Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => e-optimum => Thema gestartet von: simonhwk am 08. September 2010, 16:15:23

Titel: e-optimum
Beitrag von: simonhwk am 08. September 2010, 16:15:23
Hallo, wer kennt den Anbieter e-optimum bzw. hat Erfahrungen.
Titel: e-optimum
Beitrag von: corsair am 08. September 2010, 19:18:51
hmmm....

siehe hier:

http://codenummern.strom.de/wysstr%5Cvdewcode.nsf/alle/D3762C39020781EFC1257784004CBD39?OpenDocument&Maske=PersonFormVdew& (http://codenummern.strom.de/wysstr%5Cvdewcode.nsf/alle/D3762C39020781EFC1257784004CBD39?OpenDocument&Maske=PersonFormVdew&)

und hier:

http://www.eoptimum.de/ (http://www.eoptimum.de/)


Einfach mal alles lesen und \"wirken\" lassen.....

(Ich persönlich würde da nichtmal eine Millisekunde nachdenken, denen mein Geld zu geben..)
Titel: e-optimum
Beitrag von: simonhwk am 15. September 2010, 11:15:38
Mehr als einen Millisekunde hab ich schon nachgedacht, dab der Ansatz Genossenschaft für mich einigen Charme hat. Doch nach vergeblicher Referenzsuche bin ich auch deiner Meinung.

Danke
Titel: e-optimum
Beitrag von: Ossi2000 am 25. Januar 2011, 11:15:46
Hallo Allerseits...


In der Tat gab es bislang nur wenige Referenzen... aber es befinden sich schon zahlreiche Unternehmen in der Strombelieferung.
z.B. Teile großer Fast-Food Ketten in Deutschland, viele Sport- und Sonnenstudios, zahlreiche Gastronomie-Unternehmungen, Große Kühlhäuser, Werkstätten... und...und...und...
Verhandlungen laufen in allen Richtungen um kleine und mittelständische Unternehmen mit einen Energiebedarf ab ca. 30000 kWh/Jahr  zum Optimieren ihres Stromeinkaufes zu interessiern.

Sicher gibt es immer Zweifel wenn GROßE Dinge am Anfang einer GROßEN Sache stehen aber es lohnt sich immer auch mal ein wenig hinter die Kulissen zu schauen.
Der Grundgedanke ist der Genossenschaftsgedanke, dieses bedeuten Fairnes, Transparenz und Übersicht.


Grüße aus dem Norden
Titel: e-optimum
Beitrag von: Just_T am 23. März 2011, 15:37:17
Moin Moin,

ich habe mich dann aktuell mal auf das Wagnis eingelassen und muß sagen: Ein gelungener Wechsel bzw ein zuverlässiger Partner sieht anders aus.

Ich führe ein Unternehmen mit einem Stromverbruach von >110000 kwh im Jahr am Stammsitz. Hinzu kommen 3 weitere Abnahmestellen mit insgesamt ca. 15000 kwh.

Nachdem mir dann alles sehr schön versprochen wurde, wie einfach und lukrativ das ganze doch wäre, entpuppt sich die gesamte \"Zusammenarbeit\" doch mehr und mehr zu einer undurchsichtigen Angelegenheit vor der ich nach derzeitigem Stand der Dinge nur warnen kann.

Im einzelnen und möglichst kurz:
Es bestand ein Sonderkündigungsrecht zum 01.03. bei der E.ON wegen einer Preiserhöhung. Ich hatte im Januar der E.ON geschrieben, dass ich diese nicht akzeptiere und ggf kündige. Dieses Schreiben bat man mich zusammen mit dem Aufnahmeantrag zu faxen, man würde den Rest erledigen und sich um die Kündigung kümmern. Zudem sollte ich alte Rechnungen der entsprechende Zähler faxen. Daraufhin wurde bei mir noch einmal die Zählernummer des Hauptzählers erfragt, da hier keine Abschlagszahlung, sondern monatliche Rechnungslegung erfolgt. Das alles in der KW 7 und 8. D.h. schon ziemlich knapp vor ultimo. Ich habe nochmal eindringlich auf die Frist 28.02. hingewiesen.
Nachdem ich danach keinerlei Rückmeldung erhalten habe, habe ich in der ersten Märzwoche (!) nach einem Sachstand gefragt. Worauf ich erstaunt feststellen mußte, dass die nette Dame im Call Center mit meinem Namen nichts anfangen konnte. Nachdem ich zurück gerufen wurde, konnte mein erstaunen nicht geringer werden, da seltsamer Weise noch überhaupt nichts in die Wege geleitet wurde, da noch weitere Zählernummer von Nöten wären. Mein Hinweis darauf, dass die Frist ja nun abgelaufen wäre, wenn die Kündigung nicht erfolgt wäre, erzeugte kurze Sprachlosigkeit, es wurde mir aber zugesichert, alles wäre sicher schon in die Wege geleitet und um mich auf dem Laufenden zu halten, würde ich ein wöchentliches Update erhalten. 8 weitere Tage später (nunmehr der 10.03.) rief ich mangels versprochener Rückmeldung wieder an, wurde aber nach dem Melden gleich gebeten, einen Tag später nochmals anzurufen, weil es Probleme mit dem Computersystem gäbe. Zu ein paar Worten hat es denn doch noch gereicht, wobei heraus kam, dass e.optimum gar nicht befugt sei, für mich zu kündigen und ich das hätte selber machen müssen.  8o

Was sage ich denn dazu? Das einzige, was e.optimum geschafft hat bis dahin, ist sich die EUR 250,-- Mitgliedsbeitrag abzuholen. DAS konnte man mir aber per Mail auch mitteilen.
Da diese Mail mit \"Vorstand\" adressiert war, habe ich die Problematik geschildert, und um Aufklärung gebeten.

Nach einigen Tagen bekam ich ein fast unglaubliche Antwort.

Ich bin zunächst einmal ziemlich perplex gewesen. Meine Antwort dazu ist relativ kurz ausgefallen:

Zitat
Guten Tag Frau Z.,
 
dann habe ich wohl insgesamt ein sehr sehr schlechtes Gedächtnis, welches nicht einmal bis 5min nach Gesprächsende reicht, und Hörprobleme, wenn ich gleich so viele Dinge falsch verstanden haben soll. Da verwundert es doch, wie ich ein solches Unternehmen hier führen kann.
Vieleicht sollten wir da eine Zusammenarbeit nochmal ernsthaft überdenken.
 
Mit freundlichen Grüßen

Das war gestern. Ich werde noch bis zum Freitag warten, dann werde ich zumindest erstmal meinen Mitgliedsbeitrag zurück holen.
An sich fehlen mir einfach nur die Worte angesichts dieses Verhaltens.
Es kann immer mal zu Mißverständnissen oder Verständnisproblemen kommen, aber ich hefte mir nicht ans Rever, in so wenig Gesprächen einfach alles falsch verstanden zu haben. So verblödet bin nichtmal ich  :P
Titel: e-optimum
Beitrag von: justin am 11. April 2011, 15:48:16
na da ist wohl einiges schiefgelaufen! Das scheint wohl eher ein Problem einzelner Mitarbeiter zu sein (am besten immer den Namen des AP geben lassen). Habe hierfür selbst Mitglieder akquiriert und bei denen, die sich auf Grund ihrer Kündigungsfristen bereits in der Belieferung befinden, lief die Umstellung binnen 4 Woche ohne Probleme! Sicherlich möchte man nicht ausschließen, dass es bei dem einen oder anderen mal nicht so rund läuft (mal abgesehen von Deinem Fall, der Frust ist schon verständlich), aber es gibt auch genügend andere Anbieter bei denen solche Umstellungen keineswegs so laufen, wie sich das der Kunde vorstellt. Die befinden sich aber meist lange nicht mehr in der \"Einführungsphase\". Also, wenn Du schon dabei bist, solltest du auch dabei bleiben. Denn von allen Anbietern, bei denen Du dich verm. ebenso geärgert hättest, hast Du hier zumindest den größten nachträglichen Nutzen. Ich hoffe, dass Du künftig anhand der Ersparnisgutschriften mehr Grund zur Freude hast!
Titel: e-optimum
Beitrag von: didierfurt am 13. April 2011, 17:26:30
Suche verzweifelt nach kWh Preisen unter der Webseite von OPTIMUM bzw von OPTIMUM. Es ist nur der Genossenschaftanteil von 250€ zu sehen.
Kann mir da jemand weiterhelfen.

Danke =)
Titel: e-optimum
Beitrag von: Badminator am 01. Mai 2011, 17:02:01
Ich kann dir nur Recht geben, in den Anfangszeiten ist nicht alles reibungslos gelaufen. das hat sich mittlerweile längst erledigt. Ich bin selbst für das Unternehmen tätig und es gab bei meinen Kunden keinerlei Probleme. Das es hier im Forum und in vielen anderen Foren genug Dummschwätzer, Ahnungslose und Analphabeten gibt ist auch klar. Wenn man mit denen das Thema Strom diskutieren würde wüsste man sehr schnell woran man ist, nämlich bei NULL. Ich kann über das Unternehmen nichts negatives sagen und bin gerne dort tätig. Und obwohl ich erst seit einem viertel Jahr \"dabei\" bin werde ich in meinem Gebiet schon \"weitergereicht\", das spricht ja wohl für die Seriösität der Firma, oder?
Titel: e-optimum
Beitrag von: Wolfgang_AW am 01. Mai 2011, 18:06:40
Zitat
Original von Badminator
Ich kann dir nur Recht geben, in den Anfangszeiten ist nicht alles reibungslos gelaufen. das hat sich mittlerweile längst erledigt. Ich bin selbst für das Unternehmen tätig und es gab bei meinen Kunden keinerlei Probleme. Das es hier im Forum und in vielen anderen Foren genug Dummschwätzer, Ahnungslose und Analphabeten gibt ist auch klar. Wenn man mit denen das Thema Strom diskutieren würde wüsste man sehr schnell woran man ist, nämlich bei NULL.

Wirklich ein \"kompetenter, sachlicher\" Beitrag, der für die \"Seriosität\" des Beitragschreibers spricht.

Zitat
Ich kann über das Unternehmen nichts negatives sagen und bin gerne dort tätig. Und obwohl ich erst seit einem viertel Jahr \"dabei\" bin werde ich in meinem Gebiet schon \"weitergereicht\", das spricht ja wohl für die Seriösität der Firma, oder?

Worin besteht die Seriosität der Firma???

Darin, dass der Beitragschreiber/Werber in seinem Gebiet \"weitergereicht\" wird???

Na wenn darin die Seriosität einer Firma besteht, hätte ich große Zweifel.

Wer solche Leute auf die Piste schickt ...

Und was Kostentransparenz anbelangt ---> NULL

http://www.eoptimum.de/de/faq.html (http://www.eoptimum.de/de/faq.html)

Zitat
Um optimale Preise zu erzielen, ist eine permanente Verbrauchsmessung notwendig. Diese erfolgt durch modernste, elektronische Zähler. Die Installation wird von uns durchgeführt! Sie wird durch die Ersparnis finanziert, die Sie in den ersten drei vollen Verbrauchsmonaten erzielen.
...
Das Mitglied zahlt monatlich im Voraus einen Abschlag in der gleichen Höhe wie bei seinem früheren Versorger.
...
Die Genossenschaft berechnet zur Erbringung der monatlichen Leistungen 1 – 2,5 Cent pro kWh (abhängig vom Jahresverbrauch). Dieser transparente Aufschlag ist in Ihrem Tarifvergleich aber bereits berücksichtigt. Sie sind Mitglied der Genossenschaft.


Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen für den Strombezug (http://www.eoptimum.de/assets/files/AGB.pdf)


Strom: Billig muss nicht besser sein (http://handwerk.com/billig-muss-nicht-besser-sein/150/2/29736/)

Zitat
„Ein grummeliges Bauchgefühl“ verursacht bei Expertin Stanzel auch die E.Optimum eG. Die baden-württembergische Einkaufsgenossenschaft, die noch kein Jahr am Markt ist, akquiriere vermehrt bei Bäckern und Fleischern in anderen Bundesländern. Am Telefon würde sie damit werben, keine EEG- und KWK-Abgaben abführen zu müssen. Die Beraterin rätselt: „Wenn ich die Angebote nachvollziehe, komme ich eigentlich auf ein Minus.“

Markus Rohde hat mit den Angeboten von E.Optimum geliebäugelt. Doch nach näherem Hinsehen hat der Bäckermeister, der in Nordrhein-Westfalen 16 Filialen betreibt, seine Schlüsse gezogen:

    Die von E.Optimum errechnete Ersparnis ist falsch, der der Ersparnis zugrunde gelegte derzeitige Preis entspricht nicht der Wirklichkeit.

    Die Preiszusammensetzung des Angebots ist trotz Rückfragen nicht nachvollziehbar.

    Bei dem Angebot besteht keinerlei Preissicherheit für die Zukunft.



Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
Titel: e-optimum
Beitrag von: Wolfgang_AW am 01. Mai 2011, 18:28:59
Badminator live (http://www.wir-baecker.de/index.php?PHPSESSID=a6619e30c8669081c492d51949b42ac7&topic=3314.msg47259#msg47259)

Zitat
@Inselbäcker - Planungssicherheit, wenn ich so was schon höre. Die EON hat bei einem Kunden von mir den Strompreis 2010 zweimal trotz \"Vertrag\" erhöht und der Kunde konnte nicht kündigen weil er einen einseitigen Vertrag hatte. Das heißt der Kunde kann drei Jahre nicht kündigen, die EON aber schon wenn sie mit ihrer Kalkulation nicht mehr hinkommt. eoptimum bietet flotende Verträge, d.h. ohne Preisgarantie, kauft aber strukturiert immer zum günstigsten Preis ein und gibt diesen 1:1 an seine Kunden weiter. Backe du mal deine kleinen Brötchen weiter und werde kein Kunde bei uns.

