Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: rudolfmatthias am 08. April 2013, 18:05:09

Titel: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: rudolfmatthias am 08. April 2013, 18:05:09
Die Produktwerbung der Fa. Sun Invention - http://www.suninvention.com/index.php/de.html - beschreibt das so. Hat jemand damit bereits Erfahrung gesammelt bzw. funktioniert dieses Prinip wirklich : in die Steckdose stecken und Zähler dreht sich rückwärts.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Netznutzer am 08. April 2013, 22:54:02
Zitat
funktioniert dieses Prinip wirklich : in die Steckdose stecken und Zähler dreht sich rückwärts.

Das sicher nicht, das wäre nicht erlaubt. Zähler laufen vorwärts, und sofern die Anlage mehr produzieren sollte, als man zeitgleich verbraucht, wird entweder über einen 2. Anschluss ins Netz eingespeist, oder abgeriegelt.

Gruß

NN
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: userD0005 am 09. April 2013, 07:40:51
!!!!!JEDE!!!!! Erzeugeranlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Laut TAB darf die Anlage im Gebäude nicht auf Verbrauchsebene, d.h. Steckdose, angeschlossen werden.
Naja, Zähler rückwärts, viel Spass wenn es denn rauskommt.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Stromfraß am 09. April 2013, 07:55:59
Zitat
Laut TAB darf die Anlage im Gebäude nicht auf Verbrauchsebene, d.h. Steckdose, angeschlossen werden.

 Bei Fa. Sun Invention klingt das aber anders!
Da werden sogar Hinweise gegeben, was da zu beachten ist.
Da ergibt sich schon die Frage, ob Sun Invention nicht weiß, was laut TAB sein darf oder ob TAB (noch) nicht weiß, dass sie schon von der Realität überholt wurden ...     
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: DieAdmin am 09. April 2013, 08:36:52
Im  PV-Forum (http://www.photovoltaikforum.com/search_google.php?search=Plug+Save) sind die Varianten "Plug & Save" oder die eines anderen Herstellers "Plug & Play" schon heiß diskutiert worden. Auch der Aspekt, ob das überhaupt erlaubt (Einspeisung- "Zähler läuft rückwärts") wäre. Vielleicht hat ja der (die) Hersteller inzwischen reagiert.


Ob laut "Werbevideo1 (http://www.youtube.com/watch?v=j25phw6nfkE)" der Vermieter wirklich kein Mitsprachrecht hat, wenn man als Mieter die Platzmöglichkeit hätte und einfach das Ding installieren kann, halte ich auch für fraglich. Und was nützt mir die "Gutschrift" im Hausnetz - In einem Haus, in dem sehr viele Mietparteien sind.

Und selbst wenn, a) durch technische Sperre o.ä. der Einsatz legal und b) der Vermieter auch einverstanden und c) die "Gutschrift" meinem Stromverbrauch zu gute kommt, würde ich mir für die Wohnung das Ding nicht anschaffen. Die Kosten würde ich nie "abwohnen".

Allerdings wäre sowas für meinen Garten interessant, wenn ich den dort erzeugten Strom speichern und mit nach Hause nehmen könnte, und jedes Gerät, was ich normalerweise an die Steckdose in der Wand zu stöpseln, an die Batterie mit dem "Gartenstrom" versorgen könnte. Aber das ist wohl derzeit noch Science Fiction :D

1 Interessant das Vertriebler dem Volk für die PV-Anlage schon einen Begriff in den Mund legen: "Balkonkraftwerk" und das auch noch als "Volksmund" bezeichnen.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Stromfraß am 09. April 2013, 09:25:19
Abgesehen von rechtlichen Fragen hätte ich als Mieter ohnehin meine Bedenken.
Mir persönlich ging es mehr darum, inwieweit das für mein Einfamilienhaus in Frage käme.
Es ist mir einfach zu viel Aufwand, mich um 1000 Fragen kümmern zu müssen, wenn es eine einfache praktische Alternative geben würde. Und insofern könnte mir das Angebot von der Fa. Sun Invention schon zusagen.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: superhaase am 09. April 2013, 10:41:43
Ob es erlaubt ist, spielt womöglich nicht immer eine Rolle, wenn es der Netzbetreiber nicht merkt. ;)

Jedenfalls läuft ein normaler Stromzähler nicht rückwärts, weil er eine Rücklaufsperre hat.
Man würde also den eingespeisten Strom dem Netzbetreiber schenken.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Energiesparer51 am 09. April 2013, 11:25:21
Ob es erlaubt ist, spielt womöglich nicht immer eine Rolle, wenn es der Netzbetreiber nicht merkt. ;)

Jedenfalls läuft ein normaler Stromzähler nicht rückwärts, weil er eine Rücklaufsperre hat.
Man würde also den eingespeisten Strom dem Netzbetreiber schenken.
Die normalen Ferrariszähler für Haushaltsabnahmestellen haben keine Rücklaufsperre und würden sich bei Einspeisung wirklich rückwärts drehen. Zähler mit Rücklaufsperre werden (wurden) nur für besondere Anwendungsfälle eingebaut und tragen ein entprechendes Symbohl oder den Hinweis auf dem Typenschild.  Elektronische Zähler dürften wohl allgemein nicht rückwärts zählen, das hängt aber sicher von der verwendeten Software ab. 

Hiernach
http://www.stadtwerke-landsberg.de/fileadmin/web_data/PDF/netze/TAB_Niederspannung/merkblatt-zaehlung-eigenerzeugungsanlagen.pdf
wurden in besonderen Fällen des geringen Eigenverbrauchs sogar Zähler ohne Rücklaufsperre als Generatorzähler akzeptiert.

Ein weiterer Anspekt beim Anschluss solcher Anlagen betrifft die Sicherheit. Die Sicherungen in der Verteilung können bei Einspeisung in eine Steckdose eine Überlastung der Leitungen nicht verhindern, wenn an der selben Leitung neben der einspeisenden Anlage auch Verbraucher angeschlossen sind. So kann abschnittsweise zu einem Strom gerade noch unterhalb des Auslösestroms der Sicherung und zusätzlich überlagert noch der Einspeisestrom fließen ohne dass die Sicherung auslöst und damit die Leitung erheblich überlasten. Von überlasteten Leitungen und Kontaktstellen kann eine Brandgefahr ausgehen.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: superhaase am 09. April 2013, 11:56:46
Die normalen Ferrariszähler für Haushaltsabnahmestellen haben keine Rücklaufsperre und würden sich bei Einspeisung wirklich rückwärts drehen. Zähler mit Rücklaufsperre werden (wurden) nur für besondere Anwendungsfälle eingebaut und tragen ein entprechendes Symbohl oder den Hinweis auf dem Typenschild.
Again what learned.  :D
Titel: Brandgefährlich - Risiko!?
Beitrag von: PLUS am 09. April 2013, 13:32:09
Ein weiterer Anspekt beim Anschluss solcher Anlagen betrifft die Sicherheit. Die Sicherungen in der Verteilung können bei Einspeisung in eine Steckdose eine Überlastung der Leitungen nicht verhindern, wenn an der selben Leitung neben der einspeisenden Anlage auch Verbraucher angeschlossen sind. So kann abschnittsweise zu einem Strom gerade noch unterhalb des Auslösestroms der Sicherung und zusätzlich überlagert noch der Einspeisestrom fließen ohne dass die Sicherung auslöst und damit die Leitung erheblich überlasten. Von überlasteten Leitungen und Kontaktstellen kann eine Brandgefahr ausgehen.
So sehe ich das auch!

Gehe nicht über LOS, ziehe keine 1000 Euro ein, gehe direkt ins Gefängnis. ;)

Interessant wäre dazu jetzt noch die "Meinung" der Feuerwehr, der Gebäudebrandversicherung oder der Elektronikversicherung etc. pp.

Sicherheit Produkthaftung - Betreiberhaftung.. (http://de.wikipedia.org/wiki/EN_61508)
 
Kaum zu glauben, dass das legal sein kann. Solange kein anderer geschädigt wird, geht es zwar nur um das eigene Risiko, aber lässt sich ein Schaden auf den eigenen Bereich begrenzen? Wohl kaum!

Wenn dann nur das eine oder andere Haushaltsgerät den Geist aufgibt, der Flachbildschirm nur noch einmal flackert, dann liefert Sun Invention sicher gleich "preiswerten" Ersatz.

Die Solarstrom-Geschichten werden immer doller.

Eben hat der Grüne Oberbürgermeister von Stuttgart den weltweit ersten Fernsehturm nach über 50 Jahren wegen mangelndem Brandschutz gesperrt: http://www.fernsehturmstuttgart.com/

... und das hier wird erlaubt? Grüner Strom ist so nicht nur teuer sondern noch brandgefährlicher. Der nächste Brand mit Solarhintergrund? Mal sehen ob das wenigstens in Stuttgart verboten wird.  ::)
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: superhaase am 09. April 2013, 14:46:54
Das mit der Überlastung der Stromkreise ist  bei korrekter Anwendung nach den Vorschriften des Herstellers kein Problem.
Auch andere elektrische Geräte können, wenn man sich nicht an die Vorgaben der Hersteller hält, Brände auslösen.

