Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: MaLena am 31. Juli 2011, 15:08:45
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Hallo zusammen,
in letzter Zeit liest man in den Nachrichten vermehrt von Elektro-Autos. Auch in Gemeinden und Städten werden vermehrt solche Autos angeschafft. ISt das nur eine Art Demonstration des guten \"grünen\" Willens oder eine wirklich sinnvolle Investition? Danke für eure Meinung.
Falls es interessiert, hier ein aktuelles Beispiel: http://cms.frankfurt-live.com/front_content.php?idcat=125&idart=52528
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m.E. wird die Anschaffung von Flotten der öffentl. Hand durch den Druck der Bundesregierung ausgelöst.
Solange die Akkus nicht leistungsfähiger werden, sodass längere Distanzen möglich sind als jetzt, lohnt sich die Anschaffung eines E-Autos nur, wenn man in Stadt oder Kreis fährt. Ansonsten: noch ist es zeitlich vorteilhafter, Diesel, Benzin, Autogas zu tanken. Das sind nur Minuten Stehzeit. Dagegen dauert es erheblich länger die Akkus wieder zu laden. Und ausschließlich Schnellladung ist auch bei solch großen Akkus derzeit auch noch nicht zu empfehlen.
Es ist durchaus vorteilhaft, wenn Behörden wie in Hamburg sozusagen einen Dauertest durchführen. Dann kommen wir schneller an eine akzeptable Serienreife der Autos und besonders der Akkus. Man erinnere sich wie lange es dauerte, bis ein flächendeckendes Netz für Autogas bis heute gewachsen ist. Heute gibts da inzwischen wie bei Diesel und Benzin auch Preisvergleichs-URL, wo man sehen kann, wie hoch die Preise sind.
Ich denke - bei aller Liebe: Abwarten und Beobachten ist für mich das Gebot der Stunde. Solange fahr ich jedenfals weiter Autogas für weniger als die Hälfte Preis/Liter im Vergleich zu den anderen Treibstoffen.
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Wie gehabt! Was bei dieser "Energiewende" nicht geht, wird mit der Subventionsbrechstange durchgesetzt. Koste es was es wolle! Die Lobby hat ihr Ziel erreicht. Die Dummen werden nur noch informiert und zahlen die Zeche. Hauptsache das Dosenpfand bleibt bei dieser "Energiewende" stabil. ;)
Mit dem Jahressteuergesetz 2013 werden weitere Anreize für die Anschaffung von Elektroautos geschaffen. Es ist die reine Geldverschwendung zu Lasten der Allgemeinheit.
Angeblich sind die E-Autos gut für die Umwelt und das Klima. Die meisten der zugelassenen E-Fahrzeuge stehen in öffentlich-rechtlichen Rathausgaragen, gesponsert von den eigenen Stadtwerken. Wer kauft sich als Normalverbraucher für die notwendige Mobilität schon so einen verschwenderischen Luxus. Da das so niemals funktioniert werden jetzt für die Privilegierten weitere Privilegien geschaffen, wieder zu Lasten der Allgemeinheit.
Die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei der Nutzung eines E-Dienstwagen mit der 1-Prozent-Regelung ist angeblich zu teuer und daher finanziell unattraktiv. Ach ja, was für eine Erkenntnis, so ein E-Auto ist halt auch viel teuerer und 1-Prozent aus mehr ist halt mehr. Der bekannte Werbespruch, "Es war schon immer etwas teurer, einen besonderen Geschmack zu haben.", gilt auch hier. Aber den "besonderen Geschmack" bitte selbst bezahlen und nicht schon wieder durch die Hintertüre von der Allgemeinheit subventionieren lassen!
Still heimlich und leise kommt die Brechstange "Jahressteuergesetz" zum Einsatz. Zukünftig wird bei der Bewertung des Kraftfahrzeugs ein Nachteilsausgleich für sogenannte Elektrofahrzeuge gewährt. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bestimmt nun, dass vom Bruttolistenpreis je kWh Speicherkapazität 500 Euro, insgesamt maximal 10.000 Euro (20 kWh), abgezogen werden dürfen.
Wo bleibt der Protest der nicht privilegierten Verbraucher?
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Wo bleibt der Protest der nicht privilegierten Verbraucher?
Warum sollte der nicht-privilegierte Verbraucher protestieren, wenner gar nicht belastet wird?
