entega:
Zitat
... wir ... bestätigen ihnen den Energielieferungsvertrag, dessen Grundlage die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen (AVB) für Elektrizität, Gas- und Wasserversorgung von Tarifkunden sind. Diese können Sie in allen ENTEGA Points oder bei unseren Shop in Shop Partnern einsehen.

Die AVBEltV § 2 Abs. 3 verpflichtet den Grundversorger hingegen:
Zitat
Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist verpflichtet, jedem Neukunden bei Vertragsabschluß ... die allgemeinen Bedingungen kostenlos auszuhändigen.
Vielleicht kann ein/e sachkundige/r RA/in auch damit etwas anfangen.     
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: jan_pb am 04. August 2013, 19:34:35
danke khh für die sehr hilfreiche Antwort!

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hieß der Tarif "Entega Single/Family". Irgendwann 2006/2007 wurde dieser eingestellt und ich wurde in den Tarif Entega Basis Strom eingestuft.

Wo finde ich die Liste der sachkundigen Anwälte (die einen nicht mit "besser Sie bezahlen das einfach" bei der Erstberatung abfertigen) ?
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: khh am 04. August 2013, 22:19:13
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hieß der Tarif "Entega Single/Family". Irgendwann 2006/2007 wurde dieser eingestellt und ich wurde in den Tarif Entega Basis Strom eingestuft.

@ jan_pb

Ein bestehender Vertrag kann nicht einfach so „eingestellt“ und ein Bestandskunde nicht ohne weiteres in einen anderen Tarif „eingestuft“ werden !
Wie bereits wiederholt angesprochen: Um Ihre Vertragssituation beurteilen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten einschätzen zu können, bedarf es insbesondere einer sachkundigen Prüfung sämtlicher Vertragsunterlagen ab Beginn sowie des damit in Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs.

Wo finde ich die Liste der sachkundigen Anwälte (die einen nicht mit "besser Sie bezahlen das einfach" bei der Erstberatung abfertigen) ?

Hier:  www.energieverbraucher.de/de/Rechtsanwaelte__1713/

Nachtrag
Ich habe Ihnen eine PN geschrieben (siehe unter "Meine Mitteilungen") !
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: userD0010 am 05. August 2013, 07:44:22
jan_pb
Zitat von: jan_pb am 04. August 2013, 20:34:35

    Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hieß der Tarif "Entega Single/Family". Irgendwann 2006/2007 wurde dieser eingestellt und ich wurde in den Tarif Entega Basis Strom eingestuft.

Sie zitieren einen "VERTRAGSABSCHLUSS",  bei dem ich unterstelle, dass dieser schriftlich fixiert wurde. Die dann irgendwann danach erfolgte "Einstufung"  in Basis Strom kann eigentlich nicht ohne Kündigung des bis dahin existierenden Vertrages oder das Anerbieten desselben und Umwandlung in den neuen Tarif erfolgt sein. Und darüber sollten Sie hoffentlich noch Unterlagen besitzen!

Erfahrungsgemäß versuchen Versorger immer wieder einmal, mit angeblichen Sonderangeboten, Spartarifen oder längerfristigen Neuvertrags-Laufzeiten ihre Kunden zu ködern, einer Vertragsänderung zuzustimmen, wobei diese Versorger nur Eines im Sinn haben, nämlich bessere Konditionen für sich herauszuschlagen bei ihren ach so ahnungslosen Kunden.

Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: userD0010 am 05. August 2013, 07:59:27
@khh   @ jan_pb
Bei QEgli lese ich soeben, dass Sie Diesem von der Entega Forderung in Höhe von 1.000,00 Euro (Hauptforderung) berichten.
In Ihrem eigenen Thread berichten Sie von zunächst 1.500, dann korrigiert von 1.300 Euro.. Welche Forderung ist denn nun korrekt und auf welche Zeiträume bezieht sich diese ?
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: jan_pb am 05. August 2013, 09:31:55
Hallo h.terbeck,
die Hauptforderung (im Mahnbescheid) beläuft sich auf 1000 Euro. Ursprüngliche Forderung (für 2007-2010 als Fehlbetrag, das was Entega wollte abzüglich meine Abschlagszahlungen) war etwas mehr als 500 Euro. Seitdem hat Entega ordentlich draufaddiert (Verzugskosten, Zinsen, Fehlgeschlagener Sperrversuch etc.).


Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: Stromfraß am 05. August 2013, 21:28:46
jan_pb schrieb am 02.08.13:
Zitat
Hallo Stromfass,
ja das war mein Fehler, der vom Gericht geforderter Gesamtbetrag beläuft sich auf 1314 Euro (nicht 1500). Entega hat komischerweise in der diesjährigen Forderung komischerweise auch noch bis Ende Mai 2011 (wo ich schon seit mehr als einem halben Jahr ausgezogen bin) weiterhin Strom berechnet, wodurch die Hauptforderung (inkl. Verzugszins, Mahnkosten, Anwaltskosten) sich auf 1006 Euro sich summierte.
Ein bißchen verworren ist es schon: ich kann nur hoffen, dass die anderen Fragen, welcher Tarif galt und was unterschrieben bzw. anerkannt wurde, klarer sind.
Es ist hier keinem User zuzumuten, einigermaßen objektiv die Sachlage zu beurteilen ohne exakte Kenntnis der Zusammenhänge. Da kann wohl tatsächlich nur ein versierter Anwalt helfen.
Jan_pb, ich wünsche Ihnen wirklich Erfolg in Ihrem Bemühen. Prüfen Sie aber bitte, inwieweit Forderungen der Entega berechtigt sein könnten. Auch ein Anwalt kostet Geld, insbesondere, wenn man keine RS-Versicherung hat.
Denken Sie auch daran, dass sich der Sachverhalt bei QEgli anders als bei Ihnen darstellt.
Titel: Re: Entega - Gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: khh am 06. August 2013, 12:39:13
Zusammenfassung:

