Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => F => Stadt/Versorger => FlexStrom => Thema gestartet von: cookiee am 09. Dezember 2012, 11:47:00
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Hallo , ich habe etwas Sorge mit der Firma Flexstrom . Bevor hier nun Kommentare wie :" Wer solche Verträge macht , dem ist nicht mehr zu helfen .... " ( Jahrespaket mit Vorkasse ) , kommen - ich gebs ja zu , mittlerweile weiß ich , wie hellwach man bei diesen Firmen sein muss !!!!!!!!! >:(
Zur Sache . Wir sind ein 4 Personen Haushalt und seit 2005 Kunde bei Flexstrom . Angefangen haben wir mit dem 5600ter Paket reduzierten dann nach dieversen Stomsparmaßnahmen 2007 auf das 3600ter Paket . Alles lief eigwentlich recht reibungslos , der Verbrauch passte , die Zusatzzahlungen beliefen sich meist auf nicht mehr als 100 Euro . Das führte dazu , dass ich der Firma entgegen vielen Berichten aus dem Netz Vertrauen schenkte . So kam es , dass ich 2008 ,2009 und 2010 den Zählerstzand nicht selbst abgelesen habe , sondern der Schätzung von Flexstom vertraute.
Der Schock kam dann im Frühjahr 2011 . In der Jahresabrechnug für 2010 kam Flexstrom auf einen Verbrauch von über 9000 kwh und einer Zusatzzahlung von 1600 € . Ich forderte Flexstom auf , die Rechnug zu prüfen . Flexstom beruft sich auf die geschätzten Zählerstände .
Obwohl wir das 3600er Paket geordert hatten und jahrelang einen konstanten Stomverbrauch von etwa 4000kwh hatten , schätzte Flexstom unseren Verbrauch 2009 auf nur 1600kwh und 2010 ( auch geschätzt ) etwa 9000 kwh !!!!!!!! Das heißt von den 3600 bezahlten kwh in 2009 verfallen laut Fs. etwa 2000 kwh ! und werden dann 2010 zum vollen Mehrverbrauchspreis noch mal abgerechnet ! Der geschätzte Zählerstand von 2010 llag dann noch mals etwas 2000 kwh über dem tatsächlichen , was noch mal 2000 Kwh zum Mehrverbrauchspreis macht . Habt ihrs....?
Dann kam das bekannte Inkassounternehmen und machte Druck. Wie gesagt , das war im Frühjahr 2011 . Ich las mich im Netz ein wenig durch . Ich brachte den ganzen Kram zu Papier , versuchte das Spiel mit den geschätzten Zählerständen aufzudecken und rechnete Fs. vor ,dass bei realistischen Verbrauchsannahmen die Nachzahlung für 2010 nicht höher als 550 € sein könne , schickte den ganzen Salat an Fs. und die nette Inkasso , und!! überwies 800 € an Fs. mit der dringenden Aufforderung an eine korrigierte Abrechnung nebst Rücküberweisung einer Überzahlung .
Was passierte ??????????? nix - null komma nixxx -- keine Antwort , keine Bestätigung eines Zahlungeingangs einfach nichts. Bis gestern gleich 2 Schreiben ( Anwalt und Inkasso ) kamen !
Zur Sache . Da sich 2011 nichts mehr Tat , dachte ich die Sache hätte sich erledigt und blieb trotz meiner Verärgerung Kunde bei Fs. >:( >:( >:(Der Preis für den Stom war normal und die Jahresabrechnung nach selbst abgelesenen Zählerstand ) ok . Geht gleich weiter !
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So kam es , dass ich 2008 ,2009 und 2010 den Zählerstzand nicht selbst abgelesen habe , sondern der Schätzung von Flexstom vertraute.
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Was soll man dazu sagen? Strom im Paket kaufen und den Verbrauch nicht im Blick haben ist schon mehr als fahrlässig.
Üblicher Weise liest doch auch der Netzbetreiber (bzw. Messstellenbetreiber) ab oder fordert einen zur Selbstablesung auf. Von dem erhält der Lieferant dann auch die Zählerstände (eigentlich auch geschätzte).
