Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => F => Stadt/Versorger => FlexStrom => Thema gestartet von: DieAdmin am 15. März 2011, 15:21:39

Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: DieAdmin am 15. März 2011, 15:21:39
zum Nachlesen der Meldung:

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/NewsDetail__11590/

Das Urteil: AG Tiergarten v. 24.01.11 - Az: 3 C 377/10

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2808/
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: DieAdmin am 25. März 2011, 14:45:10
Und noch eins

Urteil LG Heidelberg - Az: 12 O 76/10 KfH

http://www.test.de/themen/haus-garten/meldung/Flexstrom-Gericht-untersagt-Trickserei--4212562-4212566/#

Mögliches Entscheidungsdatum der 29.12.10

P.S: hab mal den Thread-Titel etwas abgeändert

edit:

wie ich diesen Artikel entnehmen konnte http://www.dooyoo.de/versorger/flexstrom-gmbh/1380130/ ist die Berufung von Flexstrom am Oberlandesgericht Karlsruhe unter dem  Aktenzeichen: 6 U 7/11 anhängig.

Das Urteil selber hab ich noch nicht gefunden. Aller Welt redet bloß darüber. Hab mal @openjur http://openjur.de/ angetwittert, vielleicht bekommen sie es :D
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: DieAdmin am 24. Mai 2011, 12:11:29
Zitat
Original von Evitel2004
Und noch eins

Urteil LG Heidelberg - Az: 12 O 76/10 KfH

http://www.test.de/themen/haus-garten/meldung/Flexstrom-Gericht-untersagt-Trickserei--4212562-4212566/#
...

Endlich hat es die Rechtssprechungs-Datenbank in Baden-Württemberg auf die Reihe bekommen, das Urteil zu veröffentlichen:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Landgerichte&Art=en&sid=&nr=14300&pos=0&anz=1

Und wie auf test.de zu lesen ist, ist das Urteil rechtskräftig

Zitat
...
Update: 26.04.2011]: Flexstrom hat die Berufung zurückgenommen. Das Urteil des Landgerichts Heidelberg ist jetzt rechtskräftig
....

oder auch die Meldung
http://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: DieAdmin am 01. August 2011, 11:42:45
Zu der Verweigerungshaltung von Flexstrom, den Jahresbonus zu zahlen, rät die Verbraucherzentrale RLP:

FlexStrom muss Bonus auszahlen
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131219139820294/link881821A.html
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: ESG-Rebell am 02. August 2011, 12:21:17
Zitat
Original von azillmann
Richtig spannend wird es wenn das 2. Vertragsjahr beginnt. Dann kommt die richtige Abzocke...
Nun - es gibt noch eine Reihe anderer Anbieter, die diese Art von Bauernfängerei weiterhin versuchen.

Immerhin ist Verivox inzwischen so nett, deutlich darauf hinzuweisen:

* Kosten im 2. Jahr beachten  (fett gedruckt!)
* 24 Monate Vertragslaufzeit

Wer beides übersieht und sich am Ende des ersten Jahres die Augen reibt, ist wirklich selbst Schuld und kann sich eigentlich nicht beschweren.

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: DieAdmin am 09. August 2011, 13:28:15
Eine weiteres Urteil zum dem Jahresbonus. Flexstrom muss den Aktionsbonus verrechnen. Den klagenden Kunden entstand durch die Verrechnung eine Gutschrift, die sich FlexStrom weigerte, auszuzahlen:


Urteil AG Regensburg v. 04.05.11 - Az: 10 C 293/11

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2862/
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: superstar am 02. September 2011, 00:23:22
Hallo,

auch bei mir geht es um den Jahresbonus aus den AGBs von Flexstrom aus Dezemeber 2008. Vor 3 Monaten widersprach ich den Forderung mit Verweis auf das Urteil des AG Tiergarten Az.: 3 C 377/10. Darauf schaltete FlexStrom die IHD Inkasso GmbH ein, auch dort widersprach ich. Nun habe ich einen langen Brief bekommen, den ich hier reinstelle. Darin sind einige Urteile zitiert, die die Nicht-Zahlung des Bonus als richtig sehen.

Was soll man denn jetzt als Verbraucher machen? Es gibt anscheinend für beide Fälle (FlexStrom muss Bonus zahlen und FlexStrom muss Bonus nicht zahlen) die entsprechenden Urteile. Da mir jetzt eine Zahlungfrist gesetzt wurde, bin ich unschlüssig ob ich zahen soll oder mich verklagen lassen soll?


------------------------
Forderung der Firma FlexStrom AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir kommen zurück auf Ihren Widerspruch gegen die Forderung unserer Auftraggeberin. Wir müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass Ihre Einwendungen zurückgewiesen werden und unsere Auftraggeberin weiterhin auf Ausgleich ihrer Forderung besteht.

Hierzu teilt unsere Auftraggeberin folgendes mit:

Kein Aktionsbonus da Kündigung innerhalb der zwölf Versorgungsmonate (AGB)

„Der Bonus der FlexStrom ist wie bei vielen Mitbewerbern als eine Prämie ausgestaltet, die dem Kunden nur dann zusteht, wenn er länger als die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bei FlexStrom Kunde bleibt. Dass kein Bonusanspruch besteht, wenn der Vertrag mit Ablauf des ersten Belieferungsjahres endet, folgt eindeutig aus Ziffer 7.3. der AGB:

Nach dieser Bestimmung entsteht der Anspruch nach zwölf Monaten Belieferungszeit, er entfällt nach ihr allerdings grundsätzlich, wenn der Kunde innerhalb des ersten Belieferungsjahres gekündigt hat. Damit sind die Fälle erfasst, in denen zum Ablauf des ersten Jahres gekündigt wurde. Die AGB Klausel ist auch wirksam (Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 27.09.2010, Az.: 109 C 172/10).“

„Die AGB-Klausel ist auch wirksam. Insbesondere ist eine Unwirksamkeit nach § 305 c BGB nicht ersichtlich. Danach sind Klauseln unwirksam, die nach den Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner nicht damit zu rechnen braucht. Die Voraussetzungen sah etwa das Amtsgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 27.09.2010, Az.: 109 C 172/10, nicht als erfüllt an:

