Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!  (Gelesen 15740 mal)

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Offline o_team

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #15 am: 25. Juli 2008, 15:13:58 »
Hallo Leute,

lasst Euch nicht einschüchtern, wenn die ESB ein wenig mit den Säbeln rasselt. Warum gibt es denn nicht hunderttausende einzelner Gerichtsverfahren bei sovielen \"Gaspreisrebellen\"?
Weil die ESB, wie alle anderen Gasversorger immer noch einen schwachen Stand haben.
Wir bleiben ein ernstzunehmender Gegner, wenn wir hart bleiben. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass ich mit der Unterstützung des BdE, der Verbraucherzentralen und Eueren Erfahrungen im Forum bestmöglich für ein Verfahren vor den Gerichten vorbereitet bin und werde.
Ich sehe jedenfalls den weiteren Entwicklungen mit Interesse entgegen - und widerspreche weiter!
Gruß

o_team

Offline jpo312

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #16 am: 26. Juli 2008, 13:15:19 »
Bin auch dabei.

Offline winnitu

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #17 am: 30. Juli 2008, 16:46:43 »
Ich bin auch weiter dabei: sollen sie doch klagen, mein RA steht Gewehr bei Fuß, habe meine anwaltliche Vertretung der ESB auch bereits vor Monaten mitgeteilt. Das musste einem jedem von uns doch von Anfang an klar sein, dass wir uns auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einstellen müssen. Was kann denn im schlimmsten Fall passieren? Dass wir die strittigen Beträge nachzahlen müssen. Die Chancen stehen für Sondervertragskunden (und ich habe eindeutige Belege dafür, dass ich ein solcher bin!) sehr gut, dass da gar nichts nachgezahlt wird, sondern die ESB einen Prozess öffentlichkeitswirksam (dafür würde ich auch sorgen) verliert.
Wohl dem, der eine Rechtschutzversicherung hat oder über den BdE unterstützt wird! Und selbst ohne solche Unterstützung ist das finanzielle Risiko überschaubar: Prozesskostenrechner gibt\'s im Internet, Hr. Fricke hate hier auch mal einen Link dazu eingestellt.
Nur Mut, Kameraden! Beste Grüße,
winnitu

Offline noedl

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #18 am: 09. August 2008, 10:57:55 »
...was macht Ihr denn jetzt so, wenn Ihr eine neue Jahresrechnung mit deutlich gestiegenen Abschlagszahlungen bekommt? Zahlt Ihr weiterhin nur die von Euch bis dato errechneten ASZ oder schlagt Ihr aufgrund der derzeitigen Energie-Situation einen Aufschlag? ASZ muss man ja wohl bezahlen, aber in welcher Höhe?

Offline Macinally

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #19 am: 09. August 2008, 13:23:19 »
Hallo noedl, da ich seit 2005 Widerspruch einlege, zahle ich natürlich auch nur die KW-Preise von 2005.
Solange die EVUs keine Beweise vorbringen die die Preiserhöhungen rechtfertigen, gibt es keinen Cent mehr von mir.


Gruß
Mac

Offline manni12

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #20 am: 12. August 2008, 10:52:04 »
Ich bin auf alle Fälle auch dabei und hoffe, dass sich niemand von ESB abschrecken lässt.
Habe im Falle eines Rechtsstreites bereits Deckungszusage von meiner Rechtsschutzversicherung zugesagt bekommen, bräuchte vielleicht noch einen Tipp bzgl. eines fähigen Rechtsanwaltes, der sich hier entsprechend gut auskennt und die Sache angeht.
Ansonsten lasse ich die Sache einfach auf mich zukommen.
Verfolge natürlich das Geschehen im Forum und werde meine Erfahrungen auch mitteilen,
also Mitstreiter bleibt dran!!
Gruß,
manni12

Offline manni12

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #21 am: 30. August 2008, 16:47:11 »
Was ist los im Forum?
Kein Austausch und keine Info`s mehr?
Wer hat bisher schon Erfahrungen mit Rechtsanwälten in solchen Angelegenheiten?
Oder wer kennt Rechtsanwälte, die bei einem evtl. Rechtsstreit zu empfehlen wären?
Wäre für alle Forum-Nutzer sehr gut, wenn wir uns besser austauschen und die jeweiligen Erfahrungen im Kampf gegen ESB mitteilen würden.
Bin dankbar für jeden Hinweis.
Gruß aus Osterhofen/Niederbayern
manni12

Offline RuRo

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #22 am: 31. August 2008, 12:58:56 »
@manni12

Aus eigener Erfahrung rate ich \"die Sache nicht auf sich zukommen\" zu lassen.

Sie werden unter Zeitdruck sehr schnell herausfinden, dass die Anzahl der versierten Anwälte nicht sehr dicht gestreut ist. Größere Kanzleien haben meist schon mal ein Mandat des Versorgers gehabt und winken ab. Ohne jemandem nahe treten zu wollen, ist wohl ein Anwalt, der sich erst in die Materie einarbeiten will und dann auch muß, nur die zweite Wahl.