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Dieses Jahr im September kam der neue Vertrg von Fs. Das Angebot schien mir zu teuer , aber schnell war die Kündigungsfrist zum 31.11. verstrichen . Trotzdem zahlte ich die geforderte Summe nicht , da ich mit einer Preiserhöhung rechnete . So kam am 7.11. die erste Mahnung auf den geforderten Paketpreis , fast zeitgleich mit einer Email ,die eine Preiserhöhung zum 31.12. ankündigte . Ich machte von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und erhielt am13. 11. die Kündigungsbestätigung von Fs. zum 31.12.2012 ( o-Ton " das tatsächliche Lieferende muss allerdings noch durch den lokalen Netzbetreiber bestätigt werden ") Ich dachte mir schön , dann brauchst du ja wohl auch das Jahrespaket nicht mehr zu bezahlen und es giebt eine Schlussrechnung zum 31. 12 . .
Am 19. 11 . kam die zweite Mahnung für das Jahrespaket . Ich dachte mir das kann ja wohl nicht sein , wollen die wirklich die 1000€ noch Vorkasse , obwohl der Vertrag nur noch 4 Wochen läuft ??
Gester dann der Knaller : Post vom Anwalt und vom Inkasso . Der Anwalt will ohne jeden Bezug auf eine Rechnug oder einen konkreten Vorgang etwa 800€ ( vermutlich Rest aus der Forderung von 4/2011 , das Inkasso verlangt dieselbe Summe ( allerdings hier mit Verweis, Rechnungsnummer etc 2011 und erstmals bestätigter und als Gutschrift verrechneter Zahlung meinerseits in Höhe von 800€ !!!!! ) und obendrauf die volle Summe für das nächste Jahrespaket ! Inklusive Sesselfurzuerzulagen insgesamt 2200 € .
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http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html
Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig.
Auf ein Schreiben vom Anwalt reagieren die vermutlich anders. In Ihrem Fall halte ich es für unklug, auf das Einschalten eines Anwalts zu verzichten.
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Danke , reicht der "Anwalt aus dem Dorf " oder ist es besser einen Fachanwalt zu nehmen ?
Liefertermin für das neue Srompaket war der 1.12 , Vertragende ist der 31.12. 2012 . Hat Fs. wirklich das Recht für diese kurze Spanne den vollen Betrag einzufordern ?
Zu 2011 . Ich habe , nachdem das Inkasso die gerichtliche Geltungmachung des Betrages angedroht hatte, wirklich detailliert an Fs. geschrieben , Es auf die fehlerhaft geschätzten Zählerbeträge aufmerksam gemacht , eine freiwillige Zahlung getätigt und explizit eine Richtigstellung/ Neuabrechnung gefordert.
Zwei Tage später erhielt ich ein Schreiben von Ramona G . ( dürfte bekannt sein ) : "Da wir bereits die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben haben , wenden Sie sich bitte an dieses . "
Seit dem habe ich nichts mehr von diesem Vorgang gehört .Ist es da rechtens , nach über anderthalb Jahren mit dem selben Kram wieder zu kommen ?
Zum Kern der Sache und was mich wirklich aufregt : der geschätzte Zählerstand . Wie gesagt, wir sind schon länger Kunde bei Fs. mit nahezu gleichbleibenden Verbrauch. Dies kann bezeugt werden . 4 Personen , Herd Wama Spüle . Keine Neuanschaffungen , keine E Heizung usw . schauste bei verivox Durschnittsverbrauch 4 Personen 4000 -4500 kwh - passt . Zeitweise leicht gesunken , (Energiesparlampen ) jetzt wieder am steigen , Kinder werden größer.. . Wenn dann dein Versorger , bei dem du schon 4 Jahre lang immer so um die 4000kwh verbraucht hast , einen Verbrauch von nur 1600 kwh "rechnerisch ermittelt " im Jahr darauf 9000 kwh "rechnerisch ermittelt " , um dann die Differenz zum vollen Mehrverbrauchspreis abzurechnen --was ist das ???????? versuchter Betrug oder was ! >:(
So das wars , cookie !
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Ich bin auch nur normaler Stromkunde und werde daher keine konkreteren Ratschläge geben. Nur soviel: Mit Logik werden Sie bei Flexstrom keinen Erfolg haben. Haben Sie schon mal hier unter Flexstrom gelesen,
http://forum.energienetz.de/index.php/board,230.0.html
was andere für Probleme haben? Auch ein Blick nach reclabox
http://de.reclabox.com/beschwerde/53040-flexstrom-berlin-neue-masche-bei-flexstrom
ist empfehlenswert. Schlichtungsempfehlungen der Schlichtungsstelle Energie lehnt Flexstrom ab und verklagt stattdessen Kunden.
http://www.test.de/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-geraet-zum-Bumerang-4332919-0/
Ich würde zu einem Anwalt raten, der schon Erfolge im Umgang mit Flexstrom vorweisen kann. Und falls Post vom Gericht kommt, entprechend reagieren. Dazu findet man im Forum Einiges. Auch aus der Feder eines Anwalts.
