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« Letzter Beitrag von Didakt am 25. März 2023, 13:05:59 »
Hallo @ berghaus, mit der Darlegung Ihrer weitestgehend authentischen Daten aus Ihrer Verbrauchskontrolle lässt sich ja schon eine einigermaßen aussagekräftige Vorab-Schlussrechnung für Ihre Gaslieferung erstellen. Die kommende Abrechnung des EVU wird davon wohl kaum erheblich abweichen. Das Ergebnis ist aus der nachstehenden Tabelle zu ersehen. Das stattliche Restguthaben spricht für sich und wirkt wie ein zinsloses Darlehen, das Sie E.ON generös gewährten. Der Umgang meines „Lieblingsversorgers“ aus grauer Vorzeit mit Ihnen als Kunden ist aus meiner Sicht ja an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Die Abzocke diente wohl in erster Linie der erfolgreichen Liquiditätssicherung, mit der Sie augenscheinlich ja auch einverstanden sind. Den hier im Forum immer wieder empfohlenen Grundsatz „Never f… the Hotline“ haben Sie leider nicht beherzigt. Ihr Warten auf eine Antwort zu Ihrer Frage der Verbrauchsprognose hätten Sie abkürzen können, wenn Sie schriftlich das Beschwerdemanagement von E.ON eingeschaltet und hilfsweise auf die Anrufung der SE hingewiesen hätten. Ich solchen Fällen habe ich mich damals immer erfolgreich an die Geschäftsleitung des Unternehmens gewendet. Die Antwort ließ dann nicht lange auf sich warten. Das zugesagte Musterschreiben habe ich Ihnen per PN übersandt. Das war’s nun mit meinem ausnahmsweisen Kurzbesuch im Forum. Ihnen alles Gute und freundliche Grüße nach Arnsberg.
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« Letzter Beitrag von EviSell am 25. März 2023, 08:42:18 »
@holdi411, das sind beispielsweise Flächenbrüter von der Firma BRUJA. Solch einen habe ich im Einsatz. Der Brüter wird das überstehen, aber meine Befürchtung dreht sich da um den Inhalt, dass mir die sich entwickelten Küken absterben. Das meine ich mit "verheerend". Kann ich nur hoffen, dass das Styropor solange das Brutklima aufrecht erhalten kann. Da kann also ein Schaden entstehen, den man nicht mit Geld beziffern kann (außer Technokraten, die können das.)
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« Letzter Beitrag von holdi411 am 24. März 2023, 19:16:20 »
Hallo EviSell,
zum Thema "Moderne Messeinrichtung":
Bei mir hat dieser Austausch im Dez. 2022 nur ca. 15-20 Min gedauert. Dein "Flächenbrüter" müsste das überstehen. Was aber ist ein "Flächenbrüter"?
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« Letzter Beitrag von berghaus am 24. März 2023, 15:51:12 »
@Didakt
Zitat: "Verwunderlich ist, ...."
Nein: Abgesehen davon, dass mir die Höhe der Abschläge solange egal ist, wie ich nicht erwarte, dass der Versorger ein "gewollter Pleitegeier" (wie z.B. BEV) ist und ich (nicht mehr) hinter jedem Zinspfennig bei der Anlage z.B. in Tagesgeld hinterherjage,
ergibt sich der Abschlag aus dem Preis ab 01.08.2022 (s. #12) bei 11 Abschlägen wie folgt:
30.000 x 0,135 + 220,44 = 4.270,44 € ./. 11 = 388,22 => 389 €
sag ich doch: "Das ist eine vernünftige Prognose!"
Was Sie in #12 nicht sehen können, ist, dass nicht nur E.ON, sondern auch mir die Preiserhöhung (ab 01.08.22) schon bekannt war, weil das Preiserhöhungsschreiben schon 11 Tage vor der Rechnung vom 25.06.22 mit 14.06.22 datiert.
Ich war bei meinem Widerspruchsschreiben gegen die Sept22Prognose (23.401 kWh) vom 23.02.23 (bisher ohne Antwort, Erinnerung 20.03.23) von 12 Monaten Abschläge ausgegangen und hatte rückwärts 32.945 kWh als E.ON-Prognose (im Juni) errechnet.
Die Abschläge: E.ON Juli - Dezember: 5 x 389, weil im Dezember keine Abbuchung E.ON Jan 389, Feb 389, März 155,39 ab April 311,13 (Goldgas ab April: 263 bei meiner Prognose 24.900)
Das E.ON-PrognoseAbschlagsschreiben vom 27.01.2023 ist insofern falsch und die errechneten Brems-Abschläge unrichtig, als am Ende des Schreibens erwähnt wird, dass für diese Berechnung die am 1. März geltenden Preise mit 19% Mehrwertsteuer /brutto 18,90/220,44(19%) statt 16,99/198,21(7%) zugrunde gelegt wurden.
Ob dies der (nicht von Menschen verursachte) Systemfehler ist, von dem eine freundliche Mitarbeiterin in einem einstündigen Gespräch (eigentlich in einem anderen meiner Betreungsfälle) sprach, weiß ich nicht. Sie sah auch ein, dass die Prognose von 23.401 kWh zu niedrig ist, wenn man 11.830 kWh an 146 Tagen auf 365 Tage = 29.575 kWh hochrechnet, und wollte es schon ändern.
