Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!  (Gelesen 5164 mal)

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Offline wulfus

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Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!
« am: 10. August 2008, 08:44:43 »
\"Kartellamt will gegen überhöhte Gaspreise vorgehen\"

Ha, ha, ha! Eine Meldung, die den Verbraucher wieder auf den Arm nimmt!

http://de.reuters.com/article/topNews/idDENEI93879320080809

Offline PVGF

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Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!
« Antwort #1 am: 10. August 2008, 10:07:22 »
Wieder so ein Versuch, die dummen Verbraucher zu besänftigen - und den EVU genügend Zeit zu geben, Spuren zu verwischen!

Wenn es den Hinweise auf \"missbräuchliche Ausnutzung der Marktstellung\", wie es in der Pressemeldung heißt, gibt, dann besteht sofort Handlungsbedarf, nicht erst \"bis Ende des Jahres\"! Die handelnde Behörde samt Präsident ist ein zahnloser Tiger! Gestartet als Revoluzzer, gelandet als Bettvorleger.

Wie oft hat es solche Meldungen schon gegeben? Jedesmal die gleiche Art von Dummenfang! Herausgekommen - für die Verbraucher - ist jedesmal - nichts! Einem mündigen Verbraucher drängt sich geradezu der Verdacht auf, das die Behörde mit den EVU unter einer Decke steckt. Für sämtliche Kosten der Behörde kommen die Steuerzahler auf. Wie praktisch.
Mit freundlichem Gruß

PVGF

Offline ESG-Rebell

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Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!
« Antwort #2 am: 10. August 2008, 13:30:10 »
Zitat
Original von PVGF
Für sämtliche Kosten der Behörde kommen die Steuerzahler auf.
Sind Sie da ganz sicher?

Es gibt eine ganze Reihe von Mitarbeitern verschiedener Unternehmen, die in Behörden und Ministerien entsandt werden - bei voller Weiterbezahlung durch das betreffende Unternehmen!

Ganz zufällig handelt es sich dabei um Ministerien, die auch den betreffenden Unternehmen auf die Finger zu schauen und ggf. zu klopfen haben - ganz zufällig.

ARD oder ZDF berichteten mehrfach.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline PVGF

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Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!
« Antwort #3 am: 10. August 2008, 14:18:37 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
Sind Sie da ganz sicher?

IMHO bleibt sich das doch gleich. Die Lobbyisten der Unternehmen werden von wem bezahlt? Klar, von ihren Arbeitgebern, eben den Unternehmen. Und diese legen die Kosten hierfür auf wen um? Auf die Verbraucher und Steuerzahler.

Das ganze ist ein abgekatertes Spiel.
Mit freundlichem Gruß

PVGF

Offline tangocharly

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Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!
« Antwort #4 am: 12. August 2008, 19:46:41 »
@ alle

Wenn man überlegt, auf welchen Hochzeiten die Karteller überall tanzen müssen, um da und dort ihre Bedenken anzumelden, um da und dort ein Mißbrauchsverfahren einzuleiten und sich dann die dortige personelle Ausstattung anschaut;
dann könnte man gleich Deutschlands Straßenkehrer mit Zahnbürsten ausstatten und damit auf die Straßen lassen.

Ja, die unternehmen was; seit Januar  - und man kann fast hören, wie sich bei den Versorgern angesichts dessen auf die Schenkel geklatscht wird...
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline wulfus

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Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!
« Antwort #5 am: 12. August 2008, 21:33:59 »
Toll, schon am Donnerstag will \'Karlsruhe\' Grundsatzurteile für Stromnetze fällen; da biste platt!
Ob die auch für Gasnetze gelten?
Lieste hier: http://www.pr-inside.com/de/bgh-entscheidet-streit-um-netzentgelte-grundsatzur-r750776.htm

Offline tangocharly

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Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!
« Antwort #6 am: 13. August 2008, 09:57:11 »
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline wulfus

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Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!
« Antwort #7 am: 14. August 2008, 10:41:22 »
http://morgenmagazin.zdf.de/ZDFde/inhalt/17/0,1872,7288849,00.html