Oder befürchten Sie eine E-Auto-Umlage auf den Autopreis oder den Strompreis?
Diesmal fördert der Staat aus seinem Säckel, wie Sie es bezüglich der EE-Stromförderung immer fordern, und nu isses wieder nich recht. Merken Sie denn nicht, dass Sie sich widersprechen?
Außerdem hat die Besteuerungspraxis von Elektroautos nicht das geringste mit dem nicht-privilegierten [Strom]-Verbraucher zu tun.
Sie vermanschen wieder einmal sachfremde Themen und Begriffe und reden wirr.
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Warum sollte der nicht-privilegierte Verbraucher protestieren, wenner gar nicht belastet wird?
Oder befürchten Sie eine E-Auto-Umlage auf den Autopreis oder den Strompreis?
Diesmal fördert der Staat aus seinem Säckel, wie Sie es bezüglich der EE-Stromförderung immer fordern, und nu isses wieder nich recht. Merken Sie denn nicht, dass Sie sich widersprechen?
Außerdem hat die Besteuerungspraxis von Elektroautos nicht das geringste mit dem nicht-privilegierten [Strom]-Verbraucher zu tun. Sie vermanschen wieder einmal sachfremde Themen und Begriffe und reden wirr.
@superhaase, Sie hätten sich Ihren üblichen "Beitrag" sparen können. Dass Sie das nicht verstehen ist jetzt keine Überraschung. Grundsätzlich, die private Kfz-Nutzung von zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugen und die besondere steuerliche Berücksichtigung ist ein Privileg. Das wir von der Mehrheit so gesehen und dazu wurde schon genügend geschrieben. Dazu braucht es hier nichts mehr.
Von wem wird denn der Staatssäckel gefüllt? Die jetzt zusätzliche Förderung geht zu Gunsten von schon jetzt Privilegierten zu Lasten der Allgemeinheit. Ein nicht privilegierter Verbraucher, der sich, aus welchen Gründen auch immer, so ein Elektroauto anschafft, hat dieses Privileg nicht.
Die Unternehmen schmücken sich damit und versprechen sich einen auch noch von der Allgemeinheit subventionierten Imagegewinn. Fast jedes angeschafft Elektroauto ist ja immer noch eine Pressemeldung mit Foto wert. Man könnte Bände damit füllen. Von mir aus, nichts dagegen, aber ohne weitere Privilegien!
Damit Sie es mit dem Verstehen einfacher haben. Meine Forderung als nicht privilegierter Verbraucher: Null Subvention aus öffentlichen Kassen, egal in welcher Form! Auch nicht versteckt über diese Steuerhintertüre!
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... Hauptsache das Dosenpfand bleibt bei dieser "Energiewende" stabil. ;)
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Ja nee, is klar!
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Grundsätzlich, die private Kfz-Nutzung von zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugen und die besondere steuerliche Berücksichtigung ist ein Privileg. Das wir von der Mehrheit so gesehen und dazu wurde schon genügend geschrieben. Dazu braucht es hier nichts mehr.
Das ist ganz einfach Quatsch.
Die steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung von zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugen ist eine Besteuerung eines dem Privatmann gewährten Vorteils - also genau das Gegenteil eines steuerlichen Privilegs. Sie dient der Vermeidung eines ungerechtfertigten Privilegs.
Wie man sieht, haben Sie zwar zu allem eine Meinung ... aber das war's dann auch schon meistens.
Von den jeweiligen sachlichen Hintergründen und Zusammenhängen haben Sie nur selten Wissen oder Verständnis.
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Das ist ganz einfach Quatsch.
Die steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung von zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugen ist eine Besteuerung eines dem Privatmann gewährten Vorteils - also genau das Gegenteil eines steuerlichen Privilegs. Sie dient der Vermeidung eines ungerechtfertigten Privilegs. Wie man sieht, haben zwar zu allem eine Meinung ... aber das war's dann auch schon meistens. Von den jeweiligen sachlichen Hintergründen und Zusammenhängen haben Sie nur selten Wissen oder Verständnis.
