Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: bb am 06. Juni 2013, 12:55:01
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Wie kommt ein "jedermann" an den Volltext eines nicht bisher augenscheinlich nicht veröffentlichtes Urteil XYZ eines bestimmten Gerichts, wenn überhaupt?
Eine E-Mail an die Poststelle mit der Bitte um Übersendung schicken.
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Und die geschieht dann kostenfrei?
Muss ein berechtigtes Interesse angegeben werden?
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Und die geschieht dann kostenfrei?
Muss ein berechtigtes Interesse angegeben werden?
Die Übersendungskosten bestimmten sich nach den kostenrechtlichen Regelungen des Bundeslandes bzw. der JVKostO.
Ein berechtigtes Interesse muss nicht dargelegt werden.
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Herzlichen Dank für die Auskünfte!