Eine Plug&Save-PV-Anlage dieses Herstellers liefert nur max. 1 A Wechselstrom bei 230 V, also max. 230 Watt, so dass eine Überlastung des Stromkreises auch bei sorglosem Umgang kaum möglich ist.

Hier ein Auszug aus den Benutzungsregeln des Herstellers:

Zitat
2. Einfache Regeln zur Verhinderung der Überlastung eines Stromkreises

Ein immer wiederkehrender Kritikpunkt ist die mögliche Überlastung eines Stromkreises durch das Einspeisen des über Plug & Save erzeugten Stroms in das Haushaltsnetz. Auch hier sind einfache Verhaltensregeln zu beachten, um dieses Risiko auszuschließen.

Verhaltensregeln:
• Wichtig ist, keine starken Verbraucher mit mehr als 2.500 Watt an den Einspeise-Stromkreis anzuschließen.
• Plug & Save Module dürfen nur mit Original-Steckern verbunden werden
• Plug & Save Module dürfen nicht mit Stecker-Leisten oder ähnlichem betrieben werden
• Abhilfe schafft in jedem Fall der Austausch der 16-Ampere-Sicherung durch eine 10-Ampere-Sicherung im Einspeise-Stromkreis. Hierzu verweisen wir auf den Rat einer Fachkraft.

Wir haben täglich Kontakt zu Architekten und Bauträgern, um diese dafür zu
sensibilisieren, dass sich Plug & Save Solarmodule durchsetzen werden. Durch
minimale bauliche Veränderungen (bei Neubauten oder großen Renovierungen) kann
die Sicherheit der Verbraucher noch weiter erhöht werden: Nämlich dann, wenn es
zwei getrennte Steckdosen gibt: Eine Steckdose für die Entnahme von Strom und
eine weitere Steckdose für das Einspeisen des selbst produzierten Stroms ins
Haushaltsnetz.

3. Nutzung der Plug & Save Module bei Stromkonzernen anzeigen

Einige Stromkonzerne – das erfahren wir über Mails und Mitteilungen von Kunden – vertreten die Ansicht, dass ein Betrieb der Plug & Save Module nicht möglich ist. Hierbei handelt es sich jedoch um eine bewusste Fehlinformation, die sich angesichts gegenläufiger Interessen erklären lässt. Daher werden wir in den kommenden Tagen auf unserer Webseite ein Formular veröffentlichen, mit dessen Hilfe der Betrieb der Plug & Save Solarmodule bei den Stromkonzernen angezeigt wird. Um es klarzustellen: Es erfolgt keine Anmeldung nach dem EEG, sondern lediglich eine Mitteilungsanzeige über den Betrieb der Module.

Man sollte nicht immer in alles gleich ein Problem hineininterpretieren wollen.
Sollten sich solche "nano-PV-Anlagen" kostengünstig durchsetzen, so hätten auch die hier viel bemitleideten "Mieter" etwas von der Energiewende und könnte so ein bisschen Stromkosten sparen und auch im kleinen Maßstab zur Energiewende beitragen.

Ob es derzeit nun rechtlich wirklich ohne weitere zulässig ist, kann ich aber momentan auch nicht beurteilen, dazu scheinen die Informationen auf der Website des Herstellers nicht ausreichend.
Titel: Wieder ein PV-Modell zum Sparen ...
Beitrag von: PLUS am 09. April 2013, 16:34:07
Sollten sich solche "nano-PV-Anlagen" kostengünstig durchsetzen, so hätten auch die hier viel bemitleideten "Mieter" etwas von der Energiewende und könnte so ein bisschen Stromkosten sparen und auch im kleinen Maßstab zur Energiewende beitragen.
@Superhaase, das ist ein weiterer  selbsttreibender Bumerangtropedo der da abgefeuert werden soll. Wer die Sonnenbrille nicht auf hat, sieht, dass sich das EEG-System selbst versenkt. Solche "PV-ANLAGEN" bringen die Umlage nur noch schneller zum Platzen. "Sparen" und "kostengünstig" ist ein natürlicher Widerspruch zu PV. Die Zeche muß bezahlt werden. Wer bezahlen soll, da hat der Streit eben erst begonnen.

Aber das wollen, können und werden Solaristen so lange nicht verstehen, wie die Vergütung in der Kasse klingelt. ;)
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Stromfraß am 09. April 2013, 17:26:48
Zitat
Aber das wollen, können und werden Solaristen so lange nicht verstehen, wie die Vergütung in der Kasse klingelt
Das ist ja klar, wenn die Kasse klingelt, ist die Welt zumindest auf diesem Gebiet in Ordnung.
Ein Politiker, der Pension erhält, macht sich doch auch nicht Gedanken um die Rente der anderen. Und wer einen Dienstwagen mit Fahrer hat, dem ist der Spritpreis auch egal. Genug der Beispiele.
Das ist eben das "Ich-Denken" heutzutage.
Wenn aber jeder "seine" PV-Anlage hat, dann muss die Vergütung derjenigen über die EEG-Umlage bezahlt werden, also am Ende jeder selbst.
Ich würde das alles nachvollziehen können, wenn die Energiewende -und da geht es nicht nur um PV- insgesamt bezahlbar bleibt. Die Nutzung unversiegbarer natürlicher Ressourcen kostet nun mal, aber sie bringt ja auch was. Die Strompreise an sich sinken ja -dazu ein anderer Thread- während die EEG-Umlage und div. Abgaben und Steuern steigen.
Wenn man verbindlich wüsste, dass bei z.B. 35 Ct/kWh das Ende der Fahnenstange wäre -und das über etliche Jahre (15 oder 20) verteilt, wäre sicher auch die Bereitschaft und das Verständnis größer. Allerdings: die EEG-Umlage in der jetzigen Form gehört abgeschafft, da sie höchst ungerecht und unsozial ist.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Energiesparer51 am 09. April 2013, 19:33:55
http://www.photovoltaikforum.com/verteilnetzbetreiber-vnb--f17/anmeldung-einer-microanlage-ohne-eeg-formulierungs-t84917.html

hier wird sowas auch diskutiert.  :-\
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Stromfraß am 09. April 2013, 22:06:08
Naja, wenn man diese Beiträge liest, wird man auch nicht schlauer.
Der Tenor ist wohl der, wer viel fragt geht viel irre. Die weitere Aussage ist die, was anderswo geht, geht in Deutschland noch lange nicht.
Zur ersten Aussage: man will ja nichts Illegales tun und zur zweiten Aussage: das ist auch nichts Neues.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Sun Invention am 15. April 2013, 18:25:31
Hallo zusammen -- schön, dass hier über Plug & Save diskutiert wird. Wir erleben derzeit einen erstaunlichen Nachfrageboom und tun alles, um die Bevölkerung darüber zu informieren, was geht und was nicht geht. Daher möchte ich in diese Diskussion offen und transparent eingreifen und einige Behauptungen korrigieren, wie wir es auch in anderen Foren wie diesteckdose.net auch getan haben.

Zur Sicherheits-Thematik: Unsere Verhaltensregeln wurden ja bereits erfreulicherweise zitiert: Diese sind wirklich einfach und nachvollziehbar und bieten gleich mehrere "Oder"-Alternativen. Ich denke, damit ist Vieles gesagt.

Zur EEG-Thematik: Plug & Save Solar Systeme unterliegen keiner EEG-Vergütung, was das hier vorgebrachte Argument der Umlage-Finanzierung ad absurdum führt. Wir möchten den Menschen vielmehr Lösungen an die Hand geben, die sie OHNE die Einreichnung einer wackeligen Subventionierung installieren können. Insofern sind wir hier völlig auf einer Wellenlänge.

Soweit für's Erste - gerne gehe ich auf weitere Fragen ein.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: khh am 15. April 2013, 18:45:21
Insofern sind wir hier völlig auf einer Wellenlänge.

Wenig ersichtlich, wo WIR das sind !? ::)  Eine Werbeecke gibt es hier übrigens auch !  >:( 
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Sun Invention am 15. April 2013, 19:25:28
Hallo khh - nach meiner Kenntnis haben Sie in diesem Thread bislang keinen Beitrag geschrieben, daher können Sie wohl mit "gleiche Wellenlänge" nicht gemeint gewesen sein. Vielmehr beziehe ich mich auf Stromfraß und seine Äußerungen zum EEG. Kann daher nicht nachvollziehen, weshalb Sie derart gereizt reagieren.

Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Energiesparer51 am 15. April 2013, 21:29:07
http://www.photovoltaikforum.com/sonstiges-f13/einspeisen-ohne-anmeldung-und-extrazaehler-erlaubt-t78377.html

Zitat
Auch wenn es andere Stimmen gibt, kommen wir hier überwiegend zu dem Ergebnis, dass es technisch geht, aber nicht erlaubt ist.

