Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Christian Guhl am 06. Oktober 2012, 12:23:38

Titel: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Christian Guhl am 06. Oktober 2012, 12:23:38
Wer Eon-Avacon kennt, weiss, wie chaotisch die Buchführung dort abläuft. Kaum eine Rechnung ist für den Kunden nachvollziehbar. Um es noch komplizierter zu machen, werden bei Nachfragen dann sogenannte "Kontoübersichten" verschickt. Ich habe mein Leben lang mit Zahlen und Buchhaltung zu tun gehabt, aber da steige selbst ich nicht mehr durch ! Es ist nun wiederholt vorgekommen, dass ohne ersichtlichen Grund korrigierte Jahresabrechnungen von vergangenen Jahren erstellt wurden. Was da genau korrigiert wurde, erschließt sich dem Kunden nicht. Die Erklärungen sind genau so abstrus : "Versehentlich wurden zwei Abrechnungen erstellt, daher mussten diese storniert und eine neue Abrechnung erstellt werden" oder "systemtechnische Gründe". Da diese Korrekturen über Jahre in die Vergangenheit reichen, stellt sich die Frage, wann die Verjährung zu laufen beginnt. Mit der ursprünglichen Abrechnung ? Oder will Eon-Avacon damit erreichen, dass für   Abrechnungen, die kurz vor der Verjährung stehen, die Frist erneut beginnt ?
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Harry01 am 26. Oktober 2012, 16:32:19
Das würde mich jetzt auch interessieren. Ich habe für den einen oder anderen Abrechnungszeitraum auch korrigierte Abrechnungen bekommen, wo kaum drauf zu erkennen ist, was korrigiert wurde.
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Harry01 am 26. März 2013, 18:58:36
Hat zwar etwas gedauert, aber der Verjährungsbeginn dürfte sich nicht durch
bloßes Neuausstellen einer Verbrauchsabrechnung ändern.

Maßgebend ist das Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand und nicht
der Zeitpunkt, wann er wie oft geltend gemacht wird.

Zumindest verstehe ich so den §199 BGB.
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Christian Guhl am 26. März 2013, 19:33:56
Maßgebend ist das Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand und nicht
der Zeitpunkt, wann er wie oft geltend gemacht wird.
Und wann entsteht der Anspruch ? Ich meine, mit Rechnungsstellung.
Bleibt die Frage mit welcher Rechnungsstellung.
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: khh am 26. März 2013, 19:57:44
Und wann entsteht der Anspruch ? Ich meine, mit Rechnungsstellung.
Bleibt die Frage mit welcher Rechnungsstellung.

Das kann doch wohl nur die erstmalige Inrechnungstellung sein. Auch die von E.ON Avacon Vertrieb GmbH in den letzten Jahren geübte Praxis, gekürzte Rechnungsbeträge aus mehreren Vorjahren in jeder neuen Verbrauchsabrechnung wieder als "Weitere offene Beträge" geltend zu machen, sollte eine Verjährung dieser angeblichen "Altforderungen" m.E. nicht verhindern können.
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: RR-E-ft am 26. März 2013, 22:38:55
Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die Kaufpreisforderung sofort fällig ist, § 271 BGB.

Hiervon gibt es Ausnahmen:

So ist die Forderung des Grundversorgers (Rechnungen und Abschläge) in der Grund- und Ersatzversorgung gem. § 17 Abs. 1 GVV  zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.

Eine dem § 17 Abs. 1 GVV entsprechende Regelung kann in Sonderverträge vertraglich einbezogen werdenb und wird regelmäßig einbezogen. Eine vertragliche Regelung, die zu Lasten des Kunden vom Leitbild des § 17 Abs. 1 GVV abweicht, wäre wohl sogar kritisch zu hinterfragen.

