Forum des Bundes der Energieverbraucher

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Vertragliches / Re: Gasvertrag kündigen kosten der Abholung?
« Letzter Beitrag von Nia am 29. März 2025, 23:44:49 »

Wie finde ich denn gute und günstige Anbieter?

Hast du denn mal eine Suchmaschine bemüht?  ;)

Ich habe so gleich mehrere gefunden, die ihre Preise tagesaktuell auf ihrer Homepage veröffentlichen. Alles andere finde ich auch nicht mehr zeitgemäß.
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Vertragliches / Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot
« Letzter Beitrag von Devildriver85 am 25. März 2025, 16:14:59 »
Hallo,

Ich denke die meisten kennen diesen Bericht
https://www.test.de/Fluessiggas-So-kommen-Sie-aus-der-Tankfalle-5124366-5127114/

Ist schonmal jemand gegen diese bei Vertragsabschluss unbekannten Kosten vorgegangen?

Mein Tank wurde 2021 für 150€ geliefert, eine Abholung soll nun 335€ + eventuelles abpumpen falls erforderlich usw.
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Der Flüssiggas-Tank / Kauf Flüssiggastank Kosten
« Letzter Beitrag von Devildriver85 am 24. März 2025, 16:47:47 »
Hallo,

Da die Preise anscheinend alle sehr geheim sind sei es nun Gaspreise oder Tankpreise.

Was darf denn ein Flüssiggastank in meinem Fall 2700L Kosten?
Was sind reguläre Kosten für Transport und Aufstellung?
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Vertragliches / Re: Gasvertrag kündigen kosten der Abholung?
« Letzter Beitrag von Devildriver85 am 24. März 2025, 13:46:10 »
Vielen Dank für die Antwort, und Entschuldigung für die späte Rückantwort, irgendwie habe ich keine Benachrichtigung bekommen...

Irgendwie ist dieser ganze Gashandel eine ganz komische Geschichte, Preise bekommt man alle nur per Nachfrage, ob es jetzt Gaspreise oder Tankpreise sind.

Wie finde ich denn gute und günstige Anbieter?

Ein paar Gaspreise bekommt man ja noch bei der Brennstoffbörse sonst wäre ich wahrscheinlich nie auf den Vergleich gekommen.

Wahrscheinlich muss ich jetzt einmal in dem sauren Apfel beißen, aber da kommt schon gut etwas zusammen 😱
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Prüfung ohne Auftrag?
« Letzter Beitrag von Watzl am 21. März 2025, 09:33:53 »
Gute Entscheidung !!!!!!!!!!!!!!!!!!! 8) 8)
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Vertragliches / Miettank und Liefervertrag: Firma kann nicht liefern
« Letzter Beitrag von Watzl am 21. März 2025, 09:30:39 »
Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen hat mich jemand angerufen und um Hilfe gebeten.

Dieser Jemand hat einen Tankvertrag (Miete und Gaslieferung) und ärgert sich seit Jahren, weil er immer mehr fürs Gas bezahlen muss als ich.

Nun gibt es ein Problem:

Der Vertraglieferant kann NICHT liefern.

Lösung:
Er hat den Vertrag gekündigt, stellt den Vertragstank an die Gehsteigkante und kauft sich einen eigenen Tank

Gute Lösung, wie ich finde

H. Watzl





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Vertragliches / Re: Gasvertrag kündigen kosten der Abholung?
« Letzter Beitrag von Watzl am 21. März 2025, 09:21:41 »
Hallo,

kaufen sie sich einen EIGENEN Tank und beenden sie damit den Ärger, den sie jetzt haben oder künftig haben werden.

"Im Vertrag würde drin stehen sollte ein anderer Anbieter günstiger sein soll man sich mit denen in Verbindung setzen entweder die machen den selben Preis oder man Darf sich von dem anderen beliefern lassen."

Diese Vertragklausel klingt gut

ABER

Sie bekommen von keinem anderen Anbieter einen Gaspreis genannt, wenn sie einen Tank gemietet haben.
WESHALB?
Weil der anderen Anbieter bei einem Vertragstank sie gar nicht bedanken darf. Und das wird er auch tunlichst unterlassen, wenn sie ihm nicht nachweisen können, dass der Tank ihr EIGENTUM ist.