Aus den obig verlinkten AGB der e.optimum

\"4. Vertragsdauer, Kündigung
4.1. Die Grundvertragsdauer beträgt 36 Monate ab Lieferbeginn und
verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate,
sofern das Mitglied nicht 6 Monate vor Ablauf kündigt. Die Kündigung
bedarf der Schriftform.\"

Besser als E.ON???


Ich frage mich, wer die Kosten solcher Werber trägt???

Oder trifft da möglicherweise der Ausdruck \"Drücker\" eher zu???


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
Titel: e-optimum
Beitrag von: schtonk am 03. Mai 2011, 17:16:14
Um das Ganze ein wenig zu versachlichen...

Es gibt bei der e.optimum eg ein Sonderkündigungsrecht. Bei Vorlage eines günstigeren Angebotes kann man nach einer 3 Monatsfrist seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen und erhält seinen gesetzlich vorgeschriebenen Genossenschaftsbeitrag verzinst zurück.

Was die Preisstabilität angeht, sollte man sich das Kleingedruckte seines Vertrages und die Preiserhöhungen der letzten Zeit anschaun. Vermeindliche Preisstabilität lassen sich die Versorgen teuer, sehr teuer bezahlen.

Zudem gibt es bei der e.optimum eg keine versteckten Zusatzkosten für Ablesen der Zähler, Grundgebühren oder Ähnliches.

Das Produkt hat u.a. immerhin die Subways-Kette überzeugt und ich denke mir, die können rechnen.
Titel: e-optimum
Beitrag von: justin am 05. Mai 2011, 12:49:07
Auf Nachfrage von handwerk.com begründet E.Optimum seine günstigen Preise damit, dass es „den Strom für die Mitglieder im Verbund mit einem bundesweit bekannten und unabhängigen Großunternehmen (...) strukturiert einkauft“. Risikoaufschlag und Gewinnzuschlag entfielen, die erzielten Preise würden 1:1 an die Mitglieder weitergegeben. Zudem betont das Unternehmen: „Selbstverständlich können weder wir noch unsere Mitglieder auf die Erhebung von EEG- und KWKG-Abgaben verzichten. (...)“

Wer sich bei einem Stromanbieter unsicher ist, kann übrigens sparen, ohne auf ein zweifelhaftes Angebot einzugehen. „Durch Bündelungsverträge können Handwerksunternehmer gute Preise erzielen“, weiß Energieberaterin Stanzel.
Titel: e-optimum
Beitrag von: justin am 05. Mai 2011, 14:05:06
Ich frage mich was die Expertin da eigentlich tut? Sie rätselt, erkundigt sich um dann Antworten zu bekommen die eigentlich auch schon im Internet stehen. Im nächsten Schritt empfiehlt sie dann genau das Konzept der eoptimum - einen Zusammenschluss! Um es mal klar zu stellen: bei eoptimum gibt es keine \"Angebote\", bestenfalls Vergleichskostenrechnungen. Wenn diese Gegenüberstellungen in 2010 stattfinden und es in 2011 Abgabenerhöhungen gibt, kann man natürlich seine aktuellen Tarife nicht mit den eoptimum Preisen von 2010 heranziehen. Die Genossenschaft schult und informiert hier eingehend. Wenn jemand auf eigene Faust (warum auch immer) solchen \"Mist\" erzählt wie \"keine EEG-Abgaben etc..\", würde er bei Kenntinsnahme sicherlich schnell vor die Tür gesetzt. In der Regel wird ein Interessent bei einem ordentlichen Beratungsgespräch auch über die Zusammensetzung in Kenntnis gesetzt. Mitglieder sehen das natürlich genauso auf Ihren Jahresrechnungen wie bei anderen Anbietern auch, nur mit exakterer Auschlüsselung. Auf den Monatsrechnungen kann man sogar die monatlichen Strompreisbewegungen nachvollziehen - transparenter gehts wirklich nicht. Die meisten \"Dumping-Anbieter\" schubsen sich mit Festpreisangeboten gegenseitig von den Rankingplätzen, schreiben dabei \"ROTE ZAHLEN\" und können diese Preise eh nicht dauerhaft halten. Die Konzequenz: Mann muss sich wieder nach etwas Neuem umsehen (wenn vertraglich möglich, bei eoptimum könnte man sich in dem Falle ja jederzeit innerhalb von 3 Monaten wieder verabschieden).
Titel: e-optimum
Beitrag von: didierfurt am 06. Mai 2011, 12:31:27
Am 13.04.2011 schrieb ich

Suche verzweifelt nach kWh Preisen unter der Webseite von OPTIMUM bzw von OPTIMUM. Es ist nur der Genossenschaftanteil von 250€ zu sehen.
Kann mir da jemand weiterhelfen.

Danke

Bis heute keine Antwort auch nicht von Badminator Zitat \"Und obwohl ich erst seit einem viertel Jahr \"dabei\" bin werde ich in meinem Gebiet schon \"weitergereicht\", das spricht ja wohl für die Seriösität der Firma, oder? \" oder ist der Preis ein Geheimnis oder Zitat justin \" bei eoptimum gibt es keine \"Angebote\", bestenfalls Vergleichskostenrechnungen.\" Auch bei einer Vergleichskostenrechnungen brauch ich eine Basis ( nennt man Arbeitspreis pro kWh + Grundgebühr )


Danke
Titel: e-optimum
Beitrag von: schtonk am 07. Mai 2011, 10:33:19
Zitat
Original von didierfurt
Am 13.04.2011 schrieb ich

Suche verzweifelt nach kWh Preisen unter der Webseite von OPTIMUM bzw von OPTIMUM. Es ist nur der Genossenschaftanteil von 250€ zu sehen.
Kann mir da jemand weiterhelfen.

Danke

Bis heute keine Antwort auch nicht von Badminator Zitat \"Und obwohl ich erst seit einem viertel Jahr \"dabei\" bin werde ich in meinem Gebiet schon \"weitergereicht\", das spricht ja wohl für die Seriösität der Firma, oder? \" oder ist der Preis ein Geheimnis oder Zitat justin \" bei eoptimum gibt es keine \"Angebote\", bestenfalls Vergleichskostenrechnungen.\" Auch bei einer Vergleichskostenrechnungen brauch ich eine Basis ( nennt man Arbeitspreis pro kWh + Grundgebühr )


Danke

Hallo,

der Preis ist abhängig vom Jahresverbrauch und sollte mindestens 30.000 kWh betragen.
Titel: e-optimum
Beitrag von: PLUS am 08. Mai 2011, 10:23:00
Zitat
Original von didierfurt
.. oder ist der Preis ein Geheimnis oder Zitat justin \" bei eoptimum gibt es keine \"Angebote\", bestenfalls Vergleichskostenrechnungen.\" Auch bei einer Vergleichskostenrechnungen brauch ich eine Basis ( nennt man Arbeitspreis pro kWh + Grundgebühr )
Handwerk.com (http://handwerk.com/billig-muss-nicht-besser-sein/150/2/29736/)

Es handelt sich offensichtlich um mehr oder weniger individuelle Angebote  für bestimmte Gewerbe. Tarife, die man veröffentlicht, gibt es wohl nicht. \"Weitreichende Informationen (nur) für interessierte Handwerker\":

Zitat
Als Regionalleiter der e.optimum Energieeinkaufsgenossenschaft gewinnen meine Gebietsleiter und ich täglich neue Mitglieder für unsere Einkaufsgemeinschaft. Die Zukunft liegt definitiv im gemeinsamen Einkauf. Bäcker, Dachdecker, Zweiradhändler usw. haben sich bereits zusammengeschlossen. Selbstverständlich fallen auch bei unserer Preiskalkulation EEG, KWK und Stromsteuer an. Die Ersparnis für unsere Mitglieder liegt im Entfall von Gewinn- und Risikoaufschlag. Dies macht in der Regel 10 - 20 % aus. Der Strompreis schwankt in der Regel zwischen 4 und 6 CentkWh. Der Rest sind Steuern, Abgaben und Nebenkosten. Als Unternehmer tragen die Handwerker täglich Risiken. Beim Strom stellt sich die Frage, wer das Geld für Risiko und Gewinn bekommt: Der Energieversorger oder der Kunde? Gerne händige ich interessierten Handwerkern weitreichende Informationen aus und freue mich auf interessante Argumentationsrunden.
[/list]
Titel: e-optimum
Beitrag von: schtonk am 09. Mai 2011, 13:15:29
Zitat
Ich frage mich was die Expertin da eigentlich tut? Sie rätselt, erkundigt sich um dann Antworten zu bekommen die eigentlich auch schon im Internet stehen. Im nächsten Schritt empfiehlt sie dann genau das Konzept der eoptimum - einen Zusammenschluss! Um es mal klar zu stellen: bei eoptimum gibt es keine \"Angebote\", bestenfalls Vergleichskostenrechnungen. Wenn diese Gegenüberstellungen in 2010 stattfinden und es in 2011 Abgabenerhöhungen gibt, kann man natürlich seine aktuellen Tarife nicht mit den eoptimum Preisen von 2010 heranziehen. Die Genossenschaft schult und informiert hier eingehend. Wenn jemand auf eigene Faust (warum auch immer) solchen \"Mist\" erzählt wie \"keine EEG-Abgaben etc..\", würde er bei Kenntinsnahme sicherlich schnell vor die Tür gesetzt. In der Regel wird ein Interessent bei einem ordentlichen Beratungsgespräch auch über die Zusammensetzung in Kenntnis gesetzt. Mitglieder sehen das natürlich genauso auf Ihren Jahresrechnungen wie bei anderen Anbietern auch, nur mit exakterer Auschlüsselung. Auf den Monatsrechnungen kann man sogar die monatlichen Strompreisbewegungen nachvollziehen - transparenter gehts wirklich nicht. Die meisten \"Dumping-Anbieter\" schubsen sich mit Festpreisangeboten gegenseitig von den Rankingplätzen, schreiben dabei \"ROTE ZAHLEN\" und können diese Preise eh nicht dauerhaft halten. Die Konzequenz: Mann muss sich wieder nach etwas Neuem umsehen (wenn vertraglich möglich, bei eoptimum könnte man sich in dem Falle ja jederzeit innerhalb von 3 Monaten wieder verabschieden).

Was sogenannte Experten und Unternehmensberatungen angeht möchte ich auf einen gelungenen Beitrag von Volker Pispers (http://www.youtube.com/watch?v=ko5CCSomDMY) verweisen.

Zudem gibt es auch andere Ansichten:
Zitat
Überschlägt man die Angebote der e.optimum eG, kommt man nach Angaben zufriedener Mitglieder schnell darauf, dass es von Vorteil ist entlang der Börsenkurse behandelt zu werden. Rücklagen für Rekordgewinne, Dividende, große Verwaltungen, Werbekampagnen, Zahl- und Mahnwesen oder gar Preisschwankungen brauchen nicht weiter gefürchtet zu werden.

Hier klicken zu Hallo Holstein (http://www.hallo-holstein.de/umweltschutz-tierschutz-agrar-oeko/112-umweltschutz-tierschutz-agrar-oeko/2667-strom-ist-strom-kleine-lichtblicke-am-energiehimmel-muessen-nicht-immer-nur-oeko-sein.html)
Titel: e-optimum
Beitrag von: justin am 09. Mai 2011, 15:42:17
Netter Artikel von \"Hallo Holstein\". Da hat sich doch tatsächlich mal jemand richtig Gedanken gemacht, bevor er was niedergeschrieben hat.
Titel: e-optimum
Beitrag von: schtonk am 10. Mai 2011, 13:30:53
Es gibt zum Glück auch vernünftige Menschen, die nicht mit dem Bauch, sondern mit dem Kopf denken.
Titel: e-optimum
Beitrag von: didierfurt am 15. Mai 2011, 11:53:49
Zitat
Original von justin
Netter Artikel von \"Hallo Holstein\". Da hat sich doch tatsächlich mal jemand richtig Gedanken gemacht, bevor er was niedergeschrieben hat.

find ich ja lustisssch vom wem der Artikel kommt. \"Jeder Bauer sagt von sich das er die größten und besten Kartoffeln hat\"

Ich habe immer noch keine Antwort auf dem kWh Preis oder wird der ( Verhandlung ) individuell festgelegt!!!!!

\"Mitglieder sehen das natürlich genauso auf Ihren Jahresrechnungen wie bei anderen Anbietern auch, nur mit exakterer Aufschlüsselung,(Hat am 01.10.2010 ihre Stromlieferungen aufgenommen)\"?????

„Bei Vorlage eines günstigeren Angebotes kann man nach einer 3 Monatsfrist seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen und erhält seinen gesetzlich vorgeschriebenen Genossenschaftsbeitrag verzinst zurück“. Welches Gesetz???

Welcher Handwerker hat die Zeit sich durch den Dschungel Internet zu schlagen und einen günstigeren Preis zu finden wenn ja, hat die Genossenschaft 3 Monate den Handwerker abg...... !!!! find ich richtig toll!!!!

Das ist mir alles sehr suspekt oder?

Ich weiß das es einen kWh Preis gibt für Gewerbe von 15,54 ct/kWh incl.aller Umlagen u. Stromteuer.
Titel: e-optimum
Beitrag von: schtonk am 16. Mai 2011, 09:23:12
Zitat
„Bei Vorlage eines günstigeren Angebotes kann man nach einer 3 Monatsfrist seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen und erhält seinen gesetzlich vorgeschriebenen Genossenschaftsbeitrag verzinst zurück“. Welches Gesetz???
Das Genossenschaftsgesetz.... Genossenschaftsgesetz (http://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaftsgesetz)
Zitat
Welcher Handwerker hat die Zeit sich durch den Dschungel Internet zu schlagen und einen günstigeren Preis zu finden wenn ja, hat die Genossenschaft 3 Monate den Handwerker abg...... !!!! find ich richtig toll!!!!
Als Handwerker MUSS man sich um solche Dinge kümmern, sonst kann man seinen Laden gleich dicht machen. Vielleicht erklärt das auch die große Anzahl an Insolvenzen.