@superhaase, wenn Sie, was oft der Fall ist, einen Beitrag mit dem Prädikat "Quatsch" "auszeichnen", kann der Leser ziemlich sicher davon ausgehen, dass der Beitrag den Nagel auf den Kopf getroffen hat. Wer hat denn keine Ahnung, muß aber als selbstgerechter Solaristenfürst jeden EE-Blödsinn reflexartig mit Verunglimpfung und solchen proletenhaften Angriffen verteidigen?! Lesen Sie mal hier und es gibt dazu noch viel mehr wenn Sie es nötig haben sollten:
Steuerliche Behandlung von Firmenwagen in Deutschland
Der Dienstwagen zur privaten Nutzung ist eine der häufigsten Nebenleistungen zum regulären Einkommen in Deutschland. Die sehr günstige steuerliche Behandlung dieses geldwerten Vorteils trägt wesentlich zur Attraktivität dieses Bezahlungsmodells bei. Die vorliegende Studie wurde im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellt. Sie untersucht den deutschen Firmenwagenmarkt und die Besteuerung aus ökonomischer und rechtlicher Perspektive.
Als Folge der faktischen Subventionierung werden mehr als 50 Prozent aller neuen Pkw als Firmenwagen
zugelassen, also rund 750.000 Fahrzeuge im Jahr. Insgesamt sind ungefähr 2,5 Mio. der Pkw in Deutschland privat mitgenutzte Firmenwagen. Die Analysen zeigen, dass die untersuchten Regeln die größte Steuervergünstigung in Deutschland darstellen – auch wenn sie offiziell nicht in dieser Liste auftauchen. .....
Quelle: Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (http://www.foes.de/pdf/2011_Firmenwagenbesteuerung_lang.pdf)
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Das ist ganz einfach Quatsch.
@superhaase,
und wann ist mal wieder "dämlich" dran? ;D
Gruß hko
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Der Dienstwagen zur privaten Nutzung ist eine der häufigsten Nebenleistungen zum regulären Einkommen in Deutschland. Die sehr günstige steuerliche Behandlung dieses geldwerten Vorteils trägt wesentlich zur Attraktivität dieses Bezahlungsmodells bei.
[...]
Die Analysen zeigen, dass die untersuchten Regeln die größte Steuervergünstigung in Deutschland darstellen – auch wenn sie offiziell nicht in dieser Liste auftauchen.
Das kann man so sehen und bedeutet, dass die besondere steuerliche Berücksichtigung der Privatnutzung von im Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeugen nicht ausgeprägt genug ist, d.h. sie ist zu niedrig angesetzt. Der Geldwerte Vorteil müsste also höher angesetzt werden, was eine stärkere steuerliche Berücksichtigung bedeuten würde.
Das ist aber das Gegenteil von dem, was Sie, lieber PLUS, geschrieben haben. Ihren Worten entnimmt man, dass die steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen ein Privileg darstelle, das abzuschaffen wäre. Eben das ist Quatsch.
Sofern Sie sich also für eine stärkere steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen aussprechen wollten, würde ich ihnen zustimmen.
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Das kann man so sehen und bedeutet, dass die besondere steuerliche Berücksichtigung der Privatnutzung von im Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeugen nicht ausgeprägt genug ist, d.h. sie ist zu niedrig angesetzt. Der Geldwerte Vorteil müsste also höher angesetzt werden, was eine stärkere steuerliche Berücksichtigung bedeuten würde.
Das ist aber das Gegenteil von dem, was Sie, lieber PLUS, geschrieben haben. Ihren Worten entnimmt man, dass die steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen ein Privileg darstelle, das abzuschaffen wäre. Eben das ist Quatsch.
Sofern Sie sich also für eine stärkere steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen aussprechen wollten, würde ich ihnen zustimmen.
@superhaase, was wollen Sie denn schon wieder in Ihrem Sinne verdrehen und verkehren nachdem Sie sich erkennbar orientierungslos vergaloppiert haben. Lassen Sie doch diesen "Quatsch"!
Sie können hier nochmal lesen um was es genau ging, da ist nichts missverständlich, wenn man nicht gerade mit dem PV-Krawallreflex gebürstet ist. Es ging um die Ausweitung von Privilegien für strombetriebene Kraftfahrzeuge, konkret um das ohnhin gewaltig umstrittenen Dienstwagenprivileg ....:
... § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bestimmt nun, dass vom Bruttolistenpreis je kWh Speicherkapazität 500 Euro, insgesamt maximal 10.000 Euro (20 kWh), abgezogen werden dürfen.