„In diesem Fall ist die AGB in den Zusammenhang der Preise eingebettet. Die die Überschrift lautet: „Preise, Boni, Abrechnung, Vorauszahlung“. Hätte die Klägerin die AGBs unter dieser Überschrift angeschaut, dann wäre sie auf die betreffende Klausel gestoßen.“

Die Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot. Das Gericht führte dazu aus:

„Wirtschaftliche Nachteile und Belastungen müssen erkennbar sein. In diesem Fall liegt die Besonderheit darin, dass die Beklagte in der Klausel die Voraussetzungen des Bonus regelt. Der Bonus ist keine wirtschaftliche Belastung, sondern vielmehr eine Dreingabe der Beklagten. Ein Anspruch darauf besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese hat die Beklagte in den AGB geregelt. Weder in ihrer Werbung noch in der Vertragsbestätigung vom 12.11.2008 setzt sich die Beklagte in Widerspruch zu ihrer AGB. Die Angaben sind lediglich unvollständig, aber nicht falsch. Ein Irrtum wird nicht erregt, wenn der Kunde die AGBs liest.“

Zwischenzeitlich liegen mehrere Urteile (Amtsgericht Bonn vom 27.09.2010, Az.: 109 C 172/10 sowie Amtsgericht Göppingen vom 28.02.2010, Az.: 3 C 1886/10 und Amtsgericht Hof vom 08.04.2011, Az.: 14 C 238/10), Amtsgericht Uelzen vom 12.04.2011 (Az.: 16 C 9014/11) und Amtsgericht Osnabrück vom 18.04.2011 (Az.: 52 C 77/11 (9) usw.) vor, welche die Eindeutigkeit der AGB-Klausel 7.3 bestätigen.

Wir haben Sie somit aufzufordern, den Gesamtbetrag gemäß unserer Mahnung vom XX.08.2011 nunmehr bis spätestens XX.09.2011 auszugleichen. Bei fruchtlosem Fristablauf lässt sich eine gerichtliche Geltendmachung nicht länger vermeiden.
------------------------

Bin für jeden Tipp dankbar.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: verkehrsschau am 04. September 2011, 19:21:13
Ich möchte jetzt auch mal was positives zu FLEXSTROM sagen. Bin zum 01.08.2011 von meinem bisherigen Anbieter zu FLEXSTROM gewechselt. Alles hat reibungslos und ohne jegliche Verzögerung geklappt. Der aktuelle Tarif ist nun mal unschlagbar günstig. Dass es im zweiten Jahr teurer wird, ist bei fast jedem Stromanbieter so. Die günstigen Preise dienen doch zunächst mal nur als Lockvogel. Man muss halt in der Regel jedes Jahr wieder den günstigsten Anbieter für sich suchen und wechseln.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: superstar am 05. September 2011, 10:52:23
@verkehrsschau
schön, aber was hat das mit diesem Thema hier zu tun? Sie können gerne ein eigenes Thema erstellen, wo Sie dann die Lobeshymnen auf Flexstrom zum besten geben.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: verkehrsschau am 05. September 2011, 19:27:22
Das ist ja ein toller Umgangston, den Sie hier pflegen. Wenn das die Diskussionskultur in diesem Forum ist, verabschiede ich mich lieber gleich wieder. Vielen Dank für die Belehrung!

Ich will hier keine Lobgesänge auf Flexstrom anstimmen, das kann ich auch gar nicht, da ich erst seit einem Monat dort Kunde bin. Ich habe nur meinen bisherigen Eindruck von dem Unternehmen in die Diskussion einzubringen versucht und der ist positiv. Wenn so etwas hier nicht erwünscht ist, werde ich dieses Forum künftig lieber meiden.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: Lilly am 07. September 2011, 10:16:26
Hallo,

@superstar
schon irgendwie weiter gekommen in der Sache? Ich warte auch noch auf meine Endabrechnung, das wird dann wohl genauso wie bei Ihnen laufen.

@verkehrsschau
viel Spaß noch bei Flex. Die erste saftige Preiserhöhung kommt höchstwahrscheinlich zum 01.12.2011

Gruß
Lilly
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: superstar am 19. September 2011, 16:33:46
@Lilly
ne, nichts neues mehr gehört, kommt wahrscheinlich noch was. Ich habe nicht gezahlt, bin mal gespannt ob die mich verklagen oder einen mahnbescheid schicken.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: Opferlamm am 26. September 2011, 09:04:46
So, ich bin jetzt auch soweit. Mir wurde der Jahresbonus auch nicht gezahlt. Hatte sogar gekündigt mit den Worten \"nach Ablauf des Jahres, womit der Bonus anfällt\", trotzdem wurde mir der Bonus einfach nicht gewährt. Auf meine Aufforderung mit Zitierung der entsprechenden Urteile kam die Standard 0815-Ablehnung zurück. Setze jetzt nochmal eine Frist und dann wird geklagt.