 ::)

Vielleicht können Sie ja genauer über die rechtllichen Rahmenbedingungen für den  Anschluss solcher Anlagen referieren.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: PLUS am 16. April 2013, 00:29:11
@Sun Invention, ein toller Einfall dieses Plug & Save Solar-System. Aktuell sollen, was von den Parteiveranstaltungen tönt, die aggressiven Steuer- und Abgabenvermeidungsysteme weltweit bekämpft werden. Auch wenn man sie einst selbst zugelassen = legalisiert, hat.

Bei Ihrem System sollen sich ja sogar die Stromzähler rückwärts drehen. Bei der gegebenen Stimmungslage könnte ich mir gut vorstellen, dass da auch mal ein Steuer- bzw. Abgabenfahnder tätig wird. Das System nutzen, wenn der Strom von "Plug & Save" nicht reicht, aber keinen Beitrag mehr für die notwendige Infrastruktur und die Allgemeinheit leisten. Den bezogenen Strom Steuer- Umlagen- und Abgaben-frei  bei Sonnenschein und Gelegenheit wieder "rückwärts" einspeisen und ersetzen. Machen das bald alle "PV-Stromerzeuger/Selbstnutzer" so. Quasi der gelebte radikale Solarismus!  Ist das die feine englische Art gegenüber der Allgemeinheit oder ist das eher die Art der genannten aggressiven Vermeider?

Als EEG-Kritiker sollte ich mir wünschen, dass Ihr System schnell Erfolg hat und umfänglich legalisiert wird. Dann wäre noch schneller Schluß mit lustig, sprich mit dem EEG.  ;)
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: superhaase am 16. April 2013, 07:58:53
Soweit für's Erste - gerne gehe ich auf weitere Fragen ein.
Sehr schön, dann die wichtigste Frage:

Auf welche Vorschriften oder Gesetze stützen Sie Ihre Behauptung, dass der unangemeldete Betrieb - oder auch der angemeldete Betrieb ohne separaten Zähleranschluss (Problem: normale Zähler haben keine Rücklaufsperre) in Deutschland erlaubt ist?

Ihre bisher einsehbaren Darstellungen hierzu sind leider absolut unzureichend.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: DieAdmin am 16. April 2013, 09:10:53
@kkh,

wenn Anbieter, dessen Produkt hier im Forum thematisiert ist, mitdiskutieren, ist dagegen nichts einzuwenden. Und der Verweis auf die Werbeecke ist sicherlich für Suninvention interessant, allerdings wird Plug & Save in diesen Bereich unter "Strom allgemein" besprochen.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: khh am 16. April 2013, 09:53:25
OK, ich nehme meinen obigen spontanen Beitrag mit Bedauern zurück.  :-[

Die Antworten von Sun Invention auf die Fragen von @Energiesparer51 und von @superhaase
interessieren ja auch sicherlich nicht nur die genannten Fragesteller.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Energiesparer51 am 17. April 2013, 21:51:36
OK, ich nehme meinen obigen spontanen Beitrag mit Bedauern zurück.  :-[

Die Antworten von Sun Invention auf die Fragen von @Energiesparer51 und von @superhaase
interessieren ja auch sicherlich nicht nur die genannten Fragesteller.

Wie sagt man so schön: Keine Antwort ist auch 'ne Antwort.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Sun Invention am 19. April 2013, 23:42:10
Hallo zusammen -- zunächst wird man kritisiert, weil man Offenheit signalisiert und dann kann es nach einem Stimmungswandel nicht schnell genug gehen. Tja, so ist das liebe Internet.

Unsere Antwort ist noch in der internen Abstimmung, weil wir einige Aspekte nennen wollen, die bisher nicht öffentlich sind. Daher bitte ich noch um ein wenig Geduld.

Wünsche allein ein sonniges Wochenende!
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Stromfraß am 21. April 2013, 20:07:22
Zitat
Unsere Antwort ist noch in der internen Abstimmung, weil wir einige Aspekte nennen wollen, die bisher nicht öffentlich sind. Daher bitte ich noch um ein wenig Geduld.

Da bin ich sehr gespannt!
Ich überlege tatsächlich ernsthaft. Mich stört derzeit einfach, dass ich einen mehr oder weniger großen Anteil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen soll. Die Vergütung sinkt, während der Strompreis steigt und ich will eigentlich meinen Strom auch in erster Linie für mich nutzen und nicht für 16 Ct. Vergütung den von mir eingespeisten Strom für 25 Ct. oder mehr wieder dem Netz entnehmen.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Energiesparer51 am 22. April 2013, 07:29:46
... ich will eigentlich meinen Strom auch in erster Linie für mich nutzen und nicht für 16 Ct. Vergütung den von mir eingespeisten Strom für 25 Ct. oder mehr wieder dem Netz entnehmen.

Tja, dann darf man aber auch nicht das Netz für einen illegalen "Stromtausch" nutzen, sondern muss den im eigenen Haushalt überschüssigen Strom stets komplett selbst verbrauchen oder selbst speichern um ihn später zu verwenden. Das Netz ist schließlich kein Stromspeicher. 
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: egn am 22. April 2013, 07:52:26
Ich überlege tatsächlich ernsthaft. Mich stört derzeit einfach, dass ich einen mehr oder weniger großen Anteil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen soll. Die Vergütung sinkt, während der Strompreis steigt und ich will eigentlich meinen Strom auch in erster Linie für mich nutzen und nicht für 16 Ct. Vergütung den von mir eingespeisten Strom für 25 Ct. oder mehr wieder dem Netz entnehmen.

Das kannst Du auch alles ohne die Plug-and-Pay Module von Sun Invention und ohne potentiell existierende rechtlichen Probleme machen. Du brauchst nur eine EEG-Anlage mit einem Speicher auf den Eigenverbrauch auslegen. Wenn man bedenkt, dass die Sun Invention Anlage bei einem Preis von rund 700 € für einen Ertrag von 160 kWh/a fast 4.000 €/kWp kostet, dann ist ersichtlich dass auf dem Markt auch kostengünstigere Lösungen machbar sind. Und man kann damit dann auch offiziell einen Eigenversorgungsgrad von 70-80 % erzielen und der Überschuss geht nicht verloren sondern steht anderen Verbrauchern im Netz zur Verfügung.

An sich ist das Konzept von Sun Invention nicht so schlecht, aber ich befürchte dass viele Leute nicht ausreichend beraten werden.

Wenn man immer wieder die Beispiele mit den Balkonkraftwerken sieht, dann kommt einem das Grausen. Denn einmal werden die immer senkrecht angebracht, was schon von Hause aus einen 30 % Verlust hinsichtlich des Ertrags bedeutet. Dabei würde schon eine leichte Schrägstellung von 20 % den Ertrag deutlich erhöhen. Dies könnte durch eine passende Halterung einfach realisiert werden. Aber was noch schlimmer ist, dass in den Beispielen manchmal Bäume vor den Häusern stehen die im Sommer die Module teilweise oder ganz verschatten. Schon bei der geringsten Verschattung sinkt der Ertrag drastisch.

Ein weiteres Problem ist die Unterbringung des Akkus in den Modulen. Dieser wird dadurch dass er den Temperaturschwankungen im Freien ausgesetzt ist, extrem belastet. Es ist nicht damit zu rechnen dass er das mehr als 10 Jahre aushält ohne deutlich an Kapazität zu verlieren.

Hier wäre es die Pflicht des Anbieters durch ausführliche und leicht verständliche Informationen die potentiellen Käufer deutlich auf diese Probleme hinzuweisen. 
 
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Sun Invention am 23. April 2013, 09:41:37
Hallo superhaase, hallo zusammen,

die Frage, auf welche Vorschriften und Gesetze man sich stützt, das man etwas "darf" ist etwas verwunderlich - Gesetze und Vorschriften regeln im Kern Verbote und keine "Erlaubnisse". Daher ist die einfache Antwort: Uns ist kein Gesetz bekannt, das es untersagt PV-Kleinstanlagen direkt ans Hausnetz über die Steckdose anzuschließen.

Auf Richtlinien und Vorschriften des VDE achten wir dagegen peinlich genau. Allerdings sind diese Richtlinien aus unserer Sicht - das liegt in der Natur der Sache - nicht auf die Anforderungen unserer Produkte ausgelegt, weil die Richtlinien älter sind als die Produkte. Daher streben wir die Entwicklung passender Regeln an, die die Nutzung von Mini-PV-Anlagen eindeutig regelt und sinnvoll die größtmögliche Sicherheit im Hausnetz sicherstellt.