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So ,das war dann doch noch nicht ! , bin eben noch einmal die Akte durchgegangen und über das letzte Schreiben der Firma Fs. zum Vorgang 4/2011 , Ramona G. gestolpert : Zitat "Da wir die Forderung bereits an EIN Inkassounternehmen übergeben haben , wenden Sie sich bitte an dieses . " Das wars . Keine Adresse , nichts . Kein Verweis auf IHD Inkasso . Wie sollte ich mich an ein Inkassounternehmen wenden , wenn Fs. mir nicht die Adresse mitteilt !!??
Dies wird jetzt besonders interessant , im Zusammenhang mit dem Schreiben des Anwalts ,welches sich auf dieselbe Forderung bezieht : Wortlaut " Forderung der Firma Flexstrom ... in der vorstehend bezeichneten Angelegenheit sind wir mit der Geltungmachung der Forderung gegen Sie beauftragt worden ... "
Ja was denn nun - erst die Forderung an ein ( nicht genanntes Inkassobüro abtreten ) und danach einen Anwalt mit der Eintreibung derselben Forderung beauftragen ???? Aua - das tut doch wehh!!!!!!!!!
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... bin eben noch einmal die Akte durchgegangen und über das letzte Schreiben der Firma Fs. zum Vorgang 4/2011 , Ramona G. gestolpert: Zitat "Da wir die Forderung bereits an EIN Inkassounternehmen übergeben haben, wenden Sie sich bitte an dieses." Das wars. Keine Adresse, nichts. Kein Verweis auf IHD Inkasso. Wie sollte ich mich an ein Inkassounternehmen wenden, wenn Fs. mir nicht die Adresse mitteilt !!??
Deshalb haben Sie die Angelegenheit, besonders die "geschätzten Verbräuche/Verbrauchsannahmen" weiterhin ungeklärt auf sich beruhen lassen !? ::)
Und nun beklagen Sie sich, dass es jetzt womöglich ganz "Dicke" kommt, obwohl Sie augenscheinlich nicht wenig "geschludert" und Flexstrom selbst die "Steilvorlage" für die Abrechnungen 2009 u. 2010 gegeben haben !??
Was für einen Außenstehenden gar nicht nachvollziehbar ist:
Hat denn in den ganzen Jahren der örtliche Netzbetreiber die Zählerstände niemals ablesen lassen bzw. Sie zumindest zur Selbstablesung aufgefordert ? Oder haben dessen Beauftragte immer vor verschlossenen Türen gestanden - und Sie diesbzgl. Schriftstücke so wie die von Fs. behandelt ?
Jedenfalls scheint es so zu sein, dass Ihr "Problem" insbesondere mit dem zuständigen Netzbetreiber (der für die Zählerablesung/Verbrauchsermittlung und üblicherweise auch für Verbrauchsschätzungen zuständig ist) zu klären ist, damit dieser seine Übermittlungen an Fs. überprüft und richtig stellt !
Wenn Sie Ihren Netzbetreiber bisher noch nicht kontaktiert haben, dann sollten Sie das m.E. jetzt unverzüglich nachholen ! Und auch ein "Anwalt aus dem Dorf" dürfte in dieser Angelegenheit kaum überfordert sein.
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Vielen Dank für ihren Hinweis auf den Netzbeteiber . Ich bin bislang davon ausgegangen ,dass auschliesslich Fs. für die Zählerstandsschätzungen verantwortlich ist . Zählerstandmeldungen an den Netzbetreiber hat es gegeben , jedoch in unregelmäßigen Abständen , die Ablesetermine haben ja eh nichts mit den Fs. Vertragsterminen zu tun.
Ja ich habe geschludert , indem ich die Zählerstände nicht selbst abgelesen habe , aber ich bin auch davon ausgegangen , dass eine Schätzung das ist , was jeder 5- Klässler darunter versteht , ebenso eine "maschinelle Ermittlung " .