Zitat
Das ist mir alles sehr suspekt oder?
Dann einfach kein Mitglied werden.
Titel: e-optimum
Beitrag von: didierfurt am 16. Mai 2011, 11:04:59
Ach so, die 250€ also doch kein Gesetzt sondern steht nur in der Satzung der Genossenschaft.

Als Handwerker MUSS man sich um solche Dinge kümmern, sonst kann man seinen Laden gleich dicht machen. Vielleicht erklärt das auch die große Anzahl an Insolvenzen.

Ach so, da werden einfach die Handwerker in die Insolvenz geschickt weil sie keine Zeit haben.!!!! Einfach verwegen so einen Auspruch von sich zu geben.
Titel: e-optimum
Beitrag von: schtonk am 16. Mai 2011, 11:31:09
Zitat
Ach so, die 250€ also doch kein Gesetzt sondern steht nur in der Satzung der Genossenschaft.
Unsinn....ein Genossenschaftsbeitrag ist gesetzlich vorgeschrieben, die Höhe legt die Genossenschaft fest.

Zitat
Ach so, da werden einfach die Handwerker in die Insolvenz geschickt weil sie keine Zeit haben.!!!! Einfach verwegen so einen Auspruch von sich zu geben.
Man wird nicht in Insolvenz geschickt, sondern muss diese beantragen. Fakt ist, das viele Betriebe auf Grund mangelnder betriebswirtschaftlicher oder kaufmännischer Kenntnisse nach ihrer Gründung auch bald wieder zu machen müssen. Das ist nicht verwegen, sondern Tatsache. Unterhalten Sie sich mal mit einem Insolvenz- oder Konkursverwalter.
Titel: e-optimum
Beitrag von: PLUS am 16. Mai 2011, 12:23:25
Zitat
Original von schtonk
Zitat
„Bei Vorlage eines günstigeren Angebotes kann man nach einer 3 Monatsfrist seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen und erhält seinen gesetzlich vorgeschriebenen Genossenschaftsbeitrag verzinst zurück“. Welches Gesetz???
Das Genossenschaftsgesetz....
Verbot der Verzinsung der Geschäftsguthaben
(1) Für das Geschäftsguthaben werden vorbehaltlich des § 21a Zinsen von bestimmter Höhe nicht vergütet, ....
§ 21a Ausnahmen vom Verbot der Verzinsung
(1) Die Satzung kann bestimmen, dass die Geschäftsguthaben verzinst werden. Bestimmt die Satzung keinen festen Zinssatz, muss sie einen Mindestzinssatz festsetzen. Die Zinsen berechnen sich nach dem Stand der Geschäftsguthaben am Schluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres. Sie sind spätestens sechs Monate nach Schluss des Geschäftsjahres auszuzahlen, für das sie gewährt werden.
(2) Ist in der Bilanz der Genossenschaft für ein Geschäftsjahr ein Jahresfehlbetrag oder ein Verlustvortrag ausgewiesen, der ganz oder teilweise durch die Ergebnisrücklagen, einen Jahresüberschuss und einen Gewinnvortrag nicht gedeckt ist, so dürfen in Höhe des nicht gedeckten Betrags Zinsen für dieses Geschäftsjahr nicht gezahlt werden.


§ 22 Herabsetzung des Geschäftsanteils; Verbot der Auszahlung des Geschäftsguthabens
......
(4) Das Geschäftsguthaben eines Mitglieds darf, solange es nicht ausgeschieden ist, von der Genossenschaft nicht ausgezahlt oder im geschäftlichen Betrieb zum Pfand genommen, eine geschuldete Einzahlung darf nicht erlassen werden. Die Genossenschaft darf den Mitgliedern keinen Kredit zum Zweck der Leistung von Einzahlungen auf den Geschäftsanteil gewähren.
(5) Gegen eine geschuldete Einzahlung kann das Mitglied nicht aufrechnen.
......

§ 65 Kündigung des Mitglieds
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden.
(2) Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mindestens drei Monate vor dessen Ablauf in schriftlicher Form erklärt werden. In der Satzung kann eine längere, höchstens fünfjährige Kündigungsfrist bestimmt werden. Bei Genossenschaften, bei denen alle Mitglieder als Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Mitglied sind, kann die Satzung zum Zweck der Sicherung der Finanzierung des Anlagevermögens eine Kündigungsfrist bis zu zehn Jahre bestimmen.
(3) Entgegen einer in der Satzung bestimmten Kündigungsfrist von mehr als zwei Jahren kann jedes Mitglied, das der Genossenschaft mindestens ein volles Geschäftsjahr angehört hat, seine Mitgliedschaft durch Kündigung vorzeitig beenden, wenn ihm nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen ein Verbleib in der Genossenschaft bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung ist in diesem Fall mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres zu erklären, zu dem das Mitglied nach der Satzung noch nicht kündigen kann.
(4) Die Mitgliedschaft endet nicht, wenn die Genossenschaft vor dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam geworden wäre, aufgelöst wird. Die Auflösung der Genossenschaft steht der Beendigung der Mitgliedschaft nicht entgegen, wenn die Fortsetzung der Genossenschaft beschlossen wird. In diesem Fall wird der Zeitraum, während dessen die Genossenschaft aufgelöst war, bei der Berechnung der Kündigungsfrist mitgerechnet; die Mitgliedschaft endet jedoch frühestens zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Beschluss über die Fortsetzung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen wird.
(5) Vereinbarungen, die gegen die vorstehenden Absätze verstoßen, sind unwirksam.

§ 73 Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied
(1) Nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt eine Auseinandersetzung der Genossenschaft mit dem ausgeschiedenen Mitglied. Sie bestimmt sich nach der Vermögenslage der Genossenschaft und der Zahl ihrer Mitglieder zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft.
(2) Die Auseinandersetzung erfolgt unter Zugrundelegung der Bilanz. Das Geschäftsguthaben des Mitglieds ist vorbehaltlich des Absatzes 4 und des § 8a Abs. 2 binnen sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen. Auf die Rücklagen und das sonstige Vermögen der Genossenschaft hat das Mitglied vorbehaltlich des Absatzes 3 keinen Anspruch. Reicht das Vermögen einschließlich der Rücklagen und aller Geschäftsguthaben zur Deckung der Schulden der Genossenschaft nicht aus, hat das ehemalige Mitglied von dem Fehlbetrag den ihn betreffenden Anteil an die Genossenschaft zu zahlen, soweit es im Falle des Insolvenzverfahrens Nachschüsse an die Genossenschaft zu leisten gehabt hätte; der Anteil wird nach der Kopfzahl der Mitglieder berechnet, soweit nicht die Satzung eine abweichende Berechnung bestimmt.
(3) Die Satzung kann Mitgliedern, die ihren Geschäftsanteil voll eingezahlt haben, für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft einen Anspruch auf Auszahlung eines Anteils an einer zu diesem Zweck aus dem Jahresüberschuss zu bildenden Ergebnisrücklage einräumen. Die Satzung kann den Anspruch von einer Mindestdauer der Mitgliedschaft abhängig machen sowie weitere Erfordernisse aufstellen und Beschränkungen des Anspruchs vorsehen. Absatz 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
(4) Die Satzung kann die Voraussetzungen, die Modalitäten und die Frist für die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens abweichend von Absatz 2 Satz 2 regeln; eine Bestimmung, nach der über Voraussetzungen oder Zeitpunkt der Auszahlung ausschließlich der Vorstand zu entscheiden hat, ist unwirksam.[/list]
Titel: e-optimum
Beitrag von: schtonk am 16. Mai 2011, 13:07:10
Versprechungen? Das sind Auszüge aus der Satzung der Genossenschaft.

Übrigens
Zitat
Jede Genossenschaft ist nach dem Genossenschaftsgesetz verpflichtet einem Prüfungsverband anzugehören. Dieser übernimmt neben der regelmäßigen Pflichtprüfung (§ 53 GenG) auch die Gründungsprüfung von Genossenschaften (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG). Die Gründungsprüfung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Genossenschaft zum Genossenschaftsregister. Die Vergabe des Prüfungsrechts ist im 4. Abschnitt des Genossenschaftsgesetzes geregelt.
Titel: e-optimum
Beitrag von: PLUS am 16. Mai 2011, 13:35:15
Zitat
Original von schtonk
Versprechungen? Das sind Auszüge aus der Satzung der Genossenschaft.

Übrigens
Zitat
Jede Genossenschaft ist nach dem Genossenschaftsgesetz verpflichtet einem Prüfungsverband anzugehören. Dieser übernimmt neben der regelmäßigen Pflichtprüfung (§ 53 GenG) auch die Gründungsprüfung von Genossenschaften (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG). Die Gründungsprüfung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Genossenschaft zum Genossenschaftsregister. Die Vergabe des Prüfungsrechts ist im 4. Abschnitt des Genossenschaftsgesetzes geregelt.
Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V., Karlsruhe] fragen, was er da bei der Gründungsprüfung für eine Satzung geprüft hat.

Gesetzesvorgabe: Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mindestens drei Monate vor dessen Ablauf in schriftlicher Form erklärt werden. In der Satzung kann eine längere, höchstens fünfjährige Kündigungsfrist bestimmt werden.

Eine kürzere Kündigungsfrist ist mit dem Genossenschaftsgesetz nicht vereinbar!  Man kann daher nicht Versprechen, dass bei Vorlage eines günstigeren Stromangebotes nach einer 3 Monatsfrist die Mitgliedschaft gekündigt werden kann und dass man dann den Beitrag verzinst zurückerhält.

Eine entsprechende Satzung halte ich nicht für konform mit dem Gesetz.

PS: Das ist auch logisch, denn der einbezahlte Genosssenschaftsanteil ist Teil des haftenden Eigenkapitals. Erst wenn der gepüfte und von den Organen  festgestellten Jahresabschluss vorliegt, steht fest ob  die Haftung in Anspruch genommen werden muss oder nicht. Wenn nicht, kann dann eine Rückzahlung des sogenannten Auseinandersetzungsguthabens gegebenenfalls auch mit Verzinsung erfolgen. [/list]
Titel: e-optimum
Beitrag von: schtonk am 16. Mai 2011, 13:57:59
Zitat
Richtig, dann sollte man mal den Verband [Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V., Karlsruhe] fragen, was er da bei der Gründungsprüfung für eine Satzung geprüft hat.
Sie unterstellen eine Täuschung? Interessant.
Übrigens (Gesetzestext):
Zitat
(1) Eine Änderung der Satzung oder die Fortsetzung einer auf bestimmte Zeit beschränkten Genossenschaft kann nur durch die Generalversammlung beschlossen werden.

Das Kündigungsrecht (3 Monate bei günstigerem Angebot) ist zu dem im Stromliefervertrag vertraglich festgeschrieben. Es stellt somit kein Versprechen dar, sondern ist Bestandteil eines Vertrages, der zwischen zwei Parteien geschlossen wird.
Titel: e-optimum
Beitrag von: PLUS am 16. Mai 2011, 14:37:36
Zitat
Original von schtonk
Sie unterstellen eine Täuschung? Interessant.
...
Titel: e-optimum
Beitrag von: didierfurt am 16. Mai 2011, 15:19:11
Zitat
Original von schtonk
Es gibt zum Glück auch vernünftige Menschen, die nicht mit dem Bauch, sondern mit dem Kopf denken.

Bauchgefühl entsteht im Kopf,wird auch Intuition genannt. Sie sollten mal unter Intuition nachschauen!!!
Also sind die Menschen die mit dem Bauch denken nicht vernünftig ???
Titel: e-optimum
Beitrag von: didierfurt am 16. Mai 2011, 15:47:52
Zitat
Original von schtonk
Zitat
Original von didierfurt
Am 13.04.2011 schrieb ich

Suche verzweifelt nach kWh Preisen unter der Webseite von OPTIMUM bzw von OPTIMUM. Es ist nur der Genossenschaftanteil von 250€ zu sehen.
Kann mir da jemand weiterhelfen.

Danke

Bis heute keine Antwort auch nicht von Badminator Zitat \"Und obwohl ich erst seit einem viertel Jahr \"dabei\" bin werde ich in meinem Gebiet schon \"weitergereicht\", das spricht ja wohl für die Seriösität der Firma, oder? \" oder ist der Preis ein Geheimnis oder Zitat justin \" bei eoptimum gibt es keine \"Angebote\", bestenfalls Vergleichskostenrechnungen.\" Auch bei einer Vergleichskostenrechnungen brauch ich eine Basis ( nennt man Arbeitspreis pro kWh + Grundgebühr )


Danke

Hallo,

der Preis ist abhängig vom Jahresverbrauch und sollte mindestens 30.000 kWh betragen.

Das ist keine Antwort auf meine Frage! Der Preis wird wohl ein Geheimnis bleiben.
Titel: e-optimum
Beitrag von: schtonk am 16. Mai 2011, 16:24:55
Ich geb\'s auf. Ein schönes Leben noch....
Titel: e-optimum
Beitrag von: didierfurt am 17. Mai 2011, 20:18:26
Zitat
Original von schtonk
Ich geb\'s auf. Ein schönes Leben noch....

gute Idee und Danke für das schöne Leben!
Titel: e-optimum
Beitrag von: Ossi2000 am 22. Mai 2011, 01:04:25
Also...

um mal etwas Klarheit in die ganze sache zu bekommen...


ein kleines Beispiel -->  eine Eislaufhalle ca 650.000 kWh / Jahr abgerechnet über Spitzenlastrechnung (monatlich zwischen 320 und 380 kW Spitze) mit 65 €/kW

Stromkosten im Jahr ca 120.000 €

Vergleiuchsrechnung durch e.optimum ergab ca 41.000 € Ersparnis / Jahr

und dann sprechen die örtlichen Energieversorger von \"günstigen Fixpreisen\"

-sollte sich mal seinen Stromliefervertrag zur Hand nehmen und den darin vereinbarten \"günstigen\" Fixpreis abschreiben
-dann die Stromrechnung und mal  den Netto-ENDPREIS durch die verbrauchten kWh teilen und gucken ob man immer noch so \"günstig\" liegt
-und das macht man dann mit 3 oder 4 Monaten und dann schaut man mal ob der Preis wirklich FIX ist oder etwa doch Schwankungen unterliegt  :D


Des Weiteren jeder der sich ein wenig interessiert und wirklich sparen möchte sollte mal über

http://www.eex.com/de/      (Leipziger Strombörse)

einen Blick auf die tatsächlichen Preise werfen.

