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Autor Thema: Stromschätzung Flexstrom  (Gelesen 12847 mal)

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Stromschätzung Flexstrom
« am: 09. Dezember 2012, 11:47:00 »
Hallo , ich habe etwas Sorge mit der Firma Flexstrom . Bevor hier nun Kommentare wie :" Wer solche Verträge macht , dem ist nicht mehr zu helfen .... " ( Jahrespaket mit Vorkasse ) , kommen - ich gebs ja zu , mittlerweile weiß ich , wie hellwach man bei diesen Firmen sein muss !!!!!!!!! >:(
 Zur Sache .  Wir sind ein 4 Personen Haushalt und seit 2005 Kunde bei Flexstrom . Angefangen haben wir mit dem 5600ter Paket reduzierten dann nach dieversen Stomsparmaßnahmen 2007 auf das 3600ter Paket . Alles lief eigwentlich recht reibungslos , der Verbrauch passte , die Zusatzzahlungen beliefen sich meist auf nicht mehr als 100 Euro . Das führte dazu , dass ich der Firma entgegen vielen Berichten aus dem Netz Vertrauen schenkte . So kam es , dass ich 2008 ,2009 und 2010 den Zählerstzand nicht selbst abgelesen habe , sondern der Schätzung von Flexstom vertraute.
Der Schock kam dann im Frühjahr 2011 . In der Jahresabrechnug für 2010 kam Flexstrom auf einen Verbrauch von über 9000 kwh und einer Zusatzzahlung von 1600 € . Ich forderte Flexstom auf , die Rechnug zu prüfen . Flexstom beruft sich auf die geschätzten Zählerstände .
Obwohl wir das 3600er Paket geordert hatten und jahrelang einen konstanten Stomverbrauch von etwa 4000kwh hatten , schätzte Flexstom unseren Verbrauch 2009 auf nur 1600kwh  und 2010 ( auch geschätzt ) etwa 9000 kwh !!!!!!!! Das heißt von den 3600 bezahlten kwh in 2009 verfallen laut Fs. etwa 2000 kwh ! und werden dann 2010 zum vollen Mehrverbrauchspreis noch mal abgerechnet ! Der geschätzte Zählerstand von 2010 llag dann noch mals etwas 2000 kwh über dem tatsächlichen , was noch mal 2000 Kwh zum Mehrverbrauchspreis macht . Habt ihrs....?
Dann kam das bekannte Inkassounternehmen und machte Druck. Wie gesagt , das war im Frühjahr 2011 . Ich las mich im Netz ein wenig durch . Ich brachte den ganzen Kram zu Papier , versuchte das Spiel mit den geschätzten Zählerständen aufzudecken und rechnete Fs. vor ,dass bei realistischen Verbrauchsannahmen die Nachzahlung für 2010 nicht höher als  550 € sein könne , schickte den ganzen Salat an Fs. und die nette Inkasso , und!! überwies 800 € an Fs. mit der dringenden Aufforderung an eine korrigierte Abrechnung nebst Rücküberweisung einer Überzahlung .
Was passierte ???????????  nix - null komma nixxx -- keine Antwort , keine Bestätigung eines Zahlungeingangs  einfach nichts. Bis gestern gleich 2 Schreiben ( Anwalt und Inkasso ) kamen !
Zur Sache . Da sich 2011 nichts mehr Tat , dachte ich die Sache hätte sich erledigt und blieb trotz meiner Verärgerung  Kunde  bei Fs.  >:( >:( >:(Der Preis für den Stom war normal und die Jahresabrechnung nach selbst abgelesenen Zählerstand ) ok . Geht gleich weiter !

Offline Energiesparer51

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2012, 12:26:38 »
.....
 So kam es , dass ich 2008 ,2009 und 2010 den Zählerstzand nicht selbst abgelesen habe , sondern der Schätzung von Flexstom vertraute.
....


Was soll man dazu sagen? Strom im Paket kaufen und den Verbrauch nicht im Blick haben ist schon mehr als fahrlässig.

