funktioniert dieses Prinip wirklich : in die Steckdose stecken und Zähler dreht sich rückwärts.
Laut TAB darf die Anlage im Gebäude nicht auf Verbrauchsebene, d.h. Steckdose, angeschlossen werden.
Ob es erlaubt ist, spielt womöglich nicht immer eine Rolle, wenn es der Netzbetreiber nicht merkt. ;)Die normalen Ferrariszähler für Haushaltsabnahmestellen haben keine Rücklaufsperre und würden sich bei Einspeisung wirklich rückwärts drehen. Zähler mit Rücklaufsperre werden (wurden) nur für besondere Anwendungsfälle eingebaut und tragen ein entprechendes Symbohl oder den Hinweis auf dem Typenschild. Elektronische Zähler dürften wohl allgemein nicht rückwärts zählen, das hängt aber sicher von der verwendeten Software ab.
Jedenfalls läuft ein normaler Stromzähler nicht rückwärts, weil er eine Rücklaufsperre hat.
Man würde also den eingespeisten Strom dem Netzbetreiber schenken.
Die normalen Ferrariszähler für Haushaltsabnahmestellen haben keine Rücklaufsperre und würden sich bei Einspeisung wirklich rückwärts drehen. Zähler mit Rücklaufsperre werden (wurden) nur für besondere Anwendungsfälle eingebaut und tragen ein entprechendes Symbohl oder den Hinweis auf dem Typenschild.Again what learned. :D
Ein weiterer Anspekt beim Anschluss solcher Anlagen betrifft die Sicherheit. Die Sicherungen in der Verteilung können bei Einspeisung in eine Steckdose eine Überlastung der Leitungen nicht verhindern, wenn an der selben Leitung neben der einspeisenden Anlage auch Verbraucher angeschlossen sind. So kann abschnittsweise zu einem Strom gerade noch unterhalb des Auslösestroms der Sicherung und zusätzlich überlagert noch der Einspeisestrom fließen ohne dass die Sicherung auslöst und damit die Leitung erheblich überlasten. Von überlasteten Leitungen und Kontaktstellen kann eine Brandgefahr ausgehen.So sehe ich das auch!
2. Einfache Regeln zur Verhinderung der Überlastung eines Stromkreises
Ein immer wiederkehrender Kritikpunkt ist die mögliche Überlastung eines Stromkreises durch das Einspeisen des über Plug & Save erzeugten Stroms in das Haushaltsnetz. Auch hier sind einfache Verhaltensregeln zu beachten, um dieses Risiko auszuschließen.
Verhaltensregeln:
• Wichtig ist, keine starken Verbraucher mit mehr als 2.500 Watt an den Einspeise-Stromkreis anzuschließen.
• Plug & Save Module dürfen nur mit Original-Steckern verbunden werden
• Plug & Save Module dürfen nicht mit Stecker-Leisten oder ähnlichem betrieben werden
• Abhilfe schafft in jedem Fall der Austausch der 16-Ampere-Sicherung durch eine 10-Ampere-Sicherung im Einspeise-Stromkreis. Hierzu verweisen wir auf den Rat einer Fachkraft.
Wir haben täglich Kontakt zu Architekten und Bauträgern, um diese dafür zu
sensibilisieren, dass sich Plug & Save Solarmodule durchsetzen werden. Durch
minimale bauliche Veränderungen (bei Neubauten oder großen Renovierungen) kann
die Sicherheit der Verbraucher noch weiter erhöht werden: Nämlich dann, wenn es
zwei getrennte Steckdosen gibt: Eine Steckdose für die Entnahme von Strom und
eine weitere Steckdose für das Einspeisen des selbst produzierten Stroms ins
Haushaltsnetz.
3. Nutzung der Plug & Save Module bei Stromkonzernen anzeigen
Einige Stromkonzerne – das erfahren wir über Mails und Mitteilungen von Kunden – vertreten die Ansicht, dass ein Betrieb der Plug & Save Module nicht möglich ist. Hierbei handelt es sich jedoch um eine bewusste Fehlinformation, die sich angesichts gegenläufiger Interessen erklären lässt. Daher werden wir in den kommenden Tagen auf unserer Webseite ein Formular veröffentlichen, mit dessen Hilfe der Betrieb der Plug & Save Solarmodule bei den Stromkonzernen angezeigt wird. Um es klarzustellen: Es erfolgt keine Anmeldung nach dem EEG, sondern lediglich eine Mitteilungsanzeige über den Betrieb der Module.