Zitat
So kritisiert etwa Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher, dass die Energiepreise bei Strom und Gas weitaus mehr erhöht werden, als die Entgeldsenkung bringen kann. \"Unterm Strich gibt es steigende Preise und keine sinkende Preise. Das ist nicht das, was wir brauchen, denn die Preise sind überhöht.\"
So ist es fast schon ein Reflex bei den Verhandlungen mit der Bundesnetzagentur: Die Stromanbieter legen ihre Kalkulationen vor. Die Behörden kürzen was weg.
So geht das seit Jahren! Die Verbraucher, die Bürger und die Regierung alle sehen diese Räuberei und tun nichts dagegen,
nehmen dieses unrechtsmäßige Handeln einfach so hin. Die abkassierenden herrschenden  Energiekonzerne frohlocken weiterhin.
Nicht einmal Juristen können ihnen beikommen.
Das heutige Urteil des BGH zur Stärkung des BKartAmt bzw. der BNetzAg ist  Augenwischerei.
Die zurückgeforderten Netzentgelte landen zudem in der Staatskasse, gehen also nicht zurück an den Verbraucher! Also auch noch staatliche Großhehlerei!
O-Ton Kurth: \"Wir handeln mit Augenmaß\"! Dieser zahnlose Tiger hat doch  erwiesenermaßen den Grauen Star - mit Blick auf den Verbraucher!
Sein Augenmaß gilt nur den kassierenden Konzernen und der \"mitverdienenden\" Staatskasse!
Wo leben wir angeblich? In einem sozialen Rechtsstaat? Ha, ha, ha!
.

Offline RR-E-ft

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Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!
« Antwort #8 am: 14. August 2008, 10:51:24 »
@wulfus

Zitat
Die zurückgeforderten Netzentgelte landen zudem in der Staatskasse, gehen also nicht zurück an den Verbraucher! Also auch noch staatliche Großhehlerei!

Bevor man solche (ätzenden) Beiträge in die Welt setzt, sollte man ggf. versuchen, sich einen Überbleick darüber zu verschaffen, worum es bei der heute erwarteten Entscheidung des Kartellsenats des BGH inhaltlich überhaupt geht und wie sich eine solche auf die Höhe der Netzentgelte und Strompreise auswirken kann.

Siehste hier

Der BGH befasste sich mit dem Verhältnis der Regulierungsbehörde für Stromnetzentgelte zu den Stromnetzbetreibern. Unberechtigte Meherlöse bei den überhöhten Netzentgelten werden nicht vom Staat abkassiert, sondern sind in der nächsten Periode kostenmindernd in Ansatz zu bringen (Saldierung), was in der Zukunft zu niedrigeren Netzentgelten führen kann. Ob im Verhältnis Stromnetzbetreiber- Stromlieferant (Netznutzer) abgesenkte Netzentgelte an die Stromkunden weitergegeben werden, steht wieder auf einem anderen Blatt. Dies betrifft das Verhältnis Stromlieferant- Stromkunde.

Offline wulfus

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Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!
« Antwort #9 am: 14. August 2008, 22:20:49 »
Ihre Klarstellung in allen Ehren, Herr Fricke, Sie haben ja recht.
Aber bzgl. der gesamten Energiepreisthematik glauben Rentner schon lange nicht mehr an Märchen.

Unter \"Siehste hier\" steht ja:
Zitat
... eine Rückabwicklung der betroffenen Vertragsbeziehungen komme aber nicht in Betracht. Die Mehrerlöse seien vielmehr in der nächsten Kalkulationsperiode entgeltmindernd zu berücksichtigen. Im Falle des Netzbetreibers Vattenfall reduziert sich der für den nächsten Genehmigungszeitraum anzusetzende Betrag für die Netzdurchleitung dadurch um ca. 50 Mio. €.
Also, der (absahnende) Lieferant darf das zuviel kassierte Netzentgelt behalten, dem Verbraucher dafür aber in Zukunft weniger überhöhtes aus der Tasche ziehen.
Ein tolles \"verbraucherfreundliches\" Gerichtsurteil!
Ach ja, sind nicht ca. 40 % vom Strompreis Steuern und Abgaben?
Hat es das schon mal gegeben, daß die \"öffentliche Hand\" zuviel einbehaltene Steuern zurückgibt? Auch das ist wohl ein Grund für dieses BGH-Urteil!?
Nun siehe nochmal mein Zitat von Dr. Peters!
Ich glaube nicht mehr daran, daß Strom- und Gaspreise jemals auf ein billiges Niveau sinken werden.
Die angekündigten Preissenkungen für 2009 (aufgrund des zur Zeit sinkenden Ölpreises) werden doch bereits durch starke Anhebungen \"vorkompensiert\"!
Da bleibt einem doch nur noch, bissige Kommentare abzugeben!