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,16128.msg97410.html#msg97410
und ein Artikel im Spiegel dazu:
... - Es ist ein Gesetzmonster, formuliert in kaum verständlichem Bürokratendeutsch und nur für Eingeweihte wirklich nützlich: Das Jahressteuergesetz 2013. Es enthält Gesetzesänderungen in großer Zahl, die Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung zum Beispiel, oder Details zur Absetzbarkeit von Reisekosten.
Ein Kapitel jedoch dürfte diesmal auch eine größere Öffentlichkeit interessieren:
Die Steuerbefreiung für Elekroautos. Danach müssen Lkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre keine Kfz-Steuer zahlen, wenn sie mit Elektromotoren angetrieben werden. Als Energiespeicher kommt ein Akku ebenso in Betracht wie eine Brennstoffzelle.
Auch die Dienstwagensteuer soll angepasst werden. .......
Steuerbefreiung für E-Mobile: Die Luftnummer (http://www.spiegel.de/auto/aktuell/steuerbefreiung-fuer-e-mobile-bringt-nur-minimale-ersparnis-a-863436.html)
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Zur Erinnerung, Sie hatten geschrieben:
Grundsätzlich, die private Kfz-Nutzung von zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugen und die besondere steuerliche Berücksichtigung ist ein Privileg.
[...]
Meine Forderung als nicht privilegierter Verbraucher: Null Subvention aus öffentlichen Kassen, egal in welcher Form! Auch nicht versteckt über diese Steuerhintertüre!
Diese Aussage habe ich als Quatsch bezeichnet.
Es ging also dabei nicht um die Ausweitung der von Privilegien für strombetriebene Fahrzeuge, sondern darum, dass Sie die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen und deren steuerliche Berücksichtigung als abzuschaffendes Privileg bezeichnen, was Unfug ist.
Sie können die private Nutzung von Dienstfahrzeugen nicht per Gesetz abschaffen.
Wenn Sie diesen geldwerten Vorteil, der dabei entsteht, steuerlich neutralisieren wollen (im Sinne des von Ihnen verlinkten Artikel der Uni), dann dürfen Sie auch die steuerliche Berücksichtigung nicht abschaffen, sondern müssen sie im Gegenteil erhöhen, so dass es zu einer stärkeren Besteuerung des geldwerten Vorteils kommt.
Zum Thema steuerliche Förderung von E-Autos:
Darüber kann man sicher streiten.
Ebenso wie über die früheren steuerlichen Förderungen von Katalysator-Autos, oder die steuerliche Förderung von Rußpartikelfiltern in Dieselautos.
Der Staat hält es nun einmal aus Sicht des Umweltschutzes für geboten, solche neuen umweltschonenden Techniken steuerlich zu begünstigen.
Ich finde das gut.
Alternativ könnte man auch einfach die umweltschädlicheren (alten) Techniken stärker besteuern, was auch schon gemacht wird.
Auch das finde ich gut.
Jedenfalls ist es durchaus gut begründet, erwünschte umwetlfreundliche neue Techniken steuerlich besser zu stellen als umweltschädliche Techniken, um so deren Markteinführung zu ermöglichen oder zu beschleunigen.
Der Staat kann dies insgesamt aufkommensneutral gestalten, oder aber nach seiner Haushaltslage auch nicht aufkommensneutral.
Steuern werden immer wieder geändert und angepasst, je nach Entwicklung und erwünschter Zielrichtung.
Das ist ganz normal und auch nicht verwerflich, sondern ein etabliertes "Privileg" des Staates.
Was genau finden Sie daran so "unerhört"?
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Dienstwagenprivileg (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,12958.msg82834.html#msg82834)
Ich halte das Dienstwagenprivileg insgesamt für fragwürdig.
Studie greift Subvention von Dienstwagen an (http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/kurznotiert/steuern/20110503/studie-greift-subvention-von-dienstwagen-an.php)
Nachdem inzwischen rund 60% der neu zugelassenen Fahrzeuge als Dienstwagen angemeldet sind und davon 70% privat genutzt werden, stellt sich doch auch hier die Frage, inwieweit die Milliarden-Subvention noch Akzeptanz erfahren sollte.
Im Vergleich zur PV-Förderung dazu noch völlig ohne ökologischen Nutzen. Daher völlig Streichung.
Die Subventionierung von Elektroautos nur für Dienstwagen würde die Fragwüdigkeit weiter erhöhen.