- der Tagespreis ist das Mittel aus dem Base und dem Peak

- dort kann man Stundenkontrakte, Wochen-, Monats- und Jahreshistorien überschauen

und da kann ich es leider nicht verstehen, dass man sich nach einem \"teuren\" Stromjahr zu teuren Konditionsn auf z.B. 2 Jahre festnageln lässt.......


Hier mal ein kleines Beispiel:

Strompreis ist der Beschaffungspreis, sprich der Tages-Börsenpreis (dieser schwankt zwischen 4 und 6 Cent ) + Netzentgelte (gemittelt und für jedes Mitglied gleich) + gesetzliche Abgaben (wie sie Alle zahlen müssen) + eine geringe Verwaltungsgebühr ( 1 – 2,5 Cent je nach Stromabnahmemenge).

Sprich:       4-6   Cent   Beschaffungskosten (Tages-Börsenpreis)
                +  2,6   Cent   Netzentgelt  (gemittelt und für alle Genossenschaftler gleich)
                +  5,75 Cent  gesetzliche Abgaben und Steuern (Steuern, EEG,KWKG, etc.)
                +  2,0   Cent Verwaltungsgebühr  
____________________________________________
                =  14,35 Cent  –  16,35 Cent    ( Netto )

Ziele

Die e.optimum eG ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von

• Unternehmern, Handwerkern und Freiberuflern mit dem Ziel der
• Förderung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Mitglieder durch
• Beratung und Optimierung des Energieverbrauchs und
• Senkung der Energiekosten.


Angebot

- Gemeinsamer strukturierter Stromeinkauf für alle Mitglieder
- Energie-Einkauf an nationalen und internationalen Handelsplätzen
- Portfolio Energie Management-Einkauf in Tranchen bis zu 3 Jahre im Voraus
- Einkaufskonditionen gehen 1:1 an die Mitglieder
- Gemittelte Netzkosten von 1,32 bis 4,19 Cent/kWh (Mittelspannung 2009)

frische Grüße aus dem Norden... Nico
Titel: e-optimum
Beitrag von: Ossi2000 am 22. Mai 2011, 01:54:41
Hallo nochmal...

Thema Referenzen:

wer Referenzen sucht kann sich an


Subway - Filialen in Deutschland wenden, denn wir haben vor einiger Zeit für das Merchandise Unternehmen einen Rahmenvertrag abgeschlossen.

der Rheinländische Bauernverband (größter Bauernverband Deutschlands) empfiehlt unser Konzept

die fresh! - Kette im Norden Deutschlands

KieserTraining ist auch dabei

Friseurkette ist auch dabei


das sind jetzt mal so ein paar Mitglieder die über große Teile Deutschlands verteilt sind.


frische Grüße aus dem Norden... Nico
Titel: e-optimum
Beitrag von: Ossi2000 am 22. Mai 2011, 02:24:01
@ Badminator... Beitrag vom 01.05.2011


\"in deinem Gebiet weitergereicht\" ?

du solltest dir eventuell mal die Mühe machen die Leute hier über das Konzept von e.optimum aufzuklären und nicht damit anzugeben, dass Du in dem Gebiet deines Regionalleiters \"weitergereicht\" wirst...

Außerdem sind wir eine Genossenschaft und keine Firma, ein Zusammenschluß von Unternehmern, Handwerkern, Selbstständigen, Freiberuflern und Verbänden... mit dem Ziel gemeinsam und strukturiert Strom einzukaufen um kleine und mittelständische Unternehmen gemeinsam auf mittel- bis langfristige Zeit wettbewerbsfähig zu halten...



frische Grüße aus dem Norden
Titel: e-optimum
Beitrag von: Ossi2000 am 25. Mai 2011, 20:45:31
Bitte auch mal den lesen...


http://www.hallo-holstein.de/meine-nachrichten/2695-strom-ist-strom-kleine-lichtblicke-am-energiehimmel-muessen-nicht-immer-nur-oeko-sein.html


der untere Teil ist auch sehr interessant...


http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,q41ggs037rnnagv9~cm.asp


Die Studie über den Ausstieg aus Atomkraft und Fossilen Energien

verbunden mit ca. 270 Mrd €/Jahr   --> aber mit Ersparnissen von bis zu 320 Mrd €/Jahr an Brennelementen und Rohstoffen


http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/studie-energieszenarien-fuer-ein-energiekonzept,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf


ganz interessant


frische Grüße aus dem Norden
Titel: e-optimum
Beitrag von: Ossi2000 am 08. Juni 2011, 20:13:44
Es ist schon sehr verwunderlich, dass hier fast sämtliche hartnäckigen \"Gegner\" der e.optimum eG scheinbar im Auftrag des Wettbewerbs tätig sind.

Da hätten wir z. B. Jemanden, der bei Facebook sogar seinen Auftraggeber in den Kontakten beherrbergt und hier den großen Angreifer mimt. Dabei arbeitet sein Auftraggeber nicht viel anders, nur mit kapitalistischem Hintergrund, und somit auch mit entsprechender Marge, also vor allem teurer.

Insgesamt gibt es innerhalb dieses Thema/Beitrag 3 absolute Gegner eines Wettberwerbers, der wirtschaftlich aufgrund der gesunden und vor allem fairen Konzepte unangenehm für alle sein muss, die nicht so günstig anbieten können.

Aber Leute: Dieses Portal/Forum ist für Verbraucher und nicht dazu geschaffen den Wettbewerb unlauter anzugreifen. Macht es besser und lasst die Zahlen sprechen, nicht die herausgepickten Halbwahrheiten.

Bei mittlerweile weit über 1000 Mitgliedern, alles erfolgreiche Unternehmer, ist es doch wohl eher ein Prädikat, wenn die wenigen Neider in diesem Forum nicht mal eine Beschwerderate von >0,01% vorweisen kann. So ein Ergebnis würde ich mir bei fast sämtlichen Unternehmen wünschen, mit denen ich Verträge habe. Mit einem solchen Ergebnis, übertragen auf den Service in ganz Deutschland, gebe es die viel zitierte Servicewüste wohl überhaupt nicht. Jetzt werden sich zwar die Gloreichen 3 überschlagen, aber Schwamm drüber Jungs.

Mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen, entsprechend war dies mein Schlusswort!!!
Titel: e-optimum
Beitrag von: schtonk am 09. Juni 2011, 16:57:52
Treffer....versenkt....

Das erklärt natürlich so manches....
Titel: e-optimum
Beitrag von: didierfurt am 10. Juni 2011, 10:25:59
Ich war zwar kein Gegner der e-optimum in dem Sinne und habe mich nur über
die Art und weise gewundert wie hier einige geschrieben haben.

Inzwischen habe ich mich anderweitig kundig gemacht und bin zu der Auffassung gekommen das ich auch das Konzept der Genossenschaft weitergeben werde.
Es ist ein Konzept was man nur empfehlen kann, was ich auch selber tun werde.
Man sollte sich eigentlich bevor man irgendwelchen Blödsinn schreibt, vorher erkundigen bzw. schlau machen.
Titel: e-optimum
Beitrag von: Ossi2000 am 10. Juni 2011, 19:59:33
Hallo didierfurt,

ich finde es gut, dass es Menschen gibt, die auch mal kritisch bewerten - noch besser finde ich es, wenn die Menschen auch die Größe haben, Fehler einzusehen und entsprechend zu berichtigen.

Wahre Größe!
Titel: e-optimum
Beitrag von: schtonk am 11. Juni 2011, 09:08:45
Es geschehen noch Zeichen und Wunder....aber ich find\'s auch gut, die Erkenntniss hier zu posten. Respekt.
Titel: e-optimum
Beitrag von: Just_T am 11. September 2011, 17:52:14
Moin Moin,

ich denke, es wird mal wieder Zeit für ein Update meines Postings vom 23.03.

Zitat
Original von justin
Also, wenn Du schon dabei bist, solltest du auch dabei bleiben. Denn von allen Anbietern, bei denen Du dich verm. ebenso geärgert hättest, hast Du hier zumindest den größten nachträglichen Nutzen. Ich hoffe, dass Du künftig anhand der Ersparnisgutschriften mehr Grund zur Freude hast!

Danke für die Wünsche, dabei geblieben bin ich einstweilen, auf den Rest warte ich heute noch.

Aber der Reihe nach:
Zunächst einmal hat sich ein Herr N. nach meinem Posting hier unserer Angelegenheit angenommen und es passierte auch etwas. Zwar war der Wechsel unseres Hauptbetriebes nicht mehr möglich, aber wenigstens die Nebenstellen sollten alle noch wechseln. Nicht der Hammer, aber wir wollten ja das gewesene vergessen und objektiv neu an die Sache herangehen.
In diesem Sinne wurde ich auch gleich ertmal gebeten, meinen Beitrag hier heraus zu nehmen, respektive zu revidieren. Aber nur der gute Wille ist da nun doch noch nicht Grund genug.

Wir wurden also Vertragsgemäß Mitglied der Genossenschaft, die €250,-- verschwanden auch umgehend von unserem Konto.
Ab dem 01.05. sollte der Strombezug dann auch endlich bei e.optimum losgehen. Soweit sah ich dem Datum dann auch freudig entgegen.
Der erste Monat verstrich, ich bekam die ersten Rechnungen.

Im Folgenden beziehe ich mich auf folgendes:
Zitat
Hompage FAQ
Technische Voraussetzungen
Um optimale Preise zu erzielen, ist eine permanente Verbrauchsmessung notwendig. Diese erfolgt durch modernste, elektronische Zähler. Die Installation wird von uns durchgeführt!
Zitat
Antragsformular
3. Technische Änderungen (Installation von digitalen Zählern) erfolgt durch e.optimum... In den ersten 3 vollen Verbrauchsmonaten zahlen wir exakt den gleichen kWh-Preis wie bei unserem bisherigen Versorger... Ab dem 4. Monat profitieren wir vom günstigen Genossenschaftspreis.
4. ... Wir zahlen ab dem 4. Verbrauchsmonat nur den tatsächlichen Einkaufspreis der Genossenschaft zzgl. gesetzlich geregelter Abgaben...

Wir haben heute den 11.09. und sind somit im 5. Monat des Strombezuges.
Von den Zählern (3 an der Zahl) ist noch keiner umgebaut worden. Wir bekommen monatliche Abrechnungen, die vom bisherigen Jahresverbrauch ausgehend gezwölftelt wurden. Außerdem bekommen wir zusätzlich für jeden Monat eine Nachberechnung.

Auf Nachfrage am 01. August
Zitat
Guten Tag,
 
ich habe mal eine Frage zur Abrechnung. Wir bekommen ja nun monatliche Abrechnungen, auf denen auch Nachberechnungen stehen.
Ich frage mich, wie Sie diese ablesen. Soweit ich es verstanden hatte, sollten auch die Zähler umgebaut werden, das ist - zumindest bei mir zu Hause - aber auch bis dato nicht erfolgt. Können Sie mir das bitte kurz erklären, damit ich dem folgen kann?
Vielen Dank.
 
Mit freundlichen Grüßen

Bekam ich die Auskunft von bereits um Ursprungsbeitrag erwähnten Person Frau Z.:
Zitat
...D
ie Strompreise haben sich Anfang 2011 im Bereich der gesetzlichen Abgaben grundsätzlich erhöht ( z.B. wurde die EEG-Umlage um 1,5 Cent / KWh erhöht ). Insofern ist das eine gesetzliche Erhöhung, die auch bei allen anderen Versogern 1:1 erfolgt ist. Insofern ist ein Vergleich mit Ihrem alten Strompreis nicht mehr richtig. Die Preise bei Ihrem alten Versorger wurden auch deutlich erhöht.
...
somit kann ich zwar rechnerisch, die Nachzahlung nachvollziehen, im Bezug auf die Zähler aber lediglich die Feststellung, dass diese ja noch nicht eingebaut wurden.
Nachedem ich nun auch Ende letzten Monats wieder nur die übliche Abrechnung bekommen habe, habe ich bei Herrn N. nachgefragt, da ich bei Ihm wenigstens ein gewisses Gefühl von Kompetenz hatte. Aber auch hier ist meine Nachfrage wohl im Nirvana verschwunden.

Letztlich werde ich mir wohl jemand suchen, der auch seine eigenen Vertragsbedingungen einhält und die Kunden ernst nimmt.

Zitat
Ossi2000
Aber Leute: Dieses Portal/Forum ist für Verbraucher und nicht dazu geschaffen den Wettbewerb unlauter anzugreifen. Macht es besser und lasst die Zahlen sprechen, nicht die herausgepickten Halbwahrheiten.

Bei mittlerweile weit über 1000 Mitgliedern, alles erfolgreiche Unternehmer, ist es doch wohl eher ein Prädikat, wenn die wenigen Neider in diesem Forum nicht mal eine Beschwerderate von >0,01% vorweisen kann. So ein Ergebnis würde ich mir bei fast sämtlichen Unternehmen wünschen, mit denen ich Verträge habe.