Also beizeiten einen Spezialisten raussuchen, denn nach Klagezugang beträgt die Frist für die Anzeige der Klagebereitschaft gerade mal 2 Wochen - das kann eng werden. Ohne Fristverlängerung wird binnen weiterer 3 Wochen eine Klageerwiderung einzureichen sein.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline winnitu

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #23 am: 06. September 2008, 09:31:26 »
Hallo manni12,

ich kann Thomas Fricke aus Jena (RR-E-ft) empfehlen: der scheint mir wirklich ALLE einschlägigen Urteile und Finessen zu kennen.
Ich kann auch nur empfehlen, nicht irgendeinen unerfahrenen Kameraden zu nehmen, sondern einen Profi! Sonst ist Ihnen auch nicht geholfen.

Servus,
winnitu

Offline manni12

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #24 am: 08. September 2008, 17:52:38 »
Danke winnitu, für die Info!

Hat darüberhinaus jemand im Forum Erfahrungen mit Rechtsanwälten im Rechtsstreit gegen ESB?
Vielleicht speziell mit Rechtsanwälten in der Leitzone 8000 - 9000, die im Anwaltsverzeichtnis des Bundes der Energieverbraucher e.V., stehen.

Eine weitere Frage an das Forum:

Bringt es etwas, wenn sich mehrere Betroffene zu einer \"Interessengemeinschaft\" gegen ESB, natürlich auch im Falle eines Rechtsstreites, zusammenschließen?

Wäre sehr dankbar für alle Hinweise und Anmerkungen!!!

Gruß
manni12

Offline RuRo

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #25 am: 09. September 2008, 21:39:06 »
@manni12

Ich verstehe Sie nicht  :rolleyes: Sie haben eine knappe Woche anscheinend nichts unternommen, bedanken sich dann für einen Tipp, auf den man ohne grosse Kopfarbeit selber kommen konnte.

Nehmen Sie die empfohlenen Anwälte der BdE-Liste und machen Sie sich selbst ein Bild über deren Arbeitsweise. Da erkennt man schon nach 3 Telefonaten eklatante Unterschiede. Der weitere Weg auch in ein anderes Bundesland ist da mit  Sicherheit nicht die schlechteste Wahl  ;)

Ausserdem werden Sie schnell merken, dass ESB Sie nicht alleine verklagen wird, sondern aus Gründen der Kosteneffizienz eine \"Streitgemeinschaft\" zum gerichtlichen Austausch bittet. Sie werden ja hoffentlich nicht auf die Idee kommen und selber klagen  :rolleyes:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline oerni

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #26 am: 18. Oktober 2008, 13:37:49 »
Hallo Zusammen,

habe heute \"nettes Briefchen\" von ESB erhalten.

Haben sich doch glatt aufgemacht und meine Schreiben vom 17.07. und 01.09.2008 zu beantworten.

Natürlich ist ESB nicht Zufrieden mit dem was ich geschrieben habe, drohen erneut mit Klage in Bezug auf das Urteil von Eggenfelden.

Ausserdem:
Wir raten dringend davon ab, den von uns errechneten wert eigenhändigt zu reduzieren, denn nur so ergibt es aus heutiger Sicht für die kommende Jahresabrechnung 2009 bei gleichem Verbrauch wie im Vorjahr und unveränderten Preisen keine nachforderung.

Ihre verbrauchstelle wurde zum 1.07.2007 in den Grundversorgungstarif umgestellt, weil ein sogenannter Sondervertrag zur weiteren Belieferung mit erdgas von ESB bis dato nicht zwischen Ihnen und us geschlossen wurde.

Betrachte ich die aktuelle Lage und die Urteile (Eggenfelden - Sondervertragskunde) gibt es keinen neuen Sachverhalt als bisher.

Ich werde erneut Widerspruch einlegen, sollen Sie Klagen!

Bei einer Sammelklage würde ich mich wie hier im Thema bereits angesprochen, beteiligen.

Wie ist die Lage bei Euch?


Gruß ESB-Rebell OERNI
Gruß oerni
____________________________________________
Rechtlicher Hinweis.
Der Artikel gibt meine Meinung wieder.

Offline albert1956

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #27 am: 21. Oktober 2008, 10:06:55 »
Guten Morgen,

habe gestern auch dieses \"Mit den Säbeln rasseln-Schreiben\"  bzgl. meiner Widersprüche zur Jahresabrechnung und jüngsten Preiserhöhung von der ESB erhalten - lang genug hats ja gedauert.
Werde nun erneut Widerspruch einlegen!
Im Falle eines Rechtsstreits wäre ich bei der \"Interessengemeinschaft gegen die ESB\" auch mit dabei!

Gruß aus Geretsried/Oberbayern
Erdgasrebell albert1956

Offline noedl

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Rechtsprechung + aktuelle Lage !!!
« Antwort #28 am: 22. Oktober 2008, 15:10:51 »
Habe auch erstaunlicherweise Antwort auf mein Schreiben erhalten...wieder das übliche Blah-Blah...\"Sonderverträge bedüften einer Willenserklärung  zwischen Kunde und Versorder\". ESB meint nach wie vor, den Sondervertrag rechtswirksam gekündigt zu haben, obwohl ich bis dato keine offizielle Kündigung bekommen habe sondern einfach in die GV eingestuft wurde. Ansonsten \"Säbelrasseln\" wie immer. Ich warte jetzt mal auf eine ordentliche Kündigung des Sondervertrages und werde dann den Gasversorger wechseln.  Gruss Noedl

 

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