Sollten sich solche "nano-PV-Anlagen" kostengünstig durchsetzen, so hätten auch die hier viel bemitleideten "Mieter" etwas von der Energiewende und könnte so ein bisschen Stromkosten sparen und auch im kleinen Maßstab zur Energiewende beitragen.@Superhaase, das ist ein weiterer selbsttreibender Bumerangtropedo der da abgefeuert werden soll. Wer die Sonnenbrille nicht auf hat, sieht, dass sich das EEG-System selbst versenkt. Solche "PV-ANLAGEN" bringen die Umlage nur noch schneller zum Platzen. "Sparen" und "kostengünstig" ist ein natürlicher Widerspruch zu PV. Die Zeche muß bezahlt werden. Wer bezahlen soll, da hat der Streit eben erst begonnen.
Aber das wollen, können und werden Solaristen so lange nicht verstehen, wie die Vergütung in der Kasse klingeltDas ist ja klar, wenn die Kasse klingelt, ist die Welt zumindest auf diesem Gebiet in Ordnung.
Insofern sind wir hier völlig auf einer Wellenlänge.
Auch wenn es andere Stimmen gibt, kommen wir hier überwiegend zu dem Ergebnis, dass es technisch geht, aber nicht erlaubt ist.
Sehr schön, dann die wichtigste Frage:Soweit für's Erste - gerne gehe ich auf weitere Fragen ein.
OK, ich nehme meinen obigen spontanen Beitrag mit Bedauern zurück. :-[
Die Antworten von Sun Invention auf die Fragen von @Energiesparer51 und von @superhaase
interessieren ja auch sicherlich nicht nur die genannten Fragesteller.
Unsere Antwort ist noch in der internen Abstimmung, weil wir einige Aspekte nennen wollen, die bisher nicht öffentlich sind. Daher bitte ich noch um ein wenig Geduld.
... ich will eigentlich meinen Strom auch in erster Linie für mich nutzen und nicht für 16 Ct. Vergütung den von mir eingespeisten Strom für 25 Ct. oder mehr wieder dem Netz entnehmen.
Ich überlege tatsächlich ernsthaft. Mich stört derzeit einfach, dass ich einen mehr oder weniger großen Anteil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen soll. Die Vergütung sinkt, während der Strompreis steigt und ich will eigentlich meinen Strom auch in erster Linie für mich nutzen und nicht für 16 Ct. Vergütung den von mir eingespeisten Strom für 25 Ct. oder mehr wieder dem Netz entnehmen.
die Frage, auf welche Vorschriften und Gesetze man sich stützt, das man etwas "darf" ist etwas verwunderlich - Gesetze und Vorschriften regeln im Kern Verbote und keine "Erlaubnisse". Daher ist die einfache Antwort: Uns ist kein Gesetz bekannt, das es untersagt PV-Kleinstanlagen direkt ans Hausnetz über die Steckdose anzuschließen.So war das auch gar nicht gemeint. Keiner hier wollte ausdrücken, dass das Anschließen von Kleinstanlagen ans Hausnetz verboten ist.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass aufgrund der geringen Relevanz der Stromerzeugung bzw. der nicht gewünschten Einspeisung ins öffentliche Stromnetz eine Mitteilungsanzeige über den Betrieb der Module beim Energieversorger ausreichend ist.Da kann man auch anderer Meinung sein.
Das Hauptaugenmerk lag in der Stabilisierung der deutschen Stromnetze und betrifft alle Solaranlagen, die auf konventionelle Art und Weise gebaut und angeschlossen wurden. Plug & Save Module, oder ähnliche Kleinsterzeuger wurden bei der Ausarbeitung dieser Richtlinie nicht berücksichtigt, da diese bisher noch nicht am Markt verfügbar waren.