Also warum erst zwei Jahre mieten und dann kaufen?

Tanks können sie überall, z. B. auch bei freien Händlern kaufen und der muss nicht teuerer sein als das Angebot, das ihnen vorliegt.


"Die Rückholkosten von Westfalen Schrecken mich gerade noch ein wenig ab diese betragen wohl aktuell 335€ zzgl Steuern.was natürlich vorher im vertrag nicht so angegeben war"

Ist diese Tatsache nicht allein Grund genug, einen größtmöglichen Bogen um diesen Anbieter zu machen.

FAZIT:

Kaufen sie sich einen eigenen Tank und tanken dann bei freien Händler und sie werden immer einen günstigeren Preis für das Gas erhalten. Evt. können sie sich mit anderen Gaskunden zusammenschließen und gemeinsam bestellen.

Wir machen das seit 20 Jahren so:

Einer der Gruppe meldet sich, weil er tanken möchte.
Dann geht eine email-Abfrage an alle.
Der Gaspreis wird dann abgefragt und dann eine Sammelbestellung bei einem Lieferanten abgegeben.

Jeder, der in der Sammelliste steht, erhält eine Lieferung und eine eigene Rechnung so als hätte er nur alleine bestellt.

Guten Erfolg und...... Finger weg von einem Mietkauf, einer Tankmiete oder wie immer das bezeichnet wird

H. Watzl
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Vertragliches / Gasvertrag kündigen kosten der Abholung?
« Letzter Beitrag von Devildriver85 am 20. März 2025, 20:18:51 »
Guten Abend,

Nachdem mir Westfalen letztens einen Gaspreis von 1,01€ Pro Liter angezeigt hatte und Vergleichbare Anbieter zur Zeit bei 76Cent/L waren spiele ich immer mehr mit dem gedanken den Vertrag bei Westfalen zu kündigen.

Aktuell Schwanke ich aber noch zwischen einem Kauf und einer neuen Miete.
Ein anderer Anbieter bietet mir an 50€ Miete, 80€ Wartung Kaufoption nach 2Jahren (Miete wird angerechnet) Im Vertrag würde drin stehen sollte ein anderer Anbieter günstiger sein soll man sich mit denen in Verbindung setzen entweder die machen den selben Preis oder man Darf sich von dem anderen beliefern lassen.

Kaufpreis des Tanks wären 1900€

Die Rückholkosten von Westfalen Schrecken mich gerade noch ein wenig ab diese betragen wohl aktuell 335€ zzgl Steuern.was natürlich vorher im vertrag nicht so angegeben war.

Was denkt ihr darüber?
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Heizen / Re: Aussage von Installateur richtig?
« Letzter Beitrag von GeorgeXIII am 28. Februar 2025, 08:25:42 »
Es könnte tatsächlich effizienter sein, einen kleineren Boiler anzuschaffen, der deinen Bedürfnissen besser entspricht. Eine genauere Berechnung der Kosten und des Energieverbrauchs kann ein Fachmann vor Ort vornehmen, der die spezifischen Gegebenheiten berücksichtigt.

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energis / Immer Probleme mit ENERGIS GmbH Saarbrücken
« Letzter Beitrag von Spainventure am 14. Februar 2025, 13:18:32 »
Wir haben am 11.12.2023 unseren Stromlieferanten gewechselt und zeitgleich einen zweiten Stromzähler, der bei uns im Haus verbaut war, stilllegen lassen (siehe erstes Bild).

Diese Kündigung wurde uns sowohl per E-Mail als auch per Brief schriftlich bestätigt, und wir waren in der Hoffnung, mit diesem schrecklichen Anbieter nie wieder zu tun haben zu müssen.

Tja, weit gefehlt!

