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Autor Thema: aktuelles Urteil des BGH  (Gelesen 9688 mal)

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Offline noedl

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aktuelles Urteil des BGH
« am: 20. November 2008, 14:45:34 »
so...und jetzt? Die Gasversorger können also machen, was sie wollen. Toller Staat in dem wir leben wenn die wichtigsten lebensnotwendigen Ressourcen nicht mehr vom Staat reglementiert sondern am freien Markt gehandelt werden und sich die »Grossen« die Taschen immer noch voller stopfen.
Was bedeutet das für die aktuellen Widersprüche? Da kann ich ja jetzt gleich brav das bezahlen, was ESB von mir haben will...?

Offline hollmoor

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aktuelles Urteil des BGH
« Antwort #1 am: 20. November 2008, 15:08:42 »
Zitat
Original von noedl
so...und jetzt? Die Gasversorger können also machen, was sie wollen. Toller Staat in dem wir leben wenn die wichtigsten lebensnotwendigen Ressourcen nicht mehr vom Staat reglementiert sondern am freien Markt gehandelt werden und sich die »Grossen« die Taschen immer noch voller stopfen.
Was bedeutet das für die aktuellen Widersprüche? Da kann ich ja jetzt gleich brav das bezahlen, was ESB von mir haben will...?

Ich empfehle:

Einloggen,auf \"neue Beiträge\" gehen und sich informieren und Das am besten so oft wie möglich!;)
Es werden seit gestern genügend Statmanns zu dem BGH Urteil abgegeben und man kann sich sein Bild machen.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline superhaase

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aktuelles Urteil des BGH
« Antwort #2 am: 20. November 2008, 16:18:53 »
Zitat
Original von noedl
Was bedeutet das für die aktuellen Widersprüche? Da kann ich ja jetzt gleich brav das bezahlen, was ESB von mir haben will...?
Genau das bedeutet es nicht.
Ich schließe mich hollmoor an.
8) solar power rules

Offline manni12

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aktuelles Urteil des BGH
« Antwort #3 am: 20. November 2008, 16:21:48 »
Ich finde es ein absolutes UNDING was in unserem Lande mit polititscher und anscheinend jetzt auch mit richterlicher Zustimmung abgeht!

Wie geht´s jetzt weiter? Wie soll man sich jetzt verhalten?

Offline superhaase

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aktuelles Urteil des BGH
« Antwort #4 am: 20. November 2008, 16:32:08 »
Die Empörung ist ob der oft unsachlichen und oberflächlichen Berichterstattung in den Medien verständlich.
Wen wunderst - Journalisten haben meist nicht viel Ahnung von dem, über das sie schreiben, und meist auch nicht die Zeit, genauer zu recherchieren.
Recherche ist in den Medien heute fast schon ein Fremdwort.

Trotzdem: Cool bleiben und hier lesen!  8)
8) solar power rules

Offline marten

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aktuelles Urteil des BGH
« Antwort #5 am: 20. November 2008, 21:45:52 »
Zitat
Original von superhaase
Die Empörung ist ob der oft unsachlichen und oberflächlichen Berichterstattung in den Medien verständlich.
Wen wunderst - Journalisten haben meist nicht viel Ahnung von dem, über das sie schreiben, und meist auch nicht die Zeit, genauer zu recherchieren.
Recherche ist in den Medien heute fast schon ein Fremdwort.


@superhaase

Dieser Aussage kann ich mich nur anschließen.

Dieses gilt besonders im Hinblick auf die Berichterstattung über das gestrige BGH Urteil.

Besonders die Berichterstattung gestern in den RTL Nachrichten war hanebüchend.
Wer sich diese Kurzberichterstattung über das BGH Urteil angeschaut hat,
mag hinterher glauben das sein Unbilligkeitseinwand gegenüber dem Versorger vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg hat.
Das ist aber nicht so.
Wenn diese Journalisten sich die Pressemittlung mal genauer durchgelesen hätten, dann wären Sie zu anderen Aussagen in Ihrer Berichterstattung gekommen.
Dazu muss man auch kein Anwalt sein, nur richtig lesen muss man können.