Unsere Module sind hierfür nicht vorgesehen, da sie mit einem Speicher ausgestattet sind und daher ausschließlich darauf ausgelegt sind, die Grundlast in Haus oder Wohnung abzudecken. Eine Rückeinspeisung ins Netz ist kontraproduktiv - weil es sich damit aus Sicht des Systems um "verlorenen Strom" handelt, da dieser für den Erzeuger keinen Wert hat. Wert hat der Strom nur, wenn er im Haushaltsnetz verbraucht wird.
ZitatInsgesamt sind wir der Auffassung, dass aufgrund der geringen Relevanz der Stromerzeugung bzw. der nicht gewünschten Einspeisung ins öffentliche Stromnetz eine Mitteilungsanzeige über den Betrieb der Module beim Energieversorger ausreichend ist.Da kann man auch anderer Meinung sein.
Die von Ihnen angesprochene Grundlast eines Haushalts liegt wohl normalerweise im niedrigen zweistelligen Wattbereich. Bei mir zuhause sind es sicher nicht mehr als 20 W (also wenn z.B. der Kühlschrank gerade seinen Kompressor abschaltet und ansonsten nur noch die Telefonanlage mit WLAN mit etwa 15 W und einige Stand-By-Verbraucher mit zusammen vielleicht nochmal 5 W aktiv sind).
Folglich ist es tagsüber bei ordentlich Sonnenschein, so wie heute, ganz normal, dass Ihre Module (selbst die mit Speicher) immer dann, wenn kein größerer Verbraucher im Haushalt aktiv ist, Strom ins Netz zurückspeisen, weil Ihre Module diesen Zustand nicht erkennen.
Dabei dürfte es also regelmäßig zu einem Rückwärtslauf des Stromzählers kommen, was sicherlich gegen geltende Vorschriften verstößt (Rücklaufsperren sind offenbar nicht Standard).
Warum also sollten die technischen Anschlussbediongungen und die sonstigen Vorschriften für den Betreieb von Stromerzeugungsanlagen am Netz (Einspeisezähler erforderlich Verbrauchszähler mit Rücklaufsperre erforderlich) nicht gelten?
Um die Übersichtlichkeit zu wahren, füge ich meine Antworten untenstehend an:
Grundlast:
Die Grundlast einer Wohnung eines Junggesellen liegt nach unseren Messungen bei 45 Watt. Für diesen Kunden empfiehlt sich - wenn überhaupt ein einzelnes Modul mit Speicher, das beispielsweise über Nacht kontinuierlich 30 Watt (über 8 Stunden) abgibt, und sich am kommenden Tag wieder auflädt. Weitere Maßnahmen sind hier schlicht überflüssig, weil die Stromkosten sehr niedrig sind.
Ganz anders sieht es bei zB Mietwohnungen aus: Hier liegt die Grundlast weit über der von Ihnen kolportierten "mittleren zweistelligen Bereich", sondern eher bei 150 bis 200 Watt. Hierfür empfehlen wir beispielsweise eine Kombination aus Modulen mit und ohne Speicher, damit sowohl am Tag wie auch in der Nacht entsprechend Grundlast abgemildert und die Stromkosten reduziert werden können. Logisch wäre beispielsweise ein Modul ohne Speicher, das mit einer maximalen Erzeugung von 160 Watt die Grundlast tagsüber fast komplett abdeckt, in Kombination mit zwei Speicher-Modulen, die beispielsweise jedes 30 Watt für acht Stunden abgeben.
Interessant wird es in einem Haushalt mit einer vierköpfigen Familie: Hier messen wir eine durchschnittliche Dauerlast von 650 (!) Watt, weil alleine die Heizungspumpe 90 bis 150 Watt "frisst". Hierfür ist dann eine typische Modulkombination von 3 Light-Modulen und 3-Optimus-Modulen sinnvoll.
Zum Thema VDE antworte ich morgen offiziell im Rahmen einer Stellungnahme zur hier oben aufgeführten Pressemitteilung des VDE...
Mit sonnigen Grüßen,
Sun Invention
Die Grundlast einer Wohnung eines Junggesellen liegt nach unseren Messungen bei 45 Watt.Es mag einzelne Junggesellen geben, bei denen das zutrifft.