Einige Ausführungen zum Thema VDE-Richtlinien, um dies zu unterstreichen:

Die VDE 4105 wurde für Anlagen entwickelt, die in das Stromnetz der Energiekonzerne angeschlossen werden, mit dem Netz kommunizieren und Leistung einspeisen. Sie wurde im Hinblick auf die verbesserte Integration dezentraler Erzeugungsanlagen ins Stromnetz als Nachfolgerichtlinie der VDE 0126-1-1 vorgestellt. Das Hauptaugenmerk lag in der Stabilisierung der deutschen Stromnetze und betrifft alle Solaranlagen, die auf konventionelle Art und Weise gebaut und angeschlossen wurden. Plug & Save Module, oder ähnliche Kleinsterzeuger wurden bei der Ausarbeitung dieser Richtlinie nicht berücksichtigt, da diese bisher noch nicht am Markt verfügbar waren.

Unsere Module sind hierfür nicht vorgesehen, da sie mit einem Speicher ausgestattet sind und daher ausschließlich darauf ausgelegt sind, die Grundlast in Haus oder Wohnung abzudecken. Eine Rückeinspeisung ins Netz ist kontraproduktiv - weil es sich damit aus Sicht des Systems um "verlorenen Strom" handelt, da dieser für den Erzeuger keinen Wert hat. Wert hat der Strom nur, wenn er im Haushaltsnetz verbraucht wird.

Die in der Richtlinie geforderte Bereitstellung von Blindleistungen ist erst ab einer Anlagenleistung von 3,68 kVA erforderlich. Die Plug & Save Module sind nicht für eine solche Leistung ausgelegt und werden auch nicht durch uns in dieser Größe angeboten oder beworben.

Weiterhin wird in dieser Richtlinie eine Leistungsreduzierung gefordert. Eine solche kann durch Kunden gegen einen Mehrpreis nachgerüstet werden, wir aber sind, gemeinsam mit unseren Justiziaren, der Meinung, dass unsere Anlagen unter die Geringfügigkeitsgrenze von 6000 kWh p.a. fallen und diese Nachrüstung keinen wirtschaftlichen Nutzen hat. Diese Grenze wurde bisher in der Rechtsprechung für Deutschland bestätigt. Weiterhin sind unsere Module bereits werksseitig mit einer Leistungsreduzierung ausgestattet. Diese resultiert aus der Differenz der Wechselrichterleistung von 250 Watt und der Modulleistung von 195 Watt. Die 51.5 Hz Problematik wird von unseren Wechselrichtern bereits verarbeitet und kann gewährleistet werden.

Für uns ist die Einhaltung der bisherigen VDE 0126-1-1 von wesentlicher Bedeutung. Dieses bedeutet, dass die Wechselrichter eine selbsttätige Freischaltstelle (ENS) haben, damit eine Inselbildung ausgeschlossen ist. Konkret heißt dieses, dass bei Nichtvorhandensein eines Netzes, keinerlei Leistung vom Wechselrichter bereitgestellt wird. Dieses wurde vom TÜV Rheinland getestet und bestätigt. Ein Zertifikat hierüber liegt uns vor, eine Aushändigung an unsere Außendienstmitarbeiter folgt nach Umschreibung, da wir diese Wechselrichter unter unserem Namen beziehen und - im Modul verbaut - in Verkehr bringen.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass aufgrund der geringen Relevanz der Stromerzeugung bzw. der nicht gewünschten Einspeisung ins öffentliche Stromnetz eine Mitteilungsanzeige über den Betrieb der Module beim Energieversorger ausreichend ist.

Sonnige Grüße sendet Sun Invention
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: superhaase am 23. April 2013, 10:36:00
die Frage, auf welche Vorschriften und Gesetze man sich stützt, das man etwas "darf" ist etwas verwunderlich - Gesetze und Vorschriften regeln im Kern Verbote und keine "Erlaubnisse". Daher ist die einfache Antwort: Uns ist kein Gesetz bekannt, das es untersagt PV-Kleinstanlagen direkt ans Hausnetz über die Steckdose anzuschließen.
So war das auch gar nicht gemeint. Keiner hier wollte ausdrücken, dass das Anschließen von Kleinstanlagen ans Hausnetz verboten ist.
Sagen wir es anders:
Worauf stützen Sie, dass für Ihre Kleinstanlagen die geltenden Vorschriften zum Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an das Stromnetz nicht gelten?
Schließlich proklamieren Sie für Ihre Produkte eine Ausnahme.

Zitat
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass aufgrund der geringen Relevanz der Stromerzeugung bzw. der nicht gewünschten Einspeisung ins öffentliche Stromnetz eine Mitteilungsanzeige über den Betrieb der Module beim Energieversorger ausreichend ist.
Da kann man auch anderer Meinung sein.
Insbesondere mag die Einspeisung ins Netz nicht gewünscht sein, ist aber bei den von Ihnen vertriebenen Plug-and-Save-Modulen offenbar durchaus üblich und für einen normalen Haushalt kaum vermeidbar.
Ihre Module überwachen ja offenbar nicht den aktuellen Strombedarf im Haushalt, indem sie z.B. mit Haushaltsgeräten kommunizieren würden.
Die von Ihnen angesprochene Grundlast eines Haushalts liegt wohl normalerweise im niedrigen zweistelligen Wattbereich. Bei mir zuhause sind es sicher nicht mehr als 20 W (also wenn z.B. der Kühlschrank gerade seinen Kompressor abschaltet und ansonsten nur noch die Telefonanlage mit WLAN mit etwa 15 W und einige Stand-By-Verbraucher mit zusammen vielleicht nochmal 5 W aktiv sind).

Folglich ist es tagsüber bei ordentlich Sonnenschein, so wie heute, ganz normal, dass Ihre Module (selbst die mit Speicher) immer dann, wenn kein größerer Verbraucher im Haushalt aktiv ist, Strom ins Netz zurückspeisen, weil Ihre Module diesen Zustand nicht erkennen.

Dabei dürfte es also regelmäßig zu einem Rückwärtslauf des Stromzählers kommen, was sicherlich gegen geltende Vorschriften verstößt (Rücklaufsperren sind offenbar nicht Standard).
Die Mindestanforderung wäre also womöglich, dass Ihre Module nur dann betrieben werden dürfen, wenn ein Stromzähler mit Rücklaufsperre vorhanden ist.

Dass mit Ihren Modulen keine Netzeinspeisung erwünscht ist, ist vielleicht nur ein frommer Wunsch.
Dass er tatsächlich nicht stattfindet, ist sehr unglaubwürdig. AUßer, Ihre Module wären auf eine Wechselstromleistung von etwa 20 W dauerhaft begrenzt.

Warum also sollten die technischen Anschlussbediongungen und die sonstigen Vorschriften für den Betreieb von Stromerzeugungsanlagen am Netz (Einspeisezähler erforderlich Verbrauchszähler mit Rücklaufsperre erforderlich) nicht gelten?
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: egn am 23. April 2013, 10:49:22
Zitat
Das Hauptaugenmerk lag in der Stabilisierung der deutschen Stromnetze und betrifft alle Solaranlagen, die auf konventionelle Art und Weise gebaut und angeschlossen wurden. Plug & Save Module, oder ähnliche Kleinsterzeuger wurden bei der Ausarbeitung dieser Richtlinie nicht berücksichtigt, da diese bisher noch nicht am Markt verfügbar waren.

Dem ersten Halbsatz kann ich zustimmen, der zweite Halbsatz und der letzte Satz aber sind eine Interpretation, der man nicht unbedingt zustimmen muss. Das wäre gegebenenfalls gerichtlich zu klären.   

Zitat
Unsere Module sind hierfür nicht vorgesehen, da sie mit einem Speicher ausgestattet sind und daher ausschließlich darauf ausgelegt sind, die Grundlast in Haus oder Wohnung abzudecken. Eine Rückeinspeisung ins Netz ist kontraproduktiv - weil es sich damit aus Sicht des Systems um "verlorenen Strom" handelt, da dieser für den Erzeuger keinen Wert hat. Wert hat der Strom nur, wenn er im Haushaltsnetz verbraucht wird.

Dies ist jetzt sekundäres Argument. Wofür die Anlagen vorgesehen sind und was dann in der Realität passiert ist eine andere Sache. Das Argument, dass nur die Grundlast damit gedeckt werden soll, ist auch nicht relevant, denn es gibt anscheinend keinerlei Maßnahme in den Modulen die eine Rückspeisung ins Netz verhindern könnte (Zählerüberwachung oder Messung). Insofern nützen die ganzen Argumente bezüglich der Nutzlosigkeit der Einspeisung nichts. Es kann in bestimmten Fällen zu einer Netzeinspeisung kommen, und es kann sogar vorkommen dass der Zähler rückwärts läuft, wenn er keine Rücklaufsperre besitzt. Ein solcher Vorgang könnte unter Umständen als Betrug ausgelegt werden, genauso wie wenn man den Zähler in irgendeiner Weise manipuliert.

Meiner Meinung nach bleibt der Betrieb rechtlich in einer Grauzone. Erst wenn der erste Netzbetreiber einen Ihrer Kunden verklagt, und das dann gerichtlich geklärt wird, entsteht Rechtssicherheit. Bis dahin trägt allein ihr Kunde das Risiko des Betriebs. Und wegen der Anzeige beim Netzbetreiber weiß dieser auch ganz genau auf wen er die Abmahnanwälte hetzen muss.