Ich bin wohl einer der \"weit über 1000 Mitglieder.\" Selbst, wenn ich der einzige wäre, der sich beschwert, wäre ich alleine selbst bei einer angenommenen Zahl von 1999 Mitgliedern 0,05%. Und nach meinem Posting wurde schon zu mir Kontakt aufgenommen, wegen ähnlicher Erfahrungen. Nun wird es schon ganz Eng mit der Rechnung.
Aber danke für das Prädikat \"erfolgreicher Unternehmer.\" Schön, dass man das schon von außen sehen kann.
Titel: e-optimum
Beitrag von: gebietsleiter am 22. Januar 2012, 22:23:02
Also ich hatte vergangenes Wochenende das Einstiegsseminar für e.optimum. bin daraufhin heute morgen sofort zum Schreibwarenhandel in meinem Ort gegangen. der Jedoch wimmelte mich sofort ab. Aufgrund solcher \"gelungenen\" Beiträge wie von Walter_AW, erlangt e.optimum schnell einen schlechten Ruf. Jedoch arbeitet e.optimum mittlerweile um LÄNGEN professioneller, was daran liegt, dass sie mittlerweile Erfahrungen sammeln konnten. Es ist doch immer so, dass bei einer frisch gegründeten Firma oder Genossenschaft anfangs nicht alles rund laufen KANN, da hierfür die Erfahrung fehlt.
Ich persönlich finde es sehr schade, dass Leute die positive Erfahrungen mit der SGW-Consulting ( Auftraggeber der e.optimum eG) in solchen Foren ganz offensichtlich weniger beachtet werden als 2 oder 3 Unternehmer, die für die damalige Zeit schlicht und ergreifend zu Groß waren und die Verwaltung von e.optimum zu jenem Zeitpunkt damit eben nicht klarkam, welche ihre Negativerfahrungen völlig überspitzt wiedergeben und versuchen dieses Unternehmen, dessen Idee wirklich genial ist ( es harperte bislang jedoch ein wenig mit der Umsetzung, was jedoch immer besser und besser gelingt ) schlecht zu machen.

Und zur frage weshalb man bisher nichts von der e.optimum eG gehört hat, liegt daran, dass sich die Geschäftsführung dazu entschied erst werbung zu machen, sobald man wirklich Wettbewerbsfähig ist (um genau zu sein: 1% der gesamten Gewerbetreibenden Deutschlands in der Genossenschaft zu haben).
Titel: e-optimum
Beitrag von: userD0003 am 23. Januar 2012, 00:28:00
Tummeln sich jetzt auch hier die \"Regionalleiter\" und \"Gebietsleiter\" um Mitglieder einzuwerben (Mitgliedergewinnung mit \"Drücker\" eines Strukturvertriebs auf Provisionsbasis) ???

Das \"Wir-Bäcker-Forum\" ist für mögliche Interessenten mehr als aufschlußreich !
Titel: e-optimum
Beitrag von: Netznutzer am 23. Januar 2012, 07:15:58
Zitat
 Tummeln sich jetzt auch hier die \"Regionalleiter\" und \"Gebietsleiter\" um Mitglieder einzuwerben (Mitgliedergewinnung mit \"Drücker\" eines Strukturvertriebs auf Provisionsbasis) ???

Dafür git\'s hier doch eine Werbeecke. Dann kann man das Geschreibsel auch sofort entsprechend einordnen und würdigen.

Gruß

NN
Titel: e-optimum
Beitrag von: gebietsleiter am 23. Januar 2012, 08:05:29
Zitat
Original von h\'berger
Tummeln sich jetzt auch hier die \"Regionalleiter\" und \"Gebietsleiter\" um Mitglieder einzuwerben (Mitgliedergewinnung mit \"Drücker\" eines Strukturvertriebs auf Provisionsbasis) ???

Das \"Wir-Bäcker-Forum\" ist für mögliche Interessenten mehr als aufschlußreich !

nein ;) ich bin nicht hier um Mitglieder anzuwerben. Ich habe mich hier angemeldet um meine Meinung der Sache hierzu auch ins Netz zu entlassen.
Total Lustig ist ja, dass ich, der als einziger vollkommen PRO e.optimum ist, sofort angegriffen wird, JEDER der ANTI-e.optimum ist, sofort bejaht wird.
Interessant...
Titel: e-optimum
Beitrag von: Netznutzer am 23. Januar 2012, 10:42:00
http://www.abzonline.de/fokus/Netznutzung-zum-halben-Preis,7069290227.html

Gruß

NN
Titel: e-optimum
Beitrag von: gebietsleiter am 23. Januar 2012, 23:47:43
Zitat
Original von Netznutzer
http://www.abzonline.de/fokus/Netznutzung-zum-halben-Preis,7069290227.html

Gruß

NN


kenn ich schon. bei dieser argumentation wird jedoch außer acht gelassen, dass die e.optimum eG keine firma sondern eine Genossenschaft ist, sie also keinerlei Gewinn schreiben muss.
Die sache mit dem fehlbetrag wird getilgt durch den hauptgesellschafter der e.optimum (Chef eines der größten Call-Centers Deutschlands (im übrigen jenes Call-Center, welches anfangs völlig erfolglos eingesetzt wurde)). genauso werden auch abschlussprovisionen von Vertretern durch jene firma vorfinanziert. also ich kann immer wieder betonen das e.optimum ein gelungenes konzept hat. die Idee ist hervorragend, es mangelt jedoch immernoch ein wenig an der Umsetzung, aber jegliche fehler werden schnellstmöglich behoben.
Titel: e-optimum
Beitrag von: userD0003 am 23. Januar 2012, 23:56:24
@gebietsleiter

Die e.optimum eG als Genossenschaft (die nach Ihrer Ansicht keine \"firma\" ist) hat einen \"hauptgesellschafter\" ?  -  Wie geht das denn und welche Ziele verfolgt dieser \"Wohltäter\" ???
Ihre Ausführungen sind wirklich bemerkenswert. Glauben Sie, mit solch \"platten\" Argumenten einen Interessenten überzeugen zu können ?
Titel: e-optimum
Beitrag von: Christian Guhl am 24. Januar 2012, 11:08:05
Zitat
Original von gebietsleiter
kenn ich schon. bei dieser argumentation wird jedoch außer acht gelassen, dass die e.optimum eG keine firma sondern eine Genossenschaft ist, sie also keinerlei Gewinn schreiben muss.
Die sache mit dem fehlbetrag wird getilgt durch den hauptgesellschafter der e.optimum (Chef eines der größten Call-Centers Deutschlands (im übrigen jenes Call-Center, welches anfangs völlig erfolglos eingesetzt wurde)). genauso werden auch abschlussprovisionen von Vertretern durch jene firma vorfinanziert. also ich kann immer wieder betonen das e.optimum ein gelungenes konzept hat. die Idee ist hervorragend, es mangelt jedoch immernoch ein wenig an der Umsetzung, aber jegliche fehler werden schnellstmöglich behoben.
Nur mal am Rande : Das Lesen der Beiträge würde enorm erleichtert, wenn man sich an die deutschen Regeln zur Groß-und Kleinschreibung halten würde !
Titel: e-optimum
Beitrag von: myenergy am 09. März 2012, 22:27:30
Hallo,
ich möchte hier einfach mal warnen.
Wer will kann sich gern alle Beiträge durchlesen oder einfach mal eine sog. \"Schulung für Vertriebsmitarbeiter\" mitmachen.
Ich habe mir als Energieexperte das mal \"angetan\" und kann Folgendes berichten:

1. strukturierter Vertrieb (wie aus anderer Zeit und mit anderen Produkten schon bekannt)
2. Strukturen mit Gebiets- Regional und was weiss ich noch ..-Leitern, alle bei der SGW Energie GmbH (ach ne Kapitalgesellschaft und nicht ne Geno!) beschäftigt o. auf freiberufl. Basis als Handelsvertreter tätig, die knallharten Vertrieb mit dem schönen Mäntelchen einer Genossenschaft im Hintergrund machen.
3. Geschäftsbesorgungsvertrag der e.optimum Genossenschaft mit eben dieser GmbH und einem GmbH-Geschäftsführer, Hr. Walter Knapp, der gleichzeitig im Aufsichtsrat der e-optimum eG sitzt --> allein das ist aus rechtlicher Sicht eine Verflechtung, die kritisch zu bewerten ist. Die GmbH Gewinnerzielungsabsicht und die Geno --> wir geben alles an unsere Mitglieder weiter, das passt nicht!
4. Der Preis, der dem Kunden versprochen wird, basiert auf einer Rückwärtsanalyse der alten Rechnungen und hat keine Garantie für die Zukunft. Es wird eine theoretische Ersparnis ausgerechnet und der künftige Preis orientiert sich nah an der Börse.
5. Jetzt kommt es: die neuen Vertriebler werden in der Schulung darauf hingewiesen, dass über ein kleines Rechenprogramm zwar der maximal mögliche Betrag errechnet wird, den ein neues Mitglied mit e-opti einsparen könnte, dieser wird aber nicht im Sinne einer Genossenschaft voll an das neue pot. Mitglied, den Strom-/Gaskunden gegeben, sondern erstmal der Gewinn für die SGW, den Vertriebler, den AR der e-optimum einjustiert und dann ein kleiner, ausreichender Baustein an den Kunden als Vorteil gegeben.
6. Den Stromvertrag schließt der Kunde über SGW ab, muss aber Mitglied in der Genossenschaft mit 250 Euro Einlage werden. Dann ist er schonmal 3 Jahre in der Geno gebunden und kommt eigentlich nie aus seinem Energievertrag raus. Denn es gibt eine nette Klausel, dass ich, wenn ich kündigen will, und es e-optimum schafft, den neuen Preis meines neuen Anbieters zu unterbieten (und das geht mit Minus immer) nicht kündigen kann. Die Satzung ist auch eine Prüfung wert.
7. das reicht glaube ich erstmal zru Info ...

Wer von dem Thema Genossenschaft und spezieller Energiegenossenschaft an sich angetan und überzeugt ist, der kann sich bei den etablierten Energiegenossenschaften, allen voran Greenpeace Energy eG, Energiehaus Bremen eG, Energiehaus Dresden eG und einige wenige andere seriöse Anbieter informieren.

Beste Grüße
Pro-Geno

zu 3.
01.01.2012
Hausanschrift: Bankverbindung: Vorstand:
e.optimum eG Volksbank Kurpfalz Dr. Ulrich Weihe (Vors.)
Industriestraße 41 BLZ: 67290100 Horst Heubach
69190 Walldorf Konto: 62033029 Aufsichtsrat:
Telefon 0800-503532712 RA Erich Dufner (Vors.)
Email info@eoptimum.de RA Prof. Dr. Klaus Steiner (Stellv.)
Anschrift / e.optimum eG
Rechnungsadresse - Dienstleistungsbüro -
An der Limpurgbrücke 1
74523 Schwäbisch Hall
Marktrolle Lieferant Strom
Bilanzkreis 11XE-OPTIMUMEG1E
BDEW-Codenummer 9905273000004
Bilanzkreisverantwortlicher e.optimum eG
Herr Walter Knapp
Industriestraße 41
69190 Walldorf
Telefon: 0171/7070003 Telefax: 0800/503532711
E-Mail: wk@sgw-energie.de
BDEW-Codenummer: 9905693000006
Titel: e-optimum
Beitrag von: Just_T am 12. April 2012, 14:53:54
Ja, und wir sind leider auch immer noch nciht raus aus der Nummer mit e.Optimum.

und es hat sich leider auch nach einem Jahr keinen Deut etwas gebessert. Der letzte Stand war, dass man uns aus dem Vertrag entlassen würde, wenn ich die Zählerstände (es sind nach wie vor keine Smartzähler eingebaut worden).
Die Zählerstände liegen der \"Firma\" inzwischen seit über 6 Wochen vor, aber eine Endabrechnung erfolgt nicht. Kümmern tut sich um uns schon lange niemand mehr, lediglich die Abschlagszahlungen sollten erhöht werden.

Das einzige, was bei dem Laden sehr schnell geht, ist das anmahnen der Rechnungen. Da denen schon lange keine Einzugsermächtigung mehr vorliegt, bekommen wir die Rechnungen und sage und schreibe 4 Tage später die erste Mahnung. Respekt.

Ich fürchte, es muß tatsächlich auf eine rechtliche Auseinandersetzung hinaus laufen.

Ich kann also auch nach wie vor nur DRINGEND vor diesem \"Unternehmen\" warnen!!!

@myenergy: danke für die rechtlichen Aspekte
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: bredoko am 08. März 2013, 21:41:20
Ich bin leider auf einen provisionsgetriebenen e-optimum-Vermittler aus meinem Bekanntenkreis hereingefallen. Das Problem sind aktuell nicht die Preise, die ich zahle (die sind zwar nicht so günstig wie versprochen, aber immerhin noch leicht unter dem lokalen Versorger). Das Problem ist der Vertrag, der mir als gutgläubigen Kunden untergejubelt wurde. Da kommt man ja nie wieder raus - zumindest wird es äußerst schwierig. Erste Versuche, prophylaktisch zu einem fern in der Zukunft liegenden Termin zu kündigen, sind schon gescheitert - und die Reaktion von e-optimum lässt wenig Hoffnung, dass man aus diesem Vertrag irgendwann ohne großen Aufwand herauskommt.