Mir Untätigkeit vorzuwerfen halte ich nicht für richtig . Immerhin habe ich die Misstände ausführlich zu Papier gebracht und ausdrücklich um Klärung gebeten . Bitte vergessen Sie nicht , dass die Kommunikation mit der Firma Fs. nicht einfach ist . Will man sicher gehen , muss man immer Einschreiben mit Rückschein nehmen - waren das nicht so um die 5 € pro Schreiben ??
cookiee
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.... Will man sicher gehen , muss man immer Einschreiben mit Rückschein nehmen - waren das nicht so um die 5 € pro Schreiben ??
cookiee
Was soll man daraus schließen? Dass Sie bisher nicht sichergehen wollten? Oder dass Sie Ihre Post von Anderen ohne Weiterberechnung erledigt wird?
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Das bedeutet , dass Selbstverständlichkeiten ,wie etwa eine Kündigung per E -Mail , bei Fs. nicht möglich sind und man dafür 5 € zahlt .
cookiee
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... Ja ich habe geschludert , indem ich die Zählerstände nicht selbst abgelesen habe ... Mir Untätigkeit vorzuwerfen halte ich nicht für richtig
Sie haben die vollständige Aufklärung des Sachverhalts im Frühjahr 2011 nicht weiter verfolgt !!!
Und jetzt könnte Eile geboten sein, da Ansprüche aus 2009 womöglich zum Jahresende verjähren !? :-\
Liefertermin für das neue Strompaket war der 1.12., Vertragende ist der 31.12. 2012 . Hat Fs. wirklich das Recht für diese kurze Spanne den vollen Betrag einzufordern ?
Da Sie zum 31.12. Ihr Sonderkündigungsrecht ausgeübt haben, dürfte das nicht rechtens sein (ein Anwalt wird das wissen). Womöglich ist die Mahnabt. bei Fs. nicht über die Sonderkündigung informiert?
Übrigens, die Aussage von Fs. in der Kündigungsbestätigung - o-Ton "das tatsächliche Lieferende muss allerdings noch durch den lokalen Netzbetreiber bestätigt werden", halte ich so für totalen "Quatsch". Sollte allerdings die Abmeldung von Fs. schuldhaft hinauszögert und damit ein Versorgerwechsel behindert werden, dann könnten Sie ggf. Schadensersatzanspruch geltend machen.
Sie selbst können u.U. (sofern die StromGVV ein Vertragsbestandteil ist) geltend machen:
§ 5 Abs. 3 StromGVV - Auszug:
]Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Oder haben Sie sich noch nicht um einen neuen Versorger gekümmert? Wenn das der Fall ist, dann fallen Sie ab 1.1. bis zur Anmeldung Ihres neuen Versorgers (längstens für 3 Mon.) in die "Ersatzversorgung" Ihres örtlichen Grundversorgers!
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Nochmal zum Vorgang 2011 . Ich habe am 28.4. Fs. ein detailliertes Schreiben geschickt mit der dringenden Bitte um Klärung der Missstände . Ich zitiere nochmal die Antwort vom 2.5. : " Da wir bereits die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben haben , wenden Sie sich bitte an dieses. " Das war Alles . Fs. hat mir nicht mitgeteilt , welchem Inkassounternehmen die Forderung übergeben wurde , und danach hat sich auch kein Inkasso mehr bei mir gemeldet . Was hätte ich denn tutensollen????????
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Was hätte ich denn tutensollen????????
Die Angelegenheit bis zur vollständigen Aufklärung weiter verfolgen !!! ::)
Lesen Sie mal in diesem Unterforum: "Flexstrom » Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel" - Ähnlichkeiten mit Ihrem "Fall" sind unverkennbar.
Viel Erfolg in Ihrer Sache !
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Hab ich schon gelesen - wollen Sie meine Meinung ?? Die stecken alle unter einer Decke !
cookiee
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... wollen Sie meine Meinung ?? Die stecken alle unter einer Decke !
Wohl eher nicht, aber häufig wird dort schlampig gearbeitet und es gibt reichlich "schwarze Schafe" in dieser Branche, leider. :(
Daher gilt ganz besonders gegenüber EnergieVersorgern: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist (viel) besser" !
IHR aus 2009/1010 resultierendes Problem ist allerdings ganz wesentlich "hausgemacht".
von cookiee: Zählerstandmeldungen an den Netzbetreiber hat es gegeben, jedoch in unregelmäßigen Abständen, die Ablesetermine haben ja eh nichts mit den Fs. Vertragsterminen zu tun.
Und daraus lernen wir :) :
1. bei einem Versorgerwechsel am Stichtag selbst ablesen und den Zählerstand dem Netzbetreiber sowie beiden Versorgern mitteilen;
2. wenn Ablesetermin des Netzbetreibers und "Vertragstermin" des Versorgers nicht übereinstimmen, dann zum abweichenden "Vertragstermin"
nochmals selbst ablesen und den Zählerstand an den Versorger sowie Netzbetreiber übermitteln.