@PLUS
Ich stimme Ihnen in dieser Sache prinzipiell zu, jedoch ist das Abheben auf die Förderung der Elektroautos innerhalb des Dienstwagenprivilegs fast schon lächerlich.
Lassen Sie mich dazu eine Beispielrechnung aufmachen, wobei die Zahlen alles Annahmen meinerseits sind!
Herkömmlicher Dienstwagen: Bruttolistenpreis Beispiel Audi A6 45.000,-€
Die meisten Arbeitnehmer werden sich vermutl für Privatfahrten die Pauschalmethode, sprich die 1%-Regelung entscheiden. Das heißt, der Arbeitnehmer zahlt eine höhere Lohnsteuer, da 1% des Bruttolistenpreises auf den Bruttolohn aufgeschlagen wird.
Das wären im genannten Fall 450,- € Aufschlag auf den Bruttolohn
Bruttolistenpreis Beispiel Audi A6 Hybrid 53.000,-€
Bei Abzug der Höchstförderung Elektroauto von 10.000,-€ werden 430,-€ auf den Bruttolohn aufgeschlagen.
Bei einem Monats-Bruttogehalt von 3.500,- wären also einmal + Aufschlag 3.950,- bzw 3.930 zu versteuern.
Die Lohnsteuerdifferenz dürfte so ungefähr bei ~ 7,-€ mtl. Mindereinnahmen liegen, sprich 84,-€ im Jahr.
Ich vermute mal, dass sich die Anschaffung der Elektrofahrzeuge als Firmenfahrzeug schwer in Grenzen halten wird, da der Anreiz zu klein ist.
Wichtiger wäre also entweder die Abschaffung des sogenannten Dienstwagenprivilegs bzw. eine andere Besteuerung der Firmenwagen!!
Weiteres Wachstum und hohe Bedeutung von Firmenwagen (http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.389477.de/11-48-3.pdf)
Das deutsche Steuerrecht gibt für die Privatnutzung von Dienstwagen durch die pauschale Anrechnung eines geldwerten Vorteils (einkommensteuerrechtlich beim Arbeitnehmer) und durch die steuerliche Absetzbarkeit (auf Unternehmensseite) Anreize, neue und teure Pkw als Dienstwagen zu wählen und diese privat intensiv zu nutzen. Diese steuerliche Bevorzugung der Dienstwagen bildet einen Subventionstatbestand, dessen Abschaffung Steuermehreinnahmen
von mindestens drei Milliarden Euro generieren könnte.
...
Aus umweltpolitischer Sicht sollten gerade für dieses große und leistungsfähige Nachfragesegment des Neufahrzeugmarktes Anreize für die Wahl umweltfreundlicher Technologien gegeben werden. Möglich wäre beispielsweise die Bindung der Absetzbarkeit an die Emissionseigenschaften der Fahrzeuge oder eine spezielle Kfz-Steuer für gewerblich gehaltene Neufahrzeuge.
...
Eine speziell für Firmenwagen konzipierte CO₂-basierte Besteuerung gibt es zurzeit in Großbritannien, Frankreich und Belgien. Dabei ist in allen drei Fällen die jährlich zu zahlende Abgabe von den CO₂-Emissionen des jeweiligen Fahrzeugs abhängig. In allen drei Ländern ist die CO₂-Komponente in der Gesamtbesteuerung des Firmenwagens wesentlich höher als bei einem Privatfahrzeug. Erste Evaluationen zeigen, dass diese Veränderungen der steuerlichen Behandlung zur Wahl kleinerer beziehungsweise emissionsärmerer Fahrzeuge führen.
mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Zur Erinnerung, Sie hatten geschrieben:
Grundsätzlich, die private Kfz-Nutzung von zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugen und die besondere steuerliche Berücksichtigung ist ein Privileg.
[...]
Meine Forderung als nicht privilegierter Verbraucher: Null Subvention aus öffentlichen Kassen, egal in welcher Form! Auch nicht versteckt über diese Steuerhintertüre!
Diese Aussage habe ich als Quatsch bezeichnet.
Es ging also dabei nicht um die Ausweitung der von Privilegien für strombetriebene Fahrzeuge, sondern darum, dass Sie die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen und deren steuerliche Berücksichtigung als abzuschaffendes Privileg bezeichnen, was Unfug ist. Sie können die private Nutzung von Dienstfahrzeugen nicht per Gesetz abschaffen. ......