Ganz anders sieht es bei zB Mietwohnungen aus: Hier liegt die Grundlast weit über der von Ihnen kolportierten "mittleren zweistelligen Bereich", sondern eher bei 150 bis 200 Watt.Entschuldigung, aber das ist völlig abwegig.
Interessant wird es in einem Haushalt mit einer vierköpfigen Familie: Hier messen wir eine durchschnittliche Dauerlast von 650 (!) Watt, weil alleine die Heizungspumpe 90 bis 150 Watt "frisst".Jetzt wirds klar: Sie verwechseln durchschnittliche Dauerlast mit Grundlast.
Zum Thema rückwärtslaufender Stromzähler [...]:Jetzt wirds unseriös.
"Es gibt weder deutsche noch europäische Gesetze und Verordnungen die die Drehrichtung des Stromzählers regeln ...
Ganz anders sieht es bei zB Mietwohnungen aus: ...
Mit sonnigen Grüßen,
Sun Invention
Für diesen Kunden empfiehlt sich - wenn überhaupt ein einzelnes Modul mit Speicher, das beispielsweise über Nacht kontinuierlich 30 Watt (über 8 Stunden) abgibt, und sich am kommenden Tag wieder auflädt.
... Angaben zu angeblich gemessenen Grundlast in Haushalten ...
Demnach ist es möglich, dass ein Plug & Save-Kunde Strom ins Netz einspeist und dem Energieversorger diesen Strom zur Zwischenspeicherung "schenkt". Letztlich entsteht dem Energieversorger dadurch sogar ein wirtschaftlicher Vorteil, weil er für den Strom keine Investition tätigen muss. Im Gegenteil: Der eingespeiste Strom wird zu marktüblichen Preisen an andere Kunden verkauft, die zu diesem Zeitpunkt eben Strombedarf haben.
Gibt es denn Plug & Save bereits in anderen Ländern ohne Probleme?Es gibt einige Länder, die das Rückwartslaufen des Stromzählers ausdrücklich als Abrechnungsmodell zulassen.
Was mich auch stutzig macht: ich könnte mir vorstellen, dass es politisch nicht gewollt ist, solche Plug & Save-Lösungen zuzulassen. Im Grunde würde ich doch das Netz als "Parkplatz" für meinen zuviel erzeugten Strom nutzen, sozusagen als Zwischespeicher.
Zum Thema rückwärtslaufender Stromzähler [...]:Jetzt wirds unseriös.
"Es gibt weder deutsche noch europäische Gesetze und Verordnungen die die Drehrichtung des Stromzählers regeln ...
Was mich auch stutzig macht: ich könnte mir vorstellen, dass es politisch nicht gewollt ist, solche Plug & Save-Lösungen zuzulassen. Im Grunde würde ich doch das Netz als "Parkplatz" für meinen zuviel erzeugten Strom nutzen, sozusagen als Zwischespeicher.
Es geht um die Einspeisevergütung, die momentan bereits bei etwa nur 15 Ct./kWh liegt. Nutze ich das Netz als "Parkplatz" würde ich ja sozusagen den jeweiligen Strompreis, sagen wir, 25 Ct./kWh, sparen. Es gehen also 10 Ct. "verloren", die in der EEG-Umlage fehlen.
Das wäre zwar im Sinne des Verbrauchers, also desjenigen, der mithilfe seine Solaranlage den Strom erzeugt, aber ist das politisch gewollt?
Gibt es denn Plug & Save bereits in anderen Ländern ohne Probleme?Es gibt einige Länder, die das Rückwartslaufen des Stromzählers ausdrücklich als Abrechnungsmodell zulassen.
Was mich auch stutzig macht: ich könnte mir vorstellen, dass es politisch nicht gewollt ist, solche Plug & Save-Lösungen zuzulassen. Im Grunde würde ich doch das Netz als "Parkplatz" für meinen zuviel erzeugten Strom nutzen, sozusagen als Zwischespeicher.
Stichwort hierzu ist "Net Meetering".
