Forum des Bundes der Energieverbraucher

Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: bb am 06. Juni 2013, 12:55:01

Titel: Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines Urteils
Beitrag von: bb am 06. Juni 2013, 12:55:01
Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines nicht bisher augenscheinlich nicht veröffentlichtes Urteil XYZ eines bestimmten Gerichts, wenn überhaupt?

Eine E-Mail an die Poststelle mit der Bitte um Übersendung schicken.
Titel: Re: Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines Urteils
Beitrag von: SabbelMR am 06. Juni 2013, 12:57:32
Und die geschieht dann kostenfrei?

Muss ein berechtigtes Interesse angegeben werden?
Titel: Re: Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines Urteils
Beitrag von: bb am 06. Juni 2013, 13:03:45
Und die geschieht dann kostenfrei?

Muss ein berechtigtes Interesse angegeben werden?

Die Übersendungskosten bestimmten sich nach den kostenrechtlichen Regelungen des Bundeslandes bzw. der JVKostO.

Ein berechtigtes Interesse muss nicht dargelegt werden.
Titel: Re: Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines Urteils
Beitrag von: SabbelMR am 07. Juni 2013, 01:57:51
Herzlichen Dank für die Auskünfte!