Offline tangocharly

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Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!
« Antwort #10 am: 15. August 2008, 09:59:29 »
Da die Entscheidung des BGH vom 14.08.2008 noch nicht veröffentlicht ist und dies noch einige Zeit dauern kann , hier eine der Entscheidungen in der Vorinstanz (OLG Stuttgart)
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline superhaase

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Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!
« Antwort #11 am: 15. August 2008, 11:39:20 »
Zitat
Original von wulfus
Ich glaube nicht mehr daran, daß Strom- und Gaspreise jemals auf ein billiges Niveau sinken werden.
Daran sollte man auch nicht glauben.
Wer sich erhofft, dass Benzin, Gas, Heizöl und Strom aus Kohle wieder so billig werden wie vor 5-10 Jahren, blendet die Realität aus.
Das hat jetzt nicht einmal was mit den überhöhten Preisen aufgrund des Marktmachtmissbrauchs der Strom und Gaskonzerne zu tun. Auch nicht mit dem gern gescholtenen Staat.

Auch wenn dem Marktmachtmissbrauch Einhalt geboten werden sollte (wofür dieses Forum hauptsächlich da ist), wird es wohl kein billiges Energieschlaraffenland mehr geben.

Dem Verbraucher ist zu empfehlen, auf Energieeffizienz und sparsamen Umgang mit Energie zu achten. So lässt sich immer noch am meisten Geld sparen.
Es gibt kein Recht auf billige Energie. Ganz im Gegenteil gibt es nach dem Stand des Wissens eine ethische Pflicht zum besonders sparsamen Umgang mit fossilen Energieträgern.
Hohe Preise für dieselben sind ein wichtiger Anreiz hierzu in unserem marktwirtschaftlichen System. Es wird noch viel zu viel verschwendet, sowohl von der Industrie als auch von den Privathaushalten......

Aber das geht jetzt schon wieder zu weit vom Thema des Threads weg.....

Das Urteil bzgl. der Netzentgelte ist richtig und wichtig, auch wenn es sich nicht unmittelbar auf die Strompreise auswirken wird. Soweit ich mitbekommen habe, betrifft es wohl die Hochspannungsübertragungsnetze, die insgesamt nur etwa 0,5 ct des Haushaltsstrompreises ausmachen. Davon wurde die zwangsweise Senkung um 20% nun bestätigt, was also für den Haushaltsstrompreis etwa 0,1 ct ausmacht.

Trotzdem: Das Urteil hat Signalwirkung und wird den Wettbewerb stärken und unterstützt die Enscheidungen der Bundesnetzagentur auch bei den untergordneten Verteilnetzen, die einen viel höheren Anteil am Haushaltsstrompreis haben.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline tangocharly

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Kartellamt unternimmt was ... bis Jahresende!
« Antwort #12 am: 15. August 2008, 15:33:56 »
Zitat
Es gibt kein Recht auf billige Energie.

... aber die Rechtswidrigkeit des \"unbilligen Energiepreises\".

Und dann gibt es noch den § 2 Abs. 1 EnWG, der die Versorgungswirtschaft auf die Zwecke des § 1 Abs. 1 EnwG verpflichtet, was das \"Recht auf preisgünstige Energie\" nach sich zieht; wenn auch nur \"möglichst\" (wie dies von Teilen verstanden wird).

PS.: Ist nur ein Wortspiel - aber zeigt schön, was der Gesetzgeber mit dieser Materie (und mit uns) macht - Wortspiele !
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