Beispiele sind meines Wissens Dänemark und die Schweiz.
Ich würde daher auch nicht sagen, dass das Rückwärtslaufen des Zählers prinzipiell Betrug ist oder ungerecht ist.
Es ist halt in Deutschland bisher nicht gestattet und nicht als Abrechnungsmodell (net meetering) für kleine EE-Stromanlagen vorgesehen, wie in anderen Ländern.
Dann nennen Sie mir das entsprechende Gesetz? Danke.Es geht nicht um ein Gesetz für die Drehrichtung des Stromzählers, sondern um die in Deutschland nicht gesetzlich erzwungene Zulassung der Saldierung nach dem Net-Meetering-Prinzip.
Photovoltaik-Anlagen, bei denen der Strom einfach per Schutzkontakt-Stecker über die Steckdose in den Hausstromkreislauf (Endstromkreis) eingespeist wird, entsprechen nicht den VDE-Sicherheitsvorschriften, warnt der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.Siehe hier: http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/2013/kw17/vde-warnt-vor-unfall-und-haftungsrisiken-von-photovoltaik-anlagen-mit-steckern.html (http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/2013/kw17/vde-warnt-vor-unfall-und-haftungsrisiken-von-photovoltaik-anlagen-mit-steckern.html)
Zwar möge der Schutzkontakt-Stecker beim Nutzer den Eindruck erwecken, dass er Solarstromanlagen durch einfaches Anschließen an die Steckdose selbst in Betrieb nehmen kann, ohne Unfall- und Haftungsrisiken einzugehen, doch das Einstecken eines elektrischen Erzeugungsgerätes in die Steckdose sei nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes zu vergleichen und nach der Sicherheitsnorm DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) unzulässig.
§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen
Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr
Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von
Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.
§ 18 Allgemeine Anschlusspflicht
(1) Abweichend von § 17 haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen für Gemeindegebiete, in denen sie Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern betreiben, allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung oder Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher zu veröffentlichen sowie zu diesen Bedingungen jedermann an ihr Energieversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Energie zu gestatten. Diese Pflichten bestehen nicht, wenn der Anschluss oder die Anschlussnutzung für den Betreiber des Energieversorgungsnetzes aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
(2) Wer zur Deckung des Eigenbedarfs eine Anlage zur Erzeugung von Elektrizität auch in Verbindung mit einer Anlage zur Speicherung elektrischer Energie betreibt oder sich von einem Dritten an das Energieversorgungsnetz anschließen lässt, kann sich nicht auf die allgemeine Anschlusspflicht nach Absatz 1 Satz 1 berufen. Er kann aber einen Netzanschluss unter den Voraussetzungen des § 17 verlangen. Satz 1 gilt nicht für die Deckung des Eigenbedarfs von Letztverbrauchern aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 150 Kilowatt elektrischer Leistung und aus erneuerbaren Energien.
Hierzu eine aktuelle Meldung des VDE:
Siehe hier: http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/2013/kw17/vde-warnt-vor-unfall-und-haftungsrisiken-von-photovoltaik-anlagen-mit-steckern.html (http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/2013/kw17/vde-warnt-vor-unfall-und-haftungsrisiken-von-photovoltaik-anlagen-mit-steckern.html)
Von der Stromerzeugungseinrichtung (Photovoltaikmodul) führen keine Kabel aus dem Produkt heraus, denn das Photovoltaikmodul ist innerhalb des Produkts mit der Batterie und dem Wechselrichter verbunden: Erst von dort wird das Kabel mit dem Stecker aus dem Produkt herausgeführt."
551.7.1 Mit Ausnahme von unterbrechungsfreien Stromversorgungen, die zur Versorgung von bestimmten Betriebsmitteln in einem Endstromkreis eingesetzt werden, müssen Stromerzeugungseinrichtungen auf der Versorgungsseite aller Schutzeinrichtungen der Endstromkreise angeschlossen werden."
Keiner verbietet es offiziell und keiner erlaubt es offiziell." Nach Auskunft des Zentralverbands der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) läuft aber zurzeit ein Gerichtsverfahren am Landgericht München II, bei dem es um den Vertrieb solcher Anlagen geht.