Was passiert wenn der Betrieb gerichtlich verboten wird?

Ich nehme an Sun Invention meldet dann einfach Insolvenz an und die Kunden bleiben auf ihren illegalen Anlagen und den Kosten sitzen.

Wenn Sun Invention wirklich kundenfreundlich und seriös handeln will, dann sollte es Kontakt mit allen Versorgungsnetzbetreibern aufnehmen, und von jedem einzelnen bestätigen lassen, dass der Betrieb zulässig ist, anstatt den Kunden diese Last und das Risiko aufzubürden. Dann hat bei positiver Bestätigung jeder Kunde Rechtssicherheit. 

Zum Schluss noch eine technische Frage:
In welchem zeitlichen Verlauf wird die Energie in den Akku geladen und in das Netz eingespeist?

Wenn die Module wirklich nur zur Deckung des Grundbedarfs gedacht sind, dann sollte auf der einen Seite dier Akku so groß sein, dass er den Maximalertrag an einem Tag aufnehmen kann. D.h., bei einem Tagesertrag im Sommer von durchaus der 4-fachen Nennleistung müsste der Akku etwa 800 Wh speichern können. Auf der anderen Seite sollte diese Energie dann über möglichst viele Stunden verteilt werden, d.h. die Einspeiseleistung sollte bei 800 Wh Speicherkapazität nur etwa 1/24 pro h also etwa 33 W betragen.

Wie sieht das in der Realität aus?

Noch besser wäre es natürlich wenn über PLC die aktuelle Leistung vom Zähler gemeldet und dann bei der Einspeisung berücksichtigt würde. Wobei es dann bei Millionen von installierten Systemen die Frage ist, ob die Einspeisung nicht insgesamt netzfreundlich gestaltet werden sollte auch wenn nur der Eigenbedarf gedeckt wird. (http://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen-pdf-dateien/studien-und-konzeptpapiere/speicherstudie-2013.pdf)
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Energiefachmann am 23. April 2013, 18:22:29
Gerade erhalten:
"VDE warnt vor Photovoltaik-Anlagen mit Steckern

   Frankfurt am Main (ots) - PV Plug-In Anlagen für den "Hausgebrauch" entsprechen nicht den VDE-Vorschriften / VDE empfiehlt stets normengerechte Installation durch fachkundiges Personal / Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an Steckdose birgt Unfall- und Haftungsrisiken

   Bei fachkundiger und normengerechter Installation nach VDE-Vorschriften bieten Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) eine sichere und komfortable Möglichkeit zur Nutzung "selbst geernteter" elektrischer Energie. PV-Anlagen, bei denen der Strom einfach per Schutzkontakt-Stecker über die Steckdose in den Hausstromkreislauf (Endstromkreis) eingespeist wird, entsprechen allerdings nicht den VDE-Sicherheitsvorschriften. Zwar mag der Schutzkontakt-Stecker beim Nutzer den Eindruck erwecken, dass er PV-Anlagen durch einfaches Anschließen an die Steckdose selbst in Betrieb nehmen kann, ohne Unfall- und Haftungsrisiken einzugehen, doch das Einstecken eines elektrischen Erzeugungsgerätes in die Steckdose ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes zu vergleichen und nach der Sicherheitsnorm DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) unzulässig.

   Brände durch Überlastung des Stromkreislaufs möglich, Nutzer haftet selbst

   Beim Anschluss von Stromerzeugern an die Steckdose können vorhandene Schutzorgane der häuslichen Elektroinstallation wie zum Beispiel Sicherungen ihre Schutzfunktion nicht mehr im vollen Umfang erfüllen, da sie den in die Steckdose rückgespeisten Strom nicht erkennen und auf ihn nicht ordnungsgemäß reagieren können. Aus diesem Grund kann es bereits kurz nach dem Einstecken des PV-Moduls zu einer Überlastung des Stromkreises und zu Bränden kommen. Grundsätzlich empfiehlt der VDE den Nutzern von PV-Anlagen dringend, bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen stets auf fachkundige Personen zu setzen, die eine normengerechte Installation von normengerechten Stromerzeugungseinrichtungen nach VDE-Sicherheitsvorschriften gewährleisten können."
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Sun Invention am 23. April 2013, 19:54:17

Zitat
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass aufgrund der geringen Relevanz der Stromerzeugung bzw. der nicht gewünschten Einspeisung ins öffentliche Stromnetz eine Mitteilungsanzeige über den Betrieb der Module beim Energieversorger ausreichend ist.
Da kann man auch anderer Meinung sein.

Die von Ihnen angesprochene Grundlast eines Haushalts liegt wohl normalerweise im niedrigen zweistelligen Wattbereich. Bei mir zuhause sind es sicher nicht mehr als 20 W (also wenn z.B. der Kühlschrank gerade seinen Kompressor abschaltet und ansonsten nur noch die Telefonanlage mit WLAN mit etwa 15 W und einige Stand-By-Verbraucher mit zusammen vielleicht nochmal 5 W aktiv sind).

Folglich ist es tagsüber bei ordentlich Sonnenschein, so wie heute, ganz normal, dass Ihre Module (selbst die mit Speicher) immer dann, wenn kein größerer Verbraucher im Haushalt aktiv ist, Strom ins Netz zurückspeisen, weil Ihre Module diesen Zustand nicht erkennen.

Dabei dürfte es also regelmäßig zu einem Rückwärtslauf des Stromzählers kommen, was sicherlich gegen geltende Vorschriften verstößt (Rücklaufsperren sind offenbar nicht Standard).

Warum also sollten die technischen Anschlussbediongungen und die sonstigen Vorschriften für den Betreieb von Stromerzeugungsanlagen am Netz (Einspeisezähler erforderlich Verbrauchszähler mit Rücklaufsperre erforderlich) nicht gelten?

Um die Übersichtlichkeit zu wahren, füge ich meine Antworten untenstehend an:

Grundlast:

Die Grundlast einer Wohnung eines Junggesellen liegt nach unseren Messungen bei 45 Watt. Für diesen Kunden empfiehlt sich - wenn überhaupt ein einzelnes Modul mit Speicher, das beispielsweise über Nacht kontinuierlich 30 Watt (über 8 Stunden) abgibt, und sich am kommenden Tag wieder auflädt. Weitere Maßnahmen sind hier schlicht überflüssig, weil die Stromkosten sehr niedrig sind.

Ganz anders sieht es bei zB Mietwohnungen aus: Hier liegt die Grundlast weit über der von Ihnen kolportierten "mittleren zweistelligen Bereich", sondern eher bei 150 bis 200 Watt. Hierfür empfehlen wir beispielsweise eine Kombination aus Modulen mit und ohne Speicher, damit sowohl am Tag wie auch in der Nacht entsprechend Grundlast abgemildert und die Stromkosten reduziert werden können. Logisch wäre beispielsweise ein Modul ohne Speicher, das mit einer maximalen Erzeugung von 160 Watt die Grundlast tagsüber fast komplett abdeckt, in Kombination mit zwei Speicher-Modulen, die beispielsweise jedes 30 Watt für acht Stunden abgeben.

Interessant wird es in einem Haushalt mit einer vierköpfigen Familie: Hier messen wir eine durchschnittliche Dauerlast von 650 (!) Watt, weil alleine die Heizungspumpe 90 bis 150 Watt "frisst". Hierfür ist dann eine typische Modulkombination von 3 Light-Modulen und 3-Optimus-Modulen sinnvoll.

Zum Thema VDE antworte ich morgen offiziell im Rahmen einer Stellungnahme zur hier oben aufgeführten Pressemitteilung des VDE...

Mit sonnigen Grüßen,
Sun Invention
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: superhaase am 24. April 2013, 08:08:15
Die Grundlast einer Wohnung eines Junggesellen liegt nach unseren Messungen bei 45 Watt.
Es mag einzelne Junggesellen geben, bei denen das zutrifft.
Bei der Mehrheit der Haushalte sicher nicht.

Zitat
Ganz anders sieht es bei zB Mietwohnungen aus: Hier liegt die Grundlast weit über der von Ihnen kolportierten "mittleren zweistelligen Bereich", sondern eher bei 150 bis 200 Watt.
Entschuldigung, aber das ist völlig abwegig.
Wohl eher Wunschdenken.

Zitat
Interessant wird es in einem Haushalt mit einer vierköpfigen Familie: Hier messen wir eine durchschnittliche Dauerlast von 650 (!) Watt, weil alleine die Heizungspumpe 90 bis 150 Watt "frisst".
Jetzt wirds klar: Sie verwechseln durchschnittliche Dauerlast mit Grundlast.
650 W sind als echte Grundlast (und nur um die geht es bei dieser Diskussion) bei einem 4-Personen-Haushalt völlig unmöglich - selbst in einem eigenen Häuschen. Das wären ja schon 5.600 kWh im Jahr nur mit der Grundlast im Haushalt, also ohne Einschalten von Großverbrauchern. Reine Phantasie.

