Ich bin auch weiter dabei: sollen sie doch klagen, mein RA steht Gewehr bei Fuß, habe meine anwaltliche Vertretung der ESB auch bereits vor Monaten mitgeteilt. Das musste einem jedem von uns doch von Anfang an klar sein, dass wir uns auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einstellen müssen. Was kann denn im schlimmsten Fall passieren? Dass wir die strittigen Beträge nachzahlen müssen. Die Chancen stehen für Sondervertragskunden (und ich habe eindeutige Belege dafür, dass ich ein solcher bin!) sehr gut, dass da gar nichts nachgezahlt wird, sondern die ESB einen Prozess öffentlichkeitswirksam (dafür würde ich auch sorgen) verliert.
Wohl dem, der eine Rechtschutzversicherung hat oder über den BdE unterstützt wird! Und selbst ohne solche Unterstützung ist das finanzielle Risiko überschaubar: Prozesskostenrechner gibt\'s im Internet, Hr. Fricke hate hier auch mal einen Link dazu eingestellt.
Nur Mut, Kameraden! Beste Grüße,
winnitu