Üblicher Weise liest doch auch der Netzbetreiber (bzw. Messstellenbetreiber) ab oder fordert einen zur Selbstablesung auf. Von dem erhält der Lieferant dann auch die Zählerstände (eigentlich auch geschätzte). 
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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2012, 13:07:50 »
Dieses Jahr im September kam der neue Vertrg von Fs. Das Angebot schien mir zu teuer , aber schnell war die Kündigungsfrist zum 31.11. verstrichen . Trotzdem zahlte ich die geforderte Summe nicht , da ich mit einer Preiserhöhung rechnete . So kam am 7.11. die erste Mahnung auf den geforderten Paketpreis , fast zeitgleich mit einer Email ,die eine Preiserhöhung zum 31.12. ankündigte . Ich machte von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und erhielt am13. 11. die Kündigungsbestätigung von Fs. zum 31.12.2012  ( o-Ton " das tatsächliche Lieferende muss allerdings noch durch den lokalen Netzbetreiber bestätigt werden ") Ich dachte mir schön , dann brauchst du ja wohl auch das Jahrespaket nicht mehr zu bezahlen und es giebt eine Schlussrechnung zum 31. 12 . .
Am 19. 11 . kam die zweite Mahnung für das Jahrespaket . Ich dachte mir das kann ja wohl nicht sein , wollen die wirklich die 1000€ noch Vorkasse , obwohl der Vertrag nur noch 4 Wochen läuft ??
Gester dann der Knaller : Post vom Anwalt und vom Inkasso . Der Anwalt will ohne jeden Bezug auf eine Rechnug oder einen konkreten Vorgang etwa 800€ ( vermutlich Rest aus der Forderung von 4/2011 , das Inkasso verlangt dieselbe Summe ( allerdings hier mit Verweis, Rechnungsnummer etc 2011 und erstmals bestätigter und als Gutschrift verrechneter Zahlung meinerseits in Höhe von 800€ !!!!! ) und obendrauf die volle Summe für das nächste Jahrespaket ! Inklusive Sesselfurzuerzulagen insgesamt 2200 € .

Offline Energiesparer51

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2012, 13:30:47 »
http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html

Zitat
Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig.

Auf ein Schreiben vom Anwalt reagieren die vermutlich anders. In Ihrem Fall halte ich es für unklug, auf das Einschalten eines Anwalts zu verzichten.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2012, 16:59:42 »
Danke , reicht der "Anwalt aus dem Dorf " oder ist es besser einen Fachanwalt zu nehmen ?
Liefertermin für das neue Srompaket war der 1.12 , Vertragende ist der 31.12. 2012 . Hat Fs. wirklich das Recht für diese kurze Spanne den vollen Betrag einzufordern ?

Zu 2011 . Ich habe , nachdem das Inkasso die gerichtliche Geltungmachung des Betrages angedroht hatte, wirklich detailliert an Fs. geschrieben , Es auf die fehlerhaft geschätzten Zählerbeträge aufmerksam gemacht , eine freiwillige Zahlung getätigt und explizit  eine Richtigstellung/ Neuabrechnung  gefordert.
Zwei Tage später erhielt ich ein Schreiben von Ramona G . ( dürfte bekannt sein ) : "Da wir bereits die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben haben , wenden Sie sich bitte an dieses . "
Seit dem habe ich nichts mehr von diesem Vorgang gehört .Ist es da rechtens , nach über anderthalb Jahren mit dem selben Kram wieder zu kommen ?

Zum Kern der Sache und was mich wirklich aufregt : der geschätzte Zählerstand . Wie gesagt, wir sind schon länger Kunde bei Fs. mit nahezu gleichbleibenden Verbrauch. Dies kann bezeugt werden . 4 Personen , Herd Wama Spüle . Keine Neuanschaffungen , keine E Heizung usw . schauste bei verivox Durschnittsverbrauch 4 Personen  4000 -4500 kwh - passt . Zeitweise leicht gesunken , (Energiesparlampen ) jetzt wieder am steigen , Kinder werden größer.. . Wenn dann dein Versorger , bei dem du schon 4 Jahre lang immer so um die 4000kwh verbraucht hast , einen Verbrauch von nur 1600 kwh "rechnerisch ermittelt " im Jahr darauf 9000 kwh "rechnerisch ermittelt " , um dann die Differenz zum vollen Mehrverbrauchspreis abzurechnen --was ist das ???????? versuchter Betrug  oder was ! >:(
So das wars , cookie !



Offline Energiesparer51

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2012, 17:14:35 »
Ich bin auch nur normaler Stromkunde und werde daher keine konkreteren Ratschläge geben. Nur soviel: Mit Logik werden Sie bei Flexstrom keinen Erfolg haben. Haben Sie schon mal hier unter Flexstrom gelesen,
http://forum.energienetz.de/index.php/board,230.0.html
was andere für Probleme haben? Auch ein Blick nach reclabox
http://de.reclabox.com/beschwerde/53040-flexstrom-berlin-neue-masche-bei-flexstrom
ist empfehlenswert. Schlichtungsempfehlungen der Schlichtungsstelle  Energie lehnt Flexstrom ab und verklagt stattdessen Kunden.
http://www.test.de/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-geraet-zum-Bumerang-4332919-0/

Ich würde zu einem Anwalt raten, der schon Erfolge im Umgang mit Flexstrom vorweisen kann. Und falls Post vom Gericht kommt, entprechend reagieren.  Dazu findet man im Forum Einiges. Auch aus der Feder eines Anwalts.
« Letzte Änderung: 09. Dezember 2012, 17:31:35 von Energiesparer51 »
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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #6 am: 09. Dezember 2012, 18:58:24 »
So ,das war dann doch noch nicht ! , bin eben noch einmal die Akte durchgegangen und über das letzte Schreiben der Firma Fs. zum Vorgang 4/2011 , Ramona G. gestolpert : Zitat "Da wir die Forderung bereits an EIN Inkassounternehmen übergeben haben , wenden Sie sich bitte an dieses . " Das wars . Keine Adresse , nichts . Kein Verweis auf IHD Inkasso . Wie sollte ich mich an ein Inkassounternehmen wenden , wenn Fs. mir nicht die Adresse mitteilt !!??
Dies wird jetzt besonders interessant , im Zusammenhang mit dem Schreiben des Anwalts ,welches sich auf dieselbe Forderung bezieht : Wortlaut " Forderung der Firma Flexstrom ...  in der vorstehend bezeichneten Angelegenheit sind wir mit der Geltungmachung der Forderung gegen Sie beauftragt worden ... "
Ja was denn nun - erst die Forderung an ein ( nicht genanntes Inkassobüro abtreten ) und danach einen Anwalt mit der Eintreibung derselben Forderung beauftragen ???? Aua - das tut doch wehh!!!!!!!!!

Offline khh

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2012, 20:16:01 »
... bin eben noch einmal die Akte durchgegangen und über das letzte Schreiben der Firma Fs. zum Vorgang 4/2011 , Ramona G. gestolpert: Zitat "Da wir die Forderung bereits an EIN Inkassounternehmen übergeben haben, wenden Sie sich bitte an dieses." Das wars. Keine Adresse, nichts. Kein Verweis auf IHD Inkasso. Wie sollte ich mich an ein Inkassounternehmen wenden, wenn Fs. mir nicht die Adresse mitteilt !!??

Deshalb haben Sie die Angelegenheit, besonders die "geschätzten Verbräuche/Verbrauchsannahmen" weiterhin ungeklärt auf sich beruhen lassen !?  ::) 
Und nun beklagen Sie sich, dass es jetzt womöglich ganz "Dicke" kommt, obwohl Sie augenscheinlich nicht wenig "geschludert" und Flexstrom selbst die "Steilvorlage" für die Abrechnungen 2009 u. 2010 gegeben haben !?? 

Was für einen Außenstehenden gar nicht nachvollziehbar ist:
Hat denn in den ganzen Jahren der örtliche Netzbetreiber die Zählerstände niemals ablesen lassen bzw. Sie zumindest zur Selbstablesung aufgefordert ?  Oder haben dessen Beauftragte immer vor verschlossenen Türen gestanden  -  und Sie diesbzgl. Schriftstücke so wie die von Fs. behandelt ?

Jedenfalls scheint es so zu sein, dass Ihr "Problem" insbesondere mit dem zuständigen Netzbetreiber (der für die Zählerablesung/Verbrauchsermittlung und üblicherweise auch für Verbrauchsschätzungen zuständig ist) zu klären ist, damit dieser seine Übermittlungen an Fs. überprüft und richtig stellt ! 

Wenn Sie Ihren Netzbetreiber bisher noch nicht kontaktiert haben, dann sollten Sie das m.E. jetzt unverzüglich nachholen !  Und auch ein "Anwalt aus dem Dorf" dürfte in dieser Angelegenheit kaum überfordert sein.


« Letzte Änderung: 09. Dezember 2012, 20:38:59 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #8 am: 09. Dezember 2012, 21:06:16 »
Vielen Dank für ihren Hinweis auf den Netzbeteiber . Ich bin bislang davon ausgegangen ,dass auschliesslich Fs. für die Zählerstandsschätzungen verantwortlich ist . Zählerstandmeldungen an den Netzbetreiber hat es gegeben , jedoch in unregelmäßigen Abständen , die  Ablesetermine haben ja eh nichts mit den Fs. Vertragsterminen zu tun.
Ja ich habe geschludert , indem ich die Zählerstände nicht selbst abgelesen habe , aber ich bin auch davon ausgegangen , dass eine Schätzung das ist , was jeder 5- Klässler  darunter versteht , ebenso eine "maschinelle Ermittlung " .
Mir Untätigkeit vorzuwerfen halte ich nicht für richtig . Immerhin habe ich die Misstände ausführlich zu Papier gebracht und ausdrücklich um Klärung gebeten . Bitte vergessen Sie nicht , dass die Kommunikation mit der Firma Fs. nicht einfach ist . Will man sicher gehen , muss man immer Einschreiben mit Rückschein nehmen - waren das nicht so um die 5 € pro Schreiben ??
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Offline Energiesparer51