Zitat
Zum Thema rückwärtslaufender Stromzähler [...]:
"Es gibt weder deutsche noch europäische Gesetze und Verordnungen die die Drehrichtung des Stromzählers regeln ...
Jetzt wirds unseriös.
Auf diesem Niveau brauchen wir nicht weiter über Ihre Produkte sprechen.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: khh am 24. April 2013, 09:14:57
Ganz anders sieht es bei zB Mietwohnungen aus: ...
Mit sonnigen Grüßen,
Sun Invention

Wie ich sehe, wird die Installation der 'Plug & Save' PV-Module auf der Internetseite von Sun Invention ganz besonders als "die intelligente Lösung für den Balkon der Mietwohnung, die Energieerzeugung auf der Terrasse oder der Garage" beworben.

Als Vermieter würde ich einer solchen Installation und der direkten Einspeisung via Steckdose in das Hausnetz in keinem Fall zustimmen (Brandgefahr etc.). Insbesondere von gewerblichen Vermietern kann ich mir das ebenso wenig vorstellen.

Wenn meine Mieter das ohne meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vornehmen, werden sie richtigen Ärger bekommen. Klärt Sun Invention eigentlich über die mietrechtliche Problematik zutreffend auf?
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Stromfraß am 24. April 2013, 09:23:31
Ehrlich gesagt, interessiewren mich die Debatten um Grundlast und durchschnittliche Dauerlast weniger und auch nicht, was ein x-beliebiger Kunde sagt.
Was mich interessiert: Ist es zulässig oder nicht, mit Photopholtaik erzeugten Strom mittels Plug & Save ins Netz einzuspeisen oder nicht?
Am einfachsten wäre das über eine Steckdose und dann läuft der Zäjler rückwärts.
Melde ich aber mein Vorhaben beim zuständigen Energieversorger an, wird er die Zustimmung mit Hinweis auf die VDE-Vorschriften verweigern. Oder sehe ich das falsch?
Nun sind VDE-Vorschriften zwar kein Gesetz und sicher auch änderbar, aber zunächst gibt es sie und ich denke, aus gutem Grund.
Gibt es denn Plug & Save bereits in anderen Ländern ohne Probleme?
Was mich auch stutzig macht: ich könnte mir vorstellen, dass es politisch nicht gewollt ist, solche Plug & Save-Lösungen zuzulassen. Im Grunde würde ich doch das Netz als "Parkplatz" für meinen zuviel erzeugten Strom nutzen, sozusagen als Zwischespeicher.
Es geht um die Einspeisevergütung, die momentan bereits bei etwa nur 15 Ct./kWh liegt. Nutze ich das Netz als "Parkplatz" würde ich ja sozusagen den jeweiligen Strompreis, sagen wir, 25 Ct./kWh, sparen. Es gehen also 10 Ct. "verloren", die in der EEG-Umlage fehlen.
Das wäre zwar im Sinne des Verbrauchers, also desjenigen, der mithilfe seine Solaranlage den Strom erzeugt, aber ist das politisch gewollt?
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: egn am 24. April 2013, 09:53:25
Für diesen Kunden empfiehlt sich - wenn überhaupt ein einzelnes Modul mit Speicher, das beispielsweise über Nacht kontinuierlich 30 Watt (über 8 Stunden) abgibt, und sich am kommenden Tag wieder auflädt.

Jetzt wird es interessant: Es ist also so, dass der Speicher nur 240 Wh fasst.

Was passiert wenn der Speicher voll ist?

Ist die Einspeisung auf die Leistung des Speicher begrenzt, oder wird mit mit der Modulleistung eingespeist und das Ladegerät holt sich einen Teil davon zum Laden?

Im ersten Fall wäre die erzeugte Energiemenge pro Jahr nur etwa die Hälfte dessen was angegeben ist, da im Sommer nicht alle Energie genutzt werden kann. Ansonsten muss zeitgleich ein genügend hoher Verbrauch vorliegen, damit die erzeugte Energie überhaupt genutzt werden kann.

Zitat
... Angaben zu angeblich gemessenen Grundlast in Haushalten ...

Wie bereits geschrieben wurde, sehen ihre Werte für die Grundlast nicht wie gemessen aus, sondern wie Werte die aus dem Jahresverbrauch rechnerisch ermittelt wurden. 650 W Grundlast würde über das Jahr gesehen einen Verbrauch von 5.694 kWh ergeben. Die wenigsten Haushalte dürften überhaupt auf einen solchen Jahresverbrauch kommen, außer sie erzeugen Warmwasser oder Heizwärme mit Strom.

Ich halte die angegebenen Werte für völlig überhöht. Wie schon geschrieben wurde, ist die reine Grundlast, wenn man aktuelle Geräte verwendet, eher im Bereich von vielleicht 20-30 W. Ab und zu schalten sich mal die Kühlgeräte ein und laufen für wenige Minuten. Eine Einspeiseleistung von 30 W wäre hier sicherlich angemessen. Aber da der Speicher diese nur 8 h und nicht 24 h liefern kann, geht schon bei einem Modul mit einem Speicher sehr viel Energie zurück in das Netz.

Zitat
Demnach ist es möglich, dass ein Plug & Save-Kunde Strom ins Netz einspeist und dem Energieversorger diesen Strom zur Zwischenspeicherung "schenkt". Letztlich entsteht dem Energieversorger dadurch sogar ein wirtschaftlicher Vorteil, weil er für den Strom keine Investition tätigen muss. Im Gegenteil: Der eingespeiste Strom wird zu marktüblichen Preisen an andere Kunden verkauft, die zu diesem Zeitpunkt eben Strombedarf haben.

Sie sollten sich mal mit der Abrechnung von Bilanzkreisen befassen. Strom der unbekannter Weise in das Stromnetz eines Bilanzkreises eingespeist wird, führt dazu, dass die Prognose nicht mehr stimmt und es deshalb zu einer Abweichung kommt, für die der Bilanzkreisverantwortliche gerade stehen muss. Natürlich spielt das bei wenigen Installationen keine Rolle. Sollten es aber Millionen von Anlagen sein, kann sich schon ein signifikanter Betrag ergeben.

Ganz grundsätzlich ist es aber so, dass hier quasi durch die Hintertür das sogenannte Net-Metering eingeführt würde. Obwohl sie erst mal Strom kostenpflichigt aus dem Netz bezogen haben, als eine Leistung erhalten haben, wird durch die Rückspeisung dieser Bezug wieder getilgt. Damit werden nicht nur alle Leistungserbringer wie der Stromerzeuger und die Netzbetreiber betrogen, sondern auch noch die Kommune und der Staat wird formal um die Abgaben und Steuern gebracht. Man könnte natürlich formal argumentieren, dass bei voller Nutzung des Stromes im Hausnetz, diese auch nicht angefallen wären, aber das ist kein tragfähiges Argument, weil tatsächlich erst mal eine Leistung erbracht wurde, die man sich aber durch die Verfälschung der Messwerte erschlichen hat.

Es stellt sich meiner Meinung nach immer mehr heraus, dass die Argumente nicht wirklich stichhaltig sind und die Gefahr besteht, dass die Käufer letztlich Gefahr laufen dass die Investition in den Sand gesetzt ist, und sie auch noch Gefahr laufen sowohl vom Netzbetreiber, als auch vom staatlichen Behörden verklagt zu werden.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: superhaase am 24. April 2013, 09:55:23
Gibt es denn Plug & Save bereits in anderen Ländern ohne Probleme?
Was mich auch stutzig macht: ich könnte mir vorstellen, dass es politisch nicht gewollt ist, solche Plug & Save-Lösungen zuzulassen. Im Grunde würde ich doch das Netz als "Parkplatz" für meinen zuviel erzeugten Strom nutzen, sozusagen als Zwischespeicher.
Es gibt einige Länder, die das Rückwartslaufen des Stromzählers ausdrücklich als Abrechnungsmodell zulassen.
Stichwort hierzu ist "Net Meetering".
Beispiele sind meines Wissens Dänemark und die Schweiz.

Ich würde daher auch nicht sagen, dass das Rückwärtslaufen des Zählers prinzipiell Betrug ist oder ungerecht ist.
Es ist halt in Deutschland bisher nicht gestattet und nicht als Abrechnungsmodell (net meetering) für kleine EE-Stromanlagen vorgesehen, wie in anderen Ländern.
Es wäre sicherlich eine einfache Lösung, die man als angemessen und praktikabel ansehen kann. Zumindest für sehr kleine Anlagen wie solche Plug-and-Play-PV-Module.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung zur Einführung des net meetering in Deutschland für sehr kleine Anlagen (vielleicht bis 2 oder 3 kW?) könnte wünschenswert sein. Man könnte sich an den Regelungen anderer Länder ein Beispiel nehmen.

