Forum des Bundes der Energieverbraucher

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energis / Immer Probleme mit ENERGIS GmbH Saarbrücken
« Letzter Beitrag von Spainventure am 14. Februar 2025, 13:18:32 »
Wir haben am 11.12.2023 unseren Stromlieferanten gewechselt und zeitgleich einen zweiten Stromzähler, der bei uns im Haus verbaut war, stilllegen lassen (siehe erstes Bild).

Diese Kündigung wurde uns sowohl per E-Mail als auch per Brief schriftlich bestätigt, und wir waren in der Hoffnung, mit diesem schrecklichen Anbieter nie wieder zu tun haben zu müssen.

Tja, weit gefehlt!

Wir haben damals zeitweilig im europäischen Ausland gelebt und nur unregelmäßig unseren Briefkasten leeren lassen. Umso größer war die Überraschung, als wir im Januar plötzlich ein Willkommensschreiben der Energis in unserem Briefkasten fanden, in dem wir als Neukunden begrüßt wurden. 😳

Ich habe sofort per E-Mail reklamiert und mitgeteilt, dass wir keine Belieferung mehr durch die ENERGIS GmbH wünschen und dass der Stromzähler bereits seit einiger Zeit nicht mehr in Betrieb ist. Nach diversen telefonischen Rückfragen und etlichen E-Mails kehrte zunächst Ruhe in die Angelegenheit ein, und wir dachten, dieses Thema endlich ad acta legen zu können.

Im Juli sind dann unsere Schwiegereltern bei uns eingezogen, und jetzt ratet mal, was passiert ist… Plötzlich bekommt mein Schwiegervater Rechnungen von ENERGIS – ohne jemals einen Vertrag über die Belieferung mit Strom an seinem neuen Wohnort abgeschlossen zu haben. Wir mussten uns also erneut mit ENERGIS auseinandersetzen und haben darauf hingewiesen, dass keinerlei Vertragsabschluss zwischen unseren Schwiegereltern und dem Versorger existiert.

Nach einigem Hin und Her zeigte sich ENERGIS schließlich einsichtig und stornierte die Rechnungen „kulanterweise“. Allerdings wurden wir dann plötzlich für die aufgelaufenen Abschlagszahlungen von Januar bis Juli (vor dem Einzug der Schwiegereltern) abgemahnt.

Zu diesem Zeitpunkt waren wir bereits über ein Jahr glückliche Kunden von Tibber und bezahlten dort regelmäßig unsere Stromrechnungen.

Sämtliche weitere Versuche, diesen Sachverhalt per Telefon oder E-Mail zu klären, verliefen bis heute erfolglos. Inzwischen wurde sogar ein schmieriges Inkassounternehmen (Atriga GmbH) mit der Eintreibung der Abschlagszahlungen für nicht gelieferten Strom beauftragt. 🤬

Aus dem Schreiben von Atriga:

<schnipp>
> Des Weiteren überreichen wir das Begrüßungsschreiben unseres Mandanten sowie Zahlungserinnerungen. Aus dem Begrüßungsschreiben ist
> ebenfalls ersichtlich, ab wann die Belieferung in der Grundversorgung erfolgt ist.

> Soweit Sie den Abschluss eines Energieliefervertrags mit unserem Mandanten als Grundversorger bestreiten, so informieren wir Sie dahingehend,
> dass ein Energieliefervertrag in der Grundversorgung nicht nur durch ausdrückliche (schriftliche) Erklärung gegenüber dem Lieferanten zustande
> kommen kann. Bereits lediglich schlüssiges (konkludentes) Verhalten kann einen Vertragsschluss begründen.

> In dem Bereitstellen der Energie (Strom/Gas) liegt in diesem Fall das Vertragsangebot des Energielieferanten (sog. Realofferte).

> Der Kunde kann dieses Vertragsangebot allein durch schlüssiges Verhalten annehmen und damit den Vertrag abschließen. Hierfür genügt
> beispielsweise das erstmalige Einschalten des Lichts in einer neuen Wohnung.
</schnapp>

Ich möchte an dieser Stelle jeden vor den unseriösen Geschäftspraktiken von ENERGIS und Atriga warnen! Wir werden hier sicherlich auch gerichtlich gegen ENERGIS vorgehen.

Allein die Zeit, die für die zahlreichen Telefonate und Schriftwechsel draufgegangen ist, summiert sich auf unzählige Stunden – ganz zu schweigen von den vielen schlaflosen Nächten, die uns diese Angelegenheit bereitet hat.
Leider war dies nicht die einzige unschöne Situation mit ENERGIS.

Auf unsere Rückforderung der für den anderen Zähler zu viel gezahlten Abschläge – rund 4.000 Euro – mussten wir fast ein halbes Jahr warten! Erst nach endlosem Hin und Her wurde uns unser zuviel gezahltes Geld endlich zurückerstattet.