Wir haben damals zeitweilig im europäischen Ausland gelebt und nur unregelmäßig unseren Briefkasten leeren lassen. Umso größer war die Überraschung, als wir im Januar plötzlich ein Willkommensschreiben der Energis in unserem Briefkasten fanden, in dem wir als Neukunden begrüßt wurden. 😳

Ich habe sofort per E-Mail reklamiert und mitgeteilt, dass wir keine Belieferung mehr durch die ENERGIS GmbH wünschen und dass der Stromzähler bereits seit einiger Zeit nicht mehr in Betrieb ist. Nach diversen telefonischen Rückfragen und etlichen E-Mails kehrte zunächst Ruhe in die Angelegenheit ein, und wir dachten, dieses Thema endlich ad acta legen zu können.

Im Juli sind dann unsere Schwiegereltern bei uns eingezogen, und jetzt ratet mal, was passiert ist… Plötzlich bekommt mein Schwiegervater Rechnungen von ENERGIS – ohne jemals einen Vertrag über die Belieferung mit Strom an seinem neuen Wohnort abgeschlossen zu haben. Wir mussten uns also erneut mit ENERGIS auseinandersetzen und haben darauf hingewiesen, dass keinerlei Vertragsabschluss zwischen unseren Schwiegereltern und dem Versorger existiert.

Nach einigem Hin und Her zeigte sich ENERGIS schließlich einsichtig und stornierte die Rechnungen „kulanterweise“. Allerdings wurden wir dann plötzlich für die aufgelaufenen Abschlagszahlungen von Januar bis Juli (vor dem Einzug der Schwiegereltern) abgemahnt.

Zu diesem Zeitpunkt waren wir bereits über ein Jahr glückliche Kunden von Tibber und bezahlten dort regelmäßig unsere Stromrechnungen.

Sämtliche weitere Versuche, diesen Sachverhalt per Telefon oder E-Mail zu klären, verliefen bis heute erfolglos. Inzwischen wurde sogar ein schmieriges Inkassounternehmen (Atriga GmbH) mit der Eintreibung der Abschlagszahlungen für nicht gelieferten Strom beauftragt. 🤬

Aus dem Schreiben von Atriga:

<schnipp>
> Des Weiteren überreichen wir das Begrüßungsschreiben unseres Mandanten sowie Zahlungserinnerungen. Aus dem Begrüßungsschreiben ist
> ebenfalls ersichtlich, ab wann die Belieferung in der Grundversorgung erfolgt ist.

> Soweit Sie den Abschluss eines Energieliefervertrags mit unserem Mandanten als Grundversorger bestreiten, so informieren wir Sie dahingehend,
> dass ein Energieliefervertrag in der Grundversorgung nicht nur durch ausdrückliche (schriftliche) Erklärung gegenüber dem Lieferanten zustande
> kommen kann. Bereits lediglich schlüssiges (konkludentes) Verhalten kann einen Vertragsschluss begründen.

> In dem Bereitstellen der Energie (Strom/Gas) liegt in diesem Fall das Vertragsangebot des Energielieferanten (sog. Realofferte).

> Der Kunde kann dieses Vertragsangebot allein durch schlüssiges Verhalten annehmen und damit den Vertrag abschließen. Hierfür genügt
> beispielsweise das erstmalige Einschalten des Lichts in einer neuen Wohnung.
</schnapp>

Ich möchte an dieser Stelle jeden vor den unseriösen Geschäftspraktiken von ENERGIS und Atriga warnen! Wir werden hier sicherlich auch gerichtlich gegen ENERGIS vorgehen.

Allein die Zeit, die für die zahlreichen Telefonate und Schriftwechsel draufgegangen ist, summiert sich auf unzählige Stunden – ganz zu schweigen von den vielen schlaflosen Nächten, die uns diese Angelegenheit bereitet hat.
Leider war dies nicht die einzige unschöne Situation mit ENERGIS.

Auf unsere Rückforderung der für den anderen Zähler zu viel gezahlten Abschläge – rund 4.000 Euro – mussten wir fast ein halbes Jahr warten! Erst nach endlosem Hin und Her wurde uns unser zuviel gezahltes Geld endlich zurückerstattet.

Macht um ENERGIS einen riesigen Bogen, wenn ihr könnt! Andere Anbieter sind nicht nur günstiger, sondern arbeiten mit Sicherheit auch deutlich seriöser.



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