Nebenbei möchte ich noch erwähnen, dass mir aus Anlass der WM eine kwH Gutschrift gewährt wurde, Bestätigung kam sogar per Mail. Diese Gutschrift wurde auf der Jahresrechnung \"vergessen\". Diese Sache wird noch von der entsprechenden \"Fachabteilung\" geprüft.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: verkehrsschau am 27. September 2011, 18:53:33
Also, zum 01.12. kommt mit Sicherheit keine Preiserhöhung, denn ich habe schwarz auf weiß eine Preisgarantie für die Dauer eines Jahres (außer evtl. Steuererhöhungen natürlich). Wenn Flexstrom nach dem einen Jahr deutlich teurer werden sollte, suche ich mir halt den dann günstigsten Anbieter. Das mache ich schon seit mehreren Jahren so. Deswegen verstehe ich nicht die Panikmache gegen Flexstrom in diesem Forum. Nach dem Prinzip mit einem günstigen Angebot auf Neukundenfang zu gehen, arbeiten doch die meisten Anbieter. Wer das nicht durchschaut, dem ist allerdings dann wirklich nicht zu helfen.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: bolli am 28. September 2011, 07:38:46
Zitat
Original von verkehrsschau
Wenn Flexstrom nach dem einen Jahr deutlich teurer werden sollte, suche ich mir halt den dann günstigsten Anbieter. Das mache ich schon seit mehreren Jahren so. Deswegen verstehe ich nicht die Panikmache gegen Flexstrom in diesem Forum. Nach dem Prinzip mit einem günstigen Angebot auf Neukundenfang zu gehen, arbeiten doch die meisten Anbieter. Wer das nicht durchschaut, dem ist allerdings dann wirklich nicht zu helfen.
Das Problem ist auch nicht unbedingt die Preiserhöhung nach Ablauf einer Preisfixierungszeit sondern die Nichtzahlung des vereinbarten Bonusses mit trickreichen Begründungen, denn nur durch diese Boni werden die Angebote ja günstiger als der große Rest. Und den zahlen andere Anbieter eben meist deutlich Problemloser als Flexstrom.  8) Wenn man den dann erst noch mit Aufwand einklagen muss, lass ich\'s lieber und nehme nen anderen, der 10,- € teurer ist, dafür aber einigermaßen zügig zahlt (denn meist hat man am Ende eben aufgrund der Boni einen Erstattungsanspruch,  da die Abschläge erstmal ohne diese Boni berechnet werden).
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: Opferlamm am 28. September 2011, 07:50:30
Zitat
Original von bolli
Zitat
Original von verkehrsschau
Wenn Flexstrom nach dem einen Jahr deutlich teurer werden sollte, suche ich mir halt den dann günstigsten Anbieter. Das mache ich schon seit mehreren Jahren so. Deswegen verstehe ich nicht die Panikmache gegen Flexstrom in diesem Forum. Nach dem Prinzip mit einem günstigen Angebot auf Neukundenfang zu gehen, arbeiten doch die meisten Anbieter. Wer das nicht durchschaut, dem ist allerdings dann wirklich nicht zu helfen.
Das Problem ist auch nicht unbedingt die Preiserhöhung nach Ablauf einer Preisfixierungszeit sondern die Nichtzahlung des vereinbarten Bonusses mit trickreichen Begründungen, denn nur durch diese Boni werden die Angebote ja günstiger als der große Rest. Und den zahlen andere Anbieter eben meist deutlich Problemloser als Flexstrom.  8) Wenn man den dann erst noch mit Aufwand einklagen muss, lass ich\'s lieber und nehme nen anderen, der 10,- € teurer ist, dafür aber einigermaßen zügig zahlt (denn meist hat man am Ende eben aufgrund der Boni einen Erstattungsanspruch,  da die Abschläge erstmal ohne diese Boni berechnet werden).
Das ist ja genau die Sache. Sie verweigern die Boni nach 12 Monaten, somit müsste man 2 Jahre bleiben und dann kommt die Preiserhöhung. Also ich kann jetzt eben klagen, worauf ich eigentlich keinen Bock hatte, aber jetzt will ich es ihnen zeigen.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: bolli am 28. September 2011, 12:35:20
@opferlamm
MIR ist das schon klar, nur anscheinend verkehrsschau nicht, deshalb nochmal meine Erläuterung.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: Cremer am 28. September 2011, 13:20:09
Ich habe hier bereits mehrfach hingewiesen, dass man Preisvergleiche in einer Exceltabelle von seinen in die engere wahl bevorzugten Energieversorger zunächst ohne Bonus, ohne Frei-kWh für das erste Jahr erstellt und eine Zwischensumme bildet.
In den nächsten Zeilen kann man dann den Bonus in € bzw. Frei-kWh x Arbeitspreis als Summe einstellen und erneut die Zwischensumme bilden.

In den nächsten Zeilen gibt man den Betrag für das zweite Jahr, wo es keinen Bonus/Frei-kWh mehr gibt, ein.

Sodann erfolgen in den weiteren Zeilen die Angaben über Vertragslaufzeit, Preisgarantiezeit, Kündigungsfristen, etc.

Nach Gesamtsummenbildung hat man dann ein transparentes Bild der Versorger und entscheidet sich nach seinem Empfinden für den günstigten Versorger

Somit erkennt man dann auch Unterschiede zu den Preisvergleichen von Verivox etc.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: bolli am 28. September 2011, 15:01:34
Lieber @cremer

da Sie ja bereits mehrfach \"hier\" darauf hingewiesen haben, wissen es die regelmäßigen Leser auch und es bedarf vielleicht nicht jedesmal der vollständigen Wiederholung.  8)

Gleichwohl ist für viele (z.B. auch mich) die Bonuszahlung für das erste Jahr durchaus ein wichtiges Kriterium, da ich ja im Gegensatz zur Vorauszahlung, nicht in Vorlage treten muss (außer, dass ich den Bonus erst am Ende ausgezahlt bekomme und daher die Abschläge auf die \"normale\" Summe gebildet werden). Natürlich sollte (und kommt bei mir auch nicht) die Zahlung beim günstigsten Anbieter ohne Bonuszahlung nicht niedriger sein als die Zahlung bei \"Bonusanbieter\", selbst wenn ich den Bonus nicht erhielte. Und wenn ich dann noch 250,- € Bonus erhalte, nehme ich die natürlich (!) auch mit. DAS ist aber eine Auswahlentscheidung. Wenn ich dann für diesen Bonus umständlich Klagen muss, lasse ich diesen Anbieter lieber aus und nehme den Nächsten, selbst wenn dieser nur 225,- € Bonus bietet. Aber ich bleibe beim Bonusanbieter, solange dieser deutlich preiswerter als der Nichtbonusanbieter ist. Das bedeutet zwar quasi jährlichen Wechsel (zumindest ist das beim Gas derzeit bei mir so, auch wegen der Preisfixierung) aber das nehme ich in Kauf. Zu kürzeren Wechseln habe ich wegen der Unwägbarkeiten (Wechselfristen, Probleme bei der Ummeldung beim Netzbetreiber u.ä.) keine Lust.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: Cremer am 29. September 2011, 06:37:08
@bolli,

es gibt ja immer wieder neue Leser hier im Forum, wie man es an Hand der Beiträge der hier beteiligten Forenmitglieder sehen kann.  ;)

Ferner möchte ich daraufhinweisen, dass man nicht immer blind den Vergleichsportalen vertrauen soll. Eigene Vergleiche sind angebracht.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: Lilly am 08. Oktober 2011, 17:39:08
Hallo,

jetzt ist es auch bei mir soweit. Habe von Flex die Schlussabrechnung erhalten und natürlich wurde der Bonus nicht berücksichtigt. Werde erst mal nicht zahlen und mich auf die Urteile vom LG Heidelberg und vom AG Tiergarten berufen. Werde daraufhin wahrscheinlich Post von einem Inkassounternehmen bekommen. Werd Euch dann hier informieren.

