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Autor Thema: REW-Erläuterungen zur Stromlieferung  (Gelesen 4967 mal)

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Offline userD0010

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REW-Erläuterungen zur Stromlieferung
« am: 05. September 2008, 22:56:10 »
Rückseitig der Stromrechnung liefern die RWE ja die Aufteilung der Entgelte,die in den Nettopreisen enthalten sind. Habe soeben eine Jahresabrechnung für meine Mutter per Ende Juli d.J. gelesen, deren Einzelposten ich hier gern mal zum Besten gebe:
1. Netznutzung
 beinhaltet die Entgelte für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Diese Entgelte leiten wir an den Netzbetreiber weiter. (linke Tasche, rechte Tasche)
2. Messung und Netzabrechnung  Beinhaltet die Kosten für die Rechnungsstellung und die Zählermiete. (Zähler stammt noch von VEW)
Eine getrennte Ausweisung von Messung und Abrechnung ist erst ab Inkrafttreten der entsprechenden Preisblätter des jeweiligen Netzbetreibers möglich.
3. Entgelt für Messung Das Entgelt für die Messung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Komponente 1 beinhaltet die Kosten für die Bereitstellung der Messeinrichtung (Zählermiete) einschl. der Zusatzgeräte. Komponente 2 für die Ablesung bzw. Auslesung an der Messstellung und Datenbereitstellung für die Abrechnung.
4. Entgelt für Abrechnung  Das Entgelt für Netzabrechnung beinhaltet die Kosten für die Rechnungsstellung des Netzbetreibers.
5, Konzessionsabgabe
6. Mehrkosten Erneuerbare-Energien-Gesetz
7. Mehrkosten Kraft-Wärme-Kopplung
8. Stromsteuer

Pos. 1, 2, 3 und 4 sollte aufmerksam gelesen werden. Man berechnet doppelt, dreifach, nur unter anderen Vorzeichen, aber immer für die linke oder rechte Hosentasche der RWE. Toll ist, dass RWE zwei Mail die Zählermiete berechnet, einmal unter Pos. 2 und dann nochmals unter Pos. 3.
Toll ist auch das Entgelt für die Abrechnung.
Da stellen die RWE doch ihrem Endkunden die Kosten in Rechnung, die angeblich der Netzbetreiber für dessen Rechnung und Abrechnung an die RWE zu zahlen hat.
Toll ist ja auch die angebliche Kostenposition: Datenbereitstellung für die Abrechnung.

Wollte dies nur zur Diskussion anregen.

Offline bjo

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REW-Erläuterungen zur Stromlieferung
« Antwort #1 am: 05. September 2008, 23:23:23 »
Zitat
Original von h.terbeck
3. Entgelt für Messung Das Entgelt für die Messung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Komponente 1 beinhaltet die Kosten für die Bereitstellung der Messeinrichtung (Zählermiete) einschl. der Zusatzgeräte. Komponente 2 für die Ablesung bzw. Auslesung an der Messstellung und Datenbereitstellung für die Abrechnung.3.
Toll ist auch das Entgelt für die Abrechnung.
Da stellen die RWE doch ihrem Endkunden die Kosten in Rechnung, die angeblich der Netzbetreiber für dessen Rechnung und Abrechnung an die RWE zu zahlen hat.
Toll ist ja auch die angebliche Kostenposition: Datenbereitstellung für die Abrechnung.

Wollte dies nur zur Diskussion anregen.

hallo,
RWE fängt nach Jahren jetzt erst wider mit der Ablesung durch Personal!
Deren Ablesekarten hatten Jahrelang den schönen Aufdruck \"Bitte Frei machen\"

Ach ja die inkompetente Hotline ist auch nicht billig! (24 Cent / Min)

Offline userD0010

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REW-Erläuterungen zur Stromlieferung
« Antwort #2 am: 06. September 2008, 18:45:31 »
bjo:
\"RWE fängt nach Jahren jetzt erst wider mit der Ablesung durch Personal! Deren Ablesekarten hatte Jahrelan den schönen Aufdruck \"Bitte Frei machen\"\"\"

Hier in dieser Region tauchte alle Jahre wieder ein Mitarbeiter der RWE für die Ablesung des Zählerstandes auf. Bis zum Magnetbahnunfall in Lathen waren dies üblicher Weise Angestellte der RWE; danach wurde diese Aufgabe vermujtlich durch Studenten ausgeübt.

Ist schon toll, dass die RWE für einen bereits im Hause meiner Mutter von VEW installierten Zähler noch immer und auch weiterhin Zählermiete kassieren und eine weitere Zählermiete nun aufführen.

Ich möchte mir mal vorstellen, wenn VW, Audi, Opel oder die Anderen für den im Auto eingebauten Tacho eine Miete kassieren würden, für das Ablesen des Tachos bei der Inspektion ebenfalls eine Gebühr beanspruchen würden.
Weiter vorstellbar wäre dann eine Gebühr für die Weiterleitung der Inspektionsdaten an die Rechnungsabteilung und eine weitere Gebühr für das Erstellen der Rechnung.
Wer würde dann wohl noch bei einer dieser Werkstätten vorfahren ?

Aber RWE und die drei Weiteren (bitte keine Bezeichnung) dürfen das.
Vielleicht muss von diesen Gebühren ja das Schmiermittelkonto aufgefüllt werden, damit -wie früher Laurenz Meyer-  ein paar künftig abgehalfterte Politiker ein Zubrot zu ihrer kargen Pension erhalten können.

Aber mit diesen Mätzchen kann man die wahre Kalkulation des Strompreises trefflich kaschieren.

 

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