Macht um ENERGIS einen riesigen Bogen, wenn ihr könnt! Andere Anbieter sind nicht nur günstiger, sondern arbeiten mit Sicherheit auch deutlich seriöser.



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Der Flüssiggas-Tank / Re: Prüfung ohne Auftrag?
« Letzter Beitrag von Nia am 05. Februar 2025, 13:31:57 »
Hallo, danke der Nachfrage.

Keine weitere Entwicklung mehr - ich bin bei diesem unseriösen Anbieter raus und nun Kundin auf dem freien Markt  :)
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Prüfung ohne Auftrag?
« Letzter Beitrag von Watzl am 03. Februar 2025, 10:42:26 »
Hallo Nia,

gibt es eine Entwicklung in der Sache?

H. Watzl
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Kosten für einen Wartungsvertrag bei einem Nutzungsbehälter
« Letzter Beitrag von Watzl am 03. Februar 2025, 10:41:03 »
Hallo,

"....TÜV-Prüfung des Behälters (alle 10 Jahre), Äußere Prüfung des Behälters (alle 2 Jahre), Tausch Sicherheitsventil, Tausch Inhaltsanzeige, Tausch Druckanzeige, Tausch Gasentnahmeventil, Tausch Flüssigentnahmeventil, Ganzlackierung / Nachrüstung einer KKS-Anlage (sollte der Behälter rosten)... ) "


Fragen sie nach, ob bei den genannten Arbeiten sowohl die Arbeit (Arbeitszeit + Arbeitsleistund) als auch die Ersatzteile ingegriffen sind.

Was hier nicht geannt ist, ist der Druckminderer oben auf dem Tank. Das ist mitunter das teuerste Teil.

Fragen sie auch hier nach, ob das in der Wartung (Arbeitsleistung + Ersatzteil) enthalten ist.



Evtl. bekommen sie die Antwort NEIN.

Dann fragen sie nach, weshalb das so ist und sie erhalten vielleicht die Antwort, dass sie diesen Druckminderer seinerzeit gekauft haben und dieser also ihr Eigentum ist und nicht Gegenstand der Wartung.

Bitte wieder melden.

Danke


H. Watzl
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Hallo Herr Watzl,

leider habe ich keinen Kontakt zu anderen Flüssiggasnutzern. Daher wollte ich versuchen über diese Anfrage im Forum ein Art "Marktüberblick" zu Wartungsverträgen zu bekommen. So etwas wäre doch bestimmt für alle Flüssiggasbezieher interessant.

Es ist mir klar, dass mein Anliegen eine Art Kampf David gegen Goliath ist aber bei der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung, bin ich gezwungen zu versuchen auch für kleine Beträge zu kämpfen (verbal, ggf. juristisch)

Den Begrif "all inclusiv" habe ich benutzt aufgrund des Inhalts einer pauschalen E-Mail von P-Gas (die wohl jeder erhält der eine Preiserhöhung ablehnt, per Vertrag soll eine Preisanpassung "verhandelt" werden). Ich wusste bis dahin auch nicht welche konkreten Leistungen mein Wartunsvertrag enthält. In dem ursprünglichen Dokument aus den 90er Jahren stehen keine Details.

Folgendes wurde mir u. a. nach meinem Widerspruch mitgeteilt:

"Selbstverständlich können wir nachvollziehen, dass eine Preiserhöhung nicht erfreulich für Sie ist. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, Ihnen die nachstehenden Informationen zukommen zu lassen…
Folgende Service- und Reparaturleistungen sind in Ihrem Vertrag inklusive:
TÜV-Prüfung des Behälters (alle 10 Jahre), Äußere Prüfung des Behälters (alle 2 Jahre), Tausch Sicherheitsventil, Tausch Inhaltsanzeige, Tausch Druckanzeige, Tausch Gasentnahmeventil, Tausch Flüssigentnahmeventil, Ganzlackierung / Nachrüstung einer KKS-Anlage (sollte der Behälter rosten)... ) 

Die Rohrleitungsprüfung alle 10 Jahre ist nicht enthalten. Die Kosten musste ich selber tragen, weil die Leitung mir gehört und nicht P-Gas. Ansonsten kann ich mich nicht erinnern, jemals etwas anders als Gas und Wartungsvertragspauschale zahlen zu müssen.

Viele Grüße                           
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Prüfung ohne Auftrag?
« Letzter Beitrag von Watzl am 29. Januar 2025, 10:42:53 »
Hallo,

Frage:

Haben sie inzwischen eine STORNORECHNUNG bekommen?

Die Firma hat ihnen eine Rechnung gestellt und damit taucht diese Rechnung in deren Büchern auf.
Um sie dort auch richtig einzuordnen muss man ihnen einen sog. Stornorechnung stellen.

H. Watz
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Kosten für einen Wartungsvertrag bei einem Nutzungsbehälter
« Letzter Beitrag von Watzl am 29. Januar 2025, 10:31:26 »
Hallo hier im Forum,

haben sie Kontakt zu anderen P-Gas-Nutzern?
Wenn dort andere Zahlen bei der Erhöhung zu finden sind, dann macht es Sinn, sich mit diesem Lieferanten auseinanderzusetzen und zu meckern wegen Ungleichbehandlung.