Sie rief dann zurück und sagte, "schlechte Nachrichten" und dass die dafür zuständigen 'Kollegen' der Änderung nicht zugestimmt hätten (warum auch immer).
Ich bat dann dringend um überhaupt mal eine Antwort nach einem Monat.
berghaus 24.03.23
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« Letzter Beitrag von Didakt am 24. März 2023, 12:59:01 »
Hallo @ Adminin,
der Ordnung halber wäre es doch sicher zweckmäßig, die Beiträge dieses Threads ab # Frage 3 unter das Board „Gas (Allgemein) einzugliedern: Titel des neuen Threads „Gaspreisbremse“, eröffnet von @ berghaus.
Danke und freundliche Grüße.
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« Letzter Beitrag von Didakt am 24. März 2023, 12:46:38 »
@ berghaus
Ich habe die Zahlen nochmal kritisch beleuchtet. Aus dem im Juli 22 festgesetzten Abschlag von 389 € lässt sich eine für den Sept. 22 geltende anteilige realistische Verbrauchsprognose und daraus ableitend die Höhe der Dezember-Soforthilfe beim besten Willen nicht errechnen. Ausgehend von einem AP 8,66/GP 220,44, die dafür anzusetzen wären, käme dabei eine illusorische kWh-Menge für den Sept. 22 heraus.
Verwunderlich ist, dass Sie seinerzeit den festgelegten Abschlag von 389 € überhaupt hingenommen haben. Bei Annahme einer Verbrauchsprognose von 30.000 kWh und den genannten Preisen sowie 11 Monatsabschlägen wären nur gerundet 257 €/Mon fällig gewesen: 30.000 * 0,0866 = 2.598,00 € +220,44 € = 2.818,44 €/11 = 257 €. Bei späteren Preisanpassungen hätte dann der Abschlag peu a peu erhöht werden müssen.
Bedenken Sie bitte, dass die 80%-Regelung für die Berechnung der Soforthilfe unmaßgeblich ist. Der Gesetzesbeschluss dazu ist erst im Oktober/November 22 getroffen worden und tangiert nicht die anteilige Sept.-Verbrauchsprognose, sondern die Anwendung des Preisdeckels ab 01.01.2023.
Bei Unterstellung einer anfänglichen jährlichen Prognose von 30.000 kWh/12 = 2.500 kWh * 0,1213 € AP = 303,25 € + 16,52 € GP/Mon beliefe sich die Soforthilfe auf 319,77 €. Darüber Aufschluss geben wird nur die E:ON-Schlussrechnung. Darauf kann man in der Tat gespannt sein! Spekulationen sind momentan nicht zielführend.
Nochmal: Wieviel Abschläge haben Sie von Juli -Dez. 22 entrichtet. Vielleicht folgt noch eine eigene Schlussrechnung.
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« Letzter Beitrag von Watzl am 24. März 2023, 09:27:28 »
Hallo,
gibt es ein update zu ihren Fragen und zu dem, was nun inzwischen passiert ist?
H. Watzl
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« Letzter Beitrag von Watzl am 24. März 2023, 09:26:06 »
Hallo,
was ist nun geworden aus der ganzen Angelegenheit?
H. Watzl
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« Letzter Beitrag von Watzl am 24. März 2023, 09:22:51 »
Hallo,
wurde der Lieferant schon mal mit dieser Fragestellung konfrontiert?
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« Letzter Beitrag von EviSell am 24. März 2023, 08:38:58 »
Hallo holdi411,
nein, es ist kein Schreibfehler. Der Abschluss war vor etwa einen Monat. Inzwischen hat die SEV auch abgesenkt. Derzeit für denselben Tarif Arbeitspreis 39,42 Cent / kWh, Grundgebühr gleichbleibend. Ich geh - anhand der bisherigen Erfahrungen - davon aus, dass hier ein einheitlicher Preis für alle Kunden in dem Tarif und Netzgebiet gilt. Welcher das am Ende auch immer sein wird. Er wird zumindest nicht höher als bei Abschluss liegen.
Inzwischen habe ich auch wegen den Auswirkungen der Strompreisbremse einen neuen Abschlagsplan erhalten mit gesenkten Abschlag. Ob der darin angegebene 80%-Verbrauch auch abgesegnet vom Netzbetreiber ist, vermag ich dem Schreiben nicht zu entnehmen. Er errechnet sich zumindest aus dem beim Wechsel angegebenen Jahresverbrauch.
Als ob das ganze nicht schon kompliziert genug ist, kriegen wir am Montag eine "Moderne Messeinrichtung". Der alte Zähler wird ausgebaut. Ich hoffe, dass der Strom da nicht zu lang abgestellt ist. Nach Rückfrage beim Netzbetreiber soll das ganze max. 15 Minuten dauern. Na hoffentlich. Ich hab den Flächenbrüter an. Da hat ein längerer Ausfall u.U. verheerende Wirkung.
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