@colonia,
hier ein Auszug der Pressemitteilung der BIFEP bezgl. neuem Tarif \"Optimo Fix\" und Gaspreiserhöhung der RWE Rhein-Ruhr in der Region um Bad Kreuznach:
Rechtzeitig zur kommenden Heizperiode erhöhen die RWE Rhein-Ruhr die Gaspreise. Der Preis steigt zum 1. September 2008 um unglaubliche 32% im Tarif „Optimo Maxi“ (Sonderpreisregelung) beim Arbeitspreis, der Grundpreis bleibt gleich. Dies ist die höchste der BIFEP bekannte Preissteigerung hier in unserer Region. Die Preissteigerung hält die BIFEP für nicht billig. Die Schere zwischen dem Grenzübergangspreis und den Kundenverkaufspreisen geht damit weiter auseinander. Die Gewinne der Gasversorger, die RWE ist einer der 4 Oligopole in Deutschland, werden kräftig erhöht, die Kunden dagegen weiter kräftig abgezockt.
Gleichzeitig führen die RWE Rhein-Ruhr ein neues Tarifkonzept ein, den Tarif „Optimo Fix“. Die RWE bietet mit diesem Tarif einen Festpreis bis zum 30.8.2011 an. Der Kunde schließt mit dem RWE somit einen Vertrag mit ausgehandelten Preisen ab. Mit diesem Vertrag „Optimo Fix“ gelten nicht die üblichen GasGVV und auch nicht die AVBGasV, da diese gemäß den AGB nicht wirksam in den Vertrag einbezogen sind.
Bei den AGB für den neuen Tarif „Optimo Fix“ möchte die BIFEP auf zwei weitere Punkte besonders kritisch hinweisen.
Unter Punkt 9.1 der AGB steht wörtlich: „Ändern sich die Preise, können die nach der Preisänderung anfallenden Abschläge entsprechend angepasst werden“ Der Satz lässt rein rechtlich Preisänderungen zu, obwohl eine Preisänderung bei dem Fixpreisvertrag ja eben nicht möglich sein soll. Das dies sich nur auf Änderungen, wie unter Punkt 6 beschrieben, bezogen sein sollen, steht aber da eben nicht.
Der Punkt 11: „Darf die RWE Rhein-Ruhr den Vertrag ändern?“ ist höchst interessant. Es steht nämlich da wörtlich: „RWE Rhein-Ruhr kann diesen Vertrag ändern oder neu fassen, um ihn an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen…“ Hier ist das bekannte Hintertürchen, um auch einen solchen Vertrag zu lösen und zu ändern.
Es möge jeder Verbraucher die AGB selbst kritisch lesen und bewerten, bevor er einen solchen Vertrag „Optimo Fix“ abschließt. Ferner macht die BIFEP auf einen Fehler der Internetseite der RWE Rhein-Ruhr aufmerksam. Bei dem Tarif „Optimo Maxi“ sind die AGB des Tarif „Optimo Fix“ verlinkt; die AGB des Tarif „Optimo Maxi“ können nicht gefunden werden.
Richtig ist, dass der Sondertarif „Optimo Fix“ Einsparungen gegenüber dem Tarif „Optimo Maxi“ bringt. Bei angenommenen jährlichen Preissteigerungen von 10% im Tarif „Optimo Maxi“ in 2009 und 2010 ergibt sich bei einem Bezug von jährlich 20.000 kWh und 10 KW Kesselleistung eine Einsparung nach 3 Jahren von 280,56 €, bei einem Bezug von jährlich 40.000 kWh und 20 KW Kesselleistung eine Einsparung nach 3 Jahren von 839,58€.
Es empfiehlt sich jedoch Widerspruch nach § 315 BGB und § 307 BGB mit Musterbrief gegen die unbilligen Preiserhöhungen von 32 % zum 1.9.2008 einzulegen. Weiter sind die Abschläge zu kürzen und eigene Jahresrechnungen zu erstellen.