Was die Beteiligung der Einspeiser an den Netzentgelten angeht, so könnte man diese Netzentgelte zum Teil am Anschlussleistungswert der Haushalte ausrichten, und nicht ausschließlich am Stromverbrauch. So müssten auch die Eigenverbraucher und "net meeterer" zu den Netzkosten ihren Beitrag leisten, da sie ja auch den Anspruch haben, jederzeit die volle Leistung aus dem Netz abzurufen, wenn sie keinen eigenen Strom erzeugen.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Sun Invention am 24. April 2013, 11:29:59
Zitat
Zum Thema rückwärtslaufender Stromzähler [...]:
"Es gibt weder deutsche noch europäische Gesetze und Verordnungen die die Drehrichtung des Stromzählers regeln ...
Jetzt wirds unseriös.
Auf diesem Niveau brauchen wir nicht weiter über Ihre Produkte zu sprechen.
[/quote]

Dann nennen Sie mir das entsprechende Gesetz? Danke.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Sun Invention am 24. April 2013, 11:44:03
Was mich auch stutzig macht: ich könnte mir vorstellen, dass es politisch nicht gewollt ist, solche Plug & Save-Lösungen zuzulassen. Im Grunde würde ich doch das Netz als "Parkplatz" für meinen zuviel erzeugten Strom nutzen, sozusagen als Zwischespeicher.
Es geht um die Einspeisevergütung, die momentan bereits bei etwa nur 15 Ct./kWh liegt. Nutze ich das Netz als "Parkplatz" würde ich ja sozusagen den jeweiligen Strompreis, sagen wir, 25 Ct./kWh, sparen. Es gehen also 10 Ct. "verloren", die in der EEG-Umlage fehlen.
Das wäre zwar im Sinne des Verbrauchers, also desjenigen, der mithilfe seine Solaranlage den Strom erzeugt, aber ist das politisch gewollt?

Es findet keine EEG-Anmeldung statt, daher auch keine Einspeisevergütung. Das Einzige, was theoretisch passiert: Stromzähler läuft rückwärts, der überschüssige Strom wird im Netz zwischengespeichert. Anschließend zählt der Stromzähler wieder vorwärts. Keine Vergütung, keine Probleme. Im Gegenteil: Das Ganze trägt zur Netzstabilisierung bei. In Tschechien beispielsweise haben das die Netzbetreiber und Energieversorger erkannt und Plug & Save sogar offiziell zugelassen....
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Sun Invention am 24. April 2013, 11:48:11
Gibt es denn Plug & Save bereits in anderen Ländern ohne Probleme?
Was mich auch stutzig macht: ich könnte mir vorstellen, dass es politisch nicht gewollt ist, solche Plug & Save-Lösungen zuzulassen. Im Grunde würde ich doch das Netz als "Parkplatz" für meinen zuviel erzeugten Strom nutzen, sozusagen als Zwischespeicher.
Es gibt einige Länder, die das Rückwartslaufen des Stromzählers ausdrücklich als Abrechnungsmodell zulassen.
Stichwort hierzu ist "Net Meetering".
Beispiele sind meines Wissens Dänemark und die Schweiz.

Ich würde daher auch nicht sagen, dass das Rückwärtslaufen des Zählers prinzipiell Betrug ist oder ungerecht ist.
Es ist halt in Deutschland bisher nicht gestattet und nicht als Abrechnungsmodell (net meetering) für kleine EE-Stromanlagen vorgesehen, wie in anderen Ländern.


Ich stimme dem gesamten Post zu - nur: Wo ist das Rückwärtslaufen des Zählers nicht gestattet? Energiekonzerne WOLLEN es vielleicht nicht, aber die machen keine Gesetze (jedenfalls sind sie nicht der Gesetzgeber...)
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: superhaase am 24. April 2013, 12:09:48
Dann nennen Sie mir das entsprechende Gesetz? Danke.
Es geht nicht um ein Gesetz für die Drehrichtung des Stromzählers, sondern um die in Deutschland nicht gesetzlich erzwungene Zulassung der Saldierung nach dem Net-Meetering-Prinzip.

Ohne Erlaubnis des Netzbetreibers dürfen Sie gar keine Stromerzeugungsanlagen an das Netz anschließen.
Der Netzbetreiber muss allerdings im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (hier zutreffend das EEG) die Erlaubnis gewähren und ist zur vorrangigen Abnahme des Strom und einer entsprechenden Abrechnung verpflichtet. Es gibt keine Vorschrift, die ihn dazu zwingt, ein Net Meetering (Rückwärtskllaufen des Zählers) zuzulassen - unangemeldet schon gar nicht.

Wenn es der Netzbetreiber gestattet, steht dem kein Gesetz entgegen. Aber er wird es nicht gestatten, weil er dadurch wirtschaftliche Nachteile hat, wie oben schon egn dargelegt hat (Bilanzkreise, entgangene Netzentgelte).

Die Aufnahme und der Abtransport von Strom ist eine Dienstleistung, die der Netzbetreiber erbringt.
Der Netzbetreiber muss Strom nur im Rahmen der Gesetze ins Netz aufnehmen.
Net Meetering liegt in Deutschland derzeit außerhalb des Gesetzes, daher muss der Netzbetreiber das auch nicht zulassen.

Nicht alles, was nicht verboten ist, kann gemacht werden.
Insbesondere dann nicht, wenn nicht alle Betroffenen damit einverstanden sind. Sie können die Netzbetreiber nicht dazu zwingen, denn dazu fehlt in Deutschland die gesetzliche Grundlage.
Die Freiheit endet nicht nur an den Grenzen des Gesetzes, sondern auch an der Nase des Anderen, hier an der Nase des Netzbetreibers mit seinen berechtigten eigenen Interessen.

Ich könnte ja immer dann, wenn ich Überschuss an Zucker habe, den Zucker palettenweise in Ihrem Vorgarten lagern. Sie dürfen sich dann ja gerne auch mal leihweise bedienen, wenn Sie am Sonntag Kuchen backen wollen und beim Einkauf den Zucker vergessen haben.
Es gibt kein Gesetz, das das verbietet. Also ist es erlaubt ... sofern Sie damit einverstanden sind.
Wenn nicht, können Sie sich selbstverständlich dagegen wehren und mich auf Unterlassung verklagen, weil ich Ihre Interessen verletze, die hier z.B. in einem ungestörten Erscheinungsbild Ihres Gartens liegen könnten.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: superhaase am 24. April 2013, 12:37:01
Hierzu eine aktuelle Meldung des VDE:

Zitat
Photovoltaik-Anlagen, bei denen der Strom einfach per Schutzkontakt-Stecker über die Steckdose in den Hausstromkreislauf (Endstromkreis) eingespeist wird, entsprechen nicht den VDE-Sicherheitsvorschriften, warnt der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

Zwar möge der Schutzkontakt-Stecker beim Nutzer den Eindruck erwecken, dass er Solarstromanlagen durch einfaches Anschließen an die Steckdose selbst in Betrieb nehmen kann, ohne Unfall- und Haftungsrisiken einzugehen, doch das Einstecken eines elektrischen Erzeugungsgerätes in die Steckdose sei nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes zu vergleichen und nach der Sicherheitsnorm DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) unzulässig.
Siehe hier: http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/2013/kw17/vde-warnt-vor-unfall-und-haftungsrisiken-von-photovoltaik-anlagen-mit-steckern.html (http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/2013/kw17/vde-warnt-vor-unfall-und-haftungsrisiken-von-photovoltaik-anlagen-mit-steckern.html)
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Energiesparer51 am 24. April 2013, 15:00:57
Nach Netzanschlussverordnung hat der Netzbetreiber einen Anschluss zur „Entnahme von Elektrizität“ zur Verfügung zu stellen.

Zitat
§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen
Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr
Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von
Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.

Auch aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergibt sich Entsprechendes

Zitat
§ 18 Allgemeine Anschlusspflicht
(1) Abweichend von § 17 haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen für Gemeindegebiete, in denen sie Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern betreiben, allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung oder Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher zu veröffentlichen sowie zu diesen Bedingungen jedermann an ihr Energieversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Energie zu gestatten. Diese Pflichten bestehen nicht, wenn der Anschluss oder die Anschlussnutzung für den Betreiber des Energieversorgungsnetzes aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
(2) Wer zur Deckung des Eigenbedarfs eine Anlage zur Erzeugung von Elektrizität auch in Verbindung mit einer Anlage zur Speicherung elektrischer Energie betreibt oder sich von einem Dritten an das Energieversorgungsnetz anschließen lässt, kann sich nicht auf die allgemeine Anschlusspflicht nach Absatz 1 Satz 1 berufen. Er kann aber einen Netzanschluss unter den Voraussetzungen des § 17 verlangen. Satz 1 gilt nicht für die Deckung des Eigenbedarfs von Letztverbrauchern aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 150 Kilowatt elektrischer Leistung und aus erneuerbaren Energien.