Gruß
Lilly
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: Lilly am 13. Oktober 2011, 20:27:18
Flexstrom war so frei und hat die Rechnung von meinem Konto abgebucht. Ich hab\'s zurück buchen lassen. Mal sehen was jetzt passiert.

Gruß
Lilly
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: RA-FF am 28. Oktober 2011, 12:04:18
Die Verbraucherzentralen halten ja bekanntlich einen Musterbrief bereit, mit dem man FlexStorm unter Androhung des Mahnverfahrens auffordern kann den Bonus nun endlich auszuzahlen. Schickt man diesen MB an FlexStrom, so reagieren diese mit einem eigenen MB, der die Rechtsauffassung der VZ unter Nennung einer Reihe von Amtsgrichtsurteilen als falsch darstellt. Ich habe mir alle im Muster-Anschreiben von FlexStrom genannten Amtsgerichte zu Gemüte geführt und erlaube mir hier einen rechtliche Bewertung.

Vorab ganz wichtig zu wissen: Alles sind Einzelfallentscheidungen der Gerichte und bewertet werden 2 unterschiedliche Klauseln.

Zu der zusammenfassenden Auswertung der Urteil:

1. Alle Urteile entscheiden in der Sache, d.h. es gibt keine Versäumnisurteile etc., die keine rechtliche Bewertung vornehmen.

2. Alle Urteile sind aufgrund einer Klage des Verbrauchers gegen FlexStrom auf Auszahlung des Bonus ergangen.

3. Alle Urteile weisen die Klage vollumfänglich ab und verurteilen den Verbraucher in die Kosten, mit der stets knappen Begründung und zum Teil unter Verzicht auf Darstellung des Tatbestands, dass die AGB (7.3) klar verständlich sei und dem Transparenzgebot nicht widerspräche.

Aus den hier genannten ersten drei Feststellungen muss der Schluss gezogen werden, dass es vor den Amtsgerichten riskant ist, FlexStrom auf Auszahlung zu verklagen. Allerdings ändert das nichts an der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (offensichtlich auch Saarland, Berlin und BaWü), des AG Regensburg, AG Buxtehude und an der des Landgerichts Heidelberg. Das liegt an folgenden weiteren Feststellungen.

4. Keines der Urteile berücksichtigt die Rechtsauffassung (Bauernfängerei) des Landgerichts Heidelberg. Einige Urteile sind jünger als dessen Urteilsspruch (Dez. 2010 /Rechtskraft erst im April 2011) und hätten zumindest die Möglichkeit gehabt, das Urteil wahrzunehmen. Einige sind aber auch älter als dessen Urteilsspruch (vor Dez. 2010), womit das Urteil des LG zwangsläufig den urteilenden AGs unbekannt war.

5. Alle Urteile gehen in der rechtlichen Prüfung nicht in die Tiefe, insbesondere berücksichtigt kein Urteil, dass FlexStrom seine gesamte Werbung so gestaltet, dass der Wechselwillige den Bonus als „Neukundenbonus für das Neukunde-bei-FlexStrom-Werden“ und nicht als „Treuebonus für das Bestandskunde-bei-FlexStrom-für-ein-weiteres-Jahr-Bleiben“ verstehen muss.

6. In diesem Zusammenhang (Werbung) wird rechtlich auch von keinem Amtsgericht im Gesamtzusammenhang gewürdigt, dass in den von FlexStrom verfassten standardisierten Begrüßungsanschreiben lediglich versprochen wird, dass der Bonus mit Erhalt der ersten Jahresschlussrechnung verrechnet wird. Der Hinweis, dass man dafür ein weiteres Jahr Kunde bleiben muss fehlt aber im Anschreiben.

7. Kein Urteil geht darauf ein, dass die fristgerechte Kündigung eines Vertrages mit Jahreslaufzeit logischerweise erst Ihre Wirkung (Kündigungswirkung) entfalten kann, wenn die vereinbarte Laufzeit, nämlich genau ein Jahr, abgelaufen ist. Sie wirkt also zwangsläufig nach Ablauf der 12 Monate für die Zukunft (ex nunc) und nicht davor oder gar innerhalb der vereinbarten Erstlaufzeit. Es muss sauber zwischen Wirksamkeit der Kündigung (wirksam im Zeitpunkt ihres fristgerechten Zugangs) und Kündigungswirkung (Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zukunft nach Ablauf der Vertragslaufzeit) unterschieden werden. Genau das tut die Klausel nicht. Insofern ist sie nach Auffassung der VZ  intransparent, bzw. nicht nachvollziehbar, sprich unwirksam.

Aus den hier genannten weiteren vier Feststellungen muss der Schluss gezogen werden, dass durchaus Erfolgchancen bei einer Klage gegen FlexStrom vorhanden sind, insbesondere bei Verweis auf das Heidelberger Urteil, bzw. 2x AG Tiergarten, AG Regensburg und AG Buxtehude. Gleiches gilt für den Fall, dass FlexStrom wegen einer Nachzahlung, bei der der Bonus unberücksichtigt blieb und die geringer ausfällt als der Bonus, mit Klage droht.

Wer aber keine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat, die für eine Klage gegen FlexStrom die Deckung zusagt, setzt sich dem nicht geringen Risiko aus, den Prozess zu verlieren. Ob noch mehr als die genannten 12 AGs in der Sache meiner Rechtsauffassung nach falsch geurteilt haben, vermag ich nicht zu beurteilen, ich bezweifle es aber. Eventuell gibt es unbekannte Urteile von AGs, die unsere Rechtsauffassung vertreten.

Sinnvoll ist es bei einer Klage gegen FelxStrom, das Unternehmen am Firmensitz, also in Berlin, zu verklagen, da hier die Erfolgschancen (AG Tiergarten) wohl höher sind.
Ebenfalls sind Sammelkalgen sinnvoll, da so der Streitwert erhöht werden kann und gegebenenfalls das Landgericht mit der Handelskammer zuständig werden könnte. Dazu bedarf es aber meines Erachtensj exakt gleiche Sachverhalte, d.h. wortgleiche Klauseln.