Ich kann nur vor diesem Anbieter warnen. Die Verträge und die AGBs führen zu einer schwer zu lösenden Bindung an e-optimum...
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: bolli am 11. März 2013, 07:39:26
6. Den Stromvertrag schließt der Kunde über SGW ab, muss aber Mitglied in der Genossenschaft mit 250 Euro Einlage werden. Dann ist er schonmal 3 Jahre in der Geno gebunden und kommt eigentlich nie aus seinem Energievertrag raus. Denn es gibt eine nette Klausel, dass ich, wenn ich kündigen will, und es e-optimum schafft, den neuen Preis meines neuen Anbieters zu unterbieten (und das geht mit Minus immer) nicht kündigen kann. Die Satzung ist auch eine Prüfung wert.
Ich bin mir ja ziemlich sicher, dass diese Klausel gerichtlich keinen Bestand haben wird, wenn sie denn mal überprüft wird. Schließlich wiederspricht sie dem EnWG insofern, dass man sich jederzeit seinen Energielieferanten selber ausssuchen und ihn auch wieder wechseln können soll. Nur leider wird man wohl diesen rechtlichen Weg beschreiten müssen, bis die einsichtig werden. Bis dahin kann man noch einige Kunden "binden".
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Energiefachmann am 11. März 2013, 16:46:44
http://www.abzonline.de/fokus/Netznutzung-zum-halben-Preis,7069290227.html (http://www.abzonline.de/fokus/Netznutzung-zum-halben-Preis,7069290227.html)


in diesem Artikel wird u.a. geschrieben: „Mitglieder sparen bis zu 50 Prozent ihrer jetzigen Stromkosten“, verspricht die E.Optimum eG. Die Genossenschaft mit Sitz in Walldorf behauptet, durch Bündelung von Nachfrage beim Energieeinkauf Vorteile zu erzielen, „die sonst nur der Großindustrie vorbehalten sind“.
Wie lange wollen sog. "Energiegenossenschaften" eigentlich noch Kunden für dumm verkaufen?  :o  Es gibt keine "Mengenrabatte" oder Ähnliches am Strommarkt!!! Referenzpreis ist seit langem der Börsepreis der EEX. An der Börse ist es vollkommen egal, ob ich 1 MW oder Tausende davon kaufe. Das ist wie an der Wertpapierbörse: da bekomme ich ja auch keinen besseren Preis, nur weil ich 3.000 anstelle von 100 Wertpapieren / Aktien kaufe.  ::)
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Netznutzer am 11. März 2013, 19:21:37
@ Energiefachmann

Menge macht schon einiges aus, das sollten Sie so nicht darstellen. Sämtliche Nebenkosten, wie Gehälter, Marketing, Bilanzkreis usw. relativieren sich schon bei entsprechender kWh-Menge. Das ist an der Börse nicht anders. Kaufen Sie 1000 mal dasselbe Papier zum selben Preis, oder 1 mal 1000. Prinzipiell stimme ich Ihnen allerdings zu. Wer zu 250 € Eintritt 1.000 kWh kauft hat nichts gewonnen, selbst wenn man ihm den Strom schenken würde. Dividiert durch die vermeintliche Ersparnis wirds lange dauern. Aber jedem seinen Anbieter.

Gruß

NN
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Energiefachmann am 11. März 2013, 19:32:18
@Netznutzer

natürlich sinkt der zu erwirtschaftende Deckungsbeitrag, den ich pro Leistungseinheit (hier: kWh) erreichen muss, in den meisten Fällen bei steigender Menge. Die fixen Kosten sind meist eben nicht direkt proportional zu den variablen Kosten. Diverse Energiegenossenschaften werben jedoch immer wieder damit, dass eben die variablen Kosten, speziell der Einkauf je kWh, durch eine "starke Einkaufsmacht" von vielen Genossen günstiger werden würde.... Und das ist eine glatte Lüge! Diese Skaleneffekte gibt es schlicht nicht.
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: DMueller am 12. März 2013, 22:18:22
.... Und das ist eine glatte Lüge! Diese Skaleneffekte gibt es schlicht nicht.

Das ist etwas sehr platt ausgedrückt, und der Wahrheitsfindung dient es auch nicht. Vielleicht sollte man die Preisbildung im Börsenhandel einmal etwas näher betrachten. @Energiefachmann scheint der weitverbreiteten, aber dennoch irrigen Meinung anzuhängen, der sich an der EEX bildende "Referenzpreis" besäße Allgemeingültigkeit für ganz Deutschland. Dem ist nicht so.

An der EEX werden nur ca. 25% des gesamten deutschen Stromhandels getätigt. Und nur auf dieses Viertel des Stromhandels hat der "Referenzpreis" ohnehin einen Einfluß. Die anderen 75% des Stromhandels werden im ausserbörslichen Handel über andere Handelsplattformen in Termingeschäften getätigt. Und auch im Bereich der EEX spielt der "Referenzpreis" nur im Spothandel (aktueller physischer Bedarf) eine Rolle. Für Termingeschäfte an der EEX kann der "Referenzpreis" aus natürlichen Gründen keine Rolle spielen. Wir kaufen einen Minutenkontrakt über 1 MW für den 26. August 2014 um 16.45. Es wird also die genaue Menge, der genaue Zeitpunkt, und auch der genaue Preis festgelegt. Nur warum sollte dies der aktuelle Referenzpreis sein? Und für den genannten Liefertermin existiert noch überhaupt kein "Referenzpreis". Hier treffen sich einfach Angebot und Nachfrage, und beide Marktteilnehmer verlassen sich dabei ausschließlich auf ihre persönliche Einschätzung des Preisniveaus zum Lieferzeitpunkt.

Um Termingeschäfte tätigen zu können bedarf es schon eines gewissen Einkaufsvolumens, da die Kontrakte eine vorgeschriebene Mindestgrösse haben. Außerdem kann man mit einem größeren Einkaufsvolumen das Preisrisiko minimieren. Es macht einen großen Unterschied, ob mein Einkaufsvolumen nur für einen 15-Minuten-Kontrakt ausreicht, oder ob ich das Risiko auf 15 Minutenkontrakte streuen kann. Tendenziell wird im zweiten Fall mein Einkaufspreis günstiger sein.

Das Einkaufsvolumen von Genossenschaften, aber auch aller anderen EVU hat also doch einen gehörigen Anteil an der Wahrscheinlichkeit, den Einkaufspreis senken zu können. Dieses Marktgeschehen wird von vielen Genossenschaften gern plakativ mit dem Begriff "Einkaufsmacht" beschrieben. Man zeige mir bitte die Verbraucher, die sich in Vertragsverhandlungen bereitwillig über recht langweilige und komplizierte Börsenabläufe informieren lassen wollen.
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Energiefachmann am 12. März 2013, 22:59:48
Hallo Herr Müller,

das ist zwar prinzipiell richtig, aber nur in der Theorie. Der EEX-Handel hat zum Einen inzwischen einen deutlich größeren Anteil am Handel erreicht, zum Anderen ist der EEX-Preis tatsächlich der Referenzpreis auch für den OTC-Handel (= "over the counter", also ohne Börse). Rahmenverträge mit Großhändlern, die OTC ein- und verkaufen, haben heute eigentlich immer nur den Aufpreis auf den EEX-Börsenpreis als preislich fixierten Inhalt. Bei Spotmarktgeschäften ist das ja schon länger so üblich (jedenfalls die letzten 11 Jahre, in denen ich in der Branche tätig bin).

Aber warum sollte der EEX-Preis bei Terminkontrakten keine Rolle spielen? Ich kenne keinen Großhändler, der sich nicht an den Terminpreisen der EEX orientiert.

Die Mindestmengen spielen Dank Poollösungen auch keine Rolle mehr. Und selbst ohne Pool kann man heute bereits Produkte mit weniger als 1 MW OTC kaufen.

Die einzukaufende Menge auf viele Kontrakte zu verteilen, war früher manchmal ganz interessant. Da nannte man so etwas "Beschaffungsoptimierung". Letztlich war es nur ein Zocken um evt. noch günstigere Preise. Das funktioniert aber heute nicht mehr, da wir kaum noch eine Volatilität der Preise haben, die Preisdifferenzen in nennenswerten Größenordnungen ausnutzen lässt.
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: rittschie am 17. November 2013, 14:08:20
Man sollte sich nur den "verbrauchsabhängigen Aufschlag" im Stromlieferungsvertrag von e.optimum ansehen um zu erkennen, das man bei e.optimum kräftig draufzahlen wird.
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: E-ing. am 02. Dezember 2014, 19:20:04
Kürzlich traf ich auf einer regionalen Messe einen Unternehmer, der laut seinen eigenen Worten bei e.optimum Kunde ist. Daher suchte ich nach Informationen und fand dieses Forum. Die Fakten hinter der Fassade der e.optimum wurden bereits genannt. Dafür ganz herzlichen Dank.
Die beste Variante für den Energieeinkauf, geeignet für alle Unternehmen und Organisationen, die jeden Monat eine Rechnung erhalten, ist die automatisierte, webbasierte Ausschreibung. Es sucht nicht mehr der Einkäufer einen Energielieferanten, sondern die Versorger finden die im Netz veröffentlichte Anfrage. Alle Klauseln des zugehörigen Vertrages sind festgezurrt und kundenfreundlich geregelt. Alle bekannten Stadtwerke und Konzerne sind dabei und liefern bei Interesse zum Stichtag ihr Angebot. So entsteht eine Vergleichsliste, die wirklich zum Vergleichen taugt. Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Registrierende_Leistungsmessung (https://de.wikipedia.org/wiki/Registrierende_Leistungsmessung)
Alle anderen Energieverbraucher können einen unabhängigen Energiemakler aufsuchen. Gibt es in immer mehr Städten und Regionen. Sie können auch die seriösen Energiegenossenschaften kontaktieren. Geeignet sind auch die Preisportale im Internet. Allerdings sollten die Fachbegriffe bekannt sein. Nach Möglichkeit kann und sollte sachkundiger Beistand hinzugezogen werden. Oder den Bund der Energieverbraucher fragen und Mitglied werden. Kostet nur 39 € pro Jahr.
Zum Glück kenne ich einen Fachanwalt für Energierecht. Diesen Experten werde ich dem eingangs erwähnten Unternehmer empfehlen.
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: AntonEbert am 30. Juni 2015, 12:28:01
Hallo miteinander,

ich bin neu hier und entschuldige mich bereits jetzt schon mal dafür diesen alten Thread nochmal auszugraben – bei mir steht jedoch aktuell ein Versorgerwechsel zur Debatte, die eoptimum ist in der engeren Auswahl und ich habe keinen vergleichbar „reichhaltig gefüllten“ Thread zu diesem Versorger im Netz gefunden.

Meine Ausgangssituation ist folgende:

Ich bin Inhaber eines mittelständischen Betriebs aus der Kunststoffbranche und führe die Firma in 2ter Generation.
Nach umfangreichen Energieeffizienzmaßnahmen (BHKW, Photovoltaik, LED-Beleuchtung) liegt mein Jahresstromverbrauch nun noch bei immerin ca. 650.000 kWh p.a.
Wir arbeiten seit mehreren Jahren mit einem Energiemakler zusammen, dieser hat  für uns regelmäßig entsprechende Ausschreibungen erstellt und uns dann an den von ihm ermittelten (günstigsten) Versorger vermittelt.
Sein Honorar betrug zuletzt 35% der erzielten Ersparnis.
Da nun wieder das Laufzeitende naht und somit Kündigungsmöglichkeit besteht, fand ein erneutes Gespräch mit unserem Makler statt, in welchem er uns erklärte dass er nur mehr für eoptimum tätig ist. Laut seinen Worten würden sich demnach weiterführende Vergleiche erübrigen und man wäre dort sehr gut aufgehoben.
Ich war etwas überrascht dass er nun von der gewohnten Vorgehensweise abweichen möchte, war von dem Modell aber zugegebenermaßen recht angetan. Dass er auch hier etwas verdienen wird, muss und auch soll ist mir klar, aber allein der Gedanke keine Rechnung über 35% der Ersparnis zu bekommen ist mir ebenso sympathisch.

Was ich bislang weiß bzw. glaube zu wissen:

-   Es gibt keinen fixen Preis
-   Der Netto-Arbeitspreis (und somit das was ich auch bezahlen muss)  war die letzten Jahre ausschließlich am sinken
-   Tendenz des Arbeitspreises ist weiter sinkend
-   Zum Arbeitspreis kommt ein individueller Verwaltungsaufschlag hinzu
-   Alle Kunden Zahlen den gleichen Netto-Arbeitspreis (Netzentgelte etc. ist regional verschieden, dieser Verwaltungsaufschlag abhängig von der Menge des Bezugs)
-   Erstlaufzeit des Belieferungsvertrags ist 36 Monate
-   Ich kann mit 3 Monaten Frist kündigen wenn ich jemand finde der mich günstiger beliefern kann

Soweit, so gut – klingt für mich erstmal alles ganz vernünftig.
Ich konnte inzwischen auch ein Gespräch mit dem Geschäftsführer eines befreundeten Unternehmens führen, welches seit Mitte 2013 von eoptimum beliefert wird. Laut ihm läuft hier alles unspektakulär und die tatsächliche Ersparnis fiel sogar noch höher aus als damals berechnet.

Mir ist klar dass dieses Geschäftsmodell in seinen Grundzügen um einiges von „klassischen“ Verträgen abweicht – jedoch überwiegend zu meinen Gunsten wenn ich es recht verstehe.

Laut unserem Makler hat eoptimum inzwischen mehr als 16.000 Kunden.
Meine Hoffnung (um mir den letzten Ruck zu geben) ist dass sich hier ein paar der 16.000 befinden und sich vielleicht auch nochmal kurz zu Wort melden wie es bei Ihnen läuft und ob es noch irgendwas gibt worauf man achten sollte?!
Kann es sein dass anfängliche "Kinderkrankheiten" eines Start-Ups nun behoben sind und negativ angehauchte Berichte aus früheren Tagen heute so nicht mehr zutreffen? Ich werde innerhalb der nächsten Tage eine Entscheidung treffen (müssen)...