@superhaase, unerhört finde ich Ihre unverschämten Prädikate und Ihre lausigen verdrehenden Interpretationen. Wo wird von mir gefordert, die private Nutzung von Dienstfahrzeugen per Gesetz zu verbieten? Es geht um die "besondere steuerliche Berücksichtigung" die ein Privileg darstellt. So wird das nicht nur von mir, sondern in der Fachwelt überwiegend gesehen. Sie machen da abgesehen von den Nutzniessern die einsame Ausnahme. Oder ist der Zweck der Übung mit solchem "Quatsch"-Müll ein Ihnen nicht passendes EE-Thema zuzudecken?!
Die Nutzung eines Betriebs-PKW für private Zwecke ist selbstverständich schon für sich ein Privileg. Das ist eine besondere Art der Entlohnung und bei richtiger Bewertung des geldwerten Vorteils völlig in Ordnung. Nicht in Ordnung ist der hier wieder einmal angewandte Gestaltungsmissbrauch zur EE-Förderung um ein irrsinniges und völlig unrealistisches EE-Teilziel mit der Steuerbrechstange doch noch durchzusetzen. Nebenbei werden noch die Lobbyinteressen befriedigt und die ohnehin Privilegierten werden weiter bedient, anstatt die Privilegien abzubauen. Nein, diese Politik hat nicht meine Zustimmung!
@Wolfgang_AW, ich halte das Ganze auch für lächerlich. Ich wollte hier aber keine grundsätzliche Dienstwagenbesteuerungsdiskussion beginnen. Es ging mir um das Beispiel, um den Missbrauch auch dieses Privilegs. Diese Lobbypolitik wird wirkungslos bleiben oder gar zum Rohrkrepierer. Was an Verordnungen und Gesetzen für die sogenannte Energiewende missbraucht wird geht nicht auf die Kuhhaut. Es ist insgesamt eine Milliardenverschwendung im dreistelligen Bereich und es wird immer schlimmer statt besser! Da ist ein großes Loch im Eimer bei dieser Umwelt- Klima- und Engergieversorgungspolitik. Am Ende bleibt das Loch! ;) Wie waren nochmal die Ziele z.B. § 1 EnwG?
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Diese Lobbypolitik wird wirkungslos bleiben oder gar zum Rohrkrepierer. Was an Verordnungen und Gesetzen für die sogenannte Energiewende missbraucht wird geht nicht auf die Kuhhaut. Es ist insgesamt eine Milliardenverschwendung im dreistelligen Bereich und es wird immer schlimmer statt besser! Da ist ein großes Loch im Eimer bei dieser Umwelt- Klima- und Engergieversorgungspolitik. Am Ende bleibt das Loch! ;) Wie waren nochmal die Ziele z.B. § 1 EnwG?
Leider bleibt die Lobbyarbeit in keiner Richtung wirkungslos, es bleibt ein wildes, unkontrolliertes Gezerre. Es gibt auch unter Altmeier keine Stringenz, mal wird das eine Lager bedient, mal das andere.
Es fehlt eine vernüftige, koordinierte Handlungsweise bei der alle Teilnehmer der Energiewende eingebunden sind und ein Interessensausgleich moderiert wird. Sonst kommen wir auf keinen grünen Zweig.
Energieminister in zehn Jahren (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/merkel-und-der-atomausstieg-energieminister-in-zehn-jahren-1.1338058)
Bis zu vier Ministerien reden in der Energiepolitik mit. Das erzeugt Reibung. Jetzt besinnt sich selbst Kanzlerin Angela Merkel und befürwortet doch noch einen eigenen Ressortchef für die Energiewende. Allerdings erst für die Zeit nach dem Atomausstieg - obwohl selbst ihre Parteifreunde drängen.
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Mit anderen Worten: Vor 2022 würde sich gar nichts tun, jedenfalls nicht unter einer Kanzlerin Merkel (http://www.sueddeutsche.de/thema/Merkel). Dann erst wird in Deutschland das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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@superhaase, unerhört finde ich Ihre unverschämten Prädikate ...
Naja, "Quatsch" ist halt eine umgangssprachliche Bezeichnung für Unfug.
Unverschämt ist das noch lange nicht, insbesondere im Vergleich zu den doch recht unverschämten Titulierungen, die Sie hier gerne Verteilen: "selbstgerechter Solaristenfürst", "proletenhaft", "egoistischer Solarist", "profitgieriger Solarist" etc.