Eine Abnahmepflicht für PV-Strom ergibt sich meines Erachtens aber nur aus dem EEG.

Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Sun Invention am 24. April 2013, 20:24:34
Hierzu eine aktuelle Meldung des VDE:

Siehe hier: http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/2013/kw17/vde-warnt-vor-unfall-und-haftungsrisiken-von-photovoltaik-anlagen-mit-steckern.html (http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/2013/kw17/vde-warnt-vor-unfall-und-haftungsrisiken-von-photovoltaik-anlagen-mit-steckern.html)

Hier eine Berichterstattung, die die Ansichten beider Seiten darlegt: [nofollow]http://www.heise.de/ct/meldung/Hersteller-Plug-in-Solaranlagen-sind-sicher-1848860.html[/nofollow]
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Energiesparer51 am 24. April 2013, 21:09:48
Zitat
Von der Stromerzeugungseinrichtung (Photovoltaikmodul) führen keine Kabel aus dem Produkt heraus, denn das Photovoltaikmodul ist innerhalb des Produkts mit der Batterie und dem Wechselrichter verbunden: Erst von dort wird das Kabel mit dem Stecker aus dem Produkt herausgeführt."

Eine sehr eigenwillige Betrachtungsweise. Welche Komponenten in einer stromerzeugenden Black Box enthalten sind spielt doch wohl keine Rolle dafür, ob das Ganze als "Stromerzeugungseinrichtung"  angesehen werden kann,

Ich sehe inzwischen bei sicherer Vermeidung der Überlastung den Anschluss relativ unproblematisch, wenn die Anlage einschlägige Sicherheitsvorschriften einhält Die Frage ist eher, wie das meines Erachtens nur nach EEG erlaubte Einspeisen rechtlich einzuordnen ist.

PS: Werden VDE-Vorschriften, die in der Tat keinen Gesetzesstatus haben, eingehalten, wird einem bei einer Folge wie Brand oder elektrischer Gefährdung keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Realisiert man die Sicherheit auf andere Art, so muss man die Geleichwertigkeit im Einzelfall nachweisen. Das kann immer problematisch werden.  Von daher sollte kann man die Vorschriften nicht zu lax handhaben.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: superhaase am 25. April 2013, 07:23:08
Von der Sicherheit her sehe ich eigentlich kaum Probleme, insbesondere, wenn man die Herstellervorgaben beachtet und z.B. die Sicherung gegen eine schwächere austauscht und nicht zu viele Module an einem Stromkreis betreibt.
Ich nehme dabei mal an, dass die Kleinstanlagen eine funktionierende Schutzschaltung haben, die eine gefährliche Berührungsspannung am gezogenen Stecker verhindert - technisch wäre sowas jedenfalls kein Problem. Insofern kann die zitierte VDE-Vorschrift hier womöglich als unpassend oder veraltet bezeichnet werden.
Es ist aber jedenfalls eine Sache des Herstellers, die Sicherheit im jeweiligen Vertriebsland gültig zertifizieren zu lassen.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: egn am 25. April 2013, 07:51:58
Hier eine Stellungnahme von E.ON. (http://www.eon-bayern.com/pages/eby_de/Partner/Installateure/Elektroinstallateure/Ergaenzende_Hinweise_zur_TAB/Positionspapier_Erzeugungsanlagen-an-Endstromkreisen.pdf)

Hier ist auch noch Info zu diesem Thema. (http://www.erneuerbareenergien.de/solarbalkon-sicher/150/477/61550/)

Interessant ist folgender Passus:
Zitat
551.7.1 Mit Ausnahme von unterbrechungsfreien Stromversorgungen, die zur Versorgung von bestimmten Betriebsmitteln in einem Endstromkreis eingesetzt werden, müssen Stromerzeugungseinrichtungen auf der Versorgungsseite aller Schutzeinrichtungen der Endstromkreise angeschlossen werden."

Ich selbst habe jahrelang in meinem Wohnmobil einen Inselwechselrichter betrieben, der im Netzparallelbetrieb arbeitete. D.h., wenn die Leistung der angeschlossenen Verbraucher die einstellbare Leistung des Netzanschlusses überstieg, dann wurde aus der Batterie die entsprechende Leistung zu geliefert. Genauso wie wenn eine USV im sogenannten Line-Interaktive mode (VI - Klasse 2) arbeitet, um Störungen der Versorgungsspannung auszugleichen, bleibt so was natürlich nicht völlig ohne Rückwirkung auf die Netzseite.

Man könnte also das System an sich eventuell als USV deklarieren, wobei der Aufbau und der Anschluss nicht wirklich exakt einer USV entspricht.
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Stromfraß am 25. April 2013, 18:05:55
Also, wenn ich die letzten Beiträge richtig verstanden habe, muss ich wie folgt vorgehen:

den Netzbetreiber informieren, dass ich mittels Plug & Save der Firma Sun Invention Strom ins öffentliche Netz einspeisen möchte. Hier muss ich Angaben dazu machen über die Höhe der Einspeisung und dass die Anlage von einem zugelassenen Elektrofachbetrieb entsprechend der VDE-Vorschriften installiert wird.
Mit diesen Angaben bitte ich um Zustimmung zu meinem Vorhaben.

Der Netzbetreiber wird meinen Antrag prüfen und zustimmen.
Damit wäre die Sache insoweit erledigt und ich kann den Auftrag realisieren.

Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, dürfte sich die Sache ebenfalls erledigt haben, egal ob er mir für die Ablehnung einen Grund nennt oder nicht.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass er die Zustimmung erteilt, ich aber Auflagen erfüllen muss wie bspw. Wechsel des Zählers.

Ich denke mal, dass durch die Installation durch einen Fachbetrieb einschlägige VDE-Vorschriften erfüllt sind.
Die Prüfung, ob es zulässig ist, dass ich auf die EEG-Umlage verzichte, würde doch wohl der Netzbetreiber durchführen.
Ob nun der Netzbetreiber wirtschaftliche Nachteile hat, (Bilanzkreise, entgangene Netzentgelte)
ist ja nicht mein Problem und wohl ohnehin kaum relevant.
Netzentgelt muss ich ohnehin bezahlen, egal bei welchem Versorger ich meinen Strom beziehe und Bilanzkreise? Das ist doch nur eine marginale Sache und meiner bescheidenen Meinung nach würde eine so geringe Einspeisung doch nur die Leitungsverluste ein wenig reduzieren.

Was in anderen Ländern geht, muss zwar nicht unbedingt auch in Deutschland gehen.
Wir wollen aber einerseits mit der Energiewende ein Beispielland für die ganze Welt sein und dann soll es an der Einspeisung über die Steckdose scheitern?

Wenn sich jetzt noch die Netzbetreiber sperren, dann dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, um hier umzudenken.

Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: hko am 26. April 2013, 09:26:00
Zum Thema "PV-Modul in die Steckdose" ist bereits alles gesagt.

Ich fasse noch einmal zusammen (als Ingenieur, nicht Jurist):

EN/VDE und DIN sind zwar keine Gesetze, werden aber vor Gericht genauso verbindlich behandelt (Stand der Technik).
Laut EN/VDE ist eine Einspeisung über eine Steckdose in das bestehende Hausnetz nicht zulässig.

Die Idee von egn, diese Geräte als USV zu deklarieren, würde ohne Verletzung von EN/VDE-Vorschriften wie folgt gehen:
Der Anschluss des Gerätes an die Steckdose erfolgt ausschließlich zur Stromentnahme wie bei USV-Geräten, also keine Einspeisung über diese Leitung in das Hausnetz. Ein zweiter - jetzt aber nicht vorhandener - Anschluss (Steckdose) dient zum Anschluss von Verbrauchern:

1. Wenn PV-Modul und/oder Batterie genügend Strom liefern, wird aus dem Hausnetz praktisch kein Strom entnommen.
2. Wenn der Strom aus PV-Modul und/oder Batterie nicht ausreicht, wird aus dem Hausnetz der zusätzliche Bedarf gedeckt.
3. Wenn PV-Modul mehr Strom liefert, als die angeschlossenen Verbraucher benötigen, wird die Batterie nachgeladen und bei voller Batterie der PV-Strom reduziert bzw. abgeschaltet (auf keinen Fall Einspeisung in das Hausnetz!).

Gruß hko
Titel: Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
Beitrag von: Stromfraß am 26. April 2013, 12:18:49
Es ist wohl derzeit so, dass die Meinungen zur VDE-Vorschrift DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) etwas auseinander gehen.

Zitat
Keiner verbietet es offiziell und keiner erlaubt es offiziell." Nach Auskunft des Zentralverbands der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) läuft aber zurzeit ein Gerichtsverfahren am Landgericht München II, bei dem es um den Vertrieb solcher Anlagen geht.

Es wird wohl noch ein wenig dauern, bis es auch in Deutschland offiziell geht.
Wenn man liest, was da illegal schon so abgeht ...