 FlexStrom hat mittlerweile eine der 7.3 AGB-Versionen aufgrund einer Abmahnung durch den Verbraucherzentralen Bundesverband abgeändert (24.06.2011). Diese geänderte Variante ist aber nicht Vertragsbestandteil für Bestandskunden geworden, da immer die AGB gelten, die BEI Vertragsschluss vereinbart wurden. Nachtäglich kann ein Vertrag in diesem Punkt nicht geändert werden.  Im Übrigen ist auch die geänderte Variante bei genauer rechtlicher Betrachtung ein Zirkelschluss, da die Klausel nur um einen Halbsatz erweitert wird und somit im Kern die „Bauernfängerei“ (Intransparenz) bestehen bleibt. Über Zeitpunkt von Kündigungswirkund und Kündigungsausspruch besteht weiterhin Unklarheit. Auch der deutlichje Widerspruch der Bewerbung von Neukunden über die Einberechnung des Bonus durch dieTarifrechner mittels Willkommensbonus zum Treuebonus für Bestandskunden im Zweitjahr bleibt bestehen.

Diese Bewertung ist nicht allgemeingültig und daher auch nicht übertragbar auf andere Einzelfälle. Bevor geklagt wird, muss unbedingt von einem Juristen geprüft werden, wie sich die Rechtslage im konkreten Fall bei konkreter Klausel verhält und ob es Erfolgschancen gibt.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: DieAdmin am 02. November 2011, 15:32:06
eine weiteres Urteil, das Flexstrom den Jahresbonus in den Endabrechnungen berücksichtigen muss:

Urteil AG Gladbeck v. 16.08.11 - Az: 11 C 165/11
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2908/
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: Lilly am 03. November 2011, 11:59:16
Und auch dieses Urteil erspart einem die Klage nicht. Es gilt wieder nur für eine Einzelperson und nicht für alle die in diesem Zeitraum Energie von Flex bezogen haben. Aber doch schön dass wieder jemand Erfolg hatte.

Gruß
Lilly
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: Opferlamm am 03. November 2011, 15:33:54
Hatte nun auch langen, intensiven, Schriftverkehr mit FlexStrom.
Es ging hin und her, immer wurde auf die AGB verwiesen und deren
Auslegung. Auf die von mir aufgeführten Urteilssprüche ging FlexStrom nicht ein. Ich schrieb auch die Geschäftsführung an, wie irgendwo empfohlen. Auch negativ.
Letztlich holte ich mir das OK meiner Rechtsschutzversicherung.
An dem Tag, als ich einen Termin mit meinem Rechtsanwalt vereinbaren wollte dann plötzlich eine eMail von der Geschäftsführung, dass sie mir den Bonus nun doch zahlen - natürlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Tage später erhielt ich die korrigierte Abrechnung.
4 Wochen später (statt 2) nun Geldeingang auf Konto.
Allerdings, wie immer mit solchen zweifelhaften Firmen, irgendwas geht immer (bewußt?) schief. Mir wurde (unstrittig) ein \"WM-Bonus\" zugestanden, der war auf der 1. Abrechnung schon nicht drauf, auf meinen Hinweis, obwohl die Bestätigung schon per eMail vorlag, wurde nach \"Prüfung durch die Fachabteilung\" eine 2. Abrechnung mit dem WM Bonus übersandt. Nach dem Hin und Her zum Jahresbonus und der nun korrigierten 3. Abrechnung fehlt der WM Bonus plötzlich wieder!!!
Ich habe das moniert, bin aber trotzdem froh, dass der Jahresbonus nun überwiesen wurde und möchte hiermit allen anderen damit weiter Mut machen!
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: heinz1234 am 04. Dezember 2011, 19:32:00
Zitat
Original von RA-FF
...
Vielen Dank für die viele Arbeit. Aber mal eine Frage: Wie groß ist denn deine juristische Expertise? Mir ist insbesondere das Stichwort \"Sammelklage\" aufgefallen - diese gibt es in Deutschland ja nun einmal nicht.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: DieAdmin am 05. Dezember 2011, 08:29:00
@heinz1234,

zu der Sache mit der \"Sammelkage\": Suchen Sie da mal im Forum nach \"Sammelklage\" und \"Streitgenossenschaft\". Denn solche Sammelklagen sind, was den Widerstand gegen die Gaspreiserhöhungen angeht, schon öfters passiert.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: andix am 16. Dezember 2011, 01:36:09
Flexstrom den Bonus rausklagen? Würde ich gerne... Aber da sich alle (erfolgreichen) Erfahrungsberichte die ich gefunden habe auf Verträge die vor den neuen AGBs endeten beziehen, habe ich heute schweren Herzens meine Rechung bezahlt.
Ich habe die Befürchtung, dass die von Flexstrom betriebene Bonuspolitik juristisch nicht mehr anfechtbar ist sofern man den AGBs vom 18.11.2010 nicht fristgerecht widersprochen hat.
Sollte es irgendjemandem gelungen sein seinen Bonus nach den neuen AGB zu erhalten, dann bitte beschreiben wie! Falls es diese Möglichkeit noch gibt wäre es super alle daran teilhaben zu lassen, falls nicht: naja, es wäre gut es zu wissen um nicht auf eventuellen Gerichtskosten sitzen zu bleiben.

Ich hoffe das ist nicht zu viel Werbung: Nach meiner Flexstromenttäuschung habe ich mich bei http://www.consumerpool.de angemeldet. Die Packen viele Kunden zusammen und haben so eine wichtigere Stimme als einzelne Kunden und die AGB prüfen die auch.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: GUMPi am 16. Dezember 2011, 02:09:06
@ andix aka k.lagerfeld aus dem Forum des Strom-Magazins:

Wenn Sie schon einen Beitrag unverändert in mehreren Foren zum Thema FlexStrom verbreiten, so wäre es schön, wenn Ihre mitgeteilte \"Befürchtung\" begründet wäre und nicht letztlich der Verbreitung falscher Informationen dient! Danke.


Ihre \"Befürchtung\" ist unbegründet, da Ziffer 7.3, maßgeblich für den Bonus, erst mit der Fassung vom 24.06.2011 nachhaltig geändert wurde!