Dann kommt es für die Fälligkeit auf den erstmaligen Zugang der entsprechenden Zahlungsaufforderung an, mit welcher die Zahlung der Forderung verlangt wird.
Diese Fälligkeit ist maßgeblich für den Beginn des Verjährungslaufs (kein Beginn der Verjährung vor Fälligkeit).
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Harry01 am 28. März 2013, 21:29:54
Und wann entsteht der Anspruch ? Ich meine, mit Rechnungsstellung.
Bleibt die Frage mit welcher Rechnungsstellung.
Entsteht der Anspruch nicht eigentlich schon zum Zeitpunkt der Abnahme aus der Abnahmestelle,
also mit Erbringung der Leistung?

Mit der Berechnung in der (erstmaligen) Jahresabrechnung, also nach der Zählerablesung, wird der Anspruch doch lediglich nur noch geltend gemacht
und mit weiteren Rechnungen nur ggf. nochmal nachgebessert, ohne daß her eine Verjährungsfrist von Neuem startet.

Dann kommt es für die Fälligkeit auf den erstmaligen Zugang der entsprechenden Zahlungsaufforderung an, mit welcher die Zahlung der Forderung verlangt wird.
Diese Fälligkeit ist maßgeblich für den Beginn des Verjährungslaufs (kein Beginn der Verjährung vor Fälligkeit).
Was ist denn mit den Abschlagszahlungen? Der Anspruch entsteht doch auch schon während der Abnahme der Leistung
und die Abschläge sind doch auch schon mit dem in der Vorjahresrechnung festgesetztem Datum fällig und werden bei
Nichtzahlung angemahnt. Beginnt nicht schon hier mit Ablauf des Jahres der Anspruchsentstehung die Verjährung,
unabhängig ob eine Jahresverbrauchsabrechnung erstellt wird?

Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: khh am 28. März 2013, 23:49:08
@ Harry01,

maßgeblich für den Verjährungsverlauf ist die Fälligkeit der Forderung gemäß erstmaliger Zahlungsaufforderung durch den Versorger (siehe vorstehender Beitrag von RR-E-ft).

Die Abschlagszahlungen haben diesbzgl. keine Bedeutung  -  siehe:
Zitat
BGH, Urt. v. 23.05.12 Az. VIII ZR 210/11 - Leitsatz
Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen.

Für Verbraucher und für Versorger kann kein unterschiedlicher Verjährungsverlauf gelten !
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Harry01 am 29. März 2013, 09:21:10
@ Harry01,

maßgeblich für den Verjährungsverlauf ist die Fälligkeit der Forderung gemäß erstmaliger Zahlungsaufforderung durch den Versorger (siehe vorstehender Beitrag von RR-E-ft).

Ist irgendwie in Bezug auf die Fälligkeit bei Energieabnahme und auf die laufenden Abschlagszahlungen nicht eindeutig. Die Fälligkeit der Abschlagszahlungen wurde doch durch den Versorger schon im Voraus bestimmt. Mit dem festgesetzten Datum ist der Abschlag m.E. schon fällig, ohne daß noch eine separate Zahlungsaufforderung entsteht. Wird der Abschlag nicht gezahlt, fordert der Versorger durch Mahnung zur Zahlung auf.
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: bolli am 02. April 2013, 07:41:42
Die Fälligkeit der Abschläge und die Fälligkeit der Hauptforderung für verbrauchte Energie sind zwei unterschiedliche paar Schuhe, die am Ende lediglich gegeneinander aufgerechnet werden. Schließlich ist der Abschlag nur eine auf der Basis einer Schätzung basierende "Forderung", die noch nichts mit einem verbrauchten Gegenwert (Energie) zu tun hat.