Das Urteil ist in einigen Punkten kein gutes Urteil im Sinne des Verbrauchers, aber es bietet immer noch Chancen sich erfolgreich gegen den Versorger zu wehren.
Ich bin gespannt welche Konsequenzen das Landgericht Duisburg aus diesen Urteil zieht.
Man muss ganz klar sagen, der betreffende Gaskunde hat den Prozess nicht verloren.
Diese Entscheidung liegt jetzt beim Landgericht Duisburg.
Ich werde mich auf jeden Fall weiter wehren, solange ich eine Chance sehe gegen den Versorger zu gewinnen.
Das sollten die anderen Mitstreiter möglichst auch tun.


gruss

marten

Offline Gulliver08

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aktuelles Urteil des BGH
« Antwort #6 am: 20. November 2008, 22:02:31 »
Sicherlich kann man den Journalisten den berechtigten Vorwurf machen, dass sie sich genauer mit der Beurteilung eines Sachverhaltes (vor allem, wenn es um ein Thema geht, das für viele Bürger von höchstem Interesse ist) vor Veröffentlichung einer Stellungnahme hinreissen lassen; ob RTL der richtige Platz überhaupt für solche Art Berichtestattung ist, bleibt jedem selbst überlassen, das zu beurteilen.

Ein rote Karte für Versagen bekommt aber auch der BGH. Als oberstes Gericht in dieser Frage muss er einfach mit einer eindeutigen Urteilssprechung aufwarten (schliesslich ist das ein Thema, was die Nation schon seit langem nicht unerheblich beschäftigt), die weitestgehend Rechtssicherheit bietet (von immer existenten Sonderfällen abgesehen).
Sich kurz mal äußern, ein paar Nebelkerzen werfen und dann die Entscheidung wieder an eine untere Instanz zu verweisen, ist Versagen auf ganzer Linie.

Es bleibt beim alten Spruch \"Lasse nie Deine eigenen Interessen durch jemand Dritten vertreten!\". Also vergessen wir die RTL und machen uns selbst Gedanken.

Gutes Gelingen!

Offline superhaase

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aktuelles Urteil des BGH
« Antwort #7 am: 22. November 2008, 11:57:42 »
Zitat
Original von Gulliver08
Ein rote Karte für Versagen bekommt aber auch der BGH. Als oberstes Gericht in dieser Frage muss er einfach mit einer eindeutigen Urteilssprechung aufwarten (schliesslich ist das ein Thema, was die Nation schon seit langem nicht unerheblich beschäftigt), die weitestgehend Rechtssicherheit bietet (von immer existenten Sonderfällen abgesehen).
Das ist wohl wahr!

Wie auch unser Herr Fricke hier in der Sparte Gerichtsurteile sehr ausführlich dargelegt hat, ist diese verquere und widersprüchliche Rechtsprechung des 8. Senat des BGH unter dem Vorsitz des Herrn Ball eigentlich ein Skandal.

Wollen wir hoffen, dass der Kartellsenat des BGH in dieser Angelegenheit bei nächster Gelegenheit den großen Senat anruft, um die widersprüchliche Rechtsprechung wieder zusammenzuführen. Diese Zusammenführung kann meines Erachtens auch nur eine Aufhebung der Ballschen Kapriolen und somit eine schallende Ohrfeige für den 8. Senat und den Herrn Ball zur Folge haben.

Warten wirs ab.

ciao,
sh
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Offline Grobschnitt

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aktuelles Urteil des BGH
« Antwort #8 am: 23. November 2008, 11:31:00 »
Ich versteh die ganze Aufregung hier nicht. Irgendjemand Tarifkunde der ESB? Ich habe einen Sondervertrag!

Offline superhaase

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aktuelles Urteil des BGH
« Antwort #9 am: 23. November 2008, 11:46:14 »
Ob die ESB Tarifkunden hat, weiß ich nicht.
Insofern geht das hier vielleicht etwas off topic.
Gut.
Aber es gibt schon eine nicht unbedeutende Zahl von Grundversorgungskunden (Tarifkunden), die mit Gas heizen.

Das dürfte z.B. für sehr viele Leute in München zutreffen. Zumindest für alle \"Protestler\" von München, die sich im letzten Jahr nicht auf einen der neuen Sonderverträge eingelassen haben.
8) solar power rules

Offline jpo312

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aktuelles Urteil des BGH
« Antwort #10 am: 25. November 2008, 17:20:37 »
Ich war bis vor 3 Monaten Kunde der ESB, der Umstufung als Tarifkunde habe ich damals widersprochen, gehe also davon aus, das ich die ganze Zeit Sondervertragskunde war und warte jetzt darauf, das die mich verklagen um an das restliche Geld zu kommen, bzw erst mal klären zu lassen was für einen Status ich hatte.

 

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