Von der AGB-Fassung vom 10.07.2009 an bis einschließlich der AGB-Fassung vom 20.04.2011 lautete der relevante Satz in Ziffer 7.3 unverändert:

\"Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.\"


Grüße aus Berlin
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: bolli am 16. Dezember 2011, 08:11:07
Zitat
Original von andix
Ich habe die Befürchtung, dass die von Flexstrom betriebene Bonuspolitik juristisch nicht mehr anfechtbar ist sofern man den AGBs vom 18.11.2010 nicht fristgerecht widersprochen hat.
Darüber hinaus sollte nicht unerwähnt bleiben, dass neue AGB nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart werden. Dabei reicht die Verkündung neuer AGB mit Widerspruchsmöglichkeit nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung wohl nicht aus (da Nichthandeln nicht als Zuspruch gewertet werden kann). Also immer schön ruhig bleiben und sich nicht ins \"Bockshorn\" jagen lassen.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: andix am 16. Dezember 2011, 22:47:15
Entschuldigung, ich habe in der Tat die Daten der AGB-Änderung verwechselt. Ich habe nicht vor falsche Informationen zu streuen, auch nicht unnötige Ängste zu schüren, aber möchte um so mehr folgende Frage beantwortet (s.o.):
Ist es irgendjemandem gelungen sein seinen Bonus nach den neuen AGB zu erhalten, dann bitte beschreiben wie! Falls es diese Möglichkeit noch gibt wäre es super alle daran teilhaben zu lassen, falls nicht: naja, es wäre gut es zu wissen um nicht auf eventuellen Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Ich kann  mich täuschen, und ich hoffe dass es so ist, aber ich glaube schon lange niemanden mehr von Erfolgen berichten gehört zu haben (oder nur Erfolge die sich auf ältere Verträge beziehen).

Schöne Grüße.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: heinz1234 am 17. Dezember 2011, 16:04:29
Zitat
Original von Evitel2004
@heinz1234,

zu der Sache mit der \"Sammelkage\": Suchen Sie da mal im Forum nach \"Sammelklage\" und \"Streitgenossenschaft\". Denn solche Sammelklagen sind, was den Widerstand gegen die Gaspreiserhöhungen angeht, schon öfters passiert.
Danke für die Info.

Zum Thema: Ich weiß nach wie vor nicht, was ich bzgl. Flexstrom noch machen soll. Auf mehrere Schreiben wurde immer wieder beschwichtigend reagiert, u. a. mit der irreführenden Auflistung von Gerichtsverfahren, welche für Flexstrom entschieden wurden.

Der nächste Schritt meinerseits wäre wohl das von der Verbraucherzentrale RP empfohlene Mahnverfahren. Da ich keine Rechtschutzversicherung besitze, bin ich mir aber nach wie vor unsicher, ob ich diesen Schritt gehe oder nicht.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: PLUS am 17. Dezember 2011, 17:05:04
Zitat
Original von heinz1234
Der nächste Schritt meinerseits wäre wohl das von der Verbraucherzentrale RP empfohlene Mahnverfahren. Da ich keine Rechtschutzversicherung besitze, bin ich mir aber nach wie vor unsicher, ob ich diesen Schritt gehe oder nicht.
Zum Mahnverfahren braucht man noch keinen Anwalt. Es geht sogar online und kostet nicht die Welt. (https://www.online-mahnantrag.de)[/list]
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: heinz1234 am 18. Dezember 2011, 13:31:59
Zitat
Original von PLUS
Zitat
Original von heinz1234
Der nächste Schritt meinerseits wäre wohl das von der Verbraucherzentrale RP empfohlene Mahnverfahren. Da ich keine Rechtschutzversicherung besitze, bin ich mir aber nach wie vor unsicher, ob ich diesen Schritt gehe oder nicht.
    Wenn bereits zum Jahreswechsel die Verjährung droht, ist Eile geboten und das empfohlen Mahnverfahren ist dann so gut wie die letzte Chance. Ohne Einsatz und ganz ohne Risiko geht nichts.

Zum Mahnverfahren braucht man noch keinen Anwalt. Es geht sogar online und kostet nicht die Welt. (https://www.online-mahnantrag.de)[/list]
Wann gibt es denn die Gefahr der Verjährung? Mein Vertrag ist zum 31.08.2011 gekündigt worden; die Kündigung ist bereits vor der Bekanntgabe der neuen AGB erfolgt.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: bolli am 19. Dezember 2011, 08:19:55
Zitat
Original von heinz1234
Wann gibt es denn die Gefahr der Verjährung? Mein Vertrag ist zum 31.08.2011 gekündigt worden; die Kündigung ist bereits vor der Bekanntgabe der neuen AGB erfolgt.
Dann dürfte bei Ihnen keine Verjährung drohen, da diese erst 3 Jahre nach Fälligkeit einer Forderung drpht, und das immer auf das Ende des Jahres bezogen. Also bei Fälligkeit Ihres Bonusses zum 31.08.2011 würde vermutlich zum 31.12.2014 die Verjährung drohen.

Jedoch ist zu überlegen, ob man mittels des Mahnverfahrens mal versucht, Flexstrom \"unter Druck zusetzen\". Ja nachdem, ob es aus Ihrem Gerichtsbereich schon Erfahrungen für die gibt, könnte es sie zur Zahlung bewegen. Übrigens darf man das Mahnverfahren auch mehrmals anwenden (also man kann zum Ende der 3 Jahres-Frist nochmals mahnen, um die Verjährungsfrist rauszuzögern, dabei aber wohl nur einmal, danach muss man klagen. wenn man noch was will).
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: DieAdmin am 13. Februar 2012, 09:21:44
ein weiteres Urteil zu dem Aktionsbonus neu in der Entscheidungssammlung:

Urteil AG Esslingen v. 28.09.11 - Az: 1 C 1219/11

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2939/
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: GUMPi am 14. Februar 2012, 17:05:26
LG Berlin bestätigt im Berufungsverfahren FlexStrom in ihrer Sicht zur strittigen Bonusklausel:

http://www.flexstrom-presse.de/pressemitteilungen/flexstrom/2012/02/berufungsgericht-bestatigt-flexstrom-bonusklausel-eindeutig-und-transparent/

Das Urteil (LG Berlin vom 13.01.2012, Az.: 56 S 58/11):

http://www.download.flexstrom.de/urteile/Landgericht_Berlin_Az_56S5811_13.01.2012.pdf

Zitat
Auszug aus dem o.g. Urteil:

Entgegen der Auffassung des Klägers und Landgerichts Heidelberg ... ist die unterschiedliche Bedeutung von \"nach Ablauf\" und \"zum Ablauf\" oder \"mit Ablauf\" auch für einen Durchschnittskunden eindeutig erkenn- und begreifbar.