Vielen herzlichen Dank vorab für alle nützlichen Beiträge!
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: davidoof am 19. Mai 2016, 11:13:24
Servus,
als Ad Mitarbeiter werde ich täglich mit den unterschiedlichsten Argumenten, politischen Fragen und pseudo Preisen vergewaltigt und konfrontiert. Letztlich geht es nicht um Geld, sondern um das Gesamtpaket und das ist oft bei den Mitbewerber- Anbietern extrem schwammig und nicht rund. Jetzt möchte ich nicht unbedingt sagen, das LichtBlick der einzige und beste Anbieter ist. Aber wir scheuen uns nicht jedlicher Diskussion, denn wenn wir die Fakten aus Preiswürdigkeit und Sicherheit, Fairness, sozialem Engagement (Mali, Ecuador etc.) technischer Weitsichtigkeit (koop Tesla) sieht, ja dann wird die Luft wirklich sehr dünn! Sicher tue ich mich schwer, wenn mir mein Gegenüber sagt: ja das ist mir alles sch.... egal! Hauptsache billig! aber können wir uns das wirklich leisten?
An alle Unternehmer kann ich zum Thema e.optimum nur sagen: ich möchte wissen, mit wem und vorallem welchen Strom ich beziehe! Ich gehe oft für Jahre eine intersive Handelsbeziehung ein, bei der es um viel Geld geht. Es geht nicht nur um Moral, wer mein Geld bekommt und was der damit macht. Es geht im Grunde nie um Geld, sondern immer nur um den Nutzen, den ich davon habe- Punkt!

lg
Davidoof
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Energiewende-Fan am 30. Mai 2016, 07:16:00
Heute auf Boerse-Online.de gefunden:

"e.optimum AG - Verkauf der Aktien "ehemaliger" Genossenschaftsmitglieder - Rechtsanwalt rät Betroffenen zur Geduld

Lübeck - In der letzten Zeit wurden dem Rechtsanwalt, Dr. Christian Grote aus Oldenburg in Holstein, zahlreiche Schreiben durch seine Mandanten vorgelegt. In diesen Schreiben erklärt die Firma e.optimum AG (ehemals SGW-Energie Consulting AG), für einen Betrag von 250,00 EUR ehemalige Geschäftsanteile abzukaufen. Die e.optimum AG ist laut eigener Angaben "Deutschlands größte unabhängige Energie-Einkaufsgemeinschaft" und versorgt Unternehmen im gesamten Bundesgebiet mit Strom und Erdgas. Nachdem Dr. Grote vor genannte Schreiben zunächst für einzelne Anfragen ggü. seiner Mandanten gehalten hat, musste dieser feststellen, dass wohl sämtliche betroffenen Mandanten und darüber hinaus auch weitere Personen ein solches Schreiben erhalten haben, sofern sie ehemals für die e.optimum eG, also einer eingetragenen Genossenschaft, angeworben wurden. Unabhängig davon ist Dr. Grote derzeit damit beauftragt, den Vorgang zu prüfen, der von der e.optimum AG immer wieder als Umwandlung oder Verschmelzung bezeichnet wird. Dr. Grote weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die e.optimum AG davon ausgeht, dass die Betroffenen Genossenschaftsmitglieder nun Aktionäre sind und mit vor genannten Schreiben an Aktien dieser Personen herankommen möchte. So erkläre man sich auf dem beigefügten Formular auch bereit, die Aktien zu verkaufen. Im Anschreiben gleichwohl wird der Eindruck vermittelt, als handele es sich um überflüssige Geschäftsanteile und man hätte einen entsprechenden Erstattungsanspruch. Laut Dr. Grote könne man diese Art des Vorgehens durchaus als unlauter bezeichnen, so dass sich die Frage stellt, warum jetzt
plötzlich alle ehemaligen Mitglieder der Genossenschaft angeschrieben werden und für einen solchen Kurs ihre Aktien an die AG verkaufen sollen. An keiner Stelle des Schreibens wird darauf hingewiesen, dass sie damit Stimmrechte verlieren oder wie sich der Kurs der Aktie momentan verhält. Seriöserweise kann Dr. Grote nicht dazu raten, diesem Verkauf ohne vorherige Prüfung zuzustimmen. Vielmehr rät dieser seinen Mandanten derzeit, die Entwicklung abzuwarten, weil die Art und Weise des Vorgehens und der Zeitpunkt den Rückschluss zulassen, dass sich die e.optimum AG große Vorteil davon verspricht, für diese Summe Aktien zurückzukaufen. Der Rechtsanwalt führte weiter aus, dass im Endeffekt natürlich jeder selbst entscheiden müsse, ob er sich von seinen Aktien in der jetzigen Situation trennen möchte. Dieser werde zeitnah nochmals zu der Angelegenheit Stellung beziehen, sobald die Prüfung wegen der Umwandlung bzw. Verschmelzung abgeschlossen ist.

Hintergründe:
2010 wurde die e.optimum eG gegründet. Mitglieder der Genossenschaft profitieren seither von einem optimierten Einkaufsportfolio aus Strom und später auch Erdgas. Die Geschäftsbesorgung wurde, gemäß der uns vorliegenden Informationen, bis Juli 2014 durch die SGW-Energie Consulting GmbH ausgeführt. Diese Unternehmung wurde schließlich durch Herrn Gert Nowotny geleitet. Die SGW-Energie Consulting GmbH wurde im Juli 2014 in eine AG umgewandelt. Einige Gesellschafter des Unternehmens erhielten die größten Aktienanteile, der Vorstand wurde zunächst durch einen angestellten Mitarbeiter des Unternehmens gestellt. Nicht mal einen Monat später wurde die e.optimum eG, welche zuvor eher als eine Art Auftraggeberin der SGW-Energie Consulting GmbH galt, durch die SGW-Energie Consulting AG scheinbar übernommen. Der genaue Vorgang wurde gegenüber der Öffentlichkeit bis heute nicht nachvollziehbar informiert. Mal wird eine Verschmelzung, mal eine Umwandlung dargestellt. Der damalige Vorstandsvorsitzende der eG, Herr Boris Käser, hatte zuvor ebenfalls Funktionen in der SGW inne und war dem Geschäftsführer Nowotny so zu sagen unterstellt. Gemäß der Darstellung der e.optimum AG wird der heutige Vorstand aus den Herren Nowotny, Käser und aus Dr. Martin Braun gestellt, wessen Unternehmen, die Dr. Braun GmbH, scheinbar die rechtsanwaltliche Vertretung der AG beauftragt bekommt. Im Zuge der Recherchen wurden Informationen bekannt, welche einen noch ungeklärten Ablauf darstellen. Dem nach ist die e.optimum eG zunächst scheinbar in der SGW-Energie Consulting AG "aufgegangen". Gemäß vorliegender Handelsregisterinformationen war bereits lange vor der "Verschmelzung" ein entsprechendes Vorhaben durch die SGW-Energie Consulting AG formuliert. Nach dieser Art eines Zusammenschlusses hat
man die Unternehmung wohl in die e.optimum AG umbenannt. Der Vorstand und die größten Anteilseigner, somit also vermutlich auch die Profiteure der neuen AG, sind unter anderem die Gleichen der SGW-Energie Consulting AG und vorher der SGW-Energie Consulting GmbH. Unseren Kenntnissen entsprechend hatte scheinbar ein nicht unerheblicher Anteil der Genossenschaftsmitglieder keine Möglichkeit im Zuge dieser Entwicklung der Genossenschaft über das eigene Stimmrecht zu verfügen. So wurden zahlreiche Mitglieder in den Jahren zuvor nicht hinreichend über wesentliche Satzungsänderungen informiert, welche die Veröffentlichungen, bzw. Einladungen zu den
Mitgliederversammlungen regelten. Auf direkte Nachfragen einiger Mitglieder, ob man vor einer Versammlung direkt informiert werden könnte, wurde seitens der Genossenschaft nicht geantwortet. Ein ehemaliger Gesellschafter der SGW-Energie Consulting GmbH wurde durch die Entwicklung dagegen zu einem der größten Aktionäre und somit auch gewichtigsten Stimmberechtigten der AG. Laut einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger hält der Anteilseigner C.Funk mehr als den vierten Teil der Aktien. Ebenfalls mehr als den vierten Teil der Aktien hält laut Bundesanzeiger die e.optimum Aktienholding GmbH. Einer von beiden eingetragenen Geschäftsführern dieser GmbH ist ebenfalls C.Funk, die Liste der Gesellschafter lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor.

Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Grote: Both Michaelis Dr.Grote: Rechtsanwälte Notar, Platanenallee 11, 23758 Oldenburg, Email: info@anwalt-oldenburg.eu, Telefon: 04361-51190, Telefax: 04361-3933, www.anwalt-oldenburg.eu

Quellen: Bundesanzeiger.de; Handelsregister.de; Mitglieder und Vertriebspartner, bzw. Ehemalige, der e.optimum eG; Aktionäre und Vertriebspartner der e.optimum AG; Mitteilungen der e.optimum eg, SGW-Energie Consulting GmbH und e.optimum AG; Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V."

Link zu dem Artikel: (http://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/OTS-Both-Michaelis-Dr-Grote-e-optimum-AG-Verkauf-der-Aktien--1001226782)

Link auf presseportal.de: http://www.presseportal.de/pm/120710/3338035

[Edit DieAdmin: Link direkt zum Originaleintrag ergänzt, damit klar erkennbar ist, dass es sich um eine Pressemitteilung handelt]
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Energiewende-Fan am 11. Juni 2016, 14:35:23
Schau an...Unterlassungsaufforderungen kennt man doch sonst nur von dem Hamburger Robin Hood der Energiewende! Gibt es jetzt scheinbar auch aus Baden-Würtemberg...

http://hallo-holstein.de/freie-meinungen/126-berichte-meldungen-artikel-kommentare-unserer-leser/21663-2016-06-11-11-41-57
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: SKP am 13. Juni 2016, 13:41:45
Die beiden Links funktionieren aber nicht.
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: SKP am 13. Juni 2016, 13:43:05
Ich meine die aus dem Beitrag vom 30.Mai 2016.
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Energiewende-Fan am 14. Juni 2016, 16:05:38
Probier diesen...

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/e-optimum-AG-4907629

Lt. des Berichts auf Hallo-Holstein ist eine scheinbar relativ haltlose Unterlassungsaufforderung auf den Weg gebracht worden. Zumindes geht das aus dem Bericht recht deutlich hervor - Unterlassungsaufforderungen auf der Basis von Spitzfindigkeiten sind Anwalts Liebling. Das hatte vermutlich zur Folge, dass aufgrund der Störerhaftung zunächst auf vielen Presseportalen gelöscht wird.
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Energieanalyse am 15. Juni 2016, 15:32:17
Ich frage mich, warum der Post von gestern gelöscht wurde? Da war eine sehr interessante Frage. Nach dem Post habe ich begonnen die Puzzleteile zusammen zu suchen und zu legen. Und es ist tatsächlich alles sehr interessant...

Ich habe mich nun etwas damit beschäftigt. Laut der Angaben der e.optimum AG (Bundesanzeiger, Jahresabschluss 2014) wurden tatsächlich mehr als 800.000 Anteile ausgegeben. Dies bei einem Stammkapital von 895.000 Euro. Dies bedeutet einen Wert pro Aktie, bei Ausgabe, von unter 2 Euro / Aktie. Diese AG ist auch nicht an der Börse notiert. Ein befreundete VP der e.optimum AG hat mir heute auf meine Anfrage bestätigt, dass dem Vertrieb direkt nach der Gründung ein Aktienwert in Höhe von >60 Euro / Aktie mitgeteilt wurde. Im Zuge der Information durch eine Vorgesetzte wurde auch geäußert, dass eigentlich schon immer nur eine Person das Sagen hatte und es nun eben offiziell ist. All das wurde dem entsprechend veranlasst, um das Vermögen eines Investors der SGW-Energie Consulting GmbH zu schützen. Dies könne der VP auch belegen und eidesstattlich versichern.

Befasst man sich einmal mit den öffentlichen Informationen und den bestehenden Presseartikeln, dann war schon die Ladung zur satzungsgemäßen Versammlung fehlerhaft. Das Umwandlungsgesetz und sämtliche Musterveträge für Verschmelzungen dieser Art sehen die detaillierte Mitteilung, spätestens im Zuge der Einladung, in Textform an jedes Mitglied vor. Ich bin zwar kein Anwalt, aber die Anzeige in einer regionalen Zeitung reicht hierfür nicht aus, zumal die meisten weiteren Mitteilungen den Mitgliedern stets per E-Mail zugegangen sind. Auch die Informationspflichten vorbereitend für eine Verschmelzung laut Umwandlungsgesetz wurden in der Einladung nicht eingehalten. Ich habe übrigens bei der Zeitung mal angerufen und um ein Exemplar der jeweiligen Ausgabe gebeten. Diese war vergriffen und auch im Archiv findet man nur die Daten zu der Anzeige, keine komplette Seite. Das interessante Ende aber war, dass ich schnell eine Verbindung herausfinden konnte. So hat der Vorstand und Firmenanwalt, Dr. Martin B., für die Reiff-Gruppe als Geschäftsführer gearbeitet. Die gebuchte Anzeige ist laut Angabe der Reiff-Gruppe Teil deren Media-Mix (http://www.reiff.de/media-mix/  http://www.kanzlei77.de/team/ra-dr-martin-braun).

Dies bedeutet, dass hier tatsächlich ein Gesellschafter einer ehemaligen GmbH, welche zuvor Geschäftsbesorgerin einer Genossenschaft war, zu einem Großaktionär der umgewandelten und verschmolzenen e.optimum AG geworden ist. Dies ohne die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (und Weiteren) vollständig einzuhalten. Laut Veröffentlichung auf Hallo-Holstein.de wird Mitgliedern nun, fast 2 Jahre später, ein Erstattungsanspruch angeboten. Entsprechend ist dem Umwandlungsgesetz entsprechend davon auszugehen, dass diesen Mitgliedern der Widerruf gegen die Umwandlung unterstellt wird. Entsprechend sollen diese entschädigt werden. Diese Entschädigung hat lt. Umwandlungsgesetz ebenfalls anders abzulaufen, zumal die gesamte Verschmelzung so nicht rechtmäßig sein kann.

Wer die öffentlichen Informationen nachvollzieht, der erkennt eine Funk Immobilien Holding Verwaltungs GmbH (Neueintragung 09.05.2016, ehemalige Anschrift der e.optimum AG), welche sich vor kurzem gegründet hat, eine e.optimum Aktienholding GmbH (ehemalige Anschrift der e.optimum AG) und jedesmal den gleichen Investor und Namensverwandtschaften zu den Aufsichtsratmitgliedern der e.optimum AG. Außerdem ist aufgrund der Angaben bei dem 4. Teil der Aktien von einem Wert >12.000.000 Euro auszugehen. Dies bedeutet laut der Mitteilungen unter Bundesanzeiger.de ein Aktienwert von >24.000.000 Euro für den Investor, gemeinsam mit der e.optimum Aktienholding GmbH, deren Geschäftsführer dieser Investor ist.

Sucht man bei Google nach den wichtigsten Namen, dann findet man jede Menge Zusammenhänge. Zum Beispiel im Vorstand eines Tennisvereins (http://www.tc-bohlsbach.de/index.php/homepage/vorstand).

