Wurde schon hundertfach vor den Gerichten durchgespielt.
Ja und genau das ist das Problem. Beim hundertundersten Mal hat es nicht funktioniert. Das hiesige Gericht
hat hier eine ganz andere, eigene Auffassung, was Verjährungsfristen betrifft. Zwar nicht speziell in so einer
Konstellation von Abschlägen und Schlußrechnungen in Bezug auf einen Energieversorger, aber im Bekanntenkreis
wurde ein Fall an mich herangetragen, der vom Gesetz her ganz eindeutig verjährt ist, weil eine Firma eine
Rechnungsstellungsfrist versäumt hat. Auch der beratende Anwalt ist der Auffassung, daß die Forderung wegen
verspäteter Rechnungsstellung verjährt ist, zumal der Kläger nicht einmal den rechtzeitigen Zugang der Rechnung
beweisen konnte. Der Richter hat das aber ganz anders gesehen. Ohne auf den deatailliert begründeten
Verjährungseinwand weiter einzugehen, hat er ein Forderungsverfahren einfach fortgesetzt. Und genau dieser
Richter entscheidet auch in Sachen EON. Es ist gar nicht so abwegig, daß hier mit einer "manipulierten" Rechnung
der Neubeginn einer Verjährungsfrist zuerkannt würde, wenn sich EON darauf beruft.
Deshalb hinterfrage ich das ja so kritisch.
Wenn Sie's immmer noch nicht glauben können, suchen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens auf und besprechen Sie dieses mit dem.
Mit glauben oder nicht galuben hat das nichts zu tun. Es sind Erfahruingswerte, zumindest was die Schlußrechnungen
und die hiesige gerichtliche Auffassung zur Verjährung angeht. Ich brauche keinen Anwalt zu suchen, weil ein Anwalt
mit diesen Sachen bereits beauftragt ist. Und ja, der Anwalt ist durchaus fähig, er kann den Richter in seinen
Entscheidungen aber auch nicht einschätzen.