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Autor Thema: zu hohe festgesetzte Abschläge rechtens ?  (Gelesen 3688 mal)

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Offline krischy2008

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zu hohe festgesetzte Abschläge rechtens ?
« am: 17. Juli 2008, 18:33:33 »
Hallo,

ich beteilige mich schon seit Jahren am Widerstand gegen die Gasag-Preise. Jahrelang hielt die Gasag auch still und hat meine Kürzungen widerstandslos akzeptiert.
Im letzten Jahr veränderte sich das Verhalten:
Ich bekam mit der Jahresabrechnung wesentlich überhöhte Abschlags-\"Vorschläge\". Ich habe nach meiner Rechnung die Abschläge gekürzt, dieses auch der Gasag mitgeteilt und nur meine errechneten Abschläge überwiesen.
Regelmäßig bekam ich Mahnungen mit Mahngebühren. Ich habe jedesmal auf diese Mahnungen reagiert und gebeten, mir die rechtliche Grundlage für überhöhte Abschläge mitzuteilen.

Nun kam die Jahresabrechnung:
Mein Verbrauch war so gering, daß ich blöderweise trotzdem noch zuviel gezahlt habe und nun nur noch 1,xx EURO übrig sind, die ich der Gasag überweisen soll.

Die neuen Abschläge, die die Gasag mir vorschlägt, liegen noch deutlich unter meinem gezahlten Abschlag, d.h. ich hatte mit meinen Einwänden gegen die viel zu hohen Abschläge recht.
Trotzdem hat die Gasag die Mahngebühren einfach einbehalten sowie den Betrag, den ich über die letzten Jahre hindurch nach meiner Rechnung gekürzt hatte.

Ich werde nach Ihrem Musterbrief auf dieser Seite vorgehen, den zurückbehaltenen Betrag zurückfordern, und wenn das Geld nicht kommt, dieses vom nächsten Abschlag abziehen.

Aber ich habe trotzdem die Frage:
Kann die Gasag einfach Phantasie-Abschläge festsetzen, die mit dem wirklichen Verbrauch nichts zu tun haben? Sind dann, wenn - wie hier - die vollkommene Überhöhung erwiesen ist, die Mahngebühren rechtens?

Ich hoffe, jemand hat Lust, mir zu antworten.

Vielen Dank!

Offline bjo

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zu hohe festgesetzte Abschläge rechtens ?
« Antwort #1 am: 17. Juli 2008, 18:53:24 »
Zitat
Original von krischy2008
Ich werde nach Ihrem Musterbrief auf dieser Seite vorgehen, den zurückbehaltenen Betrag zurückfordern, und wenn das Geld nicht kommt, dieses vom nächsten Abschlag abziehen.

Aber ich habe trotzdem die Frage:
Kann die Gasag einfach Phantasie-Abschläge festsetzen, die mit dem wirklichen Verbrauch nichts zu tun haben? Sind dann, wenn - wie hier - die vollkommene Überhöhung erwiesen ist, die Mahngebühren rechtens?

Ich hoffe, jemand hat Lust, mir zu antworten.

Vielen Dank!

Hallo,
hatte auch Guthaben trotz Kürzung, habe mit Musterschreiben die folgenden 12 Abschläge gekürzt keine Reaktion der RWE!

Abschläge dürfen nicht beliebig festgelegt werden.
genaue Regelung findes du hier auf der Seite / im Forum.

im Grundsatz gilt
- Verbrauch der letzen 12 Monate als Grundlage
- Preis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung zählt
- Abweichung bei der Verbrauchsbestimmung sind möglich!
-- keine 12 Monate das Objekt bewohnt
-- Sparmaßnahmen durch Kunden angegeben!
RWE versuchts auch immer wieder!
Zitat von einem Hausverwalter
Mietshaus Gas 500 EUR Guthaben trotzdem 100 % mehr Abschläge
fürs kommende  Jahr
Gründe: die Gaspreise werden steigen. Dämlicher gings nicht RWE hat mit dem Hausverwalter jetzt viel Ärger. Erstmals Widerspruch, Kürzung usw..

Offline krischy2008

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zu hohe festgesetzte Abschläge rechtens ?
« Antwort #2 am: 17. Juli 2008, 19:29:37 »
Vielen Dank für die Antwort!

Die Gasag hat mich echt das ganze Jahr mit ihren Mahnungen genervt. Und jedesmal haben sie 55 Cent dafür ausgegeben. Das hochgerechnet auf ihre Kunden, denen sie ähnliche sinnlose Mahnungen schicken..... Dann kann man die Gaspreiserhöhungen nachvollziehen..... ;-)

Ich verstehe nur überhaupt nicht die Politik und Medien, die hauptsächlich über Energiepreiserhöhungen und wie der Bürger sparen soll berichten, aber sehr selten Möglichkeiten mitteilen, wie der einzelne Bürger sich wehren kann. Wenn die anders berichten würden, würden sich doch auch viel mehr Bürger am Protest beteiligen. Mein ganzer Bekanntenkreis z.B. scheut die Mühe und zahlt brav.

Offline krischy2008

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zu hohe festgesetzte Abschläge rechtens ?
« Antwort #3 am: 17. Juli 2008, 22:11:41 »
Ich muß leider nochmal blöd fragen:

Da ich ja nun leider nur eine Guthaben von 1 EURO und ein paar Cent angehäuft habe und die Gasag natürlich meine bisher zurückbehaltenen Beträge verrechnet hat, habe ich ja wohl - wie ich hier im Forum gelesen habe - keine Chance, dieses Geld wieder zurückzuholen, oder sehe ich das falsch?

Nach meinem Rechtsempfinden würde ich - wie in jedem Jahr - meine eigene Rechnung aufstellen und diese an die Gasag schicken. Und eigentlich würde ich auch meine bisherigen zurückbehaltenen und von der Gasag nun verrechneten Beträge in diese Rechnung mit aufführen. Aber bin ich dann noch auf dem rechtlich richtigen Weg?

Vielen Dank für Hilfe!

Offline bjo

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zu hohe festgesetzte Abschläge rechtens ?
« Antwort #4 am: 17. Juli 2008, 22:57:52 »
Zitat
Original von krischy2008
Ich muß leider nochmal blöd fragen:
Beträge verrechnet hat, habe ich ja wohl - wie ich hier im Forum gelesen habe - keine Chance, dieses Geld wieder zurückzuholen, oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank für Hilfe!

Prüfe deine Musterschreiben, wenn diese ein Aufrechnungsverbot enthalten
kannst du das Geld zurückfordern, bzw. selbst einbehalten.
Mehr hier im Forum!

Offline krischy2008

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zu hohe festgesetzte Abschläge rechtens ?
« Antwort #5 am: 17. Juli 2008, 23:42:36 »
Danke für den Tipp!

Da ich die Musterbriefe von dieser Seite benutzt habe, habe ich auch das Aufrechnungsverbot ausgesprochen   ;)

Na, dann mache ich mich jetzt mal an die Rechnung....

 

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