Hallo,
ich beteilige mich schon seit Jahren am Widerstand gegen die Gasag-Preise. Jahrelang hielt die Gasag auch still und hat meine Kürzungen widerstandslos akzeptiert.
Im letzten Jahr veränderte sich das Verhalten:
Ich bekam mit der Jahresabrechnung wesentlich überhöhte Abschlags-\"Vorschläge\". Ich habe nach meiner Rechnung die Abschläge gekürzt, dieses auch der Gasag mitgeteilt und nur meine errechneten Abschläge überwiesen.
Regelmäßig bekam ich Mahnungen mit Mahngebühren. Ich habe jedesmal auf diese Mahnungen reagiert und gebeten, mir die rechtliche Grundlage für überhöhte Abschläge mitzuteilen.
Nun kam die Jahresabrechnung:
Mein Verbrauch war so gering, daß ich blöderweise trotzdem noch zuviel gezahlt habe und nun nur noch 1,xx EURO übrig sind, die ich der Gasag überweisen soll.
Die neuen Abschläge, die die Gasag mir vorschlägt, liegen noch deutlich unter meinem gezahlten Abschlag, d.h. ich hatte mit meinen Einwänden gegen die viel zu hohen Abschläge recht.
Trotzdem hat die Gasag die Mahngebühren einfach einbehalten sowie den Betrag, den ich über die letzten Jahre hindurch nach meiner Rechnung gekürzt hatte.
Ich werde nach Ihrem Musterbrief auf dieser Seite vorgehen, den zurückbehaltenen Betrag zurückfordern, und wenn das Geld nicht kommt, dieses vom nächsten Abschlag abziehen.
Aber ich habe trotzdem die Frage:
Kann die Gasag einfach Phantasie-Abschläge festsetzen, die mit dem wirklichen Verbrauch nichts zu tun haben? Sind dann, wenn - wie hier - die vollkommene Überhöhung erwiesen ist, die Mahngebühren rechtens?
Ich hoffe, jemand hat Lust, mir zu antworten.
Vielen Dank!