Die Revison wurde zugelassen.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: DieAdmin am 14. Februar 2012, 18:13:00
Soweit ich das jetzt im Schnelldurchsicht erkenne, ist bei der LG Berlin Berufungsentscheidung, der Wortlaut der sagenhaften 7.3. -Klausel wesentlich anders und auch neueren Datums.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: GUMPi am 14. Februar 2012, 22:14:24
Liebe Evitel2004,

da täuscht Dich Dein erster Eindruck jedoch, denn leider handelt es sich eben genau um die strittige Klausel (letzter Satz der Ziffer 7.3), die in den AGB vom Stand 10.07.2009 bis einschl. 20.04.2011 vorzufinden ist. Es handelt sich hier offensichtlich um die AGB mit Stand vom 02.11.2009. Ziffer 7.3 wurde bis auf den ausschlaggebenden letzten Satz mit den AGB vom 18.11.2010 umformuliert, weshalb Dein Eindruck entstanden sein dürfte.

Gruß

P.S.: Falls benötigt, hier sind alle relevanten AGB in einem Paket zu finden: FlexStrom AGB 10.07.2009 - 20.04.2011.rar (http://www.share-online.biz/dl/CJVZPCYL38K)
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: verkehrsschau am 06. Mai 2012, 19:22:04
Hallo Lilly,

ich habe weder zum 01.12. noch bis heute eine Preiserhöhung bekommen. Jetzt warte ich auf das Angebot von Flexstrom für das zweite Jahr. Wenn mir das nicht zusagt, kündige ich eben und suche mir einen neuen Versorger. So einfach ist das! Also bitte nicht wider besseres Wissen Schreckensnachrichten verbreiten!

Viele Grüße!
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: userD0003 am 06. Mai 2012, 20:34:41
Zitat
Original von superstar
@verkehrsschau
schön, aber was hat das mit diesem Thema hier zu tun? Sie können gerne ein eigenes Thema erstellen, wo Sie dann die Lobeshymnen auf Flexstrom zum besten geben.
@verkehrsschau, Ihre \"Lobeshymnen\" auf Flexstrom sind schon auffällig...... und woher beziehen Sie die Erkenntnis, dass von @Lilly hier \"wider besseres Wissen\" Schreckensnachrichten verbreitet werden ?(
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: verkehrsschau am 06. Mai 2012, 21:04:22
Ich habe mit Flexstrom nichts am Hut, außer das ich von dort zur Zeit Strom beziehe, ganz einfach, weil es günstig ist. Und wenn das demnächst nicht mehr so ist, dann wechsele ich von Flexstrom zum nächsten günstigen Anbieter!
Was mich stört, ist diese einseitige Verteufelung einzelner Anbieter, die in diesem Forum stattfindet. Dabei macht Flexstrom das normalste von der Welt: Es lockt neue Kunden mit günstigen Angeboten. Was ist dagegen einzuwenden? Wer seine Autoversicherung wechselt, wird auch mit günstigen Tarifen geködert, die sich nach einem Jahr meist als nicht mehr so attraktiv erweisen. Entweder bleibt man dann bei der Versicherung oder sucht sich eine neue. Nicht anders ist es bei Strom und Gas und in diesem Fall bei Flexstrom.

Also Lilly: Wie war das mit der von Ihnen als quasi sicher angekündigten Preiserhöhung zum 01.12.2011, die der Grünschnabel \" verkehrsschau\" noch zu spüren bekommen wird? Ich habe bis heute keine bekommen und möchte hier nicht als Flexstrom ergebener Trottel hingestellt werden.
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: userD0003 am 06. Mai 2012, 21:19:57
Zitat
Original von verkehrsschau
... Was mich stört, ist diese einseitige Verteufelung einzelner Anbieter, die in diesem Forum stattfindet. Dabei macht Flexstrom das normalste von der Welt: Es lockt neue Kunden mit günstigen Angeboten. Was ist dagegen einzuwenden?
@verkehrsschau,
haben Sie sich eigentlich über die Geschäftspraktiken von Flexstrom, z.B. hier im Forum oder z.B. hier: http://www.strom-magazin.de/forum , umfassend informiert? Und falls das so ist, dann sind diese Praktiken für Sie trotzdem \"das normalste von der Welt\"?  8o
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: verkehrsschau am 06. Mai 2012, 21:28:34
Natürlich. ich kann ja lesen! Und ich lese auch die AGB von Flexstrom, so dass ich weiß, worauf ich mich einlasse.

Deshalb nochmal die Frage an Lilly: Wie war das mit \"saftigen\" Preiserhöhung zum 01.12.2011? Ich habe bis heute keine! So macht man Stimmung mit Behauptungen, die nicht zu belegen sind. Was hat das mit der Geschäftspolitik von Flexstrom zu tun?
Titel: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: userD0003 am 06. Mai 2012, 21:54:05
Zitat
Original von verkehrsschau
... Und ich lese auch die AGB von Flexstrom, so dass ich weiß, worauf ich mich einlasse.
Tatsächlich? - Dann wünsche ich gutes gelingen!  :D

Zitat
Original von verkehrsschau
So macht man Stimmung mit Behauptungen, die nicht zu belegen sind. Was hat das mit der Geschäftspolitik von Flexstrom zu tun?
Wie viel Belege benötigen Sie? - Haben Sie z.B. die Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie e.V., verfasst vom Ombudsmann, einem Richter am BGH a.D.,  oder das Urteil des LG Heidelberg (Bauernfängerei) gelesen?

edit:
Zitat
Original von verkehrsschau
Ich habe mit Flexstrom nichts am Hut, außer ...

Hab ich was anderes behauptet? - (Die Gedanken sind frei, wer kann Sie ...   =))
Titel: Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: verkehrsschau am 24. August 2012, 16:50:17
So, ein Jahr FlexStrom ist um. Zeit um Bilanz zu ziehen. Ich habe im Juni 2011 ein Strompaket bei FlexStrom gekauft, weil es das mit Abstand günstigste Angebot war. Der Wechsel von meinem Vorversorger zu FlexStrom klappte reibungslos. Ich habe während der gesamten Laufzeit des Vertrages keine Preiserhöhung bekommen. Da das Angebot für ein zweites Vertragsjahr erwartungsgemäß zu teuer war, habe ich fristgerecht gekündigt und bin ab 01.08.2012 zu dem aktuell günstigsten Anbieter gewechselt. Von FlexStrom bekam ich noch eine geringe Nachforderung von ca. 26 € wegen Mehrverbrauch.
Ich habe keine Bonuszahlung von FlexStrom erhalten, habe diese aber auch nicht erwartet, da für meinen Vertrag noch die alten AGB galten. Finde es auch schade, dass FlexStrom sich da so pingelig anstellt, aber so ist das nun mal im Geschäftsleben: Man muss vorher lesen, was man unterschreibt.