Sicherlich werden nun einige Leutchen versuchen diese Informationen hier löschen zu lassen. Aber es handelt sich um öffentlich nachvollziehbare und belegbare Informationen, man muss nur ein guter Puzzlespieler sein. Eine Wertung verkneife ich mir...
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Energiewende-Fan am 17. Juni 2016, 16:00:57
Ohhh, nun scheint es aber auf einmal sehr eilig mit der Hauptversammlung 2016 zu sein...insbesondere der Punkt 6 auf der Tagesordnung ist interessant...

www.Bundesanzeiger.de:


Zitat
"EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2016
 
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der e.optimum AG mit dem Sitz in Offenburg ein.

Wann:   Freitag, den 29. Juli 2016, 13.00 Uhr
    
Wo:   Hotel Mercure am Messeplatz
Schutterwälder Str. 1a
77656 Offenburg
    
WKN:   A12UME
Die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung wurde am 16.06.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Tagesordnung

....

Vielleicht ist das aber gar keine AG, vielleicht ist das in Wirklichkeit Manuel Neuer?  ;D

[Edit DieAdmin: Eintrag BA gekürzt. Bitte keine kompletten Artikel des Bundesanzeigers kopieren.]
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Energieanalyse am 17. Juni 2016, 16:33:31
Oha! Dann handelt es sich bei dem Wert sämtlicher Aktien nun um über 80.000.000 Euro (895.000 Anteile mal 93 Euro). Und ich dachte immer es geht nicht um Rendite...wurde doch so beworben, oder nicht?!  8)

Bevor das Ganze etwas mehr in die Öffentlichkeit gezogen wurde hatten doch 2 Aktionäre mehr als den 4.Teil der Aktien (Veröffentlichung Bundesanzeiger.de, 31.03.2016), wie kann dann jetzt ein Aktionär mehr als 95% der Aktien besitzen? Vorher wurden den ehemaligen Genossen "Erstattungsansprüche" von 50 Euro / Aktie mitgeteilt, jetzt hat sich das in kürzester Zeit fast verdoppelt  :o

Macht da denn nicht mal jemand etwas? Was ist mit der Staatsanwaltschaft, was ist mit Aufsichtsbehörden, wieso hat der Genossenschaftsverband das zugelassen? Ist das die grün-schwarze Wirtschaftspolitik in Baden-Württemberg?  >:(
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Energiewende-Fan am 17. Juni 2016, 18:03:12
Wie geht das eigentlich?! Am 31.12.2013 hatten die Mitglieder der Genossenschaft ein Geschäftsguthaben von 1.014.650,00 Euro. Dies entsprach 20.496 Geschäftsanteilen. Dann "verschmelzen" eine ehemalige GmbH, welche zuvor in eine AG umgewandelt wurde und ein negatives Jahresergebnis 2013 (in Millionenhöhe) in die Ehe mit eingebracht hatte, mit der Genossenschaft. Das heutige Stammkapital beträgt 895.000 Euro und es wurden 895.000 Anteile ausgegeben.

D. h. nach Adam Riese, dass die größere e.optimum eG mit der kleineren SGW-Enerige Consulting AG verschmolzen ist. Allerdings hatten die ehemaligen Genossenschaftsmitglieder an der neuen, verschmolzenen AG nur noch einen Gesamtanteil an den Geschäftsanteilen von <3%. Mehr als 97% wurde anderweitig ausgegeben, so dass das ehemalige Stimmenprinzip und -Gewicht der Genossen erheblich zum Nachteil verändert wurde.

In der bevorstehenden Hauptversammlung soll nun beschlossen werden, dass das Jahresergebnis mit einem Gewinn von mehr als 2.000.000 Euro nicht ausgeschüttet werden soll und dass sämtliche Aktien an die Hauptaktionärin übertagen werden sollen.

(Wer nicht weiß, wovon ich hier schreibe, der sollte sich die letzten 10 Einträge vorher genau durchlesen!)
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Energieanalyse am 21. Juni 2016, 20:30:10
Es scheint, als würde nun in Offenburg auf all die veröffentlichten Informationen reagiert...nun gibt es eine neue Einladung, zum 29.07.2016. (www.bundesanzeiger.de)

Der Clou ist nun aber, dass Mitglieder, nach dem die e.optimum AG denen vor kurzem nur 50 Euro anbieten wollte, ein Schreiben per E-Mail erhalten haben...mit folgendem Inhalt...

Zitat

Seite 1:

Information zum Treuhandverhältnis Ihre Mitglieder-Nr.:

Sehr geehrte ...,

im Zuge der im Jahre 2014 durchgeführten Verschmelzung hat sich Ihre Stellung als Mitglied der früheren e.optimum eG in die eines Aktionärs der e.optimum AG umgewandelt. Die Aktien werden seitdem vom Vorstand der e.optimum AG treuhänderisch verwaltet.



...

Aber warum nun diese Reaktion?

Liest man sich sämtliche Einträge und Details hier durch, dann fallen viele merkwürdige Details auf. Im Netz findet man noch jede Menge mehr. Ich denke, dass Unentschlossene sich an einen Anwalt wenden sollten. Der in dem Artikel ist sicherlich noch weiter im Thema (http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/e-optimum-AG-4907629)

Meine Meinung ist, es dürfte rechtlich nicht einwandfrei sein, dass eine Genossenschaft mit >1.000.000 Euro Kapital durch >20.000 Mitgliedsanteile, mit einer AG verschmilzt, danach das Stammkapital nur noch 895.000 Euro beträgt, dazu 895.000 Aktien ausgegeben werden (nach Adam Riese mit einem Wert von 1 Euro / Stück) und die größeren Mitgliedsanteile der Genossenschaft dann nur noch <3% der Aktien am Unternehmen erhält.

2 Jahre später sollen dann diese wenigen Anteile so zu sagen zwangsweise an eine Hauptaktionärin übertragen werden? Vielleicht sollte man auch die Mietverhältnisse hinterfragen, denn der Geschäftsführer der Großaktionärin ist auch an dem Sitz der AG beteiligt. Nach Karstadt und Schlecker wird man bei solchen Informationen schnell mal misstrauisch.

Das Wichtigste aber ist, dass die ehemaligen Mitglieder jetzt direkte Informationen per E-Mail erhalten, mit klarem Inhalt und Betreff, nach dem laut Inhalt sowieso nichts mehr geändert werden kann. Einladungen zu Mitgliedsversammlungen konnte die damalige Genossenschaft nicht versenden. Gleiches galt auch bezüglich klarer Benachrichtigungen zum Thema Verschmelzung.

[Edit DieAdmin: Eintrag BA gekürzt. Bitte keine kompletten Artikel des Bundesanzeigers kopieren.]
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Energiewende-Fan am 21. Juni 2016, 21:16:35
Es kommt noch besser!

Habe auch gerade so ein Schreiben bekommen, und dann noch kurz vor Deutschland-Spiel, wer macht denn so etwas?!

Da ich ja nun so zu sagen eingelesen bin, habe ich mal in alten Mailings zwischen mir und meinen e.optimum-Berater gestöbert. Die hatten demnach bereits in der ersten Woche nach der Verschmelzung, also nach der Mitgliederversammlung, neue Flyer, neue Verträge und ein neues Video.

Wow, so etwas dauert doch Wochen, wenn nicht sogar Monate. War ich denn nicht das einzige Mitglied, dass nichts davon wusste, dass eine Verschmelzung geplant war? Vielmehr taucht bei mir die Frage auf, wie lange war dieses "Konstrukt" geplant, und wer war involviert?

Na ja, immerhin bekommen die damaligen Mitglieder, also die heutigen Minderheitsaktionäre, Informationen, dass sie bald keine Aktionäre mehr sind, und dass man daran auch nichts mehr ändern kann. Hätte man das als Genossenschaftsmitglied rechtzeitig bekommen, wäre das alles sicherlich anders gelaufen.

Cool, erst wird einem das Stimmengewicht erheblich eingeschränkt, dann erfährt man lange nichts davon, dann versucht man eine Aktie im Wert von >90 Euro durch ein Anschreiben mit 50 Euro abzukaufen und dann bekommt man, der Fairness halber, so zu sagen als Ausgleich für den Sieg der Deutschen Mannschaft, einen Tritt mitgeteilt. Aber meiner außerordentlichen Kündigung, wegen zahlreichen Gründen, wollen sie nicht akzeptieren...Gott sei dank ist EM und es läuft gut für Deutschland, da werden sich manche vielleicht nur halb ärgern... ;)
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Energiewende-Fan am 22. Juni 2016, 08:32:55
Es kommt noch besser!

Habe auch gerade so ein Schreiben bekommen, und dann noch kurz vor Deutschland-Spiel, wer macht denn so etwas?!

Da ich ja nun so zu sagen eingelesen bin, habe ich mal in alten Mailings zwischen mir und meinen e.optimum-Berater gestöbert. Die hatten demnach bereits in der ersten Woche nach der Verschmelzung, also nach der Mitgliederversammlung, neue Flyer, neue Verträge und ein neues Video.

Wow, so etwas dauert doch Wochen, wenn nicht sogar Monate. War ich denn nicht das einzige Mitglied, dass nichts davon wusste, dass eine Verschmelzung geplant war? Vielmehr taucht bei mir die Frage auf, wie lange war dieses "Konstrukt" geplant, und wer war involviert?

Na ja, immerhin bekommen die damaligen Mitglieder, also die heutigen Minderheitsaktionäre, Informationen, dass sie bald keine Aktionäre mehr sind, und dass man daran auch nichts mehr ändern kann. Hätte man das als Genossenschaftsmitglied rechtzeitig bekommen, wäre das alles sicherlich anders gelaufen.

Cool, erst wird einem das Stimmengewicht erheblich eingeschränkt, dann erfährt man lange nichts davon, dann versucht man eine Aktie im Wert von >90 Euro durch ein Anschreiben mit 50 Euro abzukaufen und dann bekommt man, der Fairness halber, so zu sagen als Ausgleich für den Sieg der Deutschen Mannschaft, einen Tritt mitgeteilt. Aber meiner außerordentlichen Kündigung, wegen zahlreichen Gründen, wollen sie nicht akzeptieren...Gott sei dank ist EM und es läuft gut für Deutschland, da werden sich manche vielleicht nur halb ärgern... ;)

Ahh, jetzt ja...

Laut Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/E.optimum):

"Die e.optimum wurde im Jahr 2009 als Energie-Einkaufsgemeinschaft mit dem Ziel gegründet, durch Bedarfsbündelung, gemeinsamen Energieeinkauf und Optimierung des Energiemanagements, die Energiekosten der Mitglieder zu senken."

Hmmm, die Genossenschaft wurde ende 2010 gegründet. Danach hat man dann mit dem Genossenschaftsprinzip viele "Mitglieder" geworben und diese dann durch die Verschmelzung zu Kunden und "Miniaktionären" ohne Einfluss gemacht.

Für mich klingt das so, als wenn die Genossenschaft nur eine Art geplante Marketingstrategie war. Wer war denn bei der Genossenschaft 2010-2014 für Vertrieb und Marketing zuständig? Ich frage mich, ob diese Personen auch an den Aktien beteiligt worden sind. Und wenn ja, in welcher Größenordnung...
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Vertriebsengel am 22. Juni 2016, 12:02:52
Hallo...

Find ich super, dass mal was gegen das ganze "Konstrukt" gemacht wird. Ich bin auch Kundin, oder ehemaliges Mitglied, weil ich mal für einen Vertriebspartner von denen als Assistentin gearbeitet habe und das Konzept zu Zeiten der Genossenschaft auch wirklich noch einzigartig auf dem Strommarkt war.

Damals hat man uns auch erst nach Verschmelzung aufgeklärt, obwohl wir im Vertrieb tätig waren. Und, ich bin überrascht, wieso die nie Einladungen an die Mitglieder der Genossenschaft versendet haben. Das genossenschaftliche Prinzip war damals immer das A&O, sogar noch kurz vor der Verschmelzung. Es hieß  auf Anfrage meines Chefs sogar, dass natürlich alles so weiter läuft. "Never change a winning horse" hieß es noch kurz vor der Verschmelzung.

Nicht mal einen Monat später wurden dann die tollsten Informationen vermittelt, warum "die das dann am vergangenen Freitag so gemacht haben", damals am 15.08.14. Die Äußerung, "eine 180°-Wende vom Kommunismus zum Kapitalismus", kann ich immer noch gut erinnern. Meine außerordentliche Kündigung wurde mit einer Frist von 14 Monaten bestätigt, dabei wollte ich nie Kundin der e.optimum AG oder Aktionärin sein.
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: Vertriebsengel am 08. Juli 2016, 12:54:55
Ein Bekannter von mir ist relativ firm in diesen Bereichen. Er hat mir bestätigt, dass die Vorgaben des Umwandlungsgesetzes nicht eingehalten wurden. Man könne wohl die Mitgliederversammlung anfechten, in welcher die Beschlüsse gefasst wurden. Er meinte, so lange keiner etwas macht, bleibt alles wie es ist.  Man hätte aber wohl eine komfortable Frist dagegen etwas zu unternehmen.

Weiß jemand, was da genau passiert, wenn man das anfechtet? Die AG wird ja weiterhin bestehen, aber ohne die Bereiche der eG? Ist das dann wieder ein Verhältnis der Geschäftsbesorgung? Und was passiert mit den ehemaligen Vorständen der eG, werden die wieder eingesetzt? Oder wird eine Interimslösung benötigt? Was passiert mit den Bereichen des Strafrechts? usw., usw.
Titel: Re: e-optimum
Beitrag von: bolli am 13. November 2017, 13:29:23
Noch mehr ärgert mich, dass ÜBERHAUPT jemand soviel daran verdient, einen anderen " zu Bequatschen", woher dieser den Strom bezieht. Diese Provisionen, egal wer sie erhält, müssen dann von ALLEN Kunden finanziert werden. Es mag schwierige Fälle für die Beratung geben, wo so was gerechtfertigt ist, aber mit Sicherheit nicht bei jedem. Da könnte der Preis ganz bestimmt deutlich gesenkt werden, wenn man solche Kosten runterfahren würde.