Aufgrund der vorliegenden  Angaben (und ergänzender Telefonauskünfte) von @ jan_pb ist davon auszugehen, dass er währender der gesamten Belieferungsdauer 2006 – 2010 Grundversorgungskunde war. Den von Entega vorgesehenen Preiserhöhungen hat er jeweils mit dem Musterbrief des BdEV widersprochen und die Erhöhungsbeträge nicht bezahlt. Den verlangten Angemessenheitsnachweis für die Preisforderungen ist der Versorger 'Entega' schuldig geblieben.

Da der Unbilligkeitseinwand die Nichtfälligkeit der Forderungen aus Preiserhöhungen zur Folge hat, wird es wohl das Geheimnis auch dieses Versorgers bleiben, wieso man sich berechtigt sieht, Kunden mit Mahnungen, anwaltlichen Zahlungsaufforderungen, gerichtlichen Mahnbescheiden sowie Sperrversuchen zu „belästigen“ und die daraus resultierenden Kosten auch noch (dreist) in Rechnung stellen zu können.

Die aus Sicht von Entega offenen Beträge aus den bis einschließlich 2009 zugestellten Rechnungen wurden anscheinend in den nachfolgenden Rechnungen „fortgeschrieben“. Da das und außergerichtliche Inkassomaßnahmen bekanntlich keine Auswirkungen auf die Verjährung von Forderungen haben, sind insofern die mit den Abrechnungen vor 2010 erstmalig fällig gestellten Preiserhöhungsbeträge längst verjährt.

Zudem bleibt abzuwarten, ob Entega überhaupt Klage erhebt, schließlich steht auch noch die Entscheidung des EuGH zur Grundversorgung im Raum  -  Auszug aus „Der Energieblog“ von den Versorgeranwälten BBH :
Zitat
... sind beim EuGH noch zwei weitere Verfahren anhängig (Az. C-359/11, C-400/11), die das obige Verfahren in den Schatten stellen könnten. Hier geht es nämlich um die Frage, ob Preisanpassungen in der gesetzlichen Grundversorgung wirksam sind. Selbst diese hängen nach Ansicht des BGH davon ab, ob die Regelungen der AVBGasV bzw. GasGVV (oder: StromGVV) den Transparenzanforderungen der Elektrizitäts- bzw. Gasbinnenmarktrichtlinie entsprechen. Zurzeit ruhen diese Verfahren noch. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass der EuGH hier die gleichen Maßstäbe anlegt wie bei der Beantwortung der Vorlagefragen des BGH zu Sonderlieferverträgen. Das wiederum wäre dramatisch: Das Modell ”Grundversorgung” wäre akut gefährdet.

Wenn diese Verfahren und die anschließende Umsetzung durch den BGH für Verbraucher nicht positiv ausgehen, dann sollte @ jan_pb m.E. prüfen (lassen), ob die noch nicht verjährten Forderungen aus unbezahlte Preiserhöhungen (nicht aber die geltend gemachten „Nebenkosten“) wg. des Prozesskostenrisikos (insbes. mögliche Gutachterkosten!) besser bezahlt werden, vllt. unter dem Vorbehalt „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“!?

... Prüfen Sie aber bitte, inwieweit Forderungen der Entega berechtigt sein könnten. Auch ein Anwalt kostet Geld, insbesondere, wenn man keine RS-Versicherung hat. ... Denken Sie auch daran, dass sich der Sachverhalt bei QEgli anders als bei Ihnen darstellt.

@ Stromfraß

Wenn Sie keinerlei Begründung für Ihre Einschätzung liefern (können), dann sind solche Aussagen oder „Binsenweisheiten“ völlig wertlos und führen nur zur Verunsicherung des Betroffenen!  Ob (was ich machen würde) und wann ein „Preisprotestler“ einen Anwalt (oder die Verbraucherzentrale bzw. als Mitglied den BdEV) konsultiert, muss selbstverständlich jeder für sich entscheiden.
Titel: Re: Entega - Gerichtliches Mahnbescheid
Beitrag von: userD0010 am 06. August 2013, 15:02:18
@ khh
Ihre umfassende, beeindruckende Ausführung beruht wohl auf Rücksprache mit dem Betroffenen. Dass solche Probleme zu drei Seiten "Ausführungen" führen muss, liegt daran, dass sich vermeintliche Fachleute aufschwingen, irgendwelche Binsenweisheiten oder dem Forum entnommene, aber nicht wirklich intellektuell verstandende "Weisheiten" verbreiten und auch selbst noch glauben, qualifizierte Auskunft erteilen zu dürfen.
Es wäre wünschenswert, wenn der/die zuständige(n) Moderator(en) solches Geschwafel unterbinden würden.