Sie können schon glauben, dass derzeit die herrschende Rechtsmeinung ist, dass die eigentliche Forderung mit der Hauptrechnung fällig gestellt wird und dieses der maßgebliche Zeitpunkt für die Berechnung der Verjährung ist. Wurde schon hundertfach vor den Gerichten durchgespielt.  ;)

Wenn Sie's immmer noch nicht glauben können, suchen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens auf und besprechen Sie dieses mit dem.
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Harry01 am 02. April 2013, 10:38:21
Wurde schon hundertfach vor den Gerichten durchgespielt.  ;)
Ja und genau das ist das Problem. Beim hundertundersten Mal hat es nicht funktioniert. Das hiesige Gericht
hat hier eine ganz andere, eigene Auffassung, was Verjährungsfristen betrifft. Zwar nicht speziell in so einer
Konstellation von Abschlägen und Schlußrechnungen in Bezug auf einen Energieversorger, aber im Bekanntenkreis
wurde ein Fall an mich herangetragen, der vom Gesetz her ganz eindeutig verjährt ist, weil eine Firma eine
Rechnungsstellungsfrist versäumt hat. Auch der beratende Anwalt ist der Auffassung, daß die Forderung wegen
verspäteter Rechnungsstellung verjährt ist, zumal der Kläger nicht einmal den rechtzeitigen Zugang der Rechnung
beweisen konnte. Der Richter hat das aber ganz anders gesehen. Ohne auf den deatailliert begründeten
Verjährungseinwand weiter einzugehen, hat er ein Forderungsverfahren einfach fortgesetzt. Und genau dieser
Richter entscheidet auch in Sachen EON. Es ist gar nicht so abwegig, daß hier mit einer "manipulierten" Rechnung
der Neubeginn einer Verjährungsfrist zuerkannt würde, wenn sich EON darauf beruft.

Deshalb hinterfrage ich das ja so kritisch.

Wenn Sie's immmer noch nicht glauben können, suchen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens auf und besprechen Sie dieses mit dem.

Mit glauben oder nicht galuben hat das nichts zu tun. Es sind Erfahruingswerte, zumindest was die Schlußrechnungen
und die hiesige gerichtliche Auffassung zur Verjährung angeht. Ich brauche keinen Anwalt zu suchen, weil ein Anwalt
mit diesen Sachen bereits beauftragt ist. Und ja, der Anwalt ist durchaus fähig, er kann den Richter in seinen
Entscheidungen aber auch nicht einschätzen.
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: khh am 02. April 2013, 10:56:04
@Harry01,

vermengen Sie hier womöglich zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte?

Auf welche "Rechnungsstellungsfrist" beruft sich denn der beratende Anwalt in dem zitierten Verfahren?
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Harry01 am 02. April 2013, 11:24:58
Auf welche "Rechnungsstellungsfrist" beruft sich denn der beratende Anwalt in dem zitierten Verfahren?

Auf die Zustellungsfrist der Schlußrechnung, in der plötzlich noch Leitungen auftauchen, die strittig sind,
weil sie nie erbracht wurden bzw. vom Kunden selbst erledigt wurden. Es wurden rechtzeitig Zwischenrechnungen
gestellt und auch beglichen. Die Firma will mit Ende der Verjährung noch eine Schlußrechnung gestellt haben, die aber
niemand erhalten hat. Es geht da nicht nur um ein paar Tage der Fristüberschreitung, sondern um mehrere Monate.
Dem Richter ist es offensichtlich egal, ob die rechtzeitige Zustellung nachgewiesen werden kann oder nicht.
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: khh am 02. April 2013, 11:42:58
Mit "Rechnungsstellungsfrist" hab ich immer noch ein Verständnisproblem.

Verjähren können m.E. doch nur Forderungen, die mit einer Rechnung fällig gestellt worden sind !?
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Harry01 am 02. April 2013, 11:56:07
Verjähren können m.E. doch nur Forderungen, die mit einer Rechnung fällig gestellt worden sind !?

Forderungen sind m.E. immer mit Rechnungsstellung fällig.

Hier wurden vermeintlich Leistungen erbracht, die noch nicht berechnet wurden und die
mit Stellung der Schlußrechnung geltend gemacht werden sollten. Diese Rechnung jedoch
ist nie angekommen. Sie hätte bis zum 31.12. des betreffenden Jahres gestellt sein müssen,
also der Kunde hätte sie bis dahin erhalten müssen. Das geschah nicht.