Ich singe hier kein Loblied auf FlexStrom. Das ist für mich ein Anbieter wie alle anderen. Ich nehme immer den günstigsten. Aber über die vielen unsachlichen Vorverurteilungen in diesem Forum kann ich mich nur wundern.
Titel: Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: superhaase am 25. August 2012, 19:41:22
Aber über die vielen unsachlichen Vorverurteilungen in diesem Forum kann ich mich nur wundern.
Unsachlich sind in diesem Thread in erster Linie Sie, da Sie Fakten und juristische Gutachten von Fachleuten als unsachlich abkanzeln.
Titel: Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: verkehrsschau am 31. August 2012, 16:30:40
An Superhaase:
Wenn die Realität die eigenen Vorurteile widerlegt, scheint Ihnen das Probleme zu bereiten! Lesen Sie meinen Beitrag bitte in Ruhe, dann werden Sie darin nichts unsachliches entdecken!
Titel: Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: superhaase am 31. August 2012, 16:55:52
@verkehrsschau:

Und was bereitet Ihnen Probleme?
Bitte schauen Sie erst einmal über Ihren eigenen Tellerrand und lesen Sie zum Thema Flexstrom die Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie e.V., verfasst vom Ombudsmann, einem Richter am BGH a.D., oder das Urteil des LG Heidelberg (Bauernfängerei) .

Die Beurteilung und Diskussion des Geschäftsgebarens von Flexstrom hier in diesem Forum beruht auf bekannten Tatsachen, und können daher schon per definitionem keine "Vorverurteilungen" sein, wie Sie es behaupten.

Jetzt überdenken Sie bitte Ihre unsachlichen Äußerungen wie z.B.:
Zitat
Aber über die vielen unsachlichen Vorverurteilungen in diesem Forum kann ich mich nur wundern.
die hier die anderen Forenteilnehmer abqualifizieren.
Titel: Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: uwes am 05. September 2012, 11:45:20
LG Berlin bestätigt im Berufungsverfahren FlexStrom in ihrer Sicht zur strittigen Bonusklausel:
Das Urteil (LG Berlin vom 13.01.2012, Az.: 56 S 58/11):
http://www.download.flexstrom.de/urteile/Landgericht_Berlin_Az_56S5811_13.01.2012.pdf (http://www.download.flexstrom.de/urteile/Landgericht_Berlin_Az_56S5811_13.01.2012.pdf)

Lt. Mitteilung der Geschäftsstelle der 56. Zivilkammer ist die - zugelassene - Revision nicht eingelegt worden.
Bedauerlicherweise wurde die Möglichkeit zur Klärung dieser offenen Rechtsfrage nicht genutzt.
Titel: Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: DieAdmin am 09. November 2012, 11:43:11
ein weiteres Urteil in der Entscheidungssammlung:

Urteil AG Bad Homburg v.d.H. v. 26.10.12 - Az: 2 C 29/12 (22)
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2975/

Allerdings konnte ich den Urteilstext nicht eindeutig entnehmen, welche Zeitraum, und damit AGB-Stand streitgegenständlich waren, da ja Flexstrom später die Bonusklausel geändert hatte.
Titel: Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: uwes am 30. November 2012, 00:15:16
Gibt es hier auch einen Thread über Flexgas?

Das AG Delmenhorst hat soeben die Flexgas GmbH zur Zahlung des Neukundenbonus und zur Rückzahlung des auf der Rechnung enthaltenen Betrages für Bestprice Garantie verurteilt. Die Berfung wurde nicht zugelassen.
Titel: Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: DieAdmin am 11. Januar 2013, 14:47:06
Noch ein weiteres Urteil neu in der Entscheidungssammlung:

Urteil AG Schwetzingen v. 22.03.12 - Az: 51 C 227/11
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2978/
Titel: Re: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
Beitrag von: DieAdmin am 18. Januar 2013, 09:41:12
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 17. Januar 2013:

Zitat
Verbraucherzentrale Berlin erzielt Erfolg gegen Flexstrom

Die Verbraucherzentrale Berlin hat in ihrer Klage gegen Flexstrom vor dem Landgericht Berlin recht bekommen und eine von Flexstrom verwendete Klausel bei Bonuszahlungen als missverständlich und damit ungültig erklärt.

Der Stromanbieter verspricht Neukunden einen "Aktionsbonus", der nach zwölf Monaten erstattet werden soll. Kündigt der Kunde den Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten, verweigert Flexstrom die Auszahlung der Gutschrift und beruft sich dabei auf die Ziffer 7.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung bis zum 29. Juni 2011: Diese Klausel ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin intransparent und benachteiligt dadurch die Endkunden entgegen Treu und Glauben (Urteil vom 27.11.2012, Az.: 16 O 640/11). Der Bonus ist daher zu erstatten.

"Wir sehen den Richterspruch als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz und Fairness auf dem heiß umkämpften Strommarkt an. In Zukunft wird Otto Normalverbraucher Preise und Bedingungen der verschiedenen Marktteilnehmer vielleicht besser vergleichen können, ohne von zweideutigen Formulierungen getäuscht und zu Fehlentscheidungen getrieben zu werden", hofft Bernd Ruschinzik, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Stromkunden, denen Flexstrom die Auszahlung der Gutschrift verwehrt, rät Ruschinzik, sich in den Verbraucherzentralen beraten zu lassen. Sie können aber auch selbst tätig werden. In diesem Fall sollten sie per Einschreiben eine Frist für die Zahlung des Bonus von 14 Tagen setzen. Sollte die Frist ohne einen Geldeingang auf dem Konto verstreichen, bleibt die Möglichkeit der Klage.

Das Urteil vom 27.11.2012, Az.: 16 O 640/11, ist noch nicht rechtskräftig.

http://www.vz-berlin.de/verbraucherzentrale-berlin-erzielt-erfolg-gegen-flexstrom