Nachtrag:
@ cookiee, klären Sie mit Ihrem Anwalt, ob dessen Kostenrechnung von Flexstrom einzufordern/zu erstatten ist. Begründen Sie das mit Ihrem nachweislichen Bemühen im Frühjahr 2011 um Aufklärung der offensichtlich nicht plausiblen in 2009 und 2010 abgerechneten Verbräuche, der diesbzgl. ausgebliebenen Mitwirkung von Flexstrom sowie deren dann 1 1/2 Jahre auch nicht mehr erfolgten Geltendmachung angeblicher Forderungen.
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Vielen Dank khh , die Zusammenhänge zwischen Netzbetreiber und Stromanbieter waren mir nicht klar . Ich werd mir Mühe geben !!
cookiee
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@ cookiee, sind Sie denn jetzt mit Ihren Unterlagen auf dem Weg zum Anwalt ?
Zur Zahlung (über)fällig dürfte jedenfalls 1/12 des Paketpreises sein (für Dezember) - fraglich nur, an wen zu zahlen (Flexstrom?, IHD Inkasso?, Anwalt?) !?
Haben Sie den Zählerstand per 30.11.2012 (schätzen Sie ggf.) an Flexstrom und Netzbetreiber übermittelt und dieses auch für den 31.12.2012 vorgemerkt ?
Es gibt diverse Baustellen, packen Sie's endlich an und gehen Sie strukturiert (mit Anwalt) vor, andernfalls kann's teuer werden !!!
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Hallo, 1/12 des Paketpreises wurden heute morgen überwiesen , ebenso die soeben eingetroffene Jahresrechnung für 2012 . Per Einschreiben Fs. mitgeteilt , dass ich keine weiteren Zahlungen auf den Paketpreis 2012/13 leisten werde , wohl aber einen anfallenden Mehrverbrauch bis zum 31.12. im einer Schlussrechnung begleichen werde .(Einschreiben/ Rückschein 4,75 € )
Schreiben an den Anwalt , er möge der eine forderten Summe eine Rechnungs- oder Belegnummer hinzufügen , da ich die Summe keinem Vorgang zuordnen kann.
So und jetzt kommts - Danke an khh - : eine Nachfrage bei bei meinem Netzbeteiber ergab folgendes : übermittelter Zählerstand 20.10. 2009 75223 kwh ,
"rechnerisch ermittelter " Zählerstand von Fs . am 30.11.2009 haltet euch fest : 73029,3 . !!!!!!!!!!!!
Mit dieser Abrechnung hat sich die Firma Fs. von mir im vorraus bezahlte 2000 kwh im die Eigene Tasche gesteckt - und mir dann in der nächsten Jahresrechnung die fehlenden 2000 kwh draufgeschlagen.
Weiter gehts- am 3.6.2010 gibt es einen übermittelten Zählerstand bei Netzbetreiber in Höhe von 78520 . Der von Flexstom ermittelte Zählerstand von 30.11. 2010 lautet 82276 kwh , ein völlig absurder Wert der mehr als den doppelten Durchschnittsverbrauch untestellt .
Kommentar der Sachbearbeiterin zum Fs. Wert 2009 : dieser Wert ist ÜBERHAUPTNICHT ABRECHNUNGFÄHIG !!!!!!!!!!!!!!!!!!
cookiee
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Sie glauben wohl immer noch, bei Flexstrom mit Sachargumenten weiterzukommen. Es würde mich ja für Sie freuen. Ich wäre gespannt, zu erfahren, wie das für Sie am Ende ausgeht. Werden Sie berichten?
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@Energiesparer51
Wenn Sie sich anschauen, welche übermittelten Zählerstände der Netzbetreiber bestätigt hat und was Flexstrom "rechnerisch ermittelt" daraus gemacht hat, dann ist offensichtlich, dass die Abrechnungen 2009 und 2010 falsch sind und damit auch die jetzt geltend gemachte Restforderung für 2010 unberechtigt ist.
@cookiee muss jetzt nur am Ball bleiben (Abrechnungskorrekturen unter Fristsetzung verlangen) und nötigenfalls einen Anwalt beauftragen!
Wenn Flexstrom jetzt nicht zügig reagiert, dann ist ggf. zu prüfen, ob womöglich ein Straftatbestand des versuchten Betrugs vorliegt!?