Wenn nicht, dann...

können sie schreiben, schreiben, schreiben,....

einen Anwalt einschalten, der die Sache hinsichtlich "Wucher" überprüft (Anwalt aber nur bei bestehender Rechtsschutzversicherung, die diesen Fall übernimmmt!)

"all inclusive WARTUNGSVERTRAG":
das heißt nicht automatisch, dass auch die Teile, die ersetzt werden müssen kostenlos sind.

Der Druckminderer ist defekt - wer bezahlt diesen?
Der Füllstutzen ist nicht in Ordnung - wer bezahlt diesen?
Die Füllstandsanzeige hängt und muss ersetzt werden - wer bezahlt diesen?
Der Tank muss für eine Maßnahme abgepumpt und dann wieder befüllt werden - wer bezahlt diesen?

Die Lohnkosten - wann und in welchem Umfang werden diese durch den Vertrag gedeckt?

Oder eine andere Fragestellung: welche Kosten bleiben an ihnen hängen außer denen, die sie für das Gas zu bezahlen haben?



Also:
Was genau wird von diesem "all inclusive WARTUNGSVERTRAG" abgedeckt?

Klären sie das bitte und melden sie sich dann wieder

H. Watzl


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Hallo,
ich bin neu hier im Forum, daher erst einmal beste Grüße an alle!

Leider wird der Service bei meinem Flüssiggaslieferanten immer schlechter – keine Erreichbarkeit, keine individuellen Antworten – daher wolle ich es hier probieren Informationen zu bekommen.

Ich habe auf dem Grundstück einen oberirdischen 4800 ltr Tank von Progas mit einem Nutzungs- und Wartungsvertrag.

Das war alles soweit OK, nur habe ich im Dezember 24 ein Schreiben erhalten, dass die Wartungsgebühr von 95,- Euro auf 152,- Euro pro Jahr angehoben wird. Es ist mir klar, dass alles teurer wird und der Preis aus dem letzten Jahrhundert (ursprünglich 180,- DM pro Jahr) erhöht werden muss, nur eine Erhöhung um 60% ist doch etwas extrem und schockierend :-\.

Aber was sagen die Forumsleser zu der absoluten Höhe der Wartungsgebühr? Liegt die im Rahmen des Üblichen? Oder weit darüber? Es wäre sehr hilfreich für mich, die Gebühren anderer Tanknutzer zu erfahren, damit ich weiß, ob es sich lohnt gegen die Preiserhöhung etwas zu unternehmen. Es ist ein „all inclusive“ Wartungsvertrag. Laut Angaben von Progas sind alle Prüfungen (alle 2 Jahre Transgas/ alle 10 Jahre TÜV-Nord), der Tausch div. Ventile und Anzeigeinstrumente, sowie die Lackierung und falls erforderlich KKS-Anlage enthalten.

Zur Form des Wartungsvertrages bzw. der Rechnung habe ich noch eine Frage, aber ich denke, es ist besser wenn ich dazu ein zweites Thema eröffne.
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Der Flüssiggas-Tank / Re: Prüfung ohne Auftrag?
« Letzter Beitrag von Nia am 09. Januar 2025, 11:46:53 »
Zitat
Wenn hier so wenig los ist, dann liegt es vielleicht daran, weil...

.... gerade kein Bedarf besteht, da die Flüssiggaswelt in Ordnung ist

Hoffen wir, dass es daran liegt  :)

Allen ein frohes neues Jahr.
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Strom (Allgemein) / Direkte Beschaffung von Strom von Erzeugern für bestimmte Brennstoffe
« Letzter Beitrag von Akshay am 31. Dezember 2024, 11:12:39 »
Sehr geehrte Experten,

Ich arbeite derzeit an meiner Abschlussarbeit, die sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Strombeschaffung durch Energieunternehmen beschäftigt. Über die Nutzung von Handelsplattformen hinaus interessiert mich insbesondere, ob es für einen Lieferanten in Deutschland möglich ist, direkt mit Stromerzeugern in Verbindung zu treten, um eine Lieferung für bestimmte Brennstoffe wie Kohle oder Erdgas zu sichern.

Ist es üblich, dass Lieferanten direkte Verträge mit Erzeugern für solche Vereinbarungen abschließen?
Gibt es spezifische regulatorische, logistische oder wirtschaftliche Aspekte, die solche direkten Vereinbarungen in Deutschland beeinflussen?
Gibt es Beispiele oder Fallstudien für die praktische Anwendung solcher Beschaffungsmethoden?
Ihre Erkenntnisse oder Empfehlungen zu weiteren Ressourcen wären für meine Forschung von großem Nutzen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Ihr Fachwissen!

Mit freundlichen Grüßen,
Akshay Mate
(HTW Berlin)
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