Im Vorliegenden Fall geht es also um die Fristüberschreitung der Rechnungsstellung und nicht
um die um die Verjährung der Forderungen aus dieser Rechnung, die in dem Fall ja auch strittig sind.
Der Richter hat hier das Verfahren nicht wegen verspäteter Rechnungsstellung beendet, sondern
es einfach fortgesetzt, ohne dies näher zu begründen.
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: khh am 02. April 2013, 12:54:16
Diese Rechnung jedoch ist nie angekommen. Sie hätte bis zum 31.12. des betreffenden Jahres gestellt sein müssen, ...

OK, wenn das z.B. im Werkvertrag - oder wo auch immer - so festgelegt sein sollte. Aber was hat das mit dem "Fall" E.ON (Thema dieses Threads) zu tun?
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: bolli am 02. April 2013, 13:21:31
@Harry01
WAS wollen Sie denn nun von uns für einen Rat hören. Sie sagen selbst, dass die 100 Fälle wohl der Normalfall sind, dass bei Ihnen aber ein Richter existiert, der eine eigene Rechtssprechung kreiert. Wenn dem so ist, müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie sich darauf einlassen wollen. Je nachdem, um welchen Betrag es geht, besteht ja immer noch die Berufungsmöglichkeit oder kennen Sie auch schon einen Fall in der Berufungsinstanz, der ebenfall so entschieden wurde ? Wenn Sie nicht in die Berufung gehen können (< 600,-EUR) dann bleibt Ihnen nur das beliebte Würfelspiel zur Entscheidungsfindung.  ;)
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Harry01 am 02. April 2013, 15:36:45
Aber was hat das mit dem "Fall" E.ON (Thema dieses Threads) zu tun?

Äh...Moment...Sie haben mich doch nach den Einzelheiten gefragt!
Mit dem Thread hat es insofern zu tun, als daß die Verjährung manipulierbar ist, und das scheint
sie ja zu sein, wenn Amtsrichter hier Willkür walten lassen dürfen.

@Harry01
WAS wollen Sie denn nun von uns für einen Rat hören.
Gar keinen. Ich habe doch hier nur aufgezeigt, wie es auch laufen kann. Ich ereinere daran,
daß ich nicht der Threadersteller bin, der hier um Rat gebeten hat.

Sie sagen selbst, dass die 100 Fälle wohl der Normalfall sind, dass bei Ihnen aber ein Richter existiert, der eine eigene Rechtssprechung kreiert.
Ja und? Das ist also in Ordnung und da kann man während des laufenden Verfahrens nichts gegen machen?

Wenn dem so ist, müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie sich darauf einlassen wollen.
Was hätte ich denn für eine Wahl? Einen anderen Richter wohl kaum. Es gibt dort nur den einen.

Je nachdem, um welchen Betrag es geht, besteht ja immer noch die Berufungsmöglichkeit
Vom Betrag her besteht in dem geschilderten Fall Berufungsmöglichkeit. Die wird aber nicht wahrgenommen werden, da
zu teuer.

oder kennen Sie auch schon einen Fall in der Berufungsinstanz, der ebenfall so entschieden wurde ?
Nein. Sie etwa?
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Didakt am 02. April 2013, 16:10:51
@ harry01,

meine folgende Aussage hat mit dem Thema dieses Threads zwar auch nichts zu tun, aber ich kann Ihre Intention sehr wohl nachvollziehen. Sie haben zwei Probleme an der Backe, zum einen das mit der Rechnungsstellung, zum zweiten das schlimmere mit dem Gericht, oder besser gesagt mit dem fraglichen Richter. Das ist einer, der seinem Berufsstand nicht zur Ehre gereicht. Sich dem zu entziehen, wäre bei Streitwerten unter 600 € nur durch einen Wohnortwechsel möglich, darüber hinaus könnte zwar die Berufungsinstanz einen Ausweg bedeuten, aber die Kostensituation spielt dabei naturgemäß eine zu bedenkende Rolle. Ihre Wut im Bauch teile ich uneingeschränkt! >:(
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Harry01 am 02. April 2013, 16:28:28
@Didakt

Danke für Ihre Zustimmung und Anteilnahme  ;)

Der abweichende Fall, den ich hier schilderte, betrifft mich nicht.