Wenn Sie hier Unfug schreiben, müssen Sie sich gefallen lassen, dass man das als Unfug bezeichnet.
... und Ihre lausigen verdrehenden Interpretationen. Wo wird von mir gefordert, die private Nutzung von Dienstfahrzeugen per Gesetz zu verbieten?
Wenn Sie die Subvention "über diese Steuerhintertüre", wie Sie es nannten, abschaffen wollen, bleiben nur zwei Möglichkeiten:
1. Verbieten der privaten Nutzung von Dienstwagen.
2. Ausgleich durch stärkere steuerliche Berücksichtigung des geldwerten Vorteils der privaten Dienstwagennutzung.
Der Vollständigkeit halber habe ich beide Möglichkeiten aufgezählt und die erste als nicht machbar eingestuft.
Sie haben keine der beiden Möglichkeiten genannt, sondern für die Abschaffung der "besonderen steuerlichen Berücksichtigung" plädiert, was eben Quatsch ist.
Es geht um die "besondere steuerliche Berücksichtigung" die ein Privileg darstellt. So wird das nicht nur von mir, sondern in der Fachwelt überwiegend gesehen.
Sie stellen das schon wieder falsch dar.
Die steuerliche Berücksichtigung dient dazu, die steuerlichen Vorteile der privaten Dienstwagennutzung durch eine Besteuerung des geldwerten Vorteils zu egalisieren.
Wenn man zu der Ansicht kommt, dass dies aufgrund einer zu niedrigen steuerlichen Berücksichtigung nicht gelingt (worüber man sicher streiten kann), dann muss man eine Verstärkung der steuerlichen Berücksichtigung fordern, und diese nicht als "Privileg" titulieren und deshalb abschaffen wollen. Das ist Ihr grundlegendes Missverständnis der Sachlage.
Die Nutzung eines Betriebs-PKW für private Zwecke ist selbstverständich schon für sich ein Privileg. Das ist eine besondere Art der Entlohnung und bei richtiger Bewertung des geldwerten Vorteils völlig in Ordnung.
Jetzt kommt langsam Land in Sicht. ;)
Das ist sachlich richtig ausgedrückt.
Da sind wir sogar einer Meinung.
Nicht in Ordnung ist der hier wieder einmal angewandte Gestaltungsmissbrauch zur EE-Förderung um ein irrsinniges und völlig unrealistisches EE-Teilziel mit der Steuerbrechstange doch noch durchzusetzen.
Jetzt werfen Sie wieder alles durcheinander! ::)
Die Elektroautoförderung hat mit der EE-Förderung und insbesondere mit der EEG-Förderung von EE-Strom nichts zu tun.
Beides ist unabhängig von einander.
Das sind zwei Paar Stiefel.
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echnisch finde ich Elektroautos super interessant. Der Elektromotor ist eigentlich der optimale Antrieb für ein Auto.
Muss nicht lange warmgefahren werden, wenig bewegliche Teile, geringere Wartung, weniger Kühlung, hoher Wirkungsgrad, ganz neue Karosserieformen sind möglich, in den meisten Fällen verschleißfreies Bremsen inkl Rekuperation, sofort ein hohes Drehmoment, sehr breites Drehzahlband ... die Liste ist lang.
Optimal wären super leichte Radnabenmotoren oder (Stichwort ungefederte Masse) ein Motor im Heck zwischen den Achsen. Heckantrieb mit niedrigem Schwerpunkt... ein Traum!
Ich wäre sofort dabei, allerdings nicht mit der heutigen Akkutechnologie. Zu schwer, zu teuer, zu ineffizient und zu lange Ladezeiten.
Die Dinger machen durch ihr Gewicht und den Verschleiß viele Vorteile des Elektroantriebs (vor allem Gewicht) wieder zunichte. Ich fahre zwar ~75% der Tage nicht mehr als 75km und ~90% aller Tage nicht mehr als 150km aber genau dann will ich nicht auf den Vorteil eines Benziners (in meinem Fall Diesel) verzichten. Mal eben ran und tanken.
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Für den Otto Normalo ist ein Elektroauto undiskutabel. Ersens kostet das viel zu viel in der Anschaffung und dann wer will damit in den Urlaub fahren? Ich nicht- weil es gibt viel zu wenig Tankstellen die Strom anbieten und zweitens-die sehen auch nicht umwerfend aus.