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #9 am: 09. Dezember 2012, 21:13:02 »
.... Will man sicher gehen , muss man immer Einschreiben mit Rückschein nehmen - waren das nicht so um die 5 € pro Schreiben ??
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Was soll man daraus schließen? Dass Sie bisher nicht sichergehen wollten? Oder dass Sie Ihre Post von Anderen ohne Weiterberechnung erledigt wird?
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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #10 am: 09. Dezember 2012, 21:35:44 »
Das bedeutet , dass Selbstverständlichkeiten ,wie etwa eine Kündigung per E -Mail ,  bei Fs. nicht möglich sind und man dafür 5 € zahlt .
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Offline khh

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #11 am: 09. Dezember 2012, 21:50:24 »
... Ja ich habe geschludert , indem ich die Zählerstände nicht selbst abgelesen habe ... Mir Untätigkeit vorzuwerfen halte ich nicht für richtig

Sie haben die vollständige Aufklärung des Sachverhalts im Frühjahr 2011 nicht weiter verfolgt !!!

Und jetzt könnte Eile geboten sein, da Ansprüche aus 2009 womöglich zum Jahresende verjähren !?   :-\

Zitat
Liefertermin für das neue Strompaket war der 1.12., Vertragende ist der 31.12. 2012 . Hat Fs. wirklich das Recht für diese kurze Spanne den vollen Betrag einzufordern ?

Da Sie zum 31.12. Ihr Sonderkündigungsrecht ausgeübt haben, dürfte das nicht rechtens sein (ein Anwalt wird das wissen). Womöglich ist die Mahnabt. bei Fs. nicht über die Sonderkündigung informiert?

Übrigens, die Aussage von Fs. in der Kündigungsbestätigung - o-Ton "das tatsächliche Lieferende muss allerdings noch durch den lokalen Netzbetreiber bestätigt werden", halte ich so für totalen "Quatsch". Sollte allerdings die Abmeldung von Fs. schuldhaft hinauszögert und damit ein Versorgerwechsel behindert werden, dann könnten Sie ggf. Schadensersatzanspruch geltend machen.
Sie selbst können u.U. (sofern die StromGVV ein Vertragsbestandteil ist) geltend machen:
Zitat
§ 5 Abs. 3 StromGVV - Auszug:
]Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Oder haben Sie sich noch nicht um einen neuen Versorger gekümmert? Wenn das der Fall ist, dann fallen Sie ab 1.1. bis zur Anmeldung Ihres neuen Versorgers (längstens für 3 Mon.) in die "Ersatzversorgung" Ihres örtlichen Grundversorgers!


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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #12 am: 09. Dezember 2012, 22:04:10 »
Nochmal zum Vorgang 2011 . Ich habe am 28.4. Fs. ein detailliertes Schreiben geschickt mit der dringenden Bitte um Klärung der Missstände . Ich zitiere nochmal die Antwort vom 2.5. : " Da wir bereits die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben haben , wenden Sie sich bitte an dieses. " Das war Alles . Fs. hat mir nicht mitgeteilt , welchem  Inkassounternehmen die Forderung übergeben wurde , und danach hat sich auch kein Inkasso mehr bei mir gemeldet . Was hätte ich denn tutensollen????????

Offline khh

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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #13 am: 09. Dezember 2012, 22:15:37 »
Was hätte ich denn tutensollen????????

Die Angelegenheit bis zur vollständigen Aufklärung weiter verfolgen !!!  ::)

Lesen Sie mal in diesem Unterforum: "Flexstrom » Geschätzte Zählerstände/Gesparte Netzentgelte/Stromanbieterwechsel"  -  Ähnlichkeiten mit Ihrem "Fall" sind unverkennbar.

Viel Erfolg in Ihrer Sache !
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Re: Stromschätzung Flexstrom
« Antwort #14 am: 09. Dezember 2012, 22:24:55 »
Hab ich schon gelesen - wollen Sie meine Meinung ??  Die stecken alle unter einer Decke !
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