Und eine neue Rechnung aus vorangegangenen Zeiträumen habe ich auch (noch) nicht bekommen.

Es könnte aber sein, daß ich in Kürze wieder mit dem Gericht in Kontakt trete, um das Verfahren aus
dem Classic-Tarif mit der Einrede der Verjährung zum Abschluß zu bringen, da sich nach dem
Urteil des OLG Celle niemand mehr dazu gemeldet hat. Das Verfahren wäre dem Gesetz nach
definitiv verjährt, wohl aber nicht bei DEM Richter. Vielleicht hält EON da ja auch aktualisierte Rechnungen
neueren Datums parat, die nie zugestellt wurden, um die Verjährung zu kippen.
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Didakt am 02. April 2013, 17:37:36
Off Topic

@ Harry01,

weil Ihr alter EON-Fall nun wirklich nicht hierher passt. Aber trotzdem: Es ist ja nicht zu fassen, dass diese Sache noch nicht abgeschlosssen ist! Nerven haben Sie wohl keine mehr? ;)

Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Harry01 am 02. April 2013, 18:28:40
Aber trotzdem: Es ist ja nicht zu fassen, dass diese Sache noch nicht abgeschlosssen ist! Nerven haben Sie wohl keine mehr? ;)
Doch, habe ich. Ich bin da noch immer mit vollem Elan bei der Sache.
Die kommen momentan mit ganz anderen Argumenten an, und das ist
nicht uninteressant. Wir (mein Anwalt und ich) haben uns schon köstlich
amüsiert. Wir haben sogar schon einen Verhandlungstermin.

Belassen wir es dazu erstmal dabei, es wäre in der Tat OT. Ich würde dazu
ja gern einen eigenen neuen Thread einstellen, aber ich habe ein paar Bedenken,
ob hier nicht doch jemand mitliest, der nicht mitlesen sollte, weil das für das Verfahren
Nachteile hätte.
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Didakt am 02. April 2013, 20:19:33
@ Harry01

Zitat
…aber ich habe ein paar Bedenken, ob hier nicht doch jemand mitliest, der nicht mitlesen sollte, weil das für das Verfahren Nachteile hätte.

Die Bedenken sind fraglos angebracht. Ein Grund, weshalb auch ich mich zwangsweise mit meinen Äußerungen zurückhalte.
Aber wenn ich den Verhandlungstermin wüsste, dem würde ich wegen seines „Unterhaltungswertes“ gerne beiwohnen. Insistieren möchte ich allerdings nicht und den Termin auch nicht herausfinden. Ich kann verstehen, dass Sie auf Zuhörer keinen Wert legen. ;) Viel Erfolg und lassen Sie sich von dem AR nicht unterkriegen!
Titel: Re: Beginn der Verjährung manipulierbar ?
Beitrag von: Christian Guhl am 02. April 2013, 21:58:42
Ich würde dazu ja gern einen eigenen neuen Thread einstellen, aber ich habe ein paar Bedenken,
ob hier nicht doch jemand mitliest, der nicht mitlesen sollte, weil das für das Verfahren
Nachteile hätte.
Das kann ich nur bestätigen. In meinem Verfahren wurde in der Klageschrift aus Beiträgen im Forum zitiert. Als einer der Initiatoren der Classic-Klage würde es mich doch schon interessieren, welche Ergüsse die Eon-Anwälte da wieder von sich geben. Wenn Sie